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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Krone 7007 A Würdigung des ausgeschiedenen Abg. Lenz (Trossingen) 7007 A Erweiterung der Tagesordnung 7007 B Neuer Sitzungsturnus — Handhabung der Geschäftsordnung . . . . . 7007 B, 7021 D Fragestunde (Drucksachen V/2299, V/2323) Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Verlangen Großbritanniens nach Beitritt zur EWG Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 7007 C Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . 7007 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7009 A, 7010 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 7009 B Dr. Mommer (SPD) 7009 D Borm (FDP) . . . . . . . . 7010 B Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7010 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 7011 A Frage des Abg. Borm: Kosten' für die Werbebeilage zum einjährigen Bestehen der jetzigen Bundesregierung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 C Moersch (FDP) 7011 C Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kuratorium Unteilbares Deutschland und der Druckerei Neuer VorwärtsVerlag Nau & Co. Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 D Frage des Abg. Moersch: Herausgabe eines Bildbandes „Die deutsche Bundesregierung" durch die Steyler-Mission Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7011 D Moersch (FDP) 7012 A Frage des Abg. Borm: Stellungnahme des Berlin-Beauftragten Ernst Lemmer zum Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7012 C Borm (FDP) 7012 C Lemmer (CDU/CSU) 7012 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident 7012 D Genscher (FDP) . . . . . 7013 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Anteil des Landes Schleswig-Holstein an den beiden Investitionshaushalten dieses Jahres 7013 A Frage des Abg. Mertes: Einsparung von Angestellten bei Finanzämtern Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7013 C Fragen der Abg. Frau Funcke: Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7013 D Dr. Staratzke (FDP) 7014 B Frage des Abg. Opitz: Zeitplan für die Finanzreform Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7014 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Förderung der Vermögensbildung breiter Schichten Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7014 D Fragen des Abg. Matthöfer: Steuerfreiheit von Jubiläumsgeschenken Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 7015 A Matthöfer (SPD) 7015 B Gscheidle (SPD) . . . . . . . 7016 B Frage des Abg. Geldner: Neue Impulse für den Fremdenverkehr in Deutschland Leber, Bundesminister 7016 C Geldner (FDP) . . . . . . . 7016 D Frage des Abg. Jung: Vergrößerung der Wettbewerbsverzerrungen durch die beabsichtigte Verkehrsgesetzgebung Leber, Bundesminister 7017 A Jung (FDP) 7017 B Frage des Abg. Ramms: Technische Möglichkeiten zur Vermeidung von Glatteisbildung auf Stahlbrücken Leber, Bundesminister 7017 C Frage des Abg. Ramms: Unfallursachen Leber, Bundesminister . . . . . 7017 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 7017 D Fragen des Abg. Richter: Planungen für die Verlegung der B 27, 37 und 292 im Raum Neckarelz-Diedesheim und Obrigheim . . . . . . . 7017 D Frage des Abg. Richter: ° Beseitigung der Pfeiler und Brückenwiderlager der ehem. Eisenbahnbrücke bei Obrigheim . . . . . . . . . 7018 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Frage einer Auflösung der Bundesbahndirektion Mainz Leber, Bundesminister . . . . . 7018 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 7018 B Dr. Friderichs (FDP) . . . . . . 7018 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) . . . . . 7019 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 7019 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Beabsichtigte Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke StockachMeßkirch 7019 B Frage des Abg. Ramms: Kürzung der Zuweisungen der Länder für den kommunalen Straßenbau Leber, Bundesminister . . . . 7019 C Ramms (FDP) 7019 D Frage des Abg. Kubitza: Länge des überholungsbedürftigen Autobahnnetzes Leber, Bundesminister . . . . 7020 A Kubitza (FDP) . 7020 A Frage des Abg. Peiter: Unterrichtung ausländischer Kraftfahrer über die wichtigsten innerdeutschen Verkehrsregeln Leber, Bundesminister . . . . . 7020 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7020 C Frage des Abg. Ollesch: Einsatz vom Bergbau beurlaubter Bergleute zum Bau von Straßen und Unterpflasterbahnen im Ruhrgebiet Leber, Bundesminister . . . . 7020 C 011esch (FDP) 7021 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 III Frage des Abg. Dr. Frerichs: Neubau der Bundesautobahnstrecke Krefeld—Ludwigshafen im Streckenabschnitt Kreuz Köln-West bis Grenze Nordrhein-Westfalen/ Rheinland-Pfalz (Gelsdorf) Leber, Bundesminister 7021 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 7021 C Zeitplan und Arbeitsrhythmus des Hauses - D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7021 D, 7022 C, 7022 D Genscher (FDP) zur GO . . . . . 7022 C Handhabung des § 37 GO D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7022 D Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2279) 7024 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743) — Absetzung von der Tagesordnung 7024 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Drucksache V/2074) (Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache V/2227) — Zweite und dritte Beratung — Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 7024 C, 7025 A, 7027 B Porsch (FDP) . . . . . . . . . 7024 D, 7025 B, 7029 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . . 7024 D, 7026 D Hauffe (SPD) 7026 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7026 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 7028 D Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Abg. Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen) (Drucksache V/1545); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2293) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/2290) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 7030 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 7030 C, 7031 B Dr. Mülhan (FDP) . . . . . . . 7031 A Dr. Lohmar (SPD) 7032 A Genscher (FDP) . . . . . . . 7033 A Frehsee (SPD) . . . . . . . 7033 B Entwurf eines • Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2289) — Zweite und dritte Beratung — 7034 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. November 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen Beitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache V/2027) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2294) — Zweite und dritte Beratung 7035 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076); Schriftlicher Bericht des Gesundheitsausschusses (Drucksache V/2288) — Zweite und dritte Beratung — 7035 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache V/1397); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2196 [neu]); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1831) — Zweite und dritte Beratung — 7035 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache V/2232) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2314) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/2014) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2331); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2315) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 B Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1968, 1969 und 1970 (Drucksache V/2233) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2318) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7036 C IV Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sportpolitik (Drucksache V/1860) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik (Drucksachen V/1860, V/2264) und mit Antrag betr. Sportförderung (Abg. Dr. Müller [München], Müller [Mülheim], Dr. Müller-Emmert, Frau Renger, Collet und Gen. und Fraktion der SPD) (Drucksache V/1980) Wagner (CDU/CSU) zur GO . . . 7037 A Genscher (FDP) zur GO . 7037 A, 7037 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7037 B, 7037 C, 7044 D Dr. Wörner (CDU/CSU) 7037 C Kubitza (FDP) 7040 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 7045 A Lücke, Bundesminister 7048 B Josten (CDU/CSU) . . . . . . 7055 A Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 7055 A Collet (SPD) 7056 C Mischnick (FDP) 7058 C Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 7060 B Lauerbach, Staatssekretär des Landes Bayern . . . . . . 7062 A Wehner, Bundesminister 7065 A Koenen (Lippstadt) (SPD) . . . 7066 C Scheel, Vizepräsident 7068 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Kostengesetzen -an das Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 (Drucksache V/2300) — Erste Beratung — . . 7068 C Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 29. November 1966 mit Uganda über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2241) — Erste Beratung — 7068 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. März 1967 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 25. April 1961 mit dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit und zur Ergänzung der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2252) — Erste Beratung — 7068 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1964 mit der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit (Drucksache V/2262) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2251) — Erste Beratung — . . 7068 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Drucksache V/2276) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. April 1967 mit der Republik Tschad über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2283) — Erste Beratung — 7068 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (Drucksache V/2296 — Erste Beratung — . . . 7068 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Orgaß (Drucksache V/2254) . . . 7069 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen den Abg. Bäuerle gem. Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 6. Juli 1967, hier: Vernehmung von Zeugen zum Zweck der Beweissicherung (Drucksache V/2255) 7069 C Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/2286) . . . 7069 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. WörthKaserne in Göttingen an die Stadt Göttingen (Drucksache V/2275) . . . 7069 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/ EWG betreffend Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen (Drucksachen V/2200, V/2278) 7069 D Schriftlicher .Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 V eine Richtlinie des Rats betr. die Verwaltungsverfahren und -praktiken für Aufnahme, Beschäftigung und Aufenthalt der Arbeitnehmer eines Mitgliedstaates und ihrer Familienangehörigen in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (Drucksachen V/1647, V/2298) . . . . . 7070 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2057, V/2256) 7070 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2095, V/2257) 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2097, V/2258) 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einhundertfünfzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/2118, V/2259) . . . . . . . . . . 7070 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vierte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2119, V/2260) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Siebzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2171, V/2261) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2096, V/2265) 7070 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/2113, V2112, V/2266) . 7070D Nächste Sitzung 7070 D Anlagen 7071 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7007 139. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 1. 12. Dr. Aigner * 1. 12. Dr. Apel * 1. 12. Arendt (Wattenscheid) 1. 12. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 1. 12. Dr. Artzinger * 1. 12. Bading * 1. 12. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Bauknecht 1. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 1. 12. Behrendt * 1. 12. Bergmann * 1. 12. Berlin 9. 12. Beuster 1. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld 1. 12. Bremer 1. 12. Dr. Brenck 1. 12. Dr. Bucher 1. 12. Dr. Burgbacher * 1. 12. Corterier * 1. 12. Cramer 1. 12. Deringer * 1. 12. Dichgans * 1. 12. Diebäcker 1. 12. Dr. Dittrich * 1. 12. Dröscher * 1. 12. Dr. Eckardt 1. 12. Dr. Effertz 1. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Erhard (Bad Schwalbach) 1. 12. Ertl 1. 12. Faller * 1. 12. Frieler 1. 12. Dr. Furler * 1. 12. Gerlach * 1. 12. Gibbert 16. 12. Gierenstein 1. 12. Graaf 1. 12. Dr. Güde 11. 12. Haage (München) 1. 12. Haar (Stuttgart) 1. 12. Hahn (Bielefeld) * 1. 12. Hilbert 1. 12. Horten 1. 12. Hussong 1. 12. Illerhaus * 1. 12. Dr. Imle 1. 12. Dr. Kempfler 1. 12. Kiep 1. 12. Klinker * 1. 12. Knobloch 1. 12. Könen (Düsseldorf) 1. 12. Frau Korspeter 9. 12. Kriedemann * 1. 12. Dr. Kübler 31. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Freiherr von Kühlmann-Stumm 1. 12. Kühn (Hildesheim) 1. 12. Kulawig * 1. 12. Kunze 31. 12. Frau Kurlbaum-Beyer 1. 12. Lemmrich 1. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 1. 12. Dr. Löhr * 1. 12. Lücker (München) * 1. 12. Mauk * 1. 