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    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Regelung ,der Abzahlungsgeschäfte stammt aus dem Jahre 1894, ist also schon mehr als 70 Jahre alt. An sich braucht das Alter eines Gesetzes noch nicht gegen seine Brauchbarkeit auch in der heutigen Zeit zu sprechen. Aber gerade auf dem Gebiete der Abzahlungskäufe hat sich in der Art der Gestaltung dieser Käufe und in der Art der Abwicklung der Finanzierung ein so starker Wandel vollzogen, daß das alte Gesetz doch nicht mehr alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen zu regeln vermag.
    Aus dieser Erkenntnis heraus hatten bereits im vergangenen Bundestag, also in der 4. Legislaturperiode, sowohl die CDU/CSU-Fraktion zusammen mit der FDP-Fraktion als auch die SPD-Fraktion einen Entwurf zu einer vollständigen Neufassung des Abzahlungsgesetzes eingebracht. Pate standen dabei bestimmte ausländische Regelungen, vor allem die in unserem Nachbarland Österreich, die neue Wege gegangen waren und mit denen man gute Erfahrungen gemacht hat. Diese Entwürfe waren im Wirtschaftsausschuß des vergangenen Bundestages bereits sehr weit beraten worden, und es war zu einem zwar nicht vollständigen, aber immerhin auf drei wesentliche Punkte beschränkten Entwurf gekommen, der dann leider nur deswegen nicht mehr verabschiedet werden konnte, weil der Rechtsausschuß am Ende der vergangenen Legislaturperiode völlig überlastet war und unmöglich in die Beratung einer so schwierigen Materie in
    7428 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
    Dr. Reischl
    den letzten Tagen vor dem Ende der Legislaturperiode noch hätte eintreten können.
    Die SPD-Fraktion hat deshalb in dieser Legislaturperiode das Ergebnis der Beratungen der vergangenen Legislaturperiode wieder aufgegriffen und in diesem Entwurf mit einigen Modifikationen zusammengefaßt. Es handelt sich im wesentlichen um drei Punkte.
    Zunächst soll erreicht werden, daß der Teilzahlungsvertrag als schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird, aus dem sich ganz klar erstens der Barzahlungspreis, also der Preis, den man für eine Ware zahlen muß, wenn man sie sofort bei Erhalt bezahlt, zweitens der Teilzahlungspreis, nämlich die Summe des Gesamtpreises, der sich aus dem Kaufpreis an sich, also aus der Summe der Tilgungsraten, und den hinzukommenden Zinsraten ergibt, und drittens der Betrag und die Zahl der einzelnen Teilzahlungen und ihre Fälligkeit ablesen lassen.
    Es soll hier keineswegs der Käufer bevormundet werden; aber es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, beim Kaufabschluß klar zu sehen, welche Verpflichtungen er für ,die Zukunft eingeht. Mir scheint es gerade in einer Zeit wie der gegenwärtigen, wo doch viele wieder sehr mit dem Pfennig rechnen müssen, besonders wichtig zu sein, daß der Betreffende, der den Vertrag abschließt, weiß, welche schwerwiegenden Verpflichtungen aus dem Vertrag auf ihn zukommen können.
    Die zweite Regelung, die wir mit diesem Gesetzentwurf treffen wollen, ist die, daß Geschäfte außerhalb der Geschäftsräume einer besonderen Widerrufsmöglichkeit unterstellt werden sollen. Hier handelt es sich um zwei ganz besonders bekanntgewordene Geschäfte, vor allem um den berühmten Haustürverkauf, bei dem der Vertreter meistens vormittags, während die Hausfrau mit dem Kochen oder mit den kleinen Kindern beschäftigt ist, vor der Tür erscheint und sozusagen den Fuß nicht mehr von der Tür wegnimmt, bis die Frau endlich das gekauft hat, was sie nach seiner Meinung kaufen soll. Ich möchte ausdrücklich sagen, daß das nicht die Regel bei solchen Käufen ist. Aber leider muß ich aus meiner eigenen richterlichen Praxis damals beim Amtsgericht München feststellen: sehr häufig kommt der Fall vor, daß die Frau dann schließlich unterschreibt und später sieht, welche schrecklich belastenden Geschäfte sie abgeschlossen hat.
    Hier hat nun das Nachbarland Österreich uns eine vorbildliche Regelung gezeigt, indem es eine Widerrufsfrist von einer Woche eingeführt hat.
    Die Widerrufsmöglichkeit soll auch nur bestehen, wenn die Initiative zum Kaufabschluß außerhalb der Geschäftsräume nicht vom Käufer ausgegangen ist. Wenn also, wie es z. B. bei Autokäufen oft der Fall ist, der Käufer den Vertreter selber bestellt, kann er diese Bestimmung nicht für sich in Anspruch nehmen; denn er weiß ja ganz genau, was für eine Verpflichtung er eingehen wollte. Er hat sich ja selbst diese Verkaufsverhandlungen sozusagen in die Wohnung herbeibestellt. Er ist darauf eingerichtet, und er ist selber auch entschlossen, etwas zu
    kaufen. Aber es besteht ein großer Unterschied zwischen dem Fall, daß sich jemand einen Vertreter bestellt, weil er etwas kaufen will, und dem Fall, daß ein Vertreter zu ihm kommt und ihm etwas aufreden will, was er vielleicht im Augenblick gar nicht braucht, wo vielleicht im Untergrund der Wunsch besteht und er eben dann letztlich der Überredungskunst des anderen unterliegt.
