Rede von
Paul
Lücke
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Bundesregierung begrüßt die Gelegenheit, aus Anlaß der Großen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion vom 9. Juni 1967 und der FDP-Fraktion vom 8. November 1967 und des Antrages der sozialdemokratischen Fraktion ihre Vorstellungen zum Sport darzulegen. Es ist, wie ausgeführt wurde, das erstemal, daß der Bundestag in dieser Ausführlichkeit Probleme des Sports erörtert.
Die Frage nach der Bedeutung des Sports in unserer Zeit beschäftigt mehr oder weniger die Regierungen aller Kulturstaaten. Ich glaube, daß in der allgemeinen Antwort, daß dem Sport in der modernen Gesellschaft eine überragende Funktion zukommt, Übereinstimmung besteht. Gemeinsam ist allen die Erkenntnis, daß dem Sport eine starke erzieherische und persönlichkeitsbildende Kraft innewohnt. Allgemein wird darüber hinaus anerkannt, daß die moderne Industriegesellschaft dem Sport zusätzlich eine gesundheiterhaltende und soziologische Aufgabe von großer Bedeutung zuweist. Der Aufschwung des Sports in den vergangenen hundert Jahren parallel der industriellen Entwicklung ist kein Zufall. Es waren und sind drei Faktoren, die den Menschen der modernen Zeit den Sport in einem besonderen Licht erscheinen lassen: die Bewegungsarmut, die Zunahme an freier Zeit, aber, so meine ich, auch etwas die Vereinsamung der einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft.
Wir alle kennen die Zivilisationsschäden durch die zunehmende Bewegungsarmut. Die Möglichkeit, sich im Bereich der Arbeitsstätte Ausgleich zu verschaffen, fehlt leider weithin. Das gilt auch für die Freizeit in der nächsten Umgebung der Wohnung. Für unsere Jugend, die zur gesunden körperlichen Entwicklung einen besonders großen Bedarf an Bewegung hat, kann die Schule allein diesen Ausgleich nicht bieten. Zur Verdeutlichung der Situation nur eine Zahl: Die von 1960 bis 1965 durchgeführten Musterungsuntersuchungen ergaben, das 25 % der Untersuchten für den Wehrdienst untauglich waren.
Dabei wurden vor allem Haltungsfehler, Herz- und Kreislauferkrankungen und vegetative Dystonien festgestellt. Alle Krankheits- und Todesstatistiken zeigen, daß diese Erkrankungen weit häufiger sind als Krebs und Infektionskrankheiten. Es besteht also kein Zweifel, daß durch unsere derzeitige Lebensweise ein gefährlicher, folgenschwerer Degenerationsprozeß eingesetzt hat.
Eine weitere Folgeerscheinung der Technisierung und der Rationalisierung der Arbeitsvorgänge ist eine zunehmende Arbeitszeitverkürzung. Die Freizeit ist seit 1910 von 1000 Stunden auf 3000 Stunden jährlich gestiegen. Diese Entwicklung ist sicherlich zu begrüßen. Fehlen jedoch die Möglichkeiten für eine sinnvolle Entspannung, kann sich die vermehrte Freizeit leicht ins Negative verkehren.
Schließlich hat die Industrialisierung zu einer Verstädterung und damit zu einer Zusammenballung der Menschen auf engem Raum geführt. Alte und natürliche Sozialstrukturen haben sich zwangsläufig aufgelöst. Das Zusammenrücken unserer Menschen auf engem Raum hat eine Vereinsamung vieler einzelner bewirkt.
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Für diese Folgeerscheinungen der modernen Industriegesellschaft stellt meines Erachtens der Sport ein geradezu ideales Gegenmittel dar. Er verschaft dem Körper die notwendige Bewegung, er bietet die Möglichkeit sinnvoller und nutzbringender Freizeitgestaltung.
Meine Damen und Herren, der Sport ist heute nicht mehr eine Angelegenheit einiger weniger, etwa aus Freude am Spiel und aus dem Streben einer Elite nach Höchstleistungen. Der Sport ist heute eine Notwendigkeit für Menschen aller Berufsgruppen und Altersklassen. Damit wird der Sport zu einem bedeutsamen Faktor in unserer Gesellschaft. Der Sport ist keine Staatsaufgabe, ist jedoch fein Gegenstand staatlicher Förderung und
Unterstützung.
