Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit dem Beschluß dieses Hohen Hauses beginnen, der im Juni 1966 gefaßt worden ist und der die Bundesregierung ersucht, eine Novelle zum AVAVG vorzulegen. Aber ich möchte in meinen Ausführungen noch einige Monate weiter zurückgehen. Ich möchte daran erinnern, daß diesem Beschluß des Hohen Hauses ein Antrag meiner Fraktion zugrunde lag, der die leicht einprägsame Drucksachennummer 222 hatte. Dieser Antrag Drucksache V/222 war von Abgeordneten initiiert, die insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik zu Hause sind. Er wurde von der Gesamtfraktion übernommen. Er hatte zum Inhalt, die Bundesregierung zu ersuchen, eine Novelle zum AVAVG mit dem Ziel zuzuleiten, die Vorschriften des Gesetzes an den technischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Das Instrumentarium der Maßnahmen sollte so ausgestaltet werden, daß unerwünschte soziale Folgen, die sich aus dem technischen Fortschritt und den Strukturveränderungen ergeben könnten, durch eine gezielte Beschäftigungs- und Berufspolitik verhindert würden. Ferner wurde die Bundesregierung ersucht, die Berufsforschung zu fördern.
Als wir diesen Antrag stellten, haben wir sicher alle nicht geglaubt, daß als Ergebnis dem Hohen Hause ein solch dicker Gesetzentwurf vorgelegt würde. Das zeigt aber auch, wie groß die Problematik ist, die wir mit dem damaligen Antrag angeschnitten haben. Wir haben Verständnis dafür, daß eine Novellierung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht aus reichte, sondern daß es zu diesem neuen Gesetzentwurf kommen mußte.
Der wesentliche Unterschied ist: bisher lag der Schwerpunkt des AVAVG in der Beseitigung der Arbeitslosigkeit und in den Leistungen an Arbeitslose. Das Arbeitsförderungsgesetz legt nun die Betonung auf die Verhütung der Arbeitslosigkeit, ohne die bisherigen Leistungen etwa zu vernachlässigen. Das Arbeitsförderungsgesetz will also an Bewährtem festhalten, aber neue Wirkmöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik, einer aktiven Arbeitsmarktpolitik schaffen.
Ich habe die Aufgabe, als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion einige Schwerpunkte aufzuzeigen. Weitere Einzelabschnitte sollen in kurzen Beiträgen von Fraktionskolleginnen und -kollegen noch behandelt werden. Lassen Sie mich aber zuvor ein sehr herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung an die Bundesregierung und vor allem an Herrn Bundesarbeitsminister Katzer sagen,
der es verstanden hat, die Problematik des Gesetzes nicht nur hier so anschaulich zu schildern, sondern auch in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen. Dieser Entwurf läßt die enorme Arbeit und die vielfältigen Bemühungen des Ministeriums erkennen. Wir alle wissen, wie viele Einzelgespräche, wie viele Verhandlungen mit den Sozialpartnern und der Selbstverwaltung der Bundesanstalt vorausgegangen sind, bis dieser Entwurf auf dem Tisch lag.
Unser Antrag vom Januar 1966 hatte drei Schwerpunkte: die Verbesserung der materiellen Leistungen, die Verbesserung der Wirkmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik und als Voraussetzung dazu Berufs- und Arbeitsmarktforschung.
