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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Enseling 6789 A Überweisung einer Vorlage an den Finanzausschuß 6789 A Wahl des Abg. Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6789 B Abänderung eines Überweisungsbeschlusses 6789 B Amtliche Mitteilungen 6789 B Fragestunde (Drucksache V/2268) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 6790 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6790 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 6790 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 B Fragen des Abg. Horstmeier: Technisches Hilfswerk Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 C Horstmeier (CDU/CSU) 6792 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Schwierigkeiten von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsanträgen . . . . . . . 6792 B Fragen der Abg. Frau Meermann: Zahl der in den Ministerien und in der Bundestagsverwaltung als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätigen Boten, Pförtner und Vervielfältiger — Unterschiedliche Entlohnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6792 B Frau Meermann (SPD) 6792 D Westphal (SPD) . 6793 C Fragen des Abg. Biechele: Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6793 D Biechele (CDU/CSU) 6793 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Fragen des Abg. Dichgans: Errichtung und Finanzierung eines großeren Distriktes Bundeshauptstadt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6794 A Dichgans (CDU/CSU) 6794 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6794 D Dorn (FDP) 6795 A Hübner (SPD) 6795 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6795 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 6796 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Derzeitige Lagerungskapazität für Treibstoff zur Gewährleistung des Notstandsprogramms Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6796 A Frage des Abg. Ollesch: Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung an bestehenden Anlagen und Einrichtungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 B Frage des Abg. Ollesch: Gesamtkonzeption auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6796 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6797 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6797 C Frage des Abg. Kubitza: Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6798 A Frage des Abg. Schwabe: Einwurfschlitze der Postbriefkästen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6798 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . . 6798 C Frage des Abg. Peiter: Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6798 D Dröscher (SPD) 6799 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6799 B Josten (CDU/CSU) 6799 D Schwabe (SPD) 6799 D Frage des Abg. Graaff: Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Lehrgangs zur Ausbildung von deutschen Beamten iur internationale Aufgaben Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 A Frage 'des Abg. Porsch: Reform des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 6800 B Frage des Abg. Ertl: Fortsetzung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes von Hassel, Bundesminister . . . . 6800 D Frage des Abg. Jung: Ausbauplan zur Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 B Jung (FDP) 6801 C Frage des Abg. Jung: Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Art. 74 Nr. 13 GG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 D Jung (FDP) 6801 D Frau Freyh (SPD) 6802 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über deutschen Heilbädern Frau Strobel, Bundesminister . . 6802 C Peiter (SPD) 6802 C Fellermaier (SPD) 6802 D Frage des Abg. Ollesch: Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung Frau Strobel, Bundesminister . . 6803 A Ollesch (FDP) 6803 B Jacobi (Köln) (SPD) 6803 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 III Frage des Abg. Reichmann: Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kosmetika und einer Verordnung gem. § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 6804 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 6804 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft (Drucksache V/2099) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte (Drucksache V/2133), mit Antrag betr. Erzeugerrichtpreis für Milch (FDP) (Drucksache V/1967), mit Antrag betr. Getreidepreisausgleich (FDP) (Drucksache V/1968), mit Antrag betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2100 [neu]), mit Antrag betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak (Abg. Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz [Gau-Bischofsheim], Freiherr von Gemmingen und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2175) und mit Antrag betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln (FDP) (Drucksache V/2193) Logemann (FDP) 6805 B Welslau (SPD) 6811 B Höcherl, Bundesminister . 6813 C, 6862 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6826 A Bauknecht (CDU/CSU) 6827 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6831 B Ertl (FDP) 6838 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6847 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6852 A Dr. Mommer (Vizepräsident) . . 6853 B Wächter (FDP) 6853 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6857 A Ehnes (CDU/CSU) 6858 B Reichmann (FDP) 6859 C Sander (FDP) 6860 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes (Drucksache V/1981) . . . . 6868 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2267, zu V/2267) — Zweite und dritte Beratung — 6868 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/2214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6869 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) — Erste Beratung — . . . 6869 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 260, Drucksache V/2201) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 265, Drucksache V/2202) Jung (FDP) 6869 C Ernesti (CDU/CSU) 6870 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 6871 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2129, V/2273) 6872 C Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksache V/2269) 6872 D Nächste Sitzung 6872 D Anlagen 6873 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6789 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Deringer 15. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Gscheidle 15. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lemmrich 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Merten 30. 11. Michels 15. 11. Paul 31. 12. Porsch 15. 11. Ruf 17. 11. Dr. Rutschke * 15. 11. Scheel 15. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. b) Urlaubsanträge Berlin 9. 12. Dr. Frede 31. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 300 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft - Drucksache V/2099 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verpflichtungen aus dem Landwirtschaftsgesetz und aus dem EWG-Anpassungsgesetz, insbesondere aus den §§ 1 und 4 voll zu erfüllen und somit auf Artikel 11 des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes zu verzichten, * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. eine Erklärung abzugeben, wonach der rationell bewirtschaftete Familienbetrieb auch künftig Leitbild der Agrarpolitik bleibt und nicht an Betriebsgrößen oder Viehbesatzzahlen, sondern am Familieneinkommen des Betriebes ausgerichtet wird, 3. bei den zukünftigen Verhandlungen in der EWG wegen nichterfolgter Zusagen folgende landwirtschaftliche Erzeugerpreise nachdrücklich zu vertreten : 475 DM je t Weizen 450 DM je t Futtergetreide 280 DM je dz Rinder (Orientierungspreis mit Interventionspflicht) -,39 DM je 1 Milch ab Hof Bonn, den 15. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß (CDU/CSU) zu Punkt 2 f der Tagesordnung. Wenn im Rahmen dieser agrarpolitischen Aussprache auch der Antrag der Fraktion der FDP-Drucksache 2175 - zur Diskussion steht, so kann es sich nicht darum handeln, daß die ganze Problematik des vielschichtigen Tabakproblems besprochen wird. Das ist übrigens auch in dem Antrag nicht vorgesehen. Vielmehr haben die Antragsteller das Anliegen der verschiedenen Tabakorganisationen aufgenommen. Die Bundesregierung möge nämlich darauf hinwirken, daß während des Übergangs und bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen EWG-Marktordnung für Rohtabak die nationalen Steuerpräferenzen beibehalten werden, bis die Altvorräte von diesen Tabaken (Schneidegut) in Landwirtschaft, Handel und Industrie aufgebraucht sind. Zum anderen sollen danach die Förderungsbeiträge an die Landwirtschaft für Tabak weiterlaufen, bis die EWG-Marktordnung mit ihren Regelungen in Kraft gesetzt ist. Um dies zu erreichen, sind geeignete Übergangsbestimmungen zu erlassen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, sieht unsere tabakbauende Landwirtschaft zuversichtlich einer EWG-Tabakmarktordnung entgegen. Ja, sie wünscht sogar eine solche und fordert sie geradezu. Der Vorschlag der Kommission sichert jedenfalls den Absatz und garantiert einen kostendeckenden Preis, was heute in der Bundesrepublik nicht gegeben ist. Ich weiß, daß die Bundesregierung erhebliche Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission erhebt. Es wird auch noch einiges zu bereinigen sein. In diesem Paket einer EWG-Tabakordnung wird die Harmonisierung der Tabaksteuer das schwierigste Problem sein. Es geht dabei für die 6874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Bundesrepublik um erhebliche Summen. Allein diese Tatsache wird dazu führen, daß die EWG-Marktordnung nicht wie vorgesehen im Jahre 1968 in Kraft treten kann, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1. Januar 1970. Eines muß gesagt werden: so wie die Dinge bei uns zur Zeit liegen, sind sie nicht länger haltbar. Selbst wenn man die Steuerpräferenz noch anerkennen will, so ist das Fördersystem und Förderverfahren geradezu unmöglich geworden. Dieses Fördersystem darf auch nicht in die EWG-Marktordnung eingehen. Dann wollen wir lieber die vorgesehene Käufer-Prämie der EWG-Marktordnung, die der Käufer bekommt, der den kostendeckenden Preis bezahlt. Unsere Förderbeträge müssen erst hart erstritten werden, und dann haben wir die Auswirkungen: die Käufer setzen sie erfahrungsgemäß am Preis ab. Dennoch müssen wir dies nach Lage der Dinge hinnehmen; denn wir können auf die Förderbeträge nicht verzichten. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die der Landwirtschaft zugesagten Förderbeträge für 1966 doch baldigst zur Auszahlung gelangen sollten. Für die Förderbeträge 1967 muß bald Klarheit geschaffen werden; denn die Unruhe in der tabakbauenden Landwirtschaft ist groß, vor allem deshalb, weil die diesjährige Markt- und Preissituation für Rohtabake seit der Währungsreform noch nie so schlecht war. Der laufende Zollabbau dürfte sich wohl auch noch preismindernd auswirken. Dieser mag der Industrie gewisse Vorteile bringen, der Bund hat jedenfalls große Zolleinnahmeverluste und die Bauern einen geringeren Preis. Auch deshalb ist es unser Bestreben, möglichst rasch einer vernünftigen EWG-Marktordnung zuzusteuern. Wir müssen auf alle Fälle in der Bundesrepublik den Tabakbau erhalten. Wenn auch unser Anbau nur 10 % des EWG-Anbaus ausmacht, so sind doch etwa 10 170 Landwirte daran beteiligt. Diese Sonderkultur auf den leichten Böden in der südwestdeutschen Ecke der Bundesrepublik hat eine große Bedeutung. Ausweichmöglichkeiten auf andere Kulturen, wie es hin und wieder schon empfohlen wurde, gibt es nicht. Unsere bäuerlichen und kleinbäuerlichen Betriebe sind auf diese Kulturart angewiesen. Es ist noch zu berücksichtigen, daß in diesen unseren Tabakanbaugebieten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit die besten Tabakqualitäten im EWG-Raum erzeugt werden. Ich möchte abschließend folgendes sagen. Wir wollen und wir müssen jede nationale Produktion, in diesem Falle eine agrarische, bis zum letzten verteidigen und zu erhalten bemüht sein. Bei Erhaltung des Tabakanbaus geht es nicht nur um ein landwirtschaftliches Problem, sondern auch um ein allgemein volkswirtschaftliches und nicht zuletzt auch um ein wichtiges finanzpolitisches Problem. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Meine Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit unserer Wirtschaft auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu verbessern. Es kommt hinzu, daß in dem Zeitpunkt, als der Antrag eingebracht wurde, große Teile der Industriekapazitäten durch das schlechte Inlandsgeschäft nicht voll genutzt werden konnten. Viele Firmen mußten in verstärktem Maße in den Export ausweichen — häufig mit Verlustpreisen —, um die vorhandenen Kapazitäten wenigstens in einem gewissen Umfange weiternutzen zu können und um vor allem die Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Situation hat sich auch heute noch nicht wesentlich geändert. Es geht uns mit diesem Antrage darum, durch eine Verbesserung der Exportkreditversicherung die Stellung unserer exportierenden Wirtschaft in der Welt langfristig gesehen sicherzustellen und bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Dabei ist hier nur an eine Verbesserung der sogenannten Selbstbehaltssätze gedacht, nicht jedoch an eine Änderung des Exportkreditversicherungssystems als Ganzen. Dadurch soll der Abstand der Sätze unseres Systems von dem der wichtigsten anderen Außenhandelsnationen beseitigt oder doch zumindest vermindert werden. Augenblicklich ist es so, daß bei der Inanspruchnahme von Garantien für Exportforderungen an private Schuldner oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften für Exportforderungen gegen öffentliche Schuldner die Mandantare des Bundes, also die Hermes-Kreditversicherungs AG. bzw. die Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Selbstbeteiligungssätze des Exporteurs verlangen. Diese Sätze betragen 20 % für das sogenannte wirtschaftliche Risiko einschließlich des Nichtzahlungs-Risikos bei öffentlichen Auftraggebern. Für das sogenannte Konvertierungs- und Transfer-Risiko sowie das Risiko eines Moratoriums oder Zahlungsverbots beträgt der Selbstbehalt 15 %, bei allen übrigen politischen Risiken 10%. Diese Sätze sind nach unserer Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen zu hoch. Die Wirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach vorgetragen und im Bundeswirtschaftsministerium wiederholt eine Bestätigung ihrer Auffassung erfahren. Deshalb geht unser Antrag dahin, die Sätze auf 15 % für das wirtschaftliche und 10 % generell für das politische Risiko zu senken. Die Exportkreditversicherung ist die Basis der gesamten Finanzierung des Exportgeschäftes. Erfolgt nämlich eine Finanzierung des Exportkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs, so tritt zwar für ihn insoweit keine Verschuldung ein, aber eine Verringerung der flüssigen Mittel. Die Exportkreditversicherung steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liquidität und hat große Auswirkungen. Hinzu kommt, daß unsere Exportkreditversicherungs-Institutionen eine Refinanzierung nur für den gedeckten Teil der Exportforderung gewähren. Es wird deshalb auch von keiner Seite bestritten, daß die Exportkreditversicherung und mit ihr die Refinanzierungsmöglichkeit, sei es über das Bankenkonsortium der Ausfuhrkreditgesellschaft, sei es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, unum- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6875 