Rede von
Dr.
Richard
Jaeger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme nun in dritter Beratung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Umdruck 316, und zwar der Änderung, die zu Art. I Nr. 2 vorgeschlagen ist. In der Vorlage, die Sie haben, ist ein Tippfehler. Der Herr Berichterstatter hat bereits richtig vorgetragen, daß es § 564 a Abs. 2 heißen muß.
Dieser Änderungsantrag ist begründet und wohl auch ausreichend diskutiert worden. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7113
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich lasse nunmehr über Art. I einschließlich der bereits angenommenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. -- Gegenprobe! — Es ist so beschlossen.
Ich komme dann zu dem Änderungsantrag auf Umdruck 316 *) zu Art. II a: Ergänzung des § 1 Abs. 1, Streichung des Abs. 3 und Streichung der Bezeichnung „§ 1". Darüber kann ich wohl gemeinsam abstimmen lassen. — Kein Widerspruch.
Wer dieser Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Art. II in der Neufassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit komme ich zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platze zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Der Entwurf ist gegen die Stimmen der FDP und die Stimmen etlicher Abgeordneter der CDU/ CSU mit großer Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren, ich will noch folgendes mitteilen. Die übrigen Punkte, die heute vormittag behandelt werden sollten, werden morgen nach der Fragestunde behandelt. Heute nachmittag um 14.30 Uhr wird mit Punkt 8 der Tagesordnung — Verteidigungspolitik — begonnen.
Ferner habe ich Ihnen im Auftrage des Ältestenrates noch folgende wichtige Mitteilung zu machen. § 37 der Geschäftsordnung enthält den Satz:
Im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein und dürfen nur mit Genehmigung des Präsidenten vorgelesen werden.
Der Ältestenrat hat sich dahin ausgesprochen — und die Präsidenten werden in Zukunft danach verfahren —, daß jeder Redner, der eine vorbereitete Rede verlesen will, dies vorher ankündigt und die Genehmigung des Präsidenten erbittet. Der Redner wird zumindest in der ersten Zeit regelmäßig diese Genehmigung erhalten. Es soll jedem einzelnen überlassen werden, sich zu entscheiden, aber er soll gezwungen sein, den Präsidenten ausdrücklich um Genehmigung zu bitten.
Meine Damen und Herren, außerdem ist für heute nachmittag eine Selbstbeschränkung der Redezeit vorgesehen. Das heißt, es soll nicht beschlossen werden, die Redezeit zu begrenzen, sondern jeder Redner soll in der Verteidigungsdebatte dem Präsidenten vorher ankündigen, wie lange er zu sprechen gedenkt; er ist dann an diese Ankündigung gebunden. Allerdings kann niemand länger als jene 60 Minuten sprechen, die an sich als Höchstredezeit in diesem Hause gelten. Diese neue Regelung ist dem Gebrauch der europäischen Parlamente entnommen.
Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.
*) Siehe Anlage 4