Zu den materiellen Leistungen darf ich vielleicht kurz auf die siebte Novelle verweisen, die am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Hiermit haben wir — ebenfalls auf Anregung des Herrn Bundesarbeitsministers — die Leistungen angehoben, nachdem im vergangenen Winter die Arbeitslosenzahlen angestiegen waren. Wir haben damals den Hauptbetrag des Arbeitslosengeldes angehoben, ebenso der Arbeitslosenhilfe; der Familienzuschlag ist verbessert worden, ebenso das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld und die Stillegungsvergütung.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon davon gesprochen — ich möchte das hier noch einmal unterstreichen —, daß wir mit der Neueinfügung der materiellen Leistungen des Unterhaltsgeldes für Umschüler und der Eingliederungsbeihilfe einen Vorgriff auf dieses Arbeitsförderungsgesetz getan haben. Damit haben wir erreicht, daß die in der Umschulung begriffenen Arbeitslosen 120% des Arbeitslosengeldes erhalten. Diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln sind, be-
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kommen den Tariflohn, ihr Arbeitgeber kann eine
solche Eingliederungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
Das zweite war die Anpassung an den technischen Fortschritt und die schnelle Wandlung der Berufe und des Arbeitsmarktes. Hier liegt der neue Schwerpunkt des Gesetzes: eine aktive Arbeitsmarktpolitik sowohl in der Arbeitsvermittlung wie der Berufsberatung und der Gesamtförderung der beruflichen Bildung, ob das jetzt die berufliche Erstausbildung, die berufliche Fortbildung oder die Umschulung ist, aber nicht zu vergessen auch die Rehabilitation.
In der Arbeitsvermittlung, so sagt dieser Gesetzentwurf, sollen die bewährten Grundsätze beibehalten werden. Sie sollen nur durch den Begriff der Arbeitsberatung vervollständigt werden, d. h. also einer Beratung bei Wahl oder Besetzung von Arbeitsplätzen und möglicher beruflicher Bildung.
Einen ganz besonderen Schwerpunkt dieses Abschnitts sehe ich in der Berufsberatung. Lassen Sie mich das einmal etwas einfach ausdrücken, indem ich sage, es geht hier nicht um die Beratung und Vermittlung in eine, sondern in die Lehrstelle, die der Eignung und der Leistungsmöglichkeit des Jugendlichen entspricht. Sehen Sie, wie schnell sich die Zeiten wandeln! Noch vor einigen Jahren hat in der Sendung „Soll und Haben" des Westdeutschen Rundfunks Herr Wesemann davon gesprochen, wir hätten soviel freie Lehrplätze, was wollte eigentlich die Arbeitsverwaltung noch mit der Berufsberatung; die Lehrlinge sollten sich irgendwie eine Lehrstelle suchen, und wenn sie nach einer gewissen Zeit festgestellt hätten, daß der Beruf nichts für sie sei, könnten sie in einem neuen Beruf anfangen. Wie schnell eine solche liberalistische Auffassung von der Berufsfindung überholt ist, das zeigt doch wohl die heutige Zeit. Es kommt doch heute darauf an, nicht nur einen Beruf zu finden, der heute vielleicht eben noch gefragt ist, sondern in einen Beruf zu vermitteln, der auch morgen noch Zukunft hat. Dazu ist eben die Berufsforschung notwendig. Die Bundesanstalt hat ja bekanntlich in Erlangen, an die Bundesanstalt angeschlossen, ein Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegründet. Ich meine aber, daß es nicht ausreicht, wenn die Berufsforschung nur an diesem Institut in Erlangen betrieben wird. Ich glaube, daß es eine sehr vornehme Aufgabe der deutschen Hochschulen wäre, auch hier Berufsforschung zu betreiben.
Mitten im Ruhrgebiet in Bochum steht die sogenannte Ruhruniversität, und ich weiß, daß dort keine Berufsforschung betrieben wird. Man sollte also eigentlich dem Lande Nordrhein-Westfalen und auch der Hochschule in Bochum einmal dieses besondere Anliegen vorhalten.
Die Förderung der beruflichen Bildung ist also das Kernstück des Gesetzes. Die Bundesanstalt hat auch bisher schon sowohl 'die individuelle wie die institutionelle Förderung der Berufsausbildung betrieben. Diese Aufgaben sollen nunmehr erweitert werden. Erweitert werden soll aber auch der zu fördernde Personenkreis.
