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    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
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    Rede von Erich Ziegler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. In der Ihnen vorliegenden Drucksache V/2234 haben sich einige Druckfehler eingeschlichen. Einer von ihnen ist von wesentlicher und sinnentstellender Bedeutung. Ich möchte ihn daher vorweg hier in aller Öffentlichkeit berichtigen.

    (Abg. Behrendt: Sie wollen also nicht den ganzen Entwurf zurückziehen, Herr Kollege Ziegler! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Nein, ich habe nicht die Absicht.
    Auf Seite 3 in Art. 1 Nr. 16 muß unter Buchstabe a im dritten Absatz hinter dem Wort „Vorsitzenden" eingefügt werden: „bzw. dessen Stellvertreter mit der gleichen Stimmenzahl". Der ganze dritte Absatz muß also lauten:
    Werden aus einer Gruppe zwei Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter mit der gleichen Stimmenzahl vorgeschlagen, so entscheidet das Los.
    Wir haben selbstverständlich nicht die Absicht, eine allgemeine Losentscheidung einzuführen und, wie das eine westfälische Zeitung geschrieben hat, die Wahlurne durch den Knobelbecher zu ersetzen.
    Nun zur Begründung des Antrags.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Ich dachte, es kommen noch weitere Änderungen!)

    — Weitere Änderungen wären an sich noch notwendig. Die Fehler sind aber nicht so sinnentstellend. Die Änderungen sind redaktioneller Art, und wir werden sie der Beratung im Ausschuß vorbehalten.
    Meine Damen und Herren! Sie wissen, daß das Betriebsverfassungsgesetz vor wenigen Wochen 15 Jahre in Kraft ist. Es ist im Oktober 1952 — genau am 14. Oktober — nach vielen parlamentarischen und außerparlamentarischen Auseinandersetzungen in Kraft getreten. Heute strahlt es seine Wirkungen
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7423
    Ziegler
    auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, auf die Ordnung in der Welt der Arbeit, in der Welt der Betriebe aus. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, der noch vor wenigen Wochen durch den Mund seines stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Beermann, daran erinnerte, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund dem Gesetz von Anfang an entgegenstand und daß dieses Gesetz nicht seinen Vorstellungen und den Vorstellungen seiner Gewerkschaften entsprach, wird heute bestätigen, daß das Betriebsverfassungsgesetz auf breiter Front zur betrieblichen und sozialen Wirklichkeit geworden ist, daß es sich zu einem guten und brauchbaren Instrument der partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Betrieb entwickelt hat. Überall dort, wo das Gesetz positive Anwendung findet, dient es der Vertiefung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, hat es Spannungen gemildert und dem sozialen Frieden gedient. Was mein Fraktionskollege, der heutige Verteidigungsminister Dr. Gerhard Schröder bei der Einbringung als ein kühnes Experiment bezeichnete, muß heute als gelungen angesprochen werden. 142 000 Betriebsräte, 10 000 Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten zeugen in ihrem Wirken davon, daß der Partnerschaftsgedanke seiner Verwirklichung nähergekommen ist. Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich als ein guter Ersatz für das Betriebsrätegesetz der Weimarer Zeit gezeigt und gilt in der ganzen Welt hinsichtlich der darin gewählten Regelung der Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern als eine vorbildliche Einrichtung.
    Niemand wird nun behaupten wollen, dieses Gesetz sei schon im ersten Anlauf so gelungen, daß es nicht noch verbesserungsfähig und verbesserungswürdig wäre. Nach 15 Jahren Erfahrung wäre es an der Zeit, es in seinem ganzen Umfange zu überprüfen. Ich muß gestehen, wir waren auch sehr versucht, eine solche Überprüfung des Gesetzes in seinem ganzen Umfang vorzunehmen, aufgetretene Lükken zu schließen und festgestellte Mängel abzustellen. Wir haben aber aus guten, wohlerzogenen Gründen von einer solchen umfassenden Novellierung abgesehen, weil uns im Moment der Zeitpunkt dafür nicht gekommen erscheint und weil wir einer künftigen Entwicklung nichts vorwegnehmen wollten und auf der anderen Seite auch nichts verbauen wollten. Der vorliegende Entwurf verbaut nichts. Im Gegenteil, er schafft die Voraussetzungen dafür, daß im Betrieb bei der Bildung der Vertretung der Arbeitnehmerorgane eine gute Atmosphäre entsteht.
