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    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
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    Rede von Erwin Folger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! Die bisherige Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung soll in Zukunft „Bundesanstalt für Arbeit" heißen. Das wird nicht nur eine Umbenennung sein, sondern ein Kennzeichen, daß der Bundesanstalt für Arbeit neue Aufgaben zugewachsen sind, daß die Pflöcke weiter hinausgesteckt werden müssen. Bisher hatte die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom Gesetz her die Aufgaben der Arbeitsvermittlung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Durch Rechtsverordnungen sind ihr im Laufe der Zeit noch einige andere Aufgaben übertragen worden wie die Förderung der Arbeitsaufnahme in Berlin, die Gewährung von
    Anpassungsbeihilfen, die Beihilfen zur beruflichen Fortbildung. Jetzt soll der Bundesanstalt für Arbeit durch Gesetz außer den bisherigen Aufgaben eine Reihe von neuen Aufgaben übertragen werden. Der Herr Bundesminister für Arbeit und der Herr Kollege Müller haben sie schon erwähnt; ich will sie nur noch stichwortartig zusammenfassen: Förderung der beruflichen Bildung, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
    Die Bundesanstalt soll dazu beitragen, daß Arbeitslosigkeit und Mangel an Arbeitskräften vermieden oder behoben werden, daß weiter die berufliche Beweglichkeit der Erwerbspersonen gesichert und verbessert wird. Meines Erachtens müßte es bei dieser Aufgabe in einem der ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs nicht heißen „gesichert", sondern „hergestellt". Eine berufliche Beweglichkeit, so wie wir sie uns für die Zukunft vorstellen, haben wir nämlich im großen ganzen noch nicht; sie muß erst hergestellt werden.
    Weiter soll die Bundesanstalt dafür sorgen, daß nachteilige Folgen aus der technischen Entwicklung oder aus wirtschaftlichen Strukturwandlungen vermieden, ausgeglichen oder beseitigt werden, sie soll die berufliche Eingliederung älterer und anderer Erwerbspersonen, deren Unterbringung erschwert ist, fördern, und sie soll die Struktur der Beschäftigung nach Gebieten und Wirtschaftszweigen verbessern.
    Wir Sozialdemokraten freuen uns, daß einschlägige, teilweise jahrzehntelange Bemühungen von uns, denen immer entgegengehalten wurde, es sollte nicht so viel geplant werden, man sollte das dem freien Spiel der Kräfte überlassen, jetzt endlich zum Durchbruch kommen sollen. Der SPD-Entwurf eines Arbeitsmarktanpassungsgesetzes auf der Drucksache V/887 vom 30. August 1966 ist streckenweise sinngemäß und der Tendenz nach jetzt von dem Regierungsentwurf übernommen worden. Beispiele dafür sind unsere Vorschläge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, zur Förderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsveranstaltungen und zur Verhütung von Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung.
    Ein so fortschrittlicher Entwurf, der auf alte sozialdemokratischen Forderungen zurückgegriffen hat, war sicher nur in der jetzigen neuen Regierung möglich. Ganz zufrieden sind wir allerdings mit dem Entwurf noch nicht. Es fehlen eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen, die in dem SPD-Entwurf enthalten sind. Insbesondere fehlt z. B. die ganze Neuordnung des Berufsausbildungsrechts. Wer die Mobilität der Arbeitnehmer für die Zukunft gesetzlich fixieren will, aber die Grundlagen für den Beruf, nämlich die erste Berufsausbildung, d. h. etwa die ersten drei Jahre, aus dieser Fixierung ausläßt, der baut ein Haus ohne Grundmauern. Wir meinen, die Neuordnung unseres Berufsausbildungsrechts müßte mindestens gleichzeitig geschehen. Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob sie in diesen Gesetzentwurf oder in einen separaten Gesetzentwurf gehört, aber auf alle Fälle müssen beide Materien
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7409
    Folger
    gleichzeitig geregelt werden. Sonst hängen beide in der Luft.
    Aber auch sonst sind die in den ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs erklärten Ziele durch die nachfolgenden Vorschläge nicht ausreichend ausgefüllt, jedenfalls nicht nach unserem Dafürhalten. Da fehlt z. B. die Verpflichtung des Arbeitgebers, geplante Betriebsänderungen, die Entlassung oder unterwertige Beschäftigung zur Folge haben können, unverzüglich dem zuständigen Arbeitsamt anzuzeigen, wie das in § 48 unseres Arbeitsmarktanpassungsgesetzes vorgeschlagen ist. Wie sollen denn die Arbeitsämter geeignete Maßnahmen treffen können, die Nachteile für die Arbeitnehmer vermeiden sollen, wenn sie von diesen beabsichtigten Maßnahmen nicht rechtzeitig erfahren, sondern erst dann, wenn das schwere Schicksal der Arbeitslosigkeit bereits begonnen hat?