Damit ist das Stichwort .der beruflichen Mobilität gegeben, das auch der Herr Bundesarbeitsminister in seinen Ausführungen sehr eingehend dargestellt hat. Ich habe den Eindruck, daß in der öffentlichen Diskussion dieses Wort der beruflichen Mobilität fast schon zu einem Schlagwort geworden ist. Ich möchte die Frage aufwerfen: Berufliche Mobilität — Schlagwort oder Notwendigkeit? Ich möchte mich ganz nachdrücklich für das Letztere entscheiden. Nicht nur die berufliche, sondern auch die regionale Mobilität sind eine dringende Notwendigkeit. Das setzt schon in der beruflichen Erstausbildung ein. Hier soll durch Zuschüsse und Darlehen gefördert werden. Das setzt sich nun in der beruflichen Fortbildung fort, um höhergesteckte Berufsziele zu erreichen, weil berufliche Leistung Voraussetzung gesellschaftlichen Aufstiegs und persönlicher Daseinserfüllung ist.
Umschulung ist aber ebenfalls dringend notwendig, um ,der schnellen Wandlung der Technik und der Änderung der Wirtschaftsstruktur zu begegnen. Ich will nicht alles wiederholen, was der Bundesarbeitsminister bei der Einführung des Gesetzes gesagt hat; aber vielleicht kann man das noch unterstreichen: diese Umschulung und .die Förderung der Umschulung nicht nur als Maßnahme zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, sondern rechtzeitige Umschulung, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Neben den Arbeitnehmern sollen nun auch Selbständige einen Anspruch auf die ,Förderung ihrer beruflichen Fortbildung und Umschulung haben, wenn sie in ihrem früheren Erwerbsleben eine angemessene Zeit als Arbeitnehmer tätig waren oder künftig als Arbeiter oder Angestellte tätig werden sollen. Ingesamt soll .dieses Gesetz den anspruchsberechtigten Personen Rechtsansprüche auf die genannten Leistungen geben.
Nun lassen Sie mich in .diesem Zusammenhang ein Problem behandeln, das in der öffentlichen Diskussion und auch im Bundesrat angesprochen worden ist und zu Meinungsverschiedenheiten geführt hat. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, daß Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung öffentliche Dienstleistungen sind, die ja nicht nur den Versicherten 2u gewähren sind; für solche öffentlichen Dienstleistungen dürften die Beiträge der Bundesanstalt nicht verwandt werden; es sollten aber auch keine Gebühren erhoben werden. Auch der Bundesrat ist sich über die Dringlichkeit dieser Aufgabe und des Ausbaus dieser Leistungen durchaus im klaren. Da gibt es keinen Zweifel.
Ich möchte die Meinung meiner Fraktion dahingehend zum Ausdruck bringen, daß wir die Vordringlichkeit der Aufgabe sehen und damit der Aufgabe den Vorrang geben; denn wir können nicht auf die Gesundung der Staatsfinanzen warten. Damit ist weder der Wirtschaft noch den Arbeitnehmern geholfen. Ich meine, wir sollen in das Gesetz einen Merkposten einfügen, vielleicht auch einen deutlichen Hinweis darauf, daß diese Aufgaben Aufgaben der Gemeinschaft sind. Auch ich möchte betonen, daß Ausbildungsförderung nicht
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einseitig in bezug auf Hochschulen und Akademien zu sehen ist. Der Grundsatz der Gerechtigkeit verlangt einfach eine gleiche Förderung auch bei der Berufsausbildung. Jetzt aber, meine Damen und Herren, muß schnell und umfassend gehandelt werden, um berufliche Mobilität als Voraussetzung gesunder Sozial- und Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.