12. Memmel * 1. 12. Merten 31. 12. Mertes 1. 12. Metzger * 1. 12. Michels 1. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 1. 12. Müller (Mülheim) 1. 12. Ott 1. 12. Paul 31. 12. Dr. Pohle 1. 12. Rasner 1. 12. Frau Renger 1. 12. Richarts * 1. 12. Riedel (Frankfurt) * 1. 12. Röhner 1. 12. Rollmann 1. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Frau Schroeder (Detmold) 1. 12. Schulhoff 1. 12. Springorum * 1. 12. Dr. Starke (Franken) 1. 12. Steinhoff 31. 12. Stiller 1. 12. Struve 1. 12. Taller 12. 1. 68 Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 1. 12. Welke 1. 12. Dr. Wilhelmi 1. 12. Baron von Wrangel 1. 12. Wurbs 1. 12. Dr. Zimmermann 1. 12. Anlage 2 Umdruck 306 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts -Drucksachen V/2074, V/2227 - * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 7072 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel II wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Miete für öffentlich geförderten Wohnraum, der nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden ist und für den das Zweite Wohnungsbaugesetz nicht gilt Ist bei öffentlich gefördertem preisgebundenem Wohnraum, der nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden ist und für den die öffentlichen Mittel erstmalig vor dem 1. Januar 1957 bewilligt worden sind, die am 31. Dezember 1967 preisrechtlich zulässige Miete niedriger als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete), so kann ab 1. Januar 1968 die Miete bis an die Kostenmiete gemäß § 8 des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 angehoben werden. Die in § 6 Abs. 1 des Dritten Bundesmietengesetzes enthaltene Begrenzung auf einen Erhöhungsbetrag von 0,30 DM je qm Wohnfläche im Monat wird aufgehoben." Bonn, den 29. November 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 307 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts — Drucksachen V/2074, V/2227 — Der Bundesrat wolle beschließen: 1. In Artikel I § 1 Nr. 3 Buchstabe a wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 2. In Artikel I § 1 Nr. 3 Buchstabe d wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 3. In Artikel I § 2 Nr. 2 Buchstabe a wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 4. In Artikel I § 3 Nr. 1 wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. 5. In Artikel II § 1 wird hinter dem Wort „Bonn" das Wort „Düsseldorf" und hinter dem Wort „Freiburg" das Wort „Köln" eingefügt. Bonn, den 14. November 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 309 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 7 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Nicht zu fördern sind Filme, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen." Bonn, den 30. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 304 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Dr. Müller (München) und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 wird Abs. 5 gestrichen. Bonn, den 29. November 1967 Dr. Arndt (Berlin /Köln) Dr. Müller (München) Dr. Bardens Dr. Bayerl Brück (Holz) Collet Fellermaier Haase (Kellinghusen) Frau Herklotz Hansing Hirsch Frau Meermann Hörmann (Freiburg) Kern Müller (Worms) Sänger Schmidt (Gellersen) Seifriz Seither Anlage 6 Umdruck 305 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr, h. c. Toussaint, Dr. Lohmar, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7073 Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksachen V/1545, V/2290 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Lage der deutschen Filmwirtschaft ist durch Finanzierungs- und Rentabilitätsschwierigkeiten gekennzeichnet. Sie verschärft sich von Jahr zu Jahr, weil die Zahl der Filmbesucher seit 1957 ständig absinkt. Beachtliche Erfolge, insbesondere der jüngeren deutschen Filmschaffenden, auf internationalen Festivals lassen hoffen, daß Ansätze zu einer Wende der Lage vorhanden sind. 2. Das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films mit dem Ziel der Qualitätssteigerung soll gleichzeitig dazu beitragen, die wirtschaftlichen Grundlagen der deutschen Filmwirtschaft zu verbessern, den Einsatz deutscher Filme im In- und Ausland zu beleben, den Weg zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen zu ebnen und die Harmonisierung der Maßnahmen auf dem Gebiet des Filmwesens innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu erleichtern. 3. Der künstlerischen Bedeutung und den kulturellen Aufgaben dies deutschen Films kann aber in einem Wirtschaftsgesetz nicht in dem Maße Rechnung getragen werden, wie es der Sache angemessen wäre. Eine umfassende, von dem Grundsatz der Untrennbarkeit zwischen ,Filmwirtschaft und Filmkultur ausgehende Filmförderung scheitert an der fehlenden kulturpolitischen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Einer Erneuerung und Weiterentwicklung des deutschen Films auf rein wirtschaftlicher Basis ohne gleichzeitige Qualitätshebung, ohne nachhaltige Förderung der Forschung, Entwicklung und Bildung im Filmbereich und ohne planmäßige und kontinuierliche Unterstützung des Filmnachwuchses sowie der Stärkung bereits vorhandener Reformimpulse bliebe unvollständig. Das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films sollte daher alsbald durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene verstärkte kulturelle Förderung des deutschen Films ergänzt werden. 4. Die Deutschen Wochenschauen sind im Wettbewerb um die Aktualität durch die stürmische Entwicklung des Fernsehens in eine Lage gedrängt worden, die, eine vorübergehende staatliche Hilfe erfordert, um ihnen die Anpassung an die geänderten Verhältnisse zu erleichtern. Eine umfassende Filmförderung sollte daher auch die Wochenschauen in ihr Förderungsprogramm einbeziehen: Ihre kulturpolitische Zielsetzung, ihr Informationswert und ihre weitreichende Wirkung im Ausland rechtfertigt die Bereitstellung öffentlicher Mittel zu ihrer Erhaltung und Fortentwicklung. 5. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Erreichung dieser Ziele zu unternehmen, alsbald Verhandlungen mit den Ländern mit dem Ziel des Abschlusses von entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen aufzunehmen. Bonn, den 28. November 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 308 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik — Drucksache V/2264 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst sowie die analogen Bestimmungen für Angestellte und Arbeiter im Bundesdienst in der Weise zu ergänzen, daß 1. neben den aktiven Teilnehmern auch die Betreuer in die Verordnung selbst mit aufgenommen werden, 2. Urlaub auch für Sportarten gewährt wird, die nicht zu den olympischen Disziplinen zählen, 3. für verbandspolitische Tätigkeiten die Urlaubsverordnung analog anzuwenden ist. Bonn, den 29. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 8 Umdruck 310 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Sportpolitik — Drucksache V/2264 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen steuerliche Benachteiligungen der Amateurturn- und Sportvereine zu beseitigen. 1. Die Übernahme der im Einführungserlaß vom 24. Dezember 1953 (BStBl. II 1954 S. 50) zur Gemeinnützigkeitsverordnung 1953 ergangenen Anweisung, .daß bei Prüfung der Voraussetzungen der §i§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes und der Gemeinnützigkeitsverordnung im allgemeinen großzügig und unter dem Gesichtspunkt zu verfahren sei, daß Härten möglichst vermieden werden, und daß die aufzunehmende Verwaltungsarbeit nur dann als lohnend anzusehen ist, wenn der durch sie voraussichtlich zu erzielende Erfolg in einem angemessenen Verhältnis steht, in die Verordnung. 7074 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 2. Eine Befreiung der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Vereinen von der Körperschaftsteuer der Überschüsse bis zu 10 000 DM im Jahr, wenn diese Überschüsse innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zur Deckung von Unkosten im gemeinnützigen Bereich ihre Verwendung finden. Bonn, den 30. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) zu Punkt 9 der Tagesordnung. Bei der Vielfalt unseres deutschen Vereinswesens, ob Turn- oder Sportvereine, konfessionelle Verbände oder sonstige Organisationen aller Art zeigt sich auch der Wert des Vereins für unsere junge Demokratie. Die ca. 35 000 Turn- und Sportvereine gehören dazu, sie verschaffen in Stadt und Land Millionen Menschen frohe Freizeit und echten Ausgleich für ihre Arbeit und somit Gesundheit und Leistungskraft. Mitbürger aller Schichten unseres Volkes, Interessen und Bindungen kommen in diesen Vereinen zusammen. So tragen auch diese Vereine zu einer lebendigen Demokratie bei; denn in den Vereinen bewährt sich die bürgerliche Mitverantwortung in der Praxis. Ohne Idealismus sind die vielfältigen Aufgaben in unseren Turn- oder Sportvereinen, in unseren Gesangs- oder Heimatvereinen nicht zu erfüllen. Diese Vereine stehen alle vor einer großen Zukunft in unserer Gesellschaft; denn sie sind in der Praxis für alle da. Hier gilt es nun, die Bedeutung der Turn- und Sportvereine zu sehen, denn sie stehen vor großen Aufgaben. Der Sport gehört zur heiteren Seite unseres Lebens, und wir alle sollten uns sicher mehr Zeit dafür nehmen. Gerade in unserer Generation, wo die Zahl der freien Stunden beachtlich größer ist als bei unseren Eltern, sollten wir uns mehr darauf besinnen, wie wir diese freie Zeit sinnvoll ausnützen. Viele nutzen die Zeit zu Spiel und Sport, weil sie erkennen, daß die Gesundheit unser größter Reichtum ist. Es ist kein Geheimnis, daß nur der wirklich Gesunde sich seines Lebens freuen kann. Hierzu hilft der Sport, und darum sollten wir auch den zweiten Weg des deutschen Sportbundes fördern. In diesem Programm ist insbesondere der Sport für die ganze Familie und praktisch auch für die bisher Ungeübten vorgesehen. Angesichts der heutigen Anspannung unserer jungen Menschen und dem Kräfteverschleiß auch in ihren Berufen, wollen wir uns freuen, daß in der Bundesrepublik bereits über 8 Millionen Menschen vom Kindesalter bis zum Pensionär Mitglied in Turn- und Sportvereinen sind. Unser Volk in seiner Gesamtheit muß erkennen: der Sport ist für alle da, und wir müssen erkennen, daß es sich bei der Sportförderung um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt. Hier will ich besonders auf die Überlegungen der Gröger-Kommission zur Finanzreform hinweisen. Es geht hierbei darum, daß Bund, Länder und Gemeinden die gemeinsame Verpflichtung erkennen und jeder seinen Teil zur Erfüllung des Goldenen Planes leistet. Ohne Zweifel wäre es notwendig, bei diesen Gemeinschaftsaufgaben Prioritäten festzulegen und vom Bund besonders die bundeszentralen Maßnahmen und Aufgaben gezielt und vorrangig zu fördern. Ich will nun nicht die Einzelheiten all dieser Aufgaben aufzählen, die ja den Mitgliedern des Deutschen Bundestages nicht unbekannt sind. Lassen sie mich aber als Beispiel einen Hinweis geben, und zwar die Förderung im Übungsstättenbau. Gewiß ist es der Wunsch unserer Sportler, möglichst den Sportplatz um die Ecke zu besitzen, und in den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet ja auch viel geleistet. Das gilt nicht nur für die Großstädte, sondern ich kann Ihnen aus Erfahrung einen kleinen Luftkurort aus der Eifel nennen — es handelt sich um Adenau —, wo sich praktisch der ganze Ort bemüht, der Jugend und den Erwachsenen viele Sportmöglichkeiten zu bieten. Hier wurde z. B. ein Raum für Erholung und Sport geschaffen, wobei alle Beteiligten mit größtem Idealismus persönliche Opfer, sei es durch Arbeitsleistung oder finanziell, beitrugen. Manches Lob hören wir über die gute Zusammenarbeit der Bundeswehr mit vielen Sportverbänden oder Vereinen. Dankbar wollen wir anerkennen, daß die Bundeswehr den Sport soweit wie möglich unterstützt, und wir können hier nur die Hoffnung aussprechen, daß diese Zusammenarbeit sich zum Wohl unseres Volkes weiterhin so positiv auswirkt. Es ist besonders erfreulich, daß eine Vielzahl von Sportarten in ,der Bundeswehr betrieben werden. Hierzu gehören u. a.: Leichtathletik, Schwimmen, Boden- und Geräteturnen, Gymnastik, kleine Spiele, Boxen, Volleyball, Basketball und sportlicher Skilauf. An diesem Sportprogramm haben alle Soldaten der Bundeswehr teilzunehmen. Für besonders geeignete Soldaten ist eine Ausbildung in folgenden Sportarten möglich: moderner Fünfkampf, Degenfechten, Sportschießen, Judo, Fußball, Handball, Fallschirmsportspringen. Die Teilnahme von Soldaten an dieser Ausbildung erfolgt auf Grund freiwilliger Meldung. Wenn wir heute eine Bilanz der Einrichtungen für den Sport in der Bundeswehr ziehen, können wir ein schönes Ergebnis feststellen. Die Bundeswehr verfügt heute über a) Sportplätze — bundeseigene Anlagen 222 — Behelfsanlagen 20 — ermietete Anlagen 103 — zur Zeit im Bau 30 — in der Bauplanung bis 1971 113 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7075 b) Sport- und Ausbildungshallen — bundeseigene Anlagen 300 Behelfsanlagen 6 — ermietete Anlagen 41 — zur Zeit im Bau 60 — in der Bauplanung 131 c) Schwimmhallen — bundeseigene Anlagen 7 Die hier genannten Zahlen erstrecken sich auf den Zeitraum von 1956 bis heute. In den Zahlen sind Altbauten der vorhandenen Truppenunterkünfte enthalten. Oft hört man im Kreis unserer Sportfreunde