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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 131. Sitzung Bonn, den 8. November 1967 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Conring 6615 A Abg. Dr. Bayerl tritt in den Bundestag ein Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6615 A Wahl des Abg. Dr. Bucher als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses . . 6615 B Absetzung des Punktes 3 von der Tagesordnung 6615 B Amtliche Mitteilungen 6615 C Fragestunde (Drucksache V/2236) Frage des Abg. Burger: Besetzung der Strafvollzugskommission Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 6617 A Burger (CDU/CSU) 6617 B Frage des Abg. Strohmayr: Ermittlungen über das Abhandenkommen eines Flugkörpers vom Typ Sidewinder auf dem Flugplatz Neuburg (Donau) 6617 B Fragen des Abg. Borm: Ermittlungen gegen Bundesbürger wegen Beleidigung des Schahs Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 6617 C Borm (FDP) 6617 D Frage des Abg. Rollmann: Öffnungseiten des Benutzersaals des Bundesarchivs in Koblenz Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6618 B Frage des Abg. Rollmann: Änderung der Bundeslaufbahnordnung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6618 C Rollmann (CDU/CSU) 6618 D Frage des Abg. Dorn: Offizielle Polizeikonzeption Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6619 A Dorn (FDP) 6619 A Frage des Abg. Dorn: Frage einer Herauslösung des Bundesgrenzschutzes aus der Polizei Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6619 C Dorn (FDP) 6619 D Hübner (SPD) 6620 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 Frage der Abg. Frau Funcke: Frage einer evtl. Verfassungswidrigkeit einer Teilzeitbeschäftigung für Beamte mit besonderen Familienpflichten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6620 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . 6620 D Moersch (FDP) 6621 A Frau Freyh (SPD) . . . . . . 6621 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . 6621 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6622 A Fragen des Abg. Raffert: Erlaß des Bundesinnenministers vom 1. 9. 1967 betr. Förderung künstlerischer Nachwuchskräfte für den deutschen Film Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 6622 B Raffert (SPD) 6622 C Dr. Meinecke (SPD) 6623 A Dr. Huys (CDU/CSU) 6623 C Moersch (FDP) . . . . . . . 6624 A Dr. Lohmar (SPD) 6624 B Frage des Abg. Moersch: Unterschrift in der Bundestagsdrucksache V/2166 „Die Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6625 C Moersch (FDP) 6625 C Fragen der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer: Spendenaktion Vietnam des Gründers der SOS-Kinderdörfer 6626 A Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert: Öffentliche Münzfernsprecher in den Landgemeinden 6626 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Anschluß im Zonengrenzgebiet liegender Städte und Gemeinden an das Hamburger bzw. Lübecker Fernsprechnetz — Gebührenstaffelung . . . . . . 6626 C Frage des Abg. Dichgans: Entschädigung der Deutschen Lufthansa durch die Bundespost bei mit höheren Kosten verbundenem Einsatz lärmschwacher Flugzeuge . . . . . . . 6626 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Postreisedienst Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 6626 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 6627 A Josten (CDU/CSU) 6627 B Frage des Abg. Jung: Zahlen über die qualitative Struktur des Althausbesitzes Dr. Schornstein, Staatssekretär . 6627 D Jung (FDP) 6628 B Frage des Abg. Dr. Hudak: Schnellere Eingliederung von Spätaussiedlern von Hassel, Bundesminister . . . . 6628 D Dr. Hudak (CDU/CSU) 6629 B Frage des Abg. Richter: Ratifizierung des Protokolls zur Rechtsstellung von 1951 über den Status der Flüchtlinge 6629 C Fragen des Abg. Dr. Mühlhan: Beteiligung des Bundes an deutschen Wochenschauen Schmücker, Bundesminister . . . . 6629 C Dr. Mühlhan (FDP) 6629 D Frage des Abg. Dr. Serres: Empfehlung des Europarates betr. Gewährleistung einer wirksameren Entwicklungshilfe Wischnewski, Bundesminister . . . 6630 B Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Drucksache V/2078) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Bergmannsprämien (Drucksache V/2014) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau (Drucksache V/2232) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1968, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 III 1969 und 1970 (Drucksache V/2233) — Erste Beratung — Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6631 A Brand (CDU/CSU) 6637 C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 6640 B Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 6646 D Kühn, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 6650 C Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes 6655 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 6658 C Sackmann, Staatssekretär, Vertreter des Landes Bayern 6665 B Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . 6668 A Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 6673 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 6675 A Dr. Friderichs (FDP) 6680 B Ollesch (FDP) 6694 D Schmidhuber (CDU/CSU) 6700 C Entwurf eines Bundeswasserstraßengesetzes (Drucksache V/352) ; Schriftliche Berichte des Rechtsausschusses und des Verkehrsausschusses (Drucksachen V/1469, V/2215) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 7601 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 6701 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. Dezember 1966 mit der Republik Sambia über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2006) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2204, zu V/2204) — Zweite und dritte Beratung — 6701 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 mit der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2028) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/2205, zu V/2205) — Zweite und dritte Beratung — 6702 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 1966 mit dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen (Drucksache V/ 1782); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/2213) — Zweite und dritte Beratung — 6702 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Drucksache V/2076); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/2216) — Zurückverweisung an den Ausschuß — . 6702 C Entwurf eines Gesetzes über die ertragsteuerlichen und vermögensteuerlichen Auswirkungen des Umsatzsteuergesetzes vom 29. Mai 1967 und zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Drittes Steueränderungsgesetz 1967) (Drucksache V/2185) — Erste Beratung — 6702 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes (Drucksache V/2237) — Erste Beratung — 6703 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kleingartenrechtlicher Vorschriften (Drucksache V/2221) — Erste Beratung - 6703 A Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer Eherechtskommission (Drucksache V/2162) Hirsch (SPD) . . . . . . . . 6703 B Busse (Herford) (FDP) 6703 D Nächste Sitzung 6704 C Anlagen 6705 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 6615 131. Sitzung Bonn, den 8. November 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 9. 11. Deringer 8. 11. Dr. Dittrich* 8. 11. Dr. Effertz 10.11. Dr. Erhard 10. 11. Frieler 11. 11. Gerlach * 8. 11. Graaff 9. 11. Hörmann (Freiburg) 10. 11. Kohlberger 10. 11. Dr. Kübler 17. 11. Kunze 30. 11. Lenz (Brühl) 31. 12. Lücker (München) * 8. 11. Dr. Mende 9. 11. Merten 30. 11. Müller (Aachen-Land) * 10. 11. Paul 31. 12. Petersen 10. 11. Scheel 10. 11. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. b) Urlaubsanträge Frau Dr. Elsner 18. 11. Gibbert 16. 12. Hanz (Dahlen) 18. 11. Hösl 28. 11. Hussong 17. 11. Steinhoff 31. 12. Stücklen 18. 11. Anlage 2 Der Bundesminister für Wirtschaft Bonn, den 8. November 1967 Energiepolitische Daten des Jahres 1967 1. 23./24. Januar 1967 Erste Kohlegespräche mit IG Bergbau und Energie und Unternehmensverbänden 2. 27. Januar 1967 Nach Klärung der .gemeinsamen Finanzierung zwischen dem Bund unid den Bergbauländern (2/3 ,1/3% : Inkraftsetzung des 2. Kohleverstromungsgesetzes durch Erlaß der Ausführungsbestimmungen * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht 3. 15. Februar 1967 Bundestag verabschiedet das Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Bergwerken (unter anderem Steuerbefreiungsvorschriften für ,die Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH und Regelung der Lastenausgleichsverpflichtungen der Bergwerke bei Stillegungen) 3. März 1967 Bundesrat stimmt dem Gesetz zu 11. April 1967 Verkündung des Gesetzes 4. 16. Februar 1967 Kokskohlesubvention vom Ministerrat der Montanunion beschlossen (6,80 DM Beihilfe je Tonne Kokskohle) Bundeshaushalt 1967: 140 Mio DM, Länderhaushalte Nordrhein-Westfalen und Saarland 70 Mio DM 2. Juni 1967 Vorläufige Richtlinien für die Kokskohlenbeihilfe nach Entscheidung der Hohen Behörde 5. 7. März 1967 Exportfinanzierungshilfe Krupp (300 Mio DM Bundesbürgschaft) 3. August 1967 (150 Mio DM Landesbürgschaft Nordrhein-Westfalen) 6. 13. März 1967 21. März 1967 3. Mai 1967 Gemeinsame Kohlegespräche mit Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Saarland, IG Bergbau 'und Energie, Unternehmensverbände Ruhr und Saar 7. 20. März 1967 Dreiphasenplan des Bundesministers für Wirtschaft zur Anpassung und Gesundung des Steinkohlenbergbaus und der Steinkohlenbergbaugebiete 8. 26. April 1967 Übereinkunft mit Elektrizitätswirtschaft über Kohlemehreinsatz und Heizölmindereinsatz in Kraftwerken (kurzfristiger Mehrverbrauch bis zu 2,5 Mio t Kohle jährlich) 9. 2. Mai 1967 Verschärfung der Heizölselbstbeschränkung (1967 Zuwachs bei schwerem Heizöl und Mitteldestillaten auf 3 und 4 % vereinbart; bis 30. 9. 1967 effektiv 0,2 und 3,0 %). 7. Juni 1967 Verschärfte Überprüfung .der Mineralöleinfuhr gemäß § 10 Außenwirtschaftsgesetz durch Anordnung vom 7. Juni 1967 10. 17. Mai 1967 Zusätzliche soziale Sicherungen für Bergarbeiter von Bundesregierung beschlossen: Gleichstellung der Bergmannsprämie, Abfindungsgeld (Vorwegnahme des Kohlegesundungsgesetzes, s. u. Punkt 11), Nachholschichtenregelung, Feierschichtenregelung 14. Juli 1967 Durchführungsbestimmungen für Feierschichten-. und Nachholschichtenregelung und Abfindungsgeld vom Bundesminister für Wirtschaft unterzeichnet 11. 24. Mai 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete (Kohlegesundungsgesetz) von Bundesregierung verabschiedet: a) geordnete Anpassung der Förderkapazität b) Rationalisierungseffekt durch optimale Unternehmensform, c) Abfindungsgeld für Bergarbeiter, d) 10 % Investitionsprämie für Industrieinvestitionen, e) Enteignungsmöglichkeiten für Industrielandbeschaffung 30. Juni 1967 Positive Stellungnahme des Bundesrates zum Kohlegesundungsgesetz 12. 5. Juni 1967 Antrag des Bundesministers für Wirtschaft an Hohe Behörde der Montanunion, die manifeste Krise dm Steinkohlenbergbau zu erklären 13. 15. Juli 1967 Positive Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Wirtschaft zum Kohlegesundungsgesetz 14. 19. Juli 1967 'Erste Besprechung des Bundesministers für Wirtschaft mit Fünfer-Gruppe „Rheinstahlplan". Beauftragung von Experten 'zur Prüfung von Einzelfragen 15. 10. August 1967 2. Konjunktur- und Strukturprogramm von Bundesregierung beschlossen (doppelter Bevölkerungsschlüssel für Steinkohlenreviere) 1. September 1967 Zustimmung des Bundesrates 8. September 1967 Zustimmung des Bundestages 16. 13. September 1967 Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1968 vom Kabinett verabschiedet mit 1051 Mio DM für den Steinkohlenbergbau (gegenüber 916 Mio DM Haushaltssoll 1967 und 460 Mio DM Ist 1966) (außer dem Zuschuß des Bundes zur Knappschaftlichen 'Rentenversicherung: Haushaltsansatz 1967: 2,750 Mrd. DM; 1971 gemäß mittelfristiger Finanzplanung: 3,194 Mrd. DM) 17. 27. September 1967 Kohlezollgesetz 1968, 1969 und 1970 vom Kabinett verabschiedet (Kontingent 6 Mio t jährlich, Kürzungsmöglichkeit um 20 %) 27. Oktober 1967 Stellungnahme des 'Bundesrates zum Kohlezollgesetz (fordert Streichung der Kürzungsmöglichkeit durch Bundesregierung) 2. November 1967 Bundesregierung plädiert in Gegenäußerung zur Stellungnahme des 'Bundesrates für Wiederherstellung der Regierungsvorlage 18. 29. September 1967 Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Verlängerung der Abwicklungszeit für das Darlehens- und Bürgschaftsprogramm des Rationalisierungsverbandes des Steinkohlenbergbaus 27. Oktober 1967 Positive Stellungnahme des Bundesrates 19. seit September 1967 Bemühungen um verstärkte Lieferungen deis Steinkohlenbergbaus im innerdeutschen Handel 20. 2. Oktober 1967 Positive Stellungnahme ,des Ministerrates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Kohlegesundungsgesetz 21. 