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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 7177 A Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, I. Teil, Zweites Steueränderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2087) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2320) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Müthling (SPD) 7177 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . 7178 D, 7204 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 7179 A, 7188 B Genscher (FDP) 7179 B Dichgans (CDU/CSU) 7184 C Junghans (SPD) 7186 A Mischnick (FDP) 7190 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 7191 C Dr. Dahlgrün (FDP) 7200 C Schoettle, Vizepräsident . 7201 B, 7203 D Dorn (FDP) 7201 B, Zoglmann (FDP) 7203 A Dr. Koch (SPD) . . . . . . . 7205 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 7206 D Entwurf eines Gesetzes über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes' vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (DrittesSteueränderungsgesetz 1967) (Drucksache V/2185) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2321), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2307) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) 7210 C Entwurf eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Zehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/2182) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2302), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/2301) — Zweite und dritte Beratung — Winkelheide (CDU/CSU) 7212 B Riegel (SPD) 7212 B Geldner (FDP) 7212 D Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache V/2194); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2334), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2322) — Zweite und dritte Beratung — Stooß (CDU/CSU) 7213 A Ertl (FDP) 7214 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7214 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Fragestunde (Drucksachen V/2333, V/2347) Frage des Abg. Dr. Imle: Einfügung eines § 12 a in das Kohle-Anpassungsgesetz . . . . . . . . 7215 D Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Absicht der Auflösung von Nebenstellen der Deutschen Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7216 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 7216 B Köppler (CDU/CSU) 7216 C Frage des Abg. Weigl: Förderung von Orten zentraler Bedeutung . 7216 D Frage des Abg. Weigl: Berücksichtigung der bayerischen Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern bei der Schaffung neuer Bundesausbauorte 7216 D Frage des Abg. Junghans: Gründung einer Gesamtgesellschaft für die Steinkohle im Ruhrgebiet auf freiwilliger Basis 7217 A Frage des Abg. Junghans: Schaffung der Grundlagen für einen gesetzlichen Zusammenschluß der Bergbauunternehmen an der Ruhr . . . . 7217 A Frage der Abg. Frau Funcke: Erhöhung der Verbraucherpreise für Wasser, Strom und Gas Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7217 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 7217 C Frage des Abg. Dröscher: Rechtsverhältnisse der deutschen Zivilbediensteten der alliierten Streitkräfte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7217 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7218 A Fragen des Abg. Matthöfer: Sendungen des Bayerischen Rundfunks für ausländische Arbeiter Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7218 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 7219 A Picard (CDU/CSU) 7219 D Ott (CDU/CSU) 7220 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7220 B Frage des Abg. Strohmayr: Etwaige steuerliche Auswirkungen einer Erhöhung der Einheitswerte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7220 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 7220 D Fragen des Abg. Krammig: Steuerliche Belastung der deutschen Obstverschlußbrennereien 7221 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Beurteilungsrichtlinien in der Bundesfinanzverwaltung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7221 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 7221 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Neues Brennbuch für Abfindungsbrennereien Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7221 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 7222 A Scheel, Vizepräsident 7222 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7223 A Frage des Abg. Berberich: Auflage zur Brennbuchführung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7223 C Berberich (CDU/CSU) 7223 C Fragen des Abg. Wolf: Bundeswehrgarnisonen — Finanzausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7223 D Wolf (SPD) 7224 A Scheel, Vizepräsident 7224 A Fragen des Abg. Strohmayr: Sanierung des Gebäudes des Hauptzollamtes Köln Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7224 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7224 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 7225 C Fragen des Abg. Böhm: Meldungen betr. Errichtung eines Korps-Depots in der Gemarkung der Gemeinde Gaimersheim (Lkr. Ingolstadt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 III Fragen der Abg. Spitzmüller, Kubitza und Schultz (Gau-Bischofsheim) : Fehlerhafte Munition Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7226 A Spitzmüller (FDP) 7226 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7227 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 7227 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7227 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7227 C Borm (FDP) 7228 B Dr. Enders (SPD) 7228 C Jung (FDP) 7228 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2016) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache V/2025), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2041), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741) — Erste Beratung — und mit Antrag betr. Ausrüstung der Bundeswehr (FDP) (Drucksache V/1990) Fortsetzung der Beratung Brandt, Bundesminister 7229 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7233 C, 7242 B Borm (FDP) 7233 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7238 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7243 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7247 D Herold (SPD) 7251 A Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7253 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 7255 B Stahlberg (CDU/CSU) 7255 C Jung (FDP) 7256 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7257 B Nächste Sitzung 7261 C Anlagen 7263 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7177 141. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    *) Siehe Anlage 7 **) Siehe Anlage 8 ***) Siehe Anlage 9 Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 8. 