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    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
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    Rede von Walter Behrendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, eine kurze Zusammenfassung zu geben, und einmal zwei sicherlich nicht sehr bedeutsame Berichtigungen machen, die dennoch nicht unter den Tisch fallen sollten, zum anderen noch einmal sehr deutlich die Notwendigkeit der Arbeitsmarktpolitik und die positive Einstellung der sozialdemokratischen Fraktion zu ihren Problemen unterstreichen.
    Wir begrüßen diesen Regierungsentwurf mit der Bezeichnung „Arbeitsförderungsgesetz". Wir begrüßen ihn vor allem deshalb, weil sich die Bundesregierung damit den Grundsätzen und Tendenzen des Gesetzentwurfs eines Arbeitsmarktanpassungsgesetzes der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vom 30. August 1966 anschließt.
    Sowohl dem Herrn Minister als auch meinem verehrten Kollegen Müller — den ich im Augenblick leider nicht sehe — möchte ich sagen, daß der Gesetzentwurf, den wir heute behandeln, nicht auf den seinerzeit von seiner Fraktion hier eingebrachten Antrag und auf die Beschlußfassung des Bundestages vom 29. Juni 1966 zurückzuführen ist.

    (Abg. Müller [Berlin] : Lesen Sie doch die Begründung!)

    — Herr Kollege Müller, dieser Vorentwurf ist durch unseren Gesetzentwurf nicht gerade erzwungen worden, aber ich möchte sagen, wir haben es erzwungen, ihn schneller zu erstellen; denn wenn in dem Entwurf steht — auch der Herr Minister hat das ja gesagt —, man 'habe zwei Jahre daran gearbeitet, kann das ja nicht erst 'auf Grund Ihres Antrages geschehen sein. Zunächst hat es den Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gegeben — das ist eine chronologische Tatsache —, an dem wir auch fast zwei Jahre gearbeitet haben. Als Zweites muß man bedenken, daß es auch die Organe der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung waren, die ebenfalls seit Jahren die Probleme der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihre Betrachtungsweise einbezogen hatten. Der Herr Kollege Müller weiß das sicher sehr genau.

    (Abg. Müller [Berlin] : Wird auch nicht bestritten!)

    Drittens haben die Organe der Bundesanstalt daraus bereits Konsequenzen gezogen. Ich muß das einfach sagen, um mit diesen notwendigen Berichtigungen möglichen Legendenbildungen vorzubeugen.
    Nun aber zum Gesetzentwurf selbst, den wir sehr positiv beurteilen und zu dem ich nur sagen möchte, wie wir ihn von uns aus noch weiter verbessern wollen. Das sage ich nicht als Kritik, sondern zur weiteren Förderung. Diese Vorschläge möchte ich kurz zusammenfassend darstellen.
    An erster Stelle möchte ich sagen, daß die gesetzliche Verpflichtung ausgesprochen werden muß, geplante Betriebsveränderungen, die Arbeitslosigkeit oder unterwertige Beschäftigung zur Folge haben können, der Arbeitsverwaltung rechtzeitig anzuzeigen, um früh genug die erforderlichen Umschulungsmaßnahmen durch die Arbeitsverwaltung einleiten zu können.
    Zweitens ist es erforderlich, wenn man die berufliche Fortbildung fördern will — wie es in diesem Gesetzentwurf erfreulicherweise so stark angesprochen ist; wir unterstreichen das —, dazu auch den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, Freizeit dafür zu gewähren. Das kann man nicht nur durch Arbeitszeitverkürzung; dadurch kann man nicht so viel Freizeit gewinnen, in der man berufliche Fortbildung treiben kann, — so ehrenwert das sicherlich ist und sosehr das heute erfreulicherweise an den Volkshochschulen und an den bereits vorhandenen Berufsfortbildungseinrichtungen durch die Arbeitnehmer geschieht. Das unterstützen wir mit allen Maßnahmen. Aber selbstverständlich muß auch diese Lücke geschlossen werden, wenn man den großen und wichtigen Bereich der beruflichen Fortbildung entscheidend fördern will.
    Drittens müssen wir uns sicherlich auch noch überlegen, Herr Minister, wenn man die individuelle Förderung der beruflichen Bildung haben will, ob man das so stark an eine angemessene Zeit der Beitragspflicht — so heißt es in Ihrem Entwurf binden kann. Hier müßten wir im Laufe der Ausschußuntersuchung einmal prüfen und auswerten, welche Erfahrungen wir mit dem Leistungsförderungsgesetz gemacht haben. Da werden wir dann sicherlich auch noch zu einer guten Lösung kommen.
    In bezug auf die Koordination der beruflichen Rehabilitation durch die Bundesanstalt werden wir sicherlich die Dinge so sehen müssen, daß zunächst einmal Rehabilitationsmaßnahmen durch die Bundesanstalt einzuleiten sind, gleichgültig wer zahlt; denn die Bundesanstalt weiß am besten auf Grund der Bedingungen am Arbeitsmarkt, wie die Umschulung für den Betreffenden individuell vorgenommen werden soll. Erst danach sollte die Bundesanstalt den Träger suchen und dann entsprechend die Finanzierung einleiten.
    Auch in anderer Beziehung haben wir Vorstellungen, um das Gesetz weiter fortschrittlich zu gestalten. Das Gesetz sollte die Nahtlosigkeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung durch Berücksichtigung der Rechtsprechung, die bisher erfolgt ist, herbeiführen. Die Arbeitsverwaltung sieht die Berufsunfähigkeit bei geringfügiger Beschäftigung — wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von 18 Stunden unterschritten wird — als gegeben an. Wenn diese Berufsunfähigkeit durch ein sozialärztliches Attest festgestellt ist, sollte dies auch für die Rentenversicherung verbindlich sein.
    Ein weiterer Punkt, der schon angesprochen worden ist — da sind wir vielleicht nicht ganz in Übereinstimmung —, ist die Frage der Zahlung des Arbeitslosengeldes für die mittelbar vom Streik Be-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7421
    Behrendt
    troffenen. Da gibt es verschiedene Auslegungen auf Grund des Internationalen Übereinkommens Nr. 102. Auch das sollte bei diesem großen Reformwerk berücksichtigt werden.
    Folgendes liegt uns besonders am Herzen. Wenn hier nun das AVAVG abgelöst wird, sollte auch alles das, was mit dem Leistungsrecht zusammenhängt, entscheidend vereinfacht werden gegenüber dem, was wir heute haben:

