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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Krone 7007 A Würdigung des ausgeschiedenen Abg. Lenz (Trossingen) 7007 A Erweiterung der Tagesordnung 7007 B Neuer Sitzungsturnus — Handhabung der Geschäftsordnung . . . . . 7007 B, 7021 D Fragestunde (Drucksachen V/2299, V/2323) Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Verlangen Großbritanniens nach Beitritt zur EWG Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7007 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 7007 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7009 A, 7010 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 7009 B Dr. Mommer (SPD) 7009 D Borm (FDP) . . . . . . . . 7010 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7010 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7011 A Frage des Abg. Borm: Kosten' für die Werbebeilage zum einjährigen Bestehen der jetzigen Bundesregierung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 C Moersch (FDP) 7011 C Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kuratorium Unteilbares Deutschland und der Druckerei Neuer VorwärtsVerlag Nau & Co. Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 D Frage des Abg. Moersch: Herausgabe eines Bildbandes „Die deutsche Bundesregierung" durch die Steyler-Mission Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 D Moersch (FDP) 7012 A Frage des Abg. Borm: Stellungnahme des Berlin-Beauftragten Ernst Lemmer zum Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7012 C Borm (FDP) 7012 C Lemmer (CDU/CSU) 7012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident 7012 D Genscher (FDP) . . . . . 7013 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Anteil des Landes Schleswig-Holstein an den beiden Investitionshaushalten dieses Jahres 7013 A Frage des Abg. Mertes: Einsparung von Angestellten bei Finanzämtern Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7013 C Fragen der Abg. Frau Funcke: Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7013 D Dr. Staratzke (FDP) 7014 B Frage des Abg. Opitz: Zeitplan für die Finanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7014 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Förderung der Vermögensbildung breiter Schichten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7014 D Fragen des Abg. Matthöfer: Steuerfreiheit von Jubiläumsgeschenken Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7015 A Matthöfer (SPD) 7015 B Gscheidle (SPD) . . . . . . . 7016 B Frage des Abg. Geldner: Neue Impulse für den Fremdenverkehr in Deutschland Leber, Bundesminister 7016 C Geldner (FDP) . . . . . . . 7016 D Frage des Abg. Jung: Vergrößerung der Wettbewerbsverzerrungen durch die beabsichtigte Verkehrsgesetzgebung Leber, Bundesminister 7017 A Jung (FDP) 7017 B Frage des Abg. Ramms: Technische Möglichkeiten zur Vermeidung von Glatteisbildung auf Stahlbrücken Leber, Bundesminister 7017 C Frage des Abg. Ramms: Unfallursachen Leber, Bundesminister . . . . . 7017 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 7017 D Fragen des Abg. Richter: Planungen für die Verlegung der B 27, 37 und 292 im Raum Neckarelz-Diedesheim und Obrigheim . . . . . . . 7017 D Frage des Abg. Richter: ° Beseitigung der Pfeiler und Brückenwiderlager der ehem. Eisenbahnbrücke bei Obrigheim . . . . . . . . . 7018 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Frage einer Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz Leber, Bundesminister . . . . . 7018 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 7018 B Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 7018 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 7019 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 7019 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Beabsichtigte Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke StockachMeßkirch 7019 B Frage des Abg. Ramms: Kürzung der Zuweisungen der Länder für den kommunalen Straßenbau Leber, Bundesminister . . . . 7019 C Ramms (FDP) 7019 D Frage des Abg. Kubitza: Länge des überholungsbedürftigen Autobahnnetzes Leber, Bundesminister . . . . 7020 A Kubitza (FDP) . 7020 A Frage des Abg. Peiter: Unterrichtung ausländischer Kraftfahrer über die wichtigsten innerdeutschen Verkehrsregeln Leber, Bundesminister . . . . . 7020 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7020 C Frage des Abg. Ollesch: Einsatz vom Bergbau beurlaubter Bergleute zum Bau von Straßen und Unterpflasterbahnen im Ruhrgebiet Leber, Bundesminister . . . . 7020 C 011esch (FDP) 7021 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 III Frage des Abg. Dr. Frerichs: Neubau der Bundesautobahnstrecke Krefeld—Ludwigshafen im Streckenabschnitt Kreuz Köln-West bis Grenze Nordrhein-Westfalen/ Rheinland-Pfalz (Gelsdorf) Leber, Bundesminister 7021 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 7021 C Zeitplan und Arbeitsrhythmus des Hauses - D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7021 D, 7022 C, 7022 D Genscher (FDP) zur GO . . . . . 7022 C Handhabung des § 37 GO D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7022 D Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2279) 7024 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743) — Absetzung von der Tagesordnung 7024 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) (Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache V/2227) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 7024 C, 7025 A, 7027 B Porsch (FDP) . . . . . . . . . 7024 D, 7025 B, 7029 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7024 D, 7026 D Hauffe (SPD) 7026 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7026 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7028 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen) (Drucksache V/1545); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2293) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/2290) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 7030 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7030 C, 7031 B Dr. Mülhan (FDP) . . . . . . . 7031 A Dr. Lohmar (SPD) 7032 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7033 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 7033 B Entwurf eines • Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2289) — Zweite und dritte Beratung — 7034 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2294) — Zweite und dritte Beratung 7035 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache V/2288) — Zweite und dritte Beratung — 7035 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache V/1397); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2196 [neu]); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1831) — Zweite und dritte Beratung — 7035 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache V/2232) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2314) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/2014) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2331); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2315) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 B Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1968, 1969 und 1970 (Drucksache V/2233) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2318) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 C IV Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sportpolitik (Drucksache V/1860) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik (Drucksachen V/1860, V/2264) und mit Antrag betr. Sportförderung (Abg. Dr. Müller [München], Müller [Mülheim], Dr. Müller-Emmert, Frau Renger, Collet und Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache V/1980) Wagner (CDU/CSU) zur GO . . . 7037 A Genscher (FDP) zur GO . 7037 A, 7037 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7037 B, 7037 C, 7044 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 7037 C Kubitza (FDP) 7040 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 7045 A Lücke, Bundesminister 7048 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 7055 A Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 7055 A Collet (SPD) 7056 C Mischnick (FDP) 7058 C Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 7060 B Lauerbach, Staatssekretär des Landes Bayern . . . . . . 7062 A Wehner, Bundesminister 7065 A Koenen (Lippstadt) (SPD) . . . 7066 C Scheel, Vizepräsident 7068 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Kostengesetzen -an das Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 (Drucksache V/2300) — Erste Beratung — . . 7068 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 29. November 1966 mit Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2241) — Erste Beratung — 7068 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. März 1967 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2252) — Erste Beratung — 7068 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1964 mit der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2262) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2251) — Erste Beratung — . . 7068 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache V/2276) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. April 1967 mit der Republik Tschad über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2283) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache V/2296 — Erste Beratung — . . . 7068 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Orgaß (Drucksache V/2254) . . . 7069 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen den Abg. Bäuerle gem. Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 6. Juli 1967, hier: Vernehmung von Zeugen zum Zweck der Beweissicherung (Drucksache V/2255) 7069 C Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2286) . . . 7069 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. WörthKaserne in Göttingen an die Stadt Göttingen (Drucksache V/2275) . . . 7069 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/ EWG betreffend Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (Drucksachen V/2200, V/2278) 7069 D Schriftlicher .Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 V eine Richtlinie des Rats betr. die Verwaltungsverfahren und -praktiken für Aufnahme, Beschäftigung und Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (Drucksachen V/1647, V/2298) . . . . . 7070 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2057, V/2256) 7070 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2095, V/2257) 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2097, V/2258) 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einhundertfünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/2118, V/2259) . . . . . . . . . . 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2119, V/2260) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Siebzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2171, V/2261) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2096, V/2265) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/2113, V2112, V/2266) . 7070D Nächste Sitzung 7070 D Anlagen 7071 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7007 139. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 1. 12. Dr. Aigner * 1. 12. Dr. Apel * 1. 12. Arendt (Wattenscheid) 1. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 1. 12. Dr. Artzinger * 1. 12. Bading * 1. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Bauknecht 1. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 1. 12. Behrendt * 1. 12. Bergmann * 1. 12. Berlin 9. 12. Beuster 1. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld 1. 12. Bremer 1. 12. Dr. Brenck 1. 12. Dr. Bucher 1. 12. Dr. Burgbacher * 1. 12. Corterier * 1. 12. Cramer 1. 12. Deringer * 1. 12. Dichgans * 1. 12. Diebäcker 1. 12. Dr. Dittrich * 1. 12. Dröscher * 1. 12. Dr. Eckardt 1. 12. Dr. Effertz 1. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 1. 12. Ertl 1. 12. Faller * 1. 12. Frieler 1. 12. Dr. Furler * 1. 12. Gerlach * 1. 12. Gibbert 16. 12. Gierenstein 1. 12. Graaf 1. 12. Dr. Güde 11. 12. Haage (München) 1. 12. Haar (Stuttgart) 1. 12. Hahn (Bielefeld) * 1. 12. Hilbert 1. 12. Horten 1. 12. Hussong 1. 12. Illerhaus * 1. 12. Dr. Imle 1. 12. Dr. Kempfler 1. 12. Kiep 1. 12. Klinker * 1. 12. Knobloch 1. 12. Könen (Düsseldorf) 1. 12. Frau Korspeter 9. 12. Kriedemann * 1. 12. Dr. Kübler 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 12. Kühn (Hildesheim) 1. 12. Kulawig * 1. 12. Kunze 31. 12. Frau Kurlbaum-Beyer 1. 12. Lemmrich 1. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 1. 12. Dr. Löhr * 1. 12. Lücker (München) * 1. 12. Mauk * 1. 12. Memmel * 1. 12. Merten 31. 12. Mertes 1. 12. Metzger * 1. 12. Michels 1. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 1. 12. Müller (Mülheim) 1. 12. Ott 1. 12. Paul 31. 12. Dr. Pohle 1. 12. Rasner 1. 12. Frau Renger 1. 12. Richarts * 1. 12. Riedel (Frankfurt) * 1. 12. Röhner 1. 12. Rollmann 1. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Frau Schroeder (Detmold) 1. 12. Schulhoff 1. 12. Springorum * 1. 12. Dr. Starke (Franken) 1. 12. Steinhoff 31. 12. Stiller 1. 12. Struve 1. 12. Taller 12. 1. 68 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 12. Welke 1. 12. Dr. Wilhelmi 1. 12. Baron von Wrangel 1. 12. Wurbs 1. 12. Dr. Zimmermann 1. 12. Anlage 2 Umdruck 306 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts -Drucksachen V/2074, V/2227 - * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7072 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Miete für öffentlich geförderten Wohnraum, der nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden ist und für den das Zweite Wohnungsbaugesetz nicht gilt Ist bei öffentlich gefördertem preisgebundenem Wohnraum, der nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden ist und für den die öffentlichen Mittel erstmalig vor dem 1. Januar 1957 bewilligt worden sind, die am 31. Dezember 1967 preisrechtlich zulässige Miete niedriger als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete), so kann ab 1. Januar 1968 die Miete bis an die Kostenmiete gemäß § 8 des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 angehoben werden. Die in § 6 Abs. 1 des Dritten Bundesmietengesetzes enthaltene Begrenzung auf einen Erhöhungsbetrag von 0,30 DM je qm Wohnfläche im Monat wird aufgehoben." Bonn, den 29. November 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 307 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts — Drucksachen V/2074, V/2227 — Der Bundesrat wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. 3 Buchstabe a wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 2. In Artikel I § 1 Nr. 3 Buchstabe d wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 3. In Artikel I § 2 Nr. 2 Buchstabe a wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 4. In Artikel I § 3 Nr. 1 wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 5. In Artikel II § 1 wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. Bonn, den 14. November 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 309 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Nicht zu fördern sind Filme, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen." Bonn, den 30. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 304 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Dr. Müller (München) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird Abs. 5 gestrichen. Bonn, den 29. November 1967 Dr. Arndt (Berlin /Köln) Dr. Müller (München) Dr. Bardens Dr. Bayerl Brück (Holz) Collet Fellermaier Haase (Kellinghusen) Frau Herklotz Hansing Hirsch Frau Meermann Hörmann (Freiburg) Kern Müller (Worms) Sänger Schmidt (Gellersen) Seifriz Seither Anlage 6 Umdruck 305 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr, h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7073 Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Lage der deutschen Filmwirtschaft ist durch Finanzierungs- und Rentabilitätsschwierigkeiten gekennzeichnet. Sie verschärft sich von Jahr zu Jahr, weil die Zahl der Filmbesucher seit 1957 ständig absinkt. Beachtliche Erfolge, insbesondere der jüngeren deutschen Filmschaffenden, auf internationalen Festivals lassen hoffen, daß Ansätze zu einer Wende der Lage vorhanden sind. 2. Das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films mit dem Ziel der Qualitätssteigerung soll gleichzeitig dazu beitragen, die wirtschaftlichen Grundlagen der deutschen Filmwirtschaft zu verbessern, den Einsatz deutscher Filme im In- und Ausland zu beleben, den Weg zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen zu ebnen und die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu erleichtern. 3. Der künstlerischen Bedeutung und den kulturellen Aufgaben dies deutschen Films kann aber in einem Wirtschaftsgesetz nicht in dem Maße Rechnung getragen werden, wie es der Sache angemessen wäre. Eine umfassende, von dem Grundsatz der Untrennbarkeit zwischen ,Filmwirtschaft und Filmkultur ausgehende Filmförderung scheitert an der fehlenden kulturpolitischen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Einer Erneuerung und Weiterentwicklung des deutschen Films auf rein wirtschaftlicher Basis ohne gleichzeitige Qualitätshebung, ohne nachhaltige Förderung der Forschung, Entwicklung und Bildung im Filmbereich und ohne planmäßige und kontinuierliche Unterstützung des Filmnachwuchses sowie der Stärkung bereits vorhandener Reformimpulse bliebe unvollständig. Das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films sollte daher alsbald durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene verstärkte kulturelle Förderung des deutschen Films ergänzt werden. 4. Die Deutschen Wochenschauen sind im Wettbewerb um die Aktualität durch die stürmische Entwicklung des Fernsehens in eine Lage gedrängt worden, die, eine vorübergehende staatliche Hilfe erfordert, um ihnen die Anpassung an die geänderten Verhältnisse zu erleichtern. Eine umfassende Filmförderung sollte daher auch die Wochenschauen in ihr Förderungsprogramm einbeziehen: Ihre kulturpolitische Zielsetzung, ihr Informationswert und ihre weitreichende Wirkung im Ausland rechtfertigt die Bereitstellung öffentlicher Mittel zu ihrer Erhaltung und Fortentwicklung. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Erreichung dieser Ziele zu unternehmen, alsbald Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel des Abschlusses von entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen aufzunehmen. Bonn, den 28. November 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 308 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik — Drucksache V/2264 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst sowie die analogen Bestimmungen für Angestellte und Arbeiter im Bundesdienst in der Weise zu ergänzen, daß 1. neben den aktiven Teilnehmern auch die Betreuer in die Verordnung selbst mit aufgenommen werden, 2. Urlaub auch für Sportarten gewährt wird, die nicht zu den olympischen Disziplinen zählen, 3. für verbandspolitische Tätigkeiten die Urlaubsverordnung analog anzuwenden ist. Bonn, den 29. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Umdruck 310 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik — Drucksache V/2264 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen steuerliche Benachteiligungen der Amateurturn- und Sportvereine zu beseitigen. 1. Die Übernahme der im Einführungserlaß vom 24. Dezember 1953 (BStBl. II 1954 S. 50) zur Gemeinnützigkeitsverordnung 1953 ergangenen Anweisung, .daß bei Prüfung der Voraussetzungen der §i§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes und der Gemeinnützigkeitsverordnung im allgemeinen großzügig und unter dem Gesichtspunkt zu verfahren sei, daß Härten möglichst vermieden werden, und daß die aufzunehmende Verwaltungsarbeit nur dann als lohnend anzusehen ist, wenn der durch sie voraussichtlich zu erzielende Erfolg in einem angemessenen Verhältnis steht, in die Verordnung. 7074 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 2. Eine Befreiung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Vereinen von der Körperschaftsteuer der Überschüsse bis zu 10 000 DM im Jahr, wenn diese Überschüsse innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zur Deckung von Unkosten im gemeinnützigen Bereich ihre Verwendung finden. Bonn, den 30. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung. Bei der Vielfalt unseres deutschen Vereinswesens, ob Turn- oder Sportvereine, konfessionelle Verbände oder sonstige Organisationen aller Art zeigt sich auch der Wert des Vereins für unsere junge Demokratie. Die ca. 35 000 Turn- und Sportvereine gehören dazu, sie verschaffen in Stadt und Land Millionen Menschen frohe Freizeit und echten Ausgleich für ihre Arbeit und somit Gesundheit und Leistungskraft. Mitbürger aller Schichten unseres Volkes, Interessen und Bindungen kommen in diesen Vereinen zusammen. So tragen auch diese Vereine zu einer lebendigen Demokratie bei; denn in den Vereinen bewährt sich die bürgerliche Mitverantwortung in der Praxis. Ohne Idealismus sind die vielfältigen Aufgaben in unseren Turn- oder Sportvereinen, in unseren Gesangs- oder Heimatvereinen nicht zu erfüllen. Diese Vereine stehen alle vor einer großen Zukunft in unserer Gesellschaft; denn sie sind in der Praxis für alle da. Hier gilt es nun, die Bedeutung der Turn- und Sportvereine zu sehen, denn sie stehen vor großen Aufgaben. Der Sport gehört zur heiteren Seite unseres Lebens, und wir alle sollten uns sicher mehr Zeit dafür nehmen. Gerade in unserer Generation, wo die Zahl der freien Stunden beachtlich größer ist als bei unseren Eltern, sollten wir uns mehr darauf besinnen, wie wir diese freie Zeit sinnvoll ausnützen. Viele nutzen die Zeit zu Spiel und Sport, weil sie erkennen, daß die Gesundheit unser größter Reichtum ist. Es ist kein Geheimnis, daß nur der wirklich Gesunde sich seines Lebens freuen kann. Hierzu hilft der Sport, und darum sollten wir auch den zweiten Weg des deutschen Sportbundes fördern. In diesem Programm ist insbesondere der Sport für die ganze Familie und praktisch auch für die bisher Ungeübten vorgesehen. Angesichts der heutigen Anspannung unserer jungen Menschen und dem Kräfteverschleiß auch in ihren Berufen, wollen wir uns freuen, daß in der Bundesrepublik bereits über 8 Millionen Menschen vom Kindesalter bis zum Pensionär Mitglied in Turn- und Sportvereinen sind. Unser Volk in seiner Gesamtheit muß erkennen: der Sport ist für alle da, und wir müssen erkennen, daß es sich bei der Sportförderung um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt. Hier will ich besonders auf die Überlegungen der Gröger-Kommission zur Finanzreform hinweisen. Es geht hierbei darum, daß Bund, Länder und Gemeinden die gemeinsame Verpflichtung erkennen und jeder seinen Teil zur Erfüllung des Goldenen Planes leistet. Ohne Zweifel wäre es notwendig, bei diesen Gemeinschaftsaufgaben Prioritäten festzulegen und vom Bund besonders die bundeszentralen Maßnahmen und Aufgaben gezielt und vorrangig zu fördern. Ich will nun nicht die Einzelheiten all dieser Aufgaben aufzählen, die ja den Mitgliedern des Deutschen Bundestages nicht unbekannt sind. Lassen sie mich aber als Beispiel einen Hinweis geben, und zwar die Förderung im Übungsstättenbau. Gewiß ist es der Wunsch unserer Sportler, möglichst den Sportplatz um die Ecke zu besitzen, und in den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet ja auch viel geleistet. Das gilt nicht nur für die Großstädte, sondern ich kann Ihnen aus Erfahrung einen kleinen Luftkurort aus der Eifel nennen — es handelt sich um Adenau —, wo sich praktisch der ganze Ort bemüht, der Jugend und den Erwachsenen viele Sportmöglichkeiten zu bieten. Hier wurde z. B. ein Raum für Erholung und Sport geschaffen, wobei alle Beteiligten mit größtem Idealismus persönliche Opfer, sei es durch Arbeitsleistung oder finanziell, beitrugen. Manches Lob hören wir über die gute Zusammenarbeit der Bundeswehr mit vielen Sportverbänden oder Vereinen. Dankbar wollen wir anerkennen, daß die Bundeswehr den Sport soweit wie möglich unterstützt, und wir können hier nur die Hoffnung aussprechen, daß diese Zusammenarbeit sich zum Wohl unseres Volkes weiterhin so positiv auswirkt. Es ist besonders erfreulich, daß eine Vielzahl von Sportarten in ,der Bundeswehr betrieben werden. Hierzu gehören u. a.: Leichtathletik, Schwimmen, Boden- und Geräteturnen, Gymnastik, kleine Spiele, Boxen, Volleyball, Basketball und sportlicher Skilauf. An diesem Sportprogramm haben alle Soldaten der Bundeswehr teilzunehmen. Für besonders geeignete Soldaten ist eine Ausbildung in folgenden Sportarten möglich: moderner Fünfkampf, Degenfechten, Sportschießen, Judo, Fußball, Handball, Fallschirmsportspringen. Die Teilnahme von Soldaten an dieser Ausbildung erfolgt auf Grund freiwilliger Meldung. Wenn wir heute eine Bilanz der Einrichtungen für den Sport in der Bundeswehr ziehen, können wir ein schönes Ergebnis feststellen. Die Bundeswehr verfügt heute über a) Sportplätze — bundeseigene Anlagen 222 — Behelfsanlagen 20 — ermietete Anlagen 103 — zur Zeit im Bau 30 — in der Bauplanung bis 1971 113 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7075 b) Sport- und Ausbildungshallen — bundeseigene Anlagen 300 Behelfsanlagen 6 — ermietete Anlagen 41 — zur Zeit im Bau 60 — in der Bauplanung 131 c) Schwimmhallen — bundeseigene Anlagen 7 Die hier genannten Zahlen erstrecken sich auf den Zeitraum von 1956 bis heute. In den Zahlen sind Altbauten der vorhandenen Truppenunterkünfte enthalten. Oft hört man im Kreis unserer Sportfreunde die Frage, warum neben dem Breitensport bei der Bundeswehr nicht auch Spitzensport betrieben wird. Für die Förderung des Spitzensports hat die Bundeswehr keinen Auftrag. Nur einer Förderung des modernen Fünfkampfes stimmte der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages im Jahre 1959 zu. Der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages bewilligte jährliche Mittel für Training und Wettkämpfe im modernen Fünfkampf. Die CDU/CSU bittet die Bundesregierung, daß auch zukünftig Spitzensportler aller Sportarten durch die Einberufung in bestimmten Sportarten unterstützt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bis heute unter all seinen bisherigen Ministern und führenden Offizieren für dieses Anliegen immer Verständnis gezeigt. Die Spitzensportler sollten auch zukünftig durch die Freistellung vom Dienst für Wettkämpfe und Training ab 15 Uhr unterstützt werden. Man kann nur wünschen, daß wie bisher die Bundeswehr dadurch auch ihren Anteil zur Förderung des Spitzensportes beiträgt. In all den vergangenen Jahren war es stets zu begrüßen, daß wir im Bundestag in Fragen des Sports eine so weitgehende Gemeinsamkeit erzielten. Das war eine sehr gute Sache, und diesen Stil sollten wir auch weiter pflegen. Unser Volk kann mit Recht erwarten, daß Staat und Gesellschaft der Gesundheit unseres Volkes größte Aufmerksamkeit widmen. Diese Bedeutung hat der Kreis der Freunde des Sports in diesem Hause stets erkannt, und deshalb haben wir auch immer versucht, uns auf Schwerpunkte zu einigen. So hat der Deutsche Bundestag in all den Jahren zu manchem Erfolg beim Goldenen Plan mitgeholfen. Die Zahlen in unseren Haushaltsplänen weisen auch die finanzielle Unterstützung auf. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wir hier noch lieber größere Summen investiert hätten. Der Herr Innenminister hat Dank und Anerkennung allen Verantwortlichen im Deutschen Sportbund, von der Führung unter Präsident Daume bis zum Kassierer des kleinsten Vereins, ausgesprochen. Der Deutsche Bundestag — und ich darf das hier für meine politischen Freunde der CDU/CSU besonders unterstreichen — wird aus der Verantwortung für unser ganzes Volk dem gesamten Sport auch in Zukunft die größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2299 Frage 25) : Ist die Bundesregierung bereit, vor einer Diskussion über die Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren mit den Ländern das Gespräch über die Neuordnung des Rundfunkwesens in der Bundesrepublik Deutschland zu suchen? Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens sollen noch vor Jahresende beginnen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Rundfunkgebührenwesen zwischen Bund und Ländern einvernehmlich zu erarbeiten. Diese Aufgabe stellt sich unabhängig von der Frage nach der Gebührenhöhe. Falls bei diesen Verhandlungen auch eine Änderung der bisherigen Gebührensätze erörtert werden sollte, müssen alle Kostenfaktoren berücksichtigt werden; das schließt auch einen Meinungsaustausch über die bestehende Organisation des deutschen Rundfunkwesens ein. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2299 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in Gesprächen mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, daß die deutschen Fernsehanstalten eine Konzeption für Schulfernsehsendungen erarbeiten? Die Bundesregierung mißt, wie bereits im Bericht über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildungsplanung ausgeführt, dem Bildungsfernsehen große Bedeutung zu. Sie hat schon in der Vergangenheit einzelne Projekte unterstützt und wird künftig an der Ausarbeitung von Vorschlägen in den Ausschüssen des Deutschen Bildungsrates mitwirken. Die Kultusminister der Länder entwickeln zur Zeit gemeinsam mit den Fernsehanstalten Konzeptionen für das Schulfernsehen. Im Rahmen einer gemeinsamen Bildungsplanung ist die Bundesregierung zu einer Mitwirkung an diesen Arbeiten und zu einer Intensivierung des internationalen Erfahrungsaustauschs bereit. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 29. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2299 Frage 75) : Wird der Bundesverteidigungsminister im Sinne meiner Mündlichen Anfrage — Buhdestagsdrucksache V/2236, Frage 55 — und des Schreibens des Bundesernährungsministers vom 2. November 1967 für die kommenden Monate ein Kilo Äpfel pro Kopf und Woche in die Verpflegung uhserer Soldaten einführen? 7076 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Die „Apfelaktion", wie sie von Ihnen und dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entsprechend der Regelung im österreichischen Bundesheer angeregt wurde, kann in der Bundeswehr leider nicht durchgeführt werden. Für eine derart gezielte Aktion stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Das tägliche Verpflegungsgeld (z. Z. 2,90 DM) reicht nicht aus, um in der Zeit von Dezember 1967 bis April 1968 je Woche und Soldat 1 kg Äpfel zu beschaffen. Würden die Standortverwaltungen den für Frischobst vorgesehenen Teilbetrag des Verpflegungsgeldes erhöhen, so müßten sie diese Mehrausgaben bei anderen ,ernährungsphysiologisch ebenfalls notwendigen Lebensmitteln einsparen. Soweit im Rahmen des Frischobstverbrauchs eine Verschiebung zugunsten der Äpfel vorgenommen werden konnte, ist dies allerdings bereits geschehen. Während des Höhepunkts der Apfelschwemme sind z. B. In 12 Tagen (16.-28. 10. 1967) im Standort — Hamburg 1500 g — Hannover 2000 g — Stuttgart 1200 g Äpfel aus deutscher Ernte je Soldat ausgegeben worden. Ich habe im übrigen durch den beigefügten Erlaß sichergestellt, daß auch weiterhin vor allem deutsche Äpfel bei der Bundeswehr verbraucht werden. Der Bundesminister der Verteidigung VR III 4 — Az. 48-10-10-00 Bonn, den 27. November 1967 SCHNELLBRIEF An Wehrbereichsverwaltung I, II, III, IV, V, VI nachrichtlich: Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz Bundeswehrverwaltungsamt, Bonn Bundeswehrverwaltungsschule I, Mannheim Bundeswehrverwaltungsschule II, Huntlosen Referat W II 1 Referat W III 6 im Ministerium Referat H II 2 Betr.: Beschaffung von Lebensmitteln für die laufende Versorgung der Bundeswehr durch die Standortverwaltungen Ich hatte mit Erlaß vom 8. 11. 1967 — VR III 4 — Az. 48-10-10-00 gebeten, die Standortverwaltungen über die günstige Einkaufsgelegenheit für Tafeläpfel (insbesondere Goldparmänen) aus deutscher Ernte während der Apfelschwemme 1967 zu unterrichten. Stichproben in einigen Standorten haben ergeben, daß zur Deckung des Frischobstanteils an der Truppenverpflegung trotzdem nicht die preisgünstig angebotenen Äpfel aus deutscher Ernte, sondern teurere ausländische Äpfel beschafft worden sind. Ich sehe mich deswegen veranlaßt, erneut — auf meine Hinweise anläßlich der Obst- und Gemüseschwemmen 1958 und 1964 nehme ich bezug — darauf aufmerksam zu machen, daß Lebensmittel für die laufende Versorgung der Bundeswehr aus deutscher Erzeugung und Herstellung zu beschaffen sind, wenn sie ebenso preisgünstig oder preisgünstiger als ausländische Lebensmittel gleicher oder vergleichbarer Art und Qualität auf den deutschen Märkten angeboten werden. Das gilt insbesondere auch für Frischobst aus deutscher Ernte bis zum Frühjahr 1968. Ich bitte Sie, die Standortverwaltungen entsprechend zu unterrichten und in Ausübung Ihrer Fachaufsicht dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz befolgt wird. Im Auftrag Kretschmann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2299 Fragen 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bezirkstages der Oberpfalz, daß es nicht angehen kann, den Bestand der Bundesbahndirektion Saarbrücken mit der Randlage dieser Direktion zu begründen, mit dem gleichen Argument aber die Auflösung der Direktion Regensburg zu fordern? Trifft es zu, daß die Bundesbahndirektion Regensburg wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg, also durch die Erweiterung des Direktionsbereiches von Nürnberg eine weitere Verstärkung des Gefälles zu erwarten ist? Ein Vergleich zwischen der Bundesbahndirektion Regensburg und der Bundesbahndirektion Saarbrücken ist nur schwer möglich. Saarbrücken ist der Mittelpunkt eines der bedeutendsten deutschen Industriegebiete, nämlich des Saargebietes, und einer der großen Schwerpunkte im Montandreieck Bundesrepublik Deutschland — Frankreich (Lothringen) — Luxemburg. Die Bundesbahndirektion Saarbrükken weist allein gegenüber Frankreich und Luxemburg sechs der bedeutendsten Eisenbahngrenzübergänge der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für den Güterverkehr, vor allem mit dem Verkehr für Montangüter auf. Außerdem darf ich noch auf folgendes hinweisen: Die heutige Bundesbahndirektion Saarbrücken ist erst vor verhältnismäßig wenigen Jahren, nämlich am 1. Januar 1960, nach der politischen und wirtschaftlichen Rückkehr des Saargebietes zum übrigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Bundesbahndirektion Trier unter deren gleichzeitiger Aufhebung eingerichtet worden. Ob die Bundesbahndirektion Regensburg — wie in der auch mir im Wortlaut bekannten Resolution Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7077 des Bezirkstages der Oberpfalz behauptet wird — wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg kann von mir nicht beurteilt werden, zumal es sich um Verwaltungsbehörden in ganz verschiedenen strukturierten Wirtschaftsgebieten handelt. Im übrigen liegen mir noch keine Anträge auf Genehmigung der Auflösung von Bundesbahndirektionen vor. Selbstverständlich wird jeder eingehende Antrag unter Berücksichtigung auch der Frage der Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 100) : In welcher Weise wird das Bundesverkehrsministerium schnellstens der Verkehrsnot im Stadtgebiet von Gernsbach/ Murgtal begegnen, nachdem in den letzten Jahren auf dem sehr gefährlichen Straßenstück der Bundesstraße 462 im Stadtzentrum sieben Menschen ein Opfer des Straßenverkehrs geworden sind und erst am 19. Oktober 1967 der Unfalltod eines achtjährigen Schulkindes die Unhaltbarkeit der derzeitigen Straßenverhältnisse erwiesen hat? Die Bundesstraßenverwaltung wird nach Abschluß des gegenwärtig im Gang befindlichen Planfeststellungsverfahrens umgehend die Arbeiten für den Neubau einer zweiten Richtungsfahrbahn im Zuge der Bundesstraße 462 in Gernsbach einleiten. Mit der Verwirklichung dieses Vorhabens werden die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt von Gernsbach so nachhaltig verbessert, daß eine den normalen Rahmen übersteigende Gefährdung der Fußgänger nicht mehr gegeben sein wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 101) : Könnte nicht, nachdem Entwürfe zu einer Entlastung des Straßenverkehrs im Stadtkern von Gernsbach/ Murgtal vorliegen, die einen zeitraubenden und kostspieligen Ausbau der Bundesstraße 462 erfordern, eine schnellere Lösung dos schwierigen Problems in der Art eines Zwischenausbaues gefunden werden, um die Unfallgefahr auf diese Weise wenigstens so lange wesentlich zu verringern, bis die geplante Umgehungsstraße fertiggestellt ist? Möglichkeiten für eine Zwischenlösung, die die Zeit bis zum Bau der für später in Aussicht genommenen großen Ortsumgehung von Gernsbach überbrücken könnte, sind bereits eingehend untersucht worden. Eine Verringerung der Unfallgefahren ist jedoch nur bei Aufspaltung des Durchgangsverkehrs in zwei getrennte Richtungsfahrbahnen möglich. Der vorgeschlagene Zwischenausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt würde dagegen durch die ohne Zweifel eintretende Erhöhung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit die Unfallgefahren noch erhöhen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 102) : Werden für die im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 462 vorgesehene und hoffentlich sehr bald in Angriff zu nehmende Umgehungsstraße von Gernsbach/ Murgtal Mittel in dem Umfang zur Verfügung gestellt, daß dieser Bau in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann? Für die erwähnte große Ortsumgehung von Gernsbach besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Die Ausarbeitung baureifer Pläne wird deshalb — auch im Hinblick auf die geländebedingten Schwierigkeiten — noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bei diesem Stand der Dinge lassen sich gegenwärtig noch keine verbindlichen Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten an dieser Maßnahme machen. Ich werde mich aber auf jeden Fall darum bemühen, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, sobald die planerischen und auch rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Ortsumgehung von Gernsbach geschaffen sein werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache V/2299 Frage 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es von dem jeweiligen Bahnhofsvorsteher abhängt, ob ein Fahndungsplakat im Bahnhofsgebäude ausgehängt werden darf? Nach den bestehenden Richtlinien entscheidet die jeweilige Bundesbahndirektion — und nicht der Bahnhofsvorsteher — darüber, ob ein Fahndungsplakat auf Bundesbahngebiet ausgehängt wird. Nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sind bei der bisherigen Handhabung keine Schwierigkeiten aufgetreten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2299 Frage 104) : Sieht der Bundesverkehrsminister eine Möglichkeit, für den modernen