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    Deutscher Bundestag 141. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 7177 A Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, I. Teil, Zweites Steueränderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2087) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2320) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Müthling (SPD) 7177 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . 7178 D, 7204 A Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 7179 A, 7188 B Genscher (FDP) 7179 B Dichgans (CDU/CSU) 7184 C Junghans (SPD) 7186 A Mischnick (FDP) 7190 C Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . 7191 C Dr. Dahlgrün (FDP) 7200 C Schoettle, Vizepräsident . 7201 B, 7203 D Dorn (FDP) 7201 B, Zoglmann (FDP) 7203 A Dr. Koch (SPD) . . . . . . . 7205 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 7206 D Entwurf eines Gesetzes über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes' vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (DrittesSteueränderungsgesetz 1967) (Drucksache V/2185) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2321), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2307) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schwörer (CDU/CSU) 7210 C Entwurf eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Zehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache V/2182) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2302), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache V/2301) — Zweite und dritte Beratung — Winkelheide (CDU/CSU) 7212 B Riegel (SPD) 7212 B Geldner (FDP) 7212 D Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache V/2194); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2334), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2322) — Zweite und dritte Beratung — Stooß (CDU/CSU) 7213 A Ertl (FDP) 7214 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7214 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141, Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Fragestunde (Drucksachen V/2333, V/2347) Frage des Abg. Dr. Imle: Einfügung eines § 12 a in das Kohle-Anpassungsgesetz . . . . . . . . 7215 D Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Absicht der Auflösung von Nebenstellen der Deutschen Bundesbank Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7216 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 7216 B Köppler (CDU/CSU) 7216 C Frage des Abg. Weigl: Förderung von Orten zentraler Bedeutung . 7216 D Frage des Abg. Weigl: Berücksichtigung der bayerischen Regierungsbezirke Oberpfalz und Niederbayern bei der Schaffung neuer Bundesausbauorte 7216 D Frage des Abg. Junghans: Gründung einer Gesamtgesellschaft für die Steinkohle im Ruhrgebiet auf freiwilliger Basis 7217 A Frage des Abg. Junghans: Schaffung der Grundlagen für einen gesetzlichen Zusammenschluß der Bergbauunternehmen an der Ruhr . . . . 7217 A Frage der Abg. Frau Funcke: Erhöhung der Verbraucherpreise für Wasser, Strom und Gas Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 7217 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 7217 C Frage des Abg. Dröscher: Rechtsverhältnisse der deutschen Zivilbediensteten der alliierten Streitkräfte Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7217 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7218 A Fragen des Abg. Matthöfer: Sendungen des Bayerischen Rundfunks für ausländische Arbeiter Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7218 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . 7219 A Picard (CDU/CSU) 7219 D Ott (CDU/CSU) 7220 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7220 B Frage des Abg. Strohmayr: Etwaige steuerliche Auswirkungen einer Erhöhung der Einheitswerte Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7220 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 7220 D Fragen des Abg. Krammig: Steuerliche Belastung der deutschen Obstverschlußbrennereien 7221 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Beurteilungsrichtlinien in der Bundesfinanzverwaltung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7221 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 7221 A Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Neues Brennbuch für Abfindungsbrennereien Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7221 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 7222 A Scheel, Vizepräsident 7222 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7223 A Frage des Abg. Berberich: Auflage zur Brennbuchführung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7223 C Berberich (CDU/CSU) 7223 C Fragen des Abg. Wolf: Bundeswehrgarnisonen — Finanzausgleich Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7223 D Wolf (SPD) 7224 A Scheel, Vizepräsident 7224 A Fragen des Abg. Strohmayr: Sanierung des Gebäudes des Hauptzollamtes Köln Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7224 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . . 7224 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 7225 C Fragen des Abg. Böhm: Meldungen betr. Errichtung eines Korps-Depots in der Gemarkung der Gemeinde Gaimersheim (Lkr. Ingolstadt) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 III Fragen der Abg. Spitzmüller, Kubitza und Schultz (Gau-Bischofsheim) : Fehlerhafte Munition Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7226 A Spitzmüller (FDP) 7226 C Kubitza (FDP) . . . . . . . . 7227 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 7227 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7227 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7227 C Borm (FDP) 7228 B Dr. Enders (SPD) 7228 C Jung (FDP) 7228 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2016) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache V/2025), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2041), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741) — Erste Beratung — und mit Antrag betr. Ausrüstung der Bundeswehr (FDP) (Drucksache V/1990) Fortsetzung der Beratung Brandt, Bundesminister 7229 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7233 C, 7242 B Borm (FDP) 7233 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 7238 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7243 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 7247 D Herold (SPD) 7251 A Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . 7253 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 7255 B Stahlberg (CDU/CSU) 7255 C Jung (FDP) 7256 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7257 B Nächste Sitzung 7261 C Anlagen 7263 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7177 141. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    *) Siehe Anlage 7 **) Siehe Anlage 8 ***) Siehe Anlage 9 Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 8. 12. Dr. Aigner * 8. 12. Frau Albertz 7. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 7. 12. Dr. Artzinger * 8. 12. Bading * 8. 12. Dr. Barzel 8. 12. Bäuerle 7. 12. Bauer (Wasserburg) 9. 12. Berlin 15. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld** 8. 12. Börner 7. 12. Brück (Holz) ** 8. 12. Dr. Burgbacher 8. 12. Cramer 17. 12. Dr. Dittrich 8. 12. Dröscher * 8. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Dr. Eppler 7. 12. Flämig ** 8. 12. Frieler 8. 12. Dr. Furler * 8. 12. Gerlach * 8. 12. Gibbert 16. 12. Graaf 8. 12. Dr. Güde 11. 12. Haage (München) 15. 12. Haar (Stuttgart) 8. 12. Hahn (Bielefeld) * 8. 12. Dr. Hammans 8. 12. Dr. Hellige ** 8. 12. Frau Herklotz ** 8. 12. Hilbert 8. 12. Hussong 15. 12. Kahn-Ackermann ** 8. 12. Dr. Kempfler ** 7. 12. Frau Klee ** 8. 12. Dr. Kliesing (Honnef) ** 8. 12. Koenen (Lippstadt) 7. 12. Dr. Kopf ** 8. 12. Frau Korspeter 23. 12. Dr. Kübler 31. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 12. Kühn (Hildesheim) 9. 12. Kulawig * 8. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 8. 12, Dr. Lindenberg 15. 12. Lücker (München) * 8. 12. Mauk * 8. 12. Frau Dr. Maxsein ** 8. 12. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an einer Versammlung der WEU Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. von Merkatz ** 8. 12. Merten 31. 12. Metzger * 8. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 8. 12. Paul 31. 12. Pöhler ** 8. 12. Richarts * 8. 12. Richter ** 8. 12. Riedel (Frankfurt) * 8. 12. Dr. Rinderspacher ** 8. 12. Rollmann 15. 12. Dr. Rutschke ** 8. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 8. 12. Dr. Serres ** 8. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12. 1. 1968 Vogt ** 8. 12. Dr. Wahl 15. 12. Weimer 7. 12. Wienand ** 8. 12. Baron von Wrangel 7. 12. Anlage 2 Umdruck 311 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, I. Teil, Zweites Steueränderungsgesetz 1967 - Drucksachen V/2087, V/2320 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird gestrichen. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 317 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Schulhoff, Dr. Schwörer, Regling, Feuring, Frau Funcke und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Mehrwertsteuergesetzes vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Drittes Steueränderungsgesetz 1967) - Drucksachen V/2185, V/2307 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird vor der bisherigen Nummer 1 die folgende Nummer 01 eingefügt: „01. In § 6 Abs. 2 erhält der letzte Halbsatz die folgende Fassung: 7264 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 ,wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1), für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Deutsche Mark nicht übersteigen.' " 2. In Artikel 4 erhält Nummer 2 die folgende Fassung: ,2. In § 19 Abs. 2 Satz 3 werden die Worte „deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 600 Deutsche Mark nicht übersteigen" durch die Worte „deren Anschaffungsoder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes), 800 Deutsche Mark nicht übersteigen" ersetzt.' 3. In Artikel 4 Nr. 3 Buchstabe a erhält die Nummer 1 die folgende Fassung: ,1. hinsichtlich der Worte in Absatz 2 Satz 3 „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes), 800 Deutsche Mark" erstmals für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 1967 angeschafft oder hergestellt werden,".' Bonn, den 6. Dezember 1967 Dr. Schmidt (Wuppertal) Genscher Schulhoff Logemann Dr. Schwörer Dr. Mühlhan Regling Opitz Feuring Ott Frau Funcke Peters (Poppenbüll) Frau Dr. Diemer-Nicolaus Porsch Dorn Schlee Dr. Eckhardt Dr. Schmid-Burgk Dr. Emde Spitzmüller Ertl Stooß Geldner Zoglmann Freiherr von Gemmingen Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Krammig (CDU/CSU) zu Punkt 4 der Tagesordnung (zur Abstimmung über Umdruck 311). Ich stimme dem Antrag auf Umdruck 311 zu, weil mir dieser Antrag die Möglichkeit gibt, gegen die unbefristete Einführung der Ergänzungsabgabe zu stimmen. Im Finanzausschuß hatte ich den Antrag gestellt, die Ergänzungsabgabe auf vier Jahre als Deckungsmittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu beschränken. Dieser Antrag wurde angenommen, 'später aber auf Grund des Votums .des Haushaltsausschusses wieder aufgehoben. Die Ergänzungsabgabe soll den vorübergehenden Spitzenausgleich im Bundeshaushalt bewirken. Ihre Aufrechterhaltung auf Dauer, jedenfalls auf eine Dauer, die über die mittelfristige Finanzplanung hinausgeht, halte ich für bedenklich. Ich stimme also dem Antrag der FDP zu, da ein Befristungsantrag nicht vorliegt. Anlage 5 Schriftliche Erklärung .des Abgeordneten Winkelheide (CDU/CSU) zu Punkt 6 der Tagesordnung. Im Namen der Fraktion der CDU/CSU gebe ich folgende Erklärung zur Verabschiedung des 10. Rentenanpassungs-Gesetzes ab. Der vorliegende Bericht stellt noch einmal die Daten des Gesetzes fest: 8,1 % Anpassung in der Rentenversicherung, 7,2 % in der Unfallversicherung. Rund 2,3 Milliarden DM ergibt diese Anpassung an Mehraufwendungen, das heißt also, daß die Rentner in allen Sparten insgesamt 2,3 Milliarden DM im Jahre 1968 mehr erhalten. Dieses Gesetz verwirklicht zum 10. Male die Rentenanpassung, wie sie 1957 in den Rentenversicherungs-Neuordnungsgesetzen festgelegt worden ist. Mit Genugtuung schauen wir auf die 10 Jahre der Neuordnung der Rentenversicherungsgesetze zurück. Rund 98 % an Rentenerhöhungen sind in den letzten 10 Jahren vollzogen worden. Das ist eine beachtliche Leistung. Über 8,5 Millionen Rentner vertrauen auf dieses Kernstück der Rentenversicherung. Durch dieses Gesetz rechtfertigen wir das Vertrauen der Rentner. Trotzdem kann man dieses Anpassungsgesetz nicht abseits sehen von den Maßnahmen, die am Freitag im Finanzplanungsgesetz zur Verabschiedung anstehen. Gerade dieser Anlaß bietet bei der Verabschiedung des 10. Rentenanpassungsgesetzes noch einmal Gelegenheit, auf das tragende Grundelement der Rentenversicherung hinzuweisen: der Solidarität der Generationen einerseits und auch auf die Wechselwirkung der Solidarität andererseits. Diese Leistungen erfordern eine Beitragserhöhung auf der Seite der Aktiven und