    Es fehlt auch eine Freistellung von der Arbeit zur beruflichen Bildung, die in § 46 unseres Arbeitsmarktanpassungsgesetzes bis zu höchstens zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr vorgesehen ist. Es wäre nicht damit zu rechnen, daß eines der Hauptziele des neuen Gesetzentwurfs, nämlich die berufliche Beweglichkeit herzustellen und zu verbessern, erreicht werden kann, wenn Fortbildung nur in der regulären Freizeit möglich sein soll, d. h. nach der Arbeit oder während des Erholungsurlaubs. Das wird sicher auch in Zukunft notwendig sein. Aber es bedarf darüber hinaus in bestimmten Fällen der Freistellung von der Arbeit für Fortbildungsmaßnahmen, die mit Aussicht auf Erfolg nur in einer konzentrierten, zusammengefaßten Form möglich sind.
    Unter den ausdrücklich genannten Trägern beruflicher Bildung, deren Einrichtungen gefördert werden können, fehlen unseres Erachtens die Volkshochschulen, die seit eh und je Berufsbildung betreiben und in kleinen und mittleren Orten oft sogar die einzigen Träger beruflicher Fortbildung sind. Die Formulierungen des Gesetzentwurfs schließen zwar die Volkshochschulen nicht aus, weil es dort bei der Aufzählung ja heißt: „insbesondere" sind damit die und die Träger gemeint, aber wir meinen, die Bedeutung der Volkshochschulen ist so groß, daß sie in der gleiche Reihe genannt werden müssen, damit auf diese Weise alle Zweifel ausgeschaltet werden, daß sie zu diesen Trägern zählen.
    Der Beratende Ausschuß bei der bisherigen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gemäß § 23 des Schwerbeschädigtengesetzes ist in dem Entwurf auch nicht enthalten. Wir meinen, er sollte darin verankert werden, damit er nicht in der Luft hängt.
    Der Entwurf enthält auch keine ausreichende Koordination von Berufs- und Arbeitsmarktforschung und Berufsberatung. Es muß sichergestellt werden, daß jungen Menschen nicht zu einem Beruf geraten wird, der nach den Ergebnissen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung keine gute oder überhaupt keine Zukunft mehr hat, und es muß ihnen, wenn sie den Wunsch haben, einen solchen Beruf zu ergreifen, davon sachverständig abgeraten werden können.
    Außerdem fehlen ausreichende Vorschriften für Koordinationen der beruflichen Rehabilitation durch die Bundesanstalt, ein Mangel, der bisher schon immer beklagt wird. Bei dieser Gelegenheit sollten diese Dinge neu überdacht und neu geregelt werden, damit nicht ganz verschiedene Maßnahmen unabhängig voneinander nebeneinanderherlaufen.
    Der Entwurf muß auch im Hinblick auf die Nahtlosigkeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung die Rechtsprechung bezüglich geringfügiger Beschäftigung berücksichtigen. Das gilt auch für manche Abschnitte bezüglich des Arbeitslosengeldes. Auch da ist nach unserem Dafürhalten die Rechtsprechung nicht genügend berücksichtigt, nicht genügend in gesetzliche Formulierungen übertragen worden.
    Der Entwurf enthält keine Verpflichtung aus dem internationalen Übereinkommen 102 über das Arbeitslosengeld für mittelbar vom Streik betroffene Arbeitnehmer. Das ist nahezu schon ein klassischer Streit in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft, Literatur und Rechtsprechung, der hier bereinigt werden könnte. Jedermann, der sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt hat, ist ziemlich früh auf das Problem gestoßen: Was soll mit den Leuten werden, die zwar nicht streiken, die aber wegen eines Streiks im Zulieferbetrieb betroffen sind, so daß sie nicht mehr weiterarbeiten können? Von wem sollen sie ihren Arbeitslohn bzw. Streikgelder oder sonst eine Lohnersatzleistung erhalten? Das könnte entsprechend dem internationalen Übereinkommen hier auch mit berücksichtigt werden.
    Nun noch ein paar Sätze zur Finanzierung. Herr Kollege Müller ist dankenswerterweise schon darauf eingegangen. Wir haben mit der Finanzierung auch einigen Kummer. Mit Ausnahme des Arbeitslosengeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes sind eigentlich alle anderen Leistungen der Bundesanstalt Aufgaben des Bundes, nicht Aufgaben der Bundesanstalt. Diese Aufgaben müßten dementsprechend auch vom Bund finanziert werden. Im Regierungsentwurf ist das nur für ,die Wehr- und Ersatzdienstleistenden, die Kosten der Arbeitslosenhilfe und für eventuelle weitere Aufgaben, die die Bundesregierung der Bundesanstalt zusätzlich neu überträgt, vorgesehen. Alle übrigen Leistungen müssen aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und den Beiträgen der Arbeitgeber, die ja schließlich auch ,aus der geleisteten Arbeit der Arbeitnehmer stammen, finanziert werden. Das ist unseres Erachtens ein unguter Zustand. Denn in Wirklichkeit kommen die Leistungen der Bundesanstalt, ganz besonders in Zukunft, einem wesentlich größeren Personenkreis zugute. Die Aufbringung der Mittel ist deshalb unseres Erachtens inkonsequent. Die konjunkturpolitischen Maßnahmen insbesondere, die mit dem neuen Gesetz geplant sind, kommen der ganzen arbeitenden Bevölkerung zugute. Mindestens sollte für die Zeit nach 1971, d. h. nach Ablauf der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung, ein Weg gefunden werden, wie diese Leistungen aus allgemeinen Steuermitteln und/oder aus einer Erweiterung des Kreises der Beitragspflichtigen finanziert werden können.