Reiseomnibus mit starkem Motor und mit hoch dimensionierten Bremsen die Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen auf 100 km/st. festzusetzen, um die dringend notwendige Entflechtung aus dem Lastwagenverkehr zu fördern? Ich stimme mit Ihnen überein, Herr Kollege, daß die Entflechtung des Omnibusverkehrs aus dem Lkw-Verkehr ein erstrebenswertes Ziel ist. Der Verkehr würde dadurch möglicherweise flüssiger. Der übergeordnete Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit verlangt aber eine Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse von 80 km/h. 7078 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2299 Frage 105) : Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß der derzeitige strangulierende Engpaß bei der Verbindung der Autobahnen Nürnberg—München und München—Salzburg im Münchener Vorortbereich auf den internationalen Tourismus geradezu abschreckend wirkt? Es ist mir bekannt, daß in den letzten Jahren der Verkehr auf der Autobahn Nürnberg–München sehr stark zugenommen hat und es deshalb in den Sommermonaten dieses Jahres während der Hauptreisezeit zu Verkehrsstauungen in München gekommen ist. Ein außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufender Fernstraßenring wird auch von mir als notwendig erachtet. Der Verbindung zwischen den Bundesautobahnen Nürnberg–München und München–Salzburg kommt dabei besondere Bedeutung zu. Ich habe sie deshalb als Ergänzung in das Netz der Autobahnen aufgenommen. Die Planungsarbeiten sind bereits angelaufen. Wann diese Verbindung allerdings verwirklicht werden kann, läßt sich schon im Hinblick auf die sehr hohen Kosten zur Zeit noch nicht übersehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/2299 Frage 106) : Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitige Gebührenberechnung im Fernsprechverkehr an gesetzlichen Feiertagen dahingehend zu ändern, daß künftig nicht mehr in allen anderen Bundesländern Werktagsgebühren erhoben werden müssen, nur weil in einem Bundesland der gesetzliche Feiertag teilweise nicht begangen wird? Die Gebührenermäßigung im Selbstwählferndienst gilt außer an Samstagnachmittagen und Sonntagen nur an solchen Tagen, die im gesamten Bundesgebiet und im Land Berlin übereinstimmend gesetzliche Feiertage sind. An diesen Tagen ist nämlich das gesamte Selbstwählnetz von der Belastung des Berufs- und Geschäftsverkehrs frei. Die Bundespost sieht sich nicht in der Lage, diese bestehende Regelung zu ändern; denn den Fernsprechteilnehmern, die an den Feiertagsregelungen anderer Bundesländer nicht teilhaben und in werktäglich gewohnter Weise auf den Fernsprecher angewiesen sind, wäre ein schlechter Dienst erwiesen, wenn das Selbstwählnetz dann infolge einer Gebührenermäßigung in gewissen Verkehrsbeziehungen in der Hauptverkehrsstunde zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde. Ferner wird die Tarifsteuerung von Werktagstarif auf Sonntagstarif nicht in je er Ortsvermittlungsstelle, sondern zentral je für einen Bereich vorgenommen. In einem solchen Bereich können Orte verschiedener Landeszugehörigkeit liegen. In diesen Fällen ist eine Tarifsteuerung entsprechend den Landesgrenzen technisch nicht möglich. Übrigens hätte die in der Frage vorgeschlagene Gebührenermäßigung zur Folge, daß bei Gesprächen zwischen Bundesländern mit verschiedener Feiertagsregelung die Gebühr für ein und dieselbe Verkehrsbeziehung in den beiden Verkehrsrichtungen verschieden wäre. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache V/2299 Frage 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß, laut Nordschau des NDR vom 21. November 1967, der Bundespostminister ein Aufhängen von Fahndungsplakaten in Postämtern aus ästhetischen Gründen ablehnt? Für den kostenlosen Plakataushang in den Schalterräumen der Postämter hat die Deutsche Bundespost zentrale Richtlinien erlassen, um allen berechtigten Interessen entsprechen zu können. Hiernach dürfen durchaus auch Fahndungsplakate ausgehängt werden. Praktisch lassen sich jedoch bei den Postämtern im Durchschnitt gleichzeitig nur 3 Plakate der Größe DIN A 4 auf den für den kostenlosen Aushang vorgesehenen Flächen unterbringen. Demgegenüber haben aber Fahndungsplakate meist das größere Format DIN A 2, d. h. viermal DIN A 4. Die Ablehnung solcher großen Fahndungsplakate geschieht also nicht aus ästhetischen Gründen, sondern aus Platzmangel. Die Fahndungsbehörden haben aber die Möglichkeit, bezahlte größere Aushangflächen durch Vermittlung der Postreklame 'in Anspruch zu nehmen. Aus ästhetischen Gründen schließt sich in Postämtern nur ein Aushang von Plakaten außerhalb der vorgesehenen Aushangflächen aus, weil hierdurch die Wände beschädigt und unansehnlich würden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/2299 Frage 108) : Warum darf eine Fernseh-Rundfunk-Empfangsanlage nicht schon nach Einzahlung der Gebühr, sondern erst nach Zustellung der Fernseh-Rundfunk-Genehmigungsurkunde betrieben werden? Nach § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes darf eine Fernmeldeanlage — in diesem Falle ein Fernsehempfangsgerät — erst nach Zustellung der Genehmigungsurkunde betrieben werden. Die genehmigende Postdienststelle muß nämlich vor Genehmigungser- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7079 teilung die Möglichkeit haben zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllt sind. Im übrigen sind die Rundfunkhändler im Besitze sogenannter „Fernseh-Rundfunkgenehmigungen für Vorführzwecke", die sie berechtigen, Fernseh-Rundfunkempfangsgeräte bis zu 14 Tagen bei Dritten zu errichten und zu betreiben. Somit besteht für den Käufer eines Fernsehempfangsgerätes die Möglichkeit, sogleich am Fernsehprogramm teilzunehmen, auch wenn ihm seine beantragte eigene Genehmigung noch nicht zugegangen ist. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rasner (Drucksache zu V/2299 Frage 116) : Wie erklärt es sich, daß die „Deutsche Wochenschau GmbH" bei Staatsbesuchen im Ausland und anderen repräsentativen Angelegenheiten oftmals Ausschließlichkeitsrechte genießt, die den anderen im Bundesgebiet wirkenden Wochenschauen vorenthalten werden? Bei Staatsbesuchen im außereuropäischen Ausland sind in der Regel die Plätze für mitreisende Journalisten beschränkt. Es kann deshalb in diesen Fällen immer nur ein Wochenschau-team an einer solchen Reise teilnehmen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist bemüht, bei der Auswahl dafür zu sorgen, daß die interessierten Wochenschauen eine pool-Vereinbarung treffen, nach der das aufgenommene Wochenschaumaterial gleichmäßig zur Verfügung steht. Bei repräsentativen Angelegenheiten im Inland werden — soweit das möglich ist — die Interessen aller Wochenschauen berücksichtigt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/2299 Frage 117): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Streichung des Zuschusses für die Zeitschrift „Ostprobleme", die seit beinahe 20 Jahren durch die Veröffentlichung von authentischem Quellenmaterial objektiv und umfassend über die kommunistischen Staaten Osteuropas und Asiens und über den Weltkommunismus informiert, zur Folge haben wird, daß diese Zeitschrift ihr Erscheinen einstellen und ihr umfangreiches Archiv auflösen muß ? Der Zuschuß ist bisher nicht gestrichen worden. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1968 ist der Zuschuß wiederum in Höhe von 410 000 DM vorgesehen. Gegen diesen Titel sind in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 28. April 1967 Bedenken erhoben worden, und es ist um Bericht gebeten, ob die Zeitschrift „Ostprobleme" weiter erscheinen müsse und wenn ja, inwieweit die Herstellungs- und Vertriebskosten gesenkt werden könnten. Hierüber sind inzwischen Untersuchungen angestellt worden, und ,der angeforderte Bericht wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen. Das Bundesministerium des Innern schlägt darin Wege vor, die sicherstellen, daß die Zeitschrift, wenn auch unter vertretbarer Kürzung des Zuschusses, weiter erscheinen kann. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache zu V/2299 Frage 119) : Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, von dem Angebot von München hinsichtlich der Bereitstellung eines kleinen Geländes im Bereich von Großhadern Gebrauch zu machen und dafür von dem Projekt im Kreuzlinger Forst Abstand zu nehmen? Die Verhandlungen über den Erwerb des von der Stadt München angebotenen Geländes bei Großhadern sind leider an den geforderten hohen Bodenpreisen gescheitert. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache zu V/2299 Fragen 120, 121 und 122) : Ist die Bundesregierung bereit, die in der Resolution des Bezirkstags der Oberpfalz vom 17. Oktober 1967 aufgeführten Gründe gegen die beabsichtigte Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg anzuerkennen? Trifft die Tatsache zu, daß die Bundesbahndirektion Regensburg in der Wirtschaftlichkeit mit an den ersten Stellen in der Bundesrepublik steht und daß sie zum Beispiel wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg? Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Bemühungen, Verwaltungsvereinfachungen zu erreichen, auch die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten, den Ausblutungsprozeß von Randregionen zu stoppen und eine Entballung von Ballungsräumen mit zu erreichen? Die Resolution des Bezirkstages der Oberpfalz ist der Bundesregierung bekannt. Da mir die Entscheidung über die Aufhebung einer Bundesbahndirektion erst nach Durchführung des im Bundesbahngegesetz hierfür vorgesehenen Verfahrens zufällt, bedauere ich, diese für Regensburg nicht vorausnehmen zu können. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß ich auch die in der Resolution vorgebrachten Gründe zu gegebener Zeit würdigen und angemessen berücksichtigen werde. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit hat die Deutsche Bundesbahn darauf hingewiesen, daß der Personalbestand des Verwaltungsdienstes im Verhältnis zu dem des Außendienstes bei der Bundesbahndirektion Regensburg bereits heute höher sei als bei der 7080 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Bundesbahndirektion Nürnberg und daß die Bundesbahndirektion Nürnberg also insoweit wirtschaftlicher arbeite. Wie dem Hohen Hause bekannt ist, gilt dem Zonenrandgebiet sowie den Bundesausbaugebieten und -orten die besondere Sorge der Bundesregierung. Andererseits habe ich schon mehrfach in meinen Antworten auf Fragen von Kollegen in den Fragestunden des Bundestages betont, daß durch die Schließung einer Bundesbahndirektion keine Verschlechterung in der Verkehrsbedienung durch die Deutsche Bundesbahn eintreten wird. Insoweit werden also die wirtschaftlichen Notwendigkeiten in den Randregionen nicht beeinträchtigt. Dennoch werde ich diesem Sachverhalt bei Vorlage eines Antrages auf Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg meine besondere Aufmerksamkeit widmen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache zu V/2299 Fragen 123 und 124) : Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß die Arbeit des Instituts für Zeitgeschichte, München, bei der geistigen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus nicht zuletzt im Hinblick auf die jüngste Vergangenheit unseres Volkes große Bedeutung hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Länder zur Zahlung der noch ausstehenden Beiträge zu den Kosten für den dringend erforderlichen Institutsneubau des Instituts für Zeitgeschichte in München zu veranlassen? Die Bundesregierung ist sich mit den im Stiftungsrat des Instituts für Zeitgeschichte vertretenen Ländern sehr wohl der Bedeutung der Arbeit des Instituts u. a. auch bei der geistigen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus bewußt. Die Neubaukosten des Instituts belaufen sich auf 3,4 Mio DM. Hierfür hat die Stiftung Volkswagenwerk 1,7 Mio DM bereitgestellt. Die restlichen 1,7 Mio DM müssen von den Stiftern (Bund, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) aufgebracht werden. Da der Bund wegen der Bedeutung des Instituts die Hälfte des laufenden Finanzbedarfs deckt, hat er auf Empfehlung des Wissenschaftsrats 850 000,—DM verbindlich zugesagt. Die restlichen 850 000,— DM sollen zu je einem Drittel (das sind rd. 283 000,— DM) von den genannten drei Ländern getragen werden. Bayern hat seinen Anteil zugesagt. Es stellt darüber hinaus im Wege des Erbbaurechts zinslos das Baugrundstück im Werte von 1 Mio DM zur Verfügung. Die Entscheidungen der Länder Baden-Württemberg und Hessen stehen noch aus. Der bayerische Ministerpräsident hat die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Hessen brieflich von der Situation unterrichtet und sie gebeten, sich für die Bereitstellung ihrer Länderanteile einzusetzen. Die Bundesregierung ist bereit, auch ihrerseits bei den genannten Ländern auf eine baldige positive Entscheidung hinzuwirken.
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    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.