einen Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner auf der Seite der Inaktiven. Das bedeutet sicherlich ein Opfer. Die Gründe dafür hat Kollege Stingl am 26. Oktober in diesem Hohen Hause eingehend dargelegt. Wir sind sicher, daß die erhöhte Anforderung an die Solidarität auf ein notwendiges Verständnis draußen im Lande stoßen wird. Andererseits sind wir auch davon überzeugt, daß die Belastung der Inaktiven zur Rentnerkrankenversicherung als die wechselseitige Solidarität gegenüber den Aktiven gesehen wird. Der tiefere Sinn der Anpassung ist doch der, alle Rentner teilnehmen zu lassen an der Fortentwicklung des Ertrages unseres Wirtschaftslebens. Die Rentner sollen sich nicht außerhalb der Gesellschaft fühlen — sondern innerhalb. Zusammenfassend möchte ich erklären, daß die CDU/CSU-Fraktion die Sorge um die Sicherung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7265 Alters als eine gesellschaftspolitische Aufgabe von hohem Range ansieht, die Priorität hat. Dabei sind wir uns der wirtschaftlichen, finanziellen, sozialpolitischen Realitäten und Wechselwirkungen stets bewußt. Die Sorge um die älteren Mitmenschen und den Wert des Alters wird uns nicht verlassen, und deshalb wird unser Bemühen nicht erlahmen, uns dafür einzusetzen, daß das Kernstück der Rentenversicherung auch über die 10. Anpassung hinaus erhalten bleibt — auch wenn es Opfer kostet. Die CDU/CSU stimmt dem Gesetz zu. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Geldner (FDP) zu Punkt 6 der Tagesordnung. Der Entwurf eines 10. Rentenanpassungsgesetzes sieht ebenso wie der Ausschußbericht — Drucksachen V/2301, V/2302 — eine Verbesserung der Leistungen an die Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 2,32 Milliarden DM vor. Normalerweise wäre dies ein doppelter Anlaß, diesen Gesetzentwurf besonders zu würdigen: Einmal wegen der Jubiläumszahl 10, in der die 10. Anpassung in ununterbrochener Reihenfolge zum Ausdruck kommt, und zum anderen, weil es sich auch um die absolut höchste Anpassung handelt. Nimmt man die Dinge im Zusammenhang mit der sogenannten mittelfristigen Finanzplanung, sehen sie allerdings etwas anders aus. Diese 10. Rentenanpassung 'ist gleichzeitig 'der Beginn kontinuierlich wachsender Steigerungen der Beitragssätze der versicherten Arbeiter, Angestellten und Selbständigen. Diese 10. Rentenanpassung wird außerdem den Rentnern nicht das bringen, was der unbewanderte Betrachter dieser Zahlen vermuten könnte. Von den ausgewiesenen 2,19 Milliarden DM für die Anhebung der Bestandsrenten aus der gesetzlichen Altersversicherung werden nur etwa 1,7 Milliarden DM tatsächlich an die Renter bezahlt werden. Rund 25 % der Leistungsverbesserungen sind Leistungsverbesserungen theoretischer Art. Dies ist allerdings nicht aus diesem Gesetzentwurf, sondern erst aus dem Finanzänderungsgesetz, II. Teil, zu entnehmen. Hier wird zunächst eine schöne Optik betrieben, der der Pferdefuß einen Tag später folgt. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen tun zwar, als bliebe alles beim Alten, in der Tat aber wird in das soziale Leistungsrecht beträchtlich eingegriffen. Wir Freien Demokraten halten von solch einem Verfahren um der Optik willen nichts. Für den Rentner ist nicht entscheidend, was er theoretisch bekommt, sondern was ihm zum Leben zur Verfügung bleibt. Sie werden ihm daher auch nicht einreden können, daß die Leistungen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten „nicht angetastet werden", wie es in einem Flugblatt zur Rechtfertigung der CDU/SPD-Koalition gegenüber Millionen Haushalten versucht wird. Die Millionen Betroffenen sind über das soziale Leistungsrecht besser unterrichtet, als es dieser Koalition lieb sein kann, von den Versprechungen der CDU und der SPD in der Vergangenheit für die weitere Zukunft ganz zu schweigen. Sie werden die Stunde der Wahrheit über den möglichen sozialen Leistungsrahmen unter den jeweils gegebenen Wirtschaftsverhältnissen nicht vermeiden können; auch wenn mit diesem und anderen Gesetzen versucht werden sollte, mit finanziellen Manipulationen und Tricks den Zeiger etwas aufzuhalten. Es gehörte zu den Gepflogenheiten der Sozialdemokratischen Partei vor (ihrer Beteiligung an der Regierung, im Rahmen der Beratung der Anpassungsgesetze besonders kritisch darauf hinzuweisen, daß der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung 'ständig sinkt. Wir Freien Demokraten stellen nach einjähriger Tätigkeit der SPD im Regierungslager dazu nüchtern fest, daß sich an dieser 'in ihrer Oppositionszeit kritisierten Entwicklung gar nichts ändert; im Gegenteil: der von der SPD kritisierte Prozeß setzt sich unter ihrer Regierungsverantwortung in verstärktem Maße fort. Wenn es sich in der Vergangenheit nicht um Kritik um der Kritik willen gehandelt hat, dann ist heute festzustellen, daß es damals entweder an der nötigen Einsicht oder heute am entsprechenden Durchsetzungsvermögen in der Regierung gefehlt hat. Hatte das Absinken der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben bisher keine Konsequenzen im Hinblick auf Beitragserhöhungen, so ist dies ab 1.Januar 1968 anders. Durch die Beitragserhöhung infolge des Steigerungssatzes von 14 auf 15 % sollen rund 1,9 Milliarden DM an zusätzlichen Einnahmen erzielt werden, also ungefähr das, was die Rentenanpassung bei echter Anpassung kosten würde. Damit sind erstmalig die verbesserten Leistungen für die Rentner nicht mehr aus dem volkswirtschaftlichen Wachstumsprozeß zu finanzieren. Das verfügbare Einkommen der Arbeiter, Angestellten und Selbständigen muß gekürzt werden, um die wachsenden Leistungen für die Rentner zu finanzieren. Das gilt in allen Sektoren, in denen vom 1. Januar 1968 an nicht automatisch Lohn- und Gehaltserhöhungen wirksam werden. In diesem Zusammenhang scheint ein Wort zur konjunkturellen Situation von Bedeutung. Vertreter der Koalitionsfraktionen haben es als ein besonderes Ereignis gefeiert, daß die Empfänger von Sozialeinkommen sich als Stabilisierungsfaktor in den letzten Monaten erwiesen hätten. Offensichtlich war ihnen die Erkenntnis neu, daß die Bedarfsstruktur der Rentner im wesentlichen von Gütern des in-elastischen Bedarfs bestimmt ist, und daß daher z. B. die Nachfrage nach Automobilen von anderen Faktoren als die nach Brot, Kartoffeln, Fleisch und Gemüse abhängt. Ich verweise in diesem Zusmmenhang auch auf das Jahresgutachten der Sachverständigenkommission, damit keiner dem Irrtum unterliegt, als könne durch eine Verlagerung von Einkommen aus den Arbeitnehmerhaushalten in die der Rentner die konjunkturelle Situation in einem positiven Sinne belebt werden. 