12. Dr. Aigner * 8. 12. Frau Albertz 7. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 7. 12. Dr. Artzinger * 8. 12. Bading * 8. 12. Dr. Barzel 8. 12. Bäuerle 7. 12. Bauer (Wasserburg) 9. 12. Berlin 15. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld** 8. 12. Börner 7. 12. Brück (Holz) ** 8. 12. Dr. Burgbacher 8. 12. Cramer 17. 12. Dr. Dittrich 8. 12. Dröscher * 8. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Dr. Eppler 7. 12. Flämig ** 8. 12. Frieler 8. 12. Dr. Furler * 8. 12. Gerlach * 8. 12. Gibbert 16. 12. Graaf 8. 12. Dr. Güde 11. 12. Haage (München) 15. 12. Haar (Stuttgart) 8. 12. Hahn (Bielefeld) * 8. 12. Dr. Hammans 8. 12. Dr. Hellige ** 8. 12. Frau Herklotz ** 8. 12. Hilbert 8. 12. Hussong 15. 12. Kahn-Ackermann ** 8. 12. Dr. Kempfler ** 7. 12. Frau Klee ** 8. 12. Dr. Kliesing (Honnef) ** 8. 12. Koenen (Lippstadt) 7. 12. Dr. Kopf ** 8. 12. Frau Korspeter 23. 12. Dr. Kübler 31. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 12. Kühn (Hildesheim) 9. 12. Kulawig * 8. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 8. 12, Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 8. 12. Mauk * 8. 12. Frau Dr. Maxsein ** 8. 12. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Versammlung der WEU Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz ** 8. 12. Merten 31. 12. Metzger * 8. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 8. 12. Paul 31. 12. Pöhler ** 8. 12. Richarts * 8. 12. Richter ** 8. 12. Riedel (Frankfurt) * 8. 12. Dr. Rinderspacher ** 8. 12. Rollmann 15. 12. Dr. Rutschke ** 8. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 8. 12. Dr. Serres ** 8. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12. 1. 1968 Vogt ** 8. 12. Dr. Wahl 15. 12. Weimer 7. 12. Wienand ** 8. 12. Baron von Wrangel 7. 12. Anlage 2 Umdruck 311 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, I. Teil, Zweites Steueränderungsgesetz 1967 - Drucksachen V/2087, V/2320 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird gestrichen. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 317 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Schulhoff, Dr. Schwörer, Regling, Feuring, Frau Funcke und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Mehrwertsteuergesetzes vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Drittes Steueränderungsgesetz 1967) - Drucksachen V/2185, V/2307 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor der bisherigen Nummer 1 die folgende Nummer 01 eingefügt: „01. In § 6 Abs. 2 erhält der letzte Halbsatz die folgende Fassung: 7264 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 ,wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1), für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Deutsche Mark nicht übersteigen.' " 2. In Artikel 4 erhält Nummer 2 die folgende Fassung: ,2. In § 19 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 600 Deutsche Mark nicht übersteigen" durch die Worte „deren Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes), 800 Deutsche Mark nicht übersteigen" ersetzt.' 3. In Artikel 4 Nr. 3 Buchstabe a erhält die Nummer 1 die folgende Fassung: ,1. hinsichtlich der Worte in Absatz 2 Satz 3 „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes), 800 Deutsche Mark" erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1967 angeschafft oder hergestellt werden,".' Bonn, den 6. Dezember 1967 Dr. Schmidt (Wuppertal) Genscher Schulhoff Logemann Dr. Schwörer Dr. Mühlhan Regling Opitz Feuring Ott Frau Funcke Peters (Poppenbüll) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Porsch Dorn Schlee Dr. Eckhardt Dr. Schmid-Burgk Dr. Emde Spitzmüller Ertl Stooß Geldner Zoglmann Freiherr von Gemmingen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Krammig (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung (zur Abstimmung über Umdruck 311). Ich stimme dem Antrag auf Umdruck 311 zu, weil mir dieser Antrag die Möglichkeit gibt, gegen die unbefristete Einführung der Ergänzungsabgabe zu stimmen. Im Finanzausschuß hatte ich den Antrag gestellt, die Ergänzungsabgabe auf vier Jahre als Deckungsmittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu beschränken. Dieser Antrag wurde angenommen, 'später aber auf Grund des Votums .des Haushaltsausschusses wieder aufgehoben. Die Ergänzungsabgabe soll den vorübergehenden Spitzenausgleich im Bundeshaushalt bewirken. Ihre Aufrechterhaltung auf Dauer, jedenfalls auf eine Dauer, die über die mittelfristige Finanzplanung hinausgeht, halte ich für bedenklich. Ich stimme also dem Antrag der FDP zu, da ein Befristungsantrag nicht vorliegt. Anlage 5 Schriftliche Erklärung .des Abgeordneten Winkelheide (CDU/CSU) zu Punkt 6 der Tagesordnung. Im Namen der Fraktion der CDU/CSU gebe ich folgende Erklärung zur Verabschiedung des 10. Rentenanpassungs-Gesetzes ab. Der vorliegende Bericht stellt noch einmal die Daten des Gesetzes fest: 8,1 % Anpassung in der Rentenversicherung, 7,2 % in der Unfallversicherung. Rund 2,3 Milliarden DM ergibt diese Anpassung an Mehraufwendungen, das heißt also, daß die Rentner in allen Sparten insgesamt 2,3 Milliarden DM im Jahre 1968 mehr erhalten. Dieses Gesetz verwirklicht zum 10. Male die Rentenanpassung, wie sie 1957 in den Rentenversicherungs-Neuordnungsgesetzen festgelegt worden ist. Mit Genugtuung schauen wir auf die 10 Jahre der Neuordnung der Rentenversicherungsgesetze zurück. Rund 98 % an Rentenerhöhungen sind in den letzten 10 Jahren vollzogen worden. Das ist eine beachtliche Leistung. Über 8,5 Millionen Rentner vertrauen auf dieses Kernstück der Rentenversicherung. Durch dieses Gesetz rechtfertigen wir das Vertrauen der Rentner. Trotzdem kann man dieses Anpassungsgesetz nicht abseits sehen von den Maßnahmen, die am Freitag im Finanzplanungsgesetz zur Verabschiedung anstehen. Gerade dieser Anlaß bietet bei der Verabschiedung des 10. Rentenanpassungsgesetzes noch einmal Gelegenheit, auf das tragende Grundelement der Rentenversicherung hinzuweisen: der Solidarität der Generationen einerseits und auch auf die Wechselwirkung der Solidarität andererseits. Diese Leistungen erfordern eine Beitragserhöhung auf der Seite der Aktiven und einen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner auf der Seite der Inaktiven. Das bedeutet sicherlich ein Opfer. Die Gründe dafür hat Kollege Stingl am 26. Oktober in diesem Hohen Hause eingehend dargelegt. Wir sind sicher, daß die erhöhte Anforderung an die Solidarität auf ein notwendiges Verständnis draußen im Lande stoßen wird. Andererseits sind wir auch davon überzeugt, daß die Belastung der Inaktiven zur Rentnerkrankenversicherung als die wechselseitige Solidarität gegenüber den Aktiven gesehen wird. Der tiefere Sinn der Anpassung ist doch der, alle Rentner teilnehmen zu lassen an der Fortentwicklung des Ertrages unseres Wirtschaftslebens. Die Rentner sollen sich nicht außerhalb der Gesellschaft fühlen — sondern innerhalb. Zusammenfassend möchte ich erklären, daß die CDU/CSU-Fraktion die Sorge um die Sicherung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7265 Alters als eine gesellschaftspolitische Aufgabe von hohem Range ansieht, die Priorität hat. Dabei sind wir uns der wirtschaftlichen, finanziellen, sozialpolitischen Realitäten und Wechselwirkungen stets bewußt. Die Sorge um die älteren Mitmenschen und den Wert des Alters wird uns nicht verlassen, und deshalb wird unser Bemühen nicht erlahmen, uns dafür einzusetzen, daß das Kernstück der Rentenversicherung auch über die 10. Anpassung hinaus erhalten bleibt — auch wenn es Opfer kostet. Die CDU/CSU stimmt dem Gesetz zu. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Geldner (FDP) zu Punkt 6 der Tagesordnung. Der Entwurf eines 10. Rentenanpassungsgesetzes sieht ebenso wie der Ausschußbericht — Drucksachen V/2301, V/2302 — eine Verbesserung der Leistungen an die Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 2,32 Milliarden DM vor. Normalerweise wäre dies ein doppelter Anlaß, diesen Gesetzentwurf besonders zu würdigen: Einmal wegen der Jubiläumszahl 10, in der die 10. Anpassung in ununterbrochener Reihenfolge zum Ausdruck kommt, und zum anderen, weil es sich auch um die absolut höchste Anpassung handelt. Nimmt man die Dinge im Zusammenhang mit der sogenannten mittelfristigen Finanzplanung, sehen sie allerdings etwas anders aus. Diese 10. Rentenanpassung 'ist gleichzeitig 'der Beginn kontinuierlich wachsender Steigerungen der Beitragssätze der versicherten Arbeiter, Angestellten und Selbständigen. Diese 10. Rentenanpassung wird außerdem den Rentnern nicht das bringen, was der unbewanderte Betrachter dieser Zahlen vermuten könnte. Von den ausgewiesenen 2,19 Milliarden DM für die Anhebung der Bestandsrenten aus der gesetzlichen Altersversicherung werden nur etwa 1,7 Milliarden DM tatsächlich an die Renter bezahlt werden. Rund 25 % der Leistungsverbesserungen sind Leistungsverbesserungen theoretischer Art. Dies ist allerdings nicht aus diesem Gesetzentwurf, sondern erst aus dem Finanzänderungsgesetz, II. Teil, zu entnehmen. Hier wird zunächst eine schöne Optik betrieben, der der Pferdefuß einen Tag später folgt. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen tun zwar, als bliebe alles beim Alten, in der Tat aber wird in das soziale Leistungsrecht beträchtlich eingegriffen. Wir Freien Demokraten halten von solch einem Verfahren um der Optik willen nichts. Für den Rentner ist nicht entscheidend, was er theoretisch bekommt, sondern was ihm zum Leben zur Verfügung bleibt. Sie werden ihm daher auch nicht einreden können, daß die Leistungen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten „nicht angetastet werden", wie es in einem Flugblatt zur Rechtfertigung der CDU/SPD-Koalition gegenüber Millionen Haushalten versucht wird. Die Millionen Betroffenen sind über das soziale Leistungsrecht besser unterrichtet, als es dieser Koalition lieb sein kann, von den Versprechungen der CDU und der SPD in der Vergangenheit für die weitere Zukunft ganz zu schweigen. Sie werden die Stunde der Wahrheit über den möglichen sozialen Leistungsrahmen unter den jeweils gegebenen Wirtschaftsverhältnissen nicht vermeiden können; auch wenn mit diesem und anderen Gesetzen versucht werden sollte, mit finanziellen Manipulationen und Tricks den Zeiger etwas aufzuhalten. Es gehörte zu den Gepflogenheiten der Sozialdemokratischen Partei vor (ihrer Beteiligung an der Regierung, im Rahmen der Beratung der Anpassungsgesetze besonders kritisch darauf hinzuweisen, daß der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung 'ständig sinkt. Wir Freien Demokraten stellen nach einjähriger Tätigkeit der SPD im Regierungslager dazu nüchtern fest, daß sich an dieser 'in ihrer Oppositionszeit kritisierten Entwicklung gar nichts ändert; im Gegenteil: der von der SPD kritisierte Prozeß setzt sich unter ihrer Regierungsverantwortung in verstärktem Maße fort. Wenn es sich in der Vergangenheit nicht um Kritik um der Kritik willen gehandelt hat, dann ist heute festzustellen, daß es damals entweder an der nötigen Einsicht oder heute am entsprechenden Durchsetzungsvermögen in der Regierung gefehlt hat. Hatte das Absinken der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben bisher keine Konsequenzen im Hinblick auf Beitragserhöhungen, so ist dies ab 1.Januar 1968 anders. Durch die Beitragserhöhung infolge des Steigerungssatzes von 14 auf 15 % sollen rund 1,9 Milliarden DM an zusätzlichen Einnahmen erzielt werden, also ungefähr das, was die Rentenanpassung bei echter Anpassung kosten würde. Damit sind erstmalig die verbesserten Leistungen für die Rentner nicht mehr aus dem volkswirtschaftlichen Wachstumsprozeß zu finanzieren. Das verfügbare Einkommen der Arbeiter, Angestellten und Selbständigen muß gekürzt werden, um die wachsenden Leistungen für die Rentner zu finanzieren. Das gilt in allen Sektoren, in denen vom 1. Januar 1968 an nicht automatisch Lohn- und Gehaltserhöhungen wirksam werden. In diesem Zusammenhang scheint ein Wort zur konjunkturellen Situation von Bedeutung. Vertreter der Koalitionsfraktionen haben es als ein besonderes Ereignis gefeiert, daß die Empfänger von Sozialeinkommen sich als Stabilisierungsfaktor in den letzten Monaten erwiesen hätten. Offensichtlich war ihnen die Erkenntnis neu, daß die Bedarfsstruktur der Rentner im wesentlichen von Gütern des in-elastischen Bedarfs bestimmt ist, und daß daher z. B. die Nachfrage nach Automobilen von anderen Faktoren als die nach Brot, Kartoffeln, Fleisch und Gemüse abhängt. Ich verweise in diesem Zusmmenhang auch auf das Jahresgutachten der Sachverständigenkommission, damit keiner dem Irrtum unterliegt, als könne durch eine Verlagerung von Einkommen aus den Arbeitnehmerhaushalten in die der Rentner die konjunkturelle Situation in einem positiven Sinne belebt werden. 7266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Eine ganz andere Frage sind die sozialen Gründe, die eine Anhebung der Bestandsrenten rechtfertigen. Hier war es bisher üblich, die Rentenanpassung mit einer Phasenverzögerung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung vorzunehmen. Man hat dies so getan, obwohl die Rentenversicherungsgesetze als Kriterien für die Anpassung a) die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, b) die Produktivität sowie c) das Volkseinkommen je Erwerbstätigen (§ 1272 Abs. 2 RVO) vorschreiben. Ein Abgehen von der verzögerten Lohnbezogenheit hätte allerdings eine weitere Öffnung der sogenannten Rentenschere bedeutet. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß es bei dem mit viel Gehirnakrobatik betriebenen Eingriffen in das Leistungsrecht — die nach Angaben der Großen Koalition gar keine sind — nicht bleiben wird. Die Rentenwechsel, die vor der Bundestagswahl 1957 ausgeteilt worden sind, müssen nunmehr eingelöst werden. Das soll allerdings nach Auffassung der FDP nicht dazu führen, daß es in Zukunft Gruppen von Rentnern gibt, die einseitig von der Erhöhung der allgemeinen Bemessungsgrundlage profitieren, und andere, die unter einseitigen Maßnahmen leiden. Wir bedauern sehr, daß die Koalition nicht in der Lage ist, Perspektiven aufzuzeigen, die von Wahlspekulationen frei sind, und eine langfristig solide Entwicklung für Rentner und Beitragszahler versprechen. Diese 10. Rentenanpassung ist keine echte Anpassung mehr im Sinne der bisherigen Regelungen. Wir glauben aber, daß trotz des fragwürdigen Zahlenmaterials der Bundesregierung die Dinge soweit überschaubar sind, daß eine Finanzierung der echten Leistungsverbesserungen für das Jahr 1968 gewährleistet erscheint. Wir werden daher der Anpassung zustimmen. Anlage 7 Umdruck 312 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf ein europäisches Sicherheitssystem hinzuwirken; dabei ist auch die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa anzustreben. Dem Bundestag ist über diese Bemühungen fortlaufend zu berichten. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter den nuklearen und nichtnuklearen Partnerstaaten in der NATO eine Aufgabenteilung zwischen der konventionellen und atomaren Verteidigung gemäß dem Prinzip der „flexiblen Antwort" zu verwirklichen. Dadurch würden die vorhandenen Finanzmittel so sinnvoll wie möglich eingesetzt werden. 3. Darum wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ausstattung der Bundeswehr mit atomaren Trägerwaffen aufzugeben und sich um eine Verstärkung der konventionellen Kampfkraft zu bemühen. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über den Briefwechsel zwischen den Außenministern Frankreichs und der Bundesrepublik hinaus Vereinbarungen zu suchen, die den Kampfauftrag der französischen Truppen in der Bundesrepublik, die Nutzung französischen Territoriums und die Unterstützung der Bundesrepublik durch sonstige Hilfsmittel Frankreichs im Falle einer Aggression festlegen. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landesverteidigung vorzulegen, das die militärischen und zivilen Verteidigungsmaßnahmen koordiniert. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß in der Bundeswehr klare Kommandoverhältnisse vom Generalinspekteur abwärts geschaffen werden. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 313 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Laufbahn der Unteroffiziere und Feldwebel (3. Laufbahn) vorzulegen. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 314 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland —Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Beschaffung der kostspieligen und schwer zu wartenden Phantom-Maschinen weder als Übergangsflugzeuge noch endgültig als Nachfolgemuster der Starfighter für die Bundesluftwaffe in Erwägung zu ziehen. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die finanziellen und technischen Kräfte auf die Ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7267 wicklung eines senkrechtstartenden Flugzeuges anstelle eines Nachfolgemusters für den .Starfighter zu konzentrieren. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/2299 Frage 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zur Durchführung der sogenannten Schubladengesetze an die Länder und deren nachgeordneten Behörden ergangenen Verordnungsentwürfe, Einzelanweisungen und dergleichen inzwischen aufgehoben worden sind? Zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage darf ich zunächst bemerken, daß es zwar die von Ihnen genannten Verordnungs-Entwürfe, daneben aber keine „Schubladengesetze" gegeben hat. Die Verordnungs-Entwürfe betrafen Materien, die nach Auffassung der Bundesregierung im Falle eines äußeren Notstandes möglicherweise einer raschen Regelung bedurften. Sie sollten weder automatisch noch global in Kraft treten, sondern erst nach einem an den konkreten Erfordernissen orientierten Beschluß des zur Gesetzgebung berufenen Verfassungsorgans. Die Entwürfe waren allerdings bereits vorsorglich ausgelagert, weil sie den durchführenden Verwaltungsbehörden sofort zur Verfügung stehen sollten, falls der Gesetzgeber die eine oder andere von ihnen als Gesetz oder Verordnung verabschiedet hätte. Die Verordnungs-Entwürfe, deren Zusammenfassung unter dem Namen „Verteidigungsbuch" bekanntgeworden ist, sind bereits Mitte Oktober dieses Jahres zurückgezogen worden. Die Bundesregierung hat dies am 20. Oktober 1967 nochmals ausdrücklich und öffentlich bestätigt. Die Bundesressorts und die Länder sind aufgefordert worden, die Vernichtung aller Entwürfe unverzüglich durchzuführen und bei den nachgeordneten Behörden zu veranlassen. Die Vernichtungsaktion ist noch im Gange; die ersten Vollzugsmeldungen liegen jedoch bereits vor. Einzelanweisungen oder sonstige Unterlagen zur Vorbereitung einer etwaigen Anwendung der ausgelagerten Entwürfe haben ebensowenig existiert wie „Schubladengesetze". Die Auflösung des Verteidigungsbuches ist also mit der Vernichtung der Entwürfe vollständig bewirkt. Eine formelle Aufhebung kam daneben nicht in Frage, weil die Entwürfe — wie ausgeführt — niemals Rechtsqualität erlangt hatten. Anlage 11 Wortlaut des Briefes des Bundesministers Dahlgrün vom 15. Juni 1965 an den Bundeskanzler (Veröffentlichung in der „WELT" vom 18. November 1966) Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Angesichts der sich zusehends verschlechternden Haushaltslage habe ich bereits im Finanzbericht 1965 eine mehrjährige Haushaltsdarstellung gegeben, in der ich die politisch Verantwortlichen eindringlich auf den steigenden Anteil der rechtlich festliegenden, insbesondere der gesetzlich begründeten Ausgaben hingewiesen und die Gefahren für die künftige Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes deutlich. gemacht habe. Damit wollte ich auch weitere zwangsläufige Belastungen, die die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundeshaushalts noch mehr einengen und die Grenzen des finanziell Vertretbaren und Möglichen überschreiten, verhindern. Schon die vom Bundestag noch bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1965 über den Regierungsentwurf hinaus beschlossenen Mehrausgaben von 2,5 Mrd. DM (insbesondere Landwirtschaft! Vorfeldbereinigung 770 Mill. D-Mark; Änderung des Kindergeldgesetzes 617 Mill. DM; Deutsche Bundesbahn 400 Mill. DM; Straßenbau 120 Mill. D-Mark) stellen den Ausgleich des Bundeshaushalts 1965 in der Durchführung ernstlich in Frage. Inzwischen sind — gerade in der