- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
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Ich teile. diese Auffassung in dieser Form — wie Sie sie jetzt in die Frage gekleidet haben, Herr Kollege Frerichs —, nicht. Die Bundesregierung wird in jedem Einzelfall zu prüfen haben, ob ein solcher vorgebrachter Wunsch von ihr erfüllt werden kann. Dabei hat sie ja auch selber zu entscheiden, in welcher Form sie Unterstützung leiht. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß sie die Frage einer Ausnahmeregelung vom Landschaftsschutz oder sonstigen allgemeinen Bebauungsvorschriften nicht zu entscheiden hat. Sie kann nur Bitten äußern, und es ist unverändert die freie Entscheidungsmöglichkeit der zuständigen Behörden, in diesem Falle also der Landesbehörden, ihrerseits so zu befinden, wie sie es für richtig halten. Daß die Bundesregierung es gern sieht, wenn ihren Anregungen gefolgt wird, ist nur natürlich. Daß sie das allerdings nur in begrenztem Umfange tun kann — immer mit Rücksicht darauf, daß daraus unter Umständen ein Präzedenzfall entsteht —, ist ebenso klar.