20. Oktober 1967 Der Bundesminister für Wirtschaft erklärt den Betriebsräten der Zechen Hansa und Pluto, daß keine Stillegungsprämie .an die Zecheneigentümer gezahlt werden würde 23. Oktober 1967 Unter Vorsitz 'des Bundeskanzlers 'wird in Ministergespräch beschlossen, Hansa und Pluto keine Stillegungsprämie zu gewähren 24. Oktober 1967 Stillegungsaufschub bei den Zechen Hansa und Pluto vom Vorstand ,der GBAB und Verwaltungsrat der Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH beschlossen 22. 31.Oktober 1967 Besprechungen über Neuordnung des Steinkohlenbergbaus mit IG Bergbau und Energie: „Einheitsgesellschaft" und Fünfer-Gruppe der Eigentümer: „Rheinstahlplan" Daran anschließend Erarbeitung einer Synthese der wesentlichen Neuordnungspläne Ziel: Neuordnung der Unternehmensform des Steinkohlenbergbaus möglichst schon ab 1. Januar 1968 Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) zu Punkt 2 der Tagesordung. In dieser Debatte geht ,es um eine dauerhafte Lösung der Probleme der deutschen Steinkohle. Dieses Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 6707 Ziel hat die Bundesregierung durch Erklärung des Bun'desk'anzlers und es Bundeswirtschaftsministers proklamiert. Es ist in (dieser Debatte von den Sprechern aller Fraktionen bestätigt worden. Eine solche definitive Lösung ist weder gegen die Kräfte des Marktes noch gegen die technologische Entwicklung möglich, will man nicht unabsehbare Wachstumsverluste hinnehmen. Die Sanierung des deutschen Steinkohlenbergbaus ist nur (ein — wenn auch sehr wichtiger — Teil der uns gestellten energiepolitischen Aufgabe. Dies könnte man beinahe vergessen, wenn man die Begleitmusik hört, die vor 'Energiedebatten von Seiten der Betroffenen regelmäßig intoniert wird. Energiepolitik darf sich eben nicht in einer Kette von Hilfsaktionen für den Steinkohlenbergbau erschöpfen. Sie darf nicht zurückschauen auf das, was war — auf die großen industriellen Leistungen, die in diesem Wirtschaftszweig vollbracht worden ,sind , sondern sie muß auf (das gerichtet werden, was vor uns liegt — auf eine im Wandel begriffene Wirtschaft. Es hat wenig Sinn, in der Wissenschaftsdebatte 'die großen technologischen Perspektiven aufzuzeigen, wenn man (sie dann in der Energiedebatte ignoriert.. Diese Bundesregierung der Großen Koalition hat sich in der Regierungserklärung einer" Wirtschaftspolitik der Stabilität und des Wachstums verpflichtet. Diese Zielsetzung muß auch für die Energiepolitik gelten. Wirtschaftspolitische Eingriffe in bestimmte Teilbereiche der Wirtschaft müssen so erfolgen, daß sie auf lange Sicht gesehen wachstumsfördernd wirken. Die Erhaltung überholter Strukturen ist nur für eine kurze Übergangsfrist möglich. Die Umschichtungen bei der Energieverwendung sind nicht die Folge einer verfehlten Wirtschaftspolitik — wie es heute wieder behauptet wurde —, sondern nur ein Ausdruck der modernen technisch-wirtschaftlichen Entwicklung. Diesen Wandel können wir auch in anderen Industrieländern beobachten. Dieser Prozeß ist heute noch keineswegs abgeschlossen. Es kann durchaus sein, daß das Mineralöl in absehbarer Zeit von der Atomenergie in seiner Stellung als dominierender Wachstumsfaktor auf dem Gebiet der Energiedarbietung abgelöst wird. Diese strukturellen Veränderungen auf dem ,Energiemarkt haben nicht nur Schwierigkeiten mit sich gebracht, sondern sie sind gleichzeitig mit einem allgemeinen Aufschwung der Wirtschaft einhergegangen. Sie haben zu einer Veränderung der Standortbedingungen geführt, was sich positiv für die revierfernen Gebiete ausgewirkt hat. Man muß daher die Kohlekrise .als das sehen, was sie ist, nämlich als ein Umschichtungsvorgang in einer expansiven Wirtschaft. Wenn man aber eine expansive Wirtschaft will, dann darf man 'derartige Umschichtungsvorgänge nicht aufzuhalten versuchen und überholte Strukturen konservieren wollen. Aufgabe der Wirtschaftspolitik kann es nursein, für einen möglichst reibungslosen Verlauf dieses Umschichtungsprozesses zu sorgen. In der Debatte um den möglichen Umfang einer künftigen Kohleförderung spielt der Begriff der Versorgungssicherheit, d. h. der Eigenversorgung aus heimischen Energiequellen, eine große Rolle. Man sollte dieses Argument auf seinen rationalen Kern zurückführen. Hier ist zunächst einmal festzustellen, daß die 'deutsche Volkswirtschaft nun einmal in den Gemeinsamen Markt integriert und die Weltwirtschaft verflochten ist und daß jede Störung der internationalen Wirtschaftbeziehungen zu erheblichen Rückwirkungen auf unser Wirtschaftsleben führen würde. Es ist außerdem unbestritten, daß die Kohle den Energieverbrauch der deutschen Volkswirtschaft nicht mehr annähernd decken kann, so daß die Einfuhrabhängigkeit nicht mehr beseitigt werden kann. Ich möchte damit nicht sagen, daß man das Problem der Versorgungssicherheit völlig außer acht lassen soll. Im Gegenteil! Diese ist nur durch eine Fülle von Maßnahmen sicherzustellen. Sie liegt mindestens ebenso stark in (einer Diversifikation der Öleinfuhren und in einem gesteigerten Tempo des Ausbaus der Kernenergieerzeugung wie in der Erhaltung .einer bestimmten Kapazität des deutschen Steinkohlenbergbaus. Das Ziel der Hilfsmaßnahmen für die Kohle — oft versprochen, aber bisher noch nicht verwirklicht — muß daher sein die Anpassung des Steinkohlenbergbaus an die veränderten und sich verändernden Verhältnisse. Dies kann nicht geschehen durch die Garantie einer Quote am Gesamtenergieverbrauch oder die Setzung neuer Orientierungdaten, die nur allzu rasch durch die wirtschaftliche Entwicklung üiberhol.t werden können und dann weniger zur Orientierung der unternehmerischen Entscheidungen als zur Deroutierung des Marktes beitragen. Es darf daher keine starre Förderungsgrenze gesetzt werden, sondern es muß ein flexibles Anpassungsmodell gewählt werden, in dem die Veränderung der Nachfrage, die Kostensituation der Zechen, die für die Stützung des Kohleabsatzes verfügbaren Finanzmittel der öffentlichen Hand und die Möglichkeit der Beschaffung von Ersatzarbeitsplätzen entsprechend berücksichtigt werden. In der letzten Zeit ist hin und wieder die Behauptung aufgestellt worden — so u. a. vom früheren Vorsitzenden des Unternehmensverbands Ruhrbergbau Dr. Burckhardt —, es sei eine Illusion, an eine Wettbewerbsfähigkeit der Kohle gegenüber den anderen Energieträgern zu glauben. Ob diese Behauptung zutrifft, kann heute nicht gesagt werden. Es wird eine der ersten Aufgaben des Kohlebeauftragten oder einer Kohlebehörde sein, Klarheit in die Kostenverhältnisse des Bergbaus zu bringen und die daraus erforderlichen Schlüsse zu ziehen. Wenn es sich (aber herausstellen sollte, daß kein wettbewerbsfähiger Kern vorhanden ist — woran ich nicht glauben kann —, dann würde dies wohl bedeuten, daß ein Ende der Zechenstillegungen nicht absehbar wäre, denn keine Volkswirtschaft kann es sich leisten, für einen ganzen Wirtschaftszweig auf unbegrenzte Zeit Erhaltungssubventionen zu zahlen. Lassen Sie mich — nach diesen Vorbemerkungen einiges zu den Vorlagen sagen, die wir heute in erster Lesung beraten. Das Kernstück der von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfe ist das Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete. De. Entwurf zielt konsequent auf die Beseitigung der Ursachen der Kohle- 6708 Deutscher Bundestau — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 krise ab, .einerseits durch Anpassungshilfen für den Kohlenbergbau, andereseits durch Schaffung der Instrumente für eine aktive Umstellungspolitik in den Steinkohlenbergbaugebieten. Es ist ein Gesetz für die Kohle, aber auch unter voller Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte der Energie- und Strukturpolitik. Es hält sich bewußt im ordnungspolitischen Rahmen der sozialen Marktwirtschaft. Es zielt auf die Sache ab, nämlich auf eine rasche und erfolgreiche Umstrukturierung an Ruhr und Saar. Es verspricht eine wirksame, aber für die Betroffenen möglicherweise bittere Medizin. Das mag für diejenigen enttäuschend sein, die ein Trostpflaster in Gestalt eines warmen Regens neuer Subventionen erwartet haben, ohne die Verpflichtung, im eigenen Haus Ordnung zu machen. Wir bejahen die fortschrittliche Konzeption dieses Gesetzes. Wir verfolgen daher auch mit Sorge die Absichten derjenigen, die den Entwurf des Kohleanpassungsgesetzes auf den Status einer Diskussionsgrundlage hinunterspielen wollen. Sicher wird in der Ausschußberatung einiges geändert werden 'können oder müssen. Wir werden aber darauf achten, daß der Entwurf nur verbessert und nicht verwässert wird. In der vorparlamentarischen Diskussion wurde 'die Forderung erhoben, daß der Entwurf durch eine unternehmenspolitische Lösung, d. h. durch eine Neuordnung der Unternehmensstruktur an der Ruhr ergänzt werden müsse. Dazu ist zunächst festzustellen, daß eine Neuordnung der Unternehmensstruktur durchaus mit dem Kohleanpassungsgesetz vereinbar ist. Es dürfte auch unbestreitbar sein, daß eine Zusammenfassung .der etwa 30 im Steinkohlenberbau tätigen Gesellschaften in leistungsfähigeren Unternehmenseinheiten oder in einer Einheitsgesellschaft nützlich ist. Man sollte die Formel von 'der Ergänzungsbedürftigkeit des Gesetzes in Klartext übersetzen. Es werden nämlich von seiten der Zecheneigentümer Fordederungen an die öffentliche Hand herangetragen, den an sich wünschenswerten Zusammenschluß durch öffentliche Garantien und steuerliche Maßnahmen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Ob eine derartige Hilfestellung vertretbar und geboten ist, kann erst entschieden werden, wenn alle Einzelheiten und Modalitäten kritisch geprüft sind. Bei der Prüfung dieser Frage ist folgendes zu berücksichtigen: 1. Das Ziel muß die Schaffung einer leistungsfähigen Gesellschaft sein, die auf erwerbswirtschaftlicher Grundlage arbeiten, d. h. längerfristig eine Rendite abwerfen kann. Die Wirtschaftlichkeit der Einheitsgesellschaft wind davon abhängen, wie die eingebrachten Vermögensteile bewertet und in welcher Weise die Liefervorrechte der Altgesellschaften übernommen werden. 2. Nicht nur 'bei der Produktion, sondern auch beim Absatz muß der höchstmögliche Rationalisierungseffekt erzielt werden; d. h. die Absatzorganisation muß gestrafft und die Verkaufspolitik beweglicher gestaltet werden. 3. Es müssen institutionelle Sicherungen eingebaut werden, daß die Geschäftspolitik der Einheitsgesellschaft auch zu einer raschen Sanierung des Kohlenbergbaus führt. Die Einheitsgesellschaft darf kein Massengrab für vom Staat getragene Riesenverluste werden. 4. Die dem Bund aus den Hilfsmaßnahmen für die Kohle entstehende finanzielle Gesamtbelastung muß in irgendeiner Form begrenzt werden. Die Übernahme von Verpflichtungen auf einen Zeitraum von 20 Jahren erscheint in diesem Zusammenhang äußerst bedenklich. 5. Die öffentliche Hand kann nur die Kompensation von Nachteilen übernehmen, die durch politische Entscheidungen, etwa durch eine Verzögerung von Stillegungen aus strukturpolitischen Gründen, entstehen. Eine Garantie gegen die Entwertung von Realkapital durch die wirtschaftliche Entwicklung kann die öffentliche Hand auf keinen Fall übernehmen. Die Hinnahme einer Entwertung von Produktionsanlagen ist ein wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen Risikos. Würde die öffentliche Hand den Unternehmern dieses Risiko abnehmen, so würde das Schlagwort von der Sozialisierung der Verluste eine fatale Bestätigung finden. Wenn man die Marktwirtschaft bejaht, dann muß man auch die Risiken des Marktes auf sich nehmen und tragen. Der Zusammenschluß der Bergwerksgesellschaften des Ruhrgebiets zu größeren Einheiten oder zu einer einzigen Betriebsführungsgesellschaft allein kann die Ertragslage des Bergbaus noch nicht bessern. Er kann aber den Rahmen für eine Rationalisierung der Förderung und damit für ein e entscheidende Kostensenkung bieten. Es sollte noch geprüft werden, ob nicht der Grundgedanke des Walsum-Planes in diese Überlegungen mit eingebaut werden könnte, nämlich daß ein interner Wettbewerb um die Einlieferungsmengen für den gemeinsamen Verkaufsapparat entsteht. Das zentrale politische und wirtschaftliche Problem ist die Verzahnung der geplanten Stillegungsmaßnahmen mit der Beschaffung neuer Arbeitsplätze. Die schlagartige Freisetzung einer großen Zahl von Arbeitskräften dürfte weder sozial zu vertreten noch regionalwirtschaftlich zu verkraften sein. Dies darf aber nicht dazu führen, daß der Plan, in den nächsten drei Jahren eine technische. Kapazität von mindestens 30 Millionen Jahrestonnen stillzulegen, fallengelassen oder in die Länge gezogen wird. Wenn es nicht gelingt, durch eine schnelle Stillegung der überschüssigen Kapazität die absinkende Nachfrage einzuholen, dann ist die Sanierung des Steinkohlenbergbaus gescheitert, dann sind die