Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gnädige Frau, die. Bundesbahn hat glücklicherweise die Möglichkeit eines inneren Ausgleichs. Die Beförderungsteuer der Bundesbahn im Personenverkehr betrug in der ersten Klasse 14 %, in der zweiten Klasse 11 %, bei den Zuschlägen 11% bis 16 %, der sozial begünstigte Verkehr war steuerfrei. Nun halten wir es und hält die Bundesbahn es nicht für vertretbar, die steuerliche Entlastung, die sich aus dem Wegfall der Beförderungsteuer ergibt, ausschließlich dem Personenverkehr in der ersten Klasse und im Fernverkehr in der zweiten Klasse zugute kommen zu lassen. Wir haben es für richtig gehalten, durch einen inneren Ausgleich den Vorzug, der im Fernverkehr durch die größere Entlastung besteht, dem sozial begünstigten Nahverkehr zugute kommen zu lassen. Durch diesen inneren Ausgleich war im sozial begünstigten Personennahverkehr eben die Stabilität garantiert. Bei den öffentlichen Nahverkehrsunternehmen ist die Situation deshalb schwieriger, weil sie nicht die Möglichkeit des inneren Ausgleichs haben. Wir bedauern das. Wir haben mit den Ländern, die für die Nahverkehrsunternehmen verantwortlich sind und die entsprechenden Tarifanträge zu genehmigen haben, verhandelt. Alle diese Verhandlungen sind vom Bundesminister für Verkehr und auch vom Bundesminister für Wirtschaft mit dem Ziel geführt worden, Stabilität zu gewährleisten. Ich kann Ihnen nur sagen, daß die Ergebnisse nicht einheitlich sind. Nicht überall ist es möglich gewesen, das Ziel der Bundesregierung, das übrigens im Bereiche des Güterverkehrs gewährleistet werden konnte, nämlich Stabilität, zu erreichen. Das konnte leider noch nicht überall im Personennahverkehr zur Geltung gebracht werden. Wir haben uns darum bemüht. Die Schwierigkeiten habe ich Ihnen dargelegt.