Bänglich, ja Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im Exportgeschäft ist. In der ganzen Welt wird dies praktiziert, allerdings mit unterschiedlichen Methoden und Konditionen. Aber — und das ist unser Anliegen — die Selbstbehaltsquoten des Exporteurs sind zu hoch. Sie sollen in einem gewissen Umfange erhalten bleiben; denn in einem bestimmten Ausmaß soll der exportierende Unternehmer am Risiko teilhaben. Es kommt nämlich in einer Vielzahl von Fällen vor, daß eine Kumulation der einzelnen Risiken eintritt. Dann kann der Exporteur vor einem schwierigen Liquiditätsproblem stehen. Bedingt ist dies vor allem dadurch, daß die Selbstbehaltsquoten, um die es uns hier geht, nicht durch das Refinanzierungssystem abgedeckt werden können, sondern frei finanziert werden müssen, also mit sehr viel höheren Kosten. Die zu hohen Selbstbehaltssätze wirken letztlich sehr belastend, weil die konkurrierenden ausländischen Exporteure, auf die unsere Wirtschaft im Welthandel trifft, durch ihre Regierungen sehr viel günstigere Exportkreditversicherungs-Konditionen eingeräumt bekommen. Die Bundesregierung anerkennt dies übrigens, und auch in der EWG-Kommission herrscht hierüber kein Zweifel. So decken z. B. die Exportkreditversicherungs-Institutionen in Großbritannien und Frankreich ebenso wie die EximBank in USA das politische Risiko teilweise voll ab, gewähren bei den wirtschaftlichen Risiken weitaus niedrigere Sätze und verlangen vor allem sehr viel niedrigere Zinssätze als unser System; auch räumen sie besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten ein. In England werden z. B. alle Exportforderungen mit 5 bis 6 % Zinsen finanziert, in Frankreich wird jede Exporttratte generell diskontiert mit Sätzen von 311/4 bei zweijähriger Laufzeit, bei längerer Laufzeit mit Sätzen von 4,5 bis 5 %. Die US-EximBank verlangt Zinsen von 5 bis 5,5 %. Unsere Ausfuhrkreditgesellschaft dagegen erhebt 61/4% Zinsen zuzüglich 0,6 % Wechselsteuer pro Jahr. Was dies bei langfristigen Liefergeschäften bedeutet, davon wissen unsere Exporteure ein Lied zu singen. Im Gegensatz zu den genannten Ländern ist unser Zins darüber hinaus variabel an den jeweils geltenden Diskont angepaßt. Auch dies führt unter Umständen zu Kostensteigerungen. Die ungünstigen deutschen Konditionen und die relativ geringe Inanspruchnahme der Exportkreditversicherung wird dokumentiert in einem von der EWG-Kommission kürzlich angestellten Vergleich der Länder der Berner Union. Danach steht bei langfristigen versicherten Lieferverträgen die Bundesrepublik an letzter Stelle. In dem Berichtszeitraum wurden nämlich nur 97 deutsche Verträge mit 0,63 Milliarden Dollar gemeldet. Die Vergleichszahlen sind bei Japan 468 Verträge, bei Frankreich 106 Verträge, bei Italien 184 Verträge. Unser Antrag wird — und dies ist für den Finanzminister und das Hohe Haus ganz sicher von großer Bedeutung — zu keiner direkten finanziellen Haushaltsbelastung führen. Lediglich die Eventual-Verbindlichkeiten werden sich in bescheidenem Maße erhöhen. Dies aber ist zumutbar, da die bisher eingetretenen endgültigen Schäden relativ gering waren. In dem für die Exportkreditversicherung maßgebenden Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums besteht nämlich ein echter Minus-Titel für Einnahmen aus den Überschüssen der Exportkreditversicherungsträger. Die den Ausschüssen vorliegende letzte Halbjahresübersicht des Bundesfinanzministeriums zeigt, ohne daß ich die Zahlen hier im einzelnen nennen möchte, daß die endgültig eingetretenen Schäden per Jahresmitte gerade 20 Millionen DM betragen, wobei natürlich die Umschuldungsaktionen des Bundes unberücksichtigt bleiben müssen, weil sie nicht endgültig sind; dies bei einem Gesamthaftungsvolumen von rund 15 Milliarden DM. Der Einnahmeüberschuß aus der Exportkreditversicherung ist beachtlich. Ich deutete es bereits an, unser Antrag entspricht den Harmonisierungsbestrebungen der EWG-Kommission. Er entspricht einem dringenden Bedürfnis der exportierenden Wirtschaft. Da er keine haushaltlichen Schwierigkeiten verursacht, bitten wir also um seine Annahme, soweit vorgesehen, uni seine Überweisung an den zuständigen Ausschuß. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Als Berichterstatter über den Entscheidungsantrag des Kollegen Dr. Dichgans und einer großen Zahl von Abgeordneten der CDU/CSU auf Umdruck 265 mußte ich auf die schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken hinweisen, welche durch diesen Antrag aufgeworfen werden. Bereits in der 115. Plenarsitzung habe ich gefragt, was — nach dem Grundsatz der Gleichheit — mit den Wehrpflichtigen geschehen soll, die zwar kein Abitur, aber gleichfalls Anspruch auf berufliche Weiterbildung haben. Es erschien mir auch sehr zweifelhaft, ob der Dienstplan so eingeteilt werden könnte, daß den Wehrpflichtigen 30 bis 40 Wochenstunden für den Besuch der Universität und eine entsprechend lange Zeit für das häusliche Studium zur Verfügung stünden. In der Tat ist weder der militärische Ausbildungsplan auf den Lehrplan der Universitäten noch die militärische Organisation auf die Unversitätsstandorte zugeschnitten. Hinzu kommt, daß mit der Studienreform erhebliche Neuerungen im Studiengang vorgesehen sind. Die Kultusministerkonferenz hat in den ersten vier Semestern — in in der ersten Stufe also — ein schulpflichtartiges Studium empfohlen und die Liberalisierung des Studienganges erst vom fünften Semester ab vorgesehen. Außerdem soll es künftig längere Semester und kürzere Semesterferien geben, dazu Ferienkurse. Dies alles läßt sich mit dem zur Zeit drei mal zwei Quartale umfassenden Ausbildungsplan der Bundeswehr nicht koordinieren. Die Konstruktion des 1jährigen Freiwilligen bei Beibehaltung einer 18monatigen Wehrpflicht ist ebenso unmöglich wie die Aufstellung von Studenten-Kompanien oder Studentenbataillonen. Abgesehen von der gesellschaftspolitischen Seite des 6876 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Problems wäre die Einsatzfähigkeit solcher Einheiten im Verteidigungsfall gering (Langemark!). Auch die finanziellen Lasten würden wachsen; denn die Pflege des Materials, der Waffen müßte ja von anderen Soldaten durchgeführt werden. Höhere Kosten für Soldaten von geringerer nichtmilitärischer Bedeutung wären die Folge. Wenn man bedenkt, daß nach der Zeit der geburtenarmen Jahrgänge künftig erhebliche Zugänge zu erwarten sind — im Jahre 1968 werden allein 45 000 Oberprimaner aus den Gymnasien entlassen — und das ohnehin vorhandene Problem der Wehrungerechtigkeit dadurch noch größer wird, dann wird die Forderung nach einem neuen gerechten System zum Politikum ersten Ranges. Als Berichterstatter muß ich empfehlen, den Antrag wegen der vielen — von mir zum Teil aufgezeigten Probleme — abzulehnen. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß der Bundesminister für Verteidigung die Sonderfragen der beruflichen Situation unserer Soldaten, auch die Sonderfragen der Abiturienten zurückstellen möchte, bis Klarheit über den neuen Aufbau unserer Verteidigung besteht. Das Problem der Abiturienten muß bis dahin offenbleiben. Die These, der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verbiete eine Sonderbehandlung der Studenten, halte ich jedoch für falsch. Der Staat ist eine Einheit, der Aspekt Wehrdienst ist vom Aspekt Bildungswesen nicht zu trennen. Wir berücksichtigen allenthalben den höheren Bildungsstand als legitimen Grund für eine bevorzugte Behandlung, z. B. bei der Zulassung zur Offizierslaufbahn, und es ist nicht einzusehen, warum er nicht eine besondere Behandlung auch beim normalen Wehrdienst rechtfertigen sollte. Fast alle anderen Länder der Welt haben Sonderregelungen für den Wehrdienst der Studenten, mindestens in bestimmten Fächern, z. B. bei bestimmten Sparten der Naturwissenschaft. Wir können also das Problem des Wehrdienstes der Studenten nicht mit einem pauschalen Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz vom Tisch bringen. Dieser Hinweis überzeugt um so weniger, als wir ja überhaupt nur etwa die Hälfte der Abiturienten zum Wehrdienst einziehen, und die Ungleichheit zwischen Leistung und Nichtleileistung des Wehrdienstes ist viel größer als die einer Sonderbehandlung der Studenten, denen unser Bildungssystem eine Gesamtlänge der Ausbildung auferlegt, die sie von allen nichtakademischen Berufen unterscheidet. Es soll dankbar registriert werden, daß die Bundeswehr die Wartezeiten bis zur Einberufung, die früher den Studienbeginn oft noch weiter hinauszögerten, fast vollständig ausgemerzt hat. Weiter ist anzuerkennen, daß Härteregelungen bestehen, die unter Umständen eine vorzeitige Entlassung zum Beginn des Studiums ermöglichen. Aber diese Härteregelungen müssen so praktiziert werden, daß nicht eine neue Ungleichheit zwischen informierten Studenten entsteht und solchen, die von den Härteregelungen nichts wissen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 13. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2236 Fragen 42 und 43) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß ein großer Teil der Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Einführung der österreichischen neuen Auslandsteuersätze am 1. Januar 1968 nach Osterreich verlagert wird? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die neuen österreichischen Steuerbestimmungen gegen internationale Verträge und Abkommen, wie z. B. den UNESCO-Abkommen und den Vereinbarungen mit der EWG, zuwiderlaufen, weshalb ggf. Anklage beim Internationalen Gerichtshof erhoben werden kann? Mit den „österreichischen neuen Auslandssteuersätzen" dürfte die Erhöhung der österreichischen Umsatzausgleichsteuersätze gemeint sein, ,die ab 1. Januar 1968 zusammen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer geplant ist. Diese Erhöhung würde internationalen Verträgen, nämlich 'dem GATT und dem UNESCO-Abkommen, nur zuwiderlaufen, wenn nach Osterreich eingeführte Erzeugnisse durch die Ausgleichsteuer mit höheren Abgaben belastet würden als gleichartige Erzeugnisse österreichischen Ursprungs. Für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß hier vorliegt, reichen die z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen noch nicht aus. Auch liegt bei den zuständigen Ministerien noch kein Material darüber vor, daß als Folge der beabsichtigten österreichischen Maßnahmen Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Osterreich verlagert würden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist aber bereits um Bericht gebeten worden. Darüber hinaus wäre es Sache der betroffenen deutschen Wirtschaftskreise, etwaige Unterlagen, aus denen sich eine Diskriminierung nach Osterreich eingeführter ,deutscher Waren ergibt, der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Es wird dabei zu berücksichtigen .sein, daß Osterreich ab 1. Januar 1969 die Einführung einer Mehrwertsteuer plant; hierdurch würden etwaige Folgen einer Erhöhung der jetzigen Bruttoumsatzsteuer entfallen. Nach dem GATT und dem UNESCO-Übereinkommen sind bei Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner Konsultationen und ein Vergleichsverfahren vorgesehen. Bevor solche Verfahren, an denen auch dritte Länder beteiligt würden, eingeleitet werden, sollte man versuchen, die berechtigten Interessen 'der deutschen Wirtschaft gegenüber Osterreich .auf bilateralem Wege geltend zu machen. Sollte sich herausstellen, daß durch die in Osterreich geplante Erhöhung der Umsatzausgleichsteuer deutsche Ausfuhren gegenüber gleichartigen österreichischen Erzeugnissen diskriminiert werden, so wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das war erst möglich, nachdem sich die Meinungsverschiedenheiten herausgestellt hatten.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Fragen ,aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes werden im Einverständnis mit den Fragestellern schriftlich beantwortet. Es sind dies zunächst die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Dr. Lohmar:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die für die Öffentlichkeitsarbeit im Inland zur Verfügung stehenden Mittel in einem angemessenen Verhältnis auch der parlamentarischen Opposition zur Verfügung gestellt werden sollten?
Die Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 14. November 1967 lautet:
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat nach der Vorbemerkung zu Kapitel 04 03 die Aufgabe, die Politik der Bundesregierung gegenüber den Organen des Nachrichtenwesens zu vertreten und die deutsche Bevölkerung über die politischen Ziele und die Arbeit der Bundesregierung zu unterrichten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stehen im Kapitel 04 03 verschiedene Titelansätze zur Verfügung; in erster Linie Titel 314, der die Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Inland" trägt. Die Erläuterung zu Titel 314 im Haushaltsplan stellt fest, daß die Mittel der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dienen. Mittel aus den Titeln des Presse- und Informationsamtes können daher politischen Parteien nicht, also auch nicht der parlamentarischen Opposition, zur Verfügung gestellt werden. Bei dieser Rechtslage ist zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung als selbständiges Verfassungsorgan nicht Ausführungsorgan der sie tragenden Parlamentsmehrheit ist, sondern auch in ihrer Öffentlichkeitsarbeit dem Gesamtparlament gegenübersteht.
Dann die Fragen 62, 63 und 64 des Herrn Abgeordneten Borm:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung eine Jubiläumsschrift zum einjährigen Bestehen der Großen Koalition vorbereitet?
Wie wird diese in Frage 62 erwähnte Schrift finanziert?
Gedenkt die Bundesregierung, im Inhalt dieser in Frage 62 erwähnten Schrift zu berücksichtigen, daß es in der Bundesrepublik immer noch eine Opposition gibt?
Die Antwort des Staatssekretärs von Hase vom 14. November 1967 lautet:
1. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer im Haushaltsplan festgelegten Aufgabe, die Bevölkerung über ihre Arbeit, ihre Ziele und Absichten zu informieren, einen kurz gefaßten Rechenschaftsbericht in Form einer Zeitungsbeilage herausgeben, der sich mit der Tätigkeit der Bundesregierung und ihrer Politik seit Bildung der Großen Koalition befaßt.
2. Die Beilage wird aus Mitteln des Titels 314 im Einzelplan des Presse- und Informationsamtes finanziert, nach dessen Erläuterung im Haushaltsplan die Mittel „fur die Unterrichtung der Bevölkerung über das Programm der Bundesregierung, insbesondere auf dem Gebiet der Finanz-, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik bestimmt" sind.
3. Die Schrift gibt einen Rechenschaftsbericht über die Politik der Bundesregierung seit der Bildung der Großen Koalition. Es ist nicht Aufgabe der vom Presse- und Informationsamt herausgegebenen Veröffentlichungen, die Öffentlichkeit über Absichten und Ziele der im Parlament vertretenen Parteien, also auch der Opposition, zu unterrichten. Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen hat das Presse- und Informationsamt die Aufgabe, die Politik der Bundesregierung zu vertreten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung ein selbständiges Verfassungsorgan und nicht Ausführungsorgan der sie tragenden Parteien ist; sie steht vielmehr dem Gesamtparlament gegenüber.
Die Bundesregieerung muß ihre Politik vor dem Gesamtparlament und gerade auch vor der parlamentarischen Opposition rechtfertigen. Auch diesem Auftrag dient die geplante Veröffentlichung.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der FDP
betr. die Lage der Landwirtschaft
— Drucksache V/2099 —



