Rede von
Freiherr
Karl Theodor
von und zu
Guttenberg
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Ertl, wenn Sie gestatten, darf ich in Ihr Gedächtnis zurückrufen, was die Regierungserklärung zum Thema „Mitbestimmung" sagt. Sie stellt fest:
Die Bundesregierung wird eine Kommission unabhängiger Sachverständiger berufen und 'sie mit der Auswertung der bisherigen Erfahrungen bei der Mitbestimmung als Grundlage weiterer Überlegungen beauftragen.
Genau dies, Herr Kollege Ertl, hat die Bundesregierung getan. Sie hat also insoweit das, was in der Regierungserklärung angekündigt ist, durchgeführt. Hinsichtlich einer materiellen Entscheidung in dieser Frage hat die Regierungserklärung keine Aussage gemacht.
Zu dem zweiten Thema, das Sie angeschnitten haben, nämlich zur Frage des Sozialversicherungsrechts, sagt die Bundesregierung — wenn Sie gestatten, Herr Präsident, zitiere ich —:
In unserem System der Sozialversicherung werden wir am Prinzip der dynamischen Rente festhalten. Bei den Sozialleistungen, die der Lebenssicherung dienen, soll weder der Besitzstand gemindert, noch sollen sie auf die gegenwärtige Höhe festgelegt werden. Wir müssen aber sehr ernsthaft die Bemessung der jährlichen Zuwachsraten der Sozialleistungen und der Bundeszuschüsse prüfen und sie mit den Möglichkeiten und Grundsätzen einer gesunden Finanzpolitik in Einklang bringen.
7460 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
Parl. Staatssekretär Freiherr von und zu Guttenberg
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, Herr Kollege Ertl, daß in der Tat hinsichtlich der Bundeszuschüsse Beschlüsse bereits gefallen sind. Die Frage der Bemessung der jährlichen Zuwachsraten wird weiter geprüft, diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Insoweit, Herr Kollege Ertl, kann ich Ihnen leider den Gefallen nicht tun, einräumen zu müssen, daß irgend jemand umgefallen sei.