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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Enseling 6789 A Überweisung einer Vorlage an den Finanzausschuß 6789 A Wahl des Abg. Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6789 B Abänderung eines Überweisungsbeschlusses 6789 B Amtliche Mitteilungen 6789 B Fragestunde (Drucksache V/2268) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 6790 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6790 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 6790 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 B Fragen des Abg. Horstmeier: Technisches Hilfswerk Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 C Horstmeier (CDU/CSU) 6792 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Schwierigkeiten von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsanträgen . . . . . . . 6792 B Fragen der Abg. Frau Meermann: Zahl der in den Ministerien und in der Bundestagsverwaltung als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätigen Boten, Pförtner und Vervielfältiger — Unterschiedliche Entlohnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6792 B Frau Meermann (SPD) 6792 D Westphal (SPD) . 6793 C Fragen des Abg. Biechele: Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6793 D Biechele (CDU/CSU) 6793 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Fragen des Abg. Dichgans: Errichtung und Finanzierung eines großeren Distriktes Bundeshauptstadt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6794 A Dichgans (CDU/CSU) 6794 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6794 D Dorn (FDP) 6795 A Hübner (SPD) 6795 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6795 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 6796 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Derzeitige Lagerungskapazität für Treibstoff zur Gewährleistung des Notstandsprogramms Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6796 A Frage des Abg. Ollesch: Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung an bestehenden Anlagen und Einrichtungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 B Frage des Abg. Ollesch: Gesamtkonzeption auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6796 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6797 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6797 C Frage des Abg. Kubitza: Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6798 A Frage des Abg. Schwabe: Einwurfschlitze der Postbriefkästen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6798 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . . 6798 C Frage des Abg. Peiter: Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6798 D Dröscher (SPD) 6799 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6799 B Josten (CDU/CSU) 6799 D Schwabe (SPD) 6799 D Frage des Abg. Graaff: Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Lehrgangs zur Ausbildung von deutschen Beamten iur internationale Aufgaben Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 A Frage 'des Abg. Porsch: Reform des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 6800 B Frage des Abg. Ertl: Fortsetzung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes von Hassel, Bundesminister . . . . 6800 D Frage des Abg. Jung: Ausbauplan zur Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 B Jung (FDP) 6801 C Frage des Abg. Jung: Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Art. 74 Nr. 13 GG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 D Jung (FDP) 6801 D Frau Freyh (SPD) 6802 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über deutschen Heilbädern Frau Strobel, Bundesminister . . 6802 C Peiter (SPD) 6802 C Fellermaier (SPD) 6802 D Frage des Abg. Ollesch: Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung Frau Strobel, Bundesminister . . 6803 A Ollesch (FDP) 6803 B Jacobi (Köln) (SPD) 6803 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 III Frage des Abg. Reichmann: Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kosmetika und einer Verordnung gem. § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 6804 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 6804 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft (Drucksache V/2099) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte (Drucksache V/2133), mit Antrag betr. Erzeugerrichtpreis für Milch (FDP) (Drucksache V/1967), mit Antrag betr. Getreidepreisausgleich (FDP) (Drucksache V/1968), mit Antrag betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2100 [neu]), mit Antrag betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak (Abg. Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz [Gau-Bischofsheim], Freiherr von Gemmingen und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2175) und mit Antrag betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln (FDP) (Drucksache V/2193) Logemann (FDP) 6805 B Welslau (SPD) 6811 B Höcherl, Bundesminister . 6813 C, 6862 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6826 A Bauknecht (CDU/CSU) 6827 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6831 B Ertl (FDP) 6838 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6847 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6852 A Dr. Mommer (Vizepräsident) . . 6853 B Wächter (FDP) 6853 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6857 A Ehnes (CDU/CSU) 6858 B Reichmann (FDP) 6859 C Sander (FDP) 6860 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes (Drucksache V/1981) . . . . 6868 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2267, zu V/2267) — Zweite und dritte Beratung — 6868 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/2214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6869 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) — Erste Beratung — . . . 6869 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 260, Drucksache V/2201) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 265, Drucksache V/2202) Jung (FDP) 6869 C Ernesti (CDU/CSU) 6870 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 6871 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2129, V/2273) 6872 C Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksache V/2269) 6872 D Nächste Sitzung 6872 D Anlagen 6873 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6789 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Deringer 15. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Gscheidle 15. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lemmrich 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Merten 30. 11. Michels 15. 11. Paul 31. 12. Porsch 15. 11. Ruf 17. 11. Dr. Rutschke * 15. 11. Scheel 15. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. b) Urlaubsanträge Berlin 9. 12. Dr. Frede 31. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 300 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft - Drucksache V/2099 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verpflichtungen aus dem Landwirtschaftsgesetz und aus dem EWG-Anpassungsgesetz, insbesondere aus den §§ 1 und 4 voll zu erfüllen und somit auf Artikel 11 des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes zu verzichten, * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. eine Erklärung abzugeben, wonach der rationell bewirtschaftete Familienbetrieb auch künftig Leitbild der Agrarpolitik bleibt und nicht an Betriebsgrößen oder Viehbesatzzahlen, sondern am Familieneinkommen des Betriebes ausgerichtet wird, 3. bei den zukünftigen Verhandlungen in der EWG wegen nichterfolgter Zusagen folgende landwirtschaftliche Erzeugerpreise nachdrücklich zu vertreten : 475 DM je t Weizen 450 DM je t Futtergetreide 280 DM je dz Rinder (Orientierungspreis mit Interventionspflicht) -,39 DM je 1 Milch ab Hof Bonn, den 15. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß (CDU/CSU) zu Punkt 2 f der Tagesordnung. Wenn im Rahmen dieser agrarpolitischen Aussprache auch der Antrag der Fraktion der FDP-Drucksache 2175 - zur Diskussion steht, so kann es sich nicht darum handeln, daß die ganze Problematik des vielschichtigen Tabakproblems besprochen wird. Das ist übrigens auch in dem Antrag nicht vorgesehen. Vielmehr haben die Antragsteller das Anliegen der verschiedenen Tabakorganisationen aufgenommen. Die Bundesregierung möge nämlich darauf hinwirken, daß während des Übergangs und bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen EWG-Marktordnung für Rohtabak die nationalen Steuerpräferenzen beibehalten werden, bis die Altvorräte von diesen Tabaken (Schneidegut) in Landwirtschaft, Handel und Industrie aufgebraucht sind. Zum anderen sollen danach die Förderungsbeiträge an die Landwirtschaft für Tabak weiterlaufen, bis die EWG-Marktordnung mit ihren Regelungen in Kraft gesetzt ist. Um dies zu erreichen, sind geeignete Übergangsbestimmungen zu erlassen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, sieht unsere tabakbauende Landwirtschaft zuversichtlich einer EWG-Tabakmarktordnung entgegen. Ja, sie wünscht sogar eine solche und fordert sie geradezu. Der Vorschlag der Kommission sichert jedenfalls den Absatz und garantiert einen kostendeckenden Preis, was heute in der Bundesrepublik nicht gegeben ist. Ich weiß, daß die Bundesregierung erhebliche Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission erhebt. Es wird auch noch einiges zu bereinigen sein. In diesem Paket einer EWG-Tabakordnung wird die Harmonisierung der Tabaksteuer das schwierigste Problem sein. Es geht dabei für die 6874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Bundesrepublik um erhebliche Summen. Allein diese Tatsache wird dazu führen, daß die EWG-Marktordnung nicht wie vorgesehen im Jahre 1968 in Kraft treten kann, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1. Januar 1970. Eines muß gesagt werden: so wie die Dinge bei uns zur Zeit liegen, sind sie nicht länger haltbar. Selbst wenn man die Steuerpräferenz noch anerkennen will, so ist das Fördersystem und Förderverfahren geradezu unmöglich geworden. Dieses Fördersystem darf auch nicht in die EWG-Marktordnung eingehen. Dann wollen wir lieber die vorgesehene Käufer-Prämie der EWG-Marktordnung, die der Käufer bekommt, der den kostendeckenden Preis bezahlt. Unsere Förderbeträge müssen erst hart erstritten werden, und dann haben wir die Auswirkungen: die Käufer setzen sie erfahrungsgemäß am Preis ab. Dennoch müssen wir dies nach Lage der Dinge hinnehmen; denn wir können auf die Förderbeträge nicht verzichten. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die der Landwirtschaft zugesagten Förderbeträge für 1966 doch baldigst zur Auszahlung gelangen sollten. Für die Förderbeträge 1967 muß bald Klarheit geschaffen werden; denn die Unruhe in der tabakbauenden Landwirtschaft ist groß, vor allem deshalb, weil die diesjährige Markt- und Preissituation für Rohtabake seit der Währungsreform noch nie so schlecht war. Der laufende Zollabbau dürfte sich wohl auch noch preismindernd auswirken. Dieser mag der Industrie gewisse Vorteile bringen, der Bund hat jedenfalls große Zolleinnahmeverluste und die Bauern einen geringeren Preis. Auch deshalb ist es unser Bestreben, möglichst rasch einer vernünftigen EWG-Marktordnung zuzusteuern. Wir müssen auf alle Fälle in der Bundesrepublik den Tabakbau erhalten. Wenn auch unser Anbau nur 10 % des EWG-Anbaus ausmacht, so sind doch etwa 10 170 Landwirte daran beteiligt. Diese Sonderkultur auf den leichten Böden in der südwestdeutschen Ecke der Bundesrepublik hat eine große Bedeutung. Ausweichmöglichkeiten auf andere Kulturen, wie es hin und wieder schon empfohlen wurde, gibt es nicht. Unsere bäuerlichen und kleinbäuerlichen Betriebe sind auf diese Kulturart angewiesen. Es ist noch zu berücksichtigen, daß in diesen unseren Tabakanbaugebieten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit die besten Tabakqualitäten im EWG-Raum erzeugt werden. Ich möchte abschließend folgendes sagen. Wir wollen und wir müssen jede nationale Produktion, in diesem Falle eine agrarische, bis zum letzten verteidigen und zu erhalten bemüht sein. Bei Erhaltung des Tabakanbaus geht es nicht nur um ein landwirtschaftliches Problem, sondern auch um ein allgemein volkswirtschaftliches und nicht zuletzt auch um ein wichtiges finanzpolitisches Problem. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Meine Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit unserer Wirtschaft auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu verbessern. Es kommt hinzu, daß in dem Zeitpunkt, als der Antrag eingebracht wurde, große Teile der Industriekapazitäten durch das schlechte Inlandsgeschäft nicht voll genutzt werden konnten. Viele Firmen mußten in verstärktem Maße in den Export ausweichen — häufig mit Verlustpreisen —, um die vorhandenen Kapazitäten wenigstens in einem gewissen Umfange weiternutzen zu können und um vor allem die Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Situation hat sich auch heute noch nicht wesentlich geändert. Es geht uns mit diesem Antrage darum, durch eine Verbesserung der Exportkreditversicherung die Stellung unserer exportierenden Wirtschaft in der Welt langfristig gesehen sicherzustellen und bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Dabei ist hier nur an eine Verbesserung der sogenannten Selbstbehaltssätze gedacht, nicht jedoch an eine Änderung des Exportkreditversicherungssystems als Ganzen. Dadurch soll der Abstand der Sätze unseres Systems von dem der wichtigsten anderen Außenhandelsnationen beseitigt oder doch zumindest vermindert werden. Augenblicklich ist es so, daß bei der Inanspruchnahme von Garantien für Exportforderungen an private Schuldner oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften für Exportforderungen gegen öffentliche Schuldner die Mandantare des Bundes, also die Hermes-Kreditversicherungs AG. bzw. die Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Selbstbeteiligungssätze des Exporteurs verlangen. Diese Sätze betragen 20 % für das sogenannte wirtschaftliche Risiko einschließlich des Nichtzahlungs-Risikos bei öffentlichen Auftraggebern. Für das sogenannte Konvertierungs- und Transfer-Risiko sowie das Risiko eines Moratoriums oder Zahlungsverbots beträgt der Selbstbehalt 15 %, bei allen übrigen politischen Risiken 10%. Diese Sätze sind nach unserer Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen zu hoch. Die Wirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach vorgetragen und im Bundeswirtschaftsministerium wiederholt eine Bestätigung ihrer Auffassung erfahren. Deshalb geht unser Antrag dahin, die Sätze auf 15 % für das wirtschaftliche und 10 % generell für das politische Risiko zu senken. Die Exportkreditversicherung ist die Basis der gesamten Finanzierung des Exportgeschäftes. Erfolgt nämlich eine Finanzierung des Exportkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs, so tritt zwar für ihn insoweit keine Verschuldung ein, aber eine Verringerung der flüssigen Mittel. Die Exportkreditversicherung steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liquidität und hat große Auswirkungen. Hinzu kommt, daß unsere Exportkreditversicherungs-Institutionen eine Refinanzierung nur für den gedeckten Teil der Exportforderung gewähren. Es wird deshalb auch von keiner Seite bestritten, daß die Exportkreditversicherung und mit ihr die Refinanzierungsmöglichkeit, sei es über das Bankenkonsortium der Ausfuhrkreditgesellschaft, sei es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, unum- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6875 Bänglich, ja Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im Exportgeschäft ist. In der ganzen Welt wird dies praktiziert, allerdings mit unterschiedlichen Methoden und Konditionen. Aber — und das ist unser Anliegen — die Selbstbehaltsquoten des Exporteurs sind zu hoch. Sie sollen in einem gewissen Umfange erhalten bleiben; denn in einem bestimmten Ausmaß soll der exportierende Unternehmer am Risiko teilhaben. Es kommt nämlich in einer Vielzahl von Fällen vor, daß eine Kumulation der einzelnen Risiken eintritt. Dann kann der Exporteur vor einem schwierigen Liquiditätsproblem stehen. Bedingt ist dies vor allem dadurch, daß die Selbstbehaltsquoten, um die es uns hier geht, nicht durch das Refinanzierungssystem abgedeckt werden können, sondern frei finanziert werden müssen, also mit sehr viel höheren Kosten. Die zu hohen Selbstbehaltssätze wirken letztlich sehr belastend, weil die konkurrierenden ausländischen Exporteure, auf die unsere Wirtschaft im Welthandel trifft, durch ihre Regierungen sehr viel günstigere Exportkreditversicherungs-Konditionen eingeräumt bekommen. Die Bundesregierung anerkennt dies übrigens, und auch in der EWG-Kommission herrscht hierüber kein Zweifel. So decken z. B. die Exportkreditversicherungs-Institutionen in Großbritannien und Frankreich ebenso wie die EximBank in USA das politische Risiko teilweise voll ab, gewähren bei den wirtschaftlichen Risiken weitaus niedrigere Sätze und verlangen vor allem sehr viel niedrigere Zinssätze als unser System; auch räumen sie besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten ein. In England werden z. B. alle Exportforderungen mit 5 bis 6 % Zinsen finanziert, in Frankreich wird jede Exporttratte generell diskontiert mit Sätzen von 311/4 bei zweijähriger Laufzeit, bei längerer Laufzeit mit Sätzen von 4,5 bis 5 %. Die US-EximBank verlangt Zinsen von 5 bis 5,5 %. Unsere Ausfuhrkreditgesellschaft dagegen erhebt 61/4% Zinsen zuzüglich 0,6 % Wechselsteuer pro Jahr. Was dies bei langfristigen Liefergeschäften bedeutet, davon wissen unsere Exporteure ein Lied zu singen. Im Gegensatz zu den genannten Ländern ist unser Zins darüber hinaus variabel an den jeweils geltenden Diskont angepaßt. Auch dies führt unter Umständen zu Kostensteigerungen. Die ungünstigen deutschen Konditionen und die relativ geringe Inanspruchnahme der Exportkreditversicherung wird dokumentiert in einem von der EWG-Kommission kürzlich angestellten Vergleich der Länder der Berner Union. Danach steht bei langfristigen versicherten Lieferverträgen die Bundesrepublik an letzter Stelle. In dem Berichtszeitraum wurden nämlich nur 97 deutsche Verträge mit 0,63 Milliarden Dollar gemeldet. Die Vergleichszahlen sind bei Japan 468 Verträge, bei Frankreich 106 Verträge, bei Italien 184 Verträge. Unser Antrag wird — und dies ist für den Finanzminister und das Hohe Haus ganz sicher von großer Bedeutung — zu keiner direkten finanziellen Haushaltsbelastung führen. Lediglich die Eventual-Verbindlichkeiten werden sich in bescheidenem Maße erhöhen. Dies aber ist zumutbar, da die bisher eingetretenen endgültigen Schäden relativ gering waren. In dem für die Exportkreditversicherung maßgebenden Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums besteht nämlich ein echter Minus-Titel für Einnahmen aus den Überschüssen der Exportkreditversicherungsträger. Die den Ausschüssen vorliegende letzte Halbjahresübersicht des Bundesfinanzministeriums zeigt, ohne daß ich die Zahlen hier im einzelnen nennen möchte, daß die endgültig eingetretenen Schäden per Jahresmitte gerade 20 Millionen DM betragen, wobei natürlich die Umschuldungsaktionen des Bundes unberücksichtigt bleiben müssen, weil sie nicht endgültig sind; dies bei einem Gesamthaftungsvolumen von rund 15 Milliarden DM. Der Einnahmeüberschuß aus der Exportkreditversicherung ist beachtlich. Ich deutete es bereits an, unser Antrag entspricht den Harmonisierungsbestrebungen der EWG-Kommission. Er entspricht einem dringenden Bedürfnis der exportierenden Wirtschaft. Da er keine haushaltlichen Schwierigkeiten verursacht, bitten wir also um seine Annahme, soweit vorgesehen, uni seine Überweisung an den zuständigen Ausschuß. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Als Berichterstatter über den Entscheidungsantrag des Kollegen Dr. Dichgans und einer großen Zahl von Abgeordneten der CDU/CSU auf Umdruck 265 mußte ich auf die schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken hinweisen, welche durch diesen Antrag aufgeworfen werden. Bereits in der 115. Plenarsitzung habe ich gefragt, was — nach dem Grundsatz der Gleichheit — mit den Wehrpflichtigen geschehen soll, die zwar kein Abitur, aber gleichfalls Anspruch auf berufliche Weiterbildung haben. Es erschien mir auch sehr zweifelhaft, ob der Dienstplan so eingeteilt werden könnte, daß den Wehrpflichtigen 30 bis 40 Wochenstunden für den Besuch der Universität und eine entsprechend lange Zeit für das häusliche Studium zur Verfügung stünden. In der Tat ist weder der militärische Ausbildungsplan auf den Lehrplan der Universitäten noch die militärische Organisation auf die Unversitätsstandorte zugeschnitten. Hinzu kommt, daß mit der Studienreform erhebliche Neuerungen im Studiengang vorgesehen sind. Die Kultusministerkonferenz hat in den ersten vier Semestern — in in der ersten Stufe also — ein schulpflichtartiges Studium empfohlen und die Liberalisierung des Studienganges erst vom fünften Semester ab vorgesehen. Außerdem soll es künftig längere Semester und kürzere Semesterferien geben, dazu Ferienkurse. Dies alles läßt sich mit dem zur Zeit drei mal zwei Quartale umfassenden Ausbildungsplan der Bundeswehr nicht koordinieren. Die Konstruktion des 1jährigen Freiwilligen bei Beibehaltung einer 18monatigen Wehrpflicht ist ebenso unmöglich wie die Aufstellung von Studenten-Kompanien oder Studentenbataillonen. Abgesehen von der gesellschaftspolitischen Seite des 6876 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Problems wäre die Einsatzfähigkeit solcher Einheiten im Verteidigungsfall gering (Langemark!). Auch die finanziellen Lasten würden wachsen; denn die Pflege des Materials, der Waffen müßte ja von anderen Soldaten durchgeführt werden. Höhere Kosten für Soldaten von geringerer nichtmilitärischer Bedeutung wären die Folge. Wenn man bedenkt, daß nach der Zeit der geburtenarmen Jahrgänge künftig erhebliche Zugänge zu erwarten sind — im Jahre 1968 werden allein 45 000 Oberprimaner aus den Gymnasien entlassen — und das ohnehin vorhandene Problem der Wehrungerechtigkeit dadurch noch größer wird, dann wird die Forderung nach einem neuen gerechten System zum Politikum ersten Ranges. Als Berichterstatter muß ich empfehlen, den Antrag wegen der vielen — von mir zum Teil aufgezeigten Probleme — abzulehnen. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß der Bundesminister für Verteidigung die Sonderfragen der beruflichen Situation unserer Soldaten, auch die Sonderfragen der Abiturienten zurückstellen möchte, bis Klarheit über den neuen Aufbau unserer Verteidigung besteht. Das Problem der Abiturienten muß bis dahin offenbleiben. Die These, der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verbiete eine Sonderbehandlung der Studenten, halte ich jedoch für falsch. Der Staat ist eine Einheit, der Aspekt Wehrdienst ist vom Aspekt Bildungswesen nicht zu trennen. Wir berücksichtigen allenthalben den höheren Bildungsstand als legitimen Grund für eine bevorzugte Behandlung, z. B. bei der Zulassung zur Offizierslaufbahn, und es ist nicht einzusehen, warum er nicht eine besondere Behandlung auch beim normalen Wehrdienst rechtfertigen sollte. Fast alle anderen Länder der Welt haben Sonderregelungen für den Wehrdienst der Studenten, mindestens in bestimmten Fächern, z. B. bei bestimmten Sparten der Naturwissenschaft. Wir können also das Problem des Wehrdienstes der Studenten nicht mit einem pauschalen Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz vom Tisch bringen. Dieser Hinweis überzeugt um so weniger, als wir ja überhaupt nur etwa die Hälfte der Abiturienten zum Wehrdienst einziehen, und die Ungleichheit zwischen Leistung und Nichtleileistung des Wehrdienstes ist viel größer als die einer Sonderbehandlung der Studenten, denen unser Bildungssystem eine Gesamtlänge der Ausbildung auferlegt, die sie von allen nichtakademischen Berufen unterscheidet. Es soll dankbar registriert werden, daß die Bundeswehr die Wartezeiten bis zur Einberufung, die früher den Studienbeginn oft noch weiter hinauszögerten, fast vollständig ausgemerzt hat. Weiter ist anzuerkennen, daß Härteregelungen bestehen, die unter Umständen eine vorzeitige Entlassung zum Beginn des Studiums ermöglichen. Aber diese Härteregelungen müssen so praktiziert werden, daß nicht eine neue Ungleichheit zwischen informierten Studenten entsteht und solchen, die von den Härteregelungen nichts wissen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 13. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2236 Fragen 42 und 43) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß ein großer Teil der Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Einführung der österreichischen neuen Auslandsteuersätze am 1. Januar 1968 nach Osterreich verlagert wird? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die neuen österreichischen Steuerbestimmungen gegen internationale Verträge und Abkommen, wie z. B. den UNESCO-Abkommen und den Vereinbarungen mit der EWG, zuwiderlaufen, weshalb ggf. Anklage beim Internationalen Gerichtshof erhoben werden kann? Mit den „österreichischen neuen Auslandssteuersätzen" dürfte die Erhöhung der österreichischen Umsatzausgleichsteuersätze gemeint sein, ,die ab 1. Januar 1968 zusammen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer geplant ist. Diese Erhöhung würde internationalen Verträgen, nämlich 'dem GATT und dem UNESCO-Abkommen, nur zuwiderlaufen, wenn nach Osterreich eingeführte Erzeugnisse durch die Ausgleichsteuer mit höheren Abgaben belastet würden als gleichartige Erzeugnisse österreichischen Ursprungs. Für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß hier vorliegt, reichen die z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen noch nicht aus. Auch liegt bei den zuständigen Ministerien noch kein Material darüber vor, daß als Folge der beabsichtigten österreichischen Maßnahmen Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Osterreich verlagert würden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist aber bereits um Bericht gebeten worden. Darüber hinaus wäre es Sache der betroffenen deutschen Wirtschaftskreise, etwaige Unterlagen, aus denen sich eine Diskriminierung nach Osterreich eingeführter ,deutscher Waren ergibt, der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Es wird dabei zu berücksichtigen .sein, daß Osterreich ab 1. Januar 1969 die Einführung einer Mehrwertsteuer plant; hierdurch würden etwaige Folgen einer Erhöhung der jetzigen Bruttoumsatzsteuer entfallen. Nach dem GATT und dem UNESCO-Übereinkommen sind bei Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner Konsultationen und ein Vergleichsverfahren vorgesehen. Bevor solche Verfahren, an denen auch dritte Länder beteiligt würden, eingeleitet werden, sollte man versuchen, die berechtigten Interessen 'der deutschen Wirtschaft gegenüber Osterreich .auf bilateralem Wege geltend zu machen. Sollte sich herausstellen, daß durch die in Osterreich geplante Erhöhung der Umsatzausgleichsteuer deutsche Ausfuhren gegenüber gleichartigen österreichischen Erzeugnissen diskriminiert werden, so wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerold Wächter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Beispiel des Kollegen Dr. Rinderspacher weitgehend folgen. Auf der anderen Seite gebe ich aber zu bedenken, daß ich die Aufgabe habe, gleichzeitig zwei Anträge meiner Fraktion zu begründen. Darüber hinaus hat mir meine Fraktion die Aufgabe gestellt, auch zu der Großen Anfrage der SPD betr. EWG-Milchmarktpolitik Stellung zu nehmen.
    Lassen Sie mich zu der Begründung des einen Antrags, den wir für außerordentlichdringlich halten, ides Antrags auf Erhaltung bzw. gegen den ersatzlosen Wegfall der deutschen Milchmarktordnung, folgendes sagen. Über die Frage der Beibehaltung der bewährten deutschen Milchmarktordnung, die durch mehrere Jahrzehnte das ordnende Element ider deutschen Milchwirtschaft gewesen ist,
    herrscht bei uns in der Bundesrepublik trotz vorliegender Gutachten von Professoren völlige Unklarheit. Nach neuesten Äußerungen, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, soll bei den Gesprächen zwischen dem Bundeskanzler Kiesinger und dem Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes von dem Kanzler eine Zusage gegeben worden sein, daß die deutsche Delegation bei den in Brüssel anstehenden Verhandlungen — —


Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. Meine Damen und Herren, Sie wissen: die Fotografen lauern immer, wenn man an der. Regierungsbank Klimmzüge macht. Vorsicht! — Herr Abgeordneter, fahren Sie bitte fort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerold Wächter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich darf mich erneut an den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister wenden, weil er soeben nicht zugehört hat. Ich habe die Frage aufgeworfen, ob bei den Besprechungen zwischen dem Bundeskanzler und dem Präsidenten Rehwinkel von seiten des Bundeskanzlers konkrete Zusagen in der Richtung gemacht worden sind, daß die deutsche Milchmarktordnung bis zum 1. Januar 1970 erhalten bleibt. Wenn das der Fall sein sollte, dann möchte ich weiter fragen, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, wie Sie von sich aus diese Zusage verwirklichen wollen. Wird sich die deutsche Delegation bei den Verhandlungen in Brüssel insbesondere auf den Art. 43 Abs. 3 des EWG-Vertrages berufen? Diese Möglichkeit hat sie. Nach dem Gutachten, das von Professor Jaenicke im Auftrage des Deutschen Bauernverbandes erstellt worden ist, steht der deutschen Delegation dieses Vetorecht zu, wenn die beabsichtigte EWG-Marktorganisation keine gleichwertigen Sicherheiten für die Erhaltung des Milcherzeugerpreisniveaus bietet. Bislang liegt unseres Wissens ein Vorschlag der EWG-Kommission noch nicht vor. Der Kollege Schmidt (Gellersen) hat konkretere Angaben gemacht. Ich wäre Ihnen, Herr Minister, sehr dankbar, wenn Sie auf diese konkreten Angaben einmal eingingen.
    Nach einer Ankündigung der Presse vom 10. Oktober ist damit zu rechnen, daß diese Vorlage in Bälde kommt. Nach dieser Meldung ist aber die Beibehaltung staatlich geregelter Einzugs- und Absatzgebiete nicht zulässig. In ähnlicher Weise, Herr Minister, hat sich auch Vizepräsident Mansholt ausgesprochen. Sie persönlich, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, haben in der Öffentlichkeit, wahrscheinlich aus politischen, unter Umständen auch aus taktischen Gründen — darüber liegt eine ganze Anzahl von Pressemeldungen vor —, dafür plädiert, daß die altbewährte deutsche Milchmarktordnung über den 1. April 1968 hinaus erhalten bleibt. Aber sie haben nicht gesagt, wie lange. Herr Staatssekretär Hüttebräuker tritt — ebenfalls laut Pressemeldungen — aus ökonomischen Gründen für die Aufhebung der §§ 1 und 2 ein. Nach seiner Ansicht verhindert § 1 den Willen zur Strukturverbesserung. In ähnlicher Hinsicht äußerte sich Herr Ministerialdirigent Wittig in einem Vortrag am 5. Oktober in Weihenstephan. Darauf näher einzugehen, verbietet mir die vorgerückte Zeit. Nach Ansicht von Wittig



    Wächter
    — soweit sollte ich doch noch auf seine Äußerungen eingehen — hat aber die Bundesrepublik mit der Unterzeichnung des Vertrages von Rom zu erkennen gegeben, daß sie bereit ist, nationale Ordnungen zugunsten gemeinsamer Marktordnungen aufzugeben.
    Für uns, Herr Minister, ergibt sich die Frage, ob die EWG-Kommission wirklich einhellig der Meinung ist — hier liegen andere Äußerungen von dem Kollegen Schmidt (Gellersen) vor —, daß die deutsche Milchmarktordnung nicht EWG-konform ist, wie es u. a. aus verschiedenen Pressemeldungen über Äußerungen von Mansholt hervorgeht.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Das ist doch gar keine Frage!)

    Stutzig haben meine Freunde und mich die Erklärungen von Staatssekretär Hüttebräuker gemacht, und zwar nach dem Ergebnisvermerk über ein Gespräch mit Sachverständen über die Milchprobleme, das bekanntlich Ende Juli 1967 stattgefunden hat. Nach diesen Äußerungen ist also folgendes festzustellen:
    Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist wegen der Einzugs- und Absatzgebiete nach §§ 1 und 2 der Milchmarktordnung in Brüssel vorstellig geworden und hat eine Übergangsfrist mindestens bis zum 1. 4. 1970 anstatt deren Aufhebung beantragt, um die Ziele des Artikels 39 des Vertrages nicht zu gefährden und die notwendigen Strukturverbesserungen
    — innerhalb der Molkereiwirtschaft — durchzuführen.
    Die Kommission soll sich angeblich dahingehend geäußert haben, daß sie einen Vorschlag vorlegen werde, in dem derartige Übergangsregelungen nicht vorgesehen sind; wenn die Bundesregierung eine solche wünsche, müsse sie einen entsprechenden Vorschlag im Rat vorbringen, und der Rat habe darüber zu entscheiden.
    Dieser unterschiedlichen Ansicht der Bundesregierung möchte ich unsere eigene, in unserem Antrag dargelegte klare Konzeption entgegensetzen. Wir sind der Meinung, daß man auf die Dauer nicht einer ersatzlosen Aufhebung des im Milch- und Fettgesetz verankerten Systems als ordnendes Element in der gesamten Milchwirtschaft in Brüssel zustimmen sollte. Dazu verweisen wir auf die rechtliche Seite, die durch das Gutachten von Professor Jaenicke klargelegt worden ist. Wir sind weiterhin der Ansicht, daß die Bundesregierung versuchen sollte — so heißt es in unserem Antrag —, sowohl im Interesse der Erzeuger und nicht zuletzt auch im Interesse der Verbraucher, und zwar aus hygienischen Gründen, sich dafür einzusetzen, daß die Regelung in den §§ 1 und 2 des Milch- und Fettgesetzes in nicht diskriminierender Weise auf alle Mitgliedstaaten übertragen wird.
    Wir möchten gerade in diesem Zusammenhang, Herr Minister, auf die segensreiche Tätigkeit der milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften im Interesse der deutschen Milchwirtschaft hinweisen. Hierfür sind bekanntlich die §§ 14 und 22 des Milch- und
    Fettgesetzes die Grundlage. Die Arbeitsgemeinschaften sind es im wesentlichen gewesen, die mitverantwortlich waren für die Förderung der Qualität, der Hygiene, der Werbung und vieles andere mehr.
    Wir fragen die Bundesregierung: Wird sie sich in konsequenter Weise für die Erhaltung der milchwirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften einsetzen? Wann und in welchem Sinne wird die Bundesregierung die am 13. Oktober von dem Obmann der Arbeitsgemeinschaft der milchwirtschaftlichen Landesvereinigungen gestellten fünf Fragen beantworten?
    Schließlich fordern wir in unserem Antrag, Herr Minister, die Offenlegung des für das Bundeslandwirtschaftsministerium von Professor Dehringer erstellten Gutachtens. Je mehr sich die beiden Gutachten von Professor Jaenicke und Professor Dehringer gleichen, desto besser ist die Verhandlungsposition der deutschen Delegation in Brüssel im Sinne unseres Antrages. Uns geht es mit unserem Antrag um eine Rückenstütze für die deutsche Delegation im Sinne unseres Antrages durch den Deutschen Bundestag.
    Lassen Sie mich nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, einiges zu der Großen Anfrage der SPD sagen, die nach unseren beiden Anträgen eingereicht worden ist. Wir sehen darin eine wertvolle Ergänzung unserer beiden Anträge und eine logische Folge der am 31. Oktober 1966 eingereichten Kleinen Anfrage der SPD.
    Die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage der SPD vom 31. Oktober 1966 — sie ist vorhin schon von dem Kollegen Dr. Schmidt (Gellersen) erwähnt worden —, in der der Bundeslandwirtschaftsminister seinen jetzigen Koalitionskollegen die optimistische Antwort gab, daß der rationell arbeitende Betrieb nicht nur in Ausnahmefällen, sondern im Durchschnitt den Richtpreis von 41,2 Pf erreichen kann, ist damals von dem Kolegen Dr. Schmidt (Gellersen) als ein Höcherlsches Märchen bezeichnet worden. Das auch heute noch unter den veränderten Verhältnissen zu erwähnen, Herr Minister, dient lediglich der chronologischen Klärung und der Anerkennung der guten Ubersicht des Kollegen Schmidt (Gellersen) über die Preisentwicklung und hat nicht etwa etwas mit der Konfrontierung gegenteiliger Ansichten der jetzigen Koalitionsparteien zu tun.
    Bundesminister Höcherl hat an seinem damaligen Standpunkt lange festgehalten, bis er sich dann doch zu der jetzt allgemein gültigen Meinung durchringen mußte, daß die Erreichung seiner Preisvorstellung tatsächlich in das Reich der Märchen gehört. Nach dieser klaren Situation hat Herr Minister Höcherl doch noch vorübergehend seine alten Preisvorstellungen wieder aufleben lassen; so z. B. in Schleswig-Holstein beim Landtagswahlkampf, wo er in seinen Reden die Behauptung aufstellte, daß die Senkung des Getreidepreises in der Zukunft durch höhere Milchpreise weitgehend ausgeglichen würde. Höflich ausgesprochen, Herr Minister, ist das in einer solchen Situation reiner Zweckoptimismus. Ich meine, daß sich Bismarck — die Aussagen sind doch bekannt — gegebenenfalls erheblich unhöflicher ausgedrückt haben würde.



    Wächter
    Wir fragen jetzt die Bundesregierung, Herr Minister, wie sie sich zu den Erwägungen der EWG-Kommission stellt und wie sie sich verhalten will, falls diese sich in Form einer Vorlage der Kommission im Ministerrat konkretisieren will. Für uns sind die Fragen der SPD-Fraktion 1 b) und 1 c) entscheidend, in denen gefragt wird, ob die Bundesregierung der Meinung ist, daß durch die Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse langfristige strukturelle Überschüsse verhindert werden; daneben sind die Kosten angeschnitten, darauf will ich nicht weiter eingehen.
    Wenn ich die Bundesregierung in ihrer Antwort richtig verstanden habe, verneint sie diese beiden Fragen. Sie hat sich allerdings unklar ausgedrück, wie überhaupt ihre heute gegebene Antwort speziell in bezug auf die Große Anfrage der SPD beweist, wie unklar die Konzeption der Bundesregierung in der Milchpolitik ist. Darauf hat im übrigen ja auch schon mein Kollege Logemann hingewiesen, als er auf die Auslagen hinweis und hier Reuter erwähnte: Hie geiht 'e hen, do geiht e hen, und letzten Endes weet 'e nick, woben 'e geiht.
    Auch das gehört in die Rubrik, Herr Minister, daß mit den agrarpolitischen Halbinformationen — um nicht etwas anderes zu sagen — endgültig Schluß gemacht werden sollte. Dieses Wort, Herr Minister, stammt allerdings nicht von mir — ich will darauf ehrlich hinweisen —, sondern von dem CDU-Landwirtschaftsminister Hasselmann, der das im Wahlkampf zu den niedersächsischen Landtagswahlen im Mai dieses Jahres geprägt hat. Es wäre interessant, festzustellen, an welche Adresse das von Herrn Minister Hasselmann gerichtet wurde.
    Auch Herr Präsident Rehwinkel betont erneut in seinem Brief an den Bundeskanzler, daß der Milchpreis wahrscheinlich um mehr als 2 Pfennig ab 1. April 1968 unterschritten würde. Welch traurige Bilanz, Herr Minister, nach Ihrer optimistischen Beantwortung der Kleinen Anfrage der SPD, und diese Antwort ist gerade gut ein Jahr alt.
    Trotzdem erwägt die EWG-Kommission — darauf hätten wir gern Ihre Antwort —, den nach dem Beschluß des Ministerrates zum 1. April 1968 zu erhöhenden Interventionspreis zu senken bzw. die Pflicht zur Intervention ganz aufzuheben und die Stützungsbeträge für Milcheiweiß über die Magermilch herabzusetzen.