Vizepräsident Schoettle
b) Große Anfrage der Fraktion der SPD
betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte
— Drucksache V/2133 —
c) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erzeugerrichtpreis für Milch
— Drucksache V/1967 —
d) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Getreidepreisausgleich
— Drucksache V/1968 —
e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann, Walter und Genossen und der Fraktion der FDP
betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse
— Drucksache V/2100 (neu)
f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz (Gau-Bischofsheim), Freiherr von Gemmingen und der Fraktion der FDP
betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak
— Drucksache V/2175 —
g) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln
— Drucksache V/2193 —
Wir kommen zunächst zu den Punkten 2 a und 2 b. Die Anträge, die unter Punkt 2 der Tagesordnung aufgeführt sind, werden während der Aussprache über die beiden Großen Anfragen begründet.
Zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP hat das Wort der Herr Abgeordnete Logemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Logemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP sah sich zur Einbringung ihrer Großen Anfrage durch die Tatsache veranlaßt, daß sich die Große Koalition, die fast ein Jahr regiert, bisher noch nicht zur Agrarpolitik geäußert hat.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt gar nicht!)

    Weder in der Regierungserklärung noch in anderen Aussagen des Bundeskanzlers finden wir Hinweise auf die agrarpolitischen Vorstellungen des Kanzlers, der für die Richtlinien der Politik dieser Regierung die Verantwortung trägt.
    Dabei hat die deutsche Landwirtschaft nach unserer Auffassung besonderen Anspruch darauf, zu erfahren, was die Bundesregierung agrarpolitisch für die Gegenwart und die Zukunft denkt und plant. Die Landwirte in den sechs Partnerländern der EWG sind als Vorreiter in den Gemeinsamen Markt geschickt worden. Die Harmonisierung anderer Wirtschaftsbereiche wie der Verkehrs-, Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik liegt demgegenüber noch weit zurück. Das gibt den deutschen Bauern in der Endphase des Gemeinsamen Markts das Recht, zu fragen: Wie soll es agrarpolitisch weitergehen?
    Wir erwarten deshalb, daß die Bundesregierung den von uns gestellten Fragen nicht ausweicht, sondern mit ihren Antworten der deutschen Agrarpolitik wieder Ziel und Richtung gibt. Allein schon, meine Damen und Herren, daß eine Große Anfrage notwendig wurde, zeigt, welche Bedeutung die Bundesregierung ihr bisher zuteil werden ließ. Wir können ihr Schweigen nur negativ werten angesichts der Ausführlichkeit, mit der sie laufend schwierige Probleme in anderen Wirtschaftsbereichen behandelt. Uns drängt sich deshalb die Frage auf: Schweigt der Herr Bundeskanzler, schweigt die Bundesregierung, weil sie agrarpolitisch keine Konzeption hat oder sich nicht auf eine solche einigen kann? Das lange Hinauszögern der Beantwortung unserer Großen Anfrage ist dafür eigentlich schon Beweis.
    Ich habe mich sehr gefreut, Herr Bundeskanzler, als ich im Sommer von Ihrem Urlaub auf einem Bauernhof am Bodensee erfuhr und Bilder erschienen, die Sie als Erntehelfer zeigten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sicherlich war Ihre Erntehilfe, Herr Bundeskanzler, für den betreffenden Bauern sehr nützlich. Aber verstehen Sie bitte, daß alle in der deutschen Landwirtschaft von Ihrer agrarpolitischen Hilfe profitieren möchten.
    Leider ist das bisher in keiner Weise der Fall. Wir haben vielmehr den Eindruck, meine Damen und Herren, daß diese Große Koalition uns agrarfremde Mehrheiten bescherte und damit zu einer agrarpolitischen Sterilität führt, die in der Geschichte des Deutschen Bundestages als einmalig bezeichnet werden muß und die im krassen Gegensatz zu der agrarpolitischen Aktivität in den Koalitionen zwischen CDU/CSU und FDP steht.