    Der Gesetzentwurf hält sich in engen Grenzen. Es ist ein genau abgrenzbarer Teilbereich angesprochen. Es dreht sich nur um die Verhältnisse der Meinungsbildung innerhalb der Arbeitnehmerschaft, um die Bildung ihrer Vertretungsorgane. Die Beziehungen zwischen den Betriebsangehörigen und dem Vertretungsorgan, dem Betriebsrat, einerseits und der Unternehmensleitung andererseits werden durch diesen Gesetzentwurf nicht berührt.
    Meine Damen und Herren, ich möchte es Ihnen angesichts der vorgerückten Zeit ersparen, daß ich auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs näher eingehe. Sein Kernstück, das Ziel, das wir angestrebt haben,
    ist eine Verbesserung bzw. Stärkung des Rechts der Minderheiten, der demokratischen Meinungsgruppen aller Schattierungen und der soziologischen Minderheiten.
    Wir haben deshalb vorgeschlagen, daß die für die Einbringung von Wahlvorschlägen notwendige Unterschriftenzahl von bisher einem Zehntel auf ein Zwanzigstel herabgesetzt wird. Mindestens drei, höchstens hundert. Wer von Ihnen die Praxis in den Betrieben kennt, weiß, wie sich die Unterschriftenklausel in der Vergangenheit ausgewirkt hat. Nehmen wir als Beispiel einen Betrieb mit 200 Beschäftigten. Wenn hier fünf Listen eingebracht werden sollten, mußten mindestens 100 Unterschriften vorgelegt werden. Das war praktisch eine Offenlegung des Wahlgeheimnisses, weil mindestens die Hälfte der Betriebsangehörigen ihre Einstellung offen kundwerden lassen mußten.
    Ein weiteres wichtiges Stück des Entwurfs ist die Einführung des Prinzips der Verhältniswahl, des d'Hondtschen Verfahrens, bei der Bildung der Organe, der Vorstände, der Ausschüsse, den Freistellungen der Betriebsräte usw. Ich habe es eigentlich nie begriffen, warum wir auf der Ebene des Betriebs bei der Bildung der Organe etwas vorenthalten haben, was in allen anderen Stufen eine Selbstverständlichkeit ist. In den Gemeindeparlamenten, den Kreisparlamenten, im Bundestag, in den Landtagen ist die Bildung der Ausschüsse nach dem d'Hondtschen Verfahren eine Selbstverständlichkeit.
    Wir sprechen in dem Gesetzentwurf noch an die Gleichstellung der Jugendvertreter mit den Betriebsräten und die Möglichkeit, an Stelle der Gesamtbetriebsversamlung auch Teilversammlungen durchzuführen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht, z. B. wenn es sich um besondere Probleme der Angestellten oder der Jugendlichen handelt.
    Mit diesen wenigen Bemerkungen zum Gesetzentwurf selbst möchte ich mich begnügen. Ich möchte noch einige allgemeine Bemerkungen anknüpfen.
    Meine Damen und Herren, der Betrieb wird heute immer mehr zu einem Kristallisationspunkt des gesellschaftlichen Geschehens. Für einen Großteil unserer Staatsbürger ergeben sich dort die ersten Berührungspunkte mit der Gesellschaft, mit dem Staat überhaupt. Dort im Betrieb wird vielfach die Einstellung zum Staat, zur Gesellschaft entscheidend geprägt und geformt. Das Verhalten in der Gemeinschaft und das demokratische Bewußtsein werden vom Erleben im Betrieb und von den dort erhaltenen Eindrücken sehr weitgehend mitbestimmt. Ein guter demokratischer Stil, eine echte Toleranz, Achtung vor der Meinung anderer, auch kleinerer Gruppen, wird sich gerade im Betrieb auswirken, und er wird vom Betrieb aus auch auf andere Bereiche des öffentlichen Lebens ausstrahlen und sich dort günstig bemerkbar machen. Mit unserem Entwurf wollen wir die Voraussetzungen für eine gute demokratische Atmosphäre schaffen und dafür sorgen, daß Willkür und Majorisierung im Betrieb keinen Platz finden.
