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ID0513423000

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    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter: 1
    3. Schmidt: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Enseling 6789 A Überweisung einer Vorlage an den Finanzausschuß 6789 A Wahl des Abg. Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6789 B Abänderung eines Überweisungsbeschlusses 6789 B Amtliche Mitteilungen 6789 B Fragestunde (Drucksache V/2268) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 6790 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6790 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 6790 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 B Fragen des Abg. Horstmeier: Technisches Hilfswerk Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 C Horstmeier (CDU/CSU) 6792 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Schwierigkeiten von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsanträgen . . . . . . . 6792 B Fragen der Abg. Frau Meermann: Zahl der in den Ministerien und in der Bundestagsverwaltung als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätigen Boten, Pförtner und Vervielfältiger — Unterschiedliche Entlohnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6792 B Frau Meermann (SPD) 6792 D Westphal (SPD) . 6793 C Fragen des Abg. Biechele: Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6793 D Biechele (CDU/CSU) 6793 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Fragen des Abg. Dichgans: Errichtung und Finanzierung eines großeren Distriktes Bundeshauptstadt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6794 A Dichgans (CDU/CSU) 6794 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6794 D Dorn (FDP) 6795 A Hübner (SPD) 6795 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6795 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 6796 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Derzeitige Lagerungskapazität für Treibstoff zur Gewährleistung des Notstandsprogramms Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6796 A Frage des Abg. Ollesch: Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung an bestehenden Anlagen und Einrichtungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 B Frage des Abg. Ollesch: Gesamtkonzeption auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6796 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6797 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6797 C Frage des Abg. Kubitza: Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6798 A Frage des Abg. Schwabe: Einwurfschlitze der Postbriefkästen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6798 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . . 6798 C Frage des Abg. Peiter: Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6798 D Dröscher (SPD) 6799 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6799 B Josten (CDU/CSU) 6799 D Schwabe (SPD) 6799 D Frage des Abg. Graaff: Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Lehrgangs zur Ausbildung von deutschen Beamten iur internationale Aufgaben Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 A Frage 'des Abg. Porsch: Reform des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 6800 B Frage des Abg. Ertl: Fortsetzung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes von Hassel, Bundesminister . . . . 6800 D Frage des Abg. Jung: Ausbauplan zur Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 B Jung (FDP) 6801 C Frage des Abg. Jung: Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Art. 74 Nr. 13 GG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 D Jung (FDP) 6801 D Frau Freyh (SPD) 6802 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über deutschen Heilbädern Frau Strobel, Bundesminister . . 6802 C Peiter (SPD) 6802 C Fellermaier (SPD) 6802 D Frage des Abg. Ollesch: Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung Frau Strobel, Bundesminister . . 6803 A Ollesch (FDP) 6803 B Jacobi (Köln) (SPD) 6803 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 III Frage des Abg. Reichmann: Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kosmetika und einer Verordnung gem. § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 6804 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 6804 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft (Drucksache V/2099) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte (Drucksache V/2133), mit Antrag betr. Erzeugerrichtpreis für Milch (FDP) (Drucksache V/1967), mit Antrag betr. Getreidepreisausgleich (FDP) (Drucksache V/1968), mit Antrag betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2100 [neu]), mit Antrag betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak (Abg. Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz [Gau-Bischofsheim], Freiherr von Gemmingen und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2175) und mit Antrag betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln (FDP) (Drucksache V/2193) Logemann (FDP) 6805 B Welslau (SPD) 6811 B Höcherl, Bundesminister . 6813 C, 6862 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6826 A Bauknecht (CDU/CSU) 6827 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6831 B Ertl (FDP) 6838 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6847 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6852 A Dr. Mommer (Vizepräsident) . . 6853 B Wächter (FDP) 6853 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6857 A Ehnes (CDU/CSU) 6858 B Reichmann (FDP) 6859 C Sander (FDP) 6860 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes (Drucksache V/1981) . . . . 6868 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2267, zu V/2267) — Zweite und dritte Beratung — 6868 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/2214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6869 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) — Erste Beratung — . . . 6869 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 260, Drucksache V/2201) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 265, Drucksache V/2202) Jung (FDP) 6869 C Ernesti (CDU/CSU) 6870 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 6871 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2129, V/2273) 6872 C Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksache V/2269) 6872 D Nächste Sitzung 6872 D Anlagen 6873 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6789 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Deringer 15. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Gscheidle 15. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lemmrich 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Merten 30. 11. Michels 15. 11. Paul 31. 12. Porsch 15. 11. Ruf 17. 11. Dr. Rutschke * 15. 11. Scheel 15. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. b) Urlaubsanträge Berlin 9. 12. Dr. Frede 31. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 300 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft - Drucksache V/2099 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verpflichtungen aus dem Landwirtschaftsgesetz und aus dem EWG-Anpassungsgesetz, insbesondere aus den §§ 1 und 4 voll zu erfüllen und somit auf Artikel 11 des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes zu verzichten, * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. eine Erklärung abzugeben, wonach der rationell bewirtschaftete Familienbetrieb auch künftig Leitbild der Agrarpolitik bleibt und nicht an Betriebsgrößen oder Viehbesatzzahlen, sondern am Familieneinkommen des Betriebes ausgerichtet wird, 3. bei den zukünftigen Verhandlungen in der EWG wegen nichterfolgter Zusagen folgende landwirtschaftliche Erzeugerpreise nachdrücklich zu vertreten : 475 DM je t Weizen 450 DM je t Futtergetreide 280 DM je dz Rinder (Orientierungspreis mit Interventionspflicht) -,39 DM je 1 Milch ab Hof Bonn, den 15. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß (CDU/CSU) zu Punkt 2 f der Tagesordnung. Wenn im Rahmen dieser agrarpolitischen Aussprache auch der Antrag der Fraktion der FDP-Drucksache 2175 - zur Diskussion steht, so kann es sich nicht darum handeln, daß die ganze Problematik des vielschichtigen Tabakproblems besprochen wird. Das ist übrigens auch in dem Antrag nicht vorgesehen. Vielmehr haben die Antragsteller das Anliegen der verschiedenen Tabakorganisationen aufgenommen. Die Bundesregierung möge nämlich darauf hinwirken, daß während des Übergangs und bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen EWG-Marktordnung für Rohtabak die nationalen Steuerpräferenzen beibehalten werden, bis die Altvorräte von diesen Tabaken (Schneidegut) in Landwirtschaft, Handel und Industrie aufgebraucht sind. Zum anderen sollen danach die Förderungsbeiträge an die Landwirtschaft für Tabak weiterlaufen, bis die EWG-Marktordnung mit ihren Regelungen in Kraft gesetzt ist. Um dies zu erreichen, sind geeignete Übergangsbestimmungen zu erlassen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, sieht unsere tabakbauende Landwirtschaft zuversichtlich einer EWG-Tabakmarktordnung entgegen. Ja, sie wünscht sogar eine solche und fordert sie geradezu. Der Vorschlag der Kommission sichert jedenfalls den Absatz und garantiert einen kostendeckenden Preis, was heute in der Bundesrepublik nicht gegeben ist. Ich weiß, daß die Bundesregierung erhebliche Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission erhebt. Es wird auch noch einiges zu bereinigen sein. In diesem Paket einer EWG-Tabakordnung wird die Harmonisierung der Tabaksteuer das schwierigste Problem sein. Es geht dabei für die 6874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Bundesrepublik um erhebliche Summen. Allein diese Tatsache wird dazu führen, daß die EWG-Marktordnung nicht wie vorgesehen im Jahre 1968 in Kraft treten kann, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1. Januar 1970. Eines muß gesagt werden: so wie die Dinge bei uns zur Zeit liegen, sind sie nicht länger haltbar. Selbst wenn man die Steuerpräferenz noch anerkennen will, so ist das Fördersystem und Förderverfahren geradezu unmöglich geworden. Dieses Fördersystem darf auch nicht in die EWG-Marktordnung eingehen. Dann wollen wir lieber die vorgesehene Käufer-Prämie der EWG-Marktordnung, die der Käufer bekommt, der den kostendeckenden Preis bezahlt. Unsere Förderbeträge müssen erst hart erstritten werden, und dann haben wir die Auswirkungen: die Käufer setzen sie erfahrungsgemäß am Preis ab. Dennoch müssen wir dies nach Lage der Dinge hinnehmen; denn wir können auf die Förderbeträge nicht verzichten. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die der Landwirtschaft zugesagten Förderbeträge für 1966 doch baldigst zur Auszahlung gelangen sollten. Für die Förderbeträge 1967 muß bald Klarheit geschaffen werden; denn die Unruhe in der tabakbauenden Landwirtschaft ist groß, vor allem deshalb, weil die diesjährige Markt- und Preissituation für Rohtabake seit der Währungsreform noch nie so schlecht war. Der laufende Zollabbau dürfte sich wohl auch noch preismindernd auswirken. Dieser mag der Industrie gewisse Vorteile bringen, der Bund hat jedenfalls große Zolleinnahmeverluste und die Bauern einen geringeren Preis. Auch deshalb ist es unser Bestreben, möglichst rasch einer vernünftigen EWG-Marktordnung zuzusteuern. Wir müssen auf alle Fälle in der Bundesrepublik den Tabakbau erhalten. Wenn auch unser Anbau nur 10 % des EWG-Anbaus ausmacht, so sind doch etwa 10 170 Landwirte daran beteiligt. Diese Sonderkultur auf den leichten Böden in der südwestdeutschen Ecke der Bundesrepublik hat eine große Bedeutung. Ausweichmöglichkeiten auf andere Kulturen, wie es hin und wieder schon empfohlen wurde, gibt es nicht. Unsere bäuerlichen und kleinbäuerlichen Betriebe sind auf diese Kulturart angewiesen. Es ist noch zu berücksichtigen, daß in diesen unseren Tabakanbaugebieten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit die besten Tabakqualitäten im EWG-Raum erzeugt werden. Ich möchte abschließend folgendes sagen. Wir wollen und wir müssen jede nationale Produktion, in diesem Falle eine agrarische, bis zum letzten verteidigen und zu erhalten bemüht sein. Bei Erhaltung des Tabakanbaus geht es nicht nur um ein landwirtschaftliches Problem, sondern auch um ein allgemein volkswirtschaftliches und nicht zuletzt auch um ein wichtiges finanzpolitisches Problem. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Meine Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit unserer Wirtschaft auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu verbessern. Es kommt hinzu, daß in dem Zeitpunkt, als der Antrag eingebracht wurde, große Teile der Industriekapazitäten durch das schlechte Inlandsgeschäft nicht voll genutzt werden konnten. Viele Firmen mußten in verstärktem Maße in den Export ausweichen — häufig mit Verlustpreisen —, um die vorhandenen Kapazitäten wenigstens in einem gewissen Umfange weiternutzen zu können und um vor allem die Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Situation hat sich auch heute noch nicht wesentlich geändert. Es geht uns mit diesem Antrage darum, durch eine Verbesserung der Exportkreditversicherung die Stellung unserer exportierenden Wirtschaft in der Welt langfristig gesehen sicherzustellen und bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Dabei ist hier nur an eine Verbesserung der sogenannten Selbstbehaltssätze gedacht, nicht jedoch an eine Änderung des Exportkreditversicherungssystems als Ganzen. Dadurch soll der Abstand der Sätze unseres Systems von dem der wichtigsten anderen Außenhandelsnationen beseitigt oder doch zumindest vermindert werden. Augenblicklich ist es so, daß bei der Inanspruchnahme von Garantien für Exportforderungen an private Schuldner oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften für Exportforderungen gegen öffentliche Schuldner die Mandantare des Bundes, also die Hermes-Kreditversicherungs AG. bzw. die Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Selbstbeteiligungssätze des Exporteurs verlangen. Diese Sätze betragen 20 % für das sogenannte wirtschaftliche Risiko einschließlich des Nichtzahlungs-Risikos bei öffentlichen Auftraggebern. Für das sogenannte Konvertierungs- und Transfer-Risiko sowie das Risiko eines Moratoriums oder Zahlungsverbots beträgt der Selbstbehalt 15 %, bei allen übrigen politischen Risiken 10%. Diese Sätze sind nach unserer Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen zu hoch. Die Wirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach vorgetragen und im Bundeswirtschaftsministerium wiederholt eine Bestätigung ihrer Auffassung erfahren. Deshalb geht unser Antrag dahin, die Sätze auf 15 % für das wirtschaftliche und 10 % generell für das politische Risiko zu senken. Die Exportkreditversicherung ist die Basis der gesamten Finanzierung des Exportgeschäftes. Erfolgt nämlich eine Finanzierung des Exportkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs, so tritt zwar für ihn insoweit keine Verschuldung ein, aber eine Verringerung der flüssigen Mittel. Die Exportkreditversicherung steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liquidität und hat große Auswirkungen. Hinzu kommt, daß unsere Exportkreditversicherungs-Institutionen eine Refinanzierung nur für den gedeckten Teil der Exportforderung gewähren. Es wird deshalb auch von keiner Seite bestritten, daß die Exportkreditversicherung und mit ihr die Refinanzierungsmöglichkeit, sei es über das Bankenkonsortium der Ausfuhrkreditgesellschaft, sei es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, unum- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6875 Bänglich, ja Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im Exportgeschäft ist. In der ganzen Welt wird dies praktiziert, allerdings mit unterschiedlichen Methoden und Konditionen. Aber — und das ist unser Anliegen — die Selbstbehaltsquoten des Exporteurs sind zu hoch. Sie sollen in einem gewissen Umfange erhalten bleiben; denn in einem bestimmten Ausmaß soll der exportierende Unternehmer am Risiko teilhaben. Es kommt nämlich in einer Vielzahl von Fällen vor, daß eine Kumulation der einzelnen Risiken eintritt. Dann kann der Exporteur vor einem schwierigen Liquiditätsproblem stehen. Bedingt ist dies vor allem dadurch, daß die Selbstbehaltsquoten, um die es uns hier geht, nicht durch das Refinanzierungssystem abgedeckt werden können, sondern frei finanziert werden müssen, also mit sehr viel höheren Kosten. Die zu hohen Selbstbehaltssätze wirken letztlich sehr belastend, weil die konkurrierenden ausländischen Exporteure, auf die unsere Wirtschaft im Welthandel trifft, durch ihre Regierungen sehr viel günstigere Exportkreditversicherungs-Konditionen eingeräumt bekommen. Die Bundesregierung anerkennt dies übrigens, und auch in der EWG-Kommission herrscht hierüber kein Zweifel. So decken z. B. die Exportkreditversicherungs-Institutionen in Großbritannien und Frankreich ebenso wie die EximBank in USA das politische Risiko teilweise voll ab, gewähren bei den wirtschaftlichen Risiken weitaus niedrigere Sätze und verlangen vor allem sehr viel niedrigere Zinssätze als unser System; auch räumen sie besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten ein. In England werden z. B. alle Exportforderungen mit 5 bis 6 % Zinsen finanziert, in Frankreich wird jede Exporttratte generell diskontiert mit Sätzen von 311/4 bei zweijähriger Laufzeit, bei längerer Laufzeit mit Sätzen von 4,5 bis 5 %. Die US-EximBank verlangt Zinsen von 5 bis 5,5 %. Unsere Ausfuhrkreditgesellschaft dagegen erhebt 61/4% Zinsen zuzüglich 0,6 % Wechselsteuer pro Jahr. Was dies bei langfristigen Liefergeschäften bedeutet, davon wissen unsere Exporteure ein Lied zu singen. Im Gegensatz zu den genannten Ländern ist unser Zins darüber hinaus variabel an den jeweils geltenden Diskont angepaßt. Auch dies führt unter Umständen zu Kostensteigerungen. Die ungünstigen deutschen Konditionen und die relativ geringe Inanspruchnahme der Exportkreditversicherung wird dokumentiert in einem von der EWG-Kommission kürzlich angestellten Vergleich der Länder der Berner Union. Danach steht bei langfristigen versicherten Lieferverträgen die Bundesrepublik an letzter Stelle. In dem Berichtszeitraum wurden nämlich nur 97 deutsche Verträge mit 0,63 Milliarden Dollar gemeldet. Die Vergleichszahlen sind bei Japan 468 Verträge, bei Frankreich 106 Verträge, bei Italien 184 Verträge. Unser Antrag wird — und dies ist für den Finanzminister und das Hohe Haus ganz sicher von großer Bedeutung — zu keiner direkten finanziellen Haushaltsbelastung führen. Lediglich die Eventual-Verbindlichkeiten werden sich in bescheidenem Maße erhöhen. Dies aber ist zumutbar, da die bisher eingetretenen endgültigen Schäden relativ gering waren. In dem für die Exportkreditversicherung maßgebenden Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums besteht nämlich ein echter Minus-Titel für Einnahmen aus den Überschüssen der Exportkreditversicherungsträger. Die den Ausschüssen vorliegende letzte Halbjahresübersicht des Bundesfinanzministeriums zeigt, ohne daß ich die Zahlen hier im einzelnen nennen möchte, daß die endgültig eingetretenen Schäden per Jahresmitte gerade 20 Millionen DM betragen, wobei natürlich die Umschuldungsaktionen des Bundes unberücksichtigt bleiben müssen, weil sie nicht endgültig sind; dies bei einem Gesamthaftungsvolumen von rund 15 Milliarden DM. Der Einnahmeüberschuß aus der Exportkreditversicherung ist beachtlich. Ich deutete es bereits an, unser Antrag entspricht den Harmonisierungsbestrebungen der EWG-Kommission. Er entspricht einem dringenden Bedürfnis der exportierenden Wirtschaft. Da er keine haushaltlichen Schwierigkeiten verursacht, bitten wir also um seine Annahme, soweit vorgesehen, uni seine Überweisung an den zuständigen Ausschuß. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Als Berichterstatter über den Entscheidungsantrag des Kollegen Dr. Dichgans und einer großen Zahl von Abgeordneten der CDU/CSU auf Umdruck 265 mußte ich auf die schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken hinweisen, welche durch diesen Antrag aufgeworfen werden. Bereits in der 115. Plenarsitzung habe ich gefragt, was — nach dem Grundsatz der Gleichheit — mit den Wehrpflichtigen geschehen soll, die zwar kein Abitur, aber gleichfalls Anspruch auf berufliche Weiterbildung haben. Es erschien mir auch sehr zweifelhaft, ob der Dienstplan so eingeteilt werden könnte, daß den Wehrpflichtigen 30 bis 40 Wochenstunden für den Besuch der Universität und eine entsprechend lange Zeit für das häusliche Studium zur Verfügung stünden. In der Tat ist weder der militärische Ausbildungsplan auf den Lehrplan der Universitäten noch die militärische Organisation auf die Unversitätsstandorte zugeschnitten. Hinzu kommt, daß mit der Studienreform erhebliche Neuerungen im Studiengang vorgesehen sind. Die Kultusministerkonferenz hat in den ersten vier Semestern — in in der ersten Stufe also — ein schulpflichtartiges Studium empfohlen und die Liberalisierung des Studienganges erst vom fünften Semester ab vorgesehen. Außerdem soll es künftig längere Semester und kürzere Semesterferien geben, dazu Ferienkurse. Dies alles läßt sich mit dem zur Zeit drei mal zwei Quartale umfassenden Ausbildungsplan der Bundeswehr nicht koordinieren. Die Konstruktion des 1jährigen Freiwilligen bei Beibehaltung einer 18monatigen Wehrpflicht ist ebenso unmöglich wie die Aufstellung von Studenten-Kompanien oder Studentenbataillonen. Abgesehen von der gesellschaftspolitischen Seite des 6876 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Problems wäre die Einsatzfähigkeit solcher Einheiten im Verteidigungsfall gering (Langemark!). Auch die finanziellen Lasten würden wachsen; denn die Pflege des Materials, der Waffen müßte ja von anderen Soldaten durchgeführt werden. Höhere Kosten für Soldaten von geringerer nichtmilitärischer Bedeutung wären die Folge. Wenn man bedenkt, daß nach der Zeit der geburtenarmen Jahrgänge künftig erhebliche Zugänge zu erwarten sind — im Jahre 1968 werden allein 45 000 Oberprimaner aus den Gymnasien entlassen — und das ohnehin vorhandene Problem der Wehrungerechtigkeit dadurch noch größer wird, dann wird die Forderung nach einem neuen gerechten System zum Politikum ersten Ranges. Als Berichterstatter muß ich empfehlen, den Antrag wegen der vielen — von mir zum Teil aufgezeigten Probleme — abzulehnen. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß der Bundesminister für Verteidigung die Sonderfragen der beruflichen Situation unserer Soldaten, auch die Sonderfragen der Abiturienten zurückstellen möchte, bis Klarheit über den neuen Aufbau unserer Verteidigung besteht. Das Problem der Abiturienten muß bis dahin offenbleiben. Die These, der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verbiete eine Sonderbehandlung der Studenten, halte ich jedoch für falsch. Der Staat ist eine Einheit, der Aspekt Wehrdienst ist vom Aspekt Bildungswesen nicht zu trennen. Wir berücksichtigen allenthalben den höheren Bildungsstand als legitimen Grund für eine bevorzugte Behandlung, z. B. bei der Zulassung zur Offizierslaufbahn, und es ist nicht einzusehen, warum er nicht eine besondere Behandlung auch beim normalen Wehrdienst rechtfertigen sollte. Fast alle anderen Länder der Welt haben Sonderregelungen für den Wehrdienst der Studenten, mindestens in bestimmten Fächern, z. B. bei bestimmten Sparten der Naturwissenschaft. Wir können also das Problem des Wehrdienstes der Studenten nicht mit einem pauschalen Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz vom Tisch bringen. Dieser Hinweis überzeugt um so weniger, als wir ja überhaupt nur etwa die Hälfte der Abiturienten zum Wehrdienst einziehen, und die Ungleichheit zwischen Leistung und Nichtleileistung des Wehrdienstes ist viel größer als die einer Sonderbehandlung der Studenten, denen unser Bildungssystem eine Gesamtlänge der Ausbildung auferlegt, die sie von allen nichtakademischen Berufen unterscheidet. Es soll dankbar registriert werden, daß die Bundeswehr die Wartezeiten bis zur Einberufung, die früher den Studienbeginn oft noch weiter hinauszögerten, fast vollständig ausgemerzt hat. Weiter ist anzuerkennen, daß Härteregelungen bestehen, die unter Umständen eine vorzeitige Entlassung zum Beginn des Studiums ermöglichen. Aber diese Härteregelungen müssen so praktiziert werden, daß nicht eine neue Ungleichheit zwischen informierten Studenten entsteht und solchen, die von den Härteregelungen nichts wissen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 13. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2236 Fragen 42 und 43) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß ein großer Teil der Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Einführung der österreichischen neuen Auslandsteuersätze am 1. Januar 1968 nach Osterreich verlagert wird? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die neuen österreichischen Steuerbestimmungen gegen internationale Verträge und Abkommen, wie z. B. den UNESCO-Abkommen und den Vereinbarungen mit der EWG, zuwiderlaufen, weshalb ggf. Anklage beim Internationalen Gerichtshof erhoben werden kann? Mit den „österreichischen neuen Auslandssteuersätzen" dürfte die Erhöhung der österreichischen Umsatzausgleichsteuersätze gemeint sein, ,die ab 1. Januar 1968 zusammen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer geplant ist. Diese Erhöhung würde internationalen Verträgen, nämlich 'dem GATT und dem UNESCO-Abkommen, nur zuwiderlaufen, wenn nach Osterreich eingeführte Erzeugnisse durch die Ausgleichsteuer mit höheren Abgaben belastet würden als gleichartige Erzeugnisse österreichischen Ursprungs. Für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß hier vorliegt, reichen die z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen noch nicht aus. Auch liegt bei den zuständigen Ministerien noch kein Material darüber vor, daß als Folge der beabsichtigten österreichischen Maßnahmen Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Osterreich verlagert würden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist aber bereits um Bericht gebeten worden. Darüber hinaus wäre es Sache der betroffenen deutschen Wirtschaftskreise, etwaige Unterlagen, aus denen sich eine Diskriminierung nach Osterreich eingeführter ,deutscher Waren ergibt, der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Es wird dabei zu berücksichtigen .sein, daß Osterreich ab 1. Januar 1969 die Einführung einer Mehrwertsteuer plant; hierdurch würden etwaige Folgen einer Erhöhung der jetzigen Bruttoumsatzsteuer entfallen. Nach dem GATT und dem UNESCO-Übereinkommen sind bei Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner Konsultationen und ein Vergleichsverfahren vorgesehen. Bevor solche Verfahren, an denen auch dritte Länder beteiligt würden, eingeleitet werden, sollte man versuchen, die berechtigten Interessen 'der deutschen Wirtschaft gegenüber Osterreich .auf bilateralem Wege geltend zu machen. Sollte sich herausstellen, daß durch die in Osterreich geplante Erhöhung der Umsatzausgleichsteuer deutsche Ausfuhren gegenüber gleichartigen österreichischen Erzeugnissen diskriminiert werden, so wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, eingangs zu sagen, daß auch wir die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers zur Lage der Landwirtschaft zustimmend zur Kenntnis nehmen.
    Herr Minister Höcherl hat den Vorteil oder, wenn Sie so wollen, den Nachteil gehabt, sich mit den Antworten auf zwei Große Anfragen beschäftigen zu müssen. Ich glaube bemerkt zu haben, daß er bei manchem Punkt etwas unwillig in der Beantwortung gewesen ist. Nun, ich verstehe das. Aber ich selber bin frei und ungebunden. Dennoch ist es außerordentlich schwer, meine Damen und Herren, bei der Vielfalt der hier aufgerufenen Punkte eine in sich geschlossene Rede zu halten. Ich habe mir vorgenommen, zu einem ganz speziellen Sachproblem einen ernsthaften Beitrag zu leisten, und das
    war auch der Wunsch des Herrn Ernährungsministers.
    Meine Damen und Herren, die FDP entfaltet in ihrer Oppositionsrolle eine sehr große Aktivität.