Zu den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung gehört das Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, die ideelle und materielle Unterstützung des Staates soll und darf nur dort einsetzen, wo die ieigenen Kräfte des Sports nicht mehr ausreichen, die ihm zukommende gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Nur aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, und hierin stimmten alle Redner, die vor mir gesprochen haben, überein —, von einer Sportpolitik unseres Staates zu sprechen. Um jedes Mißverständnis auszuschließen: das Ziel jeder Sportpolitik ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen, die gesunde Entwicklung seiner körperlichen und seiner geistigen Kräfte. Dort aber, wo der Sport Selbstzweck wird, wo nationale und ideologische Interessen über die Person des Sportlers gestellt werden, verliert der Sport seinen Wesensgehalt.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung lehnt daher in Übereinstimmung mit den Sportorganisationen in der Bundesrepublik einen Staatssport oder einen staatlich gelenkten Sport ab.
Wir wollen ,ein Höchstmaß an Freiheit für den Sport. Zugleich wollen wir sicherstellen, daß die Möglichkeiten des Sports in vollem Umfang möglichst allen unseren Staatsbürgern zugute kommen. Nur so bleibt die Bereitschaft freiwilliger Mitarbeit vieler Tausender ehrenamtlicher Helfer im Bereich des Sports erhalten.
Durch diese Erkenntnis und das Bekenntnis, daß der Sport allein dem Menschen zu dienen hat, unterscheiden wir uns von kommunistisch regierten Ländern. Für diese Staaten ist der Sport gleichzeitig ein Mittel der Politik. Sportliche Erfolge auf internationaler Ebene bedeuten dort leider allzu oft Gütezeichen der eigenen Ideologie.
Keineswegs verschließe ich mich der Einsicht, daß heute der Sport im internationalen Raum auch ein Mittel nationaler Repräsentanz ist. Das dokumentiert sich in zahlreichen Sportbegegnungen von Nationalmannschaften bei internationalen und bei unseren Weltmeisterschaften, nicht zuletzt aber auch bei den Olympischen Spielen. Man mag diese Entwicklung bedauern oder auch nicht, das steht hier nicht zur Diskussion. Sie wird sowohl im Bereich des Sports als auch der Sportpolitik Berücksichtigung finden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine der wichtigsten Aufgaben sehe ich darin, den Breitensport zu fördern und ihn mit allem Nachdruck zu unterstützen. Der Breitensport dient in erster Linie der Steigerung und der Erhaltung der Leistungskraft möglichst vieler, und es sollte unser Ziel sein: möglichst allen in unserem Volke die Gelegenheit dazu zu geben.
Es ist vielleicht angebracht, von dieser Stelle ein Wort des Dankes zu sagen der deutschen Turn- und Sportbewegung, ihrem Präsidium und Ihrem Präsidenten Willi Daume.
Dank auch den 8 Millionen — die Zahl wurde hier auf 8,2 Millionen erweitert — Mitgliedern in 36 000 Vereinen und nicht zuletzt Dank den 400 000 ehrenamtlichen Mitarbeitern im deutschen Sport.
Diesen ehrenamtlichen Mitarbeitern ist es in erster Linie zu verdanken, daß wir heute zu den führenden Sportnationen der Welt zählen. Mit diesem Dank verbinde ich meine Bitte an die deutsche Turn-und Sportbewegung — auch an die Länder —, noch mehr zur Aktivierung des Breitensports beizutragen.
In einem Wunschkatalog, den nun einmal der für den Sport zuständige Bundesminister zu vertreten hat — die Aufgabe gehört zu meinem Ressort —, möchte ich folgende Wünsche äußern: ausreichende Zahl von Übungsstätten an richtiger Stelle, weitere Neugründungen von Turn- und Sportvereinen, Ausweitung der Sportarten in den bestehenden Vereinen, Ausbildung und Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Übungsleitern, Aktivierung der sportlichen Betätigung des einzelnen im privaten Bereich durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, weiterer Ausbau des betrieblichen Ausgleichssports.
Meine Damen und Herren, es kann nicht die Aufgabe des Bundes sein, den Breitensport auf allen Ebenen zu organisieren. Ich werde jedoch noch mehr als bisher die methodische Entwicklung des Breitensports fördern. Hier stehe ich in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund. Hierzu bedarf es der Durchführung von Forschungen, Modellversuchen, Modellanlagen und auch eines gewissen Werbeaufwands. Darüber hinaus benötigen wir vermehrt Lehrkräfte, die, nach einheitlichen Richtlinien ausgebildet, in den Sportverbänden Übungs- und Freizeitleiter heranbilden. Nicht zuletzt brauchen wir die sportmedizinische Förderung im Bereich des Breitensports.