Milliarden an Steuermitteln vergeudet, und die Enttäuschung der Menschen an der Ruhr wird gefährliche Ausmaße annehmen. Die Verlangsamung des Stillegungsprozesses wäre daher eine ökonomische und politische Torheit. Aus dieser Situation gibt es nur einen Ausweg, nämlich die Beschleunigung der Anstrengungen zur Schaffung neuer Arbeitskräfte durch Erweiterung bestehender oder durch Errichtung neuer Anlagen in einer gemeinsamen Anstrengung von Wirtschaft, Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 6709 Bund und Land. Wir hoffen, daß der für das nächste Jahr erwartete Konjunkturaufschwung diese Aufgabe erleichtern wird. Ich kann mir allerdings in diesem Zusammenhang den Hinweis nicht versagen, daß sich heute rächt, daß man man in der Vergangenheit einige Großprojekte der Industrieansiedlung an Grundstücksschwierigkeiten scheitern ließ. Die Umstellung des Ruhr- und Saargebietes von einer Monostruktur zu einer ausgewogenen Industrielandschaft mit einem angemessenen Anteil an Wachstumsindustrien rechtfertigt ein großzügiges Engagement der öffentlichen Hand in Form von speziellen Investitionsanreizen. Angesichts des steigenden Kapitalbedarfs pro Arbeitsplatz handelt es sich um die Umschichtung bzw. den Neueinsatz großer Kapitalien. Man sollte aber das Ausmaß der Freisetzungen nicht dramatisieren. Nach 1945 sind schon Umschichtungsprozesse weit größeren Umfangs unter wesentlich ungünstigeren Bedingungen gemeistert worden. Bei dieser Umstrukturierungsaktion kann allerdings nicht völlig außer acht gelassen werden, daß. es auch in anderen Teilen der Bundesrepublik regionale und sektorale Strukturprobleme gibt, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Ich darf daran erinnern, daß die höchsten relativen Arbeitslosenzahlen nicht im Ruhrgebiet, sondern in den strukturschwachen Gebieten des Bayerischen Waldes und der Oberpfalz zu verzeichnen sind. Unser Ziel ist eine ausgewogene und flexible Industriestruktur in allen Teilen der Bundesrepublik. Neben positiven Maßnahmen der Strukturpolitik hat sich die Abwanderung immer wieder als ein gewisses Regulativ erwiesen. Wenn die Bevölkerungszahl des Ruhrgebiets in der letzten Zeit leicht zurückgegangen ist, so kann ich darin noch kein nationales Unglück oder ein Alarmzeichen sehen, sondern dies ist eine Erscheinung, die in gewissen Grenzen durchaus geeignet ist, zur Lösung der Strukturprobleme beizutragen. Die Fragen der Strukturpolitik können nicht losgelöst von sozialpolitischen Fragen behandelt werden. Ich möchte hierzu nur noch wenige Bemerkungen machen. Der Beruf des Bergarbeiters ist hoch spezialisiert. Der Übergang in einen anderen Beruf begegnet einer Reihe von psychologischen und technischen Hindernissen. Er ist oft mit Einkommensminderung verbunden. Die Hilfe der Gemeinschaft sollte in erster Linie darauf ausgerichtet werden, die Eingliederung des freigesetzten Bergarbeiters in einen neuen Industriezweig derart zu fördern, daß mit dem Berufswechsel kein sozialer Abstieg verbunden ist. Deshalb sollten die Hilfen für die Umschulung vermehrt und verbessert werden. Die Verwendung öffentlicher Mittel für eine situationsgerechte Umschulungshilfe hat m. E. Vorrang vor der Zahlung eines Abfindungsgeldes. In der jetzt vorgesehenen Konstruktion stellt das Abfindungsgeld eine Kompensation für den verlorenen Arbeitsplatz dar. Dem Arbeiter wäre wohl besser gedient, wenn diese öffentlichen Mittel dazu verwandt werden würden, seine beruflichen Chancen in der Zukunft zu verbessern. Die Freisetzung von Arbeitskräften ist übrigens kein spezielles Problem des Bergbaus. Die vielen 100 000 Landarbeiter und Kleinbauern, die ihre Heimat wegen Mangels an auskömmlichen Arbeitsgelegenheiten verlassen mußten, werden sich fragen, warum sie keine Abfindung bekommen haben. Dieselben Fragen werden z. B. die Arbeiter stellen, die durch die Strukturwandlungen der Textilindustrie ihren Arbeitsplatz verloren haben. Im Zuge der technologischen Entwicklung der nächsten Jahrzehnte müssen wir mit einer Kette solcher Freisetzungen rechnen. Damit gewinnt aber dieses Problem eine unübersehbare finanzielle und gesellschaftspolitische Dimension. Beim Abfindungsgeld wie bei einer eventuellen Pachtgarantie für die Zecheneigentümer müssen wir an die möglichen Konsequenzen und Berufungsfälle denken. Der Bundeswirtschaftsminister hat angekündigt, daß der Rückzug der Kohle durch zeitlich begrenzte flankierende Maßnahmen abgesichert werden soll. Bis jetzt sind wir noch nicht davon überzeugt, daß eine Absicherung durch zusätzliche restriktive Maßnahmen auf dem Mineralölsektor notwendig ist. U. E. könnte höchstenfalls für eine eng begrenzte Übergangszeit eine Verschärfung der Selbstbeschränkung der Mineralölgesellschaften ins Auge gefaßt werden. Eine Erhöhung der Heizölsteuer — wie sie die SPD gestern gefordert hat — wird von uns unter keinen Umständen hingenommen werden. Sie würde nur dem Verbraucher neue Belastungen aufbürden, ohne die Absatzmöglichkeiten des Bergbaus zu verbessern. Trotz aller Unkenrufe von seiten des Bergbaus können wir mit Befriedigung feststellen, daß die Selbstbeschränkung in den letzten Jahren sich als ein funktionsfähiges Instrument erwiesen hat. Wie das Beispiel der Heizölsteuer zeigt, haben derartige Übergangsregelungen ein zähes Leben. Den Versicherungen, daß es sich um befristete Maßnahmen handelt, muß man mit einer gewissen Skepsis begegnen. Schließlich sollte man nicht übersehen, daß in den letzten Jahren eine breite Palette von Schutzmaßnahmen für die Kohle geschaffen worden ist, von der Einführung des Kohlezolls angefangen bis zur Lizenzierung der Ölimporte. Einschließlich der Zuwendungen an die Knappschaftsversicherung und des Gegenwerts der Steuervergünstigungen machen sie im Jahre 1967 eine Hauhaltsbelastung von ca. 4 Milliarden DM aus. Die Ausgaben haben steigende Tendenz. Die Energiepolitik des Bundes wird somit zu einer schwerwiegenden finanziellen Dauerbelastung. Wir begrüßen es, daß in der Zwischenzeit die Bedeutung der Energiekosten für die Wirtschaft, insbesondere für die internationale Wettbewerbsfähigkeit, besser anerkannt worden ist. Zur Verbreitung dieser Erkenntnisse dürfte wohl auch die Abwanderung großer Betriebe der Grundstoffchemie und der Stahlindustrie nach Belgien und Holland beigetragen haben. Die Bedeutung der Energiekosten kann man allerdings nicht an der Durchschnittszahl von 4,2 % der Energiekosten am gesamtwirtschaftlichen Bruttoproduktionswert ermessen. Der Anteil in den einzelnen Industrie- 6710 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 131. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. November 1967 zweigen ist nämlich sehr unterschiedlich. So beträgt er nach den Unterlagen der EWG-Statistik in der Petrochemie 17,0 %, in der Industrie der Steine und Erden 14,4 %; in der Stahlindustrie ist der Anteil der Energiekosten mit 20,9 % höher als der der Personalkosten mit 16,9 %. Im Hinblick auf die Automation kommt den Energiekosten in allen Industriezweigen steigende Bedeutung zu. Das Beispiel Bayern zeigt, wie durch die Heranführung neuer Primärenergien, durch den Aufbau des Ölzentrums Ingolstadt die wirtschaftliche Entwicklung günstig beeinflußt werden konnte. Dies war allerdings nicht ein Ergebnis der Wirtschaftspolitik auf Bundesebene, sondern im wesentlichen das Verdienst des bayerischen Wirtschaftsministers Dr. Otto Schedl, der heute wegen einer Erkrankung nicht von der Bundesratsbank aus diese Debatte verfolgen kann. Allein dieses Beispiel zeigt, wie fruchtbar die Betätigung der Länder auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik sein kann. Diese positiven Auswirkungen der Bereitstellung neuer Primärenergiequellen für die revierfernen Gebiete dürfen durch die Hilfsmaßnahmen für die Kohle nicht aufs Spiel gesetzt werden. Am 4. November 1959 — vor genau 8 Jahren — hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Prof. Dr. Ludwig Erhard von dieser Stelle aus erklärt: „Die Heizölsteuer und der Kohlezoll haben nur dann einen Sinn und können wirtschaftspolitisch verantwortet werden, wenn der Bergbau die ihm zugestandene Anpassungsfrist voll nutzt." Heute müssen wir uns im wesentlichen mit den gleichen Problemen auseinandersetzen wie damals; mit einem Unterschied: sie sind noch wesentlich schwieriger, und ihre definitive Lösung ist noch teurer geworden. Weil man an der Ruhr auf die jahrzehntelange Routine im Umgang mit der politischen Macht, die Wirkung der Pression auf Parlament und Regierung vertraute, unterließ man die rechtzeitige Anpassung an die veränderten Marktverhältnisse. Im Interesse einer weiteren gesunden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft wird dem Steinkohlenbergbau heute noch einmal eine Chance geboten. Wir hoffen, daß sie dieses Mal wahrgenommen wird. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 26. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2188 Frage 15) : Welches ist der gegenwärtige Stand in der Frage der Grenzöffnungen zur CSSR bei Bayerisch Eisenstein und an anderen Stellen der bayerisch-tschechoslowakischen Grenze? Wie sich bei den zwischen dem Bundesminister der Finanzen und dem Außenhandelsministerium der CSSR geführten Zollgesprächen ergeben hat, beabsichtigt die tschechoslowakische Seite, den Straßenübergang Bayerisch-Eisenstein im Sommer 1969 wieder zu öffnen. Bei weiterem Ansteigen des grenzüberschreitenden Verkehrs kann zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch frühestens im Jahre 1970 auch mit der Öffnung der Straßenübergänge bei Mähring und Philippsreuth gerechnet werden. Darüber hinaus hat die tschechoslowakische Seite ihr grundsätzliches Einverständnis für die Wiederaufnahme des Reisezugverkehrs über Bayerisch-Eisenstein oder Furth i. W. zu erkennen gegeben, sofern die beiderseitigen Eisenbahnverwaltungen die Rentabilität der Bahnlinien bejahen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 31. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2188 Frage 19) : Ist die Bundesregierung bereit, den Erlaß des Bundesinnenministeriums vom 31. Juli 1967 betreffend die Auslagenerstattung für den Erwerb von Führerscheinen durch Beamte, die an ausländischen Dienstorten tätig sind, so zu ändern, daß diesbezügliche Ausgaben, die in der Zeit vom 3. Juli 1964 bis 31. Juli 1966 entstanden sind, erstattet werden können? Nach der Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen vom 20. Juli 1966 können die Auslagen für den Erwerb eines am ausländischen Dienstort vorgeschriebenen ausländischen Führerscheines unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Mit dem Rundschreiben vom 31. Juli 1967 habe ich zugelassen, daß diese Regelung auch bei Umzügen nach grenznahen Auslandsdienstorten angewandt wird, obwohl die Verordnung für sie nicht gilt. Da die genannte Verordnung am .1. August 1966 in Kraft getreten ist, habe ich im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung bestimmt, daß das Rundschreiben von demselben Zeitpunkt an gilt. Für eine weiter rückwirkende Anwendung der Regelung sehe ich keine Möglichkeit. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 8. November 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richter (Drucksache V/2236 Frage 12) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der Empfehlung 505 (1967) der Beratenden Versammlung des Europarates das Protokoll zur Rechtsstellung von 1951 über den Status der Flüchtlinge zu ratifizieren? Der Entwurf eines Vertragsgesetzes hat bereits dem Auswärtigen Amt zur Stellungnahme vorgelegen und wird demnächst dem Bundeskabinett zugeleitet werden. Zur materiellen Seite darf ich bemerken, daß die durch das Protokoll neu erfaßten Personen in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf Grund des § 28 des Ausländergesetzes vom 28. 4. 1965 (BGBl. I S. 353) asylberechtigt sind. Da es aber erwünscht ist, daß das Protokoll von möglichst vielen Staaten in der Welt angenommen wird, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ihm auch die Bundesrepublik Deutschland beitritt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Schiller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne meine Ausführungen mit der Feststellung: Die deutsche Kohle hat Zukunft! Sie hat dann eine Zukunft, wenn wir heute nicht einfach zu einer neuen Subventionsrunde ansetzen — damit würden wir die große Misere nur noch einmal verlängern —, sondern wenn wir allesamt entschlossen und zielbewußt einen Prozeß der Anpassung und Gesundung für die Kohle einleiten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zur Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus gehören neue Instrumente und neue Maßnahmen, die der vorliegende Gesetzentwurf anbietet. Aber zum Gesundungsprozeß gehört auch, daß wir den Menschen an Ruhr und Saar die Wahrheit sagen,