7266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Eine ganz andere Frage sind die sozialen Gründe, die eine Anhebung der Bestandsrenten rechtfertigen. Hier war es bisher üblich, die Rentenanpassung mit einer Phasenverzögerung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung vorzunehmen. Man hat dies so getan, obwohl die Rentenversicherungsgesetze als Kriterien für die Anpassung a) die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, b) die Produktivität sowie c) das Volkseinkommen je Erwerbstätigen (§ 1272 Abs. 2 RVO) vorschreiben. Ein Abgehen von der verzögerten Lohnbezogenheit hätte allerdings eine weitere Öffnung der sogenannten Rentenschere bedeutet. Wir Freien Demokraten sind der Auffassung, daß es bei dem mit viel Gehirnakrobatik betriebenen Eingriffen in das Leistungsrecht — die nach Angaben der Großen Koalition gar keine sind — nicht bleiben wird. Die Rentenwechsel, die vor der Bundestagswahl 1957 ausgeteilt worden sind, müssen nunmehr eingelöst werden. Das soll allerdings nach Auffassung der FDP nicht dazu führen, daß es in Zukunft Gruppen von Rentnern gibt, die einseitig von der Erhöhung der allgemeinen Bemessungsgrundlage profitieren, und andere, die unter einseitigen Maßnahmen leiden. Wir bedauern sehr, daß die Koalition nicht in der Lage ist, Perspektiven aufzuzeigen, die von Wahlspekulationen frei sind, und eine langfristig solide Entwicklung für Rentner und Beitragszahler versprechen. Diese 10. Rentenanpassung ist keine echte Anpassung mehr im Sinne der bisherigen Regelungen. Wir glauben aber, daß trotz des fragwürdigen Zahlenmaterials der Bundesregierung die Dinge soweit überschaubar sind, daß eine Finanzierung der echten Leistungsverbesserungen für das Jahr 1968 gewährleistet erscheint. Wir werden daher der Anpassung zustimmen. Anlage 7 Umdruck 312 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf ein europäisches Sicherheitssystem hinzuwirken; dabei ist auch die Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa anzustreben. Dem Bundestag ist über diese Bemühungen fortlaufend zu berichten. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter den nuklearen und nichtnuklearen Partnerstaaten in der NATO eine Aufgabenteilung zwischen der konventionellen und atomaren Verteidigung gemäß dem Prinzip der „flexiblen Antwort" zu verwirklichen. Dadurch würden die vorhandenen Finanzmittel so sinnvoll wie möglich eingesetzt werden. 3. Darum wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ausstattung der Bundeswehr mit atomaren Trägerwaffen aufzugeben und sich um eine Verstärkung der konventionellen Kampfkraft zu bemühen. 4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, über den Briefwechsel zwischen den Außenministern Frankreichs und der Bundesrepublik hinaus Vereinbarungen zu suchen, die den Kampfauftrag der französischen Truppen in der Bundesrepublik, die Nutzung französischen Territoriums und die Unterstützung der Bundesrepublik durch sonstige Hilfsmittel Frankreichs im Falle einer Aggression festlegen. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst den Entwurf eines Gesetzes zur Organisation der Landesverteidigung vorzulegen, das die militärischen und zivilen Verteidigungsmaßnahmen koordiniert. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß in der Bundeswehr klare Kommandoverhältnisse vom Generalinspekteur abwärts geschaffen werden. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 8 Umdruck 313 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Laufbahn der Unteroffiziere und Feldwebel (3. Laufbahn) vorzulegen. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 314 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland —Drucksache V/2025 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Beschaffung der kostspieligen und schwer zu wartenden Phantom-Maschinen weder als Übergangsflugzeuge noch endgültig als Nachfolgemuster der Starfighter für die Bundesluftwaffe in Erwägung zu ziehen. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die finanziellen und technischen Kräfte auf die Ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7267 wicklung eines senkrechtstartenden Flugzeuges anstelle eines Nachfolgemusters für den .Starfighter zu konzentrieren. Bonn, den 5. Dezember 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache zu V/2299 Frage 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die zur Durchführung der sogenannten Schubladengesetze an die Länder und deren nachgeordneten Behörden ergangenen Verordnungsentwürfe, Einzelanweisungen und dergleichen inzwischen aufgehoben worden sind? Zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage darf ich zunächst bemerken, daß es zwar die von Ihnen genannten Verordnungs-Entwürfe, daneben aber keine „Schubladengesetze" gegeben hat. Die Verordnungs-Entwürfe betrafen Materien, die nach Auffassung der Bundesregierung im Falle eines äußeren Notstandes möglicherweise einer raschen Regelung bedurften. Sie sollten weder automatisch noch global in Kraft treten, sondern erst nach einem an den konkreten Erfordernissen orientierten Beschluß des zur Gesetzgebung berufenen Verfassungsorgans. Die Entwürfe waren allerdings bereits vorsorglich ausgelagert, weil sie den durchführenden Verwaltungsbehörden sofort zur Verfügung stehen sollten, falls der Gesetzgeber die eine oder andere von ihnen als Gesetz oder Verordnung verabschiedet hätte. Die Verordnungs-Entwürfe, deren Zusammenfassung unter dem Namen „Verteidigungsbuch" bekanntgeworden ist, sind bereits Mitte Oktober dieses Jahres zurückgezogen worden. Die Bundesregierung hat dies am 20. Oktober 1967 nochmals ausdrücklich und öffentlich bestätigt. Die Bundesressorts und die Länder sind aufgefordert worden, die Vernichtung aller Entwürfe unverzüglich durchzuführen und bei den nachgeordneten Behörden zu veranlassen. Die Vernichtungsaktion ist noch im Gange; die ersten Vollzugsmeldungen liegen jedoch bereits vor. Einzelanweisungen oder sonstige Unterlagen zur Vorbereitung einer etwaigen Anwendung der ausgelagerten Entwürfe haben ebensowenig existiert wie „Schubladengesetze". Die Auflösung des Verteidigungsbuches ist also mit der Vernichtung der Entwürfe vollständig bewirkt. Eine formelle Aufhebung kam daneben nicht in Frage, weil die Entwürfe — wie ausgeführt — niemals Rechtsqualität erlangt hatten. Anlage 11 Wortlaut des Briefes des Bundesministers Dahlgrün vom 15. Juni 1965 an den Bundeskanzler (Veröffentlichung in der „WELT" vom 18. November 