    (Beifall bei der FDP.)

    Durch Ihre agrarpolitische Abstinenz, Herr Bundeskanzler, im ersten Jahr Ihrer Regierungszeit wurde unserer Landwirtschaft, durch die Beschleunigung im Gemeinsamen Markt mit bedingt, nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt. Sie kommen, Herr Bundeskanzler, aus dem schönen Land am Bodensee. Das erinnert mich an die Sage von dem Reiter vom Bodensee, der nach einem Ritt über den verschneiten See, als ihm bewußt wurde, in welch tödlicher Gefahr er sich befunden hatte, vor Schreck tot vom Pferd fiel. Ich weiß, Herr Bundeskanzler, daß die deutschen Bauern gute Nerven haben, und hoffe, daß sie nicht tödlich erschrecken, wenn sie eines Tages erkennen, in welch große Gefahr ihre Höfe durch die Regierung der Großen Koalition gebracht wurden.

    (Beifall bei der FDP. — Lachen bei den Regierungsparteien.)

    Die heutige Agrardebatte, meine Damen und Herren, die ich als eine agrarpolitische Bilanz nach der ersten Halbzeit der alljährlichen Agrardebatte zum Grünen Bericht werte, bekommt eine besondere Bedeutung durch die neuesten agrarpolitischen Erklärungen des Vizepräsidenten Mansholt in Agrarrat in Luxemburg und des Herrn Bundesfinanzministers Strauß in diesem Hause, auf die ich noch eingehen werde.