    (Beifall bei den Regierungsparteien) und zwar die reine und die ganze Wahrheit.


    (Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der Mitte.)

    Existenzangst und Unsicherheit können nicht durch Vertröstungen und nicht durch Wunschdenken, sondern nur durch Redlichkeit und entschlossenes Handeln überwunden werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Eine gesunde deutsche Kohle wird auch in Zukunft einen gewichtigen Versorgungsanteil haben. Sie wird ein wesentliches Preisregulativ auf dem deutschen Energiemarkt überhaupt darstellen. Dieses Ziel, das wir uns setzen, ist weit entfernt von wirren Autarkieträumen, die uns doch nur Scheinlösungen bringen würden. Es ist ein Ziel der Realität, einer Realität, zu der auch gehört, daß wir nicht allein in dieser Welt leben und daß diese Welt nicht immer friedlich und von äußeren Störungen frei ist. in großes Industrieland wie die Bundesrepublik Deutschland kann auch in der Energieversorgung keine Monokultur gebrauchen. Wir wollen die Vielfalt — nicht zuletzt, um jederzeit und in vollem Umfang wirtschaftlich leistungsfähig zu sein, und nicht zuletzt, um auch dem Bundeskartellamt in Berlin, das gerade in diesen Tagen der Benzinpreissenkung eine neue Bewährungsprobe durchgemacht hat, den notwendigen Aktionsspielraum zu verschaffen.
    Freilich wird auch der deutsche Steinkohlenbergbau seine Zukunft nicht allein erobern können. Die Vergangenheit hat die Bundesregierung daran zweifeln lassen. Diese Zukunft hängt nämlich entscheidend von der inneren Gesundung der Unternehmensorganisation des Kohlenbergbaues, von der Anpassung der Förderkapazität an die Nachfrage und von der zeitlichen Dimension ab, in der sich beides vollzieht. Je schneller Umstellung und Anpassung zu erreichen sind, um so eher wird die
    Kohle gesund, d. h. unter marktwirtschaftlichen Absicherungen wettbewerbsfähig. Aber die Bundesregierung übersieht auch nicht den entgegengerichteten Faktor. Je länger der Zeitraum der Anpassung der Förderkapazität dauert, um so leichter ist der Prozeß von der Gesamtgesellschaft an Ruhr und Saar zu tragen.
    Wesentlich ist bei der Entscheidung über den Zeitablauf der allgemeine Konjunkturverlauf. In einer Zeit deutlich ansteigender Konjunktur ist für jeden Menschen, der bisher im Bergbau arbeitete, das Hinüberwechseln in einen anderen Beruf sehr viel leichter, wenn auch alles andere als leicht. Wir kommen nicht daran vorbei, festzustellen: der letzte Boom 1964/1965 wurde von den deutschen Bergbauunternehmern gründlichst verpaßt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Man setzte dafür lieber auf fällige politische Termine mit trügerischem Scheinerfolg für uns alle. Die Zeche dafür müssen alle heute bezahlen, um jetzt die Zukunft besser zu sichern.
    Zukunft haben vor allem die Steinkohlenreviere selbst. Die Ruhr und auch die Saar liegen im Herzen Europas, sie haben die besten Standorte, sie waren gute Adressen und sie müssen wieder gute Adressen werden. Die Bundesregierung wird keinen Krisenherd an Ruhr und Saar dulden. Ruhr und Saar müssen auf der Basis der vorhandenen Infrastruktur, die doch schon viel besser ist als in weiten Gebieten im Norden und Süden unseres Landes,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    zu einem Zentrum neuer technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen werden — nicht anstelle der
    Kohle, sondern auf der Basis einer gesunden Kohle!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist das Ziel und die Aufgabe einer Politik für das Ruhrgebiet und für die Saar. Und das ist allein die Grundlage für eine dauerhafte Lösung, die den Menschen in diesen Regionen den Weg in neue industrielle Perspektiven öffnet.
    Für diese Politik sollen die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe die notwendige rechtliche Grundlage schaffen. Am 1. Dezember 1965 sagte ein Abgeordneter dieses Hauses zur Lage des deutschen Steinkohlenbergbaus:
    Wenn bei Anpassungsvorgängen das dekapitalisierte Kapital entschädigt wird, muß in gleichem Maße auch die menschliche Arbeitskraft, die im Bergbau bisher tätig war, unorthodox entschädigt werden.
    Der Abgeordnete, der damals jene Politik forderte, hat heute die Ehre, den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaureviere im Deutschen Bundestag einzubringen. In der Tat, jener damalige Satz gilt auch heute als Leitlinie für den vorgelegten Gesetzentwurf, er gilt als Leitlinie für die Kohlepolitik dieser Bundesregierung.
    Dies zeigte sich besonders in einem pointierten Beispiel, als am 13. Oktober dieses Jahres die Still-