    (Abg. Fellermaier: Sollen wir eigentlich bis Mitternacht hier tagen, Herr Wächter?)

    — Aber entschuldigen Sie, genauso lange, wie Ihr Kollege Schmidt (Gellersen) gesprochen hat, kann auch ich sprechen, und ich spreche hier als Vertreter der Opposition. Das Recht müssen Sie mir zugestehen.

    (Beifall bei der FDP.)

    In der heutigen Agrardebatte ist es für uns wichtig, Herr Minister, mit allem Nachdruck auf die Bestrebungen der Bundesregierung hinzuweisen, die Milchproduktion, wenn auch auf der EWG-Ebene, auf eine gewisse Höhe zu beschränken. Im Gespräch ist zur Zeit die Beschränkung auf die Produktionshöhe von 1964 bis 1966, d. h. die Produktion in dieser Höhe einfrieren zu lassen bzw. Überproduktion
    dem Erzeuger mit Weltmarktpreisen zu bezahlen. Diese Vorschläge sind damals nach dem Ergebnis vom März ventiliert worden. Hieraus ergeben sich eine ganze Anzahl von unmöglichen Konsequenzen. Gewiß, viele der aufgestellten Thesen sind von den Sachverständigen verworfen worden. Aber einiges steht noch im Raum. Darauf näher einzugehen, verbietet die Zeit. Aber das ist gegebenenfalls im Ernährungsausschuß selbst möglich.
    Für uns' wie für die gesamte Landwirtschaft ergeben sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen, auf deren klare Beantwortung wir Anspruch haben. Weswegen ist die Bundesregierung als erstes Partnerland dazu gekommen, diese Frage zur Debatte zu stellen, obwohl — das ist vorhin auch aus den Ausführungen des Kollegen Bauer hervorgegangen — wir bei uns keinen echten Überschuß, zumindest von der Produktionsseite her, haben? Und jetzt die entscheidende Frage, Herr Minister: Zeichnen sich irgendwelche ernstlichen Absichten der anderen Partnerstaaten ab, insbesondere bei Frankreich und den Niederlanden, diesen deutschen Erwägungen zu folgen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Zeit insbesondere in den Niederlanden starke und erfolgreiche Bestrebungen festzustellen sind, die Milchproduktion noch erheblich zu steigern? Glaubt die Bundesregierung, daß die französische Regierung die Produktionsreserven — auch das ist vorhin schon angeschnitten worden —, die in der geringeren Leistung pro Kuh und vor allem in der geringeren Ablieferungsquote liegen, nicht dazu nutzen wird, zusätzlich in den Export zu gehen? Beabsichtigen Sie denn überhaupt, Herr Bundesminister, diese Kontingente nachher auf die verschiedenen Betriebsarten zu verteilen? Ich nenne hier Ackerbaugebiete, die Hackfruchtgebiete und die Futterbaugebiete. Wollen Sie das gemeinsam mit den Landesregierungen machen, oder wollen Sie den Schwarzen Peter gegebenenfalls den Landwirtschaftskammern oder den Berufsorganisationen zuspielen? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Kontingentierung bei den Betrieben erfolgen soll, die infolge von Entwicklungsplänen über die Entwicklungshilfe, beispielsweise bei uns in Niedersachsen den Stufeninvestitionsplan, gezwungen sind, ihre Produktion zu steigern? Wir wollen Sie diese Frage regeln? Ich könnte noch auf die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen eingehen. Aber das will ich hier jetzt nicht mehr tun. Das sind eine ganze Anzahl von Fragen von eminenter Wichtigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tendenz zur Kontingentierung der Milchproduktion stehen. Sie könnten noch um eine Vielzahl weiterer Fragen vermehrt werden.
    Nun werden Sie, Herr Minister, und die Herren der SPD und der CDU an mich die Frage richten, wie wir uns die langfristige Entwicklung der Milchkonzeption in der Bundesrepublik vorstellen. Ich antworte zunächst einmal mit einer Gegenfrage, meine sehr verehrten Kollegen. Schon lange war bekannt, daß wir im Jahre 1970 eine Überproduktion um 10 % haben würden. Zur Zeit haben wir einen Selbstversorgungsgrad von 103 %. Darauf hätte sich die Bundesregierung also einstellen müssen.



    Wächter
    Die steigenden Anforderungen an den Garantiefonds passen eben nicht in die mittelfristige Finanzplanung des Bundesfinanzministers, und das ist, wie bereits erwähnt, besonders in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplans 1968 sichtbar geworden. Muß aber deswegen die deutsche Landwirtschaft vor die vielen von mir aufgeführten Fragen gestellt werden?
    Wir ° sagen — und das ist unsere Konzeption —: Weswegen beteiligen wir uns nicht im Rahmen unserer eigenen Produktion an den Exportmöglichkeiten, wie es die anderen Länder machen? Wir sind derselben Meinung wie der Kollege Lücker von der CSU, der nach einer VWD-Meldung mit Recht gesagt hat, eine Beschränkung des Garantiefonds stehe im vollen Gegensatz zu der Konzeption der EWG. Für diese Konzeption der EWG allerdings sind nicht wir verantwortlich, sondern Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der SPD.

    (Zurufe von den Regierungsparteien.)

    Aber welche Gegensätze werden mit dieser Erklärung von Lücker und der gegenteiligen Meinung des Bundesfinanzministers und des Bundeslandwirtschaftsministers innerhalb der CSU sichtbar!

    (Anhaltende Zurufe von den Regierungsparteien.)

    — Entschuldigen Sie, Sie wissen genau, daß wir dem Vertrag von Rom nicht zugestimmt haben. Darauf gehen doch meine Bemerkungen hinaus.

    (Beifall bei der FDP. — Erneute Zurufe von den Regierungsparteien.)

    Im Grunde paßt die Einstellung auch nicht zur Konzeption des Bundeslandwirtschaftsministers. Ich darf daran erinnern, daß wir vor wenigen Tagen vom Bundeslandwirtschaftsminister zu einem Abend eingeladen waren, wo uns neben lukullischen Genüssen auch geistige Kost vorgesetzt wurde in Form eines Films mit dem Titel „Die Zukunft hat bereits begonnen". In diesem Film wurde sehr lebhaft für den Agrarexport geworben. Weswegen, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, sind Sie nicht entsprechend dem Vorbild der anderen Partnerstaaten dafür, Anträge bei den Regierungen der Drittländer zu stellen, die sich um den Export von Milcherzeugnissen bemühen? Das tun Sie nicht.
    Herr Bundeslandwirtschaftsminister, auf der Anuga in Köln sind beim Milch-, Fett- und Eierkontor Vertreter anderer Staaten gewesen, beispielsweise Englands, Japans und anderer mehr, die sehr lebhaftes Interesse für den Import deutscher Milcherzeugnisse gezeigt haben. Insbesondere von japanischer Seite wurde bestätigt, daß Bedarf an Gouda-Käse, Magermilchpulver und auch an Butter besteht. Aber immer wieder wird den Betreffenden gesagt, die deutsche Regierung stelle keine Anträge. Das Milch-, Fett- und Eierkontor hat jetzt von Hamburg aus eine Niederlassung in England aufgebaut und darüber hinaus einen Beobachter nach Japan geschickt.
    Weswegen werden diese Anträge nicht gestellt? Wir können hier nur Vermutungen aussprechen, und
    zwar möchte ich diese Vermutungen in Fragen kleiden, damit Sie darauf reagieren können. Ist es etwa die Furcht, daß über einen entsprechenden Export deutscherseits in Zukunft der Garantiefonds zu sehr belastet wird? Oder spielt, wie hier zu hören ist, der Umstand eine Rolle, daß man den anderen Partnerstaaten versprochen hat, wir wollten ihre Marktbeziehungen nicht stören und nicht in ihre Absatzgebiete eingreifen? Darauf, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, haben wir eine Antwort zu bekommen.
    Das ist ein ganzes Paket von Fragen, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, welches ich Ihnen heute vorgelegt habe. Ich hatte an sich auf Empfehlung meiner Kollegen die Absicht, diese Fragen in einem Katalog zusammenzufassen. Dann haben sie mir aber gesagt, dessen bedürfe es gar nicht, denn der Bundeslandwirtschaftsminister habe ein so fabelhaftes. Gedächtnis und so viel taktisches Geschick, daß er alle diese Fragen beantworten werde. Nun warte ich allerdings darauf, ob meine Kollegen recht haben.
    Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Zum Schluß soll man ja immer etwas Humorvolles sagen. Herr Bundeslandwirtschaftsminister, wir haben uns in den letzten Fragestunden auf Ihre Veranlassung hin so etwas auf höherer Ebene bei Frage und Antwort bewegt. Das wurde so lustig von der „Deutschen Bauernzeitung" mit dem Hinweis kommentiert: „Höcherl und die himmlischen Mächte". Ich möchte mich gern auf dieses Geleise begeben und Ihnen doch den Rat geben — nicht Ihnen allein, sondern gegebenenfalls auch Ihrer gesamten Fraktion —: Sollten Sie Ihre agrarpolitischen Vorstellungen nicht doch ändern, weil Sie sonst zu leicht Gefahr laufen, sehr schnell von der deutschen Landwirtschaft nach Psalm 14 Vers 3 gemessen zu werden? Ich glaube, er ist Ihnen bekannt; deswegen brauche ich ihn hier nicht aufzusagen.

    (Heiterkeit. — Zurufe von der FDP.)

    — Bei den Kollegen von der CDU und der CSU ist das eine Selbstverständlichkeit. Wenn meine eigenen Kollegen Fragen stellen, dann werte ich das nicht als Bildungslücke. Ich bin aber gern bereit, das nachher bei einem Glas Bier zu sagen.

    (Zuruf von der SPD: Auch wir hätten es gern gehört!)

    — Ja, dann muß ich Sie unterrichten. Psalm 14 Vers 3 heißt wie folgt:
    Aber sie alle sind abgewichen und allesamt untüchtig, da ist keiner, der Gutes tue, auch nicht einer.
    Sie, verehrter Herr Minister, nehmen das von mir als einen ehrlichen und freundschaftlichen Rat, und ich bin der festen Überzeugung, daß Sie diesen als solchen werten.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Marquardt: Herr Wächter, können Sie es mit Ihrer Ideologie vereinbaren, daß Sie den Minister zu einem Glas Bier einladen und nicht anläßlich einer Milchdebatte zu einem Glas Milch?)