die Frage, warum neben dem Breitensport bei der Bundeswehr nicht auch Spitzensport betrieben wird. Für die Förderung des Spitzensports hat die Bundeswehr keinen Auftrag. Nur einer Förderung des modernen Fünfkampfes stimmte der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages im Jahre 1959 zu. Der Hauhaltsausschuß des Deutschen Bundestages bewilligte jährliche Mittel für Training und Wettkämpfe im modernen Fünfkampf. Die CDU/CSU bittet die Bundesregierung, daß auch zukünftig Spitzensportler aller Sportarten durch die Einberufung in bestimmten Sportarten unterstützt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bis heute unter all seinen bisherigen Ministern und führenden Offizieren für dieses Anliegen immer Verständnis gezeigt. Die Spitzensportler sollten auch zukünftig durch die Freistellung vom Dienst für Wettkämpfe und Training ab 15 Uhr unterstützt werden. Man kann nur wünschen, daß wie bisher die Bundeswehr dadurch auch ihren Anteil zur Förderung des Spitzensportes beiträgt. In all den vergangenen Jahren war es stets zu begrüßen, daß wir im Bundestag in Fragen des Sports eine so weitgehende Gemeinsamkeit erzielten. Das war eine sehr gute Sache, und diesen Stil sollten wir auch weiter pflegen. Unser Volk kann mit Recht erwarten, daß Staat und Gesellschaft der Gesundheit unseres Volkes größte Aufmerksamkeit widmen. Diese Bedeutung hat der Kreis der Freunde des Sports in diesem Hause stets erkannt, und deshalb haben wir auch immer versucht, uns auf Schwerpunkte zu einigen. So hat der Deutsche Bundestag in all den Jahren zu manchem Erfolg beim Goldenen Plan mitgeholfen. Die Zahlen in unseren Haushaltsplänen weisen auch die finanzielle Unterstützung auf. Es unterliegt keinem Zweifel, daß wir hier noch lieber größere Summen investiert hätten. Der Herr Innenminister hat Dank und Anerkennung allen Verantwortlichen im Deutschen Sportbund, von der Führung unter Präsident Daume bis zum Kassierer des kleinsten Vereins, ausgesprochen. Der Deutsche Bundestag — und ich darf das hier für meine politischen Freunde der CDU/CSU besonders unterstreichen — wird aus der Verantwortung für unser ganzes Volk dem gesamten Sport auch in Zukunft die größtmögliche Unterstützung zukommen lassen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitza (Drucksache V/2299 Frage 25) : Ist die Bundesregierung bereit, vor einer Diskussion über die Erhöhung der Rundfunk- und Fernsehgebühren mit den Ländern das Gespräch über die Neuordnung des Rundfunkwesens in der Bundesrepublik Deutschland zu suchen? Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens sollen noch vor Jahresende beginnen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, eine einheitliche Rechtsgrundlage für das Rundfunkgebührenwesen zwischen Bund und Ländern einvernehmlich zu erarbeiten. Diese Aufgabe stellt sich unabhängig von der Frage nach der Gebührenhöhe. Falls bei diesen Verhandlungen auch eine Änderung der bisherigen Gebührensätze erörtert werden sollte, müssen alle Kostenfaktoren berücksichtigt werden; das schließt auch einen Meinungsaustausch über die bestehende Organisation des deutschen Rundfunkwesens ein. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (Drucksache V/2299 Frage 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um in Gesprächen mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, daß die deutschen Fernsehanstalten eine Konzeption für Schulfernsehsendungen erarbeiten? Die Bundesregierung mißt, wie bereits im Bericht über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildungsplanung ausgeführt, dem Bildungsfernsehen große Bedeutung zu. Sie hat schon in der Vergangenheit einzelne Projekte unterstützt und wird künftig an der Ausarbeitung von Vorschlägen in den Ausschüssen des Deutschen Bildungsrates mitwirken. Die Kultusminister der Länder entwickeln zur Zeit gemeinsam mit den Fernsehanstalten Konzeptionen für das Schulfernsehen. Im Rahmen einer gemeinsamen Bildungsplanung ist die Bundesregierung zu einer Mitwirkung an diesen Arbeiten und zu einer Intensivierung des internationalen Erfahrungsaustauschs bereit. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 29. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Mommer (Drucksache V/2299 Frage 75) : Wird der Bundesverteidigungsminister im Sinne meiner Mündlichen Anfrage — Buhdestagsdrucksache V/2236, Frage 55 — und des Schreibens des Bundesernährungsministers vom 2. November 1967 für die kommenden Monate ein Kilo Äpfel pro Kopf und Woche in die Verpflegung uhserer Soldaten einführen? 7076 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Die „Apfelaktion", wie sie von Ihnen und dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entsprechend der Regelung im österreichischen Bundesheer angeregt wurde, kann in der Bundeswehr leider nicht durchgeführt werden. Für eine derart gezielte Aktion stehen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung. Das tägliche Verpflegungsgeld (z. Z. 2,90 DM) reicht nicht aus, um in der Zeit von Dezember 1967 bis April 1968 je Woche und Soldat 1 kg Äpfel zu beschaffen. Würden die Standortverwaltungen den für Frischobst vorgesehenen Teilbetrag des Verpflegungsgeldes erhöhen, so müßten sie diese Mehrausgaben bei anderen ,ernährungsphysiologisch ebenfalls notwendigen Lebensmitteln einsparen. Soweit im Rahmen des Frischobstverbrauchs eine Verschiebung zugunsten der Äpfel vorgenommen werden konnte, ist dies allerdings bereits geschehen. Während des Höhepunkts der Apfelschwemme sind z. B. In 12 Tagen (16.-28. 10. 1967) im Standort — Hamburg 1500 g — Hannover 2000 g — Stuttgart 1200 g Äpfel aus deutscher Ernte je Soldat ausgegeben worden. Ich habe im übrigen durch den beigefügten Erlaß sichergestellt, daß auch weiterhin vor allem deutsche Äpfel bei der Bundeswehr verbraucht werden. Der Bundesminister der Verteidigung VR III 4 — Az. 48-10-10-00 Bonn, den 27. November 1967 SCHNELLBRIEF An Wehrbereichsverwaltung I, II, III, IV, V, VI nachrichtlich: Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Koblenz Bundeswehrverwaltungsamt, Bonn Bundeswehrverwaltungsschule I, Mannheim Bundeswehrverwaltungsschule II, Huntlosen Referat W II 1 Referat W III 6 im Ministerium Referat H II 2 Betr.: Beschaffung von Lebensmitteln für die laufende Versorgung der Bundeswehr durch die Standortverwaltungen Ich hatte mit Erlaß vom 8. 11. 1967 — VR III 4 — Az. 48-10-10-00 gebeten, die Standortverwaltungen über die günstige Einkaufsgelegenheit für Tafeläpfel (insbesondere Goldparmänen) aus deutscher Ernte während der Apfelschwemme 1967 zu unterrichten. Stichproben in einigen Standorten haben ergeben, daß zur Deckung des Frischobstanteils an der Truppenverpflegung trotzdem nicht die preisgünstig angebotenen Äpfel aus deutscher Ernte, sondern teurere ausländische Äpfel beschafft worden sind. Ich sehe mich deswegen veranlaßt, erneut — auf meine Hinweise anläßlich der Obst- und Gemüseschwemmen 1958 und 1964 nehme ich bezug — darauf aufmerksam zu machen, daß Lebensmittel für die laufende Versorgung der Bundeswehr aus deutscher Erzeugung und Herstellung zu beschaffen sind, wenn sie ebenso preisgünstig oder preisgünstiger als ausländische Lebensmittel gleicher oder vergleichbarer Art und Qualität auf den deutschen Märkten angeboten werden. Das gilt insbesondere auch für Frischobst aus deutscher Ernte bis zum Frühjahr 1968. Ich bitte Sie, die Standortverwaltungen entsprechend zu unterrichten und in Ausübung Ihrer Fachaufsicht dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz befolgt wird. Im Auftrag Kretschmann Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/2299 Fragen 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bezirkstages der Oberpfalz, daß es nicht angehen kann, den Bestand der Bundesbahndirektion Saarbrücken mit der Randlage dieser Direktion zu begründen, mit dem gleichen Argument aber die Auflösung der Direktion Regensburg zu fordern? Trifft es zu, daß die Bundesbahndirektion Regensburg wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg, also durch die Erweiterung des Direktionsbereiches von Nürnberg eine weitere Verstärkung des Gefälles zu erwarten ist? Ein Vergleich zwischen der Bundesbahndirektion Regensburg und der Bundesbahndirektion Saarbrücken ist nur schwer möglich. Saarbrücken ist der Mittelpunkt eines der bedeutendsten deutschen Industriegebiete, nämlich des Saargebietes, und einer der großen Schwerpunkte im Montandreieck Bundesrepublik Deutschland — Frankreich (Lothringen) — Luxemburg. Die Bundesbahndirektion Saarbrükken weist allein gegenüber Frankreich und Luxemburg sechs der bedeutendsten Eisenbahngrenzübergänge der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere für den Güterverkehr, vor allem mit dem Verkehr für Montangüter auf. Außerdem darf ich noch auf folgendes hinweisen: Die heutige Bundesbahndirektion Saarbrücken ist erst vor verhältnismäßig wenigen Jahren, nämlich am 1. Januar 1960, nach der politischen und wirtschaftlichen Rückkehr des Saargebietes zum übrigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Bundesbahndirektion Trier unter deren gleichzeitiger Aufhebung eingerichtet worden. Ob die Bundesbahndirektion Regensburg — wie in der auch mir im Wortlaut bekannten Resolution Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7077 des Bezirkstages der Oberpfalz behauptet wird — wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg kann von mir nicht beurteilt werden, zumal es sich um Verwaltungsbehörden in ganz verschiedenen strukturierten Wirtschaftsgebieten handelt. Im übrigen liegen mir noch keine Anträge auf Genehmigung der Auflösung von Bundesbahndirektionen vor. Selbstverständlich wird jeder eingehende Antrag unter Berücksichtigung auch der Frage der Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 100) : In welcher Weise wird das Bundesverkehrsministerium schnellstens der Verkehrsnot im Stadtgebiet von Gernsbach/ Murgtal begegnen, nachdem in den letzten Jahren auf dem sehr gefährlichen Straßenstück der Bundesstraße 462 im Stadtzentrum sieben Menschen ein Opfer des Straßenverkehrs geworden sind und erst am 19. Oktober 1967 der Unfalltod eines achtjährigen Schulkindes die Unhaltbarkeit der derzeitigen Straßenverhältnisse erwiesen hat? Die Bundesstraßenverwaltung wird nach Abschluß des gegenwärtig im Gang befindlichen Planfeststellungsverfahrens umgehend die Arbeiten für den Neubau einer zweiten Richtungsfahrbahn im Zuge der Bundesstraße 462 in Gernsbach einleiten. Mit der Verwirklichung dieses Vorhabens werden die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt von Gernsbach so nachhaltig verbessert, daß eine den normalen Rahmen übersteigende Gefährdung der Fußgänger nicht mehr gegeben sein wird. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 101) : Könnte nicht, nachdem Entwürfe zu einer Entlastung des Straßenverkehrs im Stadtkern von Gernsbach/ Murgtal vorliegen, die einen zeitraubenden und kostspieligen Ausbau der Bundesstraße 462 erfordern, eine schnellere Lösung dos schwierigen Problems in der Art eines Zwischenausbaues gefunden werden, um die Unfallgefahr auf diese Weise wenigstens so lange wesentlich zu verringern, bis die geplante Umgehungsstraße fertiggestellt ist? Möglichkeiten für eine Zwischenlösung, die die Zeit bis zum Bau der für später in Aussicht genommenen großen Ortsumgehung von Gernsbach überbrücken könnte, sind bereits eingehend untersucht worden. Eine Verringerung der Unfallgefahren ist jedoch nur bei Aufspaltung des Durchgangsverkehrs in zwei getrennte Richtungsfahrbahnen möglich. Der vorgeschlagene Zwischenausbau der bestehenden Ortsdurchfahrt würde dagegen durch die ohne Zweifel eintretende Erhöhung der durchschnittlichen Fahrgeschwindigkeit die Unfallgefahren noch erhöhen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/2299 Frage 102) : Werden für die im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 462 vorgesehene und hoffentlich sehr bald in Angriff zu nehmende Umgehungsstraße von Gernsbach/ Murgtal Mittel in dem Umfang zur Verfügung gestellt, daß dieser Bau in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann? Für die erwähnte große Ortsumgehung von Gernsbach besteht bisher lediglich ein genereller Vorentwurf. Die Ausarbeitung baureifer Pläne wird deshalb — auch im Hinblick auf die geländebedingten Schwierigkeiten — noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bei diesem Stand der Dinge lassen sich gegenwärtig noch keine verbindlichen Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten an dieser Maßnahme machen. Ich werde mich aber auf jeden Fall darum bemühen, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, sobald die planerischen und auch rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Ortsumgehung von Gernsbach geschaffen sein werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache V/2299 Frage 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es von dem jeweiligen Bahnhofsvorsteher abhängt, ob ein Fahndungsplakat im Bahnhofsgebäude ausgehängt werden darf? Nach den bestehenden Richtlinien entscheidet die jeweilige Bundesbahndirektion — und nicht der Bahnhofsvorsteher — darüber, ob ein Fahndungsplakat auf Bundesbahngebiet ausgehängt wird. Nach Auskunft der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn sind bei der bisherigen Handhabung keine Schwierigkeiten aufgetreten. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2299 Frage 104) : Sieht der Bundesverkehrsminister eine Möglichkeit, für den modernen Reiseomnibus mit starkem Motor und mit hoch dimensionierten Bremsen die Höchstgeschwindigkeit auf den Bundesautobahnen auf 100 km/st. festzusetzen, um die dringend notwendige Entflechtung aus dem Lastwagenverkehr zu fördern? Ich stimme mit Ihnen überein, Herr Kollege, daß die Entflechtung des Omnibusverkehrs aus dem Lkw-Verkehr ein erstrebenswertes Ziel ist. Der Verkehr würde dadurch möglicherweise flüssiger. Der übergeordnete Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit verlangt aber eine Beibehaltung der Höchstgeschwindigkeit für Omnibusse von 80 km/h. 7078 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Anlage 19 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2299 Frage 105) : Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß der derzeitige strangulierende Engpaß bei der Verbindung der Autobahnen Nürnberg—München und München—Salzburg im Münchener Vorortbereich auf den internationalen Tourismus geradezu abschreckend wirkt? Es ist mir bekannt, daß in den letzten Jahren der Verkehr auf der Autobahn Nürnberg–München sehr stark zugenommen hat und es deshalb in den Sommermonaten dieses Jahres während der Hauptreisezeit zu Verkehrsstauungen in München gekommen ist. Ein außerhalb des Stadtgebietes von München verlaufender Fernstraßenring wird auch von mir als notwendig erachtet. Der Verbindung zwischen den Bundesautobahnen Nürnberg–München und München–Salzburg kommt dabei besondere Bedeutung zu. Ich habe sie deshalb als Ergänzung in das Netz der Autobahnen aufgenommen. Die Planungsarbeiten sind bereits angelaufen. Wann diese Verbindung allerdings verwirklicht werden kann, läßt sich schon im Hinblick auf die sehr hohen Kosten zur Zeit noch nicht übersehen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Emde (Drucksache V/2299 Frage 106) : Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitige Gebührenberechnung im Fernsprechverkehr an gesetzlichen Feiertagen dahingehend zu ändern, daß künftig nicht mehr in allen anderen Bundesländern Werktagsgebühren erhoben werden müssen, nur weil in einem Bundesland der gesetzliche Feiertag teilweise nicht begangen wird? Die Gebührenermäßigung im Selbstwählferndienst gilt außer an Samstagnachmittagen und Sonntagen nur an solchen Tagen, die im gesamten Bundesgebiet und im Land Berlin übereinstimmend gesetzliche Feiertage sind. An diesen Tagen ist nämlich das gesamte Selbstwählnetz von der Belastung des Berufs- und Geschäftsverkehrs frei. Die Bundespost sieht sich nicht in der Lage, diese bestehende Regelung zu ändern; denn den Fernsprechteilnehmern, die an den Feiertagsregelungen anderer Bundesländer nicht teilhaben und in werktäglich gewohnter Weise auf den Fernsprecher angewiesen sind, wäre ein schlechter Dienst erwiesen, wenn das Selbstwählnetz dann infolge einer Gebührenermäßigung in gewissen Verkehrsbeziehungen in der Hauptverkehrsstunde zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde. Ferner wird die Tarifsteuerung von Werktagstarif auf Sonntagstarif nicht in je er Ortsvermittlungsstelle, sondern zentral je für einen Bereich vorgenommen. In einem solchen Bereich können Orte verschiedener Landeszugehörigkeit liegen. In diesen Fällen ist eine Tarifsteuerung entsprechend den Landesgrenzen technisch nicht möglich. Übrigens hätte die in der Frage vorgeschlagene Gebührenermäßigung zur Folge, daß bei Gesprächen zwischen Bundesländern mit verschiedener Feiertagsregelung die Gebühr für ein und dieselbe Verkehrsbeziehung in den beiden Verkehrsrichtungen verschieden wäre. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Huys (Drucksache V/2299 Frage 107): Ist der Bundesregierung bekannt, daß, laut Nordschau des NDR vom 21. November 1967, der Bundespostminister ein Aufhängen von Fahndungsplakaten in Postämtern aus ästhetischen Gründen ablehnt? Für den kostenlosen Plakataushang in den Schalterräumen der Postämter hat die Deutsche Bundespost zentrale Richtlinien erlassen, um allen berechtigten Interessen entsprechen zu können. Hiernach dürfen durchaus auch Fahndungsplakate ausgehängt werden. Praktisch lassen sich jedoch bei den Postämtern im Durchschnitt gleichzeitig nur 3 Plakate der Größe DIN A 4 auf den für den kostenlosen Aushang vorgesehenen Flächen unterbringen. Demgegenüber haben aber Fahndungsplakate meist das größere Format DIN A 2, d. h. viermal DIN A 4. Die Ablehnung solcher großen Fahndungsplakate geschieht also nicht aus ästhetischen Gründen, sondern aus Platzmangel. Die Fahndungsbehörden haben aber die Möglichkeit, bezahlte größere Aushangflächen durch Vermittlung der Postreklame 'in Anspruch zu nehmen. Aus ästhetischen Gründen schließt sich in Postämtern nur ein Aushang von Plakaten außerhalb der vorgesehenen Aushangflächen aus, weil hierdurch die Wände beschädigt und unansehnlich würden. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/2299 Frage 108) : Warum darf eine Fernseh-Rundfunk-Empfangsanlage nicht schon nach Einzahlung der Gebühr, sondern erst nach Zustellung der Fernseh-Rundfunk-Genehmigungsurkunde betrieben werden? Nach § 2 des Fernmeldeanlagengesetzes darf eine Fernmeldeanlage — in diesem Falle ein Fernsehempfangsgerät — erst nach Zustellung der Genehmigungsurkunde betrieben werden. Die genehmigende Postdienststelle muß nämlich vor Genehmigungser- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7079 teilung die Möglichkeit haben zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung erfüllt sind. Im übrigen sind die Rundfunkhändler im Besitze sogenannter „Fernseh-Rundfunkgenehmigungen für Vorführzwecke", die sie berechtigen, Fernseh-Rundfunkempfangsgeräte bis zu 14 Tagen bei Dritten zu errichten und zu betreiben. Somit besteht für den Käufer eines Fernsehempfangsgerätes die Möglichkeit, sogleich am Fernsehprogramm teilzunehmen, auch wenn ihm seine beantragte eigene Genehmigung noch nicht zugegangen ist. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Diehl vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rasner (Drucksache zu V/2299 Frage 116) : Wie erklärt es sich, daß die „Deutsche Wochenschau GmbH" bei Staatsbesuchen im Ausland und anderen repräsentativen Angelegenheiten oftmals Ausschließlichkeitsrechte genießt, die den anderen im Bundesgebiet wirkenden Wochenschauen vorenthalten werden? Bei Staatsbesuchen im außereuropäischen Ausland sind in der Regel die Plätze für mitreisende Journalisten beschränkt. Es kann deshalb in diesen Fällen immer nur ein Wochenschau-team an einer solchen Reise teilnehmen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist bemüht, bei der Auswahl dafür zu sorgen, daß die interessierten Wochenschauen eine pool-Vereinbarung treffen, nach der das aufgenommene Wochenschaumaterial gleichmäßig zur Verfügung steht. Bei repräsentativen Angelegenheiten im Inland werden — soweit das möglich ist — die Interessen aller Wochenschauen berücksichtigt. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache zu V/2299 Frage 117): Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Streichung des Zuschusses für die Zeitschrift „Ostprobleme", die seit beinahe 20 Jahren durch die Veröffentlichung von authentischem Quellenmaterial objektiv und umfassend über die kommunistischen Staaten Osteuropas und Asiens und über den Weltkommunismus informiert, zur Folge haben wird, daß diese Zeitschrift ihr Erscheinen einstellen und ihr umfangreiches Archiv auflösen muß ? Der Zuschuß ist bisher nicht gestrichen worden. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1968 ist der Zuschuß wiederum in Höhe von 410 000 DM vorgesehen. Gegen diesen Titel sind in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 28. April 1967 Bedenken erhoben worden, und es ist um Bericht gebeten, ob die Zeitschrift „Ostprobleme" weiter erscheinen müsse und wenn ja, inwieweit die Herstellungs- und Vertriebskosten gesenkt werden könnten. Hierüber sind inzwischen Untersuchungen angestellt worden, und ,der angeforderte Bericht wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen. Das Bundesministerium des Innern schlägt darin Wege vor, die sicherstellen, daß die Zeitschrift, wenn auch unter vertretbarer Kürzung des Zuschusses, weiter erscheinen kann. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 1. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache zu V/2299 Frage 119) : Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, von dem Angebot von München hinsichtlich der Bereitstellung eines kleinen Geländes im Bereich von Großhadern Gebrauch zu machen und dafür von dem Projekt im Kreuzlinger Forst Abstand zu nehmen? Die Verhandlungen über den Erwerb des von der Stadt München angebotenen Geländes bei Großhadern sind leider an den geforderten hohen Bodenpreisen gescheitert. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Aigner (Drucksache zu V/2299 Fragen 120, 121 und 122) : Ist die Bundesregierung bereit, die in der Resolution des Bezirkstags der Oberpfalz vom 17. Oktober 1967 aufgeführten Gründe gegen die beabsichtigte Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg anzuerkennen? Trifft die Tatsache zu, daß die Bundesbahndirektion Regensburg in der Wirtschaftlichkeit mit an den ersten Stellen in der Bundesrepublik steht und daß sie zum Beispiel wesentlich wirtschaftlicher arbeitet als die Bundesbahndirektion Nürnberg? Berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Bemühungen, Verwaltungsvereinfachungen zu erreichen, auch die volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten, den Ausblutungsprozeß von Randregionen zu stoppen und eine Entballung von Ballungsräumen mit zu erreichen? Die Resolution des Bezirkstages der Oberpfalz ist der Bundesregierung bekannt. Da mir die Entscheidung über die Aufhebung einer Bundesbahndirektion erst nach Durchführung des im Bundesbahngegesetz hierfür vorgesehenen Verfahrens zufällt, bedauere ich, diese für Regensburg nicht vorausnehmen zu können. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß ich auch die in der Resolution vorgebrachten Gründe zu gegebener Zeit würdigen und angemessen berücksichtigen werde. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit hat die Deutsche Bundesbahn darauf hingewiesen, daß der Personalbestand des Verwaltungsdienstes im Verhältnis zu dem des Außendienstes bei der Bundesbahndirektion Regensburg bereits heute höher sei als bei der 7080 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 Bundesbahndirektion Nürnberg und daß die Bundesbahndirektion Nürnberg also insoweit wirtschaftlicher arbeite. Wie dem Hohen Hause bekannt ist, gilt dem Zonenrandgebiet sowie den Bundesausbaugebieten und -orten die besondere Sorge der Bundesregierung. Andererseits habe ich schon mehrfach in meinen Antworten auf Fragen von Kollegen in den Fragestunden des Bundestages betont, daß durch die Schließung einer Bundesbahndirektion keine Verschlechterung in der Verkehrsbedienung durch die Deutsche Bundesbahn eintreten wird. Insoweit werden also die wirtschaftlichen Notwendigkeiten in den Randregionen nicht beeinträchtigt. Dennoch werde ich diesem Sachverhalt bei Vorlage eines Antrages auf Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg meine besondere Aufmerksamkeit widmen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 1. Dezember 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache zu V/2299 Fragen 123 und 124) : Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß die Arbeit des Instituts für Zeitgeschichte, München, bei der geistigen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus nicht zuletzt im Hinblick auf die jüngste Vergangenheit unseres Volkes große Bedeutung hat? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Länder zur Zahlung der noch ausstehenden Beiträge zu den Kosten für den dringend erforderlichen Institutsneubau des Instituts für Zeitgeschichte in München zu veranlassen? Die Bundesregierung ist sich mit den im Stiftungsrat des Instituts für Zeitgeschichte vertretenen Ländern sehr wohl der Bedeutung der Arbeit des Instituts u. a. auch bei der geistigen Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus bewußt. Die Neubaukosten des Instituts belaufen sich auf 3,4 Mio DM. Hierfür hat die Stiftung Volkswagenwerk 1,7 Mio DM bereitgestellt. Die restlichen 1,7 Mio DM müssen von den Stiftern (Bund, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen) aufgebracht werden. Da der Bund wegen der Bedeutung des Instituts die Hälfte des laufenden Finanzbedarfs deckt, hat er auf Empfehlung des Wissenschaftsrats 850 000,—DM verbindlich zugesagt. Die restlichen 850 000,— DM sollen zu je einem Drittel (das sind rd. 283 000,— DM) von den genannten drei Ländern getragen werden. Bayern hat seinen Anteil zugesagt. Es stellt darüber hinaus im Wege des Erbbaurechts zinslos das Baugrundstück im Werte von 1 Mio DM zur Verfügung. Die Entscheidungen der Länder Baden-Württemberg und Hessen stehen noch aus. Der bayerische Ministerpräsident hat die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Hessen brieflich von der Situation unterrichtet und sie gebeten, sich für die Bereitstellung ihrer Länderanteile einzusetzen. Die Bundesregierung ist bereit, auch ihrerseits bei den genannten Ländern auf eine baldige positive Entscheidung hinzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Kubitza.


