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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 10. November 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 6727 A Fragestunde (Drucksachen V/2236, zu V/2236, V/2244) Fragen der Abg. Schmitt-Vockenhausen, Hübner und Hansing: Bundesfahndungstag Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6727 B Hübner (SPD) 6728 A Hansing (SPD) 6728 C Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 6729 A Mertes (FDP) . . . . . . . . 6729 B Frage des Abg. Bühler: Ergänzung der Gewerbeordnung in bezug auf Automaten Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6729 D Bühler (CDU/CSU) . . . . . . . 6729 D Frage des Abg. Geldner: Äußerung des Bundesministers Leber betr. Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Mineralölgesellschaften Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6730 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 6730 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 6730 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Belastung der Volkswirtschaft wegen der durch den Nahostkrieg und die anhaltende Krise eingetretenen Preiserhöhung bei der Öleinfuhr Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6730 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Vorausschau über den 1970 für die Einfuhr ausländischer Energie bereitzustellenden Devisenbetrag Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6731 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6731 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: OECD-Fragebogen für die Datenverarbeitungsindustrie Dr. Schöllhorn, Staatssekretär . . . 6731 C, 6733 B Dr. Meinecke (SPD) . . 6731 C, 6732 C Raffert (SPD) 6732 A, 6732 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 6732 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 6732 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 6733 C Fragen des Abg. Felder: Gefahr neuer schwerer Belastungen der Textil- und Bekleidungsindustrie durch staatlich manipulierte Preise aus dem Ostblock 6733 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 Fragen des Abg. Folger: Arbeitszeitordnung .. 6734 A Fragen des Abg. Dr. Schellenberg: Mitbestimmungskommission Katzer, Bundesminister . . . . . 6734 B Dr. Schellenberg (SPD) 6734 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 6735 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6735 D Wolf (SPD) . . . . . . . . . 6736 A Genscher (FDP) 6736 B Geiger (SPD) 6736 C Frage des Abg. Jung: Fürsorgepflicht des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber seinen Bediensteten 6736 D Frage des Abg. Berlin: Maßstäbe für die Bemessung des Schmerzensgeldes bei durch Verschulden der Bundeswehr entstandenem Schaden an Zivilisten Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6736 D Berlin (SPD) 6737 A Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Verlagerung von Militärtransporten auf die Schiene Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6737 C Frau Meermann (SPD) 6738 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6738 B Fragen des Abg. Dr. Häfele: Möglichkeit besonderer Verpflichtung der nicht zum Wehrdienst Eingezogenen zu Militärdienstersatz -- Wehrsteuer Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6738 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 6739 A Strohmeyer (SPD) 6739 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 6739 C Schwabe (SPD) . . . . . . . 6739 C Frau Meermann (SPD) 6739 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 6740 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6740 B Dr. Enders (SPD) 6740 C Spitzmüller (FDP) 6740 D Josten (CDU/CSU) 6741 A Maucher (CDU/CSU) 6741 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 6741 B Entwurf eines Gesetzes über den Tag der Deutschen Einheit (FDP) (Drucksache V/1907) — Erste Beratung — Borm (FDP) . . . . . . . . . . 6741 C Große Anfrage betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (CDU/CSU) (Drucksache V/1869) Dr. Wörner (CDU/CSU) . 6744 B, 6767 D Dr. Schober (CDU/CSU) . 6747 D, 6753 D Dr. Schiller, Bundesminister 6748 B, 6766 C Junghans (SPD) . . . . . . . . 6755 D Jung (FDP) . . . . . . . . . . 6759 B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . 6762 B Richter (SPD) 6763 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 6765 B Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache V/2192) — Erste Beratung — von Hassel, Bundesminister 6767 D, 6775 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 6769 B Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 6771 D Dr. Jaeger, Vizepräsident 6772 D, 6773 A Kuntscher (CDU/CSU) . . . . . . 6774 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 6775 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes (Drucksache V/2197) — Erste Beratung — . . . 6777 C Antrag betr. Umwandlung von Unternehmen (FDP) (Drucksache V/1994) Dr. Staratzke (FDP) . . . . . . . 6742 D Dr. Stecker (CDU/CSU) . . . . . 6743 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6777 C Anlagen 6779 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 6727 133. Sitzung Bonn, den 10. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    *) Siehe Anlage 5 Berichtigungen Es ist zu lesen: 131. Sitzung, Seite 6700 A, Zeile 14 statt 10 Millionen: 110 Millionen. 131. Sitzung, Seite 6700 C, zweite Zeile von unten zwischen die Worte Haushaltsausschuß gemäß ist einzufügen: mitberatend und 131. Sitzung, Seite 6700 D Zeile 9 zwischen die Worte Haushaltsausschuß gemäß ist einzufügen: mitberatend und Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 10. 11. Dr. Apel 10. 11. Arendt (Wattenscheid) 10. 11. Dr. Arndt (Berlin) 10. 11. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 10. 11. Dr. Arnold 10. 11. Dr. Artzinger * 10. 11. Bading * 10. 11. Bauer (Wasserburg) 10. 11. Bergmann * 10. 11. Dr. Birrenbach 10. 11. Börner 10. 11. Cramer 10. 11. Damm 10. 11. van Delden -10. 11. Dr. Effertz 10. 11. Frau Dr. Elsner 18. 11. Dr. Eppler 10. 11. Dr. Erhard 10. 11. Faller * 10. 11. Frieler 10. 11. Frau Funcke 10. 11. Gibbert 16. 12. Dr. Giulini 17. 11. Haage (München) 10. 11. Hahn (Bielefeld) * 10. 11. Hanz (Dahlen) 18. 11. Herold 10. 11. Hölzle 10.11. Hörmann (Freiburg) 10. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Kohlberger 10. 11. Kriedemann * 10. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Leicht 10. 11. Liehr 10. 11. Mauk * 10. 11. Memmel * 10. 11. Merten 30. 11. Metzger * 10.11. Missbach 10. 11. Moersch 10. 11. Müller (Aachen-Land) * 10. 11. Ott 10. 11. Paul 31. 12. Petersen 10. 11. Picard 10. 11. Dr. Pohle 10. 11. Porsch 10. 11. Prochazka 10. 11. Ramms 10. 11. Richarts * 10. 11. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Riedel (Frankfurt) * 10. 11. Scheel 10. 11. Schmitt (Lockweiler) 10. 11. Frau Schroeder 10. 11. Schulhoff 10. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Frau Dr. Schwarzhaupt 10. 11. Dr. Serres 10. 11. Dr. Starke (Franken) 10. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Dr. Süsterhenn 10. 11. Unertl 10. 11. Weiland 10. 11. Wurbs 10. 11. Dr. Zimmermann 10. 11. Anlage 2 Umdruck 299 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksage V/1869 -. Der Bundestag wolle beschließen, die Bundesregierung zu ersuchen, 1. in einem Rahmenprogramm für einen längeren Zeitraum die Entwicklungs- und Produktionsaufgaben festzulegen, die die Bundesregierung der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie zu stellen gedenkt, 2. alle Bestrebungen zu unterstützen, die den Zusammenschluß der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie in geeigneten Rechts- und Organisationsformen zum Ziele haben, 3. eine Zusammenkunft der zuständigen Minister der Westeuropäischen Union anzuregen, um über eine stärkere Zusammenarbeit der europäischen Luft- und Raumfahrtindustrie zu beraten. Bonn, den 10. November 1967 Brand und Fraktion Anlage 3 Umdruck 298 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie - Drucksache V/1869 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, auf die Errichtung einer Entwicklungs- und Forschungsgesellschaft für Luft- und Raumfahrttechnik GmbH hinzuwirken, auf die die gesamten For- 6780 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 schungs- und Entwicklungskapazitäten aller deutschen Luft- und Raumfahrtfirmen übertragen werden. Die Bundesregierung soll an dieser Gesellschaft eine Beteiligung übernehmen und alle Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes und internationaler Organisationen auf dem Gebiet der Luft- und Raumfahrt an diese Gesellschaft leiten. Bonn, den 10. November 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 297 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie — Drucksache V/1869 —. Der Bundestag wolle beschließen: Um durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß die Bundesrepublik Deutschland den Anschluß an moderne Entwicklungen auf dem Luft- und Raumfahrtsektor nicht noch mehr verliert, wird die Bundesregierung aufgefordert, 1. bei der Vergabe von Entwicklungs- und Produktionsaufgaben an die deutsche Luftfahrtindustrie dafür Sorge zu tragen, daß eine gleichmäßige Beschäftigung der Firmen in Nord- und Süddeutschland gesichert ist; 2. dafür Sorge zu tragen, daß die bisherige erfolgreiche Entwicklung deutscher senkrechtstartender Flugzeuge fortgesetzt und auf diese Weise der deutsche Vorsprung auf diesem Teilgebiet der Luftfahrtindustrie gewahrt werden kann; 3. im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, daß die Verwirklichung des Airbus-Projektes nicht an der Haltung der Deutschen Lufthansa scheitert; 4. eine Kürzung des Bauprogramms in bezug auf Transall-Maschinen nicht vorzunehmen, wenn dadurch keine oder nur eine Baukostenersparnis in nicht nennenswertem Umfang erreicht werden kann; 5. dem Deutschen Bundestag eine vergleichende Aufstellung der Ausgaben aller wichtigen Industrienationen für Raumfahrt und die Entwicklung und den Bau von militärischen und zivilen Flugzeugen im jeweils eigenen Land und im Ausland vorzulegen; 6.. die gegenwärtige Aufteilung der Zuständigkeiten für die Luft- und Raumfahrtindustrie auf vier verschiedene Ministerien zu vereinfachen; 7. zur Förderung des Exports von Flugzeugen die Voraussetzung für eine Exportbank zur langfristigen Finanzierung von Flugzeugverkäufen zu schaffen; 8. dem Deutschen Bundestag demnächst über die von ihr veranlaßten Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie zu berichten. Bonn, den 8. November 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Erklärung ,des Abgeordneten Dr. Koch (SPD) zu Punkt 11 der Tagesordnung. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, daß dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung .des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes große Bedeutung zukommt. Die Entwicklungsländer, in denen die Industrie der Bundesrepublik Deutschland heute investiert, sind unsere Kunden von morgen. Deswegen hat die SPD die steuerliche Förderung privater Investitionen als Ergänzung der öffentlichen Entwicklungshilfe stets unterstützt. Aus dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung vom 28. 12. 1966 ist zu ersehen, daß das Entwicklungshilfe-Steuergesetz weniger in Anspruch genommen wird als zunächst angenommen wurde. Es erscheint daher angebracht, Überlegungen anzustellen, wie man die steuerliche Förderung der Entwicklungshilfe effektiver gestalten könnte. Diesem Ziel will der vorliegende Entwurf dienen. Der Entwurf hat aber nicht nur entwicklungspolitische, sondern auch erhebliche wirtschafts- und handelspolitische Bedeutung. Die privaten Investitionen der Bundesrepublik in den Entwicklungsländern sind in bedenklichem Rückstand gegenüber den Investitionen der Industriestaaten. Briten und Franzosen sowie die USA investieren das Vielfache. Die Briten und Franzosen investieren in den Entwicklungsländern dreimal, die USA zehnmal soviel wie die Bundesrepublik. Wenn wir daraus den logischen Schluß ziehen, daß die deutschen Investitionen in den Entwicklungsländern verstärkt werden müssen, so vergessen wir dabei nicht, daß die Investitionen in den Entwicklungsländern mit einem großen Risiko verbunden sind, das wir mit unseren Förderungsmaßnahmen verringern wollen. Das Gesetz sieht einige sehr begrüßenswerte Verbesserungen vor; diese Verbesserungen sind jedoch möglicherweise noch erweiterungsfähig. Insbesondere wird sehr ernsthaft zu prüfen sein, ob es zweckmäßig und empfehlenswert ist. auch das Vorratsvermögen in die Begünstigungen des Entwicklungshilfe-Steuergesetzes einzubeziehen. Gerade das Vorratsvermögen ist in den Entwicklungsländern besonders großen Risiken unterworfen. Wir werden uns im Zusammenhang mit einer derartigen Erweiterung des Gesetzentwurfs aber auch mit den Möglichkeiten der Kontrolle zu befassen haben. Da es sich um Vermögensanlagen im Ausland handelt, werden bei einer derartigen Kontrolle sehr delikate Fragen aufgeworfen, über deren Einzelheiten noch im Ausschuß zu reden sein wird. Meine Freunde und ich werden uns bemühen, dort Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 6781 zur Vertiefung aller Probleme beizutragen und gegebenenfalls noch sachliche Anträge zu stellen. Wir stimmen der vorgesehenen Ausschußüberweisung zu. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/2236 Frage 65) : Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber seinen Bediensteten darstellt, wenn diese erst nach einem obsiegenden Gerichtsurteil zu ihrem Recht kommen können? Wenn ein Soldat, Beamter oder Arbeitnehmer erst nach einem obsiegenden Gerichtsurteil zu seinem Recht gekommen ist, so bedeutet dies noch nicht, daß der Dienstherr zuvor seine Fürsorgepflicht verletzt hat. Häufig lassen sich Gerichtsverfahren schon deshalb nicht vermeiden, weil rechtliche oder tatsächliche Zweifel über die Anspruchsgrundlagen bestehen. Gerade für diese Fälle hat der Gesetzgeber den Rechtsweg für Klagen aus dem Dienstverhältnis oder Arbeitsverhältnis eröffnet. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/2236 Fragen 71 und 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Operationschef im NATO-Kommando Europa, Generalleutnant Graf Baudissin, geäußerte Ansicht, daß die Stärke der Bundeswehr im Rahmen einer Verminderung der Truppenstärke in Europa zwangsläufig verringert werden müsse? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung gegenüber der dieser Tage im Fernsehen geäußerten Meinung des britischen Militärtheoretikers Liddell Hart ein, die Bundesrepublik könne und müsse eine schlagkräftige Berufsarmee schaffen, indem sie sich mehr auf Qualität und weniger auf Truppenzahl konzentrieren solle? Generalleutnant Graf Baudissin hat in einem in der Illustrierten „Der Stern" Nr. 43 vom 22. Oktober 1967 veröffentlichten Interview seine persönliche Meinung zu einer Reihe von aktuellen Problemen geäußert. In seiner Darstellung geht Graf Baudissin davon aus, daß die finanziellen Aufwendungen in den NATO-Staaten nicht mehr in dem Umfang steigen werden wie bisher. Er läßt aber keinen Zweifel daran, daß die NATO unbedingt funktionsfähig bleiben muß. Es ist Auffassungssache, ob man darin einen Aufgabenwandel sieht. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dies nicht der Fall ist. In der NATO besteht die einheitliche Auffassung, daß ein großer Krieg oder auch begrenzte Kriege nur so lange verhindert werden können, wie die Streitkräfte ausreichend davon abschrecken. Die Streitkräfte der NATO — einschließlich der Bundeswehr — müssen daher in der Lage sein, die Abschreckung für jeden Fall einer bewaffneten Auseinandersetzung und nicht nur für einige extreme Fälle aufrechtzuerhalten, angesichts einer Bedrohung, die nach den gegnerischen Möglichkeiten zu bemessen ist und nicht nach politischen Ansichten, die sich ändern können. Qualität ist dabei ein wesentliches Merkmal zur Leistungsfähigkeit und Abschreckungskraft. Qualität und Quantität können jedoch nicht in beliebiger Größenordnung ausgetauscht werden. Die kommende Verteidigungsdebatte des Deutschen Bundestages wird weitere Aufschlüsse über diesen Fragenkomplex geben. Der britische Militärtheoretiker Liddell Hart vertritt in dem erwähnten Fernsehinterview die Aufassung, daß eine höhere Schlagkraft der Bundeswehr durch eine Änderung in eine Berufsarmee erzielt werden könne. Eine Berufsarmee könnte gegenüber der jetzigen Lösung zu einer Steigerung der Kampfkraft der Verbände führen, da sie eine längere und intensivere Ausbildung ermögliche. Es sind schwerwiegendere Gründe, die dagegensprechen. Der entscheidende Nachteil einer Berufsarmee liegt darin, daß sie im Kriegsfall nicht erweiterungsfähig ist, da sie über eine unzureichende Zahl von Reservisten verfügt. Sie müßte daher in voller Kriegsstärke erhalten werden. Dafür stehen jedoch keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung. Schließlich sei noch vermerkt, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der bisherigen Erfahrungen nicht mit einer ausreichenden Zahl an ' Freiwilligen gerechnet werden kann, um die Streitkräfte auf dieser Basis zu unterhalten. Darüber hinaus sollte es zu den Grundprinzipien unseres demokratischen Staates gehören, daß die im geeigneten Alter stehende männliche Jugend eine staatsbürgerliche Verpflichtung zur Sicherung der freiheitlichen Lebensordnung und der Integrität des Staates trägt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayer (Drucksache V/2236 Fragen 73 und 74): Welche Vorbereitungen hat die Deutsche Bundesbahn für den Container-Schnelldienst im Nord-Süd-Nord-Verkehr bisher getroffen? Ist schon heute abzusehen, wo Knotenpunkte für den Container- bzw. Huckepackverkehr einzurichten sein werden? Im Nord-Süd-Nord-Verkehr, also vor allem in den Verbindungen zwischen den deutschen Seehäfen und dem Inland, gibt es hinsichtlich des rollenden Materials für die Deutsche Bundesbahn keine Probleme. Behältertragwagen, die mit Stoßverzehreinrichtungen ausgerüstet werden, stehen zur Deckung der Nachfrage zur Verfügung. Das Be- und Entladen der Behälterwagen bereitet in den Seehäfen ebenfalls keine Schwierigkeiten, da dort Spezialkräne mit großer Tragfähigkeit zur Ver- 6782 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 fügung stehen. Anders im Binnenland. Hier müssen z. Z. noch Kräne eingesetzt werden, die für andere Zwecke angeschafft wurden. Die Orte, an denen Kräne mit der für den Großcontainerverkehr erforderlichen Tragkraft und dem notwendigen Ladegeschirr vorgehalten werden, sind in einem besonderen Verzeichnis der Deutschen Bundesbahn enthalten. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundesbahn, um der Aufwärtsentwicklung im Containerverkehr Rechnung zu tragen und den Umschlag zu beschleunigen, für wichtige Knotenbahnhöfe Spezialkräne bestellt. Zunächst werden damit Bahnhöfe in Frankfurt/Main, Mannheim, Ludwigsburg (für den Stuttgarter Raum), München, Nürnberg und Basel (Badischer Bahnhof) ausgerüstet. Für den Rhein-Ruhr-Raum und den norddeutschen Raum wird z. Z. geprüft, welche Plätze als Knotenpunkte für den Großcontainerverkehr am günstigsten liegen. Im Zusammenhang mit dem Verkehrspolitischen Programm wird der Bundesminister für Verkehr die Deutsche Bundesbahn anhalten, das Netz und die Umschlageinrichtungen für den Großcontainerverkehr dem Bedarf so anzupassen, daß auch die Bedienung von reinen Inlandsverkehren durchgeführt werden kann. Dies gilt auch für den Huckepackverkehr, um dessen Ausweitung sich der Bundesminister für Verkehr ebenfalls mit Nachdruck bemüht. Z. Z. sind von der Deutschen Bundesbahn auf folgenden Relationen Huckepack-Schnellgüterzüge eingesetzt: Düsseldorf—München, München—Opladen, Hamburg—Köln, Augsburg—Hannover und Fürth (Bay.)—München. Auf diesen Strecken werden auch bedeutende Unterwegsbahnhöfe bedient. Ziel der gesamten Planung ist es, den Großcontainer- und Huckepackverkehr in schnellen und pünktlichen Ganzzügen durchzuführen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2236 Frage 75): Worauf ist nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, daß bei einem Rückgang im Bundesdurchschnitt von 2,3 % das Land Bayern mit einem Rückgang der Übernachtungszahl von 7 % im Juli und mit einem Rückgang der Ausländerübernachtungen im August um 7,2 % so vergleichsweise ungünstig abgeschnitten hat? , Die Gründe für den Rückgang des Fremdenverkehrs in einzelnen Bundesländern im Juli 1967, beispielsweise auch in Bayern, sind ohne eingehende Untersuchungen nicht festzustellen. Bemerkenswert ist, daß die Entwicklung des Fremdenverkehrs in der Bundesrepublik beträchtliche Schwankungen zeigt. Im ganzen ist die Übernachtungsziffer in der Bundesrepublik in den Monaten Januar bis August mit einer Zunahme von 0,3 % stabil geblieben. Auch Bayern weist für den Monat eine Steigerung von 0,5 %auf. Für die Schwankungen bei Ausländerverkehr kann die Nahostkrise ursächlich sein, im innerdeutschen Verkehr hat gewiß die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage eine Rolle gespielt. Im übrigen hat die heiße Witterung die Seebäder begünstigt. So weist Schleswig-Holstein Steigerungen der Übernachtungszahlen von 11-15 % auf, und zwar sicherlich zu Lasten anderer Bundesländer, auch Bayerns. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geldner (Drucksache V/2236 Frage 76): Hält es die Bundesregierung unter Berücksichtigung der erkennbaren Tendenzen im Fremdenverkehr nicht für erforderlich, im kommenden Jahr notfalls unter einer vertretbaren Einschränkung der Werbung im Ausland die Fremdenverkehrswerbung innerhalb unseres eigenen Landes für einen Urlaub in Deutschland zu verstärken? Für die Inlandswerbung im Fremdenverkehr ist die Bundesregierung nicht zuständig. Das ist Sache der Länder. Die mit finanzieller Unterstützung der Bundesländer arbeitenden regionalen Fremdenverkehrsverbände haben auf der Tagung des Deutschen Fremdenverkehrsverbandes in Mannheim am 26. 10. 1967 beschlossen, eine überregionale Deutschlandwerbung mit dem Slogan „Wieder mal Urlaub in Deutschland" einzuleiten. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/2236 Fragen 77 und 78): Ist der Bundesregierung die Leserzuschrift bekannt, die die Wormser Zeitung unter dem 18. Oktober 1967 veröffentlichte, wonach das Bahngleis in der Horchheimer Straße, das in die Renolitwerke führt, vor einigen Monaten zwar ausgebessert wurde, die Anwohner jedoch den Erschütterungen und Schlägen der schweren Waggons nach wie vor ausgesetzt sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die in Frage 77 erwähnten Mängel zu beheben und die in dem betreffenden Gebiet wohnenden Menschen vor Schäden zu bewahren? Die Leserzuschrift in der „Wormser Zeitung" vom 18. Oktober 1967 ist mir bekannt. Nach meinen Ermittlungen handelt es sich bei dem von Ihnen genannten Bahngleis um einen Privatgleisanschluß der Renolitwerke. Gleise des nichtöffentlichen Verkehrs — und damit auch dieser Gleisanschluß — unterliegen jedoch nach § 5 des Allgem. Eisenbahngesetzes der Aufsicht der zuständigen Landesbehörden. Die Bundesregierung muß diese Zuständigkeitsregelung respektieren. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2236 Fragen 79 und 80) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Personenverkehr auf der Strecke der Deutschen Bundesbahn zwischen Ober-Roden und Dieburg stillgelegt werden soll? Sieht die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage 79 — nicht einen Widerspruch zu den Verkehrsnotwendigkeiten in Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 6783 diesem Raum und zu den im Regionalverband Untermain bisher für notwendig erachteten Verbesserungen der Personenbeförderung durch die Deutsche Bundesbahn? Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn beabsichtigt sie nicht, den Reiseverkehr auf der Strecke OberRoden—Dieburg einzustellen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/2236 Fragen 81, 82 und 83) : Teilt der Bundesminister für Verkehr die Ansicht, daß die Beförderung von Mineralöl in Tanklastzügen auf der Straße angesichts einer Reihe von kostspieligen Ölunfällen und der damit verbundenen Gefahren für Menschen, Straßen, Grundwasser usw, möglichst vermieden werden sollte? Ist daher beabsichtigt, die Beförderung von Mineralöl, die immerhin etwa 8 Mio t/ Jahr im Fernverkehr ausmachen soll, in die sog. Verbotsliste aufzunehmen? Wird wegen der besonderen Gefahren beim Transport von Mineralöl erwogen, die Beförderung auf der Straße auch außerhalb des Fernverkehrs einzuschränken, wie z. B. bei massierten Transporten im Einzugsbereich von Raffinerien? Der Bundesminister für Verkehr teilt Ihre Ansicht. Die Bundesregierung unterstützt deshalb seit Jahren alle Bemühungen, die Transporte von Mineralölerzeugnissen von der Straße auf andere Verkehrsmittel zu verlagern. Die Deutsche Bundesbahn hat in diesem Zusammenhang sehr günstige Tarife für die Beförderung von Mineralölerzeugnissen, insbesondere in Ganzzügen, eingeführt. Ähnliche Sondertarife gibt es auch in der Binnenschiffahrt. Die Mineralölwirtschaft macht von diesen Möglichkeiten weitgehend Gebrauch. Die Aufnahme von Mineralöl in die Beförderungs-Verbotsliste ist nicht vorgesehen, weil sich die Transporte im Straßengüterfernverkehr infolge des immer enger werdenden Netzes von Raffinerien und Rohrleitungen sowohl mengen- als insbesondere leistungsmäßig rückläufig entwickeln. 1966 wurden übrigens entgegen Ihrer Mutmaßung nicht 8, sondern nur noch 5 Mio t Kraftstoff und Heizöl im Straßengüterfernverkehr befördert. Ich sehe keine Möglichkeit, auch innerhalb der Nahzone den Straßentransport von Mineralölerzeugnissen durch Verbote einzuschränken. Vielleicht können aber neben einem verstärkten Bahnoder Schiffsverkehr auch die Fertigproduktenrohrleitungen zur Straßenentlastung beitragen. Im Augenblick kann dies aber noch nicht abschließend beurteilt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke (Drucksache V/2236 Frage 84) : Treffen Informationen zu, nach denen beabsichtigt ist, durch den Erlaß von Vorschriften zu den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen das sogenannte Behörden-Parkreservat wiederherzustellen, das durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1967 für unzulässig erklärt wurde? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, durch Änderung gesetzlicher Bestimmungen das sogenannte Behördenparkreservat wiederherzustellen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2236 Fragen 85 und 86) : Halt die Bundesregierung den jetzigen Verteilungsschlüssel der Mittel für den Ausbau der Bundesternstraßen für richtig? Müßte der in Frage 85 erwähnte Verteilungsschlüssel nicht ausschließlich nach Gesichtspunkten der Belastungsfrequenz der Straßen und der Förderung wirtschaftlicher Strukturänderungen vorgenommen werden? Die Bundesregierung hält den jetzigen Verteilungsschlüssel für richtig. 'Die Investitionsmittel des 3. Vierjahresplanes für .den Ausbau der Bundesstraßen und Betriebsstrekken der Bundesautobahnen wurden sowohl nach dem sich aus den Verkehrsbelastungen ergebenden Straßenbedarf als auch unter Berücksichtigung der strukturellen Erfordernisse auf die Länder verteilt. Die Investitionsmittel für den Autobahn-Neubau wurden dagegen unabhängig davon auf .die Länder aufgeschlüsselt, wie es die in Bau befindlichen Autobahn-Neubaustrecken erfordern. Für ihre Planung waren neben verkehrlichen Erfordernissen ebenfalls strukturelle Überlegungen maßgebend. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramms (Drucksache V/2236 Frage 87): Wie gedenkt die Bundesregierung die Pipelines als neue Verkehrsträger in ihr Konzept einzuordnen? Nach dem Grundgesetz ist eine spezielle Bundeskompetenz für Mineralölfernleitungen nicht vorgesehen. Eine Bundeszuständigkeit für verkehrswirtschaftliche Regelungen, d. h. für eine Einordnung der Pipelines als neue Verkehrsträger in das Konzept des Bundesministers für Verkehr, ist zweifelhaft. Es ist jedoch eine Tatsache, daß die Rohrleitungen ein bestimmendes Element in der gegenwärtigen und künftigen Verkehrsentwicklung bilden. Sie sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die Binnenverkehrsträger. Die Verkehrspolitik wird dieser Tatsache im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Rechnung tragen. Auch können Rohrleitungen und Planungen für Rohrleitungen Planungsentscheidungen im Rahmen des Verkehrswegeprogramms u. U. nicht unwesentlich beeinflussen, etwa dahingehend, daß vorgesehene Verkehrswege einen anderen Verlauf oder eine andere, z. B. weniger aufwendige Form erhalten müssen als ohne Berücksichtigung der Rohrleitungen. Die Rohrleitungen und etwaige weitere Planungen werden daher in das Verkehrswegeprogramm aufgenommen und bei seiner Ausgestaltung entsprechend berücksichtigt werden. 6784 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/2236 Fragen 88 und 89) : Wild die Bundesregierung den Ausbau der Straße von Kitzmgen über Volkach nach Gerolzhofen besonders fordern, da diese in ihren zahlreichen Krümmungen ihre noch wachsenden Aufgaben der Verbindung zwischen Autobahnen, Zubringern und Schnellstraßen nicht mehr erfüllen kann? Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob die Straße Kitzingen—Volkach—Gerolzhofen als Bundesstraße übernommen werden kann? Bei der Straße Kitzingen—Volkach—Gerolzhofen handelt es sich um die Staatsstraße 2271 bzw. 2274, für die das Land Bayern Baulastträger ist. Planung und Ausbau obliegen den Landesbehörden. Eine besondere Förderung des Ausbaues dieser Straße durch den Bund ist nicht möglich. Sobald wieder eine größere Aufstufungsaktion im Bereich der Bundesfernstraßen durchgeführt wird, bin ich bereit, im Benehmen mit dein Land zu prüfen, ob ggf. die Staatsstraße 2271 bzw. 2274 aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung zur Aufstufung als Bundesstraße in Frage kommen könnte. Allerdings ist sie für den weiträumigen Verkehr nur von geringer Bedeutung, da in unmittelbarer Nähe die Bundesstraßen 22 und 286 verlaufen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 9. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2236, Fragen 90 und 91): Trifft es zu, daß die Deutsche Lufthansa erklärt hat, sie könne die leiseren Fokker-Friendship-Maschinen fur die nächtliche Postbeförderung nicht einsetzen, weil sie weniger wirtschaftlich seien als lärmstärkere Maschinen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Lufthansa, daß es für den Einsatz bestimmter Flugzeugtypen nur auf die Wirtschaftlichkeit, nicht auf die Zumutbarkeit für die betroffenen Mitbürger ankommt, die durch den Fluglärm allnächtlich aus dem Schlaf gerissen werden? Eine Erklärung des von Ihnen genannten Inhalts hat die Lufthansa nach Mitteilung ihres Vorstandes nicht abgegeben. Sie hat lediglich darauf hingewiesen, daß die Kapazität der Flugzeuge des Musters Fokker-Friendship für den Nachtluftpost-Dienst grundsätzlich nicht ausreicht. Dies gilt insbesondere für den Flughafen Düsseldorf, wo das Postaufkommen besonders groß ist. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß es für den Einsatz bestimmter Flugzeugtypen nur auf die Wirtschaftlichkeit, nicht aber Lärmgesichtspunkte ankommt. Der Vorstand der Lufthansa hat mir versichert, daß er diese Auffassung teile. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Haar (Stuttgart) (Drucksache V/2236, Fragen 92 und 93) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Deutsche Bundesbahn bei der Stillegung von Strecken oder dem Wegfall des Reisezugverkehrs die Peisonalheförderung (lurch Omnibusse zu gewährleisten gedenkt? Billigt die Bundesregierung das Verfahren der Deutschen Bundesbahn, erst nach vorheriger Emtellung des Reisezugverkehrs eine offizielle Unterrichtung der obersten Landesverkehrsbehörden über beabsichtigte Stillegungsmaßnahmen vorzunehmen und anschließend die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden zu führen? Bei der Einstellung des Reisezugverkehrs gestaltet die Deutsche Bundesbahn die Fahrpläne für die Verkehrsbedienung durch Kraftomnibusse entsprechend den Verkehrsbedürfnissen aus. Ich kann Ihnen versichern, daß gerade dieser Frage bei der Genehmigung einer Streckenstillegung nach dem Bundesbahngesetz besondere Aufmerksamkeit zugewendet wird. Die Deutsche Bundesbahn ist gesetzlich verpflichtet, vor der dauernden Einstellung des gesamten Reiseverkehrs auf einer Strecke der obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die Genehmigung des Bundesministers für Verkehr einzuholen. Einige wenige Fälle, in denen die Deutsche Bundebahn aus technischen Gründen den Verkehr einstellen mußte, ohne vorher ein Stillegungsverfahren durchzuführen, werden sich nach Erklärung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nicht wiederholen. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2236, Frage 94) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die nach der augenblicklichen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung gültige Bezeichnung „Droschkenplatz" für Taxenstände noch zeitgemäß und für Besucher aus dem Ausland besonders hilfreich ist? Ich stimme Ihnen zu, Herr Abgeordneter, daß das z. Z. noch gültige Verkehrszeichen „Droschkenplatz" geändert werden sollte. Der Entwurf der neuen Straßenverkehrs-Ordnung sieht daher ein neues Verkehrszeichen mit der international verständlichen Aufschrift „Taxi" vor. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Müser (Drucksache V/2236, Frage 95) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um eine verbesserte Zusammenarbeit der öffentlichen Personen-Nahverkehrsbetriebe zu erreichen? Eine verbesserte Zusammenarbeit der öffentlichen Personennahverkehrsbetriebe ist ein Ziel, das die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Verbesserung der Verkehrsbedienung anstrebt. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes als Teil des Verkehrspolitischen Programms für die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 6785 Jahre 1968-1972 enthält daher auch Bestimmungen, durch die eine verstärkte freiwillige Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmer erreicht werden soll. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mertes (Drucksache V/2236 Fragen 96, 97 und 98) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Ausbau der Bundesstraße 14 zwischen Stuttgart-Vaihingen und Böblingen die Verkehrsstauungen innerhalb des Stadtgebietes Böblingen erheblich zugenommen haben? Wird die Bundesregierung auf die zuständigen amerikanischen Dienststellen einwirken, damit die Bundesstraße 14 als Umgehungsstraße durch das von US-Streitkräften benutzte ehemalige Flugplatzgelände weitergeführt werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, alle Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Bundesstraße 14 als Umgehungsstraße zu schaffen? Ja, das ist der Bundesregierung bekannt. Mit einer solchen Entwicklung mußte leider gerechnet werden. Es wurden deshalb schon frühzeitig die Verhandlungen mit den amerikanischen Streitkräften aufgenommen, um die Freigabe des früheren Flugplatzgeländes für die Weiterführung der Bundesstraffe 14 zu erreichen. Diese Verhandlungen haben sich jedoch außerordentlich lange hingezogen. Der gegenwärtige Stand der Dinge läßt aber erkennen, daß in absehbarer Zeit über die noch offenen Fragen eine zufriedenstellende Einigung herbeigeführt werden kann. Die Bundesregierung wird sich auf jeden Fall bemühen, alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen raschen Weiterbau der neuen Bundesstraße 14 in Richtung Herrenberg zu schaffen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/2236 Frage 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, wann mit der Grundung der Trägergesellschaft für das Projekt eines interkontinentalen Großflughafens für München, bestehend aus dem Bund, dem Freistaat Bayern und der Stadt München, zu rechnen ist? Im gegenwärtigen Zeitpunkt kann die Frage, wann mit der Bildung einer Trägergesellschaft zu rechnen ist, nicht beantwortet werden. Die notwendigen Vorverhandlungen sind nämlich noch nicht abgeschlossen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Götz (Drucksache V/2236 Fragen 100, 101 und 102) : Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, entgegen ihren ursprünglichen Erklärungen, die aus technischen Gründen gesperrte Bahnstrecke Hilders/ Rhön--Wüstensachsen (Zonenrandgebiet) endgültig stillzulegen? Ist sichergestellt, daß vor Stillegung der Bahnstrecke Hilders/ Rhon—Wüstensachsen alle begründeten Einwendungen, die aus Kreisen der davon betroffenen Wirtschaft und der Zonengrenzbevolkerung vorgebracht weiden, nicht nur angehört, sondern auch eingehend gepruft werden? Kann im Falle einer aus betriebswirtschaftlichen Gründen unvermeidlichen Stillegung der Bahnstrecke Hilders /Rhön—Wüstensachsen die Garantie gegeben werden, daß durch eine optimale Verkehrsbedienung im Reise- und Güterverkehr keine Nachteile für die Bevölkerung und die gewerbliche Wirtschaft entstehen? Mir ist bekannt, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorgeschlagen hat, auf der Strecke Hilders-Wüstensachsen den Reiseverkehr und auf dem 3 km langen Endabschnitt Seiferts-Wüstensachsen zusätzlich den Güterzugverkehr einzustellen. Zwischen Hilders und Seiferts soll der Güterverkehr auf der Schiene also weiter bedient werden. Zur Klärung der Verkehrssituation wurde dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn genehmigt, ein formelles Verfahren mit Anhörung der obersten Landesverkehrsbehörde einzuleiten. Sollte der Vorstand der Deutschen Bundesbahn einen entsprechenden Antrag vorlegen, wird sich wegen der besonderen Stellung des Zonenrandgebietes zunächst ein interministerieller Arbeitskreis damit befassen. Dieser Arbeitskreis urteilt nicht nur nach den betriebswirtschaftlichen Argumenten der Deutschen Bundesbahn, sondern berücksichtigt insbesondere volkswirtschaftliche und gesamtpolitische Gesichtspunkte. Gerade die Frage der Bedienung auf der Straße im Falle einer Stillegung wird besonders aufmerksam geprüft werden. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Freiwald (Drucksache V/2237 Fragen 104, 105 und 106) : Hat die Bundesregierung Erwägungen angestellt, um an einigen Verkehrsschwerpunkten in der Bundesrepublik Deutschland Container-Terminals zu schaffen? Sind im Großraum Frankfurt (Main) solche in Frage 104 bezeichneten Planungen der Deutschen Bundesbahn im Gange? Ist dabei sichergestellt, daß eine Kombination zwischen Bundesbahn-, Lastkraftwagen- und Schiffs-Container-Verkehr erreicht wird? Wie ich zu der Anfrage des Herrn Abgeordneten Strohmayr bereits ausgeführt habe, hat die Deutsche Bundesbahn für wichtige Knotenbahnhöfe Spezialkräne bestellt, um der Aufwärtsentwicklung im Containerverkehr Rechnung zu tragen und den Umschlag soweit wie möglich zu beschleunigen. Zunächst werden damit Bahnhöfe in Frankfurt/Main, Mannheim, Ludwigsburg (für den Stuttgarter Raum), München, Nürnberg und Basel (Badischer Bahnhof) -ausgerüstet. Für den Rhein-Ruhr-Raum und den norddeutschen Raum wird z. Z. geprüft, welche Plätze als Knotenpunkte für den Großcontainerverkehr am günstigsten liegen. Sie ersehen aus dieser Aufzählung, daß der Großraum Frankfurt/Main in die Planungen der Deutschen Bundesbahn einbezogen worden ist. 6786 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 In den Planungen ist sichergestellt, daß auf diesen Knotenbahnhöfen sowohl Container der Deutschen Bundesbahn wie auch des Güterkraftverkehrs und Überseecontainer umgeschlagen werden können. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Röhner (Drucksache V/2236 Fragen 108, 109 und 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Kultusministerium voll Nordrhein-Westfalen in einem Erlaß die Auffassung vertritt, eine umfassende Sexualaufklärung im Elternhaus biete den besten Schutz gegen Triebverbrechen an Kindern und in diesem Erlaß Hinweise gibt, wie die Eltern ihre Kinder wirksamer vor solchen Gefahren schützen können? Bejaht die Bundesregierung die in Frage 103 erwähnte Auffassung? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung ihrerseits flit möglich und nötig, um die Eltern bei der in Frage 108 erwähnten Erziehungsaufgabe zu unterstützen? Herr Abgeordneter, Sie meinen mit Ihrer Frage sicherlich den Erlaß des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. August 1967. Dieser Erlaß, der sich an die Regierungspräsidenten des Landes und die Schulkollegien bei den Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Münster wendet und die Bekämpfung von Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand hat, ist der Bundesregierung bekannt. Aufgrund des Erlasses und der ihm beiliegenden Hinweise zur Bekämpfung von Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen sollen die Lehrer in Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftsversammlungen Eltern und Erziehungsberechtigte über die Gefährdung der Kinder durch Triebtäter und über geeignete Gegenmaßnahmen unterrichten. In diesem Zusammenhang wird der Wert einer umfassenden Geschlechtserziehung im Elternhaus und die natürliche Ausbildung des kindlichen Schamgefühls besonders herausgestellt. Die Bundesregierung teilt die in dem Erlaß zum Ausdruck kommende Auffassung. Sie ist der Ansicht, daß mit strafrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen allein nur ein beschränkter Schutz vor Triebverbrechern gewährleistet werden kann. Daneben kommt der Wachsamkeit von Eltern und Erziehern eine erhebliche Bedeutung zu. Vor allem eine in die Gesamterziehung eingebettete verantwortungsvolle Geschlechtserziehung im Elternhaus kann Kinder und Jugendliche befähigen, Verführungsversuche rechtzeitig zu erkennen und das eigene Verhalten darauf einzustellen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß — nicht nur aus dem Gesichtspunkt der Bekämpfung von Sexualverbrechen, sondern zur allgemeinen Persönlichkeitsbildung — eine ganzheitliche Erziehung der Kinder auf geschlechtlichem Gebiete eine vordringliche und primäre Aufgabe der Eltern ist, daß es aber bei der gegebenen Situation notwendig ist, dem Elternhaus wirksame Hilfen zur Erfüllung dieser Aufgabe zu geben. Eine Unterstützung des Elternhauses durch die Schule ist sicherlich zu begrüßen. Die Bundesregierung fördert ihrerseits die Bemühungen freier Trägerorganisationen auf dem Gebiete der Geschlechtserziehung und steht mit den führenden Vertretern dieser Verbände in ständigem Gedankenaustausch über Grundsätze und Methoden dieser Bildungsaufgabe. Im Rahmen der unmittelbar bevorstehenden Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 7. Dezember 1966 — Drucksache V/1198 — zur Situation der Kinder in der Bundesrepublik wird sie im übrigen ihre Vorstellungen zu diesem Fragenkreis näher darlegen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache zu V/2236 Fragen 111, 112 und 113) : Kann die Bundesregierung die Auffassung bestätigen, daß nach den Erfahrungen der vergangenen Monate das Eintreten des DGB und seiner Gewerkschaften für die demokratischen Rechte der griechischen Arbeitnehmer dazu beigetragen hat, daß Versuche griechischer Stellen, auch auf dem Boden der Bundesrepublik griechische Arbeitnehmer unter Druck zu setzen und einzuschüchtern, in den bekanntgewordenen Fällen abgewehrt wurden — auch zum Nutzen des Ansehens der Bundesrepublik und ihrer rechtsstaatlichen Ordnung — und daß damit der psychologische Boden für kommunistische Propagandatätigkeit unter den griechischen Arbeitnehmern eingeengt wurde? Sind der Bundesregierung Zwischenfälle in Bielefeld, Buhl, Darmstadt, Gifhorn, Koln usw. bekanntgeworden, die durch das gewalttätige Vorgehen rechtsradikaler griechischer Stoßtrupps gegen demokratische griechische Arbeitnehmer verursacht wurden und die wegen ihres einheitlichen Ablautes die Vermutung nahelegen, daß es sich um ein zentral gesteuertes Vorgehen handelt? Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der in Frage 112 bezeichneten Zusammenhänge eine Überprüfung der Aktivitäten rechtsradikaler griechischer Elemente in der Bundesrepublik zu veranlassen und diese Ereignisse nicht mehr nur als ortliche Vorfälle anzusehen? Frage 1: Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam alle Anzeichen einer Radikalisierung der hier lebenden ausländischen Arbeitnehmer. Sie ist der Auffassung, daß die Bundesrepublik nicht zum Austragungsort politischer Auseinandersetzungen unter Ausländern gemacht werden darf. Sie begrüßt deshalb alle Bemühungen, die griechischen Arbeitnehmer vor Gewalttätigkeiten und Drohungen seitens ihrer Landsleute zu schützen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit muß alles geschehen, um Übergriffe zu verhindern, von welcher Seite sie auch kommen mögen. Frage 2: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es an verschiedenen Orten zu Drohungen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen griechischen Arbeitnehmern verschiedener .politischer Richtungen gekommen ist. Sowohl rechtsextreme als auch kommunistische Gruppen versuchen, den Arbeitsfrieden unter ihren Landsleuten durch Drohbriefe und Hetzschriften zu stören. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie dieses Verhalten als Verletzung der Gastpflichten betrachtet, und daß die Behörden gegen die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 6787 Verantwortlichen mit strafrechtlichen und ausländerpolizeilichen Mitteln einschreiten werden. Frage 3: Es ist dafür Sorge getragen, daß radikale Umtriebe von Ausländern jeweder politischer Richtung überprüft werden. Soweit überregionale Maßnahmen erforderlich sind, wird das Nötige im Einvernehmen mit den Behörden der Länder veranlaßt. So ermittelt z. B. das Bundeskriminalamt im Auftrag des Generalbundesanwalts gegen die offensichtlich rechtsextremen Urheber von Drohbriefen der sogenannten „Schwarzen Hand". Die Ermittlungen führten bereits zu gewissen Ergebnissen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leiber vom 9. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (Drucksache zu V/2236 Fragen 116, 117 und 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es seit der Freigabe des Teilstücks der B 14 Stuttgart-Vaihingen/ Böblingen in der Stadt Böblingen zu großen Stauungen des Durchgangsverkehrs und dadurch bedingten unzumutbaren Belästigungen durch Lärm und Abgase für die Anwohner der B 14 gekommen ist? Ist die Bundesregierung bereit, dem weiteren Ausbau der B 14 als Umgehungsstraße die Dringlichkeitsstufe 1 zu geben? Wann ist mit dem weiteren Ausbau der B 14 als Umgehungsstraße auf der Gemarkung Böblingen/ Sindelfingen zu rechnen? Die Bundesregierung hat die Dringlichkeit des Ausbaus der B 14 als Umgehungsstraße von Böblingen stets anerkannt. Wenn daraus keine Konsequenzen erkennbar waren, dann hing das mit der Nutzung des hier in Betracht kommenden Geländes zusammen. Der Weiterbau der neuen Bundesstraße 14 als Ortsumgehung von Böblingen ist jetzt besonders dringlich geworden. Einen konkreten Zeitpunkt kann ich leider nicht sagen. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme sind schon frühzeitig Verhandlungen mit den amerikanischen Streitkräften 'aufgenommen worden, um die Freigabe desjenigen Teils des früheren Flugplatzgeländes zu erreichen, der für den Bau der Bundesstraße benötigt wird. Diese Verhandlungen haben sich außerordentlich lange hingezogen. Eine Lösung dieses sehr schwierigen Problems scheint sich jetzt jedoch abzuzeichnen. Jedenfalls bemüht sich der Bundesminister für Verkehr um eine schnelle abschließende Regelung. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 10. November 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baier (Drucksache zu V/2236 Fragen 119, 120 und 121): Wie beurteilt der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung die Feststellung der Rektorin der Universität Heidelberg, Prof. Margot Becke, daß z. Z. nur etwa 10 Vs der von der zentralen Stelle in Hamburg zugewiesenen Studierenden von der Medizinischen Fakultät Heidelberg aufgenommen werden können und dies nicht nur in nahezu unerträglicher Weise gegen den Verfassungsgrundsatz verstoße, daß jeder junge Deutsche auf eine seiner Begabung entsprechende Ausbildung Anspruch habe, sondern auch aus menschlichen Gründen kaum zu verantworten sei? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit diese in Frage 119 erwähnten auch im Interesse der Nation nicht vertretbaren Schwierigkeiten alsbald behoben werden? Welche konkreten Planungen und Bautermine liegen für das neue Klinikum auf dem Neuenheimer Feld bei Heidelberg vor? Die Äußerung von Professor Becke ,auf einer Pressekonferenz läßt mißverständliche Deutungen zu, wenn der Gesamtzusammenhang .des Zulassungsverfahrens außer acht gelassen wird. In ,dem Antrag eines Studienbewerbers an die Zentrale Registrierstelle in Hamburg kann die Zulassung nicht nur für eine, sondern für beliebig viele Ausbildungsstätten beantragt werden. So haben sich zum Wintersemester 1967/68 nach Mitteilung der Westdeutschen Rektorenkonferenz die meisten Bewerber mehrfach an verschiedenen Hochschulen und zwar durchschnittlich sieben Mal beworben. Für die ca. 6700 Studienbewerber des Faches allgemeine Medizin stehen 2488 Studienplätze und für ca. 1100 Studienbewerber der Zahnmedizin 633 Studienplätze zur Verfügung. Auf etwa fünf Bewerbungen für allgemeine Medizin kommen demnach zwei Zulassungen, nicht aber auf zehn Bewerbungen eine Zulassung — wie Frau Professor Becke meinte. Ein großer Teil der von Heidelberg abgewiesenen Studienbewerber konnte von anderen Universitäten aufgenommen werden. Auch das Zahlenverhältnis von 2,5 : 1 (statt 10 : 1) kennzeichnet noch einen äußerst unbefriedigenden Zustand. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Kapazität der medizinischen Ausbildungsstätten erhöht werden sollte. Die Bundesregierung bedauert, daß das Grundrecht auf freie Wahl der Studien- und Ausbildungsstätte zur Zeit durch Studienbeschränkungen infolge Überfüllung in verschiedenen Fächern eingeschränkt werden muß. Die Bundesregierung ist bestrebt, in Zusammenarbeit mit den für diese Fragen in erster Linie zuständigen anderen Ländern die Schwierigkeiten auf dem Gebiet der akademischen medizinischen Ausbildung zu überwinden. Der Wissenschaftsrat befaßt sich seit einigen Jahren eingehend mit dieser Problematik. An den Beratungen sind das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung und das Bundesministerium für Gesundheitswesen intensiv beteiligt. In den zur Zeit vorbereiteten künftigen Empfehlungen zur Struktur und zum Ausbau der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten werden allgemeine Vorschläge zur Größe, Struktur, Kapazität und Organisation der fachlichen Einrichtungen mit ihren Auswirkungen auf die personelle Besetzung wie auch die bauliche Erweiterung gemacht. Ebenso werden für die konkreten Bauvorhaben der einzelnen Medizinischen Fakultäten Empfehlungen gegeben werden. Hinsichtlich der Studienbedingungen an der Medizinischen Fakultät Heidelberg ist die Bundesregierung insbesondere mehrfach auf die unzulänglichen Verhältnisse im Altklinikum Heidelberg angespro- 6788 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. November 1967 chen worden. Sie hat ihre grundsätzliche Bereitschaft den zuständigen Stellen der Landesregierung Baden-Württemberg wiederholt mitgeteilt, sich im Rahmen der Förderungsmaßnahmen zum Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen an der Beseitigung der Mängel in der räumlichen Unterbringung des Altklinikums Heidelberg zu beteiligen. Für 1968 sind höchstmögliche Bundeszuschüsse und Vorfinanzierungen ,der Baumaßnahmen mit Bundesmitteln zugesagt worden. Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang, daß ,die Landesregierung Baden-Württemberg dem Landtag eine Ergänzung zum Landeshaushalt 1968 vorgelegt hat, die zusätzlich 5 Mio DM für das Altklinikum Heidelberg vorsieht. Die grundsätzlichen Untersuchungen für das neue Klinikum auf dem Neuenheimer Feld bei Heidelberg sind so weit fortgeschritten, daß mit der Aufstellung des detaillierten Raumprogramms und mit dén Arbeiten am Vorentwurf begonnen werden, kann. Die. Bundesregierung hat idem Finanzministerium ,des Landes Baden-Württemberg mitgeteilt, daß sie den baldigen Baubeginn des neuen Klinikums außerordentlich begrüßen würde. Sie hat auch hierzu ihre Bereitschaft zur Mitfinanzierung schriftlich zugesagt. Nach einer schriftlichen Mitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 2. Oktober 1967 läßt sich zur Zeit leider nicht übersehen, wann sich der Baubeginn des neuen Klinikums im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Landes Baden-Württemberg verwirklichen lassen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Valentin Brück


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Eben, Herr Präsident; ich wollte das hier heraushaben.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Mertes!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß ein großer Teil der für den Bundesfahndungstag vorgesehenen Maßnahmen so selbstverständlich sind, daß man zu deren Erledigung keinen Bundesfahndungstag braucht?