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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Enseling 6789 A Überweisung einer Vorlage an den Finanzausschuß 6789 A Wahl des Abg. Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6789 B Abänderung eines Überweisungsbeschlusses 6789 B Amtliche Mitteilungen 6789 B Fragestunde (Drucksache V/2268) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 6790 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6790 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 6790 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 B Fragen des Abg. Horstmeier: Technisches Hilfswerk Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 C Horstmeier (CDU/CSU) 6792 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Schwierigkeiten von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsanträgen . . . . . . . 6792 B Fragen der Abg. Frau Meermann: Zahl der in den Ministerien und in der Bundestagsverwaltung als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätigen Boten, Pförtner und Vervielfältiger — Unterschiedliche Entlohnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6792 B Frau Meermann (SPD) 6792 D Westphal (SPD) . 6793 C Fragen des Abg. Biechele: Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6793 D Biechele (CDU/CSU) 6793 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Fragen des Abg. Dichgans: Errichtung und Finanzierung eines großeren Distriktes Bundeshauptstadt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6794 A Dichgans (CDU/CSU) 6794 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6794 D Dorn (FDP) 6795 A Hübner (SPD) 6795 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6795 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 6796 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Derzeitige Lagerungskapazität für Treibstoff zur Gewährleistung des Notstandsprogramms Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6796 A Frage des Abg. Ollesch: Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung an bestehenden Anlagen und Einrichtungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 B Frage des Abg. Ollesch: Gesamtkonzeption auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6796 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6797 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6797 C Frage des Abg. Kubitza: Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6798 A Frage des Abg. Schwabe: Einwurfschlitze der Postbriefkästen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6798 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . . 6798 C Frage des Abg. Peiter: Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6798 D Dröscher (SPD) 6799 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6799 B Josten (CDU/CSU) 6799 D Schwabe (SPD) 6799 D Frage des Abg. Graaff: Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Lehrgangs zur Ausbildung von deutschen Beamten iur internationale Aufgaben Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 A Frage 'des Abg. Porsch: Reform des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 6800 B Frage des Abg. Ertl: Fortsetzung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes von Hassel, Bundesminister . . . . 6800 D Frage des Abg. Jung: Ausbauplan zur Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 B Jung (FDP) 6801 C Frage des Abg. Jung: Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Art. 74 Nr. 13 GG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 D Jung (FDP) 6801 D Frau Freyh (SPD) 6802 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über deutschen Heilbädern Frau Strobel, Bundesminister . . 6802 C Peiter (SPD) 6802 C Fellermaier (SPD) 6802 D Frage des Abg. Ollesch: Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung Frau Strobel, Bundesminister . . 6803 A Ollesch (FDP) 6803 B Jacobi (Köln) (SPD) 6803 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 III Frage des Abg. Reichmann: Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kosmetika und einer Verordnung gem. § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 6804 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 6804 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft (Drucksache V/2099) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte (Drucksache V/2133), mit Antrag betr. Erzeugerrichtpreis für Milch (FDP) (Drucksache V/1967), mit Antrag betr. Getreidepreisausgleich (FDP) (Drucksache V/1968), mit Antrag betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2100 [neu]), mit Antrag betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak (Abg. Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz [Gau-Bischofsheim], Freiherr von Gemmingen und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2175) und mit Antrag betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln (FDP) (Drucksache V/2193) Logemann (FDP) 6805 B Welslau (SPD) 6811 B Höcherl, Bundesminister . 6813 C, 6862 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6826 A Bauknecht (CDU/CSU) 6827 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6831 B Ertl (FDP) 6838 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6847 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6852 A Dr. Mommer (Vizepräsident) . . 6853 B Wächter (FDP) 6853 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6857 A Ehnes (CDU/CSU) 6858 B Reichmann (FDP) 6859 C Sander (FDP) 6860 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes (Drucksache V/1981) . . . . 6868 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2267, zu V/2267) — Zweite und dritte Beratung — 6868 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/2214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6869 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) — Erste Beratung — . . . 6869 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 260, Drucksache V/2201) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 265, Drucksache V/2202) Jung (FDP) 6869 C Ernesti (CDU/CSU) 6870 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 6871 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2129, V/2273) 6872 C Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksache V/2269) 6872 D Nächste Sitzung 6872 D Anlagen 6873 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6789 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Deringer 15. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Gscheidle 15. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lemmrich 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Merten 30. 11. Michels 15. 11. Paul 31. 12. Porsch 15. 11. Ruf 17. 11. Dr. Rutschke * 15. 11. Scheel 15. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. b) Urlaubsanträge Berlin 9. 12. Dr. Frede 31. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 300 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft - Drucksache V/2099 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verpflichtungen aus dem Landwirtschaftsgesetz und aus dem EWG-Anpassungsgesetz, insbesondere aus den §§ 1 und 4 voll zu erfüllen und somit auf Artikel 11 des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes zu verzichten, * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. eine Erklärung abzugeben, wonach der rationell bewirtschaftete Familienbetrieb auch künftig Leitbild der Agrarpolitik bleibt und nicht an Betriebsgrößen oder Viehbesatzzahlen, sondern am Familieneinkommen des Betriebes ausgerichtet wird, 3. bei den zukünftigen Verhandlungen in der EWG wegen nichterfolgter Zusagen folgende landwirtschaftliche Erzeugerpreise nachdrücklich zu vertreten : 475 DM je t Weizen 450 DM je t Futtergetreide 280 DM je dz Rinder (Orientierungspreis mit Interventionspflicht) -,39 DM je 1 Milch ab Hof Bonn, den 15. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß (CDU/CSU) zu Punkt 2 f der Tagesordnung. Wenn im Rahmen dieser agrarpolitischen Aussprache auch der Antrag der Fraktion der FDP-Drucksache 2175 - zur Diskussion steht, so kann es sich nicht darum handeln, daß die ganze Problematik des vielschichtigen Tabakproblems besprochen wird. Das ist übrigens auch in dem Antrag nicht vorgesehen. Vielmehr haben die Antragsteller das Anliegen der verschiedenen Tabakorganisationen aufgenommen. Die Bundesregierung möge nämlich darauf hinwirken, daß während des Übergangs und bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen EWG-Marktordnung für Rohtabak die nationalen Steuerpräferenzen beibehalten werden, bis die Altvorräte von diesen Tabaken (Schneidegut) in Landwirtschaft, Handel und Industrie aufgebraucht sind. Zum anderen sollen danach die Förderungsbeiträge an die Landwirtschaft für Tabak weiterlaufen, bis die EWG-Marktordnung mit ihren Regelungen in Kraft gesetzt ist. Um dies zu erreichen, sind geeignete Übergangsbestimmungen zu erlassen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, sieht unsere tabakbauende Landwirtschaft zuversichtlich einer EWG-Tabakmarktordnung entgegen. Ja, sie wünscht sogar eine solche und fordert sie geradezu. Der Vorschlag der Kommission