    Bundesminister Dr. Schiller
    legungen der Zechen „Hansa" und „Pluto" angekündigt wurden, auf telefonischem Wege dem Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, mitten hinein in die Gespräche um den Rheinstahlplan und mitten hinein in die parlamentarischen Vorbereitungen zur ersten Lesung des vorliegenden Gesetzes. Die Stilllegungsankündigung vom 13. Oktober, die rund 5500 Beschäftigte betrifft, war ohne Rücksicht auf den arbeitenden Menschen erfolgt. Angesichts dieses in vieler Beziehung ungewöhnlichen Vorgangs kündigte der Bundeswirtschaftsminister am 20. Oktober an, es werde in diesem Falle keine Stillegungsprämien für die Eigentümer geben. Dies wurde dann am 23. Oktober dieses Jahres unter Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers zum Beschluß erhoben. Dieser Beschluß zeigt: die Bundesregierung ist sich in ihrer Energiepolitik einig. Er zeigt zugleich: die Bundesregierung ist nicht gewillt, plötzliche Stillegungsankündigungen einfach wie Hagelschlag hinzunehmen. Die Bundesregierung bekundet vielmehr durch den Gesetzentwurf, daß sie die Grundlagen schaffen will für einen geordneten, klaren, für jeden einsehbaren Anpassungsplan.
    Das Zitat vom 1. Dezember 1965 und das Verhalten der Bundesregierung in dem konkreten Fall beweisen im übrigen auf das deutlichste, daß es völlig widersinnig ist, eine sogenannte hehre „politische" Lösung des deutschen Steinkohlenproblems von einer nicht so hehren „wirtschaftspolitischen" Lösung zu trennen. Der Bundeskanzler hat in diesen Tagen sehr zu Recht betont: „Eine ökonomisch sinnlose Lösung ist auch eine schlechte politische Lösung."