Eine zweite Bemerkung zu diesem Abschnitt, um damit auch die Auffassung des Herrn Bundesarbeitsministers zu unterstreichen, daß dieses Arbeitsförderungsgesetz und .das Berufsausbildungsgesetz miteinander verzahnt werden müssen. Es sind zwei Gesetze mit verwandter Problematik. Es sind zwei Schwerpunktgesetze, die wir auch zeitlich aufeinander abstimmen müssen. Wir stellen uns zwar auf den Standpunkt, daß das Arbeitsförderungsgesetz auf Grund der gesamten Situation Vorrang hat, aber ich möchte hier nachdrücklich zum Ausdruck bringen, daß meine Freunde und ich .der Meinung sind, daß wir uns alle zu bemühen haben, um möglichst gleichzeitig mit dem Arbeitsförderungsgesetz in der Frage des einheitlichen Berufsausbildungsgesetzes weiterzukommen. Die Sachverständigenanhörung zu diesem Problemkreis im Juni dieses Jahres hat uns in dieser Auffassung bestätigt.
Zur materiellen Seite dies Arbeitsförderungsgesetzes! Wir begrüßen die Verbesserungen bezüglich der Erleichterung des Bezugs von Kurzarbeitergeld und des Zuschlags zum Schlechtwettergeld, den wir ja auch schon für diesen Winter in der vergangenen Woche hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Wie meinen aber auch, daß es richtig ist, die produktive Winterbauförderung einzubeziehen. Die sozialpolitische Seite des Bauens im Winter ist durch die Schlechtwettergeldregelung vorzüglich gelöst. Was nicht gelöst ist, ist die volkswirtschaftliche Seite des Problems des Bauens im Winter. Hier setzt nun der Gesetzentwurf ein, der bestimmt, daß die Bauunternehmer, die in den Monaten Januar und Februar bauen, einen Zuschuß bekommen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang muß man ebenfalls darauf hinweisen, daß die Sozialpartner in der Bauwirtschaft in einer anerkennenswerten Weise in Verhandlungen eingetreten sind, um auch von sich aus das Bauen im Winter produktiv zu fördern.
Wir begrüßten auch die Hilfe für die schwer zu vermittelnden Arbeitnehmer. Wir wissen, daß es sogenannte Kummerecken des Arbeitsmarkts gibt. Dabei sind insbesondere die älteren Arbeitnehmer zu nennen.
Noch einige Bemerkungen zum Thema Arbeitslosenversicherung. Auch da möchte ich noch einmal den Bundesrat zitieren. Der Bundesrat möchte in dem Namen sowohl des Gesetzes als auch der Bundesanstalt den Begriff der Arbeitslosenversicherung verankert haben, also nicht: „Bundesanstalt für Arbeit", sondern „Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosenversicherung". Wir geben den Namen „Bundesanstalt für Arbeit" und „Arbeitsförderungsgesetz" den Vorzug, ohne etwa die materiellen Leistungen zu verniedlichen. Aber die Bundesanstalt ist eben keine Versicherungsanstalt schlechthin, sondern ein sozialer Versicherungsträger. Auch ich möchte hier zum Ausdruck bringen, daß Arbeitslosigkeit im letzten doch nicht versicherbar ist.
Vielleicht darf ich das mit zwei, drei Zahlen deutlich machen. Bei einem gleichbleibenden monatlichen Bruttoarbeitsentgeld von 800 DM zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen monatlich 10,40 DM an Beiträgen, also je 5,20 DM. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen in einem Jahr also insgesamt 124,80 DM an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen auf. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung von 52 Wochen führt zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 26 Wochen. Das für diese Zeit von 26 Wochen zu zahlende Arbeitslosengeld beläuft sich für ein Ehepaar ohne Kinder, also mit einem Familienzuschlag, auf 2574 DM. Um diesen Betrag aus Beitragseinnahmen zu decken, müßten der Versicherte und sein Arbeitgeber bei einem gleichbleibenden Arbeitsentgelt von 800 DM und bei einem gleichbleibenden Beitragssatz 201/2 Jahre lang Beiträge entrichten. Ich möchte eine zweite Zahl nennen. Wenn das Bruttoarbeitsentgelt monatlich 1300 DM beträgt, dann sind es rund 19 Jahre, die dazu notwendig sind.