sichert jedenfalls den Absatz und garantiert einen kostendeckenden Preis, was heute in der Bundesrepublik nicht gegeben ist. Ich weiß, daß die Bundesregierung erhebliche Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission erhebt. Es wird auch noch einiges zu bereinigen sein. In diesem Paket einer EWG-Tabakordnung wird die Harmonisierung der Tabaksteuer das schwierigste Problem sein. Es geht dabei für die 6874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Bundesrepublik um erhebliche Summen. Allein diese Tatsache wird dazu führen, daß die EWG-Marktordnung nicht wie vorgesehen im Jahre 1968 in Kraft treten kann, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1. Januar 1970. Eines muß gesagt werden: so wie die Dinge bei uns zur Zeit liegen, sind sie nicht länger haltbar. Selbst wenn man die Steuerpräferenz noch anerkennen will, so ist das Fördersystem und Förderverfahren geradezu unmöglich geworden. Dieses Fördersystem darf auch nicht in die EWG-Marktordnung eingehen. Dann wollen wir lieber die vorgesehene Käufer-Prämie der EWG-Marktordnung, die der Käufer bekommt, der den kostendeckenden Preis bezahlt. Unsere Förderbeträge müssen erst hart erstritten werden, und dann haben wir die Auswirkungen: die Käufer setzen sie erfahrungsgemäß am Preis ab. Dennoch müssen wir dies nach Lage der Dinge hinnehmen; denn wir können auf die Förderbeträge nicht verzichten. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die der Landwirtschaft zugesagten Förderbeträge für 1966 doch baldigst zur Auszahlung gelangen sollten. Für die Förderbeträge 1967 muß bald Klarheit geschaffen werden; denn die Unruhe in der tabakbauenden Landwirtschaft ist groß, vor allem deshalb, weil die diesjährige Markt- und Preissituation für Rohtabake seit der Währungsreform noch nie so schlecht war. Der laufende Zollabbau dürfte sich wohl auch noch preismindernd auswirken. Dieser mag der Industrie gewisse Vorteile bringen, der Bund hat jedenfalls große Zolleinnahmeverluste und die Bauern einen geringeren Preis. Auch deshalb ist es unser Bestreben, möglichst rasch einer vernünftigen EWG-Marktordnung zuzusteuern. Wir müssen auf alle Fälle in der Bundesrepublik den Tabakbau erhalten. Wenn auch unser Anbau nur 10 % des EWG-Anbaus ausmacht, so sind doch etwa 10 170 Landwirte daran beteiligt. Diese Sonderkultur auf den leichten Böden in der südwestdeutschen Ecke der Bundesrepublik hat eine große Bedeutung. Ausweichmöglichkeiten auf andere Kulturen, wie es hin und wieder schon empfohlen wurde, gibt es nicht. Unsere bäuerlichen und kleinbäuerlichen Betriebe sind auf diese Kulturart angewiesen. Es ist noch zu berücksichtigen, daß in diesen unseren Tabakanbaugebieten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit die besten Tabakqualitäten im EWG-Raum erzeugt werden. Ich möchte abschließend folgendes sagen. Wir wollen und wir müssen jede nationale Produktion, in diesem Falle eine agrarische, bis zum letzten verteidigen und zu erhalten bemüht sein. Bei Erhaltung des Tabakanbaus geht es nicht nur um ein landwirtschaftliches Problem, sondern auch um ein allgemein volkswirtschaftliches und nicht zuletzt auch um ein wichtiges finanzpolitisches Problem. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Meine Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit unserer Wirtschaft auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu verbessern. Es kommt hinzu, daß in dem Zeitpunkt, als der Antrag eingebracht wurde, große Teile der Industriekapazitäten durch das schlechte Inlandsgeschäft nicht voll genutzt werden konnten. Viele Firmen mußten in verstärktem Maße in den Export ausweichen — häufig mit Verlustpreisen —, um die vorhandenen Kapazitäten wenigstens in einem gewissen Umfange weiternutzen zu können und um vor allem die Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Situation hat sich auch heute noch nicht wesentlich geändert. Es geht uns mit diesem Antrage darum, durch eine Verbesserung der Exportkreditversicherung die Stellung unserer exportierenden Wirtschaft in der Welt langfristig gesehen sicherzustellen und bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Dabei ist hier nur an eine Verbesserung der sogenannten Selbstbehaltssätze gedacht, nicht jedoch an eine Änderung des Exportkreditversicherungssystems als Ganzen. Dadurch soll der Abstand der Sätze unseres Systems von dem der wichtigsten anderen Außenhandelsnationen beseitigt oder doch zumindest vermindert werden. Augenblicklich ist es so, daß bei der Inanspruchnahme von Garantien für Exportforderungen an private Schuldner oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften für Exportforderungen gegen öffentliche Schuldner die Mandantare des Bundes, also die Hermes-Kreditversicherungs AG. bzw. die Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Selbstbeteiligungssätze des Exporteurs verlangen. Diese Sätze betragen 20 % für das sogenannte wirtschaftliche Risiko einschließlich des Nichtzahlungs-Risikos bei öffentlichen Auftraggebern. Für das sogenannte Konvertierungs- und Transfer-Risiko sowie das Risiko eines Moratoriums oder Zahlungsverbots beträgt der Selbstbehalt 15 %, bei allen übrigen politischen Risiken 10%. Diese Sätze sind nach unserer Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen zu hoch. Die Wirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach vorgetragen und im Bundeswirtschaftsministerium wiederholt eine Bestätigung ihrer Auffassung erfahren. Deshalb geht unser Antrag dahin, die Sätze auf 15 % für das wirtschaftliche und 10 % generell für das politische Risiko zu senken. Die Exportkreditversicherung ist die Basis der gesamten Finanzierung des Exportgeschäftes. Erfolgt nämlich eine Finanzierung des Exportkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs, so tritt zwar für ihn insoweit keine Verschuldung ein, aber eine Verringerung der flüssigen Mittel. Die Exportkreditversicherung steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liquidität und hat große Auswirkungen. Hinzu kommt, daß unsere Exportkreditversicherungs-Institutionen eine Refinanzierung nur für den gedeckten Teil der Exportforderung gewähren. Es wird deshalb auch von keiner Seite bestritten, daß die Exportkreditversicherung und mit ihr die Refinanzierungsmöglichkeit, sei es über das Bankenkonsortium der Ausfuhrkreditgesellschaft, sei es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, unum- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6875 Bänglich, ja Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im Exportgeschäft ist. In der ganzen Welt wird dies praktiziert, allerdings mit unterschiedlichen Methoden und Konditionen. Aber — und das ist unser Anliegen — die Selbstbehaltsquoten des Exporteurs sind zu hoch. Sie sollen in einem gewissen Umfange erhalten bleiben; denn in einem bestimmten Ausmaß soll der exportierende Unternehmer am Risiko teilhaben. Es kommt nämlich in einer Vielzahl von Fällen vor, daß eine Kumulation der einzelnen Risiken eintritt. Dann kann der Exporteur vor einem schwierigen Liquiditätsproblem stehen. Bedingt ist dies vor allem dadurch, daß die Selbstbehaltsquoten, um die es uns hier geht, nicht durch das Refinanzierungssystem abgedeckt werden können, sondern frei finanziert werden müssen, also mit sehr viel höheren Kosten. Die zu hohen Selbstbehaltssätze wirken letztlich sehr belastend, weil die konkurrierenden ausländischen Exporteure, auf die unsere Wirtschaft im Welthandel trifft, durch ihre Regierungen sehr viel günstigere Exportkreditversicherungs-Konditionen eingeräumt bekommen. Die Bundesregierung anerkennt dies übrigens, und auch in der EWG-Kommission herrscht hierüber kein Zweifel. So decken z. B. die Exportkreditversicherungs-Institutionen in Großbritannien und Frankreich ebenso wie die EximBank in USA das politische Risiko teilweise voll ab, gewähren bei den wirtschaftlichen Risiken weitaus niedrigere Sätze und verlangen vor allem sehr viel niedrigere Zinssätze als unser System; auch räumen sie besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten ein. In England werden z. B. alle Exportforderungen mit 5 bis 6 % Zinsen finanziert, in Frankreich wird jede Exporttratte generell diskontiert mit Sätzen von 311/4 bei zweijähriger Laufzeit, bei längerer Laufzeit mit Sätzen von 4,5 bis 5 %. Die US-EximBank verlangt Zinsen von 5 bis 5,5 %. Unsere Ausfuhrkreditgesellschaft dagegen erhebt 61/4% Zinsen zuzüglich 0,6 % Wechselsteuer pro Jahr. Was dies bei langfristigen Liefergeschäften bedeutet, davon wissen unsere Exporteure ein Lied zu singen. Im Gegensatz zu den genannten Ländern ist unser Zins darüber hinaus variabel an den jeweils geltenden Diskont angepaßt. Auch dies führt unter Umständen zu Kostensteigerungen. Die ungünstigen deutschen Konditionen und die relativ geringe Inanspruchnahme der Exportkreditversicherung wird dokumentiert in einem von der EWG-Kommission kürzlich angestellten Vergleich der Länder der Berner Union. Danach steht bei langfristigen versicherten Lieferverträgen die Bundesrepublik an letzter Stelle. In dem Berichtszeitraum wurden nämlich nur 97 deutsche Verträge