Rede von Werner Kubitza
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann nur einen begrenzten Beitrag zur Klärung dessen geben, was Spiel, Sport und Leibeserziehung in unserem gesellschaftlichen Leben und in unserem Bildungswesen bedeuten können. Die Bedeutung, die die Länder dem Sport zumessen, zeigt allerdings die' Besetzung der Bundesratsbank.

(Zuruf rechts: Sehr wahr!)

Ich bin dem Herrn Staatssekretär aus Bayern dankbar dafür, daß wenigstens er gekommen ist.

(Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren, man kann dabei traditionell argumentieren, oder man geht aus von den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft mit ihrer Notwendigkeit, mit den Aufgaben eines technisch bestimmten Zeitalters fertigzuwerden. Ich habe den Eindruck, daß unsere Vorstellungen und Maßstäbe noch weitgehend an der Agrargesellschaft orientiert sind. Die Industriegesellschaft muß vorrangig die Gesundheit vorbeugend fördern und nicht erst die Krankheit bekämpfen. Eine Gesamtrechnung der Ausgaben für das Gesundheitswesen im Jahre 1961 weist die Summe von knapp 35 Milliarden DM aus. Dazu kommen die fiktiven volkswirtschaftlichen Verluste durch Krankheit, Unfall, Frühinvalidität und vorzeitigen Tod in Höhe von etwa 86,5 Milliarden DM. Verschlechtert sich das Verhältnis zwischen Gesundheit und Krankheit, so wird das sehr harte Folgen für unsere Volkswirtschaft haben. Denn die Gesamtleistung unseres Volkes, wie sie sich im Bruttosozialprodukt nieder-
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 1. Dezember 1967 7041
Kubitza
schlägt, ist in hohem Maße abhängig von der Lebenskraft, der Vitalität der schaffenden Bevölkerung. Vitalität aber bedeutet in erster Linie volle Funktionstüchtigkeit unseres Körpers, wobei die Ungestörtheit der körperlichen Prozesse zugleich das Fundament für die psychischen Abläufe bildet. Meine Damen und Herren, es wäre reizvoll, einmal zu untersuchen, inwieweit körperliche Mängel und Indisponiertheiten Ursachen politischer Fehlentscheidungen waren.