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wirtschaft und Politik sind in diesem Wirtschaftszweig Steinkohlenbergbau, der seit zehn Jahren von einer Strukturkrise geschüttelt wird, deren Lösung in der Vergangenheit allzuoft durch sogenannte rein politische Beweggründe hinausgeschoben wurde, in der Tat unauflöslich miteinander verbunden.
    Allzuoft hat die einseitige Betonung sogenannter rein politischer Aspekte bis in die jüngste Vergangenheit hinein zu einer schrecklichen Verwirrung der Gemüter und zu einer wachsenden Unsicherheit und Existenzangst unter den Bergleuten geführt. Wir haben heute 295 000 Menschen im deutschen Steinkohlenbergbau beschäftigt. Wenn wir entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung und entsprechend unserer gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion etwa den Zeitraum bis 1971 als statistischen Beobachtungsraum ins Auge fassen, so ergeben alle unsere Anpassungs- und Absatzvorausschätzungen, daß über mehrere Jahre hinweg insgesamt etwa 40 000 bisher im Bergbau Beschäftigte eine Tätigkeit in anderen wirtschaftlichen Bereichen werden übernehmen müssen. Gleichzeitig werden ca. 39 000 Beschäftigte im „natürlichen Abgang", wie die Statistik es allzu nüchtern ausdrückt, eine wirtschaftliche Tätigkeit überhaupt aufgeben, d. h. vor allem in die Knappschaftsrente gehen.
    Meine Damen und Herren, ich muß es ganz deutlich sagen: Wer diese Zahlen so einfach und schlankweg zusammenzählt, und heute und hier oder für das nächste Jahr von 80 000 arbeitslosen Bergleuten spricht, der ruft nicht zu einer Aktion „Zukunft" auf;
    er erzeugt ungewollt Defätismus an Rhein und Ruhr.

    (Beifall in der Mitte und bei Abgeordneten der SPD.)

    Wer so spricht, dient nicht der Reform des deutschen Steinkohlenbergbaus an Haupt und Gliedern. -
    Soviel zu diesen Zahlen.
    40 000 Bergleute, die in den kommenden Jahren in andere wirtschaftliche Tätigkeiten gehen müssen. ... Meine Damen und Herren niemand von uns darf das mit kalter und gelassener Hand vom Tisch fegen und lediglich darauf hinweisen, daß in früheren Zeiten Jahr für Jahr jährlich jeweils rund 30 000 im Bergbau Beschäftigte ihren Arbeitsplatz im Bergbau aufgegeben haben. Die Situation ist heute anders:
    Erstens. Wir haben seit Mitte 1966 eine wirtschaftliche Flaute. Erst jetzt sind erste deutliche Anzeichen einer allgemeinen wirtschaftlichen Besserung der Konjunktur erkennbar. In dieser Zeit müssen derartige Globalzahlen, wenn sie summarisch — also 80 000 — verkündet werden, politisch und sozial verheerend wirken.
    Zweitens. Unter den Bergleuten, die in den kommenden Jahren ihren Arbeitsplatz wechseln müssen, sind nun immer mehr solche, die schon bisher dreimal, viermal, fünfmal ihre Zeche haben wechseln müssen. Daß hier ein Gefühl entsteht, Nummer oder Figur in einem Schachspiel zu sein, in dem man verschoben wird oder vom Brett gesetzt wird, meine Damen und Herren, das ist nur allzu verständlich. Hier findet ein Prozeß der Aufschaukelung statt, eine allzu verständliche Eskalation der Gefühle gegen das Umhergetriebenwerden von einer Zechenanlage zur anderen, von einem Arbeitsplatz zum nächsten. Und, meine Damen und Herren, eine solche Eskalation der Gefühle kann ohne Zweifel aus Unbedachtheit oder Absicht mißbraucht oder verstärkt werden. Unternehmer, die durch bestimmte planlose Ankündigungen die Menschen auf die Straße jagen, sollten wissen, daß kein Segen darauf ruht, die Sorge und die Existenzangst der Menschen als Druckmittel gegen den Staat zu verwenden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die aufgestauten und dann ausbrechenden Gefühle der Menschen mögen sich wohl erst mal gegen den Staat wenden, natürlich gegen Bonn und nochmal gegen Bonn und gegen „die da in Bonn" überhaupt. Aber diese Gefühle werden sich letztlich dann gegen die Unternehmerschaft selbst richten.
    Es wäre falsch, die Gefühle der Menschen an der Ruhr und an der Saar, die schweren gesellschaftlichen Spannungen, die zutage getreten sind, zu unterschätzen. Gewiß mag sich mancher damit trösten, daß mit solchen Ausbrüchen die ominöse Dunkelziffer der radikalen Flügelbewegungen an der rechten und linken Seite der politischen Arena nun damit ins helle Rampenlicht tritt. Ein anderer wiederum — und das ist mir in jenen Tagen passiert, das hat jemand zu mir gesagt — mag ganz apolitisch, ganz kühl und gelassen aussprechen, die Lösung des Kohleproblems sei lediglich eine Frage



    Bundesminister Dr. Schiller
    des politischen Mutes. Ich aber sage darauf: Nein, so einfach geht das nicht. Es ist kein politischer Mut, über Menschenschicksale einfach hinwegzusehen. Wir wissen, was es für den Bergmann heißt, zur letzten Schicht unter Tage einzufahren und sich dann mit 40 oder mehr Lebensjahren auf die Schulbank zu setzen oder im viel zitierten „weißen Kittel" mühsam den Anschluß an eine neue Arbeitsumgebung zu suchen.
    Infolgedessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr trotz und wegen der Flaute auf Streckung der Stillegungen und auf zusätzliche öffentliche Hilfen für Feier- und Nachholschichten hingewirkt. Ebenso intensiv hat sie, wie die vorliegende Chronologie des Jahres 1967 *) zeigt, die Ihnen übermittelt worden ist, eine Fülle von Maßnahmen eingeleitet, die der Absatzstabilisierug für die Kohle dienen: vom zweiten Verstromungsgesetz über die Koks-KohlenSubvention bis hin zur verschärften Selbstbeschränkung für das Mineralöl. Die Bundesregierung hat zugleich durch das erste und zweite Konjunktur- und Strukturprogramm die Impulse erzeugt, die von der Marktwirtschaft aufgenommen und zu einem Aufschwung nach Maß führen werden. Die Bundesregierung hat drittens in dem vorliegenden Gesetzentwurf, der am 24. Mai vom Kabinett verabschiedet wurde, die Werkzeuge entwickelt, die während der kommenden Zeit des allgemeinen Konjunkturaufschwungs zugunsten der Gesundung des Bergbaus und für eine Neuindustrialisierung der Steinkohlenreviere eingesetzt werden sollen. Damit wollen wir es ganz deutlich machen: Der nächste Aufschwung darf vom deutschen Steinkohlenbergbau nicht wieder verpaßt werden. Das darf und wird nicht wieder geschehen.
    Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, daß der deutsche Steinkohlenbergbau den nächsten Konjunkturaufschwung zur Anpassung und Gesundung ausnutzen kann und nicht in den Schlendrian der Prolongation durch politische Termine — und wir kennen ja kommende politische Termine — verfällt. Das weitere Ziel dieses Gesetzentwurfs hat der wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsminister in seiner Stellungnahme deutlich formuliert: Er begrüßt „die Grundkonzeption des vorliegenden Gesetzentwurfs, die Sanierung des Steinkohlenbergbaus mit ,dem Ziel zu betreiben, daß er am Ende des Prozesses als ein marktwirtschaftlich lebensfähiger Wirtschaftszweig in die deutsche Volkswirtschaft eingegliedert ist".
    Der vorliegende Gesetzentwurf hat seit dem Mai dieses Jahres in der öffentlichen Debatte bereits schöpferisch gewirkt.

    (Lachen bei der FDP.)