Neben diesem Breitensport stehen der Leistungs- und der Hochleistungssport. Ich betone noch einmal, daß ich den Sport als eine Einheit sehe. Der Hochleistungssport ist eine gesunde Weiterentwicklung des Breiten- und des Leistungssports. Ich meine, daß beide einander bedingen und ergänzen. Aus dieser Auffassung leitet sich unsere Feststellung ab,
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daß bei uns der Sport dem Menschen zu dienen hat. Kein nationales Prestigegedenken kann und sollte uns von diesem Grundsatz abbringen.
Ist die gezeigte Höchstleistung nur noch ein Produkt von medizinischen und psychologischen Manipulationen, so müssen wir und sollten wir das energisch als Mißbrauch des Sports bezeichnen.
Die sportliche Höchstleistung darf nicht chemisch und medizinisch konstruiert werden. Sportmediziner, Sportpädagogen und Soziologen tragen hier die Verantwortung, daß die Grenze zwischen ,der zulässigen Hilfe und unzulässiger Manipulation beachtet wird. Ich bin mit dem Deutschen Sportbund, darin einig, daß unsere Hochleistungssportler durch laufende ärztliche Kontrolluntersuchungen in fachlich gut geleiteten und technisch gut ausgerüsteten Untersuchungsstellen betreut werden. Der Hochleistungssport als Mittel ,der Erziehung und des Ansporns für alle Leistungsklassen verdient .die volle Unterstützung des Staates.
Vor einer Fehlbeurteilung, meine Damen und Herren, sollten wir uns allerdings hüten. Ich meine, daß die positive Entwicklung des Hochleistungssports nicht allein vom Geld abhängt.
Wir brauchen eine Reihe von gezielten, langfristigen Maßnahmen sicherlich in allen Bereichen ,des Sports. Ich meine, daß sich erst im Zusammenwirken 'der von uns erstrebte Erfolg erwarten und erhoffen läßt. Die Bemühungen um den Leistungssport vollziehen sich auf vier Ebenen.
Erstens: die Talentsuche. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine starke Spitze. Deshalb sollte die Talentsuche breit angelegt sein. Ich meine, .den zukünftigen Olympiasieger sollten wir bereits in der Volksschule und im kleinsten Verein suchen; sonst wird es ihm schwer, Olympiasieger zu werden. Ein hervorragendes Mittel dazu sind die hier 'wiederholt mit Recht herausgestellten Bundesjugendspiele. Sie sollten in ihrer jetzigen Form weiterentwickelt und auf die Berufsschulen erstreckt werden. Die Länder Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben bereits interessante Versuche einer gezielten Auslese sportlicher Begabungen vorgenommen.
Die Basis der Begabtenreserve läßt sich auch dadurch erweitern, daß der Sportstättenbau — gerade in ländlichen Gegenden, wie hier mit Recht festgestellt worden ist — vielseitiger gestaltet wird. Dort, wo es keine 400-Meter-Bahn oder keine Hammerwurfanlage gibt, wird es auch keine 400Meter-Läufer und auch keine Hammerwerfer geben. Ich habe deshalb ganz bewußt für eine zukünftige Förderung des Sportstättenbaus den Begriff der Mehrzwecksportanlage in Orten mit zentraler Bedeutung vorgesehen, um diesem Anliegen besonders Rechnung zu tragen.
Zweitens. Die zweite Stufe besteht in der Weiterförderung .der bereits entdeckten Talente auf regionaler Basis in Trainingsgemeinschaften, die vom Verband organisiert werden öder in Vereinen, in denen talentierte Sportler zusammengefaßt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich das große Entgegenkommen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes erwähnen, die es den Wehrpflichtigen Leistungssportlern ermöglichen, an dem Vereins- und Verbandstraining teilzunehmen.
Drittens. Die Vorbereitung der Hochleistungssportler auf Bundesebene. Hier gibt es seit einigen Jahren eine Reihe von gezielten Maßnahmen, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Sportverbänden durchführt. Als die wichtigsten nenne ich die Durchführung von Trainingslehrgängen, die Anstellung von 32 hauptamtlichen und 8 nebenamtlichen Bundestrainern für die einzelnen Sportarten, die Förderung des Baus von Trainingslagern und -zentren auf Bundesebene. Ich freue mich, Ihnen hier berichten zu können, daß bereits 8 Trainingszentren funktionsfähig sind: in Stuttgart, Mainz und Dortmund für den Deutschen Leichtathletik-Verband, in Hennef für den Deutschen Athleten-Bund, in Herzogenhorn bei Freiburg für den Deutschen Skiverband, in Königsee für Rennrodeln, in Wiesbaden für den Deutschen Schützenbund und in Inzell für den Eisschnell- und Rollschuhschnellauf. Eine Reihe weiterer Trainingszentren ist im Bau und in der Planung begriffen.