mit 0,63 Milliarden Dollar gemeldet. Die Vergleichszahlen sind bei Japan 468 Verträge, bei Frankreich 106 Verträge, bei Italien 184 Verträge. Unser Antrag wird — und dies ist für den Finanzminister und das Hohe Haus ganz sicher von großer Bedeutung — zu keiner direkten finanziellen Haushaltsbelastung führen. Lediglich die Eventual-Verbindlichkeiten werden sich in bescheidenem Maße erhöhen. Dies aber ist zumutbar, da die bisher eingetretenen endgültigen Schäden relativ gering waren. In dem für die Exportkreditversicherung maßgebenden Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums besteht nämlich ein echter Minus-Titel für Einnahmen aus den Überschüssen der Exportkreditversicherungsträger. Die den Ausschüssen vorliegende letzte Halbjahresübersicht des Bundesfinanzministeriums zeigt, ohne daß ich die Zahlen hier im einzelnen nennen möchte, daß die endgültig eingetretenen Schäden per Jahresmitte gerade 20 Millionen DM betragen, wobei natürlich die Umschuldungsaktionen des Bundes unberücksichtigt bleiben müssen, weil sie nicht endgültig sind; dies bei einem Gesamthaftungsvolumen von rund 15 Milliarden DM. Der Einnahmeüberschuß aus der Exportkreditversicherung ist beachtlich. Ich deutete es bereits an, unser Antrag entspricht den Harmonisierungsbestrebungen der EWG-Kommission. Er entspricht einem dringenden Bedürfnis der exportierenden Wirtschaft. Da er keine haushaltlichen Schwierigkeiten verursacht, bitten wir also um seine Annahme, soweit vorgesehen, uni seine Überweisung an den zuständigen Ausschuß. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Als Berichterstatter über den Entscheidungsantrag des Kollegen Dr. Dichgans und einer großen Zahl von Abgeordneten der CDU/CSU auf Umdruck 265 mußte ich auf die schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken hinweisen, welche durch diesen Antrag aufgeworfen werden. Bereits in der 115. Plenarsitzung habe ich gefragt, was — nach dem Grundsatz der Gleichheit — mit den Wehrpflichtigen geschehen soll, die zwar kein Abitur, aber gleichfalls Anspruch auf berufliche Weiterbildung haben. Es erschien mir auch sehr zweifelhaft, ob der Dienstplan so eingeteilt werden könnte, daß den Wehrpflichtigen 30 bis 40 Wochenstunden für den Besuch der Universität und eine entsprechend lange Zeit für das häusliche Studium zur Verfügung stünden. In der Tat ist weder der militärische Ausbildungsplan auf den Lehrplan der Universitäten noch die militärische Organisation auf die Unversitätsstandorte zugeschnitten. Hinzu kommt, daß mit der Studienreform erhebliche Neuerungen im Studiengang vorgesehen sind. Die Kultusministerkonferenz hat in den ersten vier Semestern — in in der ersten Stufe also — ein schulpflichtartiges Studium empfohlen und die Liberalisierung des Studienganges erst vom fünften Semester ab vorgesehen. Außerdem soll es künftig längere Semester und kürzere Semesterferien geben, dazu Ferienkurse. Dies alles läßt sich mit dem zur Zeit drei mal zwei Quartale umfassenden Ausbildungsplan der Bundeswehr nicht koordinieren. Die Konstruktion des 1jährigen Freiwilligen bei Beibehaltung einer 18monatigen Wehrpflicht ist ebenso unmöglich wie die Aufstellung von Studenten-Kompanien oder Studentenbataillonen. Abgesehen von der gesellschaftspolitischen Seite des 6876 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Problems wäre die Einsatzfähigkeit solcher Einheiten im Verteidigungsfall gering (Langemark!). Auch die finanziellen Lasten würden wachsen; denn die Pflege des Materials, der Waffen müßte ja von anderen Soldaten durchgeführt werden. Höhere Kosten für Soldaten von geringerer nichtmilitärischer Bedeutung wären die Folge. Wenn man bedenkt, daß nach der Zeit der geburtenarmen Jahrgänge künftig erhebliche Zugänge zu erwarten sind — im Jahre 1968 werden allein 45 000 Oberprimaner aus den Gymnasien entlassen — und das ohnehin vorhandene Problem der Wehrungerechtigkeit dadurch noch größer wird, dann wird die Forderung nach einem neuen gerechten System zum Politikum ersten Ranges. Als Berichterstatter muß ich empfehlen, den Antrag wegen der vielen — von mir zum Teil aufgezeigten Probleme — abzulehnen. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß der Bundesminister für Verteidigung die Sonderfragen der beruflichen Situation unserer Soldaten, auch die Sonderfragen der Abiturienten zurückstellen möchte, bis Klarheit über den neuen Aufbau unserer Verteidigung besteht. Das Problem der Abiturienten muß bis dahin offenbleiben. Die These, der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verbiete eine Sonderbehandlung der Studenten, halte ich jedoch für falsch. Der Staat ist eine Einheit, der Aspekt Wehrdienst ist vom Aspekt Bildungswesen nicht zu trennen. Wir berücksichtigen allenthalben den höheren Bildungsstand als legitimen Grund für eine bevorzugte Behandlung, z. B. bei der Zulassung zur Offizierslaufbahn, und es ist nicht einzusehen, warum er nicht eine besondere Behandlung auch beim normalen Wehrdienst rechtfertigen sollte. Fast alle anderen Länder der Welt haben Sonderregelungen für den Wehrdienst der Studenten, mindestens in bestimmten Fächern, z. B. bei bestimmten Sparten der Naturwissenschaft. Wir können also das Problem des Wehrdienstes der Studenten nicht mit einem pauschalen Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz vom Tisch bringen. Dieser Hinweis überzeugt um so weniger, als wir ja überhaupt nur etwa die Hälfte der Abiturienten zum Wehrdienst einziehen, und die Ungleichheit zwischen Leistung und Nichtleileistung des Wehrdienstes ist viel größer als die einer Sonderbehandlung der Studenten, denen unser Bildungssystem eine Gesamtlänge der Ausbildung auferlegt, die sie von allen nichtakademischen Berufen unterscheidet. Es soll dankbar registriert werden, daß die Bundeswehr die Wartezeiten bis zur Einberufung, die früher den Studienbeginn oft noch weiter hinauszögerten, fast vollständig ausgemerzt hat. Weiter ist anzuerkennen, daß Härteregelungen bestehen, die unter Umständen eine vorzeitige Entlassung zum Beginn des Studiums ermöglichen. Aber diese Härteregelungen müssen so praktiziert werden, daß nicht eine neue Ungleichheit zwischen informierten Studenten entsteht und solchen, die von den Härteregelungen nichts wissen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 13. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2236 Fragen 42 und 43) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß ein großer Teil der Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Einführung der österreichischen neuen Auslandsteuersätze am 1. Januar 1968 nach Osterreich verlagert wird? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die neuen österreichischen Steuerbestimmungen gegen internationale Verträge und Abkommen, wie z. B. den UNESCO-Abkommen und den Vereinbarungen mit der EWG, zuwiderlaufen, weshalb ggf. Anklage beim Internationalen Gerichtshof erhoben werden kann? Mit den „österreichischen neuen Auslandssteuersätzen" dürfte die Erhöhung der österreichischen Umsatzausgleichsteuersätze gemeint sein, ,die ab 1. Januar 1968 zusammen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer geplant ist. Diese Erhöhung würde internationalen Verträgen, nämlich 'dem GATT und dem UNESCO-Abkommen, nur zuwiderlaufen, wenn nach Osterreich eingeführte Erzeugnisse durch die Ausgleichsteuer mit höheren Abgaben belastet würden als gleichartige Erzeugnisse österreichischen Ursprungs. Für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß hier vorliegt, reichen die z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen noch nicht aus. Auch liegt bei den zuständigen Ministerien noch kein Material darüber vor, daß als Folge der beabsichtigten österreichischen Maßnahmen Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Osterreich verlagert würden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist aber bereits um Bericht gebeten worden. Darüber hinaus wäre es Sache der betroffenen deutschen Wirtschaftskreise, etwaige Unterlagen, aus denen sich eine Diskriminierung nach Osterreich eingeführter ,deutscher Waren ergibt, der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Es wird dabei zu berücksichtigen .sein, daß Osterreich ab 1. Januar 1969 die Einführung einer Mehrwertsteuer plant; hierdurch würden etwaige Folgen einer Erhöhung der jetzigen Bruttoumsatzsteuer entfallen. Nach dem GATT und dem UNESCO-Übereinkommen sind bei Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner Konsultationen und ein Vergleichsverfahren vorgesehen. Bevor solche Verfahren, an denen auch dritte Länder beteiligt würden, eingeleitet werden, sollte man versuchen, die berechtigten Interessen 'der deutschen Wirtschaft gegenüber Osterreich .auf bilateralem Wege geltend zu machen. Sollte sich herausstellen, daß durch die in Osterreich geplante Erhöhung der Umsatzausgleichsteuer deutsche Ausfuhren gegenüber gleichartigen österreichischen Erzeugnissen diskriminiert werden, so wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Rednerliste ist erschöpft. Wir sind am Schluß dieser siebenstündigen Debatte und kommen zur Überweisung der Anträge.
    Zunächst der Antrag der Fraktion der FDP zu der Großen Anfrage der Fraktion der FDP auf Umdruck 300 *). Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Die Anträge unter den Punkten 2 c bis g sollen gemäß dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates überwiesen werden. Sie haben das vor sich auf der gedruckten Tagesordnung. — Keine anderen Vorschläge; dann ist so beschlossen.
    Ich bitte die Damen und Herren, die bisher ausgeharrt haben, noch eine kleine Viertelstunde länger auszuharren.

    (Unruhe.)

    Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes
    — Drucksache V/1981 —
    Herr Dr. Staratzke gibt eine Begründung zu diesem Antrag zu Protokoll. **)
    Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
    Überweisungsvorschlag: an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkte 4 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes
    — Drucksache V/2237 —
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß)

    — Drucksachen V/2267, zu V/2267 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Lindenberg

    (Erste Beratung 131. Situng)

    Es liegen keine Anträge vor. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Zugrunde liegt die Druck-
    *) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 4



    Vizepräsident Dr. Mommer
    sache V/2237, in die die Änderungsvorschläge eingearbeitet sind, die sich aus den Ausschußbericht auf Drucksache V/2267 ergeben.
    Ich rufe die Artikel 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle fest: einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen. zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Ich danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
    — Drucksache V/1713 —
    Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß)

    — Drucksache V/2214 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Stahlberg (Erste Beratung 116. Sitzung)

    Das Wort wird nicht gewünscht. Anträge liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Drucksache V/1713. Wer den Artikeln 1, 2, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Wir kommen zur
    dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im ganzen zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG)

    — Drucksache V/2246 —
    Das Wort wird nicht gewünscht.
    Überweisungsvorschlag: an den Ausschuß für Arbeit und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
    a) Beratung des Mündlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den
    Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967
    hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
    — Umdruck 260, Drucksache V/2201 — Berichterstatter: Abgeordneter Berkhan
    b) Beratung des Mündlichen Berichts des Verteidigungsausschusses (5. Ausschuß) über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967
    hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
    — Umdruck 265, Drucksache V/2202 — Berichterstatter: Abgeordneter Jung
    Herr Abgeordneter Jung gibt einen Bericht zu Protokoll *) und wünscht das Wort in der Aussprache. Herr Abgeordneter Jung hat das Wort.


Rede von Kurt Jung
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der bereits fortgeschrittenen Zeit will ich versuchen, mich kurz zu fassen. Wie der Herr Präsident eben ankündigte, werde ich den Mündlichen Bericht zu Punkt b) über den Antrag der Kollegen Dr. Dichgans und Genossen zu Protokoll geben.*)
Die FDP hat am 8. Juni einen Entschließungsantrag vorgelegt, wonach die Bundesregierung aufgefordert werden soll, gemäß § 66 des Soldatengesetzes den Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverteidigung vorzulegen. Über diese gesetzlich vorgeschriebene Vorlage hinaus haben wir gefordert, in diesem Organisationsgesetz die gewandelten Anschauungen innerhalb der NATO zu berücksichtigen und außerdem sicherzustellen, daß innerhalb der Streitkräfte eine durchgehende Kommandostruktur vom Generalinspekteur bis zu den untersten Einheiten geschaffen wird. Dies ist schon deshalb sehr wichtig, weil dadurch endlich der Organisationswirrwarr, der unter anderem auch ein Hauptgrund der latent vorhandenen Unzufriedenheit in der Bundeswehr ist, beseitigt werden kann. Es ist ein Unding, daß zahlreiche Referate — ich glaube, es sind an die 60 — über Ministerialerlasse in die Truppe hineinregieren. Inzwischen ist zwar sichergestellt, daß derartige Erlasse über den Inspekteur laufen, weil diese unerträglichen Zustände u. a. in der sogenannten Generalkrise die schlimmsten Auswirkungen hatten. Es ist aber jetzt hoch an der Zeit, meine Damen und Herren, daß endlich Klarheit geschaffen wird, um für die Zukunft noch schlimmere Auswirkungen zu verhüten. Der Wasserkopf des Bundesministeriums der Verteidigung mit seinen etwa 5000 Bechäftigten muß endlich einer Operation unterzogen werden,
*) Siehe Anlage 5



Jung
damit man dort wieder klarer denken und sinnvoller handeln kann.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber ein bißchen stark! — Weitere Zurufe.)

Meine Damen und Herren! Die Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion haben im Ausschuß erklärt, daß unsere Forderung auch die ihre sei und daß sie den Antrag grundsätzlich unterstützten; sie hielten es jedoch für notwendig, so lange zu warten, bis der Bundesminister der Verteidigung von seiner Krankheit genesen sei. Das ist inzwischen der Fall. Ich darf Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, bitten, nun Ihre Zusage auch wahrzumachen.
Die Kollegen der CDU hatten auch nicht grundsätzlich nein gesagt. Das konnten sie auch nicht wegen der gesetzlich verankerten Forderung nach Vorlage dieses Entwurfs. Wir haben jedoch den Eindruck gewonnen, daß man am liebsten warten möchte, vielleicht sogar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, weil man offenbar klare Kompetenzen scheut. Man sagt, wir hätten im Augenblick Wichtigeres zu tun. Nun, ich kann beim besten Willen nicht erkennen, daß es Wichtigeres gibt als die Lösung dieser grundsätzlichen Probleme, welche die Basis unserer Verteidigungspolitik überhaupt sind. Über das „Wie" kann man ja diskutieren, und wir lassen mit uns über alles reden. Daß aber diese Regierung so gar keine Anstalten macht, der gesetzlichen Verpflichtung endlich nachzukommen, bedrückt uns sehr. Entweder sagt man heute ehrlich, daß man den Entwurf nicht vorlegen kann, weil man keine Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr hat, oder man gibt zu, daß man ganz einfach nicht will. Das, meine Damen und Herren, wäre allerdings das Schlechteste, was der Bundeswehr passieren könnte.
In Anbetracht der Wichtigkeit der Sache möchte ich das Hohe Haus dringend bitten, unserem Antrag zuzustimmen und deshalb den Antrag des Ausschusses abzulehnen.
Wie versprochen, werde ich meinen Bericht über den Antrag der Kollegen Dichgans und Genossen zur Abkürzung des Verfahrens zu Protokoll geben*).
Gestatten Sie mir jedoch als einem Vertreter der freidemokratischen Opposition in diesem Hause, dem Bericht einige kurze Anmerkungen hinzuzufügen. Im Grunde freuen wir uns, daß Herr Dr. Dichgans mit so vielen Kollegen der CDU/CSU diesen Antrag gestellt hat. Nicht weil er in der Sache richtig wäre — Sie werden die Ablehnungsgründe im Protokoll nachlesen —, sondern weil er zeigt, daß auch in der CDU/CSU die Zahl derer wächst, die der Ansicht sind, daß die Ausbildung von Soldaten, die keine technische Sonderfunktion haben, durchaus in zwölf Monaten abgeschlossen sein kann. Die Konsequenz daraus, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, ist doch die, daß bei Straffung des Dienstplanes die Grundausbildung allgemein auf zwölf Monate reduziert werden kann. Ersatzdienste sollten nach unserer Meinung zum Abbau der Wehrungerechtigkeit
*) Siehe Anlage 5
in einem System der allgemeinen Verteidigungspflicht entsprechend angerechnet werden.
Deshalb, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, die Sie den Antrag gestellt haben: fordern Sie keine unbefriedigenden Einzellösungen, sondern helfen Sie uns, ein gerechtes Wehrsystem mit optimaler Effektivität durchzusetzen. Sie haben dazu bald Gelegenheit, indem Sie unseren Antrag auf Reduzierung der Wehrdienstzeit auf zwölf Monate unterstützen, und dafür darf ich Ihnen im voraus danken.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ernesti.