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    Deutscher Bundestag 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Inhalt: Nachrufe auf die Abg. Hussong und Merten 7361 A, 7361 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7362 A Zur Tagesordnung Frehsee (SPD) . . . . . . . . . 7367 D Fragestunde (Drucksache V/2371) Fragen des Abg. Matthöfer: Abmeldung eines Fernsehgeräts — Fernseh-Rundfunkgenehmigung Bornemann, Staatssekretär . . . . 7363 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 7363 B Fragen des Abg. Dr. Ritz: Eigenheime im Eigentum einer natürlichen Person mit nicht mehr als zwei Wohnungen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 7364 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7364 B Frage des Abg. Strohmayr: Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Hochschule in Augsburg Dr. von Heppe, Staatssekretär . . 7364 C Strohmayr (SPD) 7365 A Moersch (FDP) 7365 B Wagner (CDU/CSU) . . . . . 7365 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 7365 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7366 B Ertl (FDP) 7366 D Fragen des Abg. Schmidhuber: Darlehen an private Unternehmer zur Finanzierung von Einzelprojekten der Luft- und Wasserreinigung . . . . . 7367 A Frage des Abg. Geldner: Mißtrauen in Ost- und Südosteuropa gegenüber der Bundesrepublik Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7367 A Geldner (FDP) . . . . . . . . 7367 C Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . . 7367 C . Genscher (FDP) . . . . . . . . 7367 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 7368 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7368 C Fragen des Abg. Vogt: Errichtung eines Europäischen Jugendwerks — Einladung an die Mitgliedstaaten der Sechsergemeinschaft und des Europarates nach Bonn Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7369 A Vogt (CDU/CSU) 7369 A Liehr (SPD) 7369 B Moersch (FDP) 7369 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Fragen des Abo. Dorn: Bericht über den Prozeß gegen die aus Deutschland entführten Süd-Koreaner — Schritte der Bundesregierung zu ihrer Rückführung Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7369 D, 7371 C Dorn (FDP) 7369 D, 7371 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7370 A, 7372 B, 7373 A Genscher (FDP) . . . 7370 B, 7373 C Busse (Herford) (FDP) . . 7370 D, 7373 B Dr: Staratzke (FDP) . . . . . . . 7371 A Moersch (FDP) . . . . . . . . 7371 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . . 7372 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . 7372 D, 7373 B Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Verbot des Gebrauchs der deutschen Sprache durch einen örtlichen amerikanischen Kommandeur Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7373 D Dr. Müller (München) (SPD) 7374 A Frage des Abg. Geldner: Etwaige Bemühungen um Öffnung des Grenzübergangs Höll im Lkr. Waldmünchen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7374 B Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7374 C Frage des Abg. Dr. Kempfler: Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an ausländische, in der Bundesrepublik approbierte Ärzte auf deren Antrag zwecks Behebung des Ärztemangels 7374 D Fragen des Abg. Büttner: „Schwarzbuch der deutschen Kripo" — Wirtschaftsstraftäter Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7375 A, B Büttner (SPD) 7375 D Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 7376 A Scheel, Vizepräsident 7376 A Aktuelle Stunde Notwendigkeit einer Rückführung der aus der Bundesrepublik entführten SüdKoreaner Dorn (FDP) 7376 B Dr. Kopf (CDU/CSU) . . . . . 7386 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . 7377 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7377 D, 7379 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7378 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7379 D Wagner (CDU/CSU) . . . . . . 7380 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) . 7381 A, 7383 A Porzner (SPD) . . . . . . . . . 7381 D Genscher (FDP) . . . . 7382 B, 7383 A Dr. Klepsch (CDU/CSU), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Genscher (FDP), Erklärung nach § 36 GO . . . . . . . . 7383 A Dr. Wörner {CDU/CSU) . . . . . 7383 B Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 7383 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7384 C, 7387 C, 7388 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . 7384 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 7385 B Neumann (Berlin) (SPD) . . . . . 7386 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7386 C Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär, nach Art. 43 GG . . 7387 D, 7389 D Zoglmann (FDP), nach § 48 Abs. 1 GO 7389 A Zur Geschäftsordnung Rasner (CDU/CSU) 7390 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7390 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7390 C Antrag betr. Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Abg. Dr. Wörner, Dr. Häfele, Baron von Wrangel, Dichgans, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Stark [Nürtingen] u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2343) Dr. Wörner (CDU/CSU) 7390 D Moersch (FDP) 7391 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 7394 D Dr. Luda (CDU/CSU) 7395 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 7395 C, D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 III Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO, in Verbindung mit Sammelübersicht 25 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2364) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 7396 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 7398 C Folger (SPD) 7399 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7399 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7399 C Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache V/2291) — Erste Beratung — Katzer, Bundesminister 7400 A Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 7405 B Folger (SPD) 7408 B Schmidt (Kempten) (FDP) 7410 B Diebäcker (CDU/CSU) 7414 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 7415 C Moersch (FDP) . . . . . . . 