    Logemann
    Damit darf ich überleiten zur ersten Frage:
    Welche Aufgaben hat nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche Landwirtschaft in der nationalen Volkswirtschaft und in der EWG künftig zu erfüllen?
    Die Formulierung dieser Frage ist allgemein gehalten und muß konkretisiert werden. Es fehlt dazu, wie gesagt, vom Bundeskanzler noch jegliche Aussage. Dabei muß ich hinzufügen, Herr Bundeskanzler, daß ich Pressemeldungen nach einem Gespräch des Herrn Bundeskanzlers und des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes nicht als agrarpolitisch verbindlich zu werten vermag. Bei den Vorgängern im Amt des jetzigen Bundeskanzlers gab es immer bei Regierungserklärungen und von Zeit zu Zeit Aussagen zur Agrarpolitik. Sie wurden zwar oftmals nicht realisiert,

    (Lachen und Zurufe von den Regierungsparteien)

    konnten aber als agrarpolitische Absichtserklärungen der jeweiligen Kabinette angesehen werden.

    (Erneutes Lachen und Zurufe.)

    Bundeskanzler Adenauer — das haben wir noch alle in Erinnerung — verstand es, seine agrarpolitischen Absichten besonders klar zu formulieren.

    (Lachen links.)

    Ich erinnere beispielsweise an das berühmte Rhöndorfer Paritätsversprechen — 1953 — mit der Feststellung: die landwirtschaftlichen Preise und Löhne müssen in Parität zu den Preisen und Löhnen der gewerblichen Wirtschaft gehalten werden, oder an das Versprechen, die deutsche landwirtschaftliche Produktion müsse bei der Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrung den Vorrang haben. 1955 folgte unter Kanzler Adenauer das Landwirtschaftsgesetz. Die agrarpolitischen Versprechungen des Bundeskanzlers Erhard 1964 vor der Agrarpreisharmonisierung sind noch in frischer Erinnerung.

    (Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] : Da waren Sie doch im Kabinett!)

    — Deshalb waren sie auch so gut.

    (Lachen und weitere Zurufe von der SPD.)

    Die einstimmige Verabschiedung des EWG-Anpassungsgesetzes im Bundestag, die Zustimmung der Opposition und der Gesamtbevölkerung gab den Bauern die Hoffnung, im vorzeitig beginnenden Gemeinsamen Markt mit der gemeinsamen Bereitschaft aller zur Unterstützung bestehen zu können. Dabei gebe ich zu, daß es ungerecht wäre, alle agrarpolitischen Schwierigkeiten der Regierung Kiesinger anzulasten.

    (Zuruf von der Mitte: Immerhin! — Zuruf von der SPD: Sehr großherzig!)

    Unter der Kanzlerschaft Erhards waren die Agrarprobleme auch nicht restlos gelöst.

    (Zuruf links: Sagen Sie „Erhard und Mende"! — Weitere Zurufe.)

    Aber in der Koalition mit der FDP war Vorsorge
    für eine reibungslose Überleitung unserer Landwirtschaft in die EWG getroffen. Die FDP hat in der Opposition und in der Regierungsverantwortung vor den heute deutlich werdenden Schwierigkeiten eines Gemeinsamen Agrarmarktes gewarnt.

    (Sehr wahr! bei der FDP.)

    Uns war klar, daß gleiche Agrarerzeugerpreise von Sizilien bis zur Nordsee bei Unterschieden in Boden, Klima und Kosten den Landwirten der Partnerländer Probleme der schwierigsten Art bescheren würden und daß dabei die deutsche Landwirtschaft besonders betroffen sein würde. Die FDP bemühte sich deshalb bis zuletzt um die Koordinierung nationaler Marktordnungen und warnte vor EWG-Agrarmarktordnungen.
    In diesem Zusammenhang muß auf das Verhalten unseres Herrn Bundesfinanzministers Strauß hingewiesen werden. Herr Bundesfinanzminister Strauß war als damaliger CSU-Politiker, als es um den Beginn des Gemeinsamen Marktes ging, ein fanatischer Verfechter der EWG, etwa so nach dem Motto: Wir brauchen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft schneller denn je, koste es was es wolle. Aber heute, wo es nun gilt, als Finanzminister aus dem, was damals beschlossen wurde, die Konsequenzen zu ziehen, hört man von ihm etwas ganz anderes, so daß ich die Befürchtung habe, unser Finanzminister beginnt jetzt schon das Gebäude der EWG von unten her einzureißen, nämlich von der EWG-Agrarmarktfinanzierung her, wobei er in Gefahr kommt, alles zu Fall zu bringen.
    Unter Bundeskanzler Kiesinger gibt es, wie ich schon ausführte, bisher weder Aussagen noch Taten zur Agrarpolitik. Herr Bundeskanzler, die Enttäuschung darüber in der Landwirtschaft wird von Tag zu Tag größer. Sie wurde zum erstenmal in der Öffentlichkeit deutlich, als Minister Höcherl auf dem Deutschen Bauerntag in München Grüße des Kanzlers übermitteln wollte und dafür statt Beifall Pfiffe und Protest für den Bundeskanzler ernten mußte. Das ist eine Reaktion darauf, Herr Bundeskanzler, daß Sie die Bauern bisher noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Die Bauern fühlen sich auch heute noch als fünftes Rad am Wagen und werden künftig weiter entsprechend reagieren.
    Bei der Eingliederung der Landwirtschaft in die Volkswirtschaft — darauf darf ich jetzt zurückkommen — verlangen die deutschen Bauern keine Sonderrechte, sie verlangen nicht mehr als die Gleichberechtigung. Die enge Verflechtung der modernen Industriegesellschaft mit der modernen Landwirtschaft wird auch in landwirtschaftlichen Kreisen erkannt. Die Landwirtschaft braucht die Kaufkraft der Industriegesellschaft. Wir sind an einer hohen Massenkaufkraft interessiert. Umgekehrt ist die Landwirtschaft mit 21 Milliarden DM Betriebsausgaben jährlich ein wichtiger Partner in dieser Volkswirtschaft. Ich finde, das sollten vor allem auch die deutschen Arbeitnehmer erkennen. Die gesenkten deutschen Getreidepreise und die Kürzung der landwirtschaftlichen Investitionshilfen führten schon im Laufe der letzten Monate zu spürbaren Kaufrückgängen bei der Landmaschinenindustrie und in anderen Bereichen. Hohe Maschinenhalden auf Fabrikhöfen der