Die Aufgabe der Bundestrainer ist es, an den Bundestrainingszentren den hochtalentierten Nachwuchs und die Spitzensportler auszubilden und auf die großen Aufgaben — Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele — vorzubereiten. Eine weitere Aufgabe der Bundestrainer sehe ich in diesem Zusammenhang darin, gemeinsam mit den übrigen Verbandstrainern und den Vereinstrainern einheitliche Richtlinien für das Training zu erarbeiten.
Meine Damen und Herren! Was wir darüber hinaus brauchen, ist eine Institution, die Praxis und Theorie miteinander verbindet. Die drei Redner, die vor mir gesprochen haben, haben dies ebenfalls übereinstimmend gefordert. Wir können auf einen solchen Kristallisationspunkt um so weniger verzichten, als das moderne Training beim Breiten- und beim Hochleistungssport weitgehend von den Erkenntnissen der Sportwissenschaft bestimmt wird. Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit zur Schaffung einer solchen zentralen Stelle, in der die angewandte Sportwissenschaft ebenso wie die Praxis beheimatet sein sollen. Ich sehe die Aufgabe dieser Einrichtung, die ich zunächst einmal mit einem Arbeitstitel „Bundeszentrale für Sport" nennen möchte, in fünf Komplexen: angewandte Sportwissenschaft und ihre Übertragung in eine praktisch-methodische Trainingskonzeption für Leistungs- und Breitensport; Erarbeitung von gemeinsamen Schulungsrichtlinien für die einzelnen Trainingszentren; Dokumentation über die weltweiten Erkenntnisse der Sportwissenschaft für Leistungs- und Breitensport;
Trainerschulung; Mitwirkung bei der methodischen Entwicklung und Planung des Sportstättenbaus. Diese Einrichtung, meine Damen und Herren, die eine wirksame Hilfe für den deutschen Sport darstellen wird, sollte gemeinsam — ich glaube, auch hier stim-
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men wir überein — von den Spitzenorganisationen des deutschen Sports und dem Bund getragen werden. Ich würde es von mir aus sehr begrüßen, wenn sich darüber hinaus auch die Länder beteiligten.
Ich sage das nicht, um die finanzielle Belastung des Bundes zu verringern. Mir geht es vielmehr um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Spitzenorganisationen des Sports in unserem Lande.
Meine Damen und Herren! Der Sport entzieht sich, wie ich bereits andeutete, weitgehend staatsrechtlicher Zuständigkeitsverteilung. Alle Förderungsmaßnahmen können sich nur voll auswirken, wenn sie auf einer geschlossenen methodischen Konzeption beruhen. Die Trainingszentren und die von mir vorgeschlagene Bundeszentrale für Sport können und sollen nicht die wissenschaftliche Grundlagenforschung übernehmen. Das ist und muß Aufgabe der Hochschulen bleiben.
Die bisher geschaffenen organisatorischen Voraussetzungen zur Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung an Hochschulen und Universitäten erscheinen der Bundesregierung jedoch noch nicht voll ausreichend. Nur in wenigen wissenschaftlichen Disziplinen haben sich eigene Forschungseinrichtungen entwickeln können. Eine Ausnahme davon bildet am ehesten noch die von meinem Hause geförderte Sportmedizin.
In das verbleibende Vakuum strömen die politisch verformten Forschungsergebnisse der mitteldeutschen Hochschulen oder die Erkenntnisse des Auslandes, die in vielen Fällen gar nicht auf die deutschen Verhältnisse übertragbar sind.
Die Forderung nach einer angemessenen Einordnung und Einbeziehung der Leibeserziehung und des Sports in die akademische Lehre und Forschung wird vom Deutschen Sportbund und von hervorrandenden Fachgelehrten seit über zehn Jahren gestellt. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung, mein Kollege Stoltenberg, hat mir zugesagt, den Wissenschaftsrat auf diese Probleme hinzuweisen und ihn zu bitten, die Förderung und Entwicklung der Sportwissenschaft in den Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften aufzunehmen.
Grundlegende Voraussetzung für die Sportausübung — ich sagte es bereits — sind die Sportstätten. In eingehenden Ermittlungen hat die Deutsche Olympische Gesellschaft einen erheblichen Fehlbestand an Übungs- und Erholungsstätten festgestellt. Die Folgerungen sind zunächst im Goldenen Plan, der 1960 verkündet wurde, zusammengefaßt worden. Danach sollte im Laufe von 15 Jahren der Fehlbestand an Sport-, Spiel- und Erholungsstätten behoben werden. Einen Zwischenbericht über den Erfolg dieses Plans in den ersten vier Jahren habe ich Ihnen am 30. Juli 1967 mit der Drucksache V/2009 zugeleitet.