    Um gleich ein Mißverständnis auszuräumen, darf ich sagen: dieses Widerrufsrecht soll sich weder gegen die Versandhandelsbranche noch gegen das Reisegewerbe im allgemeinen richten. Wir werden bei der Beratung im Rechtsausschuß und im Wirtschaftsausschuß Gelegenheit haben, die Einzelheiten zu besprechen, um Benachteilungen bestimmter Branchen auszuschließen. Jedenfalls sollen Mißbräuche wie diese Haustürkäufe und vor allem auch die Verkaufsveranstaltungen in Kinos, die ebenfalls sehr beliebt sind, durch das Gesetz getroffen werden. Hier- sollen diejenigen, die sich unter dem Eindruck der Veranstaltung haben überreden lassen, wenigstens die Möglichkeit bekommen, das noch einmal in Ruhe im Familienkreise, Mann und Frau miteinander, zu überdenken und innerhalb einer Woche zu widerrufen.
    Ich darf darauf hinweisen, daß eine ganze Reihe von Ländern mit diesem Widerrufsrecht ganz hervorragende Erfahrungen gemacht haben: Österreich hat es im Jahre 1961, die Schweiz im Jahre 1962, und England und Schottland haben es im Jahre 1965 eingeführt. Wir sind also nicht allein auf weiter Flur, wenn wir eine solche Regelung einführen. Der Wirtschaftsausschuß des vergangenen Bundestages hatte in seiner großen Mehrheit diese Regelung schon befürwortet.
    Der dritte wichtige Punkt des Gesetzentwurfs ist der, daß in Zukunft bei Abzahlungsgeschäften der Gerichtsstand grundsätzlich an dem Ort sein soll, in dessen Bezirk der Käufer zur Zeit der Klageerhebung, also wenn er verklagt wird, seine Wohnung hat. Ich habe als Richter ein Referat gehabt, wo buchstabenmäßig solche Geschäfte anfielen, und ich hatte oft aus dem ganzen Bundesgebiet Klagen, bei denen ich wider meinen Willen, weil es das Gesetz so befahl, eine Menge von Versäumnisurteilen erlassen mußte, obwohl ich mir darüber klar war, daß die Betroffenen zu diesem Termin gar nicht hätten erscheinen können und auch nie hätten die Kosten tragen können, um einen Anwalt für diesen Termin zu bestellen. Das wollen wir hier ausschalten. Wir wollen die Möglichkeit geben, daß der Käufer persönlich zum Termin erscheinen kann.
    Am Schluß möchte ich dazu noch folgendes erwähnen. Ich hatte einmal in einem solchen Termin einen Vertreter — einen sehr seriösen Vertreter —; der gesagt hat, ihm sei es am liebsten, wenn zu dem Termin die Parteien selber kämen. Denn dann kommt man zu einem vernünftigen Vergleich mit neuen; vielleicht längeren Raten, der Vertreter hat seine Provision, und die Partei kann sich das Gut, das sie anschaffen wollte, kaufen. Dadurch ist beiden geholfen, dem Verkäufer und dem Käufer. Dem wollen wir durch die Regelung in § 6 a Rechnung tragen.
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7429
    Dr. Reischl
    Abschließend darf ich folgendes sagen. Hier soll ein Stück Verbraucherschutz eingeführt werden, ein Verbraucherschutz, der aber so gefaßt ist, daß er auch in den konjunkturpolitischen Rahmen der gegenwärtigen Zeit paßt. Auch diese Frage ist von unserer Fraktion sorgfältig geprüft worden. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß wir ein solches Gesetz unbedenklich erlassen können. Ich darf Sie also alle bitten, mitzuhelfen, in den Ausschüssen zu einer Regelung zu kommen, die den Verbraucher in angemessener Weise schützt.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich frage, ob weiter das Wort gewünscht wird. Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zur Mitberatung vor. — Das Haus ist einverstanden.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf.
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Artikels 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948
— Drucksache V/2354 —
Das Wort zur Begründung und zur Aussprache wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf.
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen
— Drucksache V/2360 —
Das Wort zur Begründung und zur Aussprache wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und dem Finanzausschuß sowie dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zur Mitberatung zu überweisen.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat darauf aufmerksam gemacht, daß der Innenausschuß bei allen Gesetzen, die die Statistik betreffen, eine koordinierende mitberatende Aufgabe habe; das Haus solle diese zusätzliche Überweisung beschließen.
Weiterhin liegt mir der Antrag des Vorsitzenden des Finanzausschusses vor, die Federführung nicht dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen zu belassen, sondern dem nach dem Vorschlag des Ältestenrates mitberatenden Finanzausschuß zu geben und den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mitberatend zu beteiligen. — Ist das Haus mit dieser Änderung einverstanden? — Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Schulte


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe von der Sache überhaupt nichts. Aber Freunde haben mich davon überzeugt, daß die Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik eine rein wirtschaftspolitische Statistik sei, die mit den Aufgaben des Finanzausschusses nur bedingt etwas zu tun habe. Durch die Statistik werde nämlich die Möglichkeit gegeben, die Einkommensentwicklung und die Einkommensverteilung zeitnah zu beurteilen. Das seien wiederum Fragen der Wirtschafts- und Verteilungspolitik. Diese Statistik würde also insbesondere dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wie ganz allgemein der Wirtschaftspolitik die Möglichkeit zu einer zeitnahen Beurteilung der Wirtschaftslage geben. Solchen Argumenten kann man sich wohl nicht verschließen. Sie werden auch im Ältestenrat maßgebend gewesen sein, als man sich dort entschlossen hat, dem Wirtschaftsausschuß die Federführung zuzuweisen.
    Deshalb bitte ich Sie — wir konnten ja leider die Gegenargumente nicht hören, weil der Herr Vorsitzende des Finanzausschusses nicht zugegen ist —, es bei der Verabredung im Ältestenrat zu belassen und dem Wirtschaftsausschuß die Federführung zuzuweisen.