    Er hat bei anderen Pläne produziert, die seinen Rahmen ausfüllen wollen. In dem Bemühen um eine Synthese dieser Pläne darf ich das energiepolitische Programm der Bundesregierung folgendermaßen skizzieren. — Es besteht aus vier Teilen.
    Erstens. Das Gesetz bringt Druck zur Fusion der Zechengesellschaften zu optimalen Unternehmens-
    *) Siehe Anlage 2
    einheiten. Von einem bestimmten Zeitpunkt an werden den Gesellschaften, die sich nicht zusammenschließen, die laufenden Subventionen entzogen. Deswegen haben wir schon am 19. Juli 1967 im Vorgriff auf das kommende Gesetz — wenn Sie so wollen, extra legem; ich will einen früheren Bundesinnenminister dabei nicht zitieren —

    (Heiterkeit)

    das Angebot der Fünfergruppe des Rheinstahlplans auf eingehende Unterrichtung über ihren Plan angenommen. Die Herren dieser Fünfergruppe vertreten zwei Drittel der Eigentümer des Ruhrbergbaus, und sie sind bereit auf Grund des Gesetzes eine zentrale Pacht- und Betriebsgesellschaft zu gründen. Für diese Lösung wäre der § 12 des Gesetzentwurfs ohne weiteres anwendbar, gleichsam auch als Knüppel oder Stock — wenn Sie so wollen — hinter der Tür. In die gleiche Richtung, wenn auch durch gesetzlichen Zwang, zielt der Gesetzentwurf der IG Bergbau und Energie. Wollte man diesen Weg beschreiten oder diesen Weg des Zwangszusammenschlusses als zweite Möglichkeit offenlassen, so könnte der § 3 des Gesetzentwurfs der Bergarbeitergewerkschaft als Ergänzung zum § 12 unseres Gesetzentwurfs eingefügt werden mit der Maßgabe, daß jener Zwang erst nach einem gewissen Zeitablauf eintreten würde. Das wäre eine Zweistufenfolge.
    Auf welchem Wege auch immer, meine Damen und Herren, ich stelle fest, wir brauchen die Gesamtgesellschaft, zumindest für den Ruhrbergbau, und zwar aus folgenden zwei Gründen: erstens um die Kohleproduktion auf die besten Zechen zu konzentrieren; ich nenne sie einmal die A-Zechen. Die Notlösung, die Kohleproduktion durch Feierschichten und anderes taufend linear einzuschränken, ist auf längere Sicht wirtschaftlich unsinnig; denn sie erhöht die Kosten pro Tonne erzeugter Kohle, sie macht die Kohle nicht wettbewerbsfähig.
    Zweitens muß daher von der Gesamtgesellschaft in kürzester Frist, etwa ein Vierteljahr nach ihrer Gründung, ein Generalplan für die erforderliche Stillegung der, wie ich sie nennen möchte, B-Zechen erstellt werden. Dieser Generalplan oder Anpassungsplan muß jene Lücke schließen, die zwischen der heutigen Förderkapazität und der möglichen Absatzgröße liegt. Ad-hoc-Stillegungen müssen aufhören. So kann man nicht mit der wirtschaftlichen Not einzelner Menschen und ganzer Städte umgehen. Wir brauchen, meine Damen und Herren, den objektiven zwischenbetrieblichen Vergleich. Stillegungsprämien dürfen daher in Zukunft nur im Rahmen des geordneten Vollzugs eines Anpassungsplans gezahlt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Und drittens. Nur eine Gesamtgesellschaft, zumindest für den Ruhrbergbau, kann die notwendigen überbetrieblichen Rationalisierungseffekte bewirken, die nach Ablauf einiger Jahre den deutschen Steinkohlenbergbau wettbewerbsfähiger machen.
    Alles das, was ich soeben über die Gesamtgesellschaft gesagt habe, gilt sowohl für die freiwillige



    Bundesminister Dr. Schiller
    Pacht- oder Betriebsgesellschaft wie für die durch gesetzlichen Zwang gebildete Einheitsgesellschaft. Der freiwillige Weg der Verpachtung hat den großen Vorzug, daß er schneller zu beschreiten ist. Eine Gründung der zentralen Pachtgesellschaft zum 1. Januar 1968, einer Pachtgesellschaft, die im übrigen, abgesehen vom Pachtzins — ich komme darauf noch —, für die Verpächter gewinnlos arbeiten sollte, wäre ein großartiges Zeichen unternehmerischer Initiative sozusagen fünf Minuten vor zwölf. Deshalb ist sie zu begrüßen.
    Voraussetzung für eine Gesamtgesellschaft auf privater und freiwilliger Grundlage ist aber erstens, daß das unternehmerische Eigentumsrisiko erhalten bleibt. Eine scheinprivate Gesellschaft hat wohl kaum einen Sinn. Eine Garantie des Pachtzinses an die Altgesellschaften von 360 Millionen DM jährlich auf 20 Jahre, in jedem Jahr — so nehme ich einmal an -- voll in Anspruch genommen, könnte theoretisch einen zusätzlichen Aufwand für die öffentliche Hand von 7,2 Milliarden DM bedeuten. Unter einer solchen Perspektive — meine Damen und Herren, ich sage das frank und frei — könnte der Staat auch gleich den ganzen Bergbau kaufen und damit den deutschen Steinkohlenbergbau in Gemeineigentum überführen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Wenn man das nicht will — und mancherlei Gründe sprechen in der Tat gegen eine solche Lösung —, dann muß die Ausfallbürgschaft von jährlich 360 Millionen DM auf eine Gesamtsumme von etwa beispielsweise 2 Milliarden DM für den ganzen Zeitraum oder über einen angemessenen Selbstbehalt der Unternehmer, d. h. der Altgesellschaften, begrenzt werden. Die soeben genannte Zahl von 2 Milliarden DM als Beispiel und als Verhandlungsgrundlage ist eine gedankliche Anleihe an den zweiten privatwirtschaftlichen Plan, den wir kennen, den Plan von Staatssekretär a. D. Müller-Armack. Auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung sind übrigens in § 11 Bürgschaften zur Förderung der Konzentration im Steinkohlenbergbau bereits vorgesehen, wenn auch in geringerem Umfang, etwa bis zu 1 Milliarde DM.
    Zweitens. In die private Betriebsgesellschaft darf nicht nur ein „skelettierter" Bergbau eingebracht werden, von dem alles Fett und alles Fleisch abgeschnitten ist. Zechenkraftwerke, die auch in Gebiete außerhalb des Reviers Strom liefern, und die bergbauliche Wohnungswirtschaft dürfen ihren Zusammenhang mit der neuen Gesamtgesellschaft nicht verlieren. Die Altgesellschaften dürfen nicht zu Lasten der Gesamtgesellschaft die Rosinen aus dem Kuchen für sich selbst behalten.
    Drittens. Die Politik der Gesamtgesellschaft soll, wie betont, nicht auf Gewinnausschüttungen gerichtet sein. Anfallende Gewinne sollen zur Senkung der Kohlenpreise verwendet werden. Die Kohle muß dann mehr und mehr — und das ist für die Kohle ganz ungewohnt — den Wettbewerb mit den anderen Energieträgern aufnehmen. Diese zentrale, produktivitätsorientierte Verkaufspolitik einer Gesamtgesellschaft — wie immer sie auch konstruiert wird —, zugleich kommerziell orientiert, ist ein wichtiges Element, das besonders in dem sogenannten Walsum-Plan zum Ausdruck kommt und das auch in die andere Lösung einbezogen werden kann und muß.
    Meine Damen und Herren! Ich komme nun zum zweiten Teil des energiepolitischen Gesamtprogramms der Bundesregierung. Neben die Neuordnung der Unternehmensstruktur, die wir im Gesetz angezielt haben — optimale Unternehmenseinheit bzw. Gesamtgesellschaft, Generalplan zur Stillegung für die B-Zechen —, neben diesen ersten Teil gehört ein Gesamtsozialplan. Kernstück dieses Gesamtsozialplans ist das im Gesetz vorgesehene Abfindungsgeld für ausscheidende Bergarbeiter. Weitere Maßnahmen der Einkommenshilfe, die durch die Montanunion, durch den Bund und auch durch die Bergbauländer ermöglicht werden, müssen in diesen Gesamtsozialplan eingebaut werden. Jeder Bergarbeiter, der von einer Stillegung betroffen ist, muß die Sicherheit haben, daß für ihn, unabhängig von den betrieblichen Einzelverhältnissen, gesorgt ist.
    Ich darf daher bekanntgeben: Die Bundesregierung hat den Bundesminister für Wirtschaft beauftragt, zusammen mit dem Bundesarbeitsminister und im Zusammenwirken mit den Beteiligten einen einheitlichen Sozialplan zu entwickeln, der allen von Stillegungen betroffenen Bergleuten die gleichmäßige Sicherung gibt, daß sich der Anpassungsprozeß für sie ohne unzumutbare Härten vollzieht. Härten wird es leider, wie stets, ohnehin geben müssen. Die Bergleute sollen dabei — so haben wir beschlossen — nach einheitlichen Maßstäben erhalten: erstens das im Gesetzentwurf vorgesehene Abfindungsgeld bis zu 5000 DM, zweitens die Anpassungshilfen des Bundes und der Montanunion nach Art. 56 des Montanvertrages und drittens die Leistungen des Bergbaus im Rahmen seiner betrieblichen Fürsorge.
    Jeder einzelne Arbeitnehmer, jeder einzelne Bergmann, der bei einer Stillegung seinen Arbeitsplatz verliert und wechseln muß, muß vorher wissen, mit welchen Hilfen er rechnen kann. Das Ausscheiden aus der gewohnten Umgebung und das Hinüberwechseln in einen ganz anderen Arbeitsrhythmus und in ein neues Milieu sind ohnedies für den Bergmann meist schwer genug.
    Es genügt aber nicht, nur für die von Stillegungen betroffenen Bergleute zu sorgen. Wir brauchen auch allgemeine sozialpolitische Übergangsmaßnahmen, die die Anpassungs- und Gesundungsphase erleichtern sollen. Deshalb haben wir im Jahre 1967 im Bundeshaushalt zusätzlich 80 Millionen DM für Feier- und Nachholschichten bereitgestellt. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß von den 915 Millionen DM, die über drei Titel verstreut außer dem Bundeszuschuß für die Knappschaft im Haushalt 1967 stehen, 331 Millionen DM allein für laufende Zuschüsse an die Bergarbeiterlöhne an den Lohnfonds in der Bergwirtschaft gezahlt werden. Es gehört zum Erbe unserer gemeinsamen politischen Vergangenheit hier in diesem Hause, daß Lohnrunden — ich habe einen solchen Fall mitgemacht — zu bestimmten Terminen eben auch zu Lasten der