7416 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7417 C Porten (CDU/CSU) 7418 B Jaschke (SPD) 7419 A Frau Blohm (CDU/CSU) 7419 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 7420 A Horstmeier (CDU/CSU) 7421 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache V/2234) Ziegler (CDU/CSU) 7422 C Seidl (SPD) 74 24 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7425 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1960 gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen und zu dem Protokoll vom 18. Dezember 1962 über die Errichtung einer Schlichtungs- und Vermittlungskommission (Drucksache V/1583); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2336) — Zweite und dritte Beratung — 7426 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 16. Juli 1966 zwischen der EWG und der Republik Nigeria sowie dem Internen Durchführungsabkommen (Drucksache V/1610); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/2352), Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/2531) — Zweite und dritte Beratung — 7427 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. September 1966 mit dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Grenzübergänge der Eisenbahnen (Drucksache V/2189); Schriftlicher Bericht .des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2355) — Zweite und dritte Beratung — 7427 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Kühn [Hildesheim], Meis, Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. von Nordenskjöld u. Gen.) (Drucksache V/2243) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7427 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/2309) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) . . . . . . . 7427 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17. November 1965 zur Änderung des Art. 4 des Abkommens vom 22. November 1928 über Internationale Ausstellungen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 10. Mai 1948 (Drucksache V/2354) — Erste Beratung — . . . . . 7429 A Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik der Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen (Drucksache V/2360) — Erste Beratung — Schulte (SPD) 7429 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Entwicklungshilfe über den Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Umdruck 285, Drucksache V/2349 [neu]) 7429 D Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den von den Abg. Schoettle, Windelen, Dr. Emde u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den von den Abg. Gscheidle, Brück (Köln), Dorn u. Gen. eingebrachten Antrag betr. Verwaltungsvereinfachung durch Datenverarbeitung (Drucksachen V/1655, V/1933, V/2381) . . 7429 D Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag des Bundes der Deutschen auf Feststellung, daß die §§ 18, 19, 20, 34, 35, 36 und 39 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 verfassungswidrig seien (Drucksache V/2339) 7430 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der EWG für eine Richtlinie des Rats über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Drucksachen V/2011, V/2358) 7430 A Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Werbung für Arzneispezialitäten und über die Packungsbeilage (Drucksachen V/1894, V/2363) 7430 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Bericht Bundeskriminalamt (Drucksache V/2350) Hübner (SPD) . . . . . . . . . 7430 C Antrag betr. Rückführung deutscher Wissenschaftler (Abg. Dr. Martin, Dr. Huys, Dichgans, Frau Geisendörfer u. Gen.) (Drucksache V/2179 [neu]) 7431 C Antrag betr. Verkehrsausbau in den Gemeinden (Abg. Lemmrich, Rawe u. Gen.) (Drucksache V/2203) 7431 D Antrag betr. Richtlinien für Bundeszuwendungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Abg. Dr. Hammans, Rösing, Porten, Müser, Baier u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/2282) 7431 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Flugplatzes Köln-Ostheim (Drucksache V/2311) 7432 Nächste Sitzung 7432 Anlagen 7433 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7361 143. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 141. Sitzung, Seite 7200 D, dritte Zeite von unten statt Millionen: Milliarden. 141. Sitzung, Seite 7226 D, Zeile 4 statt Versuchsbeschluß: Versuchsbeschuß. 142. Sitzung, Seite 7318 B, Zeile 4 statt jeweils; insgesamt. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 15. 12. Frau Albertz 15. 12. Arendt (Wattenscheid) 13. 12. Bading * 13. 12. Baier 15. 12. Bals 15. 12. Bauer (Würzburg) ** 14. 12. Berlin 15. 12. Dr. Besold 13. 12. Blachstein 15.12. Börner 14. 12. Cramer 17.12. Dr. Dittrich * 15. 12. Draeger ** 13. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Fläming ** 13. 12. Gerlach * 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 16. 12. Dr. h. c. Güde 15. 12. Haage (München) 15. 12. Frau Herklotz ** 13. 12. Hilbert ** 13. 12. Hölzle 16.12. Illerhaus * 13. 12. Jahn (Marburg) 13. 12. Kahn-Ackermann ** 13. 12. Frau Klee 13. 12. Klinker * 13. 12. Frau Korspeter 23. 12. Kriedemann * 13. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 15. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 13. 12. Mauk * 13. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Paul 31. 12. Raffert 16. 12. Ramms 13. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20.12. Frau Schanzenbach 20. 12. Schwabe 13. 12. Dr. Schwörer 13. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 21. 1. 1968 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell ** 12. 12. Dr. Wahl 16. 12. Weimer 15. 12. b) Urlaubsanträge Hörmann (Freiburg) 20. 12. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Gemmingen (FDP) zu Punkt 15 der Tagesordnung. Die FDP begrüßt die Äußerungen der Bundesregierung und der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Entwicklungshilfe auch in Zukunft nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen, nicht nach außenpolitischen Gesichtspunkten auszurichten. Wir Freien Demokraten möchten nochmals darauf hinweisen, wie wichtig eine kontinuierlich durchgeführte Entwicklungshilfe ist. Es ist erforderlich, daß die Entwicklungshilfe aus den Wechselfällen der Außenpolitik herausgehalten wird. Damit soll allerdings nicht gesagt sein, daß die Entwicklungshilfe nicht als Mittel dazu dienen kann, Freunde für die Bundesrepublik im Ausland zu gewinnen. Zu Punkt 2 des Antrages der FDP-Fraktion möchte ich bemerken, daß der Ausschuß über die von uns gewählte Formulierung noch hinausgegangen ist. Die FDP hat den Antrag zu diesem Punkt gestellt, um der Bundesregierung im Falle von Verhandlungen über die Bildung eines 3. Europäischen Entwicklungsfonds einen entsprechenden politischen Rückhalt zu geben. Die FDP ist nämlich der Ansicht, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen nicht in dem Verhältnis zur Höhe des deutschen Finanzanteils beteiligt gewesen sei. Erfreulicherweise hat sich der Ausschuß dafür ausgesprochen, auch auf eine Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen im Rahmen des laufenden 2. Europäischen Entwicklungsfonds hinzuwirken. Auf Grund der veränderten Konjunkturlage ist der Hinweis auf die für die Bundesrepublik ungünstigen Wettbewerbsbedingungen zu begrüßen und mit der Hoffnung verbunden, daß seitens der Bundesregierung eine baldige Abhilfe geschaffen wird. Zu