    Die Arbeitnehmer sind heute fest in unsere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung integriert. Sie
    7424 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
    Ziegler
    haben sich als voll- und gleichberechtigte Staatsbürger erwiesen, und sie sind es auch. Wer könnte annehmen, daß dies im Betrieb nicht zur Auswirkung kommt? Im Gegenteil, wir werden uns daran gewöhnen müssen, daß die Belegschaft ein Spiegelbild der verschiedenen geistigen und politischen Strömungen darstellt und daß auch und gerade im Betrieb dieselben Kräfte wie in der übrigen Bevölkerung wirksam werden.
    Mir ist bekannt, daß sich in diesem Hohen Hause einige Kollegen darüber Gedanken machen und im nächsten Jahr wahrscheinlich darüber eine Debatte anregen werden, ob die Methoden der politischen Bildung, die bei uns in der Bundesrepublik betrieben wird, wirksam und richtig sind. Diese Sorgen sind zweifellos berechtigt. Ich darf hier aber bemerken, daß die beste politische Bildung immer noch die Praxis erlebter Demokratie ist. Demokratie als Lebensstil kann am besten im Betrieb praktiziert werden. Dort wird sie im ständigen Zusammenleben geübt, dort ist jeder auf jeden angewiesen, dort treten die Probleme hautnah an den einzelnen heran, dort ist echte Demokratie wirklich lebendig. Dort zeigt sich auch, daß sich eine solche echte, lebendige Demokratie nicht in der Mechanik von Mehrheitsentscheidungen erschöpft, daß jede beachtliche Gruppe ihre faire Chance haben soll und muß. Das ist eines der Kernziele, das wir mit unserem Entwurf anstreben. Wir wollen die Chancengleichheit und gleiche Startvoraussetzungen für alle demokratischen Gruppen.
    Selbstverständlich sind wir uns bewußt, daß damit auch die Gefahr besteht, daß sich rechts- und linksextreme, radikalistische Gruppen als Nutznießer dieses Gesetzes bedienen. Brauchen wir dies zu fürchten? Ich glaube nicht. Wir sind überzeugt, daß gerade im Betrieb die Überlegenheit und Humanität einer freiheitlichen Ordnung durch lebendiges Beispiel bewiesen werden kann. Wenn Kommunismus und rechtsextremen Gruppen der Boden fehlt, in .den sie säen können, werden ihnen auch die Erfolge versagt bleiben. Unser Ziel ist es, mit diesem Entwurf den Betriebsrat zu einem verantwortungsbewußten, arbeits- und handlungsfähigen Vertretungsorgan der gesamten, aber auch wirklich der gesamten Arbeitnehmerschaft im Betrieb zu machen. Das kann kein Eintopf sein. Hier müssen alle lebendigen Kräfte entsprechend ihrer Stärke zur Geltung kommen
    Meine Damen und Herren, wir glauben nicht mit diesem Gesetz den Anspruch auf die beste, die einzig mögliche Lösung erheben zu können. Wir sind daher aufgeschlossen für Anregungen und Änderungsvorschläge in den Ausschußberatungen und werden uns solchen Anregungen bestimmt nicht verschließen, wenn sie dazu beitragen, daß im Betrieb eine lebendige Demokratie wirksam werden und ausgebaut werden kann.
    Ich beantrage namens meiner Fraktion, die Regierungsvorlage an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Innenausschuß zur Mitberatung zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seidel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Max Seidel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur ersten Lesung des von der CDU/ CSU-Fraktioneingebrachten Entwurfs einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes erkläre ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion folgendes. Wenn die Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte, die Überschrift des Entwurfs — „Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes" — zur Kenntnis nehmen, werden sie sagen: Na endlich! Das Betriebsverfassungsgesetz ist seit Oktober 1952 gültig. Damals wurde um die Grundsätze und die Details des Gesetzes hart gerungen. Wegen der unzureichenden Rechte der Betriebsräte lehnten wir das Gesetz ab. Seitdem sind 15 Jahre vergangen, ein Zeitraum, der mit seinen reichen Erfahrungen und negativen Vorzeichen ausreichend erscheint, eine Änderung des Gesetzes vorzusehen. Dazu kommen noch einige höchstrichterliche Entscheidungen. Das ist wegweisend für notwendige Veränderungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
    Schließlich müssen wir auch die bemerkenswerten soziologischen Veränderungen in der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft in den letzten 15 Jahren jetzt zur Kenntnis nehmen. Zum Beispiel ist die Zahl der Angestellten seit 1949 bis heute von 3 Millionen auf 7 Millionen gestiegen.