Rede von Paul Lücke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die Bundesregierung begrüßt die Gelegenheit, aus Anlaß der Großen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion vom 9. Juni 1967 und der FDP-Fraktion vom 8. November 1967 und des Antrages der sozialdemokratischen Fraktion ihre Vorstellungen zum Sport darzulegen. Es ist, wie ausgeführt wurde, das erstemal, daß der Bundestag in dieser Ausführlichkeit Probleme des Sports erörtert.
Die Frage nach der Bedeutung des Sports in unserer Zeit beschäftigt mehr oder weniger die Regierungen aller Kulturstaaten. Ich glaube, daß in der allgemeinen Antwort, daß dem Sport in der modernen Gesellschaft eine überragende Funktion zukommt, Übereinstimmung besteht. Gemeinsam ist allen die Erkenntnis, daß dem Sport eine starke erzieherische und persönlichkeitsbildende Kraft innewohnt. Allgemein wird darüber hinaus anerkannt, daß die moderne Industriegesellschaft dem Sport zusätzlich eine gesundheiterhaltende und soziologische Aufgabe von großer Bedeutung zuweist. Der Aufschwung des Sports in den vergangenen hundert Jahren parallel der industriellen Entwicklung ist kein Zufall. Es waren und sind drei Faktoren, die den Menschen der modernen Zeit den Sport in einem besonderen Licht erscheinen lassen: die Bewegungsarmut, die Zunahme an freier Zeit, aber, so meine ich, auch etwas die Vereinsamung der einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft.
Wir alle kennen die Zivilisationsschäden durch die zunehmende Bewegungsarmut. Die Möglichkeit, sich im Bereich der Arbeitsstätte Ausgleich zu verschaffen, fehlt leider weithin. Das gilt auch für die Freizeit in der nächsten Umgebung der Wohnung. Für unsere Jugend, die zur gesunden körperlichen Entwicklung einen besonders großen Bedarf an Bewegung hat, kann die Schule allein diesen Ausgleich nicht bieten. Zur Verdeutlichung der Situation nur eine Zahl: Die von 1960 bis 1965 durchgeführten Musterungsuntersuchungen ergaben, das 25 % der Untersuchten für den Wehrdienst untauglich waren.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Dabei wurden vor allem Haltungsfehler, Herz- und Kreislauferkrankungen und vegetative Dystonien festgestellt. Alle Krankheits- und Todesstatistiken zeigen, daß diese Erkrankungen weit häufiger sind als Krebs und Infektionskrankheiten. Es besteht also kein Zweifel, daß durch unsere derzeitige Lebensweise ein gefährlicher, folgenschwerer Degenerationsprozeß eingesetzt hat.
Eine weitere Folgeerscheinung der Technisierung und der Rationalisierung der Arbeitsvorgänge ist eine zunehmende Arbeitszeitverkürzung. Die Freizeit ist seit 1910 von 1000 Stunden auf 3000 Stunden jährlich gestiegen. Diese Entwicklung ist sicherlich zu begrüßen. Fehlen jedoch die Möglichkeiten für eine sinnvolle Entspannung, kann sich die vermehrte Freizeit leicht ins Negative verkehren.
Schließlich hat die Industrialisierung zu einer Verstädterung und damit zu einer Zusammenballung der Menschen auf engem Raum geführt. Alte und natürliche Sozialstrukturen haben sich zwangsläufig aufgelöst. Das Zusammenrücken unserer Menschen auf engem Raum hat eine Vereinsamung vieler einzelner bewirkt.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7049
Bundesminister Lücke
Für diese Folgeerscheinungen der modernen Industriegesellschaft stellt meines Erachtens der Sport ein geradezu ideales Gegenmittel dar. Er verschaft dem Körper die notwendige Bewegung, er bietet die Möglichkeit sinnvoller und nutzbringender Freizeitgestaltung.
Meine Damen und Herren, der Sport ist heute nicht mehr eine Angelegenheit einiger weniger, etwa aus Freude am Spiel und aus dem Streben einer Elite nach Höchstleistungen. Der Sport ist heute eine Notwendigkeit für Menschen aller Berufsgruppen und Altersklassen. Damit wird der Sport zu einem bedeutsamen Faktor in unserer Gesellschaft. Der Sport ist keine Staatsaufgabe, ist jedoch fein Gegenstand staatlicher Förderung und
Unterstützung.
Zu den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung gehört das Subsidiaritätsprinzip. Das heißt, die ideelle und materielle Unterstützung des Staates soll und darf nur dort einsetzen, wo die ieigenen Kräfte des Sports nicht mehr ausreichen, die ihm zukommende gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Nur aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, und hierin stimmten alle Redner, die vor mir gesprochen haben, überein —, von einer Sportpolitik unseres Staates zu sprechen. Um jedes Mißverständnis auszuschließen: das Ziel jeder Sportpolitik ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit des einzelnen, die gesunde Entwicklung seiner körperlichen und seiner geistigen Kräfte. Dort aber, wo der Sport Selbstzweck wird, wo nationale und ideologische Interessen über die Person des Sportlers gestellt werden, verliert der Sport seinen Wesensgehalt.