    Logemann
    deutschen Landmaschinenhersteller sind dafür sichtbare Anzeichen.
    Ich stimme aber meinem Fraktionskollegen Dr. Menne voll zu, wenn er kürzlich auf einer Tagung der Verbindungsstelle Industrie/Landwirtschaft in Höchst verlangte, daß das gegenseitige Verständnis zwischen Industrie und Landwirtschaft — und ich möchte hinzufügen, auch mit den Gewerkschaften — vertieft werde. Er stellte weiter fest, daß Industrie und Landwirtschaft aufeinander angewiesen seien und verbunden seien .in dem Bekenntnis zu Eigentum und freier, eigenverantwortlicher Unternehmertätigkeit als einem bestimmenden Merkmal unserer Gesellschaftsordnung. Seine weitere Forderung, in der EWG müsse es zu einem Produktionsausgleich zwischen den landwirtschaftlichen Erzeugerkosten in den Partnerländern kommen, wird von der Landwirtschaft sicherlich sehr begrüßt, ebenfalls wird es begrüßt, wenn er dafür die volle Unterstützung der deutschen Industrie ankündigt. Die Einordnung einer gleichberechtigten Landwirtschaft in die Industriegesellschaft bedingt die Einordnung der landwirtschaftlichen Erzeugung in den Nahrungsverbrauch. Die Einfügung des landwirtschaftlichen Produktionsvolumens in die Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrung ist in der Bundesrepublik mit nur zirka 70 % Nahrungsversorgung aus eigener Landwirtschaft einer politischen Willensentscheidung der Regierung unterworfen.
    Wir bitten Sie deshalb, Herr Bundeskanzler, selber dazu hier etwas zu sagen.
    Die deutsche Landwirtschaft ist, das möchte ich hinzufügen, wenn sie in Zukunft bestehen will, auf Chancen zur Steigerung ihrer Produktion angewiesen. Nur mit Höchsterträgen und höchster Arbeitsproduktivität in der Bodenproduktion und in der Veredelungswirtschaft sind die Belastungen, die auf der Landwirtschaft ruhen, verkraftbar. Meine Damen und Herren, die 21 Milliarden DM Gesamtverschuldung der deutschen Landwirtschaft und die Investitionen, die zur Rationalisierung unserer Betriebe gemacht worden sind, sind eben nur dann verkraftbar, wenn wir die Chance zur Mehrerzeugung behalten, und vor allem sind Investitionen und Rationalisierung nur dann kostenmindernd, wenn die deutsche Landwirtschaft die Chance zur Mehrproduktion erhält.
    Dabei unterstellen wir, daß es im Gemeinsamen Markt keine Garantie für deutsche Marktanteile geben kann und eine Produktion für die Intervention, die uns Finanzminister Strauß unterstellt — so ist seinen Ausführungen zu entnehmen — finanziell zu schweren Belastungen führt. Es geht uns vielmehr um eine Erzeugung im Rahmen der Bedarfsdeckung. Wir sehen eine Möglichkeit dazu in der verstärkten Förderung des deutschen Agrarexports. Untersuchungen der FAO ergeben immer wieder, daß in den Entwicklungsländern ein Fünftel der Bevölkerung schlecht ernährt ist, ein Drittel unter Eiweißmangel leidet und mehr als die Hälfte generell mangelhaft ernährt ist. Der stellvertretende Generaldirektor der FAO, Dr. Glesinger, erklärte kürzlich: Neben der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion in den Entwicklungsländern komme der
    Nahrungsmittelhilfe weiterhin besondere Bedeutung zu. Die Auswirkungen der seit zwei Jahren herrschenden ausgeprägten Nahrungsmittelknappheit in Indien und Pakistan seien durch die Lieferung von 10 Millionen t Weizen gemildert und damit Millionen Menschen vor dem Hungertode gerettet worden. Nun aber müßten die schrumpfenden Vorratsläger wieder aufgefüllt werden.
    Eine zweite Möglichkeit, die Produktionschancen auch in der EWG zu steigern, liegt in der Zunahme des Nahrungsverbrauchs. Die Frage dazu: Ist die Bundesregierung bereit, mit den Partnerländern dafür Sorge zu tragen, daß sie den EWG-Landwirten oder auch — das will ich gleich sagen — den Landwirten einer erweiterten EWG reserviert wird? Die ganz entscheidende Frage ist aber: In welchem Umfange bejaht die Bundesregierung die agrarische Selbstversorgung der sechs Partnerländer und eines vergrößerten Gemeinsamen Marktes?
    In der Frage 2 fragen wir nach der Einfügung unserer Landwirtschaft in die mittelfristige Finanzplanung. Im Haushaltsjahr 1968 soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine Kürzung um 500 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr erfolgen. Die nach dem EWG-Anpassungsgesetz fälligen Zahlungen sind, wenn wir hier alles umrechnen, fast völlig eingestellt. Die Kürzung dieser Finanzmittel für die deutsche Landwirtschaft bringt den deutschen Bauern in der Endphase des Gemeinsamen Marktes nicht wiedergutzumachenden Schaden. Dabei waren die jetzt zur Auszahlung kommenden Beträge Voraussetzung für das Ja der deutschen Landwirtschaft zur vorzeitigen Preisharmonisierung in der EWG. Die Nichterfüllung der im EWG-Anpassungsgesetz eingegangenen Verpflichtungen wird von der Landwirtschaft als ein Wortbruch des Kanzlers und seiner Regierung angesehen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Die Verweigerung der Erfüllung gegebener Versprechen stärkt draußen im Lande das Mißtrauen gegen Parlament und Regierung. Die Bildung einer immer stärker werdenden außerparlamentarischen Opposition auf dem Lande ist in der Tat die Reaktion auf nicht eingehaltene Kanzlerzusagen.
    Die Einkommenseinbußen der deutschen Landwirtschaft werden dabei noch verstärkt durch von der Regierung nicht genutzte Chancen der Erzeugerpreispolitik. Die Regierung war bisher in keiner Weise bemüht, die Kürzung finanzieller Zuwendungen durch preispolitische Maßnahmen auszugleichen. Ein typisches Beispiel für diese Behauptung ist das Verhalten der Regierung bei der Festsetzung der Agrarpreise, vor allem der Getreidepreise, für das nächste Wirtschaftsjahr. Unter Zugrundelegung des bis zum 1. Juli 1967 gültigen bisherigen deutschen Getreidepreises erleidet die Landwirtschaft durch die Senkung der Getreidepreise in diesem Jahr einen Preisverlust von, alles zusammen gerechnet, rund einer Milliarde DM. Dabei hätte die Bundesregierung die Möglichkeit gehabt, in letzter Zeit den ersten Schritt zur Wiederherstellung des gesenkten nominellen deutschen Getreidepreises in der EWG zu tun. Dazu wären notwendig gewesen erstens die Unterstützung der Beschlüsse des Europäischen Par-



    Logemann
    laments und des Deutschen Bundestages auf Anhebung des Getreidepreises und zweitens die Bereitschaft der Bundesregierung, die aus dem EWG- Fonds zu zahlenden 560 Millionen DM für den Ausgleich der deutschen Getreidepreissenkung den Getreideanbauern nach der Getreidefläche zu zahlen.
    Wir fragen die Bundesregierung: Wann endlich wird sie ihre Vorstellungen zur Auszahlung dieses Betrages bekanntgeben? Die FDP vertritt bekanntlich die Auffassung, daß diese Ausgleichszahlungen den Getreideanbauern nach der Getreidefläche zu leisten sind. Ein entsprechender Antrag liegt dem Parlament vor. Wir lehnen alle Vorstellungen ab, Beträge von dieser Summe für andere Zwecke abzuzweigen. Ich darf hinzufügen, daß uns das schwierige Problem der landwirtschaftlichen Betriebe mit Dauergrünland in der Bundesrepublik durchaus bekannt ist; aber dieses Problem darf nicht irgendwie mit Ausgleichszahlungen für Getreide gelöst werden, sondern dazu kann man andere Vorschläge machen, für die ich jetzt im Rahmen meiner Ausführungen keine Zeit habe. Mit der Berücksichtigung der von mir soeben genannten beiden Forderungen wäre die Bundesregierung in der Lage gewesen, ohne eigene finanzielle Belastungen und ohne Belastung der Verbraucher den bisherigen nominellen deutschen Erzeugerpreis für Getreide wiederherzustellen.
    Die mit Zustimmung der Bundesregierung jetzt in Luxemburg beschlossenen Getreidepreise, die ja nicht nur von uns kritisiert werden, sondern auch gerade aus Kreisen der CDU-Kollegen eine noch viel schärfere Kritik erfahren, so möchte ich fast sagen, liegen weit unter den von uns gemachten Preisvorschlägen und unter den von Minister Höcherl im Ernährungsausschuß genannten Preisvorstellungen der Bundesregierung selbst. Alle Äußerungen deuten darauf hin, daß die deutschen Vertreter keine Anhebung der Brotgetreidepreise beantragt haben. Mit dem Mut zur Anwendung von Methoden, die z. B. Frankreich mit der „Politik des leeren Stuhles" erfolgreich anwendet, um seine Forderungen durchzusetzen, wäre die Bundesregierung in der Lage gewesen, die vom Bundesrat, vom Europäischen Parlament und von der FDP verlangten Preisvorstellungen zu realisieren. Die deutsche Delegation ging wieder einmal den Weg des geringsten Widerstandes und einigte sich auf Minipreise.

    (Beifall bei der FDP.)

    Interessant ist für uns in diesem Zusammenhang das Lob des Bundeswirtschaftsministers Schiller anläßlich der Eröffnung der „Woche des Verbrauchers und der Hausfrau" am 6. November 1967 in Bad Godesberg. Dem Landwirtschaftsminister Höcherl wurde vom Wirtschaftsminister Schiller bescheinigt, daß er sich bei den jüngsten Luxemburger Agrarpreisbeschlüssen darum bemüht habe, den Aufschaukelungsprozeß bei den Agrarpreisen zu bremsen. Höcherl, so versicherte der Wirtschaftsminister, sei eben wie er ein Verbraucherminister. Ich hoffe, Herr Kollege Dr. Schmidt (Gellersen), daß Sie den Wirtschaftsminister Schiller deshalb nicht
    aus der SPD ausschließen. Ich weiß, daß Sie hier völlig anderer Meinung sind.

    (Zuruf von der SPD: Wir sind eine liberale Partei!)

