Rede von
Dr.
Udo
Giulini
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon spät, und ich kann mich kurz fassen. Ich möchte folgendes ausführen. Was hier zusammenkommt, ist ja im wahrsten Sinne des Wortes eine konzertierte Aktion, was ich eigentlich so übersetzen möchte: eine aufeinander abgestimmte Verhaltensweise zu einem ganz bestimmten Zweck. Ich glaube, es müßte auch -einer von denen hier zu Wort kommen, die zwar keine Pflanzenschutzmittel machen, die aber aus der Chemie sind.
Am Anfang darf ich mir vielleicht erlauben, den Herren des Ministeriums, die dasind, meinen besonderen Dank zu sagen, daß sie so viel Verständnis und so viel Hilfe bei der Festlegung des Gesetzesvorschlags gebracht haben.
Eines möchte ich hier ganz besonders betonen — das ist, glaube ich, ursprünglich im ersten Entwurf der SPD über die Schädlingsbekämpfung gewesen —, daß das Wort „Mensch und Tier" an Stelle von „Menschen und Haustiere" hereingekommen ist. Ich habe das gestern erst beim Durchblättern der Akten gesehen. Ichglaube, daß die deutsche Jägerschaft für dieses Wort, „Mensch und Tier" statt „Menschen und Haustiere", außerordentlich dankbar sein wird; Sie wissen, was dahintersteht.
Zweitens ein klein-es Monitum; ich werde trotzdem dem Gesetzesvorschlag zustimmen. Aber ich hätte natürlich gern gesehen, daß auch der Anwender, derjenige, der diese Giftstoffe unmittelbar anwendet, etwas stärker erfaßt worden wäre. Ich gebe aber zu, daß das gerade bei der Landwirtschaft etwas schwierig ist. Es handelt sich da um die §§ 6 und 7.
Ferner hätte ich gern hier noch einmal ganz klar erklärt, daß auch der Ausschuß der Ansicht ist, daß dieser § 6 keine neuen Zulassungswege schaffen soll. Er soll nur in ganz bestimmten Fällen den Anwender — und das ist die Brücke zu dem eben Gesagten — anhalten, ein für einen bestimmten Zweck hergestelltes und bezeichnetes Pflanzenschutzmittel nicht woanders anzuwenden, wo es unter Umständen schädigende Wirkungen haben kann. Das gleiche gilt, wenn man es erst zu spät ansetzt, also kurz vor dier Ernte.
Was ich gern noch im Gesetz hätte — aber ich gebe zu, daß das nicht unbedingt nötig ist —, ist das Tätigwerden der Behörden. Ich weiß, daß mir die Herren des Ministeriums sagen werden: Die Behörden sind immer tätig. Aber die chemische Industrie hätte bei den Zulassungsverfahren ganz gern frühzeitig gewußt, ob nun Aussicht auf die Zulassung besteht oder nicht, weil das natürlich viel Geld, viel Zeit und viel Arbeitskraft kostet. Es ist fraglich, ob man vielleicht bei anderen, späteren Gesetzen immer wieder einmal auf -das Tätigwerden der Behörden abhebt, damit Geld, Zeit und Arbeitskraft gespart werden.
Ein letztes, meine Damen und Herren, und ich meine das jetzt ernst. Als der Mensch das Feuer fand, hatte er zwei Möglichkeiten. Er konnte sich eine Suppe damit kochen oder seinem Nachbarn ein Häuschen anzünden. Als der Mensch das Eisen fand, konnte er damit einen Pflug oder ein Messer konstruieren. Als der Mensch -das Salpeter fand, konnte er ,damit Düngemittel oder Sprengstoff machen, als der Mensch die Atomkraft fand, konnte er damit ein Kraftwerk bauen oder eine Bombe machen. Als der Mensch die Gifte fand, konnte er damit Vergiftungen machen; aber er konnte damit auch — wie in diesem Fall — segensreich für die Landwirtschaft und die Ernährung wirken und der Gesamtbevölkerung dienen. Möge dieses Gesetz in dieser Richtung wirken!