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sehr wahr!)

    Ich meine besonders die Art der Berechnung. Sie muß durchsichtiger werden, sie muß einfacher werden. Die Zahl von 80 Tabellen, die wir heute haben, muß reduziert vierden. Ich glaube bestimmt, daß das möglich ist, wenn man zu einer neuen, modernen Art der Berechnung kommen will.
    Die Vereinfachung müßte allgemein auch dadurch erfolgen, daß man die technischen Möglichkeiten, die es heute gibt, für die Bundesanstalt nutzt. Wir halten das für selbstverständlich. Herr Minister, hier sind ja bereits positive Vorschläge vorhanden. Ich darf Sie daran erinnern, daß es das sogenannte Herrschinger Vereinfachungsprogramm gibt. Wir sollten untersuchen, ob wir nicht auch das hineinbringen sollten. Auf jeden Fall muß hier in der Verwaltung und der Art der Berechnung hinsichtlich der Vereinfachung Entscheidendes geschehen.
    Wir unterstreichen auch das, was bezüglich der Winterbauförderung vorgeschlagen worden ist. Herr Minister, Sie wissen, daß es auch hier weitere Verbesserungsvorschläge gibt. Wir werden sie bei der Beratung im Ausschuß noch zu prüfen haben.
    Dann werden wir uns zu überlegen haben, ob wir die von Ihnen vorgeschlagene Finanzierung bis 1974 bestehen lassen können. Wir sind nämlich der Auffassung, daß Berufsberatung, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung öffentliche Aufgaben sind. Selbstverständlich sind wir bereit, der vorgeschlagenen Finanzierung bis 1971 zuzustimmen, denn wir wissen, daß bis dahin auf Grund der mittelfristigen Finanzplanung nichts geändert werden kann. Im Jahre 1970 sollten aber Überlegungen angestellt werden, ob nicht eine andere Finanzierung erfolgen muß, weil Berufsberatung, Berufsforschung und Ausbildungsfoschung öffentliche Aufgaben sind.
    Herr Minister, Sie haben hier eine kleine Unterlassungssünde begangen. Sie haben nur von dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und der Freien Demokraten zur Berufsausbildung gesprochen. Es gibt aber einen Gesetzentwurf, der früher vorlag. Ich meine den Gesetzentwurf zur Berufsausbildung, der in das Paket unseres Arbeitsmarktanpassungsgesetzes eingebaut war. Es ist zuzugeben, daß es sich hierbei nur um ein Rahmengesetz handelte und daß dieser Entwurf von anderen Grundsätzen ausging als der von Ihnen zitierte Entwurf der CDU/CSU und der FDP. Es liegt aber ein solcher Entwurf der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion vor. Darauf Wollte ich hinweisen.
    Zum Schluß möchte ich folgendes sagen. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik — da stimme ich sicherlich mit den Kollegen Müller und Diebäcker
    überein — kann ohne eine umfassende, einheitliche und der technischen Entwicklung entsprechende moderne Berufsausbildung nicht die Wirkung erzielen, die man eigentlich von ihr erwartet. Wir müssen beides zusammen sehen. Für uns ist die Arbeitsmarktpolitik ein Teil der gesamten Wirtschafts-, Industrie- und Beschäftigungspolitik. Sie ist für uns nur im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu sehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Damit ist sie für uns zugleich Gesellschaftspolitik. Wer meint, eine solche Arbeitsmarktpolitik stehe in einem Gegensatz zu einer Politik der Vollbeschäftigung, des wirtschaftlichen Wachstums oder der gerechten Einkommens- und Vermögensverteilung, der irrt sich. Sie ist zur Unterstützung einer solchen Politik geradezu notwendig.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Wenn die Bundesanstalt, wie auch wir es wollen, diese neuen und großen Aufgaben durch das Gesetz zugewiesen bekommt, dann wird sie eine der bedeutendsten Institutionen der Bundesrepublik Deutschland. Ich glaube, wir haben allen Grund, ein besonderes Augenmerk auf diese Institution zu richten. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe — der sozialdemokratische Gesetzentwurf eines Arbeitsmarktanpassungsgesetzes und der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes — sollten uns in die Lage versetzen, für die von uns gewollte zukünftige Arbeitsmarktpolitik eine gute Lösung zu finden.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Horstmeier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Horstmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eine kurze Stellungnahme aus der Sicht der Landwirtschaft zu diesem Gesetzentwurf abgeben.