1966) Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Angesichts der sich zusehends verschlechternden Haushaltslage habe ich bereits im Finanzbericht 1965 eine mehrjährige Haushaltsdarstellung gegeben, in der ich die politisch Verantwortlichen eindringlich auf den steigenden Anteil der rechtlich festliegenden, insbesondere der gesetzlich begründeten Ausgaben hingewiesen und die Gefahren für die künftige Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes deutlich. gemacht habe. Damit wollte ich auch weitere zwangsläufige Belastungen, die die Gestaltungsmöglichkeiten des Bundeshaushalts noch mehr einengen und die Grenzen des finanziell Vertretbaren und Möglichen überschreiten, verhindern. Schon die vom Bundestag noch bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 1965 über den Regierungsentwurf hinaus beschlossenen Mehrausgaben von 2,5 Mrd. DM (insbesondere Landwirtschaft! Vorfeldbereinigung 770 Mill. D-Mark; Änderung des Kindergeldgesetzes 617 Mill. DM; Deutsche Bundesbahn 400 Mill. DM; Straßenbau 120 Mill. D-Mark) stellen den Ausgleich des Bundeshaushalts 1965 in der Durchführung ernstlich in Frage. Inzwischen sind — gerade in der letzten Zeit — weitere Gesetze beschlossen worden, die die kommenden Jahre in besorgniserregender Weise belasten. Die Ausgaben steigen in einem Umfang, daß sie auch bei gleichbleibendem Wachstum unserer Wirtschaft im Rahmen der verfügbaren Einnahmen nicht gedeckt werden können, geschweige denn eine konjunkturgerechte Haushalts- und Finanzpolitik zulassen. Danach ist schon jetzt der Haushaltsausgleich, wie ihn Art. 110 Abs. 2 GG fordert, in größter Gefahr. Nicht nur im Bundestag — auch in den Ressorts und leider auch von Kollegen im Kabinett werden diese Tatsachen zur Kenntnis genommen, häufig ohne daß daraus Schlüsse gezogen werden. Man weist auf Steuermehreinnahmen hin, die zwar kommen werden, aber längst verbraucht sind, gibt mir den Rat, den Verteidigungshaushalt in Milliardenhöhe zu kürzen, oder bezweifelt ohne Begründung unsere Haushaltszahlen mit dem Hinweis, so schlimm werde es schon nicht kommen. Jeder hält seine Forderung für wahlentscheidend und dringt rücksichtslos auf Erfüllung. Daß zusätzliche Staatsausgaben in diesem Ausmaß ihre Wirkung auf Konjunktur und Stabilität haben müssen, wird häufig einfach aus dem Bewußtsein gestrichen, ebenso wie unsere Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag in dieser Richtung. Als Beispiele, die in der beigefügten Darstellung noch fehlen, erwähne ich din folgenden Fälle aus den letzten Tagen: a) Drucksache IV/3470 vom 24. Mai 1965 der Abgeordneten Varelmann, Winkelheide u. a. „Rentenbeihilfen für Rentenbezieher". Volumen nicht unter 200 Mill. DM bis zu 1 Mrd. DM. b) Im Innenausschuß will die FDP für 1965 doch noch in Höhe von 8 Prozent oder 9 Prozent eine lineare Erhöhung der Beamtenbesoldung mit einem 7268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 Volumen von jährlich 1 Mrd. DM bis 1,2 Mrd. DM durchsetzen. Belastung für 1965 rund 250 bis 300 Mill. DM. c) Im Verteidigungsausschuß soll die Wehrsolderhöhung auf den 1. Juli 1965 vorgezogen werden (+ 31,5 Mill. DM), soll ein 13. Wehrsold eingeführt werden (+ 12,5 Mill. DM), soll ein Einrückungszuschuß von 20 DM für Putzmaterial jedem Rekruten zugebilligt werden (2,5 Mill. DM), und die Verpflichtungsprämien sollen um 150 Mill. DM erhöht werden. Dabei soll der Haushalt „gespart" haben, weil man eigentlich noch weitere Verbesserungen für notwendig gehalten hätte, zum Beispiel Übernahme der Kosten der Heilfürsorge für die Familienangehörigen und so weiter. d) Die Stadt Bonn drängt immer mehr auf Bundeshilfen und versucht mit Nachdruck alle Probleme zu einem Paket zusammenzuschnüren und dadurch einen Druck auszuüben, daß sie seit langem fast fertige Verhandlungsgegenstände jetzt mit neuen Forderungen koppelt. e) Zum 312-DM-Gesetz beschließen Bundestag und auch der Bundesrat flugs mit einem Volumen von etwa 90 Mill. D-Mark neue Verbesserungen über die Fassung des Regierungsentwurfs hinaus, wohl wissend, daß der Bundesregierung die Hände gebunden sind, weil sie das Gesetz jetzt nicht mehr scheitern lassen kann. Aus der Verantwortung für eine geordnete Finanz- und Haushaltswirtschaft habe ich die Haushaltslage des Bundes und ihre Entwicklung in den kommenden drei Jahren kritisch geprüft. Die beigefügte Darstellung kommt zu folgenden Ergebnissen: 1. Das laufende Rechnungsjahr 1965 wird voraussichtlich mit einem echten Fehlbetrag von etwa 2 Mrd. DM abschließen, der nur aus Kassenkrediten, das heißt, durch Geldschöpfung kurzfristig finanziert werden kann. 2. Für das Rechnungsjahr 1966 liegen die derzeitigen Anforderungen der Ressorts mit 77 Mrd. DM um 13 Mrd. DM (rund 20 Prozent) über dem Haushalt 1965. Davon sind bei Anlegung eines scharfen Maßstabes etwa 9 Mrd. DM als unabweisbarer gesetzlich oder politisch begründeter Bedarf anzuerkennen. Bei Mehreinnahmen von rund 4,6 Mrd. D-Mark verbleibt danach für 1966 ein ungedeckter Bedarf von etwa 5 Mrd. D-Mark. 3. Auch die Rechnungsjahre 1967 und 1968 sind in einem Maße vorbelastet, daß ein ungedeckter Bedarf von 5,9 Mrd. D-Mark für 1967 verbleibt, der sich durch die Notwendigkeit, das voraussichtliche Defizit 1965 abzudecken, auf über 8 Mrd. DM erhöhen kann. Für das Rechnungsjahr 1968 muß auch mit einem ungedeckten Bedarf von 5,5 Mrd. D-Mark gerechnet werden, der sich um einen sicher unvermeidbaren Kassenfehlbetrag aus 1966 wesentlich steigern wird. Diese Gesamtentwicklung bedeutet nicht nur den Verzicht auf eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik, was heftige Kritik sowohl innenpolitisch wie innerhalb der EWG hervorrufen wird. Schlimmer noch: Sie trägt den Keim einer schweren Finanzkrise in sich, wenn nicht mit aller Entschiedenheit wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die folgenden Maßnahmen sind dabei zu prüfen: a) Sperrung aller vermeidbaren Ausgaben, b) Zurückweisung aller neuen Anforderungen, c) Prüfung, ob und inwieweit bestehende gesetzliche Verpflichtungen abgebaut oder zumindest ausgesetzt werden können, d) Erschließung zusätzlicher Einnahmen. Ich danke Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, daß Sie mir für den 17. Juni 1965 um 11 Uhr einen Termin für das erbotene Gespräch gegeben haben. Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr Rolf Dahlgrün
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Pohle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen vor der Schlußabstimmung dieses wichtigen Gesetzes. Worin liegt seine Bedeutung?