letzten Zeit — weitere Gesetze beschlossen worden, die die kommenden Jahre in besorgniserregender Weise belasten. Die Ausgaben steigen in einem Umfang, daß sie auch bei gleichbleibendem Wachstum unserer Wirtschaft im Rahmen der verfügbaren Einnahmen nicht gedeckt werden können, geschweige denn eine konjunkturgerechte Haushalts- und Finanzpolitik zulassen. Danach ist schon jetzt der Haushaltsausgleich, wie ihn Art. 110 Abs. 2 GG fordert, in größter Gefahr. Nicht nur im Bundestag — auch in den Ressorts und leider auch von Kollegen im Kabinett werden diese Tatsachen zur Kenntnis genommen, häufig ohne daß daraus Schlüsse gezogen werden. Man weist auf Steuermehreinnahmen hin, die zwar kommen werden, aber längst verbraucht sind, gibt mir den Rat, den Verteidigungshaushalt in Milliardenhöhe zu kürzen, oder bezweifelt ohne Begründung unsere Haushaltszahlen mit dem Hinweis, so schlimm werde es schon nicht kommen. Jeder hält seine Forderung für wahlentscheidend und dringt rücksichtslos auf Erfüllung. Daß zusätzliche Staatsausgaben in diesem Ausmaß ihre Wirkung auf Konjunktur und Stabilität haben müssen, wird häufig einfach aus dem Bewußtsein gestrichen, ebenso wie unsere Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag in dieser Richtung. Als Beispiele, die in der beigefügten Darstellung noch fehlen, erwähne ich din folgenden Fälle aus den letzten Tagen: a) Drucksache IV/3470 vom 24. Mai 1965 der Abgeordneten Varelmann, Winkelheide u. a. „Rentenbeihilfen für Rentenbezieher". Volumen nicht unter 200 Mill. DM bis zu 1 Mrd. DM. b) Im Innenausschuß will die FDP für 1965 doch noch in Höhe von 8 Prozent oder 9 Prozent eine lineare Erhöhung der Beamtenbesoldung mit einem 7268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Volumen von jährlich 1 Mrd. DM bis 1,2 Mrd. DM durchsetzen. Belastung für 1965 rund 250 bis 300 Mill. DM. c) Im Verteidigungsausschuß soll die Wehrsolderhöhung auf den 1. Juli 1965 vorgezogen werden (+ 31,5 Mill. DM), soll ein 13. Wehrsold eingeführt werden (+ 12,5 Mill. DM), soll ein Einrückungszuschuß von 20 DM für Putzmaterial jedem Rekruten zugebilligt werden (2,5 Mill. DM), und die Verpflichtungsprämien sollen um 150 Mill. DM erhöht werden. Dabei soll der Haushalt „gespart" haben, weil man eigentlich noch weitere Verbesserungen für notwendig gehalten hätte, zum Beispiel Übernahme der Kosten der Heilfürsorge für die Familienangehörigen und so weiter. d) Die Stadt Bonn drängt immer mehr auf Bundeshilfen und versucht mit Nachdruck alle Probleme zu einem Paket zusammenzuschnüren und dadurch einen Druck auszuüben, daß sie seit langem fast fertige Verhandlungsgegenstände jetzt mit neuen Forderungen koppelt. e) Zum 312-DM-Gesetz beschließen Bundestag und auch der Bundesrat flugs mit einem Volumen von etwa 90 Mill. D-Mark neue Verbesserungen über die Fassung des Regierungsentwurfs hinaus, wohl wissend, daß der Bundesregierung die Hände gebunden sind, weil sie das Gesetz jetzt nicht mehr scheitern lassen kann. Aus der Verantwortung für eine geordnete Finanz- und Haushaltswirtschaft habe ich die Haushaltslage des Bundes und ihre Entwicklung in den kommenden drei Jahren kritisch geprüft. Die beigefügte Darstellung kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. Das laufende Rechnungsjahr 1965 wird voraussichtlich mit einem echten Fehlbetrag von etwa 2 Mrd. DM abschließen, der nur aus Kassenkrediten, das heißt, durch Geldschöpfung kurzfristig finanziert werden kann. 2. Für das Rechnungsjahr 1966 liegen die derzeitigen Anforderungen der Ressorts mit 77 Mrd. DM um 13 Mrd. DM (rund 20 Prozent) über dem Haushalt 1965. Davon sind bei Anlegung eines scharfen Maßstabes etwa 9 Mrd. DM als unabweisbarer gesetzlich oder politisch begründeter Bedarf anzuerkennen. Bei Mehreinnahmen von rund 4,6 Mrd. D-Mark verbleibt danach für 1966 ein ungedeckter Bedarf von etwa 5 Mrd. D-Mark. 3. Auch die Rechnungsjahre 1967 und 1968 sind in einem Maße vorbelastet, daß ein ungedeckter Bedarf von 5,9 Mrd. D-Mark für 1967 verbleibt, der sich durch die Notwendigkeit, das voraussichtliche Defizit 1965 abzudecken, auf über 8 Mrd. DM erhöhen kann. Für das Rechnungsjahr 1968 muß auch mit einem ungedeckten Bedarf von 5,5 Mrd. D-Mark gerechnet werden, der sich um einen sicher unvermeidbaren Kassenfehlbetrag aus 1966 wesentlich steigern wird. Diese Gesamtentwicklung bedeutet nicht nur den Verzicht auf eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik, was heftige Kritik sowohl innenpolitisch wie innerhalb der EWG hervorrufen wird. Schlimmer noch: Sie trägt den Keim einer schweren Finanzkrise in sich, wenn nicht mit aller Entschiedenheit wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die folgenden Maßnahmen sind dabei zu prüfen: a) Sperrung aller vermeidbaren Ausgaben, b) Zurückweisung aller neuen Anforderungen, c) Prüfung, ob und inwieweit bestehende gesetzliche Verpflichtungen abgebaut oder zumindest ausgesetzt werden können, d) Erschließung zusätzlicher Einnahmen. Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, daß Sie mir für den 17. Juni 1965 um 11 Uhr einen Termin für das erbotene Gespräch gegeben haben. Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr Rolf Dahlgrün
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    Rede von Detlef Haase


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin meinem Kollegen Herold dankbar dafür, daß er am Schluß der Debatte die Dinge etwas auf eine andere Ebene gezogen hat. Denn ich meine, es ist notwendig, im Zusammenhang mit der großen Diskussion um unsere Orientierung in den Fragen der Landesverteidigung auch einmal über jene zu sprechen, die als Menschen in diesem Instrument der Landesverteidigung tätig sind.
    Diese unsere deutsche Bundeswehr ist — oder soll sein — eine moderne Armee, ausgestattet mit modernsten Waffen, mit modernsten Waffensystemen und mit modernstem Gerät. Diese Verteidigungsstreitkraft kann aber nur dann glaubwürdig voll einsatzfähig sein, wenn sie sowohl quantitativ als auch qualitativ in allen Führungsfunktionen, in allen Ausbildungsbereichen und auf allen technischen und anderen Spezialgebieten mit entsprechendem Personal ausgestattet ist. Es ist die Frage zu stellen: Trifft das im gegenwärtigen Zeitpunkt auf die Bundeswehr zu? Ich meine: nicht in jeder Beziehung. Ich will mich nicht mit dem Problem der Unterbesetzung auf dem Gebiet der Medizin beschäftigen. Wir wissen alle, wie außerordentlich schwierig es dort ist, wie es dort hinsichtlich der medizinischen Versorgung der Soldaten der Bundeswehr teilweise sogar gefährlich aussieht. Ich will mich vielmehr speziell mit dem Problem der Unteroffiziere der Bundeswehr befassen, die in ihrer Funktion ohne Zweifel eine gewisse Schlüsselposition innehaben. Wie sieht es auf diesem Sektor im Augenblick aus?