    Und wie steht es mit der Rechtsstellung des Betriebsrates? Da hat sich im Jahre 1967 etwas Bedeutsames ereignet. In die Tarifabschlüsse der Metallindustrie ist auf Grund der Vermittlung des Bundeswirtschaftsministers Professor Schiller eine Schlichtungsklausel eingefügt worden, die dem Betriebsrat eine sehr verantwortliche Aufgabe zuweist, die nach meiner Vorstellung weit über das Betriebsverfassungsgesetz hinausgeht.
    Von der Überschrift des Gesetzes .ausgehend würden die Arbeitnehmer also große Erwartungen an den Entwurf, der jetzt zur Beratung steht, stellen. Kommt der Arbeitnehmer aber zum Lesen des eigentlichen Textes des vorliegenden Entwurfs, muß er allerdings mit Recht sagen: Ist das alles? Bei diesem Entwurf der CDU/CSU geht es ausschließlich um einen Teilbereich des Betriebsverfassungsgesetzes. Es geht um den angeblichen Ausbau des bereits vorhandenen Minderheitsrechtes, und er soll in sehr extremer Form erreicht werden. Ich bestreite nicht, daß da und dort in der Praxis Rechtsunsicherheit und offenkundige Unrechtstatbestände vorliegen mögen. Das ist aber jetzt nach 15 Jahren Praxis des Betriebsverfassungsgesetzes kein Grund, ausschließlich diesen Teilbereich zu regeln.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Das hätte ebenso im Rahmen einer umfassenden Novellierung geschehen können.
    Der vorliegende Entwurf, meine Damen und Herren, ist mir zu sehr auf den Zeitpunkt der anstehenden Betriebsratswahlen im Mai 1968 ausgerichtet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7425
    Seidel
    Wir haben die Sorge, daß die Verfasser des Entwurfs für den beabsichtigten extremen Ausbau des Minderheitsrechts die politischen Effekte, ob rechts- oder linksradikaler Art, in ihrer vollen Konsequenz wohl nicht ausreichend bedacht haben.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit dem, was Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, vorhaben, erhalten wir in den Betrieben eine gefährliche Aufsplitterung der Arbeitnehmer. Das wird die Arbeitnehmer in ihrer Stellung zum Arbeitgeber nicht stärken und vor allen Dingen die Betriebsratsarbeit außerordentlich erschweren.
    Für das, was wir als Bundestagsfraktion in dem Entwurf als besonders extrem ansehen, einige Beispiele. Wir machen nicht mit, wenn in § 10 Abs. 3 vorgesehen ist, daß für die Vertretung in jedem Fall fünf Gruppenangehörige genügen, wir machen nicht mit bei der Neufassung des. § 13, nach dem nur noch ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten für den Wahlvorschlag ausreichend sein soll, und wir machen nicht mit bei der Festlegung in § 23, daß die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer für die Antragstellung beim Arbeitsgericht von einem Viertel auf ein Zehntel gesenkt werden soll. Ihr berüchtigter Losentscheid ist ja bereits ad acta gelegt worden. Wir sind sehr dankbar dafür.
    Aus diesen angeführten Beispielen aber ersehen Sie, daß wir mit ganz erheblichen Bedenken an die Beratung dieses Entwurfs herangehen. Wenn wirklich zwingend geändert werden muß, werden wir uns dem nicht verschließen; doch darüber wollen wir Genaues wissen. Daher werden wir im Ausschuß für Arbeit beantragen, daß die Gewerkschaften, die Arbeitgeber und die Vertreter der Wissenschaft in öffentlicher Anhörung ihre Stellungnahme zum Entwurf abgeben können

    (Beifall bei der SPD.)

    Zum Schluß, meine Damen und Herren, darf ich ankündigen, unabhängig von der Beratung dieses Entwurfs, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion im Jahre 1968 dem Hohen Hause eine umfassende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorlegen wird.

    (Beifall bei der SPD.)