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Ich darf Ihre Frage, Herr Kollege Staratzke, wie folgt beantworten. In der Mehrwertsteuer-Fibel des Bundesministeriums der Finanzen wurde den Unternehmern angesichts der preispolitischen Bedeutung einer zutreffenden Anpassung der gegenwärtigen Preise an die veränderte umsatzsteuerliche Gesamtbelastung der Waren und Leistungen, die durch die Mehrwertsteuer eintritt, ein eigener Abschnitt über die Neukalkulation zur Verfügung gestellt. Diese Ausführungen sind so gehalten, daß sie vor allem den mittleren und kleineren Unternehmern brauchbare Regeln über die neue Preisgestaltung geben.
Ich darf auch erwähnen, daß den Unternehmern und ihren Beratern durch einschlägige Merkblätter ihrer Verbände sowie durch zahlreiche Seminare und Vorträge, an denen auch Beamte der Bundesfinanzverwaltung beteiligt waren, schon seit langem die Möglichkeit einer umfassenden Information gegeben worden ist.
Die Bundesregierung hat deshalb nicht die Absicht, darüber hinaus noch mehr speziell für die Unternehmer zu tun. Dagegen beabsichtigt die Bundesregierung, eine sogenannte Verbraucherfibel, die ja, wenn ich mich recht erinnere, auch hier in diesem Hause gewünscht worden ist, demnächst herauszugeben. Diese Verbraucherfibel wird im Augenblick in Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundespresseamt vorbereitet. Die Bundesregierung ist dabei der Meinung, daß auch der Verbraucher darüber aufgeklärt werden soll, daß durch die Umsatzsteuerreform Veränderungen in den Preisen eintreten, daß er aber auch Anhaltspunkte bekommen muß, die ihm sagen, ob Preiserhöhungen offensichtlich ungerechtfertigt sind und in welchen Fällen Preissenkungen möglich sind, wenn die alte Umsatzsteuerbelastung in zutreffender Weise vor Hinzurechnung der neuen Steuer aus den Preisen herausgenommen wird.