    Erstens fehlen 34 000 Unteroffiziere. Es sind also 34 000 Planstellen im Bereich der Unteroffiziere nicht besetzt. Es ist bei weitem nicht so, daß sich diese 34 000 gleichmäßig auf alle Unteroffiziersdienstgrade verteilen, vom eben beförderten Unteroffizier bis hin zum Oberstabsfeldwebel; es fehlt vielmehr im wesentlichen der Bereich der Gruppenführer, d. h. der Bereich der Unteroffiziere und Stabsunteroffiziere.
    Zweitens stellen wir eine Überbesetzung der Dienstgrade der Portepeeunteroffiziere fest, also jener Unteroffiziere aus dem Bereich der länger- und langdienenden Zeit- und Berufssoldaten, eine Überbesetzung, die ihren Niederschlag in einer dritten Feststellung findet, die ich zu treffen habe: daß Unteroffiziere der Bundeswehr, die zehn Jahre und länger bereits ihren Dienst geleistet haben, zunächst als Zeitsoldaten, aber immer in der Hoffnung und Erwartung, zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übernommen zu werden, trotz nachgewiesener Qualifikation nicht übernommen werden können, weil die für eine Übernahme notwendigen Planstellen durch bereits auf diesen Planstellen Tätige blockiert sind.
    Das mag viertens ein Schlaglicht auf die erste Situation werfen, die ich zu schildern versucht habe: das führt zu einer Verringerung der Zahl der Anwärter, weil die Verärgerung über diese Situation ja nicht in der Truppe bleibt, sondern in den zivilen Bereich hinauswirkt. Einer, der selbst von einem so enttäuschenden Schicksal betroffen wird, wird in
    der nächsten Generation alles versuchen, seine eigenen Söhne daran zu hindern, sich einem solchen Risiko bei der Berufswahl auszusetzen.
    Wie kann nun diese Entwicklung gestoppt werden, wie kann die Entwicklung zu einem normalen Aufbau eines Stellenkegels für eine lebendige Armee wieder in normale Geleise gebracht werden? Da wird nicht nur zur Zeit, sondern seit langer Zeit in vielschichtiger Weise diskutiert, wie man partielle Probleme lösen kann. Ich darf an Weiterverpflichtungsprämien erinnern, die bekanntlich zu einer sehr großen Unruhe in der Truppe im Bereich der Betroffenen geführt haben; ich darf an die Diskussion um eine dritte oder andere oder zusätzliche Laufbahn erinnern, mit der Überlegung, einen vollkommen neuen Typ in der Führungshierarchie der Truppe zu schaffen, mit neuen Dienstgradbezeichnungen, mit anderen Eingangsgruppen in die Laufbahn und anderen Endgruppen in der Laufbahn. Viele Überlegungen sind angestellt worden, viel ist diskutiert worden, aber ein Ergebnis liegt effektiv nicht vor.
    Wir sind der Meinung — das ist die Auffassung, die ich für meine Freunde hier zu vertreten habe —, daß wir endlich einmal von dem Versuch einer partiellen Regelung weg sollen, etwa von dem Versuch, durch die Einführung einer neuen Laufbahn zunächst einmal nur den Überhang aus der Spitzengruppe der Unteroffiziere herauszunehmen und in eine neue Laufbahn einzuführen. Das, was an negativen Symptomen im Augenblick sichtbar ist, sollte durch sinnvolle Übergangsvorschriften gelöst werden. Notwendig scheint uns eine vollkommene Neuordnung des gesamten Ausbildungs-, Laufbahn-, Besoldungs-, Versorgungs- und Überleitungsrechts der Unteroffiziere und damit eine vollkommene Neugestaltung des Berufsbildes des Soldaten zu sein, das bisher nicht so klar und deutlich gewesen ist, daß es möglichst viele junge Menschen veranlaßt hat, sich für eine bestimmte Zeit ihres Lebens oder sogar zeitlebens diesem Beruf zur Verfügung zu stellen.
    Für die Neugestaltung dieses Berufsbildes müssen überschaubare und klare Richtlinien geschaffen werden, damit einerseits den jungen Menschen der Beruf eines Unteroffiziers der Bundeswehr auf Grund der gebotenen und klar erkennbar qualifizierten Ausbildung, der Aufstiegschancen, der angemessenen Besoldung und der Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst attraktiv erscheint und andererseits der Bundeswehr zu jeder Zeit in ausreichender Zahl gut ausgebildete Unteroffiziere für den Truppen-, Stabs- und Spezialdienst zur Verfügung stehen, deren Dienstzeiten einen altersmäßig klar gegliederten Stellenkegel ermöglichen.
    Dafür schlagen wir folgendes vor: Ausbildung.
    Alle Unteroffizieranwärter — sie treten also als Anwärter für diese Laufbahn ein, gleichgültig welche der folgenden Laufbahnmöglichkeiten sie gewählt haben — durchlaufen eine 18monatige Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluß dieser Ausbildung werden sie zum Unteroffizier befördert. Das
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    Haase (Kellinghusen)

    bedeutet eine Verbesserung und eine Konzentration des Ausbildungssystems sowie eine Vermehrung der Plätze an den Unteroffizierschulen. Ich möchte an dieser Stelle davor warnen, in dieser Zeit den Versuch zu machen, die Ausbildungsplätze an den Schulen zu verringern. Wenn die Möglichkeit der Zusammenlegung und Konzentration besteht, ohne daß diese Ausbildungsplätze verringert werden müssen, hätte ich nichts dagegen. Aber eine solche Maßnahme aus Gründen der Sparsamkeit zu Lasten der qualifizierten Ausbildung der Unteroffiziere zu treffen, würde ich für außerordentlich gefährlich halten.
    Nach zweijähriger Unteroffizierdienstzeit erfolgt regelmäßig die Beförderung zum Stabsunteroffizier. Warum, werden Sie vielleicht erkennen, wenn ich gleich auf die Fragen der Besoldung zu sprechen komme.
    Nach zweijähriger Truppenverwendung haben alle einen Anspruch auf eine in sich geschlossene Feldwebelausbildung. Das schließt die Truppenverwendung während dieser Ausbildung nicht aus.
    Auf Grund der Leistungen während der Ausbildung erfolgt dann — das wäre, wenn Sie so wollen, der Abschluß der Anwärterzeit die Übernahme als Unteroffizier auf Zeit bis zu 12 Dienstjahren oder als Berufsunteroffizier mit einer Höchsttruppendienstzeit oder Verpflichtungszeit für den militärischen Dienst von 20 Dienstjahren. Unteroffiziere, die sich während ihrer Dienstzeit durch besondere Leistungen qualifizieren, haben bei Erfüllung bestimmter Normen Anspruch, auf Vorschlag oder auf eigenen Antrag in die Offizierlaufbahn übernommen zu werden.