Die Bundesregierung hat wiederholt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung des Goldenen Plans zum Ausdruck gebracht. Sie hat dementsprechend in den vergangenen Jahren hierfür neben Ländern und Gemeinden beträchtliche Mittel bereitgestellt. Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle noch einmal betonen, daß die Bundesregierung voll und ganz hinter dem Goldenen Plan steht.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, gehört der Sportstättenbau zu den Sachgebieten, die von der Finanzreform berührt werden. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die Förderung der Errichtung von Turn- und Sportstätten als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Die Beteiligung des Bundes am Sportstättenbau ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesamte zentrale Sportförderung des Bundes. Der Sportstättenbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wäre eine organische Ergänzung unserer Bemühungen um eine gesunde Raumordnung.
Bei dem erheblichen Kostenaufwand, den dieses Programm verursacht — zuletzt ist ein Betrag von 5 623 000 000 DM genannt worden —, wäre das Ziel des Goldenen Planes ohne Mitwirkung des Bundes schwer zu erreichen. Das hat mit sehr eindringlichen Worten Georg von Opel, der Präsident der Deutschen Olympischen Gesellschaft, am 9. November dieses Jahres in Hannover uns allen deutlich vor Augen geführt. Bereits heute sind besorgte Stimmen aus dem Kreis der Gemeinden und des Sports zu hören, die von einem Rückschritt oder von einem Scheitern des Goldenen Plans sprechen, wenn der Sportstättenbau nicht als Gemeinschaftsaufgabe anerkannt und damit der Bund die Mitfinanzierung und die Mitplanung von Sportanlagen einstellen würde. Bei der gemeinsamen Verwirklichung des Goldenen Plans sollten wir aus Gründen der Konzentration der Mittel, aber auch der Verwaltungsvereinfachung zu einer Arbeitsteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden kommen. Nach meinen Vorstellungen sollte sich der Bund an folgenden Vorhaben beteiligen: 1: am Bau von überregionalen Trainings- und Forschungseinrichtungen, die für das gesamte Bundesgebiet bestimmt sind, 2. am Bau von regionalen und überörtlichen Mehrzwecksportanlagen und 3. an der Beratung und Forschung zum Sportstättenbau.
Meine Damen und Herren, es wurde auf den Zusammenhang des Sportstättenbaus mit der Raumordnung, der Landesplanung und dem Städtebau hingewiesen. Jede geplante Sport- und Freizeitanlage — und dazu zähle ich auch die hier mit Recht nachdrücklich geforderten Kinderspielplätze — stellt angewandte Landesplanung, angewandten Städtebau dar.
Andererseits sollte nun aber auch jeder Ort, jede Region eine ihrer Funktion entsprechende Sportanlage erhalten. Die Bedarfszahlen hierfür sind im Zusammenwirken zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern des deutschen Sports errechnet worden. Sie sind Bestandteil des Goldenen Plans.
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Meine Damen und Herren, das genügt noch nicht. Darüber hinaus müssen im Rahmen der regionalen und örtlichen Gesamtplanung die Belange des Sports von Beginn an — von Beginn an! — berücksichtigt werden. Das gesetzgeberische Instrumentarium — danach ist auch gefragt worden — ist dafür im Bundesraumordnungsgesetz und in den entsprechenden Landesplanungsgesetzen vorhanden. § 2 des Bundesraumordnungsgesetzes nennt als Ziel für raumbedeutsame Planungen des Bundes und der Landesplanung eine räumliche Struktur mit gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Ausstattung mit Sportstätten ein Mittel dazu ist, diese gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wie aus dem Raumordnungsbericht der Bundesregierung von 1966 hervorgeht, stellen die Länder in immer größerer Zahl Programme für die Landesplanung auf. Aus diesen Plänen ergeben sich nach Abstimmung mit allen Beteiligten die verbindlichen Ziele der Entwicklung der einzelnen Räume. In diesem Zusammenhang wird es darauf ankommen, raumordnerische Grundsätze für den Sportstättenbau zu entwickeln. Ich habe darauf hingewirkt, daß sich der Beirat für Raumordnung dieser Fragen annimmt und daß die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Ministerkonferenz für Raumordnung diesen Themenkreis berät. Ich bin davon überzeugt, daß ohne Mehrkosten — hier geht es nicht um Geld, hier geht es um Zusammenarbeit — Bund und Länder zu einer guten, gemeinsamen Konzeption kommen.