Punkt 3 ist zu sagen, daß die FDP die fehlende Übersicht über die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen bemängelt. Eine Straffung der Personalpolitik in diesem Bereich ist dringend erforderlich. Das Verhältnis der deutschen personellen Beteiligung liegt 7434 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 bei den meisten Organisationen unter dem Prozentsatz, den die Bundesregierung auf Grund ihrer Beitragsleistungen von jährlich rund 1/2 Milliarde DM für rund 130 internationale Organisationen beanspruchen könnte. Um die Zersplitterung der Planung zu überwinden, eine schnellere Vakanzbekanntgebung zu erreichen, die Personalfluktuation und die erforderliche Personalreserve zu übersehen, ist die Errichtung einer zentralen Koordinierungsstelle notwendig. Eine derartige Stelle kann wiederum nur dann mit Aussicht auf Erfolg arbeiten, wenn sich auch Länder und Gemeinden zur Mitarbeit zusammenfinden und insbesondere die Betreuung und Eingliederung zurückkehrender Beamter in die Hände nehmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Lauritzen vom 7. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2333 Frage 3) : Hält es die Bundesregierung für zulässig, daß im Rahmen eines vom Bund unterstützten Demonstrativbauprogramms in Bad Kreuznach ein gemeinnütziges Wohnungsbauunternehmen (Heimstätte) mit 12 Bauherrn die Kaufeigenheim- und Bewerberverträge bei Vertragsabschluß im Jahre 1965, als einige der Häuser bereits weitgehend fertiggestellt waren und demnach ein Überblick über die Baukosten bestand, eine Kaufsumme von 86 000 DM vereinbart hatte und am 4. Oktober 1967 auf Grund einer vorläufigen Abrechnung, wobei kein Einzelnachweis über die Kosten geführt wird, 99 253 DM als Übernahmepreis verlangt? Gerade bei Eigentumsmaßnahmen müssen nach meiner Meinung die Baukosten vorsichtig kalkuliert werden, damit die Bewerber nicht durch unvorhergesehene Kostenüberschreitungen vor Belastungen gestellt werden, die für sie nicht mehr tragbar sind. Diese Feststellung gilt ganz allgemein, besonders aber auch für Demonstrativbauvorhaben, die ebenso wie andere Bauvorhaben unter der Verantwortung des Landes durchgeführt werden. Nach meinen Feststellungen hat in dem von Ihnen genannten Fall bei Kaufvertragsabschluß nur eine Vorkalkulation von voraussichtlich 86 000,- DM zugrunde gelegen. In dem Bewerbervertrag soll ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, daß sich die Kalkulation ändern könne. Die Vorkalkulation wurde 1963 aufgestellt, das Bauvorhaben im Frühjahr 1964 ausgeschrieben und das Haus, auf das die in der Frage angegebenen Zahlen zutreffen, im Februar 1966 bezogen. Der Bauträger hat im einzelnen dargelegt, worauf die Mehrkosten von rund 13 000,— DM beruhen: 1. Das an sich schon sehr große Grundstück wurde infolge von Grenzkorrekturen bei der amtlichen Vermessung um 120 qm vergrößert, wodurch sich die Grundstücks- und Erschließungskosten um insgesamt 6917,83 DM erhöhten. 2. Die Baunebenkosten haben sich um 3556,89 DM verteuert, darunter die Finanzierungskosten um 2828,15 DM, die Betreuungsgebühren um 431,17 DM und die Kosten für Behördenleistungen um 282,18 DM. Die Erhöhung der Finanzierungskosten beruhte im wesentlichen darauf, daß der Bewerber erst 1 Jahr nach Baugebinn den Vertrag abschloß und somit vorher eine Zwischenfinanzierung notwendig war. 3. Die reinen Baukosten erhöhten sich ebenfalls um 3665,63 DM. Ursache hierfür waren nicht voraussehbare Tieferfundierungen, aber auch kleinere Wertverbesserungen, z. B. an der Heizung und Antenne. Die endgültigen reinen Baukosten sind dennoch mit 539,36 DM pro qm Wohnfläche sehr günstig. Den Kostenerhöhungen von über 14 000,— DM stehen Kostenminderungen von über 880,— DM gegenüber, so daß sich für diesen einmaligen Fall im Demonstrativvorhaben Bad Kreuznach eine effektive Erhöhung von 13 253,17 DM ergibt. Der Übernahmepreis vom 4. 10. 1967 basiert im Gegensatz zu Ihrer Information nicht auf einer vorläufigen Abrechnung ohne Einzelnachweis der Kosten, sondern auf der endgültigen Schlußabrechnung, die detailliert im August 1967 aufgestellt und der zuständigen Landestreuhandstelle zur Prüfung vorgelegt worden ist. Da keine Beanstandungen erfolgten, wurden die Schlußraten der Landes- und Bundesmittel ausgezahlt. Nach Angaben des Bauträgers hat die Schlußabrechnung den Kaufanwärtern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Sollten Sie noch weitere Einzelheiten wünschen, bin ich gerne bereit, weitere Erhebungen anstellen zu lassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache. zu V/2333 Frage 77) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, unter Verwendung von Bundesmitteln im Raum Nahbollenbach (Nahe) neben zwei bereits bestehenden Aussiedlungen eine dritte zu errichten, obwohl die beiden dort bereits ansässigen Siedler der Überzeugung sind, daß das dort vorhandene und einer Siedlungsgesellschaft gehörende Land dringend zur Aufstockung ihres eigenen Bedarfs benötigt wird? Die Siedlungsmaßnahmen werden von den Ländern in eigener Verantwortung durchgeführt. Es ist deshalb nicht möglich, daß der Bund darüber entscheidet, in welcher Weise anfallendes Siedlungsland im Einzelfall zu verwerten ist. Eine solche Entscheidung kann nur von den im Land zuständigen Stellen auf Grund eingehender Prüfung getroffen werden. Dabei sind vor allem zu berücksichtigen die für eine ausreichende Existenz notwendige Betriebsgröße, der tatsächliche Umfang der für eine Aufstockung geeigneten Flächen, die Zahl der für ein solches Aufstockungsland in Frage kommenden Bewerber und deren Wirtschafts- und Kreditfähigkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7435 Im übrigen darf ich bemerken, daß es sich nach der von mir bei dem Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten des Landes RheinlandPfalz eingeholten Auskunft um 2 im Jahre 1958 errichtete Neusiedlerstellen handelt, von denen die eine heute bereits 30 ha Eigenland und 8 ha Zupachtland, insgesamt 38 ha, umfaßt, während die andere 29,77 ha Eigenland und 4,65 ha Zupachtland = 34,42 ha ausweist. Darüber hinaus werden die beiden Stellen voraussichtlich in absehbarer Zeit im Zuge eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens auf je 40 bis 45 ha Wirtschaftsfläche vergrößert werden. Die Siedlungsgesellschaft (Landsiedlung Rheinland-Pfalz GmbH) verfügt noch über einen Landvorrat von 35 ha, der von ,der Gemeinde Nahbollenbach an ,die Landsiedlung verkauft worden ist. Auf dieser Fläche soll eine Neusiedlerstelle für einen Heimatvertriebenen errichtet werden, der schon seit vielen Jahren sich um eine ausreichende Siedlerstelle beworben hat und jetzt einen Betrieb von 10 ha bewirtschaftet und über entsprechendes Eigenkapital (60 000 DM) verfügt.