    Laufbahn. Für Unteroffiziere werden folgende Laufbahnen vorgeschlagen:
    Unteroffiziere auf Zeit mit in der Regel Verpflichtungen auf 3, 6, 9 oder 12 Dienstjahren. Das ist für uns kein Evangelium. Werden aus Gründen des besseren Dienstzeitablaufs andere Verpflichtungszeiträume festgesetzt, haben wir nichts dagegen. Wir möchten nur, daß wir wegkommen von der ständigen Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr auf fünf oder sechs oder auf sieben Jahre. Wir wissen alle aus den Erfahrungen und den Erkenntnissen, die wir aus der Truppe haben, daß das immer wieder zu Störungen und Mißverständnissen führt, die man vermeiden sollte.
    Berufsunteroffiziere mit einer Verpflichtungszeit von 15 oder 20 Jahren. Wir legen uns nicht fest, sondern meinen, daß in der Regel die Truppendienstzeit nach 15 Jahren beendet sein sollte, daß in Ausnahmefällen durchaus eine Truppendienstzeit von 20 Jahren gegeben ist, bevor über die weitere Verwendung in der Truppe oder im zivilen Bereich des öffentlichen Dienstes oder anderweitig ,entschieden wird.
    Für die Besoldung scheint es nach diesen unseren Vorschlägen notwendig und auch möglich zu sein, die Zahl der Unteroffiziersdienstgrade von sieben auf fünf zu reduzieren: Unteroffizier A 5, Stabsunteroffizier A 6, Feldwebel A 7, Oberfeldwebel A 8, Hauptfeldwebel A 9. Das ist eine Analogie zum mittleren Dienst des zivilen Bereichs, wo wir auch durch die . Besoldungsgruppe A 9 die sogenannte Überlappung in die nächste Laufbahngruppe hineinbekommen haben. Das läßt sich sicherlich auch hier laufbahnrechtlich auf einfachem Wege realisieren.
    Zur Versorgung sei folgendes gesagt. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr wegen Beendigung der Verpflichtungszeit wird die Versorgung wie folgt geregelt. Unteroffiziere auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit bis zu 12 Jahren erhalten eine Versorgung nach den bisher geltenden Vorschriften. An dem Status soll nichts geändert werden. Vielleicht muß auf einzelnen Gebieten überlegt werden, ob hinsichtlich der materiellen Stellung das eine zuviel und das andere zuwenig ist. Wir sind ja gerade im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung dabei, einige Überlegungen in dieser Richtung anzustellen.
    Berufsunteroffiziere können nach Beendigung ihrer Verpflichtungszeit bei Eignung und Verwendungsmöglichkeit als Offiziere in fachlicher Verwendung in eine entsprechende Laufbahn übernommen werden. Hierzu darf ich sehr deutlich sagen: Wir sind nicht der Meinung, daß es notwendig wird, für diesen qualifizierten Personenkreis eine besondere Laufbahn zu schaffen, sondern dieser Personenkreis kann in eine ergänzte oder erweiterte Offizierslaufbahn überführt werden. Wir sind nicht bereit, zu akzeptieren, daß nicht nur eine besondere Laufbahn geschaffen, sondern auch neue besondere Dienstgrade eingeführt werden und diese Gruppe sogar noch durch besondere Uniformen nach außen gekennzeichnet wird. Nach unserer Meinung läßt sich das anders lösen. Warum soll nicht einer, der als Oberstabsfeldwebel in der Besoldungsgruppe A 10 die Arbeit auf dem Dienstposten eines S 1 geleistet hat — die Unterschriften hat vielfach ein junger Leutnant in der Besoldungsgruppe A 9 geleistet —, genauso wie der andere in der Uniform des Soldaten auch Oberleutnant heißen? Das scheint mir notwendig und möglich zu sein.
    Nun entsteht die Frage der weiteren Verwendungsmöglichkeiten der Unteroffiziere mit Verpflichtungszeiten von 15 und 20 Jahren, soweit sie nicht über diesen Weg in eine entsprechende Laufbahn übergeleitet werden. Wir meinen, zunächst einmal sollte erwogen werden, den Zivilversorgungsschein wiedereinzuführen — die Stellungnahme der Regierung ist mir im Augenblick bekannt —, den wir aus bestimmten verfassungsrechtlichen Gründen nicht auf den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes ausdehnen können, sondern nur auf den Bereich des Bundes und hier vielleicht auch aus strukturellen Gründen im wesentlichen auf den Bereich der Landesverteidigung.
    Es scheint möglich zu sein, einen großen Teil geeigneter Soldaten zu dieser Zeit unter Gewährung der notwendigen Berufsförderung über diesen Weg in die zivile Beschäftigung als Berufsbeamte im öffentlichen Dienst zu verwenden. Wir sind der Meinung, daß ein Teil dieser Soldaten, soweit sie kein Interesse an einer weiteren Tätigkeit im zivilen Dienst im Rahmen der Landesverteidigung zei-
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    Haase (Kellinghusen)

    gen oder selbst den Wunsch äußern, dort nicht weiter beschäftigt zu werden, anders verwendet werden sollte.
    Die Frage der Autorität des Dienstherrn, soweit es sich um lebenslänglich verpflichtete Beamte handelt, ist hier zu prüfen. Aber vielleicht wollen Sie, daß sie unter Inanspruchnahme eines erdienten Teils des Pensionsanspruchs zu dieser Zeit ausscheiden und sich im zivilen Leben bewähren — soweit sie sich selbständig machen, unter Kapitalisierung des Pensionsanspruchs und Gegenrechnung des dann notwendigen Nachversicherungsanspruchs in der Sozialversicherung.
    Jetzt habe ich nichts gesagt — dazu geht auch aus diesen Vorschlägen bisher nichts hervor —, was denn mit denjenigen geschehen soll, die sich in dieser Krisensituation befinden, die nicht wissen, was aus ihnen werden soll, und denen der Druck von unten durch die nachwachsenden jungen Kräfte bei ihrem ständig steigenden Lebensalter etwas zu stark wird. Wir sind der Meinung, daß es möglich sein muß, für diesen relativ kleinen Personenkreis Übergangsvorschriften zu schaffen, die entweder ein reibungsloses Überleiten in die neuen Laufbahnvorschriften ermöglichen oder aber auch auf dem alten Gleis weiterfahrend die Möglichkeit eines vernünftigen und sinnvollen Auslaufens bieten.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einige Schlußbemerkungen. Diese Vorschläge sollen ein Beitrag zur Verbesserung der Unteroffizierslage sein — nicht der Lage der Unteroffiziere, sondern der Unteroffizierslage —, die nicht in Ordnung ist, was sich für die Beteiligten und die Truppe auswirkt, und die sich teilweise sogar prekär darstellt. Wir diskutieren vielleicht schon etwas zu lange über dieses Problem. Ich habe manchmal den Eindruck, daß die Geschichte schon festgefahren ist.
    Die neuen Vorschläge für eine umfassende Lösung des Problems, wie sie von uns unterbreitet werden, bieten vielleicht die Möglichkeit, daß das Verteidigungsministerium sich diesmal ,auf der Grundlage dieser Konzeption gegenüber dem Innenminister und dem Finanzminister etwas leichter durchsetzen kann. Wir wissen um die Schwierigkeiten, die bei den bisherigen Lösungen dort bestanden haben. Wenn wir hier eine Analogie zum Personalrecht des öffentlichen Dienstes gefunden haben, bei der gleichzeitig die Besonderheiten des militärischen Dienstes des Soldaten gewürdigt werden, wird es leichter sein, das durchzusetzen.
    Herr Minister, unsere Vorschläge sind Ihrem Haus im einzelnen bekannt. Ich habe mit den zuständigen Herren Ihres Hauses darüber gesprochen und habe die Vorschläge auch erläutert. Ich darf Sie bitten, die Vorschläge nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern grünes Licht zu ihrer Verwirklichung zu geben, damit wir endlich einmal aus diesem Dilemma herauskommen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir hatten die Rednerliste informell geschlossen. Aber Herr Jung hat noch ums Wort
gebeten und eine Redezeit von fünf bis zehn Minuten angegeben.

(Abg. Berkhan: Das eröffnet aber große Perspektiven, das muß Herr Jung wissen!)

Vor ihm hat Herr Stahlberg das Wort, der sich zuerst für zehn Minuten gemeldet hat, aber dann auf 15 Minuten gegangen ist. Ich möchte beide Redner bitten, danach zu streben, an die untere Grenze der gemeldeten Redezeit heranzukommen.
Bitte, Herr Abgeordneter Stahlberg!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Stahlberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde es zwar außergewöhnlich reizvoll finden, mich mit den soeben hier gemachten Vorschlägen des Kollegen Haase auseinanderzusetzen. Ich will darauf ausdrücklich verzichten, denn ich glaube, am Schluß einer solchen Debatte, wo es um die Beantwortung der an die Bundesregierung gerichteten Großen Anfragen geht, ist es nicht adäquat, in solche Detailprobleme einzusteigen. Dabei möchte ich nicht verschweigen, daß gestern die Angehörigen der Bundeswehr auf der Tribüne sicherlich von der Art und Weise der Durchführung dieser Debatte enttäuscht waren. Aber das lag nun einmal daran, daß Große Anfragen zu beantworten und nicht Detailprobleme zu diskutieren waren. Ich würde mir wünschen, daß wir uns im Verteidigungsausschuß so viel Zeit für die Detailprobleme nehmen würden, wie wir das heute hier im Plenum versucht haben. Da kommen wir sicher schnell miteinander klar und sehr viel weiter.
    Ich darf darauf verweisen, daß wir schon seit längerer Zeit mit dem Ministerium in Gesprächen über die Neuordnung der Laufbahn sind, deren Änderung auch wir für zwingend notwendig halten. Herr Minister, bereits am 13. Juni haben die Sprecher der drei Fraktionen darauf hingewiesen, wie dringlich uns dieses Problem ist. Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie in Ihrer Schlußantwort noch einmal bestätigten, daß dieses nach wie vor auf der Tagesordnung steht. Ich will mich dennoch mit ein paar Sätzen darüber äußern, worum es eigentlich geht und was hier angesprochen ist.
    Die Laufbahnneuordnung in der Bundeswehr muß sich aus dem Dienst und der Leistung des Soldaten heraus verstehen. Die Laufbahnneuordnung soll keine Angleichung an irgendeinen Teil des öffentlichen Dienstes bringen. Vielmehr steht hier ein gesellschaftspolitisches Problem von hohem Rang nunmehr zur Lösung an.
    Der Herr Kollege Rommerskirchen hat gestern mit Recht darauf hingewiesen, daß auch in der modernen Armee der Mensch im Mittelpunkt stehen muß. Zu dieser modernen Armee mit moderner Bewaffnung gehört auch ein modernes und neuartiges Menschenbild und damit ein neues Laufbahnrecht.
    Lassen Sie mich noch sagen, daß auch bei dieser Bundeswehr — Herr Minister, das ist das, was ich vorhin sagte, was gestern die Bundeswehr in Ihrer Antwort vermißt haben mag —, bei den Soldaten und insbesondere bei den Unteroffizieren, wieder
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    Stahlberg
    eine innere Zufriedenheit einkehren muß. Wir sollten alle davon ausgehen, daß diese innere Zufriedenheit dazu beitragen wird, daß innere Gefüge dieser Bundeswehr zu festigen.
    Ich halte es für außerordentlich bedauerlich und auch für rückschrittlich, wenn in verschiedener Beziehung in sozialer Hinsicht das eine oder andere zur Kürzung vorgeschlagen worden ist und die eine oder andere Maßnahme sich als eine unsoziale Maßnahme herausstellt. Es wäre äußerst gefährlich, wenn diese Bundeswehr in eine soziale Isolierung hineingedrängt werden sollte. Denn diese soziale Isolierung wird schließlich zu einer 'politischen Isolierung führen müssen.

    (Abg. Berkhan: Radikalisierung!)

    — Auch das wird damit eingeschlossen, Herr Kollege Berkhan, das möchte ich ausdrücklich bestätigen. — Schließlich möchte ich davon ausgehen, daß die innere Zufriedenheit des Soldaten ganz sicher zur Schlagkraft der Truppe erheblich beitragen kann und beitragen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn Sie mir dann noch ein letztes Wort zum Thema Wehrgerechtigkeit gestatten, möchte. ich sagen, daß ich mit vielem von dem, was der Kollege Herold ausgeführt hat, einverstanden bin. Auch hier will ich nicht ins Detailproblem giehen. Ich möchte nur auf folgendes hinweisen. Wenn wir versuchen wollen, zur Wehrgerechtigkeit zu kommen, müssen wir vermutlich erstens so viele Soldaten zur Bundeswehr einziehen, wie notwendig sind. Zweitens sollten wir zum zivilen Ersatzdienst an verschiedensten Stellen so viele Wehrpflichtige einziehen, wie wir uns finanziell leisten können.

    (Abg. Berkhan: Und wie es sinnvoll ist!)

    — Und wie es sinnvoll ist. Auch das möchte ich bestätigen, Herr Kollege Berkhan.
    Drittens sollten wir finanziell vom 28. Lebensjahr an, nämlich dann, wenn — wie der Herr Kollege Herold etwas zweifelnd in den Raum stellte — die Berufsausbildung mit Sicherheit abgeschlossen ist, eine „Abgabe besonderer Art" erheben; ich möchte das Wort „Wehrsteuer" gar nicht erst verwenden. Das könnte — ich verlasse mich auf die Experten — im Jahr immerhin 400 Millionen DM bringen, und die kann ich dann deckungsweise für steuerliche Erleichterungen bei den Wehrpflichtigen einsetzen.