    Es scheint zur Tatsache geworden zu sein, daß der weitere Strukturprozeß in der Wirtschaft der Preis für weiteren Fortschritt ist. Diese Strukturveränderungen sind in erster Linie sektoral bedingt und vollziehen sich mit unterschiedlichem Tempo. Ein Bereich, in dem sich dieser Wandel mit aller Heftigkeit und höchster Beschleunigung vollzieht, ist die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft bejaht im Grundsatz den Fortschritt, weil er die Grundlage wachsenden Wohlstands ist. Aber dieser Prozeß, meine Damen und Herren, muß mit politischen Mitteln unter Kontrolle gehalten werden, und es gilt, soziale Härten, die dadurch entstehen, zu mildern. Es bringt schon soziale Härten mit sich, wenn in einem Bereich wie der Landwirtschaft jährlich 80 000 bis 100 000 Arbeitskräfte ausscheiden müssen. Ein paar Zahlen liefern da in aller Deutlichkeit einen Beweis.
    Nur unter dem Gesichtspunkt der Vollarbeitskräfte betrachtet, hatte die Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1950/51 einen Stand von 4 380 000 Familienarbeitskräften. Dazu kamen 766 000 Lohnarbeits-
    7422 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
    Horstmeier
    kräfte. 1966/67 waren es noch 2 187 000 Familienarbeitskräfte und 201 000 Lohnarbeitskräfte. Das bedeutet, daß in den 16 Jahren ein jährlicher Abgang von über 130 000 bei den Familienarbeitskräften und 35 000 bei den Lohnarbeitskräften zu verzeichnen ist. Das ist eine Abgangsquote, die in keinem anderen Wirtschaftsbereich zu verzeichnen ist.
    Wenn ich mir diese Tatsache einmal vor Augen halte, bin ich .dem Bundesarbeitsminister dankbar, daß er in diesem Gesetzentwurf besonders die Förderung der beruflichen Umschulung herausgestellt hat.
    Sie haben ja den paar Zahlen entnehmen können, daß wir jetzt in einer Phase der Veränderung sind, wo neben den Lohnarbeitskräften die Familienarbeitskräfte den immer größer werdenden Anteil der Ausscheidenden ausmachen, Arbeitskräfte also, die nicht nur ihren Arbeitsplatzaufgeben, sondern auch ihre Selbständigkeit. Das sind die sozialen Härten, von denen ich vorhin sprach. Die finanzielle Basis dieses Personenkreises reicht in der Regel nicht aus, einen anderen Beruf zu erlernen, um wenigstens den Status eines gelernten Facharbeiters zu erlangen. Ihnen bleibt dann nur noch der Abstieg vom erlernten selbständigen Beruf zum ungelernten Arbeiter. Dieses ist in der Tat ein Problem, dessen wir uns mit aller Intensität auch in diesem Hause annehmen müssen.
    Ich habe deshalb die Bitte, den Gesetzestext des AFG und die Durchführungsverordnungen so zu gestalten, daß die Förderung von Umschulungswilligen aus der Landwirtschaft nicht in Frage gestellt werden kann. Sie müßten vielmehr nach meiner Ansicht einen Rechtsanspruch ,darauf haben.
    Leider 'ist die Förderung nach dem bestehenden Recht, auch nach der 7. Novelle des AVAVG, in der Praxis auf große Schwierigkeiten gestoßen. Es ist hier aber nicht der Ort, Detailfragen zu vertiefen, sondern das muß den beratenden Anschüssen überlassen bleiben. Aber wenn Sie es gestatten, möchte ich doch noch zwei Wünsche anhängen.
    Der erste Wunsch betrifft den § 43, und zwar
    muß bei der festzusetzenden Förderungshöhe die Berechnungsgrundlage bei den Einkünften aus der selbständigen Tätigkeit der Situation entsprechend gestaltet werden, d. h. es darf nicht der mögliche Besitz zum Bemessungsmaßstab gemacht werden, sondern die tatsächlichen Einkünfte müssen zugrunde gelegt werden.
    Zweitens habe ich die Bitte, in die Gruppe der möglichen Träger von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen — § 50 AFG — neben den Landwirtschaftskammern auch den Verband der Heimvolkshochschulen aufzunehmnen. Die Heimvolkshochschulen sind heute Mittelpunkte der Erwachsenenbildung auf dem Lande und erfüllen alle Voraussetzungen, diese Aufgaben übernehmen zu können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)