Wie auch in anderen Fällen ist es weitgehend Aufgabe der Gemeinden, die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung im Gemeindegebiet vollziehbar zu machen und zu verwirklichen. Die Rechtsgrundlage hierfür enthält das Bundesbaugesetz. § 1 dieses Gesetzes, der die wesentlichen Ordnungsgrundsätze enthält, bestimmt, daß sich die Bauleitpläne nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit zu richten haben. Hierzu gehört auch die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Sportstätten. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 sind im Bebauungsplan, soweit er erforderlich ist, Sport- und Spielplätze festzusetzen.
Meine Damen und Herren, es gehört daher nach dem Bundesbaugesetz zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, daß für die einzelnen Baugebiete die erforderlichen Sport- und Freizeitanlagen bis hin zu den Kinderspielplätzen geschaffen werden.
Das Gesetz bietet Möglichkeiten, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, erforderliche Flächen für Sport- und Erholungsanlagen in neuen Wohn- und Siedlungsgebieten auszuweisen.
Für eine sinnvolle Sportstättenplanung kommt — das müssen wir hier sehen — der interkommunalen Zusammenarbeit eine ganz große Bedeutung zu. Auch insoweit enthält das Bundesbaugesetz mit seinen Vorschriften über die gemeinsamen Flächennutzungspläne und den Planungsverband die erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Die sehr wichtige Frage, die hier angesprochen wurde, ob für eine Verwirklichung dieser Planungen — der rechtzeitigen Einplanung von Sportstätten und Kinderspielplätzen bei der Landesplanung, bei Städtebau und Dorferneuerung — die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, kann ich mit einem vollen Ja beantworten. Ich kann nur bitten, daß die bedeutsamen Bestimmungen, die ich deshalb so ausführlich zitiert habe, noch mehr beachtet werden, als das bisher der Fall gewesen ist.
Zusammenfassend darf ich wiederholen: die Bundesregierung bejaht die Notwendigkeit und erklärt die Bereitschaft des Staates zur Förderung des Sports. Bereits im Jahre 1950 sind zentrale Maßnahmen der Spitzenorganisationen des deutschen Sports von meinem Hause unterstützt worden. Die Beträge wurden jährlich aufgestockt. Im Hinblick tauf die Olympischen Spiele in Mexiko habe ich 'im Haushaltsplan 1968 10 Millionen DM vorgesehen, die für zentrale Sportförderungsmaßnahmen bestimmt sind. Für den Sportstättenbau sind in den Jahren von 1958 bis 1967 vom Bund 210 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Die Länder stellten von 1961 bis 1967 den sehr großen Betrag von 1,8 Milliarden DM zur Verfügung.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Ländern dafür sehr herzlich von dieser Stelle aus Dank sagen. Das ist eine große Leistung: 1,8 Milliarden für den Sportstättenbau von 1961 bis 1967 bereitzustellen.
Es war daher — damit möchte ich fortfahren — selbstverständlich, daß ich die Bedürfnisse des Sports auch bei der mittelfristigen Finanzplanung in dem meinem Hause zur Verfügung stehenden Rahmen angemessen berücksichtigt habe. Wenn Sie mich fragen, ob das, was ich zugebilligt bekam bzw. im Rahmen der mittelfristigen Planung durchsetzen konnte, den Ressortminister zu einem uneingeschränkten Ja veranlassen könnte, muß ich sagen daß Sie das von mir nicht erwarten können. Aber ich vertrete die mittelfristige Finanzplanung, weil wir ja nicht nur Sport zu treiben haben, sondern die gesamte Politik vertreten müssen. Ich bin sicher, daß der deutsche Sport dafür Verständnis aufbringt, wenn nicht alle Pläne, die wünschenswert sind, sich so schnell und voll realisieren lassen.
Meine Damen und Herren, unser Vaterland — Deutschland — ist seit jeher ein glühender Verfechter der olympischen Idee gewesen. Wir werden 1972 die Sportjugend der Welt in der Bundesrepublik zu Gast haben, zu Gast in einem freien deutschen Land. Wir freuen uns darauf, und wir werden alles tun, damit sich die Jugend der Welt bei uns wohlfühlen und ihre Wettkämpfe harmonisch und im sportlichen Geiste abwickeln kann. Ebenso haben wir stets die Bemühungen unterstützt, bei den Olympischen Spielen internationale Jugendlager — auch danach wurde gefragt — durchzuführen. Die Erfahrungen, welche die Bundesregierung mit der Entsendung ausgewählter deutscher Jugendlicher zum Besuch der Olympischen Spiele in Helsinki 1952, in
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Rom 1960 und in Tokio 1964 und zur Teilnahme an den damit verbundenen internationalen Jugendlagern gemacht hat, sind gut. Ich beabsichtige, ähnliche Veranstaltungen auch in Zukunft mit der deutschen Sportjugend durchzuführen und zu fördern.