    Auf diese Frage gibt es drei Antworten: Erstens. Das Zweite Steueränderungsgesetz dient dem verfassungsrechtlichen Gebot, die Bundesfinanzen auszugleichen. Gleichzeitig hilft es mit, die Ziele der mittelfristigen Finanzplanung zu erfüllen. Zweitens. Der Ausgleich der Bundesfinanzen erfolgt auf zwei Wegen, und zwar durch Ausgabekürzungen und durch Einnahmeerhöhungen. Das Steueränderungsgesetz, das uns vorliegt, verbessert die Einnahmeseite mit Hilfe von Steuererhöhungen. Drittens. Die von der Bundesregierung gewählten und von den Ausschüssen des Hohen Hauses im wesentlichen gebilligten Steuererhöhungen sind Ausdruck der Maxime, daß die Lasten des Haushaltsausgleichs gleichmäßig verteilt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist also Teil eines Gesamtpakets von mehreren Maßnahmen. Den ersten Teil dieses Pakets haben wir in der Sondersitzung des Deutschen Bundestages vom 6. bis 8. September behandelt. Seinerzeit haben wir die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % von 10 auf 11 % zum 1. Juli 1968 beschlossen. Dieser Beschluß war auch eine Folge der Erhöhung der Entlastung der Altvorräte, die wir aus konjunkturellen Gründen vornahmen und die auch zur gleichzeitigen Verbesserung der Einnahmeseite des Bundeshaushalts dient.
    Meine Damen und Herren, es ist in der Debatte mehrfach von dem Sachverständigengutachten gesprochen worden. Ich weigere mich, auf dieses Gutachten hier einzugehen. Keiner von uns wird es bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit im einzelnen studiert haben. Wir müssen das Steueränderungsgesetz und die Vorlage der Regierung betrachten, ohne dabei gleichzeitig schon auf das Sachverständigengutachten zu sprechen kommen zu können.
    Das Zweite, was ich an dieser Stelle hervorheben möchte, ist, meine Damen und Herren, die breite Debatte über die Schuldfrage. Ich stehe nicht an, zu erklären — und es hätte nicht der Ermunterung des Kollegen Dorn bedurft —, daß wir von der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union auch die frühere Regierung getragen haben, wie wir selbstverständlich auch die jetzige Regierung mit tragen. Weil wir aber auch in der vorigen Regierung gewesen sind, möchte ich keinen Zweifel daran lassen, daß wir uns voll hinter die Maßnahmen der vorigen Regierung stellen, insbesondere soweit wesentliche Ansätze für die Überwindung der finanziellen Schwierigkeiten, z. B. durch das Haushaltssicherungsgesetz, durch den Ausgleich des Haushalts 1966 usw., gemacht worden sind. Ich möchte das hier öffentlich erklären.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es ist gesagt worden, daß zunächst einmal die Wirtschaft wieder hätte in Gang gesetzt werden müssen. Aber das ist deshalb nicht richtig,. weil ich nicht glaube, daß man von einem Stillstand der Wirtschaft im Jahre 1966 sprechen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Konjunkturen kommen und gehen; Rezessionen kommen und gehen. Das ist ein ewiges Auf und Ab. Alle Regierungen sind dafür verantwortlich, solche Konjunkturtäler zu überwinden. Auf diesem Wege sind wir hier. Wir sind aber nicht in der Lage, zu sagen, daß die Wirtschaft im Laufe des Jahres 1966 etwa am Rande des Zusammenbruchs gestanden hätte. Dagegen wehren wir uns.

    (Beifall in der Mitte.)

    Auf der anderen Seite bin ich nicht in der Lage, anzuerkennen, was hier vom Kollegen Dorn vorgetragen worden ist, daß nämlich die Koalitionskrise der Kleinen Koalition nur deshalb entstanden sei, weil die Union in sich zerstritten gewesen sei und nicht hinter ihrem Regierungschef gestanden habe. Das entspricht auch nicht der historischen Wahrheit, und das weise ich hiermit zurück.

    (Zuruf von der FDP: Aber es stimmt, Herr Pohle! — Abg. Dr. Emde: Das ist die Wahrheit, Herr Pohle! — Weitere Zurufe von der FDP. — Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Ertl: Herr Kollege Pohle, würden Sie mir vielleicht zugeben, daß sich in fast ähnlichem Sinne der gestürzte Kanzler Erhard selbst geäußert hat?)