(Beifall.)

Meine Damen und Herren, die Bundesregierung lehnt daher in Übereinstimmung mit den Sportorganisationen in der Bundesrepublik einen Staatssport oder einen staatlich gelenkten Sport ab.

(Beifall.)

Wir wollen ,ein Höchstmaß an Freiheit für den Sport. Zugleich wollen wir sicherstellen, daß die Möglichkeiten des Sports in vollem Umfang möglichst allen unseren Staatsbürgern zugute kommen. Nur so bleibt die Bereitschaft freiwilliger Mitarbeit vieler Tausender ehrenamtlicher Helfer im Bereich des Sports erhalten.
Durch diese Erkenntnis und das Bekenntnis, daß der Sport allein dem Menschen zu dienen hat, unterscheiden wir uns von kommunistisch regierten Ländern. Für diese Staaten ist der Sport gleichzeitig ein Mittel der Politik. Sportliche Erfolge auf internationaler Ebene bedeuten dort leider allzu oft Gütezeichen der eigenen Ideologie.
Keineswegs verschließe ich mich der Einsicht, daß heute der Sport im internationalen Raum auch ein Mittel nationaler Repräsentanz ist. Das dokumentiert sich in zahlreichen Sportbegegnungen von Nationalmannschaften bei internationalen und bei unseren Weltmeisterschaften, nicht zuletzt aber auch bei den Olympischen Spielen. Man mag diese Entwicklung bedauern oder auch nicht, das steht hier nicht zur Diskussion. Sie wird sowohl im Bereich des Sports als auch der Sportpolitik Berücksichtigung finden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine der wichtigsten Aufgaben sehe ich darin, den Breitensport zu fördern und ihn mit allem Nachdruck zu unterstützen. Der Breitensport dient in erster Linie der Steigerung und der Erhaltung der Leistungskraft möglichst vieler, und es sollte unser Ziel sein: möglichst allen in unserem Volke die Gelegenheit dazu zu geben.
Es ist vielleicht angebracht, von dieser Stelle ein Wort des Dankes zu sagen der deutschen Turn- und Sportbewegung, ihrem Präsidium und Ihrem Präsidenten Willi Daume.

(Beifall.)

Dank auch den 8 Millionen — die Zahl wurde hier auf 8,2 Millionen erweitert — Mitgliedern in 36 000 Vereinen und nicht zuletzt Dank den 400 000 ehrenamtlichen Mitarbeitern im deutschen Sport.

(Beifall.)

Diesen ehrenamtlichen Mitarbeitern ist es in erster Linie zu verdanken, daß wir heute zu den führenden Sportnationen der Welt zählen. Mit diesem Dank verbinde ich meine Bitte an die deutsche Turn-und Sportbewegung — auch an die Länder —, noch mehr zur Aktivierung des Breitensports beizutragen.
In einem Wunschkatalog, den nun einmal der für den Sport zuständige Bundesminister zu vertreten hat — die Aufgabe gehört zu meinem Ressort —, möchte ich folgende Wünsche äußern: ausreichende Zahl von Übungsstätten an richtiger Stelle, weitere Neugründungen von Turn- und Sportvereinen, Ausweitung der Sportarten in den bestehenden Vereinen, Ausbildung und Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Übungsleitern, Aktivierung der sportlichen Betätigung des einzelnen im privaten Bereich durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, weiterer Ausbau des betrieblichen Ausgleichssports.
Meine Damen und Herren, es kann nicht die Aufgabe des Bundes sein, den Breitensport auf allen Ebenen zu organisieren. Ich werde jedoch noch mehr als bisher die methodische Entwicklung des Breitensports fördern. Hier stehe ich in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund. Hierzu bedarf es der Durchführung von Forschungen, Modellversuchen, Modellanlagen und auch eines gewissen Werbeaufwands. Darüber hinaus benötigen wir vermehrt Lehrkräfte, die, nach einheitlichen Richtlinien ausgebildet, in den Sportverbänden Übungs- und Freizeitleiter heranbilden. Nicht zuletzt brauchen wir die sportmedizinische Förderung im Bereich des Breitensports.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Neben diesem Breitensport stehen der Leistungs- und der Hochleistungssport. Ich betone noch einmal, daß ich den Sport als eine Einheit sehe. Der Hochleistungssport ist eine gesunde Weiterentwicklung des Breiten- und des Leistungssports. Ich meine, daß beide einander bedingen und ergänzen. Aus dieser Auffassung leitet sich unsere Feststellung ab,
7050 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967
Bundesminister Lücke
daß bei uns der Sport dem Menschen zu dienen hat. Kein nationales Prestigegedenken kann und sollte uns von diesem Grundsatz abbringen.
Ist die gezeigte Höchstleistung nur noch ein Produkt von medizinischen und psychologischen Manipulationen, so müssen wir und sollten wir das energisch als Mißbrauch des Sports bezeichnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die sportliche Höchstleistung darf nicht chemisch und medizinisch konstruiert werden. Sportmediziner, Sportpädagogen und Soziologen tragen hier die Verantwortung, daß die Grenze zwischen ,der zulässigen Hilfe und unzulässiger Manipulation beachtet wird. Ich bin mit dem Deutschen Sportbund, darin einig, daß unsere Hochleistungssportler durch laufende ärztliche Kontrolluntersuchungen in fachlich gut geleiteten und technisch gut ausgerüsteten Untersuchungsstellen betreut werden. Der Hochleistungssport als Mittel ,der Erziehung und des Ansporns für alle Leistungsklassen verdient .die volle Unterstützung des Staates.
Vor einer Fehlbeurteilung, meine Damen und Herren, sollten wir uns allerdings hüten. Ich meine, daß die positive Entwicklung des Hochleistungssports nicht allein vom Geld abhängt.

(Abg. Josten: Sehr gut!)

Wir brauchen eine Reihe von gezielten, langfristigen Maßnahmen sicherlich in allen Bereichen ,des Sports. Ich meine, daß sich erst im Zusammenwirken 'der von uns erstrebte Erfolg erwarten und erhoffen läßt. Die Bemühungen um den Leistungssport vollziehen sich auf vier Ebenen.
Erstens: die Talentsuche. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine starke Spitze. Deshalb sollte die Talentsuche breit angelegt sein. Ich meine, .den zukünftigen Olympiasieger sollten wir bereits in der Volksschule und im kleinsten Verein suchen; sonst wird es ihm schwer, Olympiasieger zu werden. Ein hervorragendes Mittel dazu sind die hier 'wiederholt mit Recht herausgestellten Bundesjugendspiele. Sie sollten in ihrer jetzigen Form weiterentwickelt und auf die Berufsschulen erstreckt werden. Die Länder Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben bereits interessante Versuche einer gezielten Auslese sportlicher Begabungen vorgenommen.
Die Basis der Begabtenreserve läßt sich auch dadurch erweitern, daß der Sportstättenbau — gerade in ländlichen Gegenden, wie hier mit Recht festgestellt worden ist — vielseitiger gestaltet wird. Dort, wo es keine 400-Meter-Bahn oder keine Hammerwurfanlage gibt, wird es auch keine 400Meter-Läufer und auch keine Hammerwerfer geben. Ich habe deshalb ganz bewußt für eine zukünftige Förderung des Sportstättenbaus den Begriff der Mehrzwecksportanlage in Orten mit zentraler Bedeutung vorgesehen, um diesem Anliegen besonders Rechnung zu tragen.
Zweitens. Die zweite Stufe besteht in der Weiterförderung .der bereits entdeckten Talente auf regionaler Basis in Trainingsgemeinschaften, die vom Verband organisiert werden öder in Vereinen, in denen talentierte Sportler zusammengefaßt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich das große Entgegenkommen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes erwähnen, die es den Wehrpflichtigen Leistungssportlern ermöglichen, an dem Vereins- und Verbandstraining teilzunehmen.

(Beifall.)

Drittens. Die Vorbereitung der Hochleistungssportler auf Bundesebene. Hier gibt es seit einigen Jahren eine Reihe von gezielten Maßnahmen, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Sportverbänden durchführt. Als die wichtigsten nenne ich die Durchführung von Trainingslehrgängen, die Anstellung von 32 hauptamtlichen und 8 nebenamtlichen Bundestrainern für die einzelnen Sportarten, die Förderung des Baus von Trainingslagern und -zentren auf Bundesebene. Ich freue mich, Ihnen hier berichten zu können, daß bereits 8 Trainingszentren funktionsfähig sind: in Stuttgart, Mainz und Dortmund für den Deutschen Leichtathletik-Verband, in Hennef für den Deutschen Athleten-Bund, in Herzogenhorn bei Freiburg für den Deutschen Skiverband, in Königsee für Rennrodeln, in Wiesbaden für den Deutschen Schützenbund und in Inzell für den Eisschnell- und Rollschuhschnellauf. Eine Reihe weiterer Trainingszentren ist im Bau und in der Planung begriffen.
Die Aufgabe der Bundestrainer ist es, an den Bundestrainingszentren den hochtalentierten Nachwuchs und die Spitzensportler auszubilden und auf die großen Aufgaben — Europa- und Weltmeisterschaften, Olympische Spiele — vorzubereiten. Eine weitere Aufgabe der Bundestrainer sehe ich in diesem Zusammenhang darin, gemeinsam mit den übrigen Verbandstrainern und den Vereinstrainern einheitliche Richtlinien für das Training zu erarbeiten.
Meine Damen und Herren! Was wir darüber hinaus brauchen, ist eine Institution, die Praxis und Theorie miteinander verbindet. Die drei Redner, die vor mir gesprochen haben, haben dies ebenfalls übereinstimmend gefordert. Wir können auf einen solchen Kristallisationspunkt um so weniger verzichten, als das moderne Training beim Breiten- und beim Hochleistungssport weitgehend von den Erkenntnissen der Sportwissenschaft bestimmt wird. Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit zur Schaffung einer solchen zentralen Stelle, in der die angewandte Sportwissenschaft ebenso wie die Praxis beheimatet sein sollen. Ich sehe die Aufgabe dieser Einrichtung, die ich zunächst einmal mit einem Arbeitstitel „Bundeszentrale für Sport" nennen möchte, in fünf Komplexen: angewandte Sportwissenschaft und ihre Übertragung in eine praktisch-methodische Trainingskonzeption für Leistungs- und Breitensport; Erarbeitung von gemeinsamen Schulungsrichtlinien für die einzelnen Trainingszentren; Dokumentation über die weltweiten Erkenntnisse der Sportwissenschaft für Leistungs- und Breitensport;

(Beifall bei den Regierungsparteien)

Trainerschulung; Mitwirkung bei der methodischen Entwicklung und Planung des Sportstättenbaus. Diese Einrichtung, meine Damen und Herren, die eine wirksame Hilfe für den deutschen Sport darstellen wird, sollte gemeinsam — ich glaube, auch hier stim-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7051
Bundesminister Lücke
men wir überein — von den Spitzenorganisationen des deutschen Sports und dem Bund getragen werden. Ich würde es von mir aus sehr begrüßen, wenn sich darüber hinaus auch die Länder beteiligten.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Ich sage das nicht, um die finanzielle Belastung des Bundes zu verringern. Mir geht es vielmehr um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Ländern und den Spitzenorganisationen des Sports in unserem Lande.
Meine Damen und Herren! Der Sport entzieht sich, wie ich bereits andeutete, weitgehend staatsrechtlicher Zuständigkeitsverteilung. Alle Förderungsmaßnahmen können sich nur voll auswirken, wenn sie auf einer geschlossenen methodischen Konzeption beruhen. Die Trainingszentren und die von mir vorgeschlagene Bundeszentrale für Sport können und sollen nicht die wissenschaftliche Grundlagenforschung übernehmen. Das ist und muß Aufgabe der Hochschulen bleiben.
Die bisher geschaffenen organisatorischen Voraussetzungen zur Förderung der sportwissenschaftlichen Forschung an Hochschulen und Universitäten erscheinen der Bundesregierung jedoch noch nicht voll ausreichend. Nur in wenigen wissenschaftlichen Disziplinen haben sich eigene Forschungseinrichtungen entwickeln können. Eine Ausnahme davon bildet am ehesten noch die von meinem Hause geförderte Sportmedizin.
In das verbleibende Vakuum strömen die politisch verformten Forschungsergebnisse der mitteldeutschen Hochschulen oder die Erkenntnisse des Auslandes, die in vielen Fällen gar nicht auf die deutschen Verhältnisse übertragbar sind.
Die Forderung nach einer angemessenen Einordnung und Einbeziehung der Leibeserziehung und des Sports in die akademische Lehre und Forschung wird vom Deutschen Sportbund und von hervorrandenden Fachgelehrten seit über zehn Jahren gestellt. Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung, mein Kollege Stoltenberg, hat mir zugesagt, den Wissenschaftsrat auf diese Probleme hinzuweisen und ihn zu bitten, die Förderung und Entwicklung der Sportwissenschaft in den Gesamtplan für die Förderung der Wissenschaften aufzunehmen.

(Beifall. — Abg. Dr. Klepsch: Das wird aber auch höchste Zeit!)

Grundlegende Voraussetzung für die Sportausübung — ich sagte es bereits — sind die Sportstätten. In eingehenden Ermittlungen hat die Deutsche Olympische Gesellschaft einen erheblichen Fehlbestand an Übungs- und Erholungsstätten festgestellt. Die Folgerungen sind zunächst im Goldenen Plan, der 1960 verkündet wurde, zusammengefaßt worden. Danach sollte im Laufe von 15 Jahren der Fehlbestand an Sport-, Spiel- und Erholungsstätten behoben werden. Einen Zwischenbericht über den Erfolg dieses Plans in den ersten vier Jahren habe ich Ihnen am 30. Juli 1967 mit der Drucksache V/2009 zugeleitet.
Die Bundesregierung hat wiederholt ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Förderung des Goldenen Plans zum Ausdruck gebracht. Sie hat dementsprechend in den vergangenen Jahren hierfür neben Ländern und Gemeinden beträchtliche Mittel bereitgestellt. Ich möchte ausdrücklich an dieser Stelle noch einmal betonen, daß die Bundesregierung voll und ganz hinter dem Goldenen Plan steht.

(Zustimmung.)

Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, gehört der Sportstättenbau zu den Sachgebieten, die von der Finanzreform berührt werden. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, die Förderung der Errichtung von Turn- und Sportstätten als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Die Beteiligung des Bundes am Sportstättenbau ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesamte zentrale Sportförderung des Bundes. Der Sportstättenbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern wäre eine organische Ergänzung unserer Bemühungen um eine gesunde Raumordnung.
Bei dem erheblichen Kostenaufwand, den dieses Programm verursacht — zuletzt ist ein Betrag von 5 623 000 000 DM genannt worden —, wäre das Ziel des Goldenen Planes ohne Mitwirkung des Bundes schwer zu erreichen. Das hat mit sehr eindringlichen Worten Georg von Opel, der Präsident der Deutschen Olympischen Gesellschaft, am 9. November dieses Jahres in Hannover uns allen deutlich vor Augen geführt. Bereits heute sind besorgte Stimmen aus dem Kreis der Gemeinden und des Sports zu hören, die von einem Rückschritt oder von einem Scheitern des Goldenen Plans sprechen, wenn der Sportstättenbau nicht als Gemeinschaftsaufgabe anerkannt und damit der Bund die Mitfinanzierung und die Mitplanung von Sportanlagen einstellen würde. Bei der gemeinsamen Verwirklichung des Goldenen Plans sollten wir aus Gründen der Konzentration der Mittel, aber auch der Verwaltungsvereinfachung zu einer Arbeitsteilung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden kommen. Nach meinen Vorstellungen sollte sich der Bund an folgenden Vorhaben beteiligen: 1: am Bau von überregionalen Trainings- und Forschungseinrichtungen, die für das gesamte Bundesgebiet bestimmt sind, 2. am Bau von regionalen und überörtlichen Mehrzwecksportanlagen und 3. an der Beratung und Forschung zum Sportstättenbau.
Meine Damen und Herren, es wurde auf den Zusammenhang des Sportstättenbaus mit der Raumordnung, der Landesplanung und dem Städtebau hingewiesen. Jede geplante Sport- und Freizeitanlage — und dazu zähle ich auch die hier mit Recht nachdrücklich geforderten Kinderspielplätze — stellt angewandte Landesplanung, angewandten Städtebau dar.
Andererseits sollte nun aber auch jeder Ort, jede Region eine ihrer Funktion entsprechende Sportanlage erhalten. Die Bedarfszahlen hierfür sind im Zusammenwirken zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Vertretern des deutschen Sports errechnet worden. Sie sind Bestandteil des Goldenen Plans.

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Meine Damen und Herren, das genügt noch nicht. Darüber hinaus müssen im Rahmen der regionalen und örtlichen Gesamtplanung die Belange des Sports von Beginn an — von Beginn an! — berücksichtigt werden. Das gesetzgeberische Instrumentarium — danach ist auch gefragt worden — ist dafür im Bundesraumordnungsgesetz und in den entsprechenden Landesplanungsgesetzen vorhanden. § 2 des Bundesraumordnungsgesetzes nennt als Ziel für raumbedeutsame Planungen des Bundes (§ 3) und der Landesplanung eine räumliche Struktur mit gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die Ausstattung mit Sportstätten ein Mittel dazu ist, diese gesunden Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wie aus dem Raumordnungsbericht der Bundesregierung von 1966 hervorgeht, stellen die Länder in immer größerer Zahl Programme für die Landesplanung auf. Aus diesen Plänen ergeben sich nach Abstimmung mit allen Beteiligten die verbindlichen Ziele der Entwicklung der einzelnen Räume. In diesem Zusammenhang wird es darauf ankommen, raumordnerische Grundsätze für den Sportstättenbau zu entwickeln. Ich habe darauf hingewirkt, daß sich der Beirat für Raumordnung dieser Fragen annimmt und daß die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Ministerkonferenz für Raumordnung diesen Themenkreis berät. Ich bin davon überzeugt, daß ohne Mehrkosten — hier geht es nicht um Geld, hier geht es um Zusammenarbeit — Bund und Länder zu einer guten, gemeinsamen Konzeption kommen.
Wie auch in anderen Fällen ist es weitgehend Aufgabe der Gemeinden, die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung im Gemeindegebiet vollziehbar zu machen und zu verwirklichen. Die Rechtsgrundlage hierfür enthält das Bundesbaugesetz. § 1 dieses Gesetzes, der die wesentlichen Ordnungsgrundsätze enthält, bestimmt, daß sich die Bauleitpläne nach den sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und ihrer Gesundheit zu richten haben. Hierzu gehört auch die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Sportstätten. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 sind im Bebauungsplan, soweit er erforderlich ist, Sport- und Spielplätze festzusetzen.
Meine Damen und Herren, es gehört daher nach dem Bundesbaugesetz zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, daß für die einzelnen Baugebiete die erforderlichen Sport- und Freizeitanlagen bis hin zu den Kinderspielplätzen geschaffen werden.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Das Gesetz bietet Möglichkeiten, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, erforderliche Flächen für Sport- und Erholungsanlagen in neuen Wohn- und Siedlungsgebieten auszuweisen.
Für eine sinnvolle Sportstättenplanung kommt — das müssen wir hier sehen — der interkommunalen Zusammenarbeit eine ganz große Bedeutung zu. Auch insoweit enthält das Bundesbaugesetz mit seinen Vorschriften über die gemeinsamen Flächennutzungspläne und den Planungsverband die erforderlichen Rechtsgrundlagen.
Die sehr wichtige Frage, die hier angesprochen wurde, ob für eine Verwirklichung dieser Planungen — der rechtzeitigen Einplanung von Sportstätten und Kinderspielplätzen bei der Landesplanung, bei Städtebau und Dorferneuerung — die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind, kann ich mit einem vollen Ja beantworten. Ich kann nur bitten, daß die bedeutsamen Bestimmungen, die ich deshalb so ausführlich zitiert habe, noch mehr beachtet werden, als das bisher der Fall gewesen ist.
Zusammenfassend darf ich wiederholen: die Bundesregierung bejaht die Notwendigkeit und erklärt die Bereitschaft des Staates zur Förderung des Sports. Bereits im Jahre 1950 sind zentrale Maßnahmen der Spitzenorganisationen des deutschen Sports von meinem Hause unterstützt worden. Die Beträge wurden jährlich aufgestockt. Im Hinblick tauf die Olympischen Spiele in Mexiko habe ich 'im Haushaltsplan 1968 10 Millionen DM vorgesehen, die für zentrale Sportförderungsmaßnahmen bestimmt sind. Für den Sportstättenbau sind in den Jahren von 1958 bis 1967 vom Bund 210 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Die Länder stellten von 1961 bis 1967 den sehr großen Betrag von 1,8 Milliarden DM zur Verfügung.

(Beifall bei ,den Regierungsparteien.)

Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Ländern dafür sehr herzlich von dieser Stelle aus Dank sagen. Das ist eine große Leistung: 1,8 Milliarden für den Sportstättenbau von 1961 bis 1967 bereitzustellen.
Es war daher — damit möchte ich fortfahren — selbstverständlich, daß ich die Bedürfnisse des Sports auch bei der mittelfristigen Finanzplanung in dem meinem Hause zur Verfügung stehenden Rahmen angemessen berücksichtigt habe. Wenn Sie mich fragen, ob das, was ich zugebilligt bekam bzw. im Rahmen der mittelfristigen Planung durchsetzen konnte, den Ressortminister zu einem uneingeschränkten Ja veranlassen könnte, muß ich sagen daß Sie das von mir nicht erwarten können. Aber ich vertrete die mittelfristige Finanzplanung, weil wir ja nicht nur Sport zu treiben haben, sondern die gesamte Politik vertreten müssen. Ich bin sicher, daß der deutsche Sport dafür Verständnis aufbringt, wenn nicht alle Pläne, die wünschenswert sind, sich so schnell und voll realisieren lassen.
Meine Damen und Herren, unser Vaterland — Deutschland — ist seit jeher ein glühender Verfechter der olympischen Idee gewesen. Wir werden 1972 die Sportjugend der Welt in der Bundesrepublik zu Gast haben, zu Gast in einem freien deutschen Land. Wir freuen uns darauf, und wir werden alles tun, damit sich die Jugend der Welt bei uns wohlfühlen und ihre Wettkämpfe harmonisch und im sportlichen Geiste abwickeln kann. Ebenso haben wir stets die Bemühungen unterstützt, bei den Olympischen Spielen internationale Jugendlager — auch danach wurde gefragt — durchzuführen. Die Erfahrungen, welche die Bundesregierung mit der Entsendung ausgewählter deutscher Jugendlicher zum Besuch der Olympischen Spiele in Helsinki 1952, in
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Rom 1960 und in Tokio 1964 und zur Teilnahme an den damit verbundenen internationalen Jugendlagern gemacht hat, sind gut. Ich beabsichtige, ähnliche Veranstaltungen auch in Zukunft mit der deutschen Sportjugend durchzuführen und zu fördern.

(Zustimmung.)

Die Jugendlichen der Delegation sollen die ganze Jugend der Bundesrepublik repräsentieren. Sie werden in einem Wettbewerb ausgewählt, in dem sportliche Leistungen und Kenntnisse, musische und politische Bildung sowie charakterliche Eignung entscheidend sind.
Meine Damen und Herren, der erste Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Professor Theodor Heuss, hat die Bedeutung des Sports in einer Demokratie und für die Demokratie einmal treffend so formuliert — lassen Sie mit bitte meine allgemeinen Ausführungen mit dem Zitat des verstorbenen Bundespräsidenten Theodor Heuss schließen —:
Wir wissen, daß der Sport eine öffentliche Funktion geworden ist. Er hat eine gemeinschaftsbildende Kraft, und der Staat muß das wissen. Wir brauchen die menschlichen Beziehungen im freien Vertrauen.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen und bitte um Verständnis dafür, daß ich — wenn Sie einverstanden sind; sonst wird es schwierig — die Fragen verlese und möglichst kurze, zusammenfassende Antworten gebe. — Sie sind einverstanden.
Die erste Frage der Großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion lautet:
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Sport und der Leibeserziehung bei, und welchen Rang gedenkt sie der Förderung des Sports im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung einzuräumen?
Antwort: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Sport in der modernen Gesellschaft unentbehrliche erzieherische, gesundheitliche und soziale Aufgaben erfüllt. Der Sportförderung sollte der gleiche Rang wie der Sozial-, Gesundheits- und Bildungspolitik eingeräumt werden. Die Bundesregierung ist bemüht, den Sport im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend dieser Bedeutung zu berücksichtigen.
Die Frage 2 der Anfrage der CDU/CSU-Fraktion lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Goldenen Planes zu unterstützen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, um den neu errechneten Bedarf an Sportstätten für die schulische Leibeserziehung, den Vereinssport und die aktive Freizeitbetätigung der Gesamtbevölkerung durch ein gemeinsames Förderprogramm von
Bund und Ländern zu decken?
Antwort: Die Bundesregierung bekennt sich zum Goldenen Plan. Sie strebt an, im Rahmen der Finanzreform die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Beteiligung des Bundes an der Förderung des Sportstättenbaus als Gemeinschaftsaufgabe sicherzustellen.
Frage 3 lautet:
Wie denkt sich die Bundesregierung die künftige Zuständigkeitsabgrenzung von Bund, Ländern und Gemeinden für die Förderung des Sportstättenbaus?
Antwort — ergänzend zu dem, was ich bereits sagte —: Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, die Förderung des Bundes auf a) den Bau von überregionalen Trainings- und Leistungszentren, b) den Bau von regionalen und überörtlichen Mehrzwecksportanlagen zu konzentrieren, während Länder und Gemeinden den Bau der übrigen Sportanlagen ohne Beteiligung des Bundes fördern sollten.
Frage 4:
Hält die Bundesregierung die stärkere Berücksichtigung der Belange des Sports bei Raumordnung, Landesplanung und Städtebau für notwendig, und will sie die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen?
Ich habe darauf geantwortet. Frage 5:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Ergänzung des Bundesbaugesetzes vorzubereiten, wonach in neuen Wohn- und Siedlungsgebieten ausreichend Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen eingeplant werden müssen?
Auch hier verweise ich auf meine Ausführungen, die ich allgemein machen durfte.
Frage 6:
Was gedenkt die Bundesregierung zur langfristigen Förderung des Leistungssports im Bundesgebiet zu unternehmen?
Antwort: Meine eingehenden Ausführungen zu dieser Frage fasse ich wie folgt zusammen: Das Programm der Errichtung von Trainingszentren, die mit ausreichendem Schulungs- und Betreuungspersonal zu versehen sind, wird fortgeführt. Daneben prüft die Bundesregierung gemeinsam mit den Spitzenorganisationen des Sports die Möglichkeit der Errichtung einer zentralen Einrichtung, die dem deutschen Sport die erforderlichen wissenschaftlich-methodischen Hilfen geben soll.
Frage 7:
Was kann zur Förderung des Sports in der Bundeswehr geschehen?
Sie haben es bereits in Ihren Begründungen anerkennend festgestellt, daß die Bundeswehr das Äußerste auf diesem Gebiet tut, ebenso, wie es beim Bundesgrenzschutz der Fall ist.
Die Frage 8 lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, die Entsendung
einer Gruppe sorgfältig ausgewählter Jugend-
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licher der deutschen Sportjugend zum Besuch der Olympischen Spiele zu einer ständigen Einrichtung zu machen?
Ich habe dazu eine positive Antwort gegeben. Frage 9:
Wie stellt sich die Bundesregierung die Abwicklung des gesamtdeutschen Sportverkehrs in der Zukunft vor?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen dies deutschen Sports um vermehrte sportliche Begegnungen zwischen einzelnen Sportlern, Mannschaften und Vereinen aus beiden Teilen Deutschlands. Sie hofft, daß die in jüngster Zeit in diesem Zusammenhang gemachten Vorschläge dies Präsidenten des Deutschen Sportbundes zu einer Verbesserung der sportlichen Beziehungen führen. In Übereinstimmung mit allen Sportlern und mit der gesamten Bevölkerung lehnt die Bundesregierung jedoch den Mißbrauch des Sports zu politischen Zwecken ab.
Ich darf nun die Große Anfrage der Freien Demokraten beantworten. Ich bitte um Verständnis, daß sich die einzelnen Fragen überschneiden.
Die erste Frage lautet:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem Sport den gleichen Rang wie anderen gesellschaftlichen Bereichen in der gesamten Gesetzgebung und insbesondere in der Beurteilung der Gemeinnützigkeit zu sichern?
Ich beziehe mich zunächst auf meine Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5 der CDU-Fraktion. Ergänzend dazu darf ich sagen, daß ich mich bei der Vorbereitung von Gesetzen rechtzeitig einschalten werde, um eine angemessene Berücksichtigung des Sports in allen einschlägigen Fachbereichen — auch bei der Steuergesetzgebung — zu erreichen. Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine und -verbände wird bereits allgemein anerkannt.
Frage 2:
Hält die Bundesregierung nach der ersten Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der Länder daran fest, daß der Sportstättenbau als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden beizubehalten ist?
Die Antwort habe ich mit meinen allgemeinen Ausführungen und bei der Beantwortung der Fragen 2 und 3 der CDU/CSU-Fraktion gegeben.
Die dritte Frage lautet:
Beabsichtigt die Bundesregierung, neben den entstehenden und geplanten Leistungszentren zusammen mit diem Deutschen Sportbund ein umfassendes allgemeines Zentrum für Leistungsförderung zu errichten, das vor allem auch als Koordinationsstelle von Forschung und Lehre auf diesem Gebiet dienen soll?
Hier darf ich mich auf meinen Vorschlag zur Schaffung einer Bundeszentrale für Sport beziehen.
Frage 4:
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der geplanten Studienreform sicherzustellen, daß
a) dem Breitensport an den Universitäten noch genügend Raum verbleibt,
b) den Spitzensportlern keine Nachteile entstehen und
c) auch an den Pädagogischen Hochschulen dem Fach Leibeserziehung lein gleichwertiger Rang mit den anderen Fächern eingeräumt wird?
Antwort: Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten alles tun, diesen als berechtigt anzuerkennenden Forderungen Geltung zu verschaffen.
Die Frage 5:
Ist ,die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß den Leibesübungen in ,der Bundeswehr auch über die Zeit der Grundausbildung hinaus eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet wird?
Die Antwort: Die Dienstvorschriften der Bundeswehr, die eine wöchentliche Sportausbildung von zwei mal neunzig Minuten vorsehen, erstrecken sich auf die gesamte Dienstzeit. In der Zeit der Grundausbildung wird die Anzahl der Sportstunden zur Verbesserung der körperlichen Verfassung der Rekruten vielfach noch erhöht.
Die sechste Frage der Freien Demokraten:
Welche Rolle gedenkt die Bundesregierung idem Sport im Rahmen der Entwicklungshilfe zuzuweisen?
Zu dieser Frage darf ich zunächst klarstellen., daß die Maßnahmen zur Förderung des Sports im Ausland keine eigentlichen entwicklungspolitischen Aufgaben sind. Die gesamte technische Hilfe —die sogenannte Entwicklungshilfe — verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Selbständigkeit der Entwicklungsländer zu erreichen. Außerhalb der Entwicklungshilfe kommt der Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Bereich des Sports besondere Bedeutung zu. Es ist leicht einzusehen, daß der Sport in seinen vielfältigen Erscheinungsformen für die Jugend gerade der Entwicklungsländer einen außerordentlichen erzieherischen Wert hat und geeignet ist, bestehende Vorurteile abzubauen und zur Verbesserung der internationalen Solidarität beizutragen.
Damit hoffe ich, die Großen Anfragen beantwortet zu haben. Zu dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion bitte ich, daß er an den Ausschuß verwiesen wird. Ich glaube, ,die Bundesregierung hätte dort zu dieser wichtigen Frage noch weitere Ausführungen zu machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Josten.
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