Wenn man diese Zahlen sieht, muß man, glaube ich, erkennen, daß Arbeitslosigkeit als zu versichernder Tatbestand Beiträge zur Folge hätte, die mit den heutigen einfach nicht verglichen werden können. Sie kennen die Entwicklung der Beiträge: von 6,5 % vor einigen Jahren eine laufende Reduzierung auf jetzt 1,3%, und trotzdem bis zum Jahre 1966 stets steigende Rücklagen infolge der ausgezeichneten Beschäftigungssituation in der Bundesrepublik.
Damit bin ich bei dem letzten Punkt, den ich anschneiden wollte, dem gezielten Einsatz der Rücklagen als Teil einer aktiven Arbeitsmarktpolitik: einmal als echte Rücklage für die materiellen Leistungen — das ist dringend notwendig, wir haben es ja in den vergangenen Monaten gesehen — und zum anderen als Mittel der Strukturförderung, um arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Vorhaben zu unterstützen.
Ich glaube, an dieser Stelle ist es auch von den Parlamentariern her notwendig, einmal anzuerkennen, was die Bundesanstalt schon bisher für die Struktur- und Wirtschaftsförderung getan hat. Ich nenne als Beispiele die Länder Bayern und Schleswig-Holstein. Aber nunmehr ist eine strukturelle Hilfe für das Land Nordrhein-Westfalen dringend notwendig. Auch hier zur Illustration einige wenige Zahlen, um das deutlich zu machen.
Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet ist im November um etwas über 34 000 auf 395 000 gestiegen. Der Prozentsatz der Arbeitslosigkeit stieg von 1,7 auf 1,8. Aber die Beschäftigungslage ist in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich. Das Land Baden-Württemberg hat eine Arbeitslosenquote von 0,6 % und eine effektive Zahl von 18 687, während Nordrhein-Westfalen 2,1% und eine Zahl von 129 216 hat. An der Spitze liegt — Datum: 30. November — nach wie vor der Arbeitsamtsbezirk Gel-
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senkirchen mit 5,5 %, und 11 835 Arbeitslosen; es folgt der Arbeitsamtsbezirk Bochum mit 4,7 % und 11 460 Arbeitslosen. Ich muß also feststellen, daß zwei Arbeitsamtsbezirke in Nordrhein-Westfalen zusammen eine höhere Arbeitslosenzahl haben als das gesamte Land Baden-Württemberg.
Hier wird deutlich, daß zur Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend etwas getan werden muß. Ich sehe daher auch die Strukturförderung und den Einsatz der Rücklagen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze als vordringliche Aufgabe, wobei man sich über die Finanzierung bzw. die Sicherung, die im Gesetz eingebaut worden ist — und die ich für ausreichend halte —, sicherlich noch unterhalten kann.
Die Arbeitsmarktpolitik muß sich an sozialen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausrichten. Bei allen Maßnahmen muß man diese Doppelfunktion der Bundesanstalt für den Menschen und für die Wirtschaft sehen. Bisherige gesetzliche Regelungen, die sich in der Vergangenheit durchaus bewährt haben, reichen eben beim schnellen Wandel der Technik und der Wirtschaftsstruktur nicht mehr aus. Arbeitsmarktpolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist auch nicht mehr in erster Linie Zahlung von Arbeitslosengeld oder Notstandsarbeit mit Spitzhacke und Schaufel, sondern sinnvoller Einsatz aller notwendigen und möglichen finanziellen und organisatorischen Mittel, um Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Das Arbeitsförderungsgesetz ist ein mutiger Schritt zur modernen Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und damit der gesamten Arbeitswelt.
Die Fraktion der CDU/CSU, insbesondere die Kollegen im Ausschuß für Arbeit, werden ihre ganze Kraft zur schnellen Verwirklichung dieses Gesetzes einsetzen. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit — federführend —, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — dabei sollte man überlegen, ob sich nicht der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen gutachtlich dazu äußern sollte —, außerdem an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung.