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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 15. November 1967

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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Enseling 6789 A Überweisung einer Vorlage an den Finanzausschuß 6789 A Wahl des Abg. Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates 6789 B Abänderung eines Überweisungsbeschlusses 6789 B Amtliche Mitteilungen 6789 B Fragestunde (Drucksache V/2268) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Errichtung eines Nationalparks im Bayerischen Wald Höcherl, Bundesminister . . . . . 6790 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . . 6790 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 6790 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Verringerung der Zahl der Disziplinarsenate Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 B Fragen des Abg. Horstmeier: Technisches Hilfswerk Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6791 C Horstmeier (CDU/CSU) 6792 A Fragen des Abg. Dr. Hudak: Schwierigkeiten von Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsanträgen . . . . . . . 6792 B Fragen der Abg. Frau Meermann: Zahl der in den Ministerien und in der Bundestagsverwaltung als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätigen Boten, Pförtner und Vervielfältiger — Unterschiedliche Entlohnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6792 B Frau Meermann (SPD) 6792 D Westphal (SPD) . 6793 C Fragen des Abg. Biechele: Abkommen über den kleinen Grenzverkehr mit der Schweiz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 6793 D Biechele (CDU/CSU) 6793 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Fragen des Abg. Dichgans: Errichtung und Finanzierung eines großeren Distriktes Bundeshauptstadt Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6794 A Dichgans (CDU/CSU) 6794 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6794 D Dorn (FDP) 6795 A Hübner (SPD) 6795 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6795 C Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 6796 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Derzeitige Lagerungskapazität für Treibstoff zur Gewährleistung des Notstandsprogramms Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6796 A Frage des Abg. Ollesch: Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung an bestehenden Anlagen und Einrichtungen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 B Frage des Abg. Ollesch: Gesamtkonzeption auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6796 C Ollesch (FDP) . . . . . . . . 6796 D Frage des Abg. Dr. Bucher: Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 6797 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6797 C Frage des Abg. Kubitza: Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6797 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 6798 A Frage des Abg. Schwabe: Einwurfschlitze der Postbriefkästen Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6798 B Schwabe (SPD) . . . . . . . . . 6798 C Frage des Abg. Peiter: Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . 6798 D Dröscher (SPD) 6799 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6799 B Josten (CDU/CSU) 6799 D Schwabe (SPD) 6799 D Frage des Abg. Graaff: Ergebnisse und Erfahrungen des ersten Lehrgangs zur Ausbildung von deutschen Beamten iur internationale Aufgaben Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6800 A Frage 'des Abg. Porsch: Reform des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen Dr. Schornstein, Staatssekretär . . . 6800 B Frage des Abg. Ertl: Fortsetzung des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes von Hassel, Bundesminister . . . . 6800 D Frage des Abg. Jung: Ausbauplan zur Förderung der Wissenschafts- und Bildungspolitik Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 B Jung (FDP) 6801 C Frage des Abg. Jung: Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Art. 74 Nr. 13 GG Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 6801 D Jung (FDP) 6801 D Frau Freyh (SPD) 6802 A Frage des Abg. Peiter: Tiefflüge von Düsenflugzeugen über deutschen Heilbädern Frau Strobel, Bundesminister . . 6802 C Peiter (SPD) 6802 C Fellermaier (SPD) 6802 D Frage des Abg. Ollesch: Stand und Entwicklung der Luftverunreinigung Frau Strobel, Bundesminister . . 6803 A Ollesch (FDP) 6803 B Jacobi (Köln) (SPD) 6803 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 III Frage des Abg. Reichmann: Vorlage eines Gesetzentwurfs über den Verkehr mit Kosmetika und einer Verordnung gem. § 5 Nr. 1 des Lebensmittelgesetzes Frau Strobel, Bundesminister . . . 6804 A Reichmann (FDP) . . . . . . . . 6804 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft (Drucksache V/2099) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. EWG-Marktordnung für Milch und Milchprodukte (Drucksache V/2133), mit Antrag betr. Erzeugerrichtpreis für Milch (FDP) (Drucksache V/1967), mit Antrag betr. Getreidepreisausgleich (FDP) (Drucksache V/1968), mit Antrag betr. Gemeinsame Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse (Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Ertl, Sander, Reichmann u. Gen. und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2100 [neu]), mit Antrag betr. EWG-Marktordnung für Rohtabak (Abg. Reichmann, Dr. Rutschke, Jung, Mauk, Schultz [Gau-Bischofsheim], Freiherr von Gemmingen und Fraktion der FDP) (Drucksache V/2175) und mit Antrag betr. Erhöhung der Brennrechte bei Kartoffeln (FDP) (Drucksache V/2193) Logemann (FDP) 6805 B Welslau (SPD) 6811 B Höcherl, Bundesminister . 6813 C, 6862 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6826 A Bauknecht (CDU/CSU) 6827 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 6831 B Ertl (FDP) 6838 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 6847 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 6852 A Dr. Mommer (Vizepräsident) . . 6853 B Wächter (FDP) 6853 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6857 A Ehnes (CDU/CSU) 6858 B Reichmann (FDP) 6859 C Sander (FDP) 6860 C Antrag der Fraktion der FDP betr. Richtlinien für die Exportkreditversicherung des Bundes (Drucksache V/1981) . . . . 6868 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/2267, zu V/2267) — Zweite und dritte Beratung — 6868 D Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/2214) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 6869 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) — Erste Beratung — . . . 6869 B Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 260, Drucksache V/2201) in Verbindung mit Mündlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Entschließungsantrag der Abg. Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche u. Gen. zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung (Umdruck 265, Drucksache V/2202) Jung (FDP) 6869 C Ernesti (CDU/CSU) 6870 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 6871 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 6872 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Achte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2129, V/2273) 6872 C Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksache V/2269) 6872 D Nächste Sitzung 6872 D Anlagen 6873 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6789 134. Sitzung Bonn, den 15. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bading * 17. 11. Blachstein 17. 11. Dr. Brenck 17. 11. Deringer 15. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Gscheidle 15. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Frau Herklotz ** 17. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kriedemann * 17. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lemmrich 17. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lotze 17. 11. Lücker (München) * 17. 11. Merten 30. 11. Michels 15. 11. Paul 31. 12. Porsch 15. 11. Ruf 17. 11. Dr. Rutschke * 15. 11. Scheel 15. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 17. 11. b) Urlaubsanträge Berlin 9. 12. Dr. Frede 31. 12. Schmidt (Hamburg) 9. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Anlage 2 Umdruck 300 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. die Lage der Landwirtschaft - Drucksache V/2099 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verpflichtungen aus dem Landwirtschaftsgesetz und aus dem EWG-Anpassungsgesetz, insbesondere aus den §§ 1 und 4 voll zu erfüllen und somit auf Artikel 11 des Entwurfs eines Finanzänderungsgesetzes zu verzichten, * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. eine Erklärung abzugeben, wonach der rationell bewirtschaftete Familienbetrieb auch künftig Leitbild der Agrarpolitik bleibt und nicht an Betriebsgrößen oder Viehbesatzzahlen, sondern am Familieneinkommen des Betriebes ausgerichtet wird, 3. bei den zukünftigen Verhandlungen in der EWG wegen nichterfolgter Zusagen folgende landwirtschaftliche Erzeugerpreise nachdrücklich zu vertreten : 475 DM je t Weizen 450 DM je t Futtergetreide 280 DM je dz Rinder (Orientierungspreis mit Interventionspflicht) -,39 DM je 1 Milch ab Hof Bonn, den 15. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stooß (CDU/CSU) zu Punkt 2 f der Tagesordnung. Wenn im Rahmen dieser agrarpolitischen Aussprache auch der Antrag der Fraktion der FDP-Drucksache 2175 - zur Diskussion steht, so kann es sich nicht darum handeln, daß die ganze Problematik des vielschichtigen Tabakproblems besprochen wird. Das ist übrigens auch in dem Antrag nicht vorgesehen. Vielmehr haben die Antragsteller das Anliegen der verschiedenen Tabakorganisationen aufgenommen. Die Bundesregierung möge nämlich darauf hinwirken, daß während des Übergangs und bis zum Inkrafttreten einer gemeinsamen EWG-Marktordnung für Rohtabak die nationalen Steuerpräferenzen beibehalten werden, bis die Altvorräte von diesen Tabaken (Schneidegut) in Landwirtschaft, Handel und Industrie aufgebraucht sind. Zum anderen sollen danach die Förderungsbeiträge an die Landwirtschaft für Tabak weiterlaufen, bis die EWG-Marktordnung mit ihren Regelungen in Kraft gesetzt ist. Um dies zu erreichen, sind geeignete Übergangsbestimmungen zu erlassen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, sieht unsere tabakbauende Landwirtschaft zuversichtlich einer EWG-Tabakmarktordnung entgegen. Ja, sie wünscht sogar eine solche und fordert sie geradezu. Der Vorschlag der Kommission sichert jedenfalls den Absatz und garantiert einen kostendeckenden Preis, was heute in der Bundesrepublik nicht gegeben ist. Ich weiß, daß die Bundesregierung erhebliche Einwendungen gegen den Vorschlag der Kommission erhebt. Es wird auch noch einiges zu bereinigen sein. In diesem Paket einer EWG-Tabakordnung wird die Harmonisierung der Tabaksteuer das schwierigste Problem sein. Es geht dabei für die 6874 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Bundesrepublik um erhebliche Summen. Allein diese Tatsache wird dazu führen, daß die EWG-Marktordnung nicht wie vorgesehen im Jahre 1968 in Kraft treten kann, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens zum 1. Januar 1970. Eines muß gesagt werden: so wie die Dinge bei uns zur Zeit liegen, sind sie nicht länger haltbar. Selbst wenn man die Steuerpräferenz noch anerkennen will, so ist das Fördersystem und Förderverfahren geradezu unmöglich geworden. Dieses Fördersystem darf auch nicht in die EWG-Marktordnung eingehen. Dann wollen wir lieber die vorgesehene Käufer-Prämie der EWG-Marktordnung, die der Käufer bekommt, der den kostendeckenden Preis bezahlt. Unsere Förderbeträge müssen erst hart erstritten werden, und dann haben wir die Auswirkungen: die Käufer setzen sie erfahrungsgemäß am Preis ab. Dennoch müssen wir dies nach Lage der Dinge hinnehmen; denn wir können auf die Förderbeträge nicht verzichten. In diesem Zusammenhang muß gesagt werden, daß die der Landwirtschaft zugesagten Förderbeträge für 1966 doch baldigst zur Auszahlung gelangen sollten. Für die Förderbeträge 1967 muß bald Klarheit geschaffen werden; denn die Unruhe in der tabakbauenden Landwirtschaft ist groß, vor allem deshalb, weil die diesjährige Markt- und Preissituation für Rohtabake seit der Währungsreform noch nie so schlecht war. Der laufende Zollabbau dürfte sich wohl auch noch preismindernd auswirken. Dieser mag der Industrie gewisse Vorteile bringen, der Bund hat jedenfalls große Zolleinnahmeverluste und die Bauern einen geringeren Preis. Auch deshalb ist es unser Bestreben, möglichst rasch einer vernünftigen EWG-Marktordnung zuzusteuern. Wir müssen auf alle Fälle in der Bundesrepublik den Tabakbau erhalten. Wenn auch unser Anbau nur 10 % des EWG-Anbaus ausmacht, so sind doch etwa 10 170 Landwirte daran beteiligt. Diese Sonderkultur auf den leichten Böden in der südwestdeutschen Ecke der Bundesrepublik hat eine große Bedeutung. Ausweichmöglichkeiten auf andere Kulturen, wie es hin und wieder schon empfohlen wurde, gibt es nicht. Unsere bäuerlichen und kleinbäuerlichen Betriebe sind auf diese Kulturart angewiesen. Es ist noch zu berücksichtigen, daß in diesen unseren Tabakanbaugebieten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit die besten Tabakqualitäten im EWG-Raum erzeugt werden. Ich möchte abschließend folgendes sagen. Wir wollen und wir müssen jede nationale Produktion, in diesem Falle eine agrarische, bis zum letzten verteidigen und zu erhalten bemüht sein. Bei Erhaltung des Tabakanbaus geht es nicht nur um ein landwirtschaftliches Problem, sondern auch um ein allgemein volkswirtschaftliches und nicht zuletzt auch um ein wichtiges finanzpolitisches Problem. Anlage 4 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Staratzke (FDP) zu Punkt 3 der Tagesordnung. Meine Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, um die Wettbewerbs- und Exportfähigkeit unserer Wirtschaft auf den internationalen Märkten zu erhalten und zu verbessern. Es kommt hinzu, daß in dem Zeitpunkt, als der Antrag eingebracht wurde, große Teile der Industriekapazitäten durch das schlechte Inlandsgeschäft nicht voll genutzt werden konnten. Viele Firmen mußten in verstärktem Maße in den Export ausweichen — häufig mit Verlustpreisen —, um die vorhandenen Kapazitäten wenigstens in einem gewissen Umfange weiternutzen zu können und um vor allem die Arbeitsplätze zu erhalten. Diese Situation hat sich auch heute noch nicht wesentlich geändert. Es geht uns mit diesem Antrage darum, durch eine Verbesserung der Exportkreditversicherung die Stellung unserer exportierenden Wirtschaft in der Welt langfristig gesehen sicherzustellen und bestehende Wettbewerbsnachteile zu beseitigen. Dabei ist hier nur an eine Verbesserung der sogenannten Selbstbehaltssätze gedacht, nicht jedoch an eine Änderung des Exportkreditversicherungssystems als Ganzen. Dadurch soll der Abstand der Sätze unseres Systems von dem der wichtigsten anderen Außenhandelsnationen beseitigt oder doch zumindest vermindert werden. Augenblicklich ist es so, daß bei der Inanspruchnahme von Garantien für Exportforderungen an private Schuldner oder der Inanspruchnahme von Bürgschaften für Exportforderungen gegen öffentliche Schuldner die Mandantare des Bundes, also die Hermes-Kreditversicherungs AG. bzw. die Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Selbstbeteiligungssätze des Exporteurs verlangen. Diese Sätze betragen 20 % für das sogenannte wirtschaftliche Risiko einschließlich des Nichtzahlungs-Risikos bei öffentlichen Auftraggebern. Für das sogenannte Konvertierungs- und Transfer-Risiko sowie das Risiko eines Moratoriums oder Zahlungsverbots beträgt der Selbstbehalt 15 %, bei allen übrigen politischen Risiken 10%. Diese Sätze sind nach unserer Auffassung aus einer Vielzahl von Gründen zu hoch. Die Wirtschaft hat dies in den vergangenen Jahren mehrfach vorgetragen und im Bundeswirtschaftsministerium wiederholt eine Bestätigung ihrer Auffassung erfahren. Deshalb geht unser Antrag dahin, die Sätze auf 15 % für das wirtschaftliche und 10 % generell für das politische Risiko zu senken. Die Exportkreditversicherung ist die Basis der gesamten Finanzierung des Exportgeschäftes. Erfolgt nämlich eine Finanzierung des Exportkredites aus eigenen Mitteln des Exporteurs, so tritt zwar für ihn insoweit keine Verschuldung ein, aber eine Verringerung der flüssigen Mittel. Die Exportkreditversicherung steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Liquidität und hat große Auswirkungen. Hinzu kommt, daß unsere Exportkreditversicherungs-Institutionen eine Refinanzierung nur für den gedeckten Teil der Exportforderung gewähren. Es wird deshalb auch von keiner Seite bestritten, daß die Exportkreditversicherung und mit ihr die Refinanzierungsmöglichkeit, sei es über das Bankenkonsortium der Ausfuhrkreditgesellschaft, sei es über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, unum- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 6875 Bänglich, ja Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im Exportgeschäft ist. In der ganzen Welt wird dies praktiziert, allerdings mit unterschiedlichen Methoden und Konditionen. Aber — und das ist unser Anliegen — die Selbstbehaltsquoten des Exporteurs sind zu hoch. Sie sollen in einem gewissen Umfange erhalten bleiben; denn in einem bestimmten Ausmaß soll der exportierende Unternehmer am Risiko teilhaben. Es kommt nämlich in einer Vielzahl von Fällen vor, daß eine Kumulation der einzelnen Risiken eintritt. Dann kann der Exporteur vor einem schwierigen Liquiditätsproblem stehen. Bedingt ist dies vor allem dadurch, daß die Selbstbehaltsquoten, um die es uns hier geht, nicht durch das Refinanzierungssystem abgedeckt werden können, sondern frei finanziert werden müssen, also mit sehr viel höheren Kosten. Die zu hohen Selbstbehaltssätze wirken letztlich sehr belastend, weil die konkurrierenden ausländischen Exporteure, auf die unsere Wirtschaft im Welthandel trifft, durch ihre Regierungen sehr viel günstigere Exportkreditversicherungs-Konditionen eingeräumt bekommen. Die Bundesregierung anerkennt dies übrigens, und auch in der EWG-Kommission herrscht hierüber kein Zweifel. So decken z. B. die Exportkreditversicherungs-Institutionen in Großbritannien und Frankreich ebenso wie die EximBank in USA das politische Risiko teilweise voll ab, gewähren bei den wirtschaftlichen Risiken weitaus niedrigere Sätze und verlangen vor allem sehr viel niedrigere Zinssätze als unser System; auch räumen sie besonders günstige Finanzierungsmöglichkeiten ein. In England werden z. B. alle Exportforderungen mit 5 bis 6 % Zinsen finanziert, in Frankreich wird jede Exporttratte generell diskontiert mit Sätzen von 311/4 bei zweijähriger Laufzeit, bei längerer Laufzeit mit Sätzen von 4,5 bis 5 %. Die US-EximBank verlangt Zinsen von 5 bis 5,5 %. Unsere Ausfuhrkreditgesellschaft dagegen erhebt 61/4% Zinsen zuzüglich 0,6 % Wechselsteuer pro Jahr. Was dies bei langfristigen Liefergeschäften bedeutet, davon wissen unsere Exporteure ein Lied zu singen. Im Gegensatz zu den genannten Ländern ist unser Zins darüber hinaus variabel an den jeweils geltenden Diskont angepaßt. Auch dies führt unter Umständen zu Kostensteigerungen. Die ungünstigen deutschen Konditionen und die relativ geringe Inanspruchnahme der Exportkreditversicherung wird dokumentiert in einem von der EWG-Kommission kürzlich angestellten Vergleich der Länder der Berner Union. Danach steht bei langfristigen versicherten Lieferverträgen die Bundesrepublik an letzter Stelle. In dem Berichtszeitraum wurden nämlich nur 97 deutsche Verträge mit 0,63 Milliarden Dollar gemeldet. Die Vergleichszahlen sind bei Japan 468 Verträge, bei Frankreich 106 Verträge, bei Italien 184 Verträge. Unser Antrag wird — und dies ist für den Finanzminister und das Hohe Haus ganz sicher von großer Bedeutung — zu keiner direkten finanziellen Haushaltsbelastung führen. Lediglich die Eventual-Verbindlichkeiten werden sich in bescheidenem Maße erhöhen. Dies aber ist zumutbar, da die bisher eingetretenen endgültigen Schäden relativ gering waren. In dem für die Exportkreditversicherung maßgebenden Haushalt des Bundeswirtschaftsministeriums besteht nämlich ein echter Minus-Titel für Einnahmen aus den Überschüssen der Exportkreditversicherungsträger. Die den Ausschüssen vorliegende letzte Halbjahresübersicht des Bundesfinanzministeriums zeigt, ohne daß ich die Zahlen hier im einzelnen nennen möchte, daß die endgültig eingetretenen Schäden per Jahresmitte gerade 20 Millionen DM betragen, wobei natürlich die Umschuldungsaktionen des Bundes unberücksichtigt bleiben müssen, weil sie nicht endgültig sind; dies bei einem Gesamthaftungsvolumen von rund 15 Milliarden DM. Der Einnahmeüberschuß aus der Exportkreditversicherung ist beachtlich. Ich deutete es bereits an, unser Antrag entspricht den Harmonisierungsbestrebungen der EWG-Kommission. Er entspricht einem dringenden Bedürfnis der exportierenden Wirtschaft. Da er keine haushaltlichen Schwierigkeiten verursacht, bitten wir also um seine Annahme, soweit vorgesehen, uni seine Überweisung an den zuständigen Ausschuß. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Jung (FDP) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Als Berichterstatter über den Entscheidungsantrag des Kollegen Dr. Dichgans und einer großen Zahl von Abgeordneten der CDU/CSU auf Umdruck 265 mußte ich auf die schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Bedenken hinweisen, welche durch diesen Antrag aufgeworfen werden. Bereits in der 115. Plenarsitzung habe ich gefragt, was — nach dem Grundsatz der Gleichheit — mit den Wehrpflichtigen geschehen soll, die zwar kein Abitur, aber gleichfalls Anspruch auf berufliche Weiterbildung haben. Es erschien mir auch sehr zweifelhaft, ob der Dienstplan so eingeteilt werden könnte, daß den Wehrpflichtigen 30 bis 40 Wochenstunden für den Besuch der Universität und eine entsprechend lange Zeit für das häusliche Studium zur Verfügung stünden. In der Tat ist weder der militärische Ausbildungsplan auf den Lehrplan der Universitäten noch die militärische Organisation auf die Unversitätsstandorte zugeschnitten. Hinzu kommt, daß mit der Studienreform erhebliche Neuerungen im Studiengang vorgesehen sind. Die Kultusministerkonferenz hat in den ersten vier Semestern — in in der ersten Stufe also — ein schulpflichtartiges Studium empfohlen und die Liberalisierung des Studienganges erst vom fünften Semester ab vorgesehen. Außerdem soll es künftig längere Semester und kürzere Semesterferien geben, dazu Ferienkurse. Dies alles läßt sich mit dem zur Zeit drei mal zwei Quartale umfassenden Ausbildungsplan der Bundeswehr nicht koordinieren. Die Konstruktion des 1jährigen Freiwilligen bei Beibehaltung einer 18monatigen Wehrpflicht ist ebenso unmöglich wie die Aufstellung von Studenten-Kompanien oder Studentenbataillonen. Abgesehen von der gesellschaftspolitischen Seite des 6876 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1967 Problems wäre die Einsatzfähigkeit solcher Einheiten im Verteidigungsfall gering (Langemark!). Auch die finanziellen Lasten würden wachsen; denn die Pflege des Materials, der Waffen müßte ja von anderen Soldaten durchgeführt werden. Höhere Kosten für Soldaten von geringerer nichtmilitärischer Bedeutung wären die Folge. Wenn man bedenkt, daß nach der Zeit der geburtenarmen Jahrgänge künftig erhebliche Zugänge zu erwarten sind — im Jahre 1968 werden allein 45 000 Oberprimaner aus den Gymnasien entlassen — und das ohnehin vorhandene Problem der Wehrungerechtigkeit dadurch noch größer wird, dann wird die Forderung nach einem neuen gerechten System zum Politikum ersten Ranges. Als Berichterstatter muß ich empfehlen, den Antrag wegen der vielen — von mir zum Teil aufgezeigten Probleme — abzulehnen. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 7 b der Tagesordnung. Ich habe Verständnis dafür, daß der Bundesminister für Verteidigung die Sonderfragen der beruflichen Situation unserer Soldaten, auch die Sonderfragen der Abiturienten zurückstellen möchte, bis Klarheit über den neuen Aufbau unserer Verteidigung besteht. Das Problem der Abiturienten muß bis dahin offenbleiben. Die These, der Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verbiete eine Sonderbehandlung der Studenten, halte ich jedoch für falsch. Der Staat ist eine Einheit, der Aspekt Wehrdienst ist vom Aspekt Bildungswesen nicht zu trennen. Wir berücksichtigen allenthalben den höheren Bildungsstand als legitimen Grund für eine bevorzugte Behandlung, z. B. bei der Zulassung zur Offizierslaufbahn, und es ist nicht einzusehen, warum er nicht eine besondere Behandlung auch beim normalen Wehrdienst rechtfertigen sollte. Fast alle anderen Länder der Welt haben Sonderregelungen für den Wehrdienst der Studenten, mindestens in bestimmten Fächern, z. B. bei bestimmten Sparten der Naturwissenschaft. Wir können also das Problem des Wehrdienstes der Studenten nicht mit einem pauschalen Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz vom Tisch bringen. Dieser Hinweis überzeugt um so weniger, als wir ja überhaupt nur etwa die Hälfte der Abiturienten zum Wehrdienst einziehen, und die Ungleichheit zwischen Leistung und Nichtleileistung des Wehrdienstes ist viel größer als die einer Sonderbehandlung der Studenten, denen unser Bildungssystem eine Gesamtlänge der Ausbildung auferlegt, die sie von allen nichtakademischen Berufen unterscheidet. Es soll dankbar registriert werden, daß die Bundeswehr die Wartezeiten bis zur Einberufung, die früher den Studienbeginn oft noch weiter hinauszögerten, fast vollständig ausgemerzt hat. Weiter ist anzuerkennen, daß Härteregelungen bestehen, die unter Umständen eine vorzeitige Entlassung zum Beginn des Studiums ermöglichen. Aber diese Härteregelungen müssen so praktiziert werden, daß nicht eine neue Ungleichheit zwischen informierten Studenten entsteht und solchen, die von den Härteregelungen nichts wissen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 13. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2236 Fragen 42 und 43) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß ein großer Teil der Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Einführung der österreichischen neuen Auslandsteuersätze am 1. Januar 1968 nach Osterreich verlagert wird? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich zu prüfen, inwieweit die neuen österreichischen Steuerbestimmungen gegen internationale Verträge und Abkommen, wie z. B. den UNESCO-Abkommen und den Vereinbarungen mit der EWG, zuwiderlaufen, weshalb ggf. Anklage beim Internationalen Gerichtshof erhoben werden kann? Mit den „österreichischen neuen Auslandssteuersätzen" dürfte die Erhöhung der österreichischen Umsatzausgleichsteuersätze gemeint sein, ,die ab 1. Januar 1968 zusammen mit einer Erhöhung der Umsatzsteuer geplant ist. Diese Erhöhung würde internationalen Verträgen, nämlich 'dem GATT und dem UNESCO-Abkommen, nur zuwiderlaufen, wenn nach Osterreich eingeführte Erzeugnisse durch die Ausgleichsteuer mit höheren Abgaben belastet würden als gleichartige Erzeugnisse österreichischen Ursprungs. Für die Feststellung, ob ein solcher Verstoß hier vorliegt, reichen die z. Z. zur Verfügung stehenden Unterlagen noch nicht aus. Auch liegt bei den zuständigen Ministerien noch kein Material darüber vor, daß als Folge der beabsichtigten österreichischen Maßnahmen Druckaufträge des deutschen Buchverlagswesens nach Osterreich verlagert würden. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist aber bereits um Bericht gebeten worden. Darüber hinaus wäre es Sache der betroffenen deutschen Wirtschaftskreise, etwaige Unterlagen, aus denen sich eine Diskriminierung nach Osterreich eingeführter ,deutscher Waren ergibt, der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Es wird dabei zu berücksichtigen .sein, daß Osterreich ab 1. Januar 1969 die Einführung einer Mehrwertsteuer plant; hierdurch würden etwaige Folgen einer Erhöhung der jetzigen Bruttoumsatzsteuer entfallen. Nach dem GATT und dem UNESCO-Übereinkommen sind bei Vertragsverletzungen durch einen Vertragspartner Konsultationen und ein Vergleichsverfahren vorgesehen. Bevor solche Verfahren, an denen auch dritte Länder beteiligt würden, eingeleitet werden, sollte man versuchen, die berechtigten Interessen 'der deutschen Wirtschaft gegenüber Osterreich .auf bilateralem Wege geltend zu machen. Sollte sich herausstellen, daß durch die in Osterreich geplante Erhöhung der Umsatzausgleichsteuer deutsche Ausfuhren gegenüber gleichartigen österreichischen Erzeugnissen diskriminiert werden, so wird die Bundesregierung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich darf dem Haus zunächst einige Mitteilungen machen. — Am 12. November 1967 hat die Abgeordnete Frau Enseling einen runden Geburtstag gefeiert.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Belastungsveränderungen bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren durch die Einführung der Mehrwertsteuer — Drucksache V/2250 — an den Finanzausschuß überwiesen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist die Überweisung beschlossen.
    Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 8. November 1967 für den verstorbenen Abgeordneten Erler den Abgeordneten Brück (Holz) — Holz in diesem Falle als Herkunftsbezeichnung — als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates benannt. Das Haus ist einverstanden? — Damit ist der Abgeordnete Brück (Holz) als stellvertretendes Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates gewählt.
    Ferner soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Empfehlung der Versammlung der Westeuropäischen Union während der Sitzungsperiode vom 13. bis 15. Juni 1967 — Drucksache V/2093 — in Abänderung des Beschlusses vom 4. Oktober 1967 nicht an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen — federführend — und an den Innenausschuß — mitberatend —, sondern an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — federführend — und an den Auswärtigen Ausschuß und den Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. Das Haus ist mit diesem Vorschlag einverstanden. — Es ist so beschlossen.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. November 1967 zu den nachstehenden Gesetzen einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
    Neuntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
    Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-DonauGroßschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
    Der Bundesminister der Justiz hat am 13. November 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jaeger, Stücklen, Schlee, Wagner, Memmel und Genossen betr. Sittlichkeitsverbrechen an Kindern — Drucksache V/2220 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2274 verteilt.
    Zu den in der Fragestunde der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Oktober 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Biechele, Drucksache V/2124 Nrn. 1 und 2 *), ist inzwischen die ergänzende schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 8. November 1967 eingegangen. Sie lautet:
    Der Bundesregierung sind die Gründe, die zum Bruch des Öltanks führten, so weit bekannt, wie sie vom Herrn Minister für Wirtschaft in Stuttgart in der Landtagssitzung vom 22. September 1967 dargelegt wurden. Inzwischen hat sich die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen eingeschaltet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
    Hinsichtlich der Berücksichtigung allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen darf ich auf die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft auf die mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 5. Oktober 1967 hinweisen (Protokoll der 122. Sitzung). Darin wird u. a. ausgeführt, daß sich die Zulassung der Tätigkeit auf einem Erdölfeld nach den bergrechtlichen Vorschriften der Länder regelt.
    An diesem Verfahren sind u. a. auch die wasserwirtschaftlichen Dienststellen beteiligt, deren Aufgabe es ist, die notwendigen Auflagen zum Schutz der Gewässer festzulegen.
    Ich teile Ihre Auffassung, daß im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee örtlich besondere Sicherheitsvorkehrungen geboten sind. Der Zweckverband Bodenseewasserversorgung hat übrigens zum Schutz seiner Wasserentnahmen Sicherheitszonen vorgeschlagen. Durch einen besonderen Sicherheitsabstand vom Bodensee soll möglichen Gefahren der Erdölgewinnung begegnet werden. Die Lage der Bohrstelle bei Deggenhausen ist entsprechend ausgewählt worden.
    Da sich Betriebsunfälle, deren Ursache oftmals auch menschliches Versagen sein kann, nicht mit absoluter Sicherheit verhindern lassen, müssen vor allem auch die „Ölwehren" derart ausgerüstet und einsatzbereit sein, daß eine Ausbreitung von Öl über die eigentliche Schadensstelle hinaus zuverlässig bekämpft werden kann.
    Die zusätzlichen Fragen Ihres Schreibens vom 6. Oktober 1967 werde ich Ihnen mit getrennter Post beantworten.
    Zu den in der Fragestunde der 131. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. November 1967 gestellten Fragen der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer, Drucksache V/2236 Nrn. 39 und 40 5*) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 10. November 1967 eingegangen. Sie lautet:
    1. Der Bundesregierung ist die Spendenaktion des HermannGmeiner-Fonds Deutschland e. V. — Verein zur Förderung der SOS-Kinderdörfer — für ein Kinderdorf in Go Vap bei Saigon sehr gut bekannt. Der Hermann-Gmeiner-Fonds hat sich gerade auf eine Anregung der Bundesregierung hin mit den Möglichkeiten zur Errichtung von Kinderdörfern in Südvietnam befaßt. Er errichtet nunmehr ein Kinderdorf in Go Vap bei Saigon.
    *) Siehe 121. Sitzung, Seite 6115 B **) Siehe 131. Sitzung, Seite 6626 A



    Vizepräsident Schoettle
    2. a) Die Bundesregierung hat dem Projekt Co Vap bisher
    schon jede mögliche Unterstützung gewährt.
    Zu erwähnen sind
    aa) die Hilfe der Deutschen Botschaft Saigon in rechtlichen
    und konsularischen Angelegenheiten;
    bb) der Transport der Fertigteile für die Häuser, die mit anderen Gütern für deutsche Hilfsorganisationen in Sammeltransporten zu ermäßigten Frachtsätzen nach Saigon befördert werden;
    cc) die Beratung und Mithilfe der Bundesregierung bei der Bauplanung und der Ausbildung der zu entsendenden Helfer.
    h) Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Projektes stieß zunächst auf Schwierigkeiten, weil der HermannGmeiner-Fonds von den Wünschen der Bundesregierung abgewichen ist. Insbesondere entspricht die geographische Lage des Kinderdorfes nicht der Forderung, im Interesse der Zusammenfassung der deutschen Hilfsprojekte im Norden Südvietnams tätig zu werden, wo zudem auch die größte Not unter der Bevölkerung herrscht.
    c) Dessenungeachtet wird im Hinblick auf die Eigenleistungen des Hermann-Gmeiner-Fonds z. Z. geprüft, ob auch eine finanzielle Förderung des Kinderdorfes Go Vap erfolgen soll. Dabei wird berücksichtigt, daß derartigen Hilfsmaßnahmen wegen der großen Zahl elternloser oder verlassener Kinder in Südvietnam besondere Bedeutung zukommt und das Projekt Modellcharakter für weitere Selbsthilfemaßnahmen in Südvietnam erlangen kann.
    Zu den in der Fragestunde der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. Juni 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Lenders *), Drucksache V/1943 Nrn. 52, 53 und 54, ist inzwischen die ergänzende schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 14. November 1967 eingegangen. Sie lautet:
    Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Sperrfrist festsetzen, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Lohnänderungskündigung das neue tarifgerechte Vertragsangebot des Arbeitgebers abgelehnt hat und deshalb arbeitslos geworden ist.
    Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er auf die Änderungskündigung eingehen will, durch die drohende Verhängung einer Sperrfrist beeinflußt wird. Die Arbeitsverwaltung kann aber bei der Festsetzung der oben erwähnten Sperrfrist nicht nach freiem Ermessen handeln, sondern ist an die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) gebunden. Einschlägige Bestimmung ist im vorliegenden Fall § 80 AVAVG. Danach muß eine Sperrfrist u. a. dann festgesetzt werden, wen ein Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle ohne berechtigten Grund aufgegeben oder den Verlust seiner Arbeitsstelle grobfahrlässig herbeigeführt hat. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hält die Voraussetzung des § 80 AVAVG in den von Ihnen erwähnten Fällen für gegeben. Bei der Beantwortung dieser Rechtsfrage wird es darauf ankommen, ob der auf die Änderungskündigung nicht eingehende Arbeitnehmer „seine Arbeitsstelle aufgibt" oder den Verlust seiner Arbeitsstelle „grobfahrlässig" herbeiführt. Weniger prolematisch dürfte dagegen die Frage sein, ob ein „berechtigter Grund" zur Aufgabe der Arbeitsstelle vorliegt; denn insoweit verweist § 80 Abs. 1 AVAVG auf § 78 Abs. 2 AVAVG, und nach dieser Vorschrift liegt ein berechtigter Grund nur vor, wenn die Arbeit untertariflich bezahlt wird. Das ist hier aber gerade nicht der Fall.
    Ob die Voraussetzungen des § 80 AVAVG in den vorliegenden Fällen gegeben sind, haben abschließend die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden. Mir ist bekannt, daß bereits einige Verfahren zur Klärung der im vorstehenden kurz umrissenen Rechtsfrage anhängig sind. Um sich nicht dem Vorwurf einer unzulässigen Einflußnahme auf die Gerichte auszusetzen, möchte die Bundesregierung zur Zeit zu der von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage nicht abschließend Stellung nehmen, sondern den Ausgang dieser Verfahren abwarten.
    Wir kommen dann zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
    — Drucksache V/2268 —


Rede von Dr. Otto Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Plänen des „Zweckverbandes für die Errichtung eines Nationalparkes im Bayerischen Wald" der Ausbau dieses Nationalparkes über 10 Jahre lang jährlich 600 000 DM erfordert und der Bund 2/3 dieses Betrages finanzieren soll?
*) Siehe 118. Sitzung, Seite 5926 A
Die Frage wird von Herrn Schwörer übernommen. — Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Darf ich die beiden Fragen verbinden, da sie in einem Sachzusammenhang stehen?