    7410 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
    Folger
    Auch noch in anderer Beziehung haben wir Kummer mit dem Gesetzentwurf. Das ist die Tatsache, daß in einer Reihe von Bestimmungen die Selbstverwaltung angeknabbert wird, z. B. die ersatzlose Streichung des jetzt bestehenden Gebots, die Geschäfte der Bundesanstalt in der Regel von Arbeitskräften wahrnehmen zu lassen, die durch privatrechtlichen Dienstvertrag angestellt sind, der Wegfall des Vorschlagsrechts des Verwaltungsausschusses beim Landesarbeitsamt bei der Ernennung der Direktoren der Arbeitsämter, das Ernennungsrecht des Bundespräsidenten für alle Beamten, die der Besoldungsordnung B unterfallen, die Beschränkung des Rechts des Verwaltungsausschusses beim Arbeitsamt und beim Landesarbeitsamt auf eine Mitwirkung — .an Stelle der Aufstellung des konkreten Haushalts — und die Ermächtigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, im Rahmen ,der Förderung der beruflichen Bildung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung eine Rechtsverordnung zu erlassen — statt einer Anordnung des Verwaltungsrates —, wenn die Bundesanstalt nicht innerhalb eines Jahres nach Aufforderung durch ihn eine solche erläßt oder den geänderten Verhältnissen anpaßt. Diese Anknabberung der Selbstverwaltung werden wir noch recht gründlich prüfen und überlegen müssen, ob sie unvermeidlich ist oder ob wir nicht eher die Selbstverwaltung stärken sollten.
    Alles in allem, der Regierungsentwurf zeigt erfreuliche, fortschrittliche Ansätze. Aber er ist noch nicht vollkommen. Einige Punkte habe ich aufgezählt, um zu zeigen, in welcher Richtung wir drängen werden. Meine Kollegin Freyh wird das speziell in bezug auf die individuelle Förderung noch ergänzen. Wir hoffen, daß dann nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Ausschuß für Arbeit, ein Gesetz zustande kommt, das mit .der früheren Planlosigkeit Schluß macht, den Arbeitsmarkt; soweit das möglich ist, stabil macht und damit für die ganze Bevölkerung von großem Nutzen sein wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition dieses Hohen Hauses hat im Laufe dieses einen Jahres noch sehr wenig Gelegenheit gehabt, eine Vorlage der Bundesregierung als lobenswert und vernunftgemäß zu bezeichnen. Wir freuen uns eigentlich, daß wir heute, ein Jahr nach der Regierungserklärung der Großen Koalition, in der Lage sind, der Bundesregierung und dem Herrn Bundesarbeitsminister ein ganz besonderes Lob zu spenden und seinem Hause eine ganz besonders große Anerkennung dafür auszusprechen, daß er heute diese Vorlage auf den Tisch des Hauses gelegt hat.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU. Zuruf von der SPD: Weihnachtsüberraschung!)

    — Vielleicht auch als Weihnachtsüberraschung für die Große Koalition!
    Wir sagen das, meine Damen und Herren, weil hier zum erstenmal ein Schritt getan wird, den wir Freien Demokraten im Rahmen unserer Arbeitsmarktpolitik seit langem als notwendig angesehen haben. Denn hier ist es gerade in unserer im Hinblick auf die Konjunktur nicht so einfachen Zeit zum erstenmal möglich, aktuelle, zukunftweisende Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik vorzulegen und gemeinsam zu beraten. Dieser Entwurf erscheint uns wirtschaftspolitisch und gesellschaftspolitisch ausgesprochen positiv orientiert.
    Daß wir soviel Lob spenden können, liegt vielleicht auch daran, daß die Geburtsstunde dieser Überlegungen nicht in diesem Jahr gewesen ist. Die Geburtsstunde war auch nicht, Herr Kollege Müller, der Zeitpunkt des Antrages der CDU/CSU vom Sommer 1966. Die Geburtsstunde — der Herr Bundesarbeitsminister hat es dankenswerterweise vorhin selbst in seinen Ausführungen gesagt — war vielmehr der Amtsantritt des Bundesarbeitsministers Katzer im Jahre 1965. Wenige Tage nach der Regierungsbildung standen im Vorstandszimmer der FDP zum erstenmal

    (Widerspruch bei der SPD)

    — ja, meine Damen und Herren, es tut mir leid, aber so war es — die Frage einer Änderung des bisherigen AVAVG und die Fragen der Anpassung, all das, worauf ich noch kommen werde, zur Diskussion. Damals haben wir Freien Demokraten — Herr Minister, Sie werden es bestätigen — bereits grünes Licht in dieser Richtung gegeben und feststellen können, daß wir in vielen dieser Fragen übereinstimmten.
    — Bitte schön, Herr Kollege Fellermaier!