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    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mit dem Beschluß dieses Hohen Hauses beginnen, der im Juni 1966 gefaßt worden ist und der die Bundesregierung ersucht, eine Novelle zum AVAVG vorzulegen. Aber ich möchte in meinen Ausführungen noch einige Monate weiter zurückgehen. Ich möchte daran erinnern, daß diesem Beschluß des Hohen Hauses ein Antrag meiner Fraktion zugrunde lag, der die leicht einprägsame Drucksachennummer 222 hatte. Dieser Antrag Drucksache V/222 war von Abgeordneten initiiert, die insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik zu Hause sind. Er wurde von der Gesamtfraktion übernommen. Er hatte zum Inhalt, die Bundesregierung zu ersuchen, eine Novelle zum AVAVG mit dem Ziel zuzuleiten, die Vorschriften des Gesetzes an den technischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Das Instrumentarium der Maßnahmen sollte so ausgestaltet werden, daß unerwünschte soziale Folgen, die sich aus dem technischen Fortschritt und den Strukturveränderungen ergeben könnten, durch eine gezielte Beschäftigungs- und Berufspolitik verhindert würden. Ferner wurde die Bundesregierung ersucht, die Berufsforschung zu fördern.
    Als wir diesen Antrag stellten, haben wir sicher alle nicht geglaubt, daß als Ergebnis dem Hohen Hause ein solch dicker Gesetzentwurf vorgelegt würde. Das zeigt aber auch, wie groß die Problematik ist, die wir mit dem damaligen Antrag angeschnitten haben. Wir haben Verständnis dafür, daß eine Novellierung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht aus reichte, sondern daß es zu diesem neuen Gesetzentwurf kommen mußte.
    Der wesentliche Unterschied ist: bisher lag der Schwerpunkt des AVAVG in der Beseitigung der Arbeitslosigkeit und in den Leistungen an Arbeitslose. Das Arbeitsförderungsgesetz legt nun die Betonung auf die Verhütung der Arbeitslosigkeit, ohne die bisherigen Leistungen etwa zu vernachlässigen. Das Arbeitsförderungsgesetz will also an Bewährtem festhalten, aber neue Wirkmöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik, einer aktiven Arbeitsmarktpolitik schaffen.
    Ich habe die Aufgabe, als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion einige Schwerpunkte aufzuzeigen. Weitere Einzelabschnitte sollen in kurzen Beiträgen von Fraktionskolleginnen und -kollegen noch behandelt werden. Lassen Sie mich aber zuvor ein sehr herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung an die Bundesregierung und vor allem an Herrn Bundesarbeitsminister Katzer sagen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    der es verstanden hat, die Problematik des Gesetzes nicht nur hier so anschaulich zu schildern, sondern auch in diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck zu bringen. Dieser Entwurf läßt die enorme Arbeit und die vielfältigen Bemühungen des Ministeriums erkennen. Wir alle wissen, wie viele Einzelgespräche, wie viele Verhandlungen mit den Sozialpartnern und der Selbstverwaltung der Bundesanstalt vorausgegangen sind, bis dieser Entwurf auf dem Tisch lag.
    Unser Antrag vom Januar 1966 hatte drei Schwerpunkte: die Verbesserung der materiellen Leistungen, die Verbesserung der Wirkmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik und als Voraussetzung dazu Berufs- und Arbeitsmarktforschung.
    Zu den materiellen Leistungen darf ich vielleicht kurz auf die siebte Novelle verweisen, die am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Hiermit haben wir — ebenfalls auf Anregung des Herrn Bundesarbeitsministers — die Leistungen angehoben, nachdem im vergangenen Winter die Arbeitslosenzahlen angestiegen waren. Wir haben damals den Hauptbetrag des Arbeitslosengeldes angehoben, ebenso der Arbeitslosenhilfe; der Familienzuschlag ist verbessert worden, ebenso das Kurzarbeitergeld, das Schlechtwettergeld und die Stillegungsvergütung.
    Der Herr Bundesarbeitsminister hat schon davon gesprochen — ich möchte das hier noch einmal unterstreichen —, daß wir mit der Neueinfügung der materiellen Leistungen des Unterhaltsgeldes für Umschüler und der Eingliederungsbeihilfe einen Vorgriff auf dieses Arbeitsförderungsgesetz getan haben. Damit haben wir erreicht, daß die in der Umschulung begriffenen Arbeitslosen 120% des Arbeitslosengeldes erhalten. Diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt schwer zu vermitteln sind, be-
    7406 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
    Müller (Remscheid)

    kommen den Tariflohn, ihr Arbeitgeber kann eine
    solche Eingliederungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
    Das zweite war die Anpassung an den technischen Fortschritt und die schnelle Wandlung der Berufe und des Arbeitsmarktes. Hier liegt der neue Schwerpunkt des Gesetzes: eine aktive Arbeitsmarktpolitik sowohl in der Arbeitsvermittlung wie der Berufsberatung und der Gesamtförderung der beruflichen Bildung, ob das jetzt die berufliche Erstausbildung, die berufliche Fortbildung oder die Umschulung ist, aber nicht zu vergessen auch die Rehabilitation.
    In der Arbeitsvermittlung, so sagt dieser Gesetzentwurf, sollen die bewährten Grundsätze beibehalten werden. Sie sollen nur durch den Begriff der Arbeitsberatung vervollständigt werden, d. h. also einer Beratung bei Wahl oder Besetzung von Arbeitsplätzen und möglicher beruflicher Bildung.
    Einen ganz besonderen Schwerpunkt dieses Abschnitts sehe ich in der Berufsberatung. Lassen Sie mich das einmal etwas einfach ausdrücken, indem ich sage, es geht hier nicht um die Beratung und Vermittlung in eine, sondern in die Lehrstelle, die der Eignung und der Leistungsmöglichkeit des Jugendlichen entspricht. Sehen Sie, wie schnell sich die Zeiten wandeln! Noch vor einigen Jahren hat in der Sendung „Soll und Haben" des Westdeutschen Rundfunks Herr Wesemann davon gesprochen, wir hätten soviel freie Lehrplätze, was wollte eigentlich die Arbeitsverwaltung noch mit der Berufsberatung; die Lehrlinge sollten sich irgendwie eine Lehrstelle suchen, und wenn sie nach einer gewissen Zeit festgestellt hätten, daß der Beruf nichts für sie sei, könnten sie in einem neuen Beruf anfangen. Wie schnell eine solche liberalistische Auffassung von der Berufsfindung überholt ist, das zeigt doch wohl die heutige Zeit. Es kommt doch heute darauf an, nicht nur einen Beruf zu finden, der heute vielleicht eben noch gefragt ist, sondern in einen Beruf zu vermitteln, der auch morgen noch Zukunft hat. Dazu ist eben die Berufsforschung notwendig. Die Bundesanstalt hat ja bekanntlich in Erlangen, an die Bundesanstalt angeschlossen, ein Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegründet. Ich meine aber, daß es nicht ausreicht, wenn die Berufsforschung nur an diesem Institut in Erlangen betrieben wird. Ich glaube, daß es eine sehr vornehme Aufgabe der deutschen Hochschulen wäre, auch hier Berufsforschung zu betreiben.
    Mitten im Ruhrgebiet in Bochum steht die sogenannte Ruhruniversität, und ich weiß, daß dort keine Berufsforschung betrieben wird. Man sollte also eigentlich dem Lande Nordrhein-Westfalen und auch der Hochschule in Bochum einmal dieses besondere Anliegen vorhalten.
    Die Förderung der beruflichen Bildung ist also das Kernstück des Gesetzes. Die Bundesanstalt hat auch bisher schon sowohl 'die individuelle wie die institutionelle Förderung der Berufsausbildung betrieben. Diese Aufgaben sollen nunmehr erweitert werden. Erweitert werden soll aber auch der zu fördernde Personenkreis.
    Damit ist das Stichwort .der beruflichen Mobilität gegeben, das auch der Herr Bundesarbeitsminister in seinen Ausführungen sehr eingehend dargestellt hat. Ich habe den Eindruck, daß in der öffentlichen Diskussion dieses Wort der beruflichen Mobilität fast schon zu einem Schlagwort geworden ist. Ich möchte die Frage aufwerfen: Berufliche Mobilität — Schlagwort oder Notwendigkeit? Ich möchte mich ganz nachdrücklich für das Letztere entscheiden. Nicht nur die berufliche, sondern auch die regionale Mobilität sind eine dringende Notwendigkeit. Das setzt schon in der beruflichen Erstausbildung ein. Hier soll durch Zuschüsse und Darlehen gefördert werden. Das setzt sich nun in der beruflichen Fortbildung fort, um höhergesteckte Berufsziele zu erreichen, weil berufliche Leistung Voraussetzung gesellschaftlichen Aufstiegs und persönlicher Daseinserfüllung ist.
    Umschulung ist aber ebenfalls dringend notwendig, um ,der schnellen Wandlung der Technik und der Änderung der Wirtschaftsstruktur zu begegnen. Ich will nicht alles wiederholen, was der Bundesarbeitsminister bei der Einführung des Gesetzes gesagt hat; aber vielleicht kann man das noch unterstreichen: diese Umschulung und .die Förderung der Umschulung nicht nur als Maßnahme zur Beseitigung der Arbeitslosigkeit, sondern rechtzeitige Umschulung, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Neben den Arbeitnehmern sollen nun auch Selbständige einen Anspruch auf die ,Förderung ihrer beruflichen Fortbildung und Umschulung haben, wenn sie in ihrem früheren Erwerbsleben eine angemessene Zeit als Arbeitnehmer tätig waren oder künftig als Arbeiter oder Angestellte tätig werden sollen. Ingesamt soll .dieses Gesetz den anspruchsberechtigten Personen Rechtsansprüche auf die genannten Leistungen geben.
    Nun lassen Sie mich in .diesem Zusammenhang ein Problem behandeln, das in der öffentlichen Diskussion und auch im Bundesrat angesprochen worden ist und zu Meinungsverschiedenheiten geführt hat. Der Bundesrat hat zum Ausdruck gebracht, daß Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung öffentliche Dienstleistungen sind, die ja nicht nur den Versicherten 2u gewähren sind; für solche öffentlichen Dienstleistungen dürften die Beiträge der Bundesanstalt nicht verwandt werden; es sollten aber auch keine Gebühren erhoben werden. Auch der Bundesrat ist sich über die Dringlichkeit dieser Aufgabe und des Ausbaus dieser Leistungen durchaus im klaren. Da gibt es keinen Zweifel.
    Ich möchte die Meinung meiner Fraktion dahingehend zum Ausdruck bringen, daß wir die Vordringlichkeit der Aufgabe sehen und damit der Aufgabe den Vorrang geben; denn wir können nicht auf die Gesundung der Staatsfinanzen warten. Damit ist weder der Wirtschaft noch den Arbeitnehmern geholfen. Ich meine, wir sollen in das Gesetz einen Merkposten einfügen, vielleicht auch einen deutlichen Hinweis darauf, daß diese Aufgaben Aufgaben der Gemeinschaft sind. Auch ich möchte betonen, daß Ausbildungsförderung nicht

    Müller (Remscheid)

    einseitig in bezug auf Hochschulen und Akademien zu sehen ist. Der Grundsatz der Gerechtigkeit verlangt einfach eine gleiche Förderung auch bei der Berufsausbildung. Jetzt aber, meine Damen und Herren, muß schnell und umfassend gehandelt werden, um berufliche Mobilität als Voraussetzung gesunder Sozial- und Wirtschaftspolitik zu gewährleisten.
    Eine zweite Bemerkung zu diesem Abschnitt, um damit auch die Auffassung des Herrn Bundesarbeitsministers zu unterstreichen, daß dieses Arbeitsförderungsgesetz und .das Berufsausbildungsgesetz miteinander verzahnt werden müssen. Es sind zwei Gesetze mit verwandter Problematik. Es sind zwei Schwerpunktgesetze, die wir auch zeitlich aufeinander abstimmen müssen. Wir stellen uns zwar auf den Standpunkt, daß das Arbeitsförderungsgesetz auf Grund der gesamten Situation Vorrang hat, aber ich möchte hier nachdrücklich zum Ausdruck bringen, daß meine Freunde und ich .der Meinung sind, daß wir uns alle zu bemühen haben, um möglichst gleichzeitig mit dem Arbeitsförderungsgesetz in der Frage des einheitlichen Berufsausbildungsgesetzes weiterzukommen. Die Sachverständigenanhörung zu diesem Problemkreis im Juni dieses Jahres hat uns in dieser Auffassung bestätigt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Zur materiellen Seite dies Arbeitsförderungsgesetzes! Wir begrüßen die Verbesserungen bezüglich der Erleichterung des Bezugs von Kurzarbeitergeld und des Zuschlags zum Schlechtwettergeld, den wir ja auch schon für diesen Winter in der vergangenen Woche hier im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Wie meinen aber auch, daß es richtig ist, die produktive Winterbauförderung einzubeziehen. Die sozialpolitische Seite des Bauens im Winter ist durch die Schlechtwettergeldregelung vorzüglich gelöst. Was nicht gelöst ist, ist die volkswirtschaftliche Seite des Problems des Bauens im Winter. Hier setzt nun der Gesetzentwurf ein, der bestimmt, daß die Bauunternehmer, die in den Monaten Januar und Februar bauen, einen Zuschuß bekommen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang muß man ebenfalls darauf hinweisen, daß die Sozialpartner in der Bauwirtschaft in einer anerkennenswerten Weise in Verhandlungen eingetreten sind, um auch von sich aus das Bauen im Winter produktiv zu fördern.
    Wir begrüßten auch die Hilfe für die schwer zu vermittelnden Arbeitnehmer. Wir wissen, daß es sogenannte Kummerecken des Arbeitsmarkts gibt. Dabei sind insbesondere die älteren Arbeitnehmer zu nennen.
    Noch einige Bemerkungen zum Thema Arbeitslosenversicherung. Auch da möchte ich noch einmal den Bundesrat zitieren. Der Bundesrat möchte in dem Namen sowohl des Gesetzes als auch der Bundesanstalt den Begriff der Arbeitslosenversicherung verankert haben, also nicht: „Bundesanstalt für Arbeit", sondern „Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosenversicherung". Wir geben den Namen „Bundesanstalt für Arbeit" und „Arbeitsförderungsgesetz" den Vorzug, ohne etwa die materiellen Leistungen zu verniedlichen. Aber die Bundesanstalt ist eben keine Versicherungsanstalt schlechthin, sondern ein sozialer Versicherungsträger. Auch ich möchte hier zum Ausdruck bringen, daß Arbeitslosigkeit im letzten doch nicht versicherbar ist.
    Vielleicht darf ich das mit zwei, drei Zahlen deutlich machen. Bei einem gleichbleibenden monatlichen Bruttoarbeitsentgeld von 800 DM zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen monatlich 10,40 DM an Beiträgen, also je 5,20 DM. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringen in einem Jahr also insgesamt 124,80 DM an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen auf. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung von 52 Wochen führt zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer von 26 Wochen. Das für diese Zeit von 26 Wochen zu zahlende Arbeitslosengeld beläuft sich für ein Ehepaar ohne Kinder, also mit einem Familienzuschlag, auf 2574 DM. Um diesen Betrag aus Beitragseinnahmen zu decken, müßten der Versicherte und sein Arbeitgeber bei einem gleichbleibenden Arbeitsentgelt von 800 DM und bei einem gleichbleibenden Beitragssatz 201/2 Jahre lang Beiträge entrichten. Ich möchte eine zweite Zahl nennen. Wenn das Bruttoarbeitsentgelt monatlich 1300 DM beträgt, dann sind es rund 19 Jahre, die dazu notwendig sind.
    Wenn man diese Zahlen sieht, muß man, glaube ich, erkennen, daß Arbeitslosigkeit als zu versichernder Tatbestand Beiträge zur Folge hätte, die mit den heutigen einfach nicht verglichen werden können. Sie kennen die Entwicklung der Beiträge: von 6,5 % vor einigen Jahren eine laufende Reduzierung auf jetzt 1,3%, und trotzdem bis zum Jahre 1966 stets steigende Rücklagen infolge der ausgezeichneten Beschäftigungssituation in der Bundesrepublik.
    Damit bin ich bei dem letzten Punkt, den ich anschneiden wollte, dem gezielten Einsatz der Rücklagen als Teil einer aktiven Arbeitsmarktpolitik: einmal als echte Rücklage für die materiellen Leistungen — das ist dringend notwendig, wir haben es ja in den vergangenen Monaten gesehen — und zum anderen als Mittel der Strukturförderung, um arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Vorhaben zu unterstützen.
    Ich glaube, an dieser Stelle ist es auch von den Parlamentariern her notwendig, einmal anzuerkennen, was die Bundesanstalt schon bisher für die Struktur- und Wirtschaftsförderung getan hat. Ich nenne als Beispiele die Länder Bayern und Schleswig-Holstein. Aber nunmehr ist eine strukturelle Hilfe für das Land Nordrhein-Westfalen dringend notwendig. Auch hier zur Illustration einige wenige Zahlen, um das deutlich zu machen.
    Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet ist im November um etwas über 34 000 auf 395 000 gestiegen. Der Prozentsatz der Arbeitslosigkeit stieg von 1,7 auf 1,8. Aber die Beschäftigungslage ist in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich. Das Land Baden-Württemberg hat eine Arbeitslosenquote von 0,6 % und eine effektive Zahl von 18 687, während Nordrhein-Westfalen 2,1% und eine Zahl von 129 216 hat. An der Spitze liegt — Datum: 30. November — nach wie vor der Arbeitsamtsbezirk Gel-
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    Müller (Remscheid)

    senkirchen mit 5,5 %, und 11 835 Arbeitslosen; es folgt der Arbeitsamtsbezirk Bochum mit 4,7 % und 11 460 Arbeitslosen. Ich muß also feststellen, daß zwei Arbeitsamtsbezirke in Nordrhein-Westfalen zusammen eine höhere Arbeitslosenzahl haben als das gesamte Land Baden-Württemberg.
    Hier wird deutlich, daß zur Schaffung neuer Arbeitsplätze dringend etwas getan werden muß. Ich sehe daher auch die Strukturförderung und den Einsatz der Rücklagen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze als vordringliche Aufgabe, wobei man sich über die Finanzierung bzw. die Sicherung, die im Gesetz eingebaut worden ist — und die ich für ausreichend halte —, sicherlich noch unterhalten kann.
    Die Arbeitsmarktpolitik muß sich an sozialen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausrichten. Bei allen Maßnahmen muß man diese Doppelfunktion der Bundesanstalt für den Menschen und für die Wirtschaft sehen. Bisherige gesetzliche Regelungen, die sich in der Vergangenheit durchaus bewährt haben, reichen eben beim schnellen Wandel der Technik und der Wirtschaftsstruktur nicht mehr aus. Arbeitsmarktpolitik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist auch nicht mehr in erster Linie Zahlung von Arbeitslosengeld oder Notstandsarbeit mit Spitzhacke und Schaufel, sondern sinnvoller Einsatz aller notwendigen und möglichen finanziellen und organisatorischen Mittel, um Arbeitslosigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Das Arbeitsförderungsgesetz ist ein mutiger Schritt zur modernen Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik und damit der gesamten Arbeitswelt.
    Die Fraktion der CDU/CSU, insbesondere die Kollegen im Ausschuß für Arbeit, werden ihre ganze Kraft zur schnellen Verwirklichung dieses Gesetzes einsetzen. Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit — federführend —, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — dabei sollte man überlegen, ob sich nicht der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen gutachtlich dazu äußern sollte —, außerdem an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Folger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Folger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! Die bisherige Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung soll in Zukunft „Bundesanstalt für Arbeit" heißen. Das wird nicht nur eine Umbenennung sein, sondern ein Kennzeichen, daß der Bundesanstalt für Arbeit neue Aufgaben zugewachsen sind, daß die Pflöcke weiter hinausgesteckt werden müssen. Bisher hatte die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom Gesetz her die Aufgaben der Arbeitsvermittlung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Durch Rechtsverordnungen sind ihr im Laufe der Zeit noch einige andere Aufgaben übertragen worden wie die Förderung der Arbeitsaufnahme in Berlin, die Gewährung von
    Anpassungsbeihilfen, die Beihilfen zur beruflichen Fortbildung. Jetzt soll der Bundesanstalt für Arbeit durch Gesetz außer den bisherigen Aufgaben eine Reihe von neuen Aufgaben übertragen werden. Der Herr Bundesminister für Arbeit und der Herr Kollege Müller haben sie schon erwähnt; ich will sie nur noch stichwortartig zusammenfassen: Förderung der beruflichen Bildung, Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
    Die Bundesanstalt soll dazu beitragen, daß Arbeitslosigkeit und Mangel an Arbeitskräften vermieden oder behoben werden, daß weiter die berufliche Beweglichkeit der Erwerbspersonen gesichert und verbessert wird. Meines Erachtens müßte es bei dieser Aufgabe in einem der ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs nicht heißen „gesichert", sondern „hergestellt". Eine berufliche Beweglichkeit, so wie wir sie uns für die Zukunft vorstellen, haben wir nämlich im großen ganzen noch nicht; sie muß erst hergestellt werden.
    Weiter soll die Bundesanstalt dafür sorgen, daß nachteilige Folgen aus der technischen Entwicklung oder aus wirtschaftlichen Strukturwandlungen vermieden, ausgeglichen oder beseitigt werden, sie soll die berufliche Eingliederung älterer und anderer Erwerbspersonen, deren Unterbringung erschwert ist, fördern, und sie soll die Struktur der Beschäftigung nach Gebieten und Wirtschaftszweigen verbessern.
    Wir Sozialdemokraten freuen uns, daß einschlägige, teilweise jahrzehntelange Bemühungen von uns, denen immer entgegengehalten wurde, es sollte nicht so viel geplant werden, man sollte das dem freien Spiel der Kräfte überlassen, jetzt endlich zum Durchbruch kommen sollen. Der SPD-Entwurf eines Arbeitsmarktanpassungsgesetzes auf der Drucksache V/887 vom 30. August 1966 ist streckenweise sinngemäß und der Tendenz nach jetzt von dem Regierungsentwurf übernommen worden. Beispiele dafür sind unsere Vorschläge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, zur Förderung der Teilnahme an beruflichen Bildungsveranstaltungen und zur Verhütung von Arbeitslosigkeit oder unterwertiger Beschäftigung.
    Ein so fortschrittlicher Entwurf, der auf alte sozialdemokratischen Forderungen zurückgegriffen hat, war sicher nur in der jetzigen neuen Regierung möglich. Ganz zufrieden sind wir allerdings mit dem Entwurf noch nicht. Es fehlen eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen, die in dem SPD-Entwurf enthalten sind. Insbesondere fehlt z. B. die ganze Neuordnung des Berufsausbildungsrechts. Wer die Mobilität der Arbeitnehmer für die Zukunft gesetzlich fixieren will, aber die Grundlagen für den Beruf, nämlich die erste Berufsausbildung, d. h. etwa die ersten drei Jahre, aus dieser Fixierung ausläßt, der baut ein Haus ohne Grundmauern. Wir meinen, die Neuordnung unseres Berufsausbildungsrechts müßte mindestens gleichzeitig geschehen. Man kann darüber geteilter Meinung sein, ob sie in diesen Gesetzentwurf oder in einen separaten Gesetzentwurf gehört, aber auf alle Fälle müssen beide Materien
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967 7409
    Folger
    gleichzeitig geregelt werden. Sonst hängen beide in der Luft.
    Aber auch sonst sind die in den ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs erklärten Ziele durch die nachfolgenden Vorschläge nicht ausreichend ausgefüllt, jedenfalls nicht nach unserem Dafürhalten. Da fehlt z. B. die Verpflichtung des Arbeitgebers, geplante Betriebsänderungen, die Entlassung oder unterwertige Beschäftigung zur Folge haben können, unverzüglich dem zuständigen Arbeitsamt anzuzeigen, wie das in § 48 unseres Arbeitsmarktanpassungsgesetzes vorgeschlagen ist. Wie sollen denn die Arbeitsämter geeignete Maßnahmen treffen können, die Nachteile für die Arbeitnehmer vermeiden sollen, wenn sie von diesen beabsichtigten Maßnahmen nicht rechtzeitig erfahren, sondern erst dann, wenn das schwere Schicksal der Arbeitslosigkeit bereits begonnen hat?
    Es fehlt auch eine Freistellung von der Arbeit zur beruflichen Bildung, die in § 46 unseres Arbeitsmarktanpassungsgesetzes bis zu höchstens zehn Arbeitstagen im Kalenderjahr vorgesehen ist. Es wäre nicht damit zu rechnen, daß eines der Hauptziele des neuen Gesetzentwurfs, nämlich die berufliche Beweglichkeit herzustellen und zu verbessern, erreicht werden kann, wenn Fortbildung nur in der regulären Freizeit möglich sein soll, d. h. nach der Arbeit oder während des Erholungsurlaubs. Das wird sicher auch in Zukunft notwendig sein. Aber es bedarf darüber hinaus in bestimmten Fällen der Freistellung von der Arbeit für Fortbildungsmaßnahmen, die mit Aussicht auf Erfolg nur in einer konzentrierten, zusammengefaßten Form möglich sind.
    Unter den ausdrücklich genannten Trägern beruflicher Bildung, deren Einrichtungen gefördert werden können, fehlen unseres Erachtens die Volkshochschulen, die seit eh und je Berufsbildung betreiben und in kleinen und mittleren Orten oft sogar die einzigen Träger beruflicher Fortbildung sind. Die Formulierungen des Gesetzentwurfs schließen zwar die Volkshochschulen nicht aus, weil es dort bei der Aufzählung ja heißt: „insbesondere" sind damit die und die Träger gemeint, aber wir meinen, die Bedeutung der Volkshochschulen ist so groß, daß sie in der gleiche Reihe genannt werden müssen, damit auf diese Weise alle Zweifel ausgeschaltet werden, daß sie zu diesen Trägern zählen.
