Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, um die Frage präzis zu beantworten: von einer Mitverantwortung in dem jetzt mehr strafrechtlichen Sinne, in dem Sie fast sprechen, könnte doch nur die Rede sein, wenn die Fernsehleute wissen und wollen, daß diese Dinge nicht ohne ihre Mitwirkung stattfinden, d. h. sie müßten wollen, daß sie durch die Mitwirkung diese Dinge provozieren. Das kann man den Fernsehleuten wirklich nicht unterstellen. Wir müssen mit diesen Dingen, glaube ich, sehr vorsichtig sein, denn sonst können Sie jede Berichterstattung in der Demokratie auf diese Weise einschränken. Herr Abgeordneter, das ist keine Eigenart des Fernsehens. Es haben auch früher viele erfreuliche und unerfreuliche Ereignisse nur deshalb stattgefunden, weil es am anderen Tag eine Schlagzeile in der Zeitung geben würde. Das ist früher auch schon ein Problem gewesen.