Die Jugendlichen der Delegation sollen die ganze Jugend der Bundesrepublik repräsentieren. Sie werden in einem Wettbewerb ausgewählt, in dem sportliche Leistungen und Kenntnisse, musische und politische Bildung sowie charakterliche Eignung entscheidend sind.
Meine Damen und Herren, der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Professor Theodor Heuss, hat die Bedeutung des Sports in einer Demokratie und für die Demokratie einmal treffend so formuliert — lassen Sie mit bitte meine allgemeinen Ausführungen mit dem Zitat des verstorbenen Bundespräsidenten Theodor Heuss schließen —:
Wir wissen, daß der Sport eine öffentliche Funktion geworden ist. Er hat eine gemeinschaftsbildende Kraft, und der Staat muß das wissen. Wir brauchen die menschlichen Beziehungen im freien Vertrauen.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen und bitte um Verständnis dafür, daß ich — wenn Sie einverstanden sind; sonst wird es schwierig — die Fragen verlese und möglichst kurze, zusammenfassende Antworten gebe. — Sie sind einverstanden.
Die erste Frage der Großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion lautet:
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Sport und der Leibeserziehung bei, und welchen Rang gedenkt sie der Förderung des Sports im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzuräumen?
Antwort: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Sport in der modernen Gesellschaft unentbehrliche erzieherische, gesundheitliche und soziale Aufgaben erfüllt. Der Sportförderung sollte der gleiche Rang wie der Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik eingeräumt werden. Die Bundesregierung ist bemüht, den Sport im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend dieser Bedeutung zu berücksichtigen.
Die Frage 2 der Anfrage der CDU/CSU-Fraktion lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Goldenen Planes zu unterstützen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um den neu errechneten Bedarf an Sportstätten für die schulische Leibeserziehung, den Vereinssport und die aktive Freizeitbetätigung der Gesamtbevölkerung durch ein gemeinsames Förderprogramm von
Bund und Ländern zu decken?
Antwort: Die Bundesregierung bekennt sich zum Goldenen Plan. Sie strebt an, im Rahmen der Finanzreform die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Beteiligung des Bundes an der Förderung des Sportstättenbaus als Gemeinschaftsaufgabe sicherzustellen.
Frage 3 lautet:
Wie denkt sich die Bundesregierung die künftige Zuständigkeitsabgrenzung von Bund, Ländern und Gemeinden für die Förderung des Sportstättenbaus?
Antwort — ergänzend zu dem, was ich bereits sagte —: Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, die Förderung des Bundes auf a) den Bau von überregionalen Trainings- und Leistungszentren, b) den Bau von regionalen und überörtlichen Mehrzwecksportanlagen zu konzentrieren, während Länder und Gemeinden den Bau der übrigen Sportanlagen ohne Beteiligung des Bundes fördern sollten.
Frage 4:
Hält die Bundesregierung die stärkere Berücksichtigung der Belange des Sports bei Raumordnung, Landesplanung und Städtebau für notwendig, und will sie die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen?
Ich habe darauf geantwortet. Frage 5:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Ergänzung des Bundesbaugesetzes vorzubereiten, wonach in neuen Wohn- und Siedlungsgebieten ausreichend Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen eingeplant werden müssen?
Auch hier verweise ich auf meine Ausführungen, die ich allgemein machen durfte.
Frage 6:
Was gedenkt die Bundesregierung zur langfristigen Förderung des Leistungssports im Bundesgebiet zu unternehmen?
Antwort: Meine eingehenden Ausführungen zu dieser Frage fasse ich wie folgt zusammen: Das Programm der Errichtung von Trainingszentren, die mit ausreichendem Schulungs- und Betreuungspersonal zu versehen sind, wird fortgeführt. Daneben prüft die Bundesregierung gemeinsam mit den Spitzenorganisationen des Sports die Möglichkeit der Errichtung einer zentralen Einrichtung, die dem deutschen Sport die erforderlichen wissenschaftlich-methodischen Hilfen geben soll.
Frage 7:
Was kann zur Förderung des Sports in der Bundeswehr geschehen?
Sie haben es bereits in Ihren Begründungen anerkennend festgestellt, daß die Bundeswehr das Äußerste auf diesem Gebiet tut, ebenso, wie es beim Bundesgrenzschutz der Fall ist.
Die Frage 8 lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, die Entsendung
einer Gruppe sorgfältig ausgewählter Jugend-
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licher der deutschen Sportjugend zum Besuch der Olympischen Spiele zu einer ständigen Einrichtung zu machen?