    Bundesminister Dr. Schiller
    Bundes- und Landeskassen gingen. Das alles haben
    wir erlebt, und das schlägt sich jetzt in diesen
    laufenden Zahlungen auch für den Lohnfonds nieder.
    Über die bisherigen Leistungen hinaus ist die Bundesregierung bereit, für 1967 einen Härteausgleich bis zum Jahresende durchzuführen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um 23 Millionen DM zu erhöhen. Hierfür stelle ich aus dem Haushalt meines Ministeriums bisher vorgesehene Stilllegungsprämien zur Deckung zur Verfügung.
    Für das Jahr 1968 — so darf ich hier weiter bekanntgeben — ist die Bundesregierung nach ihren Beschlüssen außerdem bereit, über die vorgesehenen 50 Millionen DM hinaus ihrerseits zusätzlich 51 Millionen DM zu mobilisieren, um auch dann eine Feierschichtenregelung und .den Wegfall aller Samstagsschichten zu ermöglichen. Das heißt also, was wir in diesem Jahr begonnen haben, wird ins nächste Jahr hinein fortgesetzt: praktisch die Fünftagewoche für den Bergarbeiter. Wir gehen dabei davon aus, daß sich die Bergbauländer Nordrhein-Westfalen und Saarland wie bisher mit einem Drittel an den entstehenden neuen Gesamtkosten beteiligen.
    Für die Durchführung des eben erwähnten Gesamtsozialplans sollte in Zukunft grundsätzlich und in erster Linie die wie auch immer zu gründende Gesamtgesellschaft des Bergbaus verantwortlich sein. Dabei ist noch einmal daran zu erinnern, daß die bergbauliche Wohnungswirtschaft für die Lösung des Sozialproblems eine ganz besondere Rolle spielt. Ein weiterer wesentlicher Teil aus dem Programm der Bundesregierung für den Bergmann steht mit dem Bergmannsprämienänderungsgesetz heute ebenfalls zur Beratung.
    Meine Damen und Herren, ein Energieprogramm, das erstens aus Gesamtgesellschaft und Anpassungsplan sowie zweitens einem einheitlichen Sozialplan bestünde, wäre ein Tisch mit zwei Beinen, der umfallen muß. Zu diesem Programm gehört daher drittens ein Strukturplan zur Neuindustrialisierung der Steinkohlenreviere. Nun wird heute allenthalben landauf, landab ein solcher Strukturplan gefordert. Ich kann nur darauf hinweisen, daß der von der Bundesregierung im Mai dieses Jahres verabschiedete Entwurf eines Kohlegesundungsgesetzes, wie ich es nenne, von vornherein auf eine solche Umstrukturierung gerichtet war. Denn ein solcher Plan muß doch, wenn er Sinn haben und nicht nur aus einem schönen Wort bestehen soll, die beiden Produktionsfaktoren Kapital und Boden für die Menschen in den Bergbaugebieten mobilisieren.
    Deswegen sind im Gesetz dafür folgende neue Instrumente vorgesehen:
    Erstens ist eine zehnprozentige Investitionsprämie für Neuinvestitionen in den Steinkohlenrevieren vorgesehen. Im übrigen ist zu begrüßen, daß im Rheinstahl-Plan vorgesehen ist, die Pachtzinszahlungen der Gesamtgesellschaft zu Neuinvestitionen im Ruhrgebiet zu verwenden. Nach den bisherigen Verhandlungen soll dieses Paket der Pachtzinszahlungen nicht einfach zu konsumtiven Einkommen bei den Eigentümern führen.
    Zweitens. Im Gesetz ist ein verkürztes und hartes Verfahren der Enteignung von Grund und Boden vorgesehen, und zwar, meine Damen und Herren, mit gutem Recht. Die Zechengesellschaften haben einen riesigen Grundbesitz. Wir könnten in der Tat ganz im Sinne von Ausführungen Franz Oppenheimers — der der Lehrer vieler Leute in diesem Hause und indirekt auch dessen, der hier spricht, gewesen ist —, mit denen er die mittelalterliche Grundherrschaft beschrieb, heute noch im Bergbau von einer Bodensperre sprechen, einer Bodensperre, die damals wie heute den Ansiedlungswilligen fernhält.

    (Beifall bei der SPD und vereinzelt in der Mitte. — Abg. Schmidt [Hamburg] : Sehr richtig!)

    Das ist die Realität. Deswegen müssen wir durch Gesetz die Bodensperre brechen. Gut wäre es — denn ich bin immer, wie Sie wissen, für die freiwillige Lösung in allen Bereichen der Wirtschaftspolitik —, wenn bei einer freiwilligen Lösung der gesamte Grund und Boden der Altgesellschaften auf die zentrale Betriebsgesellschaft übertragen würde. Auf jeden Fall steht fest: ohne die rasche Mobilisierung des bergbaulichen Grund und Bodens, soweit er nicht unmittelbar für den Bergbau selbst genutzt wird, ist eine schnelle Ansiedlung neuer Industrien an Ruhr, Saar und Emscher völlig unmöglich.

    (Zuruf aus der Mitte: Sehr richtig!)

    Die derzeitige Aktionsgemeinschaft deutscher Steinkohlenreviere hat sich u. a. zur Aufgabe gestellt, das Bodenangebot für neue Industrien an der Ruhr zu vergrößern. Meine Damen und Herren, das Ergebnis ist bisher gleich Null. Ich sage es klar und deutlich: Sosehr ich die Aktionsgemeinschaft deutscher Steinkohlenreviere begrüße — sie ist auch eine wirklich beachtenswerte Initiative aus der freien Wirtschaft —, so sehr muß ich doch bekunden: auch die Aktionsgemeinschaft hat sich, wie wir alle, jederzeit zu bewähren. Sie muß in der Lage sein, wirklich einen Boden- und Grundstückspool für neue Industrien binnen kürzester Zeit zu schaffen. Sie kann damit zu einem Zentrum des neuen Strukturplanes werden.
    Soweit die drei Kernbestandteile des energiepolitischen Programms der Bundesregierung. Der Kohlebeauftragte als personifizierte Institution wäre bei einer alles umfassenden Gesamtgesellschaft sicherlich nicht oder nicht unbedingt nötig. Es könnte dafür, wie ich es ursprünglich vorhatte, einen National Coal Board geben, auch bei einer privaten Lösung, d. h. eine Aufsichtsbehörde, die dafür sorgt, daß die drei Kernaufgaben — Gesamtgesellschaft nebst Anpassungsplan, Sozialplan und Strukturplan — sachgerecht durchgeführt werden. Für dieses nationale Kohlenamt stünde nach wie vor die Zweigstelle Essen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, die dann auf Kosten der Frankfurter Hauptstelle ausgebaut werden müßte, zur Verfügung. Meine Damen und Herren, soviel zum Problem der inneren Ordnung der Kohle.
    Die zweite Phase des Dreiphasenprogramms, in die wir ab Januar 1968 eintreten — mit der neuen



    Bundesminister Dr. Schiller
    Konjunktur dann voll eintreten —, die Anpassungs-
    und Gesundungsphase, muß begleitet sein von flankierenden Maßnahmen. Mit diesen Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, daß die konkurrierenden Primärenergieträger den Gesundungsprozeß der deutschen Steinkohle nicht beeinträchtigen. Sehr häufig werden diese flankierenden Maßnahmen als Mittelpunkt eines energiepolitischen Gesamtkonzepts angesehen. Manche verstehen unter Energiepolitik überhaupt nur den nackten Einfuhrprotektionismus gegenüber der ausländischen Konkurrenz.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Dieses Ziel ist nicht unser Ziel, und zwar auch aus folgenden Gründen. Die Zwangsmaßnahmen des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes — durch Einfuhrkontingente — sind weit weniger wirksam, als es das bei uns praktizierte System der freiwilligen Selbstbeschränkung für das Mineralöl ist: sie begrenzt in diesem Jahr die Zuwachsrate auf 4 % beim leichten Heizöl und auf 3 % beim schweren Heizöl. Das ist eine robuste Selbstbeschränkung, und sie funktioniert.
    Im übrigen würden wir durch eine drastische Restriktionspolitik, durch einen wirklichen Protektionismus gegenüber den konkurrierenden Primärenergieträgern unsere gesamte deutsche Industrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit schwer beeinträchtigen. Steigende Energiekosten würden für den kommenden Aufschwung Gift sein. Kraß erhöhte Heizölsteuern würden die Mieten, und zwar auch im sozialen Wohnungsbau, erneut nach oben drükken; 60 % des leichten Heizöls gehen schon heute in den Hausbrand.
    Unsere flankierenden Maßnahmen können daher in erster Linie nur in folgendem bestehen:
    Erstens. Die freiwillige Selbstbeschränkung — im übrigen auch auf der Basis des § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes, den wir damit ja anwenden — muß fortgeführt werden. Sie ist effizienter und auch eleganter zu handