Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Genscher hat gemeint, ich solle ihm dankbar sein. Ich bin nicht undankbar. Aber ich muß mich doch in aller Form gegen eine Methode der Diskussion verwahren, die er heute, leider nicht zum ersten Male, angewandt hat, indem er behauptet, ich hätte etwas gesagt, was ich gar nicht gesagt habe. Ich habe hier nicht erklärt, daß sich den Bericht nicht gelesen hätte; ich habe diesen Bericht gelesen. So haben Sie es aber hier behauptet, Herr Kollege Genscher. Vielmehr habe ich lediglich gesagt: das Auswärtige Amt hat einen Bericht, den es vorgestern abend erst bekommen hat, noch nicht zu Ende geprüft. Das ist etwas anderes.
Der Vorwurf, es sei ungehörig — oder wie Sie es genannt haben —, in Unkenntnis des Berichts vor dieses Haus zu treten, ist einfach eine willkürliche Unterstellung, die ich zurückweise.
7388 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1967
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Kollege Genscher, ich weiß, es ist manchmal ein bißchen schwierig mit der Opposition. Aber so billig sollten Sie es sich auch nicht machen.
Ich habe leider noch eine andere Behauptung zurückzuweisen, nämlich die des Kollegen Porzner, der gesagt hat, ich solle nicht von Abreise sprechen.
Ich habe nicht von Abreise gesprochen, Herr Kollege Porzner. Ich habe leider Anlaß dazu, mir sehr sorgfältig zu überlegen, welchen Ausdruck ich für den Tatbestand gebrauche, der die Grundlage der Diskussion bildet. Ich sage deshalb wiederholt — ich wiederhole es jetzt noch einmal —, daß diese Koreaner aus dem Gebiet der Bundesrepublik verbracht worden sind. Das ist etwas anderes als Abreise. Ich werde mich sehr hüten, dieses Wort zu gebrauchen.
Nun möchte ich für die Bundesregierung folgendes sagen. Ich glaube, daß diese Diskussion für die Bundesregierung, ja für die Bundesrepublik überhaupt außerordentlich wichtig gewesen ist. Sie hat zum Ausdruck gebracht, daß nicht nur die Bundesregierung im Wege des üblichen diplomatischen Verkehrs ihre Auffassung zum Ausdruck bringt, sondern daß dem auch in der Freiheit des Parlaments Unterstützung und Nachdruck verliehen wird. Ich bin sicher, daß diese Diskussion auch denjenigen auf der Seite der koreanischen Regierung, die bisher vielleicht die Neigung hatten, diese Auseinandersetzung weniger ernst zu nehmen, den Ernst, die Sorge, aber auch die begründete Empörung über die Vorgänge hinreichend 'deutlich gemacht hat.
Deshalb, weil die Bundesregierung in Übereinstimmung mit diesem Hause die Verletzung unserer Grundrechte und unserer Souveränitätsrechte als so außerordentlich schwerwiegend ansieht, handelt sie seit Anbeginn dieser Affäre unverändert beharrlich .im Rahmen der Möglichkeiten, die ihr gegeben sind. Herr Kollege Müller, ich möchte Ihnen hier in aller Deutlichkeit sagen: Ich denke gar nicht daran, 'in dieser Frage irgendwelche Kompromisse einzugehen. Nur, die Bekräftigung des übereinstimmenden Willens ist eine Sache, die Klärung der Frage, mit welchen Methoden man zum Ziele kommt, ist eine andere Sache.
Muß ich den verehrten Kolleginnen und Kollegen der FDP an dieser Stelle wirklich sagen, daß es im Völkerrecht leider häufig so ist, daß man nicht so stark sein kann, wie man gern möchte? Allein dieser Umstand hat mich zu der wiederholten Bitte veranlaßt, über alle Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art im einzelnen im Ausschuß berichten zu können.
Herr Kollege Mischnick hat zum Schluß der Debatte die Auseinandersetzung sehr herabgemindert und gesagt, eigentlich gehe es nur um die Frage der Schnelligkeit des Handelns der Regierung. Ich glaube nicht, daß der Eindruck erweckt wurde, wir verteidigten in irgendeiner Form diese Handlungen. Niemand denkt daran, so etwas zu verteidigen. Aber, Herr Kollege Mischnick, ich darf Sie auf folgendes hinweisen. Die aus der Bundesrepublik herausgebrachten koreanischen Bürger sind in der Zeit zwischen dem 18. und dem 29. Juni 1967 herausgebracht worden. Die erste, an Klarheit völlig einwandfreie Note der Bundesregierung stammt vom 13. Juli, erging also ganze zwei Wochen danach. Angesichts dieser Tatsache halte ich jedenfalls Ihren Vorwurf, die Bundesregierung habe unangemessen gezögert oder zuviel Zeit verstreichen lassen, für ungerechtfertigt.
Die Bundesregierung hat sofort gehandelt, als es notwendig war. Sie hat im Laufe der weiteren Entwicklung wiederholt unmißverständlich ihren Willen bekräftigt, den ich jetzt abschließend noch einmal wie folgt zusammenfasse.
Die Bundesregierung hält fest an ihrem Verlangen auf Rückführung sämtlicher Bürger Koreas, die in der Bundesrepublik Gastrecht genossen haben. Wir müssen die Frage der Durchsetzbarkeit klären. Dazu wird, so hoffe ich, morgen Gelegenheit gegeben sein. Die Bundesregierung wird — auch das wiederhole ich — alle denkbaren Konsequenzen weiterhin als im Bereich der möglichen und vielleicht notwendigen Reaktionen ansehen. Sie wird jedenfalls unverändert alles tun, was ihr möglich ist, um nicht nur die Souveränität, sondern auch die Grundrechte für diejenigen zu wahren, die in unserem Lande Gastrecht genießen.