    — Ich weiß nicht, welche Äußerung des gestürzten Kanzlers Erhard Sie meinen. Ich glaube aber, Sie haben sie dann mißverstanden.

    (Zuruf von der FDP: Nein, nein!)

    — Also gut, darüber können wir sprechen. Sagen Sie mir erst, welche Äußerung Sie meinen.
    Meine Damen und Herren, die beiden Gegensatzpaare — hie Belebung der Konjunktur, hie Ausgleich der Bundesfinanzen — sind in diesem Jahre die bestimmenden Größen des wirtschaftspolitischen und des finanzpolitischen Geschehens geworden. Unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten haben wir seinerzeit das zweite Investitionsprogramm, die Finanzierungshilfen für gemeindliche Investitionen aus dem ERP-Vermögen und die Erhöhung der Kreditlinie des Bundes im Bundesbankgesetz behandelt. Gleichzeitig hat das Hohe Haus damals die mittelfristige Finanzplanung zur Kenntnis genommen. Den nächsten Teilaspekt stellt die Ausgabenseite mit ihren Kürzungen und Umstrukturierungen zugunsten der investiven Ausgaben dar. Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu schafft das Finanzänderungsge-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967 7205
    Dr. Pohle
    setz, über das wir morgen abschließend beraten werden.
    Das Zweite Steueränderungsgesetz ist also auf das engste mit der Ausgabenseite verzahnt, und diese ist wiederum mit den konjunkturpolitischen Maßnahmen verwoben. Das Steueränderungsgesetz ist also ein Glied einer Kette von zusammenhängenden Maßnahmen. Demzufolge kann dieses Gesetz oder können seine einzelnen Teile nicht isoliert betrachtet werden. Der Vorschlag etwa, die Ergänzungsabgabe erst später zu verabschieden, würde deshalb gegen die innere Logik des Gesamtwerkes verstoßen. Es geht hierbei nicht nur um Konjunkturförderungsmaßnahmen, es geht auch nicht n u r um Einnahmeverbesserungen und ebenso nicht n u r um Ausgabeminderungen; es geht um alle drei Ziele gleichzeitig.
    Das Gesetzgebungswerk stellt also eine Einheit von wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen dar. Es gibt gleichzeitig die Antwort auf mehrere aktuelle Aufgaben von zum Teil gegensätzlicher Natur. Das ist die innere Zwangsläufigkeit, die diesem Gesetzgebungswerk innewohnt. Wir können daher nicht beliebig den einen oder anderen Stein herausbrechen, ohne das Gesamtgebäude zu gefährden. Dies wäre der Fall, würden wir bei der Ergänzungsabgabe so verfahren, daß wir den Art. 1 kurzerhand herausnehmen und damit das Gesetz zu einem Stückwerk werden lassen.
    Die Ordnung der Bundesfinanzen, um die wir uns in dieser Woche bemühen, bedeutet aber noch mehr als die Erfüllung des Verfassungsauftrages und der mittelfristigen Finanzplanung. Geordnete Bundesfinanzen sind, das ist in den letzten Monaten wohl immer klarer geworden, die Voraussetzung, und zwar die faktische und die psychologische Voraussetzung eines neuen Konjunkturhochs der Wirtschaft. Das neue Wachstum kann sich nur auf einer sicheren Vertrauensbasis, auf Kontinuität und vor allem auf der Grundlage der Seriösität staatlicher Maßnahmen entfalten. Der Haushaltsausgleich ist deswegen geradezu die Voraussetzung für das Gelingen der konjunkturpolitischen Belebungsmaßnahmen.
    In der ersten Beratung, meine Damen und Herren, habe ich von diesem Platz aus erklärt, daß meine Fraktion hinter dem Gesamtkonzept der Regierung steht, daß aber niemand gezwungen sein kann, die einzelnen Bestimmungen in toto unverändert anzunehmen. In Verfolg dieses Grundsatzes haben wir die Vorschläge eingehend geprüft. Daß wir es uns dabei nicht leicht gemacht haben, beweist das Hearing des Finanzausschusses zur Frage der Besteuerung der Kreditinstitute. Der Ausschuß hat auf Grund der Anhörung die Regierungsvorlage in diesem Punkte geändert, die Koalitionsfraktionen sind dem beigetreten. Es gibt auch noch einige andere Fragen, in denen wir sehr eingehend beraten haben.
    Meine Damen und Herren! Das Steueränderungsgesetz soll die Einnahmen des Bundes verbessern, ohne das Wachstum der Wirtschaft zu beeinträchtigen. Die Steuererhöhungen treffen in erster Linie die Bezieher höherer Einkommen und das Kreditgewerbe. Niemand soll jedoch glauben, daß wir diesen Weg der Steuererhöhung leichten Herzens beschritten haben. Es ist hier von der sozialen Symmetrie die Rede gewesen. Es ist davon die Rede gewesen — und ich möchte das noch einmal unterstreichen —, daß wir uns auch gegen die Anschauung wehren, die Ergänzungsgabe bedeute bereits einen Vorgriff auf eine Bundessteuer und einen Vorgriff auf die kommende Finanzreform. Das war auch der Grund, weshalb wir durchaus ernsthaft eine Befristung erwogen und viele Mitglieder auch meiner Fraktion sich für eine Befristung ausgesprochen haben.
    Wir sind uns der Problematik und des Zielkonflikts im Hinblick auf die Konjunktur durchaus bewußt. Es galt jedoch, zwischen dem unterschiedlichen Gewicht der zu lösenden Aufgaben zu wählen. Wir haben uns für den vorgeschlagenen Weg einer Gesundung der Staatsfinanzen als Voraussetzung eines verbesserten Konjunkturklimas entschieden. Wir sind uns darüber klar, daß die Ergänzungsabgabe ihrem Wesen nach nur eine vorübergehende Abgabe sein kann, eine Abgabe, die jederzeit wieder aufgehoben werden kann und aufgehoben werden muß, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind und wenn die Gesamtlage es erlaubt.
    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, stimmt meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuß erarbeiteten Fassung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Koch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Zweiten Steueränderungsgesetz habe ich für meine Fraktion folgendes zu erklären.
