Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Was geschieht mit den im Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugen, wenn im Sommer 1968 die von der Bundesregierung angekündigte Verordnung erlassen wird, wonach alle Hersteller von Kraftfahrzeugen gezwungen werden, Abgasreiniger einzubauen, wie das bereits bei einem Teil der nach den USA exportierten Fahrzeuge geschieht?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Leber vom 6. Dezember 1967 lautet:
Die für Sommer 1968 vorgesehene Verordnung soll den Anteil schädlicher Stoffe in den Abgasen der Kraftfahrzeuge bei verschiedenen Betriebszuständen begrenzen. Sie wird nur auf neu in den Verkehr kommende Fahrzeuge angewendet werden, da eine nachträgliche Ausrüstung bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge auf erhebliche technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten stößt.
Bei Fahrzeugen, die nach 1962 in den Verkehr gekommen sind, soll jedoch der Kohlenmonoxydgehalt des Abgases im Leerlauf auf höchstens 4,5 Vol. % festgelegt werden. Dieser Wert ist so gewählt, daß er ohne zusätzliche Einrichtungen durch genaue Motor- und Vergasereinstellung eingehalten werden kann. Eine Verordnung hierzu ist bereits mit den Bundesressorts abgestimmt und wird voraussichtlich noch in diesem Monat dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
Nun die Fragen 23 und 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer:
Entspricht die in dem Brief des Präsidenten der Bundesbahndirektion Stuttgart an den Bürgermeister der Gemeinde Oberstenfeld vom 25. November 1967 dargelegte Absicht, das Gelände der Bottwartalbahn nördlich von Steinheim zu verkaufen, dem langfristigen Verkehrsplan der Bundesregierung, in dem die Deutsche Bundesbahn auch in Zukunft das Rückgrat unseres Verkehrsnetzes sein soll?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß bei der Stillegung der Strecke nördlich von Steinheim zwar alle Kosten verursachenden Bahnanlagen abgebaut werden, jedoch das Gelände im Besitz der Deutschen Bundesbahn bleibt, um die Trasse für mögliche Entwicklungen in der Zukunft offenzuhalten?
Die Fragen werden auch im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Leber vom 6. Dezember 1967 lautet:
In die Beurteilung eines Antrages des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Einstellung des Gesamtbetriebes einer Strecke wird auch die Frage einbezogen, ob die bisherige Trasse beibehalten werden soll oder nicht. Im Falle der Bottwartalbahn ist allerdings eine Entscheidung über die Einstellung des Gesamtbetriebes solange zurückgestellt, bis mir ein Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Deutschen Bundesbahn und den Verkehrsinteressenten über eine Weiterführung des Schienenbetriebes zwischen Marbach und Steinheim vorliegt. Selbstverständlich wird bei der Behandlung des Antrages des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn die verkehrspolitische Konzeption der Bundesrepublik beachtet.
Bei den Überlegungen, das Plenum einer stillzulegenden Strecke beizubehalten, ist zu beachten, daß zwar gewisse Kosten verursachende Bahnanlagen abgebaut werden können, daß aber die Vorhaltung des Plenums laufend unvermeidliche Kosten verursacht. So sind z. B. Durchlässe, Bahnübergänge, Stützmauern usw. laufend zu unterhalten. Je nach den örtlichen Gegebenheiten einer Strecke können sich dabei beachtliche Beträge ergeben. Im Falle der schmalspurigen Bottwartalbahn müßte darüber hinaus noch geprüft werden, inwieweit die vorhandene Trasse für einen anderen Verkehrsweg geeignet ist. Wahrscheinlich müßte sogar an zusätzlichen Geländeerwerb zur Verbesserung der Linienführung gedacht werden.
Aus den vorgenannten Gründen, denen nur ein geringer Verkehrswert der Strecke gegenüberzustellen ist, wird kaum eine Möglichkeit bestehen, der Deutschen Bundesbahn die Erhaltung der Trasse aufzuerlegen.