(Heiterkeit.)

Ich darf das, was ich soeben gesagt habe, — nicht den letzten Satz, sondern das Vorangegangene — durch ein Wort von Professor Dr. Mellerowicz unterstreichen. Er sagt:
Die Wohlstands- und Bewegungsmangelkrankheiten sind zur größten Bedrohung unserer Volksgesundheit geworden. Die Erfolge der modernen Medizin bleiben von fragwürdiger Art, wenn überwiegend ungesunde, morbide und mehr oder weniger geschädigte Menschen länger am Leben erhalten werden, wenn zwei Drittel der Erwerbstätigen vor Erreichen der Altersgrenze invalide werden, die vorhandenen mehr als 500 000 Krankenhausbetten immer noch nicht ausreichen, die Krankenversicherungsbelastung des einzelnen seit Jahrzehnten ansteigt, in jedem Jahr mehr als 10 Milliarden für zum größten Teil vermeidbare Krankheiten und Leistungsminderungen aufgewandt werden müssen.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ihr Aufsichtsführer, Herr Genscher, sollte einmal das Ablesen prüfen!)

Er fährt fort:
Es gibt eine vorzügliche Arbeitsgesetzgebung,
die gegen berufliche Überanstrengung schützt.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Der aufsichtführende Herr Genscher soll einmal das Ablesen prüfen!)

Aber es gibt keine oder nur unzureichende Gesetze gegen das viel größere Ausmaß an Schädigungen, an passiven Verstümmelungen, die durch ein zu wenig, durch Mangel an körperlicher Arbeit und Übung entstehen.
Soweit Professor Mellerowicz.
Und da die Bewegungsarmut auch die Fettleibigkeit fördert, will ich Ihnen ein Wort Nietzsches nicht vorenthalten, das da lautet:
Ein wenig fetter, ein wenig magerer — wieviel Schicksal liegt in so wenigem!

(Heiterkeit.)

Der Sport hat eine fundamentale Bedeutung für die Volksgesundheit, für Bildung und Erziehung. In diesem Sinne nimmt die deutsche Turn- und Sportbewegung dem Staate Aufgaben ab, die finanziell und in ihrer Wirkung auf das Zusammenleben dies Volkes nicht annähernd einzuschätzen sind. Dafür danken wir dem Deutschen Sportbund, den in ihm zusammengeschlossenen 36 000 Vereinen mit ihren 400 000 ehrenamtlichen Helfern. Davon wird zwar viel gesprochen, aber in der Gesetzgebung hat sich diese Auffassung, wie z. B. die Ablehnung des FDP-Antrags zur dritten Lesung der Mehrwertsteuer auf Steuerbefreiung der Sportorganisationen untereinander und mit ihren Mitgliedern zeigte, noch nicht durchgesetzt.
Die FDP-Fraktion fragt deshalb, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um dem Sport den gleichen Rang wie anderen gesellschaftlichen Bereichen in der gesamten Gesetzgebung und insbesondere in der Beurteilung der Gemeinnützigkeit zu sichern. Meine Damen und Herren, für die Überarbeitung der steuerlichen Gemeinnützigkeitsbestimmungen liegen zwei Vorschläge vor, einer vom Bundesfinanzministerium und ein zweiter des bekannten Steuerrechtlers Professor Dr. Riewald. Nach beiden Vorschlägen sollen die sogenannten Zweckverwirklichungsbetriebe, wie seither die steuerunschädlichen Hilfsbetriebe, den Charakter der Gemeinnützigkeit nicht stören. Erstmals soll nach dem Vorschlag Riewalds auch aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb keine Steuerpflicht entstehen, wenn der in diesem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielte Überschuß zur Deckung der Unkosten im 'gemeinnützigen Bereich der Körperschaft verwendet wird. In Stellungnahmen zu den Entwürfen haben Finanzämter aus der Praxis heraus vorgeschlagen, diese Überschußverrechnung mit den Unkosten im gemeinnützigen Bereich auf zwei oder drei Jahre zuzulassen.
Die FDP-Fraktion bittet Sie deshalb, im Rahmen der in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Reform der Abgabenordnung unserem Antrag auf Umdruck 310 zuzustimmen. Durch diese Änderung soll in erster Linie eine Besteuerung von Überschüssen vermieden werden, die dadurch entsteht, daß Mitglieder im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines Vereins ihre Arbeit kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Mitglieder wollen doch ihre freiwillige Arbeitsleistung dem gemeinnützigen Bereich ihres Vereins zugute kommen lassen. Es ist eine unbillige Härte, diese unechten Überschüsse zu besteuern. Die vorgeschlagene Regelung würde den Vereinen eine Rücklagenbildung für den Sportstättenbau ermöglichen, da ja in jedem Falle eine nicht unbedeutende Eigenleistung von ihnen verlangt wird.
Es ist im ganzen festzustellen, daß die Besteuerung der Amateurturn- und -sportvereine als sogenannte Idealvereine gegenüber der Besteuerung von wirtschaftlichen Personenvereinigungen stark benachteilig ist. Der Gesetzgeber sollte deshalb dafür sorgen, daß diese Benachteiligung beseitigt wird.
Der zweite Ihnen vorliegende Antrag auf Umdruck 308 fordert die Bundesregierung auf, die Verordnung über den Sonderurlaub für sportliche Zwecke den veränderten Verhältnissen anzupassen und den Sport nicht besser, aber auch nicht schlechter als andere gesellschaftliche Bereiche zu behandeln.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion bekennt sich nach wie vor zum Goldenen Plan und wird alles dransetzen, daß dieser Goldene Plan auch eine „goldene Wirklichkeit" wird. Unser besonderer
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Dank gilt der Deutschen Olympischen Gesellschaft, die 1960 mit ihrem ersten Memorandum die Initialzündung gegeben und mit ihrem zweiten Memorandum das Erreichte und das noch zu Leistende der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht hat.
Um zu einer besseren Klarheit der Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden zu kommen, schlagen wir folgende Aufgabenteilung vor.
Erstens. Der Bund trägt allein die Kosten für die Errichtung der Leistungs- und Forschungszentren und kommt auch für die Unterhaltung und personelle Besetzung der Zentren auf. Er beteiligt sich auch weiterhin am Bau der überörtlichen Anlagen und gibt die Mittel gezielter als bisher in die finanzschwachen Länder, um die recht oft unterschiedlichen Entwicklungen des Übunsstättenbaus in den einzelnen Ländern auszugleichen.
Zweitens. Die Länder finanzieren gemeinsam mit den Gemeinden die örtlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen und sind mit dem Bund an der Errichtung von überörtlichen Sportstätten beteiligt.
Drittens. Der Bund sorgt gemeinsam mit den Ländern für die fortlaufende Anpassung des Goldenen Plans an die strukturellen Entwicklungen und die fortlaufende Modernisierung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Richtlinien usw.
Viertens. Der Bund fördert die Beratung und Forschung auf dem Gebiet des Sportstättenbaus und unterhält dazu das Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sporbundes, das gleichzeitig zentrale Beratungsstelle der kommunalen Spitzenverbände ist.
Wir bedauern es sehr, daß es in diesem Jahrhundert in Deutschland noch nicht gelungen ist, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Errichtung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in den Gemeinden zu sichern.