    Der Beratende Ausschuß bei der bisherigen Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gemäß § 23 des Schwerbeschädigtengesetzes ist in dem Entwurf auch nicht enthalten. Wir meinen, er sollte darin verankert werden, damit er nicht in der Luft hängt.
    Der Entwurf enthält auch keine ausreichende Koordination von Berufs- und Arbeitsmarktforschung und Berufsberatung. Es muß sichergestellt werden, daß jungen Menschen nicht zu einem Beruf geraten wird, der nach den Ergebnissen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung keine gute oder überhaupt keine Zukunft mehr hat, und es muß ihnen, wenn sie den Wunsch haben, einen solchen Beruf zu ergreifen, davon sachverständig abgeraten werden können.
    Außerdem fehlen ausreichende Vorschriften für Koordinationen der beruflichen Rehabilitation durch die Bundesanstalt, ein Mangel, der bisher schon immer beklagt wird. Bei dieser Gelegenheit sollten diese Dinge neu überdacht und neu geregelt werden, damit nicht ganz verschiedene Maßnahmen unabhängig voneinander nebeneinanderherlaufen.
    Der Entwurf muß auch im Hinblick auf die Nahtlosigkeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung die Rechtsprechung bezüglich geringfügiger Beschäftigung berücksichtigen. Das gilt auch für manche Abschnitte bezüglich des Arbeitslosengeldes. Auch da ist nach unserem Dafürhalten die Rechtsprechung nicht genügend berücksichtigt, nicht genügend in gesetzliche Formulierungen übertragen worden.
    Der Entwurf enthält keine Verpflichtung aus dem internationalen Übereinkommen 102 über das Arbeitslosengeld für mittelbar vom Streik betroffene Arbeitnehmer. Das ist nahezu schon ein klassischer Streit in der arbeitsrechtlichen Wissenschaft, Literatur und Rechtsprechung, der hier bereinigt werden könnte. Jedermann, der sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt hat, ist ziemlich früh auf das Problem gestoßen: Was soll mit den Leuten werden, die zwar nicht streiken, die aber wegen eines Streiks im Zulieferbetrieb betroffen sind, so daß sie nicht mehr weiterarbeiten können? Von wem sollen sie ihren Arbeitslohn bzw. Streikgelder oder sonst eine Lohnersatzleistung erhalten? Das könnte entsprechend dem internationalen Übereinkommen hier auch mit berücksichtigt werden.
    Nun noch ein paar Sätze zur Finanzierung. Herr Kollege Müller ist dankenswerterweise schon darauf eingegangen. Wir haben mit der Finanzierung auch einigen Kummer. Mit Ausnahme des Arbeitslosengeldes sowie des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes sind eigentlich alle anderen Leistungen der Bundesanstalt Aufgaben des Bundes, nicht Aufgaben der Bundesanstalt. Diese Aufgaben müßten dementsprechend auch vom Bund finanziert werden. Im Regierungsentwurf ist das nur für ,die Wehr- und Ersatzdienstleistenden, die Kosten der Arbeitslosenhilfe und für eventuelle weitere Aufgaben, die die Bundesregierung der Bundesanstalt zusätzlich neu überträgt, vorgesehen. Alle übrigen Leistungen müssen aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und den Beiträgen der Arbeitgeber, die ja schließlich auch ,aus der geleisteten Arbeit der Arbeitnehmer stammen, finanziert werden. Das ist unseres Erachtens ein unguter Zustand. Denn in Wirklichkeit kommen die Leistungen der Bundesanstalt, ganz besonders in Zukunft, einem wesentlich größeren Personenkreis zugute. Die Aufbringung der Mittel ist deshalb unseres Erachtens inkonsequent. Die konjunkturpolitischen Maßnahmen insbesondere, die mit dem neuen Gesetz geplant sind, kommen der ganzen arbeitenden Bevölkerung zugute. Mindestens sollte für die Zeit nach 1971, d. h. nach Ablauf der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung, ein Weg gefunden werden, wie diese Leistungen aus allgemeinen Steuermitteln und/oder aus einer Erweiterung des Kreises der Beitragspflichtigen finanziert werden können.
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    Auch noch in anderer Beziehung haben wir Kummer mit dem Gesetzentwurf. Das ist die Tatsache, daß in einer Reihe von Bestimmungen die Selbstverwaltung angeknabbert wird, z. B. die ersatzlose Streichung des jetzt bestehenden Gebots, die Geschäfte der Bundesanstalt in der Regel von Arbeitskräften wahrnehmen zu lassen, die durch privatrechtlichen Dienstvertrag angestellt sind, der Wegfall des Vorschlagsrechts des Verwaltungsausschusses beim Landesarbeitsamt bei der Ernennung der Direktoren der Arbeitsämter, das Ernennungsrecht des Bundespräsidenten für alle Beamten, die der Besoldungsordnung B unterfallen, die Beschränkung des Rechts des Verwaltungsausschusses beim Arbeitsamt und beim Landesarbeitsamt auf eine Mitwirkung — .an Stelle der Aufstellung des konkreten Haushalts — und die Ermächtigung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, im Rahmen ,der Förderung der beruflichen Bildung und der Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung eine Rechtsverordnung zu erlassen — statt einer Anordnung des Verwaltungsrates —, wenn die Bundesanstalt nicht innerhalb eines Jahres nach Aufforderung durch ihn eine solche erläßt oder den geänderten Verhältnissen anpaßt. Diese Anknabberung der Selbstverwaltung werden wir noch recht gründlich prüfen und überlegen müssen, ob sie unvermeidlich ist oder ob wir nicht eher die Selbstverwaltung stärken sollten.
    Alles in allem, der Regierungsentwurf zeigt erfreuliche, fortschrittliche Ansätze. Aber er ist noch nicht vollkommen. Einige Punkte habe ich aufgezählt, um zu zeigen, in welcher Richtung wir drängen werden. Meine Kollegin Freyh wird das speziell in bezug auf die individuelle Förderung noch ergänzen. Wir hoffen, daß dann nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen, insbesondere im Ausschuß für Arbeit, ein Gesetz zustande kommt, das mit .der früheren Planlosigkeit Schluß macht, den Arbeitsmarkt; soweit das möglich ist, stabil macht und damit für die ganze Bevölkerung von großem Nutzen sein wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)