    Die zweite Preischance, die nicht genutzt wurde, war bei Rindfleisch gegeben. Der deutsche Rindfleischpreis liegt an der untersten Stelle der EWG-
    Rindfleischpreise. Dabei steht fest, daß die deutschen Erzeugungskosten dafür besonders hoch liegen, bei Bauten z. B. 100 % über denen der Partnerländer. Weiter ist unbestritten, daß bei Rindfleisch noch auf Jahre hinaus ein Bedarf in der EWG vorhanden ist. Auch bei Rindfleisch hätten durch zeitgerechte Interventionen höhere Orientierungspreise und ohne empfindliche Verbraucherbelastungen bessere Erzeugerpreise erreicht werden können.
    Der in Aussicht gestellte Erzeugerrichtpreis für Milch wird im Jahre 1967 nicht erreicht, sondern wahrscheinlich um 1 bis 2 Pf unterschritten werden. Mit einem Anteil von 28 % der gesamten Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft kommt der Milcherzeugung besondere Bedeutung zu. Die Milchgelde:innahmen bestimmen den Lohn in den bäuerlichen Familienwirtschaften. Deshalb ist es unverantwortlich, wenn die Bundesregierung zur Entwicklung der deutschen Milcherzeugerpreise keine konkreten Pläne vorlegt, sondern es den Bauern überläßt, sich an den sich laufend widersprechenden Aussagen des Herrn Landwirtschatfsministers zu orientieren. Der Katalog der Widersprüche, Herr Minister, zeigt ein Hin und Her Ihrer Aussagen, das mich an den plattdeutschen Dichter Fritz Reuter und sein Gedicht „De Wedd" erinnert, in dem er den Bäcker Swenn sagen läßt: „Hie geiht'e hen, do geiht'e hen".

    (Zuruf von der FDP: Wo blievt'e denn?)

    Herr Minister, ich bin gern bereit, Ihnen das vom Plattdeutschen ins Hochdeutsche zu übersetzen. Wenn Sie das Gedicht lesen wollen: es steht in dem Band „Läuschen un Rimels". Bei einer Übersetzung ins Bayerische könnte ich Sie allerdings nicht unterstützen.

    (Heiterkeit bei der FDP.)

    Die FDP-Fraktion hat zur Lage in der Milchwirtschaft Anträge gestellt. Wir erwarten, daß die Bundesregierung die Widersprüche des Bundesministers Höcherl klärt und ihre Ziele bezüglich der weiteren Entwicklung auf milchwirtschaftlichem Gebiet bekanntgibt.
    Bei Kartoffeln führte das gute Ernteergebnis zu erheblichen Preisverlusten für die kartoffelanbauenden Landwirte. Nach Berechnungen der niedersächsischen Landwirtschaftskammer und des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums in Hannover muß trotz guter Ernte mit einem Verlust für die Erzeuger von Kartoffeln von etwa 250 DM je ha gerechnet werden. Der Gesamtverlust in der Bundesrepublik wird auf zirka 350 Millionen DM zusammengerechnet. Die Bundesregierung unternahm keine Versuche, den Preisverfall bei den Erzeugerpreisen für Kartoffeln zu verhindern. Im Gegensatz dazu bemühte sich die Bundesregierung der Klei-



    Logemann
    nen Koalition 1964, als es eine ähnliche Überschußsituation bei Kartoffeln gab, sofort um Sondermaßnahmen, die dann auch zu einer Marktentlastung durch Einführung einer Silierprämie führten.

    (Abg. Dr. Schmidt Vorschläge haben Sie denn?)

    — Ich habe — Herr Dr. Schmidt (Gellersen), gut, daß Sie danach fragen — schon Vorschläge gemacht. Wir haben auch einen Antrag vorgelegt, der wahrscheinlich heute noch dem Ernährungsausschuß überwiesen wird. In diesem Antrag verlangen wir z. B. — da sind wir mit Ihnen einig, glaube ich —, die Erhöhung der Brennrechte. Das wäre schon eine Marktentlastung.

    (Abg. Dr. Schmidt einmal ein halbes Prozent der Produktion aus!)

    — Das macht in einigen Gebieten doch eine entscheidende Entlastung beim Erzeuger aus. Ich könnte Ihnen noch eine Reihe weiterer Vorschläge aufführen. Aber das würde jetzt zu weit führen.
    Durch preispolitische Maßnahmen, meine Damen und Herren, wie sie von der FDP vorgeschlagen werden, wird der Verbraucher nicht überfordert. Im Jahre 1967 ist ein Rückgang der Preise für Ernährung um 0,8 % festzustellen. Der Anteil der Kosten für Nahrung an den Lebenshaltungskosten beträgt in der Bundesrepublik noch 35,4%. In allen anderen EWG-Ländern mit Ausnahme Belgiens liegt er höher.
    Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise zeigt eine Tendenz, die beweist, daß der Anteil der Landwirtschaft an den Ausgaben der Konsumenten für Nahrungsmittel von 1950 bis 1966 von 64 auf 53 % zurückgegangen ist. Das Statistische Amt der Gemeinschaften hat die Preise für Nahrung in allen EWG-Ländern unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, daß die Einführung gemeinsamer Agrarpreise entsprechend den EWG-Marktordnungen, wie sie festgelegt sind, die deutschen Lebenshaltungskosten theoretisch nur um 0,137 % zu erhöhen brauchten.
    Die von der Bundesregierung vorgesehene mittelfristige Finanzplanung muß auch in ihrer Auswirkung auf die Landwirtschaft gesehen werden. Bei der Konzertierten Aktion des Herrn Bundeswirtschaftsministers Schiller werden jährliche Lohnerhöhungen im gewerblichen industriellen Bereich von 5,5 % für die Periode von 1966 bis 1971 unterstellt. Das Netto-Einkommen bei den Arbeitnehmern soll durchschnittlich jährlich um 4,4 bis 4,8% steigen, der Netto-Gewinn der Unternehmer um 3,1 bis 4,6%.
    Unsere Frage an die Bundesregierung lautet dazu: Wie steht sie zu diesen Entwicklungen im industriellen gewerblichen Bereich? Wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich dazu die landwirtschaftliche Einkommensentwicklung? Hierbei bleibt zu berücksichtigen, daß Lohnerhöhungen im gewerblichen Bereich entsprechende Kostenerhöhungen für landwirtschaftliche Betriebsmittel bedeuten und daß nach den Vorstellungen des Landwirtschaftsministeriums selbst die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der Bodenproduktion und in der Veredelungswirtschaft im gleichen Zeitraum um zirka 10 % sinken werden.
    Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wenn sie in dieser Situation

    (Zuruf von der SPD: Welche sieht die FDP?)

    — darauf komme ich noch — noch zusätzlich die Finanzzuwendungen für den Einzelplan 10 und das EWG-Anpassungsgesetz kürzt, um ihre Verpflichtungen nach dem Landwirtschaftsgesetz und dem EWG-Anpassungsgesetz zu erfüllen? Das ist die ganz entscheidende Frage, die wir hier von der Opposition her zu stellen haben.

    (Beifall bei der FDP. — Zuruf von der CDU: Immer noch nicht fertig!)

    — Nein, aber es kommt jetzt die letzte Frage: Bleibt der bäuerliche Familienbetrieb entsprechend der Entschließung der Agrarkonferenz von Stresa 1958, der Definition des Agrarstrukturausschusses des Bundesernährungsministeriums von 1956 und der bisherigen Aussagen der deutschen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Leitbild der künftigen Agrarpolitik der Bundesregierung?
    Meine Damen und Herren, diese Frage ist für uns besonders interessant, aber auch besonders aktuell nach den Äußerungen von Vizepräsident Mansholt und von Bundesminister Strauß in seiner Etatrede hier in diesem Hohen Hause. Die FDP — das darf ich vorweg sagen — ist seit eh und je ein leidenschaftlicher Verfechter des bäuerlichen Familienbetriebes. Das bedeutet allerdings nicht, daß wir hier bezüglich der Definition dieses Leitbildes als kalte Krieger der Agrarpolitik für eine landwirtschaftliche Betriebsform kämpfen, die in einer modernen landwirtschaftlichen Entwicklung überholt ist. Grundsätzlich erscheint uns die Familienwirtschaft nach den Aussagen früherer Jahre auch als Leitbild für die künftige Agrarpolitik geeignet. Eine Definition nach der idealen Betriebsgröße, also nach Hektaren, lehnen wir ebenso ab wie den Versuch Mansholts, ihn nach optimalen Kuh-Zahlen abzugrenzen. Ausschlaggebend ist für uns, daß durch eine entsprechende landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. durch Veredlung für zwei vollbeschäftigte Arbeitskräfte Einkommenschancen vergleichbarer Berufe zu erreichen sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Dabei unterstützen wir alle Bemühungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieser Betriebe, z. B. durch die Förderung von Erzeugergemeinschaften zur Verbesserung und Konzentration des Marktangebotes, von Maschinenringen oder Maschinengemeinschaften und von Zusammenschlüssen zu Betriebsgemeinschaften oder Gemeinschaftshaltungen. Allerdings erwarten wir — auch das darf ich dazu sagen — von derartigen Kooperationen — das zeigen die bisherigen Erfahrungen — keine überwältigenden betriebswirtschaftlichen Vorteile. Unter Berücksichtigung dieser Merkmale kann die Familienwirtschaft gegenüber anderen Betriebsformen bestehen. Sie produziert nicht teurer als sogenannte Agrarfabriken oder Schweine- und Rinderkombinate. In diesem Zusammenhang ist eine Auseinanderset-