Ich habe dazu eine positive Antwort gegeben. Frage 9:
Wie stellt sich die Bundesregierung die Abwicklung des gesamtdeutschen Sportverkehrs in der Zukunft vor?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen dies deutschen Sports um vermehrte sportliche Begegnungen zwischen einzelnen Sportlern, Mannschaften und Vereinen aus beiden Teilen Deutschlands. Sie hofft, daß die in jüngster Zeit in diesem Zusammenhang gemachten Vorschläge dies Präsidenten des Deutschen Sportbundes zu einer Verbesserung der sportlichen Beziehungen führen. In Übereinstimmung mit allen Sportlern und mit der gesamten Bevölkerung lehnt die Bundesregierung jedoch den Mißbrauch des Sports zu politischen Zwecken ab.
Ich darf nun die Große Anfrage der Freien Demokraten beantworten. Ich bitte um Verständnis, daß sich die einzelnen Fragen überschneiden.
Die erste Frage lautet:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem Sport den gleichen Rang wie anderen gesellschaftlichen Bereichen in der gesamten Gesetzgebung und insbesondere in der Beurteilung der Gemeinnützigkeit zu sichern?
Ich beziehe mich zunächst auf meine Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5 der CDU-Fraktion. Ergänzend dazu darf ich sagen, daß ich mich bei der Vorbereitung von Gesetzen rechtzeitig einschalten werde, um eine angemessene Berücksichtigung des Sports in allen einschlägigen Fachbereichen — auch bei der Steuergesetzgebung — zu erreichen. Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine und -verbände wird bereits allgemein anerkannt.
Frage 2:
Hält die Bundesregierung nach der ersten Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der Länder daran fest, daß der Sportstättenbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden beizubehalten ist?
Die Antwort habe ich mit meinen allgemeinen Ausführungen und bei der Beantwortung der Fragen 2 und 3 der CDU/CSU-Fraktion gegeben.
Die dritte Frage lautet:
Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den entstehenden und geplanten Leistungszentren zusammen mit diem Deutschen Sportbund ein umfassendes allgemeines Zentrum für Leistungsförderung zu errichten, das vor allem auch als Koordinationsstelle von Forschung und Lehre auf diesem Gebiet dienen soll?
Hier darf ich mich auf meinen Vorschlag zur Schaffung einer Bundeszentrale für Sport beziehen.
Frage 4:
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der geplanten Studienreform sicherzustellen, daß
a) dem Breitensport an den Universitäten noch genügend Raum verbleibt,
b) den Spitzensportlern keine Nachteile entstehen und
c) auch an den Pädagogischen Hochschulen dem Fach Leibeserziehung lein gleichwertiger Rang mit den anderen Fächern eingeräumt wird?
Antwort: Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten alles tun, diesen als berechtigt anzuerkennenden Forderungen Geltung zu verschaffen.
Die Frage 5:
Ist ,die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß den Leibesübungen in ,der Bundeswehr auch über die Zeit der Grundausbildung hinaus eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet wird?
Die Antwort: Die Dienstvorschriften der Bundeswehr, die eine wöchentliche Sportausbildung von zwei mal neunzig Minuten vorsehen, erstrecken sich auf die gesamte Dienstzeit. In der Zeit der Grundausbildung wird die Anzahl der Sportstunden zur Verbesserung der körperlichen Verfassung der Rekruten vielfach noch erhöht.
Die sechste Frage der Freien Demokraten:
Welche Rolle gedenkt die Bundesregierung idem Sport im Rahmen der Entwicklungshilfe zuzuweisen?
Zu dieser Frage darf ich zunächst klarstellen., daß die Maßnahmen zur Förderung des Sports im Ausland keine eigentlichen entwicklungspolitischen Aufgaben sind. Die gesamte technische Hilfe —die sogenannte Entwicklungshilfe — verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Selbständigkeit der Entwicklungsländer zu erreichen. Außerhalb der Entwicklungshilfe kommt der Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Bereich des Sports besondere Bedeutung zu. Es ist leicht einzusehen, daß der Sport in seinen vielfältigen Erscheinungsformen für die Jugend gerade der Entwicklungsländer einen außerordentlichen erzieherischen Wert hat und geeignet ist, bestehende Vorurteile abzubauen und zur Verbesserung der internationalen Solidarität beizutragen.
Damit hoffe ich, die Großen Anfragen beantwortet zu haben. Zu dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion bitte ich, daß er an den Ausschuß verwiesen wird. Ich glaube, ,die Bundesregierung hätte dort zu dieser wichtigen Frage noch weitere Ausführungen zu machen.