    Das Zweite Steueränderungsgesetz 1967 ist, ebenso wie das noch zu verabschiedende Finanzänderungsgesetz 1967, ein wichtiger und unverzichtbarer Schritt zur Wiederherstellung der finanziellen Ordnung. Wer die in dem vorliegenden Gesetzentwurf verankerten Maßnahmen unter Hinweis auf die gegenwärtige Konjunktursituation ablehnt, verkennt, daß diese Koalition eine doppelte Erbschaft übernehmen mußte: erstens eine Wirtschaftsdepression mit drohender Arbeitslosigkeit und zweitens angeschlagene, desolate Staatsfinanzen. Die Bundesregierung stand und steht vor der Aufgabe, durch konjunkturbelebende Maßnahmen das Gespenst der Massenarbeitslosigkeit zu bannen. Sie hat sich zugleich in der Haushaltspolitik das Ziel gesetzt, für Gleichgewicht, Wahrheit und Klarheit zu sorgen, und das im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung nicht nur für das kommende Jahr, sondern auch für die weitere Zukunft.
    Meine Fraktion war sich von vornherein darüber klar, daß bei der Bewältigung dieser Aufgabe ein Zielkonflikt gelöst werden muß. Niemand von uns bestreitet und kann bestreiten, daß Steuererhöhungen an sich konjunkturhemmend und Steuersenkungen konjunkturfördernd sind. Wir sind jedoch der Auffassung, daß die zu beschließenden Steuererhö-
    7206 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 141. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1967
    Dr. Koch
    hungen allein aus Gründen der Quantität keine Gefahr für den Konjunkturaufschwung darstellen können. Etwaige kontraktive Wirkungen der Ergänzungsabgabe werden durch die beiden Eventualhaushalte mehr als ausgeglichen.
    Die Ergänzungsabgabe — das sei noch einmal ausdrücklich festgestellt — darf nicht nur unter negativem konjunkturpolitischem Aspekt betrachtet werden. Wir sehen sie in Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 auf 11 % per 1. Juli 1968. Es wäre für meine Fraktion nicht tragbar, wenn die im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommenen Steuererhöhungen ausschließlich durch Anhebung der Verbrauchsteuern erfolgen würden.

    (Sehr richtig! bei der .SPD.)

    Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Verbrauchsteuern die breiten Volksschichten verhältnismäßig stärker belasten als die Bezieher höherer und höchster Einkommen. Demgegenüber — das ist ein sehr gewichtiges Moment — paßt sich die Ergänzungsabgabe, wie alle direkten Steuern, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit de r von ihr betroffenen Steuerzahler an.
    Der Ergänzungsabgabe kommt also vom Standpunkt meiner Fraktion aus, der dahin geht, daß die öffentlichen Lasten, soweit das möglich ist, sozialgerecht verteilt werden sollten, eine besonders große Bedeutung zu. Selbstverständlich ist mit dieser Feststellung in keiner Weise gesagt, daß nach der Auffassung meiner Fraktion die Ergänzungsabgabe als Dauerlösung zu betrachten sei. Ob und inwieweit die Ergänzungsabgabe später einmal wieder aufgehoben werden kann, wird zu gegebener Zeit überprüft werden müssen.
    Ich glaube, ich brauche auf den Einwand, die Einführung der Ergänzungsabgabe sei verfassungswidrig, nicht weiter enizugehen. Ich möchte dazu nur sagen: Es wäre erstaunlich gewesen, wenn dieser Einwand nicht gekommen wäre. Das ist ja immer der letzte Einwand, den man bringt. Aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes kann man jedenfalls keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der Ergänzungsabgabe im gegenwärtigen Augenblick herauslesen. Man muß auch immer wieder sehen, daß die Einführung der Ergänzungsabgabe keinesfalls isoliert betrachtet werden darf, sondern nur als eine Regelung im Rahmen eines Pakets von Maßnahmen gesehen werden kann.
    Was die Einschränkung von Steuervergünstigungen bei der Körperschaftsteuer für verschiedene Gruppen von Kreditinstituten angeht, so ist dem Finanzausschuß dieser Schritt keinesfalls leicht gefallen. Wir haben uns die Bedenken, die der vorgesehenen Steuererhöhung in diesem Sektor entgegenstehen, durchaus klargemacht. Trotzdem glauben wir, daß die getroffene Lösung aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit zu vertreten ist. Wir sind auch der Ansicht, daß mit der Einschränkung dieser Steuerbegünstigungen im Kreditgewerbe ein erster Schritt zu dem von allen Fraktionen dieses Hauses für erforderlich gehaltenen Abbau von steuerlichen Subventionen getan wird. Wir freuen uns, daß in der Frage des Steuersatzes eine Kompromißlösung gefunden ist, die, glaube ich, für die Beteiligten tragbar ist. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Erklärungen verschiedener namhafter Vertreter der Sparkassenverbände und des Genossenschaftsverbandes verweisen, die sich dahin ausgesprochen haben, daß die geplanten Steuererhöhungen als tragbar anzusehen seien. Das loyale Verständnis und die große Einsicht der Sparkassen, der Kreditgenossenschaften und der Realkreditinstitute bei der Beratung über diese anstehenden Fragen verdient hervorgehoben zu werden.
    Nach unserer Auffassung kann man bei den nunmehr vorgesehenen Steuersätzen die notwendige Kapitalbildung der Sparkassen und der Kreditgenossenschaften nicht unbedingt als gefährdet ansehen.
    Abschließend möchte ich bemerken, daß die SPD- Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf -
    Drucksachen V/2087 und V/2320 — zustimmt und die Annahme des Entwurfs dem Hohen Hause empfiehlt.
    Ich darf dann noch vielleicht zu Herrn Zoglmann eine Bemerkung machen. Es ist mir mitgeteilt worden, daß den Beratungen zwischen der SPD, also meiner Fraktion, und der FDP, die seinerzeit im Rahmen der Regierungsumbildung stattgefunden haben, nicht nur der Finanzbericht 1966 zugrunde gelegen hat, sondern ein Papier, das von dem damaligen Bundeswirtschaftsminister, Herrn Schmükker, zusammengestellt war und das ein Zahlenmaterial enthielt, das weit über die Zahlen des Finanzberichts 1966 hinausging. Das wollte ich, um der Wahrheit die Ehre zu geben, im Auftrage meiner Fraktion hier noch einmal feststellen.

    (Beifall bei der SPD.)