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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Freyh.


Rede von Brigitte Freyh
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabenerweiterung, die das Arbeitsförderungsgesetz vorsieht, scheint uns hinsichtlich der beruflichen Fortbildung Erwachsener durchaus sinnvoll zu sein. Denn es ist ja keine Frage, daß die berufliche Fortbildung von wachsender Bedeutung sein wird und daß sich ihr Schwerpunkt wahrscheinlich auch immer mehr auf das Erwachsenenleben verlagern wird.
Herr Bundesminister Katzer, gestatten Sir mir aber in diesem Zusammenhang gleich eine Anmerkung. Sie haben unterstrichen, daß dieses Gesetz gerade auch den Frauen, also den weiblichen Erwerbstätigen bei der Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit in einem späteren Lebensalter besondere Chancen geben wird. Wir wissen aus der Erfahrung, die wir bisher mit der beruflichen Aufstiegsförderung, aber auch mit der Leistungsförderung gemacht haben, daß diese Chancen, die auch früher schon bestanden — zumindest theoretisch —, nur unzureichend wahrgenommen worden sind. Ich möchte deshalb ausdrücklich noch einmal anregen, daß dieses Chancen-Geben nicht nur eine formale Angelegenheit sein darf, sondern daß insbesondere auch die Angebote der Kurse, der Fortbildungsmaßnahmen, der Institutionen stärker als bisher auf die Bedürfnisse der Frauenerwerbstätigkeit abgestellt werden.
Es ist auch schon, nicht nur von Herrn Minister Katzer, sondern auch von den anderen Kollegen, zum Ausdruck gebracht worden, daß das Gesetz durch die Erweiterungen des Aufgabenbereiches für die neue Bundesanstalt für Arbeit eine starke bildungspolitische Komponente erhalten hat. Ich möchte das sehr unterstreichen und in diesem Zusammenhang namens meiner Fraktion bitten, auch den Wissenschaftsausschuß mitberatend zu beteiligen, weil ja die individuelle und institutionelle Förderung in diesem Gesetz einen gewissen Umfang hat und z. B. bis zu Förderungsmaßnahmen im Fernunterricht reichen soll.
Aber nach dieser anfänglichen Betonung, daß wir die Erweiterung auf berufliche Fortbildungsmaßnahmen für sinnvoll halten, kann ich doch auch einige Bedenken nicht 'unterdrücken. Sie beziehen sich vor allem darauf, daß das, was praktische Ausbildungsförderung in diesem Gesetz betrifft, sich nur auf Teilbereiche der praktischen Berufsausbildung erstreckt, auf Teilbereiche insbesondere der praktischen Berufsausbildung in Betrieben. Das bedeutet, daß auf diese Weise — ich glaube, auch das ist schon angedeutet worden — doch ein erheblicher Bereich insbesondere der schulischen Berufsausbildung, der sich ja auch auf praktische Berufsausbildung beziehen kann, ausgeklammert bleibt.
7416 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
Frau Freyh
Wir befürchten, daß durch diese Eingrenzung die Elastizität für künftige Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, und wir befürchten, daß das Gesetz durch diese Einseitigkeit der Regelung der Ausbildungsförderung auch gewissen Tendenzen im Bildungsbereich, die ja sehr deutlich spürbar sind, entgegenwirkt — Tendenzen wie z. B. der Durchlässigkeit zwischen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung, die sich über mehrere Abschnitte erstreckt. Ich spreche jetzt nicht von der beruflichen Fortbildung, sondern ausdrücklich von der eigentlichen Berufsausbildung.
Die Ausbildungsförderung müßte also nach unserer Meinung für die praktische Berufstätigkeit über den Bereich der betrieblichen Ausbildung hinausgreifen, sie müßte für einen breiteren Bereich wirksam werden. Das allerdings, meinen wir, kann nicht im Rahmen des vorgelegten Arbeitsförderungsgesetzes gelöst werden, das kann nur in einem einheitlichen und zusammenfassenden gezielten Ausbildungsförderungsgesetz geregelt werden.
In unserem Arbeitsmarktanpassungsgesetz mit einer Reihe von ähnlichen Zielsetzungen, das ja bereits seit längerer Zeit dem Hause zur Beratung vorliegt, haben wir bewußt Ausbildungsförderungsmaßnahmen ausgeklammert, weil wir meinen — und das hat sich ja auch in diesem Entwurf, den die Bundesregierung heute vorlegt, gezeigt —, daß in einem Gesetz mit der Zielsetzung, wie es hier vorliegt, aber auch mit der Finanzierungsgrundlage natürlich nur ein Teilbereich der praktischen Berufsausbildung geregelt werden kann.
Lassen Sie mich aber gerade deswegen noch einmal betonen, daß die tatsächliche Chancengleichheit nach unserer Auffassung nicht mit derartigen Teillösungen erreichbar ist. Wenn Herr Kollege Müller (Remscheid) hier schon darauf hingewiesen hat, daß Ausbildungsförderung eben nicht einseitig nur Schul- und Hochschulausbildungsförderung ist, sondern auch den Bereich der praktischen Berufsausbildung umfassen muß, dann, meinen wir, ist diese Aufgabe hier durchaus noch nicht erfüllt. Denn was auf diese Weise geschieht, ist, daß es hier eine neue Regelung, allerdings anknüpfend an alte Vorbilder, für die Berufsausbildungsförderung im betrieblichen Bereich gibt, daß es daneben die Ausbildungsförderung im Hochschulbereich mit allen uns bekannten Mängeln gibt, daß es dazwischen unterschiedliche und unzureichende Möglichkeiten der Länderförderung gibt und daß es schließlich auch noch Reste der Kategorienförderung dies Bundes gibt. Wir erinnern deshalb in diesem Zusammenhang daran — und das scheint uns durchaus ,ein angemessener Zeitpunkt zu sein — daß die Bundesregierung hier erneut eine Teillösung der Ausbildungsförderung vorschlägt, obwohl dieses Haus noch im Dezember 1966 einstimmig den Auftrag zu einer einheitlichen und gezielten Regelung der Ausbildungsförderung unter Zusammenfassung aller dafür bisher im Haushalt vorgesehenen Mittel erteilt hat. Dieser Auftrag ist damit also nicht erfüllt. Im Gegenteil, er stellt sich weiterhin als Aufgabe.
Das ist um so bedauerlicher, als ja im Juli dieses Jahres durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Art. 74 Nr. 7 des Grundgesetzes eine neue Situation hinsichtlich der Bundeskompetenz auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung entstanden ist. Dort ist festgestellt worden, daß der Bund eine Kompetenz für die Regelung der Ausbildungsförderung besitzt. Das ist bereits in einer Fragestunde von einem Vertreter der Bundesregierung bestätigt worden. Es ist deshalb nicht sehr zufriedenstellend, daß hier nun ein Gesetz vorgelegt wird, das diese veränderte verfassungsrechtliche Situation noch gar nicht berücksichtigt. Wir treten seit acht Jahren für eine einheitliche, zeitgerechte und gezielte Ausbildungsförderung in diesem Hause ein. In der letzten Legislaturperiode hatten wir einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damals war die Auslegung der Bundeskompetenz noch außerordentlich unterschiedlich. Der Gesetzentwurf ist deswegen nicht zu Ende beraten worden. Aber wir meinen, daß man heute durchaus an diese Ausgangsüberlegungen wieder anknüpfen kann. Ich möchte Ihnen deshalb in diesem Zusammenhang, da man wieder einen Teilbereich der Ausbildungsförderung — nach unserer Auffassung ohne Grund — zu regeln versucht, im Namen meiner Fraktion ausdrücklich ankündigen, daß wir diesem Hause im kommenden Jahr auf der Basis unseres alten Entwurfs erneut einen Gesetzentwurf zur Ausbildungsförderung vorlegen werden. Vielleicht ist das auch eine Ermutigung für die beiden anderen Fraktionen, die in dieser Legislaturperiode ja bereits Ankündigungen gemacht haben, ihnen aber bisher keinen eigenen Entwurf folgen ließen.
Noch ein letzter Gedanke. Wir sind der Auffassung — ich glaube, darüber hinaus auch die anderen Fraktionen —, daß mit der Streichung der Ausbildungszulage eine um so dringlichere Verpflichtung für eine gezielte Ausbildungsförderung in diesem Hause besteht, aber nicht nur für eine Regelung in Teilbereichen, sondern für eine umfassende und einheitliche Gesamtregelung.
Zum Schluß darf ich noch einmal feststellen: Das vorgelegte Gesetz ist in seinen Bestimmungen zur Ausbildungsförderung nach unserer Auffassung unvollständig. Der breite Bereich der Ausbildungsförderung kann nur in einem einheitlichen Gesetz für die ganze junge Generation geregelt werden. Die sozialdemokratische Fraktion wird dafür einen Gesetzentwurf vorlegen.
Schließlich — das habe ich am Anfang schon betont — bitten wir um die Mitberatung des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Moersch.