    Logemann
    zung mit den Aussagen des Herrn Mansholt und des Herrn Finanzministers Strauß notwendig. Wer die Äußerungen des Vizepräsidenten der EWG und des deutschen Finanzministers vergleicht, kommt zu dem Ergebnis, daß sie in vielen Punkten einig sind.
    Zur künftigen landwirtschaftlichen Strukturpolitik in der EWG stellt Mansholt fest:
    Erstens. Der Verbesserung des landwirtschaftlichen Lebensstandards über die Preispolitik sind vom Finanziellen her Grenzen gesetzt.
    Zweitens. Eine Besserung allein über Produktionssteigerung ist gleichfalls nicht möglich.
    Drittens. Durch eine sinnvolle allgemeine Regional- und Infrastrukturpolitik muß die Verminderung der Zahl der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen beschleunigt werden, damit der Abstand zu anderen Wirtschaftsbereichen vermindert wird.
    Viertens. Vom einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb her gesehen — meine Damen und Herren, das ist das Schwerwiegende — sind Vorstellungen vom Einfamilienbetrieb mit vielleicht 30 ha oder 30 Kühen überholt. Ziel könnte vielleicht ein bäuerlicher Betrieb von 80 bis 100 Kühen und 2 bis 3 Arbeitsplätzen sein.
    Bundesfinanzminister Strauß verlangt in seiner Etatrede:
    Erstens. Die Überprüfung der bisherigen Agrarkonzeption mit dem Ziel der Schaffung auf Dauer wettbewerbsfähiger Betriebsstrukturen. Herr Minister, Sie sagten dabei nicht, wie sie aussehen sollen. Vielleicht können wir das heute noch hören.
    Zweitens. Die beschlossenen Marktordnungen mit dem automatischen Zwang zur Intervention und zur Erstattung führten zur finanziellen Überforderung und reizten zur Überproduktion an. Herr Minister, Sie erwähnten in diesem Zusammenhang den Butterberg. Deshalb sei nach Ihrer Auffassung eine sinnvolle Neuordnung nach 1969 erforderlich.
    Die dritte Feststellung, Herr Minister, war: Die agrarpolitischen Beschlüsse müssen künftig in einem tragbaren Rahmen gehalten werden. Mit dieser Äußerung zielt der Herr Minister nach meiner Auffassung zweifellos auf eine Senkung der EWG- Richtpreise.
    Die FDP widerspricht diesen Auffassungen des Vizepräsidenten Mansholt und des Finanzministers Strauß.

    (Beifall bei der FDP.)

    Für die Preispolitik in der EWG — darauf wurde hingewiesen — bestehen für die Zukunft noch Möglichkeiten. Die Preise in den EWG-Agrarmarktordnungen, meine Damen und Herren, dürfen doch nicht für alle Zeiten zementiert sein. Es gibt Revisionsklauseln, um die Preise entsprechend der Kostenentwicklung verändern zu können.
    Zur Erhöhung der Produktivität und der Verbesserung des Lebensstandards durch beschleunigte Verminderung der Bauern entgegnen wir: Die Erhöhung der Produktivität der Arbeitskraft ist in der deutschen Landwirtschaft seit Jahren weit
    höher als in anderen Bereichen. Während die Produktivität seit 1950 in der Industrie um 85 0/o gestiegen ist, ist sie in der Landwirtschaft um 200 bis 250 gestiegen. Die Arbeitskraft ist damit weit produktiver als in anderen Bereichen. Das ist erreicht worden durch einen stetigen, ich möchte sagen, geräuschlosen Abgang landwirtschaftlicher Erwerbspersonen in Höhe von 100 000 bis 120 000 Menschen im Jahr in Verbindung mit einer längeren Arbeitszeit der in der Landwirtschaft verbliebenen Menschen.
    Mansholts Rezept des beschleunigten Gesundschrumpfens ist durch die Entwicklung der Landwirtschaft in den USA längst widerlegt. Trotz immer größerer Farmen, immer weniger Menschen in der Landwirtschaft und höherer Subventionen vergrößert sich bekanntlich in Amerika die Disparität zu anderen Berufen. Die Disparität in der Bundesrepublik, möchte ich behaupten, ist weder ein Betriebsgrößen- noch ein agrarstrukturelles Problem, sondern vor allem ein Agrarpreisproblem.

    (Beifall bei der FDP.)

    Den Beweis für diese Behauptungen liefern Untersuchungen in einem niedersächsischen Landkreis, von dem wir, Herr Dr. Schmidt (Gellersen), nicht weit entfernt wohnen, einem Landkreis, der durch eine gesunde Agrarstruktur sowie durch gute und mittlere Böden ausgezeichnet ist und der nach meiner Auffassung als Musterkreis in der EWG gelten kann. Denn die Bauern dieses Kreises nutzten den agrarwirtschaftlichen Fortschritt, folgen modernem Rat und bewirtschaften auf guten Böden mittlere und größere Höfe. Trotzdem — es, ist wichtig, das dabei zu sehen — stieg die Verschuldung in diesem EWG-Musterkreis von 1200 DM je Hektar 1960 auf 1800 DM 1966/67.
    Durch dieses Beispiel bestätigt, haben wir von der FDP weniger Sorgen um die Existenz der kleinen Betriebe, aber ernste Befürchtungen um die Existenz größerer Höfe. Von meinen Sorgen nehme ich auch die Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebe aus. Auch diese Betriebsformen verdienen gefördert zu werden. Dazu wird der Kollege Ertl nachher noch etwas sagen. Denn diese Betriebsformen werden sich mit Sicherheit als krisenfest erweisen.
    Ein letztes Wort zur Mansholtschen Aussage, statt 30 ha und 30 Kühen sollte die Haltung von 80 bis 100 Kühen das Ziel sein. Hier bescheinigen wir Herrn Mansholt, daß er mit dieser Aussage radikal abrückt vom Leitbild des bäuerlichen Familienbetriebs.

    (Beifall bei der FDP.)

    Von den Kuhhaltern in der EWG, die im Durchschnitt ,sechs Kühe halten, hätte künftig nach Mansholt nur noch jeder 15. eine Überlebenschance. Auch in dem als landwirtschaftliches Musterland bezeichneten Dänemark würde die Überlebenschance der Kuhhalter kaum größer sein.
    Mansholt läßt die Finanzierungsmöglichkeiten seiner Vorschläge ungeklärt. Nach Professor Weinschenk bringt schon eine relativ kleine Vergrößerung unserer landwirtschaftlichen Betriebe einen zusätzlichen Finanzbedarf in der Bundesrepublik von



    Logemann
    155 bis 180 Milliarden DM für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Für die EWG würden sich finanzielle Belastungen ergeben, die für alle Partner untragbar wären.
    Wer sich bemüht, die Mansholtschen Vorschläge zu Ende zu denken, endet bei Betriebsformen östlicher Nachbarn, bei den landwirtschaftlichen Produktionsgemeinschaften oder der Kolchose. Wenn ich an das Leitbild 80 bis 100 Milchkühe denke, rieche ich schon in der Bundesrepublik die Rinder- und Schweinekombinate Mitteldeutschlands.
    Wir wiaren sehr überrascht, meine Damen und Herren, daß in der Fragestunde des Deutschen Bundestages Minister Höcherl um eine positive Interpretation der Aussage Mansholts zum künftigen Familienbetrieb und zur Preispolitik bemüht war. Was dabei herauskam, glich dann dem Versuch einer Bagatellisierung. Die Aussagen des Finanzministers Strauß bedeuten in letzter Konsequenz, daß er dort endet, wo Vizepräsident Mansholt endet: mit dem Opfer der bäuerlichen Familienbetriebe in der EWG und mit dem Anstreben von landwirtschaftlichen Betriebsformen, die nicht leistungsfähiger sind als das, was zerschlagen werden soll.

    (Beifall bei der FDP.)

    Zum Schluß darf ich darauf verweisen, daß die Fraktion der Freien Demokraten zu den vorgetragenen agrarpolitischen Vorstellungen im Bundestag Anträge vorgelegt hat *). Wir hoffen, daß die deutsche Landwirtschaft in der heutigen Agrardebatte erfährt, welchen agrarpolitischen Kurs die Regierung der Großen Koalition zu steuern gedenkt. Soll ,die 'deutsche Landwirtschaft die ihr zustehende Bedeutung in der Volkswirtschaft erhalten, oder soll der Weg der letzten elf Monate mit laufend gesteigerten einseitigen Belastungen unseres Berufsstandes 'fortgesetzt werden? Das ist die entscheidende Frage, auf die wir eine Antwort erhoffen.

    (Beifall bei der FDP.)