    (Zuruf von der FDP: Bravo! — Zuruf von der CDU/CSU: Sagen wir: Betriebsamkeit!)

    dafür im Herbst 1965 Erntedank feiern konnte.

    (Abg. Genscher: Warten Sie mal ,ab! — Weitere Zurufe von der FDP.)

    - Beruhigen Sie sich doch, Herr Genscher. Es
    kommt ja noch viel besser.

    (Heiterkeit.)

    Nun, diese agrarpolitische Aktivität, die nach Quantität mißt und nach Qualität schreit, wird 'aller Wahrscheinlichkeit nach auch in den 'nächsten Jahren nicht viel einbringen. Immerhin, ich will die Verdienste der FDP um das Zustandekommen dieser Debatte nicht schmälern. Unser eigener bescheidener Beitrag mit einer so furchtbar sachlichen und fachlichen Anfrage nimmt sich dagegen recht kümmerlich aus. Aber, wie gesagt, Qualität und Quantität sind zweierlei.
    Meine Herren von der FDP, eine ganz bescheidene Frage am Anfang:

    (Zuruf von .der FDP: Nur Mut!)

    Hatten Sie bei dieser Großen Anfrage als Teil Ihrer agrarpolitischen Aktivität etwa ein so hehres Bild im Auge wie das der amerikanischen „Lage der Nation" ? Nun, eine Botschaft über die Lage der Landwirtschaft ist ,die Antwort des Ministers Höcherl in der Tat nicht gewesen.

    (Lachen und Beifall bei der FDP.)

    Sie konnte das in dieser Zeit auch gar nicht sein, zumindest nicht eine frohe Botschaft sein.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ich möchte fast sagen — wenn mir das erlaubt ist; das trifft insbesondere für die Antwort auf unsere Große Anfrage zu —, sie hat auch noch manches „Löcherl" offengelassen. Bei den anstehenden Problemen können wir es uns in diesem Hause nicht leisten, leere Grundsatzdebatten zu führen und etwa die Diskussion über den Grünen Bericht 1967 zu wiederholen. Wir haben auch gar keine Zeit, uns hier im Schattenboxen zu üben. Trainingsstunden dafür können die Interessierten in ihren Dorfversammlungen in genügender Zahl absolvieren.

    (Zuruf von ,der FDP: Sie haben ja jetzt drei Tage trainiert!)

    — Das überlassen Sie uns.
    Die aktuellen Probleme sind aber so brennend geworden, daß man jeden — —

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    — Ich möchte nur feststellen, daß man jeden Ablenkungsversuch abwehren sollte. Das erwartet die Landwirtschaft von uns. Die frühere Politik vieldeutig formulierter Freundlichkeiten an die Adresse



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    der Bauern wird um so Weniger Anklang finden, je deutlicher die Versäumnisse von gestern, an denen Sie, meine Herren von der FDP, maßgeblich beteiligt gewesen sind, zutage treten.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der FDP: Beispiele!)

    — Ich habe hier nur von Versäumnissen gesprochen. — Unsere Landwirtschaft befindet sich in einem strukturellen Wandlungsprozeß, der den in der vorigen Woche so ausführliche diskutierten Problemen des Steinkohlenbergbaus nicht nachsteht. Das zwingt dazu, wie dort rechtzeitig Überlegungen anzustellen, mit welchen konkreten Mitteln eine ähnlich unerfreuliche Entwicklung verhindert werden kann, wie wir sie jetzt dort erleben.
    Aufgabe der heutigen Debatte sollte es deshalb sein, dafür zumindest einige sachliche Ansatzpunkte herauszuarbeiten; darum will ich mich nachher bemühen. Selbst wenn es manchen Leuten nicht in das taktische Konzept paßt: es ist an der Zeit, festzustellen — das darf ich wiederholen aus der vergangenen Zeit —, daß die Lage, die die Große Koalition vor 11 Monaten auf dem Agrarbereich vorgefunden hat, eine Kontinuität der alten Politik nicht mehr zuläßt. Darüber sind wir uns ja inzwischen auch einig.
    Die Antwort des Ernährungsministers Höcherl auf die Große Anfrage der FDP war meines Erachtens ausführlich und auch angemessen. Wir nehmen sie zur Kenntnis. Ich selbst will mich mit diesen Fragen im einzelnen gar nicht auseinandersetzen. Entweder müßte man sie in Lehrbuchmanier für die Grundstufe behandeln, oder man müßte der FDP sagen, daß sie sich den Haushalt erst einmal anschauen sollte, um sich über die agrarpolitische Richtung der Bundesregierung zu informieren.
    Für die Beantwortung der Frage 3 müßte man nach meiner Meinung sogar die Fähigkeit zu Visionen besitzen. Auf ein solches Glatteis will ich mich an dieser Stelle nicht begeben. Ich will mich in diesem Bereich nur auf zwei Fragen beschränken.
    Die Ausgleichszahlungen für die Getreidepreissenkung an die deutsche Landwirtschaft sind in den Haushalt des kommenden Jahres eingestellt. Die 560 Millionnen DM ersetzen wahrscheinlich oder möglicherweise nur einen Teil der Einkommensverluste, die die deutsche Landwirtschaft als Opfer auf dem EWG-Agrar-Altar darbringen muß. Aber eines ist klar: diese Zahlung aus dem EWG-Fonds — das möchte ich grundsätzlich feststellen — gehört der deutschen Landwirtschaft. Kein noch so geschickter spitzer Rotstift eines geplagten Bundesfinanzministers wird da je eine Streichung vornehmen.
    Diese Vereinbarung ist doch auf festeren Grund und Boden gebaut als die Wahlversprechungen früherer Tage. Diese Finanzmittel — das darf eine weitere grundsätzliche Feststellung sein — gehören den deutschen Bauern, die von dem Einkommensverlust unmittelbar betroffen sind. Daran darf kein Zweifel bestehen. Auch die gute Ernte dieses Jahres darf uns nicht dazu verleiten, Scheuklappen aufzusetzen. An einer vernünftigen Lösung zur Verteilung der 560 Millionen DM sollten wir alle in diesem Hause gemeinsam arbeiten. Jedenfalls werden wir — daß ist eine Vereinbarung mit dem Koalitionspartner — darüber rechtzeitig reden.
    Zu ,den Visionen des Vizepräsidenten der EWG-Kommissionen Mansholt über die zukünftige und erforderliche Agrarstruktur möchte ich im Augenblick keine Stellung beziehen. Wir tun gut daran, meine ich, wenn wir uns nach Vorlage des nächsten Grünen Berichts an Hand konkreter Zahlen in einigen Monaten damit befassen.
    Dann noch eines, Herr Minister. Eine Bemerkung in Ihrer Antwort auf die Frage 2 der FDP-Anfrage kann ich nicht ohne Widerspruch passieren lassen.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Sie sprechen von einer Gasölverbilligung als Maßnahme zur Verbesserung der Einkommenslage. Ich habe bei der ersten Lesung des Haushalts dieser Auffassung bereits widersprochen. Ich darf darauf verweisen; ich glaube, diese meine Ausführungen sind noch in frischer Erinnerung. Auch im Ernährungsausschuß haben wir 'bei 'der Beratung dieses Gesetzes die Diktion des Gesetzes geändert, ohne zunächst das vorgeschlagene Verfahren zu ändern.
    Wir wollen in diesem Fall ganz von 'dem reden und das auch im Gesetz zum Ausdruck bringen, was es ist: keine Verbilligung, sondern eine Steuerrückerstattung. Das kostet den Finanzminister keinen roten Heller.
    Anläßlich der Haushaltsdebatte vor einer Woche habe ich wegen dieser heutigen Aussprache keine besonderen Bemerkungen zum Finanzänderungsgesetz und die darin gesehene faktische Aufhebung des EWG-Anpassungsgesetzes gemacht. Dazu muß ich, so leid es mir tut, heute einiges sagen, schon deshalb, weil dieser Punkt im Brennpunkt der landwirtschaftlichen Diskussion steht und ich selber aus meiner damaligen Erklärung hier im Plenum laufend zitiert werde. Es ist noch sehr vielen in guter Erinnerung, daß das EWG-Anpassungsgesetz auf Zusagen ,des damaligen Bundeskanzlers Erhard vom 30. November 1964 gegenüber den Vertretern des Deutschen Bauernverbandes zurückgeht. Heute wissen wir, daß Professor Erhard von den zuständigen Ressortministern, nämlich den Herren Dahlgrün und Schwarz, schon darüber unterrichtet war, daß man nicht in ,der Lage sein würde, diese Zusagen einzuhalten. Leider hat es fast drei Jahre gedauert, bis diese Tatsache ans Licht kam; denn diejenigen, die Bescheid wußten, haben sich bedauerlicherweise nicht bereitgefunden, offen darüber zu sprechen. Als ich dann am 10. Dezember 1964 hier an dieser Stelle, als ,das EWG-Anpassungsgesetz zur Beratung anstand, gewisse Zweifel anmeldete, wurde von der damaligen Bundesregierung präzise erklärt, die darin vorgesehenen Maßnahmen hielten sich im Rahmen der Finanzvorausschau, die uns als Opposition natürlich nicht zugänglich war. Das allein hat uns damals bewogen, unsere Bedenken zurückzustellen. Es ist sicherlich keine Suche nach billigen Entschuldigungen, wenn ich hier feststelle, daß unsere Haltung ganz anders ausgesehen hätte, wenn man uns damals nicht die Unwahrheit gesagt hätte. Nicht



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    nur der Bundeskanzler hat damals geschwiegen, sondern erst recht der Bundesfinanzminister. Daß nun ausgerechnet die gleiche Partei, die damals den Bundesfinanzminister gestellt hat und die doch eigentlich hätten Bescheid wissen müssen, heute ganz scheinheilig nach diesem Gesetz fragt, ist für mich nur schwer begreiflich.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Immerhin ist festzustellen, daß die Artikel 112 und 113 des Grundgesetzes vor drei Jahren nicht anders ausgesehen haben als heute.

    (Beifall bei der SPD.)

    Was uns betrifft, so wollen wir uns keineswegs um die Verantwortung herumdrücken. Keineswegs! Aber wer es für die richtige Taktik hält, die eigene Vergangenheit dadurch zu bewältigen, daß er sein eigenes Versagen demjenigen anhängt, der schließlich schweren Herzens das sehr unerfreuliche Erbe übernommen hat, der darf sich nicht wundern, wenn er auf Leute trifft, die über ein intaktes Erinnerungsvermögen und über ein gutes Archiv verfügen; das gehört nämlich dazu. Falls es die Opposition für richtig hält, anstelle eigener Gedanken noch weitere Beiträge zur jüngeren Agrargeschichte zu liefern, werden wir ihr die Antwort nicht schuldig bleiben.
    Wenn es der FDP darauf angekommen wäre, einen positiven Beitrag zu leisten, dann hätte sie auf den Ursprung des EWG-Anpassungsgesetzes zurückgehen müssen, nämlich auf die seinerzeit in einer Regierungserklärung hier festgehaltene Begründung, wonach ein Ausgleich gewährt werden solle für bestehende Wettbewerbsverzerrungen in der EWG — ich zitiere —, „so lange deren Harmonisierung noch nicht auf andere Weise hergestellt ist".
    Diese Grundidee ist nicht einmal schlecht, weil man sich klar darüber war und sein mußte, daß eine Harmonisierung einige Zeit erfordern würde. Diese Zeit sollte aber mit befristeten Leistungen des Bundes überbrückt werden.
    Nachdem nun inzwischen eine völlig andere Situation gegeben ist, wird man sich doch Gedanken machen müssen, wie man jene Aufgaben beschleunigt lösen kann, von denen man damals glaubte, sie seien nicht ganz so eilig.
    Die Opposition hätte die Bundesregierung — auch die gegenwärtige Bundesregierung — fragen müssen, welche Wettbewerbsverzerrungen heute noch bestehen und wie sie sich deren Beseitigung vorstellt. Das wäre konkret gefragt, für das ganze Haus hochinteressant, und ich meine, für die Tätigkeit der Bundesregierung in Brüssel sogar äußerst nützlich. Hier muß der Hebel angesetzt werden, wenn wir überhaupt weiterkommen wollen.

    (Abg. Dorn: Warum haben Sie denn das nicht gefragt?)

    — Wir wollten Ihnen doch auch noch etwas überlassen. — Daß dies nicht einfach sein wird, ist jedem klar, der sich eingehend mit dieser Materie befaßt hat. Andererseits wird nach immerhin fünf Jahren gemeinsamer Marktordnungspolitik doch allmählich die Frage akut, wann sich eigentlich der Ministerrat mit den Grundlagen der Preispolitik
    befassen will, z. B. mit den Beihilfen einerseits oder auch mit den Agrarpreisen andererseits.
    Wenn der französische Außenminister in diesen Tagen in der Nationalversammlung in Paris zu verstehen gegeben hat, das Interesse Frankreichs gelte vor allem der endgültigen Regelung der Agrarfinanzierung, so dürfte dazu von deutscher Seite eine ganze Menge anzumerken sein. Das gilt insbesondere für den Sektor Milch; denn die Milch wird uns von allen Marktordnungsprodukten das meiste Geld kosten. Damit, meine Damen und Herren, bin ich bei dem Antrag der FDP-Drucksache V/2100 (neu) und der Großen Anfrage meiner Fraktion. Ich bitte noch einmal um Verständnis dafür, daß ich nunmehr einige Details hier vortrage, die aber, so meine ich, für die Verhandlungen der Bundesregierung von Bedeutung sein können.
    Die Bundesregierung hat die Aufwendungen für diese Milchmarktordnung in der EWG mit 2,73 Milliarden DM beziffert. Ich glaube nicht, daß ich meine Informanten bloßstelle, wenn ich die neueste Schätzung der Kommission bekanntgebe, in der mehr als 3 Milliarden DM genannt werden. Nun, das ist nicht ganz so erschreckend, wie es sich zunächst anhört; denn schließlich geben die sechs Partnerländer zusammen heute schon in nationaler Verantwortung und zum Teil auf Grund von EWG-Verordnungen etwa 2,5 Milliarden DM pro Jahr für die Milch aus. Dennoch ist es natürlich unausbleiblich, daß bei Summen dieser Größenordnung die Frage auftaucht, ob die Mittel tatsächlich effektiv und sinnvoll verwendet werden, sinnvoll im Interesse der Erzeuger, der Verbraucher, aber auch der Steuerzahler. Erzeuger wie Verbraucher sind, natürlich jeder von seinem Standpunkt aus, an angemessenen Preisen interessiert. Das ist ihr gutes Recht, das kann ihnen niemand streitig machen. Aber ebenso ist es das Recht des Steuerzahlers, zu verlangen, daß sich die Kosten in tragbaren Grenzen halten und nicht Gelder in ein Faß ohne Boden geschüttet werden. Ich bin der Meinung, daß zwischen diesen Interessen eine Synthese gefunden werden muß; aber ich glaube nicht, Herr Bundesminister — und Sie werden vielleicht mit mir derselben Meinung sein —, daß das bisher entwickelte Instrumentarium der EWG-Milchmarktordnung dazu ausreicht.
    Der derzeitige Milchüberschuß in der EWG beträgt ungefähr 4,5 % der Produktion, das sind 3,5 Millionen t Vollmilch. Diese Situation ist bedenklich, aber nicht unbedingt bedrohlich. Wenn man davon ausgehen könnte, daß das Mißverhältnis von Produktion und Absatz nicht größer wird, dann wären sowohl auf der Seite der Erzeugung wie auf der Seite des Absatzes durchaus Maßnahmen und Entwicklungen möglich, die in absehbarer Zeit zu einer Anpassung von Angebot und Nachfrage führen würden. Es ist deshalb nicht unsere Absicht gewesen — das möchte ich ganz deutlich sagen —, die augenblickliche Situation zu dramatisieren. Was uns zu unserer Initiative veranlaßt hat, ist vielmehr die ganz sichere Erwartung, daß das in Brüssel bisher entwickelte Konzept in einer geradezu diabolischen Konkurrenz zu weiteren Überschüssen führen wird und führen muß. Diese Entwicklung, dessen bin ich



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    absolut sicher, schadet dem Erzeuger ebenso wie dem Steuerzahler, und der Verbraucher geht dabei völlig leer aus.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bei diesem Brüsseler Konzept handelt es sich vorerst nur um einen sehr weiten Rahmen in Gestalt einer mehr oder weniger koordinierenden Marktordnung und um eine Reihe von Grundsatzbeschlüssen, über deren Ausgestaltung natürlich in den nächsten Monaten gesprochen werden muß. Es besteht also heute noch die Möglichkeit einer Weichenstellung, und diese Chance — diesen Appell möchte ich an die Bundesregierung richten — sollte unbedingt genutzt werden. Dafür gibt es leider kein Patentrezept, Herr Bundesminister; ich bestätige Ihre Auffassung. Eine sinnvolle EWG-Milchpolitik kann nur aus einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen bestehen, deren Zweckmäßigkeit immer wieder, Jahr um Jahr, überprüft werden muß. Ich möchte Sie in diesem Hause nicht mit technischen Einzelheiten langweilen, ich gestatte mir nur, auf einige Fakten hinzuweisen, die zum Verständnis dieses äußerst schwierigen Problems — schwieriger als das Problem bei Kohle und Stahl — notwendig sind.
    In der Antwort der Regierung wird unsere Vermutung bestätigt, daß es nicht in erster Linie der Produktionszuwachs ist, der zu Bedenken Anlaß gibt, sondern der Anstieg der Molkereianlieferung. Wir haben zur Zeit eine Differenz zwischen Produktion und Anlieferung von 20 Millionen t Vollmilch. Das ist mehr als ein Drittel der gesamten EWG-Milcherzeugung. Mindestens die Hälfte dieser Menge geht heute als Vollmilch in den Futtertrog. Die Verfütterung bringt aber in jedem Fall den schlechtesten Erlös. Naturgemäß sind deshalb die Landwirte bestrebt, auch diese Milch an die Molkerei abzuliefern. Soweit sich das in einer organischen Weise entwickelt, ist dagegen nichts einzuwenden. Bedenklich aber scheint mir, daß das EWG-Milchkonzept so, wie es heute aussieht, Tausende von Betrieben geradezu zwingen wird — insbesondere in Frankreich —, mehr Milch als bisher zur Molkerei zu bringen; denn dafür erhalten sie einen sicheren Erlös, selbst dann, wenn aus dieser Milch nur Interventionsbutter hergestellt werden kann. Außerdem bekommen sie für jedes Kilogramm zurückgenommener Magermilch einen Zuschuß von 5,5 Pf. Die Annahme ist durchaus realistisch, daß sich der derzeitige Überschuß von 3 bis 3,5 Millionen t auf diese Weise innerhalb von ein bis zwei Jahren auf 6 Millionen t Milch erhöht. Aus diesen 6 Millionen t Milch können 270 000 t Butter hergestellt werden, die mit Sicherheit in der EWG nicht abzusetzen sind.
    Bei den derzeitigen Weltmarktbedingungen wird allein der Export dieser Butter — ohne Lager- und Verwaltungskosten — 1,35 Milliarden DM kosten, ein Betrag, der sich auf 1,7 Milliarden DM erhöht, wenn auch noch die Magermilch in Form von Magermilchpulver exportiert werden muß. Eine steigende Molkereianlieferung bedeutet natürlich auch höhere Magermilchprämien, und so läßt sich ohne Mühe ausrechnen, wann der Punkt gekommen sein wird,
    wo auch dem gutwilligsten Finanzminister die Puste ausgeht.
    Leider wird die Sache aber dadurch verschlimmert, daß ein Export nur in sehr begrenztem Umfang möglich ist, weil es an Käufern fehlt. Nach Lage der Dinge ist es völlig überflüssig, sich für die nächsten Jahre Hoffnungen — ich sage: Hoffnungen — auf einen nennenswerten Export zu kommerziellen Bedingungen zu machen. Der milchwirtschaftliche Außenhandel der EWG wird sich auf den Austausch von Spezialitäten beschränken. Alle Länder haben ihre Märkte in der Welt abgeriegelt. Dazu gehören auch die so liberalen Vereinigten Staaten von Amerika, die ihren Erzeugern — das möchte ich Ihnen doch einmal sagen — einen Milchpreis sichern, von dem die Bauern in der EWG nur träumen können.
    Die geringe Nachfrage auf dem Weltmarkt und das Dumping der Ostblockländer haben den Weltmarktbutterpreis jetzt schon auf die Hälfte des Preises heruntergedrückt, den die am billigsten produzierenden Länder in der Welt verlangen müssen. Wenn nun auch noch die EWG-Länder als Anbieter auftreten, und zwar in Mengen, die dem gesamten Jahresexport Neuseelands und Australiens entsprechen, dann ist an einen Verkauf überhaupt nicht mehr zu denken.
    Von welcher Seite man auch immer die Sache ansieht — es ist einfach ein Gebot der praktischen Vernunft, nichts unversucht zu lassen, um die Überschüsse im Gemeinsamen Markt so gering wie möglich zu halten.
    Aus der Antwort des Herrn Ernährungsministers auf die Große Anfrage könnte man den Eindruck gewinnen, daß die Bundesregierung einen weiteren Druck auf die Preise als Ultima ratio ansieht.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Es wird dort erklärt, man müsse mit einer beschleunigten Zunahme der Molkereianlieferung rechnen, und dann heißt es weiter:
    Um einer aus dieser Entwicklung entstehenden Tendenz von Überschüssen bei Butter und Magermilchpulver und einer dadurch bedingten Kostensteigerung in der EWG entgegenzuwirken, wird das Preissystem geringere Erlöse für diese. Erzeugnisse vorsehen müssen.
    So weit das Zitat. Man muß nicht unbedingt ein Experte in Milchfragen sein, um beurteilen zu können, daß das darauf hinausläuft, alle Erzeugererlöse im Bereich der Milch zu reduzieren.
    Meine Damen und Herren, aus Milch kann man aber nicht nur Butter und Magermilchpulver herstellen. Diese beiden Produkte bringen heute den niedrigsten Erlös. Die Milchwirtschaft wird also bestrebt sein, andere Erzeugnisse zu verkaufen. Nachdem nun aber auch die EWG inzwischen bei Käse zum Selbstversorger geworden ist, werden sich die Käsepreise ganz automatisch nach den Preisen für die beiden Stützungsprodukte orientieren. Zu allem Überfluß sorgt die Automatik des EWG-Systems auch noch dafür, daß der Trinkmilchpreis dieser Entwicklung folgen muß.



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    Wenn das Debakel verhindert werden soll, wird man auch noch einige andere Vorschläge in die Prüfung einbeziehen müssen. In diesem Zusammenhang scheint es mir der Überlegung wert zu sein, den Butterinterventionspreis zu regionalisieren und die Magermilchprämie zu senken, gleichzeitig aber die Preise der mit Magermilchpulver konkurrierenden Eiweißfuttermittel anzuheben. Für die Erzeuger wäre eine solche Lösung erträglicher als ein globaler Preisrückgang.
    Meine Damen und Herren, sollte es. sich herausstellen, daß sich die Verwendung der Stützungsmittel für Magermilch nicht einwandfrei kontrollieren läßt, müßte erwogen werden, die Prämien auf die getrocknete und besonders gekennzeichnete Magermilch für Futterzwecke zu beschränken. Diese Forderung läßt sich im Interesse der Steuerzahler sicher vertreten. Es gehört wenig Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie die Öffentlichkeit reagieren würde, wenn sie eines Tages erfährt, daß erhebliche Mittel in die falschen Kanäle geflossen sind, weil man es den Begünstigten zu leicht gemacht hat. Eben weil man nicht in jede Molkerei einen Polizisten stellen kann, ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, daß die Milchanlieferung auf dem Papier noch schneller zunimmt als in Wirklichkeit.
    Die übrigen Maßnahmen, die in der Antwort des Herrn Bundesernährungsministers aufgezählt sind, finden im Grundsatz unsere Zustimmung. Allerdings glauben wir, daß noch erläutert werden sollte, Herr Bundesminister, an welche Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs und an welche Maßnahmen zum Abbau von preislichen Anreizen zur Butterproduktion eigentlich gedacht ist. Mit einer Erhöhung des Fettgehalts in der Trinkmilch wird auch der Verbraucher einverstanden sein; denn das bedeutet nicht nur eine objektive Qualitätsverbesserung, sondern damit verbessert sich auch der Geschmack. Damit kann ohne Zweifel ein Beitrag zur Lösung des Milchfett-Problems geleistet werden, aber eben nur e i n Beitrag, mehr auch nicht.
    Wenn wir der Milch etwas mehr von ihrem natürlichen Fett belassen, dann können wir damit die Butterproduktion in der Gemeinschaft um höchstens 50 000 t verringern. Das ist eine ganze Menge; aber es reicht bei weitem noch nicht aus, um damit die Überschußsituation zu beseitigen.
    In dem Katalog der Bundesregierung wird außerdem eine bessere Bewertung des Milcheiweißes genannt. Auch darüber wird man diskutieren können. Allerdings muß man sich natürlich darüber im klaren sein, daß sich der strukturelle Überschuß der sechs EWG-Länder zur Zeit nicht nur auf 100 000 t Butter beschränkt, sondern daß dazu noch mindestens 130 000 t Magermilchpulver kommen, die sich auch nur mit erheblichen Exportzuschüssen exportieren lassen.
    Es bedeutet keine Kritik an den Ausführungen des Ernährungsministers, wenn ich hier feststelle, daß die genannten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um den Anstieg der Milchverarbeitung erheblich zu bremsen. Erst recht genügen sie aber nicht, um einen Erzeugerrichtpreis von 39,3 Pf zu erwirtschaften. Dieser Preis ist und bleibt — Herr
    Bundesminister, Sie entschuldigen die Wiederholung dessen, was mein Kollege Welslau gesagt hat — eine Utopie. Sie erinnern sich, ich sprach in diesem Hause schon einmal von einer Fata morgana. Ich kann nur bedauern, daß die vorige Bundesregierung das nicht offen zugegeben hat. Ich möchte hier niemanden zu nahe treten. Es war aber einfach nicht in Ordnung, zu erzählen, ein durchschnittlicher Milcherlös von 39,3 Pf ab Hof sei realisierbar. Man muß sich doch einmal in die Lage eines Landwirts versetzen, der einer solchen Zusage vertraut, darauf seine Investitionen aufbaut und dann sieht, daß das gar nicht in Ordnung geht. Wer heute sagt, daß das vor einem Jahr nicht vorauszusehen war, war einfach falsch beraten. Die Sachverständigen hatten das damals schon längst erkannt.
    Ich möchte Sie im folgenden nicht weiter mit komplizierten Kalkulationen ermüden. Eines ist aber sicher: Wer immer noch behauptet, daß die derzeitigen Instrumente der EWG-Milchmarktordnung und die dafür vorgesehenen Mittel ausreichten, um einen höheren Nettoerlös ab Hof als 37 bis höchstens 371/2 Pf in der Bundesrepublik zu erwirtschaften, macht entweder sich oder seinen Hörern etwas vor. Selbst um das eben genannte Niveau wird noch hart gerungen werden müssen. Die höchsten Anstrengungen der Milchwirtschaft werden notwendig sein, um diesen von mir genannten Preis zu erreichen. Es ist gar keine Frage, daß dieser Preis aus der Sicht der deutschen Erzeuger bei unserem allgemeinen Kostenniveau als unzureichend bezeichnet werden muß. Es wird deshalb zu den Aufgaben einer künftigen europäischen Milchpolitik gehören, den gemeinsamen Realpreis zu verbessern. Im Augenblick aber kommt es in erster Linie darauf an, einen weiteren Rückgang der Realpreise zu verhindern. Es gilt weiter, den deutschen Marktanteil so gut wie möglich zu verteidigen. Das allein erfordert schon gewaltige Anstrengungen.
    Meine Damen und Herren, die Verhandlungen in Brüssel werden in den nächsten Wochen außerordentlich schwierig sein. Dabei wird es zu der besonderen Aufgabe der deutschen Delegation gehören, den Tendenzen entgegenzuwirken, die darauf hinauslaufen, statt eines gemeinsamen Milchmarktes einen Verdrängungswettbewerb der einen Milchwirtschaft gegen die andere zu organisieren. Das läßt sich aber nur mit einer offensiven und nicht mit einer defensiven Politik erreichen.
    Unter diesem Gesichtspunkt ist z. B. auch das Problem der Einzugs- und Absatzgebiete zu sehen. Was den Franzosen ihr Getreideerfassungssystem ist, das sind für uns die Einzugs- und Absatzgebiete unserer Molkereien. Das ist Geschichte. Das ist Tradition. Das hat auch einen guten Sinn und Zweck gehabt. Das deutsche System der Einzugs- und Absatzgebiete — das kann nicht geleugnet werden — hat unbestreitbar eine ganze Reihe vor Vorteilen, die allerdings — und das darf nicht verschwiegen werden — auch mit erheblichen Nachteilen verbunden sind. Ich möchte es mir versagen, auf die Frage einzugehen, weshalb man es eigentlich in der Vergangenheit nicht fertiggebracht hat, diese Nachteile wieder ein bißchen zu mindern. Es dient z. B.



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    weder den realen Interessen der Landwirtschaft im ganzen noch den Interessen der Verbraucher im ganzen, mit Hilfe regionaler Monopole eine Produktion zu fördern, die erstens zu teuer ist und zweitens nicht gerade die beste Trinkmilch hervorbringt.
    Aber nicht dieser Nachteile, sondern der Vorteile wegen wird man zugeben müssen, daß es nicht möglich ist, die deutsche Regelung von einem Tag zum andern abzuschaffen. Das hat auch .die Kommission in Brüssel eingesehen. Ich bin darüber unterrichtet, daß der neue Marktordnungentwurf für Milch eine Übergangsklausel enthalten wird, die eine Beibehaltung der Einzugs- und Absatzgebiete mindestens für ein Jahr ermöglicht. Das ist vernünftig und ist zu begrüßen. In dieser Zeit muß sich die Milchwirtschaft umstellen. Das wird mit Hilfe eines Marktstrukturgesetzes nach Drucksache V/1544 auch zu erreichen sein. Es scheint mir die richtige Intention von morgen zu sein, die traditionellen Lieferbeziehungen nicht durch eine Unzahl von privatwirtschaftlichen und privatrechtlichen Liefervertragen, sondern durch ein sinnvolles Neues zu ersetzen. Hätten Sie schon vor zwei Jahren unserem Entwurf zur Marktstrukturverbesserung zugestimmt, dann würde uns das alles heute leichter fallen. Ich freue mich, daß ich mich neuerdings in ehrenwerter Gemeinschaft mit einigen Koalitionskollegen befinde. Diese agrarpolitische Zuneigung, die sich da anbahnt, nehmen wir in aller Bescheidenheit, aber auch mit Selbstbewußtsein als Kompliment zur Kenntnis.

    (Beifall bei der SPD.)

    Jetzt drängt natürlich die Zeit, und das muß der Milchwirtschaft ganz nüchtern und ;hart gesagt werden. Diese Umstellung muß von der Wirtschaft selbst durchgeführt werden. Ebenso wie die Wirtschaft überfordert wäre, wenn man ihr zumutete, nur Agrarpolitik zu treiben und Agrarprobleme zu lösen, ist es vom Staat zuviel verlangt, wenn man erwartet, daß .er der Wirtschaft Entscheidungen abnimmt, die sie selber treffen kann. Mann muß der Milchwirtschaft sagen — ich wiederhole das —, daß eine Beibehaltung der Einzugs- und Absatzgebiete auf längere Sicht überhaupt keine Chance hat und daß die Erfüllung von Forderungen nach einer weiteren Verlängerung nur mit anderen Zugeständnissen möglich sein wird, und die können für uns sehr teuer werden. Beschränkungen des Wettbewerbs sind und bleiben der Todfeind der Gemeinschaft. Wenn einige Professoren behaupten, daß die Beibehaltung der Einzugs- und Absatzgebiete rechtlich zulässig sei, dann ist damit noch lange nicht gesagt, daß das auch praktisch möglich und erwünscht ist.
    Hat man sich denn eigentlich überlegt — ich sage das, weil die Berufsverbände so sehr danach schreien —, daß nicht nur die Milchwirtschaft der anderen EWG-Länder bei uns ihre Produktion absetzen will, sondern daß auch unsere Milchwirtschaft nach neuen Kunden suchen muß? Hat man aber auch daran gedacht, daß wir bei bestimmten Erzeugnissen, z. B. bei der sogenannten H-Milch und bei der H-Sahne, über einen Vorsprung verfügen, den nur wir
    nützen können und mit dem wir möglichst rasch auf den Märkten der EWG Fuß fassen müssen? Es ist unlogisch, zu erwarten, daß die Partnerländer uns ihre Märkte öffnen, wenn wir einen Teil unseres Marktes aus grundsätzlichen Erwägungen geschlossen halten.
    Unlogisch erscheint es mir auch, ausgerechnet diesen Teil der deutschen Trinkmilchmarktordnung herauszugreifen und ein anderes Element dieser deutschen Regelung, nämlich die Preisspaltung, überhaupt nicht zu erwähnen. Es geht darum, daß auf die Erzeugnisse des unelastischen Bedarfs — dazu gehört vor allem die Trinkmilch — eine Abgabe erhoben wird, um damit den Erlös für die sogenannte Werkmilch, also für Butter und Käse, zu stützen. Die Behauptung, daß eine solche Regelung in Brüssel nicht durchzusetzen wäre, ist nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Vereinigung der europäischen Milchwirtschaft, Assilec genannt, in der sämtliche privaten und genossenschaftlichen Molkereien im Gemeinsamen Markt vertreten sind, hat sich in einer umfangreichen Stellungnahme ausdrücklich für eine solche Lösung ausgesprochen, falls ein vernünftiger Richtpreis anders nicht erreicht werden kann. In einer Stellungnahme heißt es — ich zitiere —:
    Um die Festsetzung eines zu niedrigen Richtpreises zu vermeiden, kann sich die europäische Milchwirtschaft unter bestimmten Bedingungen, und wenn es notwendig erscheint, an der Realisierung des Richtpreises beteiligen, und zwar durch eine Abgabe auf die Erzeugnisse, deren Nachfrage unelastisch ist.
    Das ist ein Wort!

    (Zuruf von der FDP: Saure Milch!)

    Ist diese Preisspaltung bereits gründlich geprüft worden? Ich würde den Herrn Bundesminister bitten, diese Frage durch seine Mitarbeiter noch einmal ganz gründlich prüfen zu lassen. Nach meinem Dafürhalten sollte es nicht unmöglich sein, diese Frage bei den Beratungen in Brüssel aufzuwerfen. Das wird in Brüssel vielleicht auf mehr Sympathie stoßen als die Verlängerung der Regelung über die Einzugs- und Absatzgebiete bis zum Jahre 1970. Von der Sache her besteht kein vernünftiger Grund, diese Abgabenregelung abzulehnen. Diese Lösung ist für alle Teile, vor allen Dingen auch für die Erzeuger und für die Steuerzahler, weit weniger kostspielig als ein zusätzlicher Preisdruck und eine zusätzliche Ausgabenerstattung zu Lasten des Fonds. Auch die Verbraucher würden nicht unnötig belastet. Wenn die Organisation der deutschen Landwirtschaft allerdings der Meinung sein sollte, sie hätten davon keinen Vorteil, dann wäre die Frage zu stellen, ob sie etwa annehmen, daß bei einem allgemein sehr stark gedrückten Werkmilchpreis der Trinkmilchpreis auf die Dauer gehalten werden kann.
    Damit ist die Skala der möglichen Steuerungsmaßnahmen noch nicht erschöpft. Man wird z. B. auch über die Vorschriften über die Qualität der Anlieferungsmilch reden müssen. Eine bessere Qualität wird — das zeigen die Erfahrungen der Vereinigten Staaten — vom Verbraucher durchaus honoriert. Das beginnt schon bei der Fütterung. Sehr ärgerlich sind



    Dr. Schmidt (Gellersen)

    doch die Folgen eines sogenannten Rationalisierungseffektes, die kein vernünftiger Landwirt gutheißen kann. Ich meine damit den Einsatz bestimmter ölhaltiger Futtermittel, die nicht nur zu einer unsinnigen Steigerung der Butterproduktion führen, sondern auch die Qualität der Butter verschlechtern. Ob ein Verbot der Ölsaatenexpeller als Bestandteil von Futtermitteln über ein bestimmtes Maß hinaus auf die Dauer ausreichen wird, ist sehr zweifelhaft. Man sollte deshalb prüfen, ob es nicht zweckmäßiger ist, diese genannten Futterkomponenten in die EWG-Fettmarktordnung einzubeziehen.
    Keine von den vielen genannten Maßnahmen stellt ein Patentrezept dar. Damit ist wirklich nicht der Stein der Weisen gefunden. Die überall zutage tretenden Vorschläge zur Lösung der Milchprobleme sind sehr, sehr zahlreich. Erst heute haben sich die Verbraucherverbände in der Bundesrepublik dazu geäußert, und zwar mit teils ganz beachtlichen Anmerkungen zur Qualitäts- und Absatzfrage.

    (Abg. Bauer noch etwas sagen!)

    Nun, keiner dieser Vorschläge kann das Überschußproblem mit einem Schlag beseitigen. Mit einer sinnvollen Kombination lassen sich zumindest aber die größten Flurschäden verhindern. Die Auswirkungen für Erzeuger, Verbraucher und Steuerzahler lassen sich dann vielleicht in tragbaren Grenzen halten. Ich glaube, wir können der deutschen Landwirtschaft mit gutem Gewissen versichern, daß wir nichts unversucht lassen, um ihr zu einem angemessenen Erlös zu verhelfen. Alle Zusagen darüber hinaus sind nicht zu verantworten.
    Diejenigen, die erklärt haben, die Milchprämie des Bundes werde bis 1970 unverändert fortgezahlt und die deutsche Milchmarktordnung werde bis dahin gelten, dürften inzwischen erkannt haben, welche verheerenden Wirkungen solche Parolen in den Köpfen vieler angerichtet haben. Diese meine Warnung gilt auch für jene Leute, die da immer behaupten, dieser Richtpreis für Milch sei ein halber Festpreis und sei ohne besondere Schwierigkeiten zu erreichen.

    (Zuruf von der FDP: Wer behauptet das?)

    Ein gesunder Realismus, meine Damen und Herren, auch Sie von der FDP, bedeutet doch nicht, daß wir in der EWG freiwillig und leichtfertig auf irgendwelche Positionen verzichten oder natürliche Interessen preisgeben. Das können Sie doch auch Minister Höcherl nicht nachsagen. Nur eines müssen wir tun: wir müssen mit Ehrlichkeit gegenüber der Landwirtschaft und der Öffentlichkeit handeln.
    Gestatten Sie mir dazu noch einen letzten Hinweis. Er geht an die Adresse des Herrn Ministers. Bei einem Sachverständigengespräch, Herr Bundesminister, Mitte dieses Jahres haben Sie nach einem Protokoll folgendes erklärt:
    Bei Milch besteht demnach unter den augenblicklichen Bedingungen eine ausweglose Situation. Wenn in Anbetracht der Lage keine einschneidende Änderung der Bedingungen vorgenommen wird, steht zu befürchten, daß nach einem kurzen Milchfrühling im nächsten Jahr
    ein Zusammenbruch erfolgt, der die gesamte Agrarkonzeption der EWG gefährdet, weil die Regierungen und die Steuerzahler nicht bereit und in der Lage sind, die entsprechenden Mittel in der Milchmarktordnung aufzubringen.
    Ich finde das sehr treffend und richtig. Leider habe ich diese eindringliche Darstellung in Ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage vermißt.
    Ich vermag einfach nicht einzusehen, was die Bundesregierung hindern kann, die Lage so darzustellen, wie sie nun einmal ist. Wenn das schon in der Vergangenheit nicht geschehen ist, dann ist das für uns heute kein Maßstab. Die Bundesregierung, aber auch wir alle in diesem Hause haben die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dem Menschen in der Landwirtschaft das zu sagen, was ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Nebel in den Gehirnen ist gefährlicher als der auf der Straße.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Abgeordneter Schmidt (Gellersen), gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dorn?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte sehr!