(Sehr richtig! rechts.)

An Versuchen dazu hat es nicht gefehlt. Ich erinnere an die Entwürfe zu einem Reichsspielplatzgesetz der Jahre 1912 und 1920.
Wir haben zwar gesetzliche Vorschriften, die bei jedem Neubau vorschreiben, wie viele Quadratmeter zum Parken der Autos bereitgestellt werden müssen, Spielplätze für das Kind sind dagegen kaum vorgesehen.

(Zuruf von der FDP: Leider!)

Ich habe nicht den Eindruck, daß unsere Kultus- und Finanzgewaltigen wissen, welche Bedeutung Spiel und Sport für die menschliche Existenz haben, und daß gerade das Kind das Spiel und den Ort dazu braucht, wenn man seinen Gegebenheiten gerecht werden will. Zu Hause darf es nicht spielen, weil der Vater, die Untermieter oder die Nachbarn ge. stört werden. Das Spielen im Treppenhaus verbietet die Hausordnung. Das Spielen auf der Straße verbietet die Polizei oder zumindest die Gefährdung durch den Verkehr. Das Betreten der Grünflächen in den Anlagen ist verboten. Ich fordere alle Gemeinden und Städte auf, dem Beispiel Kölns, Frankfurts und weniger anderer Städte zu folgen, wo es
— insbesondere in Köln — keine Grünanlagen mehr gibt, die nicht betreten werden dürfen.

(Sehr gut! und Beifall.)

Wir können uns den Luxus von Grünanlagen allein um der Schönheit willen nicht mehr leisten,

(Zuruf: Seht gut!)

wenn damit immer mehr den Kindern jeder Bewegungs- und Lebensraum genommen wird. Wer sich über die wachsende Aggressivität jugendlicher Banden wundert, sollte sich genau fragen, wo denn ihr Bewegungsdrang als Kinder gestillt werden konnte.

(Sehr richtig! rechts.)

Erfahrene Kriminalisten sagen, daß die Triebfeder jugendlicher Bankräuber in einem starken Abenteuerdrang zu suchen sei, den die Heranwachsenden nicht auf eine harmlose Art austoben konnten. Es genügt heute nicht mehr, den 08/15-Spielplatz mit Sandkasten und Schaukel zu bauen, sondern das Angebot muß differenzierter sein, z. B. mit Robinson-Spielplätzen, die allen Altersstufen das ihnen gemäße Austoben sichern. Leider gilt für viele das Spiel immer noch als unnötig und überflüssig. Es hat sich noch nicht herumgesprochen, daß man ohne Schaden für die Entwicklung des Kindes nicht darauf verzichten kann.
Meine Damen und Herren! Die Bemühungen, unseren Spitzensportlern durch Schaffung von Forschungs-, Leistungs- und Trainingszentren optimale Vorbereitungsmöglichkeiten zu geben, sind um einiges vorangekommen. Zehn Trainingszentren der Verbände sind fertiggestellt oder befinden sich wenigstens im Bau, acht weitere werden geplant. Die Gesamtkosten bewegen sich zwischen 55 und 60 Millionen DM. Sie werden durchweg von Bund, Land und Gemeinde zu gleichen Teilen getragen. Die Frage der Unterhaltungskosten ist in den meisten Fällen ungeklärt. Um aber den höchsten Effekt aus der Leistungsförderung zu ziehen, sollte das bisherige Programm, das entscheidend von der Arbeit in den einzelnen Fachverbänden bestimmt ist, in zwei Richtungen überprüft bzw. ergänzt werden.
Erstens. Ist die Mitbenutzung bestehender Sportschulen der Landessportbünde und Landesfußballverbände sowie die Koordinierung zwischen den Universitätsinstituten für Leibesübungen und den neuen Anlagen gewährleistet, um zur rationellsten Ausschöpfung des bereits Vorhandenen zu kommen?
Zweitens. Ist sichergestellt, daß die Trainer, auch die Heimtrainer, eine kontinuierliche Fortbildung nach den modernsten Erkenntnissen erfahren und junge Kräfte nach Möglichkeit aus den Reihen der Spitzensportler speziell für die Tätigkeit als Bundestrainer herangebildet werden?
Meine Damen und Herren! Erst aus der Zentralisation aller fördernden Maßnahmen für den Spitzensport, aus der Kooperation der Fachverbände auf dem Gebiet der Forschungs- und Lehrarbeit und aus der Konzentration der Tätigkeit der Bundes-
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trainer wird jene Höchstleistung erwachsen, die wir dringend benötigen, um in der Spitze des Weltsports zu bleiben.
Gerade weil die deutsche Turn- und Sportbewegung föderalistisch aufgebaut ist und dezentralisiert arbeitet, ist ein Höchstmaß an Koordination über den Deutschen Sportbund geboten.

(Zuruf: Sehr richtig!)

Die in dezentralisierter Arbeit zum Tragen kommende Vielfalt kann sich nur dann für das Ganze auswirken, wenn an einer Stelle die Kräfte gebündelt wirksam werden. Diese aus modernen wirtschaftlichen Prinzipien gewonnene Erfahrung muß auch im Sport Eingang finden. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund ein allgemeines Zentrum für Leistungsförderung zu errichten. Über die Aufgaben und die organisatorische Form wird man sich sicherlich verständigen können.
Meine Damen und Herren! Vor dem ersten Weltkrieg soll im Bayerischen Landtag folgendes Wort gefallen sein:
Gesunde Völker sind meist dumme Völker. Wir wollen ein gesundes Landvolk.
Nun, meine Damen und Herrn, es wäre sehr reizvoll, diese zwei Sätze insgesamt zu untersuchen. Ich beschränke mich auf den ersten Satz, der etwas widerspiegelt, was auch heute noch in weiten Kreisen geteilt wird, nämlich Sport als Hobby der geistigen Kleingärtner.
Es hat sich an den deutschen Schulen und Hochschulen noch nicht herumgesprochen, daß ihr Bildungsauftrag die leibliche Bildung mit einzuschließen hat. Wir können uns zwar nicht genug tun, uns immer auf die Griechen zu beziehen.

(Zuruf.)

-- Mit ihrem Ideal der Kalokagathia waren sie uns jedenfalls weit voraus. Unverbunden standen und stehen sich Leibliches und Geistiges, Sport und Lernfächer, körperliches Training und intellektuelle Bildung gegenüber. Unsere Bildung ist intellektuell wasserköpfig, und wir haben eine Stillhalteschule mit einer Überbewertung der Kopf- und einer Unterbewertung der körperlichen Leistung. Die einseitige Kopflastigkeit unserer Erziehung begünstigt ein unterschiedliches Maß an Prestige, mit dem die einzelnen Fächer ausgestattet sind, worauf auch schon Kollege Wörner hingewiesen hat, und schafft sogar ein unnötiges und entbehrliches Prestigegefälle zwischen den Lehrern, die diese Fächer unterrichten.
Zwar haben die Kultusminister der deutschen Länder im Jahre 1956 einstimmig eine Empfehlung zur Förderung der Leibeserziehung in den Schulen beschlossen, die da lautet — man kann das nicht oft genug wiederholen, auch wenn der Kollege Wörner den zweiten Satz schon zitiert hat —:
Die Leibeserziehung gehört zur Gesamterziehung der Jugend. Bildung und Erziehung sind insgesamt in Frage gestellt, wenn sie nicht oder nur unzureichend gepflegt werden.
Das Nahziel, das möglichst schnell verbindlich erreicht werden sollte, sah folgendermaßen aus: im
ersten und zweiten Grundschuljahr die tägliche Bewegungszeit, für alle allgemeinbildenden Schulen vom 3. Schuljahr an drei Wochenstunden Leibesübungen und zusätzlich ein Spielnachmittag mit zwei Wochenstunden.
Die Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage vom 11. Oktober dieses Jahres zeigt, daß dieses selbst von den Kultusministern als Minimalziel Erklärte im Laufe von elf Jahren allenfalls bis zu 30% verwirklicht worden ist. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, werden unsere Kinder bis zum Jahre 2000 warten müssen, ehe das Nahziel erreicht ist, von der täglichen Stunde in Leibesübungen ganz zu schweigen. Dieser Ansatz vom Jahre 1956 hat nicht nur nicht zum Ziele geführt, sondern ist eine einmalige Deklamation geblieben, da in den danach veröffentlichten Plänen zur Bildungskonzeption und Schulreform die Leibeserziehung, wenn überhaupt, so nur in Nebensätzen erwähnt wird.
Eine weitere Forderung dieser Empfehlung war, daß jeder Studierende während der gesamten Studiendauer an der Pädagogischen Hochschule an der praktischen Ausbildung in den Leibesübungen teilzunehmen hat. Eine sehr vernünftige Forderung! Was nützen uns die Turnhallen und Schulsportplätze in den Landgemeinden, wenn der Lehrer oder die Lehrerin keine Ausbildung in Sport hat! Mit der universitätsmäßigen Bildung unserer Lehrer und der damit verbundenen freien Fächerwahl ist allerdings dieser Forderung die Grundlage entzogen. Da nur etwa 10% der Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen das Wahlfach Leibeserziehung belegen, wächst der ohnehin schon bedrohliche Lehrermangel für die Leibeserziehung ins Unerträgliche.
Meine Damen und Herren, höhere Schulen und Hochschulen haben eine Schlüsselstellung für die Einschätzung des Stellenwertes von Sport und Leibeserziehung in der Gesellschaft, und sie sind mit verantwortlich für das, was aus einem sich selbst überlassenen Sport werden könnte. Unsere Blindheit für das Notwendige wird nur noch durch unsere Selbstgefälligkeit übertroffen, wonach ja alles so schön, so gut sei.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren ganzen Einfluß geltend zu machen, daß bei der vorgesehenen Studienreform zeitlich noch genügend Raum für den Breitensport verbleibt und auch der notwendige Bewegungsraum in Form der Universitätssportanlagen bereitgestellt wird. Leistungssportlern müssen gegebenenfalls zusätzliche Semester zugebilligt werden, um mit der angestrebten Verkürzung der Studienzeit nicht die falsche Nebenwirkung zu erreichen, daß diese entweder das Studium aufgeben oder ihrem Sport entsagen müssen.
Meine Damen • und Herren, die Bundeswehr hat den Auftrag, im Rahmen des NATO-Bündnisses die äußere Freiheit der Bundesrepublik zu schützen. Die ungeheuren finanziellen Opfer, die wir für diese Verpflichtung leisten, werden am Ende sinnlos gewesen sein, wenn wir die Verteidigung über das stellen, was zu verteidigen ist. Was nützt uns eine mit den modernsten Waffen ausgerüstete Armee, wenn wir feststellen müssen, daß die körperliche Leistungsfähigkeit zunehmend zurückgeht? Nach neuesten Untersuchungen sind etwa 25 % der Gemuster-
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ten der Tauglichkeitsgrade vier bis sechs für den Wehrdienst untauglich. Bei rund 75 % der Gemusterten sind Haltungsschäden und Deformitäten des Bewegungsapparates festzustellen. Zwischen den Haltungsschäden und den heute vielbesprochenen vegetativen Störungen bestehen enge Zusammenhänge. Es zeigt sich, daß Jugendliche mit schlankem Hochwuchs und schlechter Haltung zu neurozirkulatorischen Störungen bis zur Kreislauflabilität neigen. Dabei handelt es sich überwiegend um junge Männer, die keinerlei sportliche Betätigung vor ihrer Wehrpflicht aufweisen können.
Die körperliche Belastbarkeit der Zwanzigjährigen ist so eingeschränkt, daß bei einem Marsch über 6 km 15 0/o nicht in der Lage sind, diese Strecke ohne Ausfälle zu überstehen. In den meisten Fällen ist es nicht mehr möglich, die festgestellten Schäden im Alter von 20 Jahren zu beseitigen. Nur im Schulalter betriebene Leibesübungen können dem zunehmenden körperlichen Verfall Einhalt gebieten. Da aber im Schulsport keine Änderung in Sicht ist, könnte die Bundeswehr versuchen, wenigstens teilweise diese Mängel auszugleichen. Dazu ist die lange Zeit nach der Grundausbildung besonders angetan.
Ziel müßte es sein, in jeder Kompanie einen im Sport voll ausgebildeten Offizier oder Unteroffizier zu haben, dem verantwortlich der gesamte Sport der Kompanie untersteht und der gegenüber dem Kompaniechef dafür sorgt, daß die Sportstunden nicht für andere dienstliche Zwecke verwendet werden, wie das so oft in der Schule geschieht.
Meine Damen und Herren, wir haben bisher viel zuwenig die Möglichkeiten wahrgenommen, Sportlehrer und Sporthelfer im Rahmen des Entwicklungsdienstes einzusetzen. Das amerikanische Peace Corps tut das seit Jahren mit Erfolg und hat einen eigenen Sachverständigen dafür. Über den Sport sind gerade die Entwicklungsländer leicht anzusprechen und könnten nicht nur zu besserer körperlicher Leistung gebracht, sondern auch vom Wert einer besseren Hygiene überzeugt werden. Zwei Ziele könnte man sich dabei stecken, erstens: die Verbreitung der Leibesübungen, von Spiel und Sport überhaupt, ihre Anwendung in breiten Schichten im Rahmen der Gesamtbildung und der Freizeit, zweitens: die Förderung des schon vorhandenen Spitzensports, der sich international bereits bewährt hat. Gerade für die Verbreitung der Leibesübungen an den Schulen stellen sich wichtige pädagogische Aufgaben wie Zielgerichtetheit und Systematik im methodischen Aufbau, Einfachheit und Natürlichkeit in der Übungsweise, Spontaneität im Unterricht sowie gegenseitige Hilfe und Mitverantwortung im Handeln. Die Erfahrungen der Deutschen Sporthochschule zeigen, daß einige Unterrichtskurse, wie z. B. in Südamerika, etwa 3- bis 4000 Lehrer erfaßten und sich damit auf Hunderttausende von Schülern auswirkten. Die Kosten hierfür betragen nur ein Zehntel von dem, was z. B. die Entsendung von guten Fußballmannschaften kostet, haben aber eine größere Wirkung für die Erziehung dieser Völker.
Der Sport kann in der Tat die Entwicklung eines Gemeinwesens erleichtern und beschleunigen. In einigen Gemeinwesen ist er die einzige Möglichkeit, die Menschen zusammen- und einander näherzubringen. Dies ist besonders in vielrassigen, in ethnisch differenzierten Gemeinwesen der Fall, wo jahrhundertealte Tabus und Traditionen Barrieren errichtet haben, die über den Sport in diesen Ländern abgebaut werden können.
Obwohl der deutsche Sport selbst noch der Entwicklungshilfe bedarf, meine ich, daß parallel zu den eigenen Problemen auch die Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer laufen müssen. Sie sollten in personeller und technischer Hilfe bestehen sowie im Austausch von Mannschaften. Voraussetzung ist allerdings, daß die bisherige wahllose und zufällige Entsendung von Sportlehrern oder Übungsleitern zentral von sozialpädagogischen und kulturpolitischen Gesichtspunkten aus gesteuert wird und daß eine entsprechende sachgerechte Vorbereitung dieser Entwicklungshelfer vorangeht.
Ich fasse zusammen. Wenn wir in dem jetzigen Tempo fortfahren, werden vielleicht in einem Jahrzehnt die notwendigen Sportstätten zur Verfügung stehen. Generationen wird es dauern, ehe die soziale Prestigestellung des Sports angehoben ist. Das Wort „Je höher ein Engländer sozial steht, um so enger sind seine Beziehungen zum Sport" läßt sich vorerst nicht auf unsere bundesrepublikanische Wirklichkeit anwenden. Solange Schule und Hochschule noch so wenig bewußt ist, daß das Kind oder der junge Mensch nicht ein auf ein Fahrgestell angewiesener Geist ist, sondern springlebendiger Leib ist und einen Leib hat, können alle Versuche der Legislative nur Stückwerk bleiben. Die Zeiten, da man den Sport als die herrlichste Nebensache der Welt bezeichnen konnte, sind vorbei. Es geht auch um Wichtigeres als nur um den Bizeps. Der Sport ist ein Bildungsfaktor eigener Art. Seine vorbeugende gesundheitliche Wirkung ist unbestritten.
Viele der von gedankenlosen Kritikern dem Sport angekreideten Verfallserscheinungen wurzeln nicht in der spezifisch sportlichen Sphäre, sondern sind häufig Ausdruck einer in ihren ethischen Fundamenten erschütterten Gesellschaft. Wir müssen darum dem modernen Menschen die Gefahren verdeutlichen, die ihn von der Zivilisation her bedrohen, und vor den scheinbaren Erleichterungen und vor einem Leben in Passivität warnen. Wenn die heutige Debatte hierzu einen Teil beitragen kann, hat sie ihre Wirkung nicht verfehlt.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, zur Vermeidung von Zweifeln darf ich darauf hinweisen, daß Zwischenfragen sowohl bei der Begründung als auch bei der Beantwortung der Großen Anfrage nicht möglich sind, sondern erst im Laufe der Aussprache.
    Zur Begründung des Antrags unter Buchstabe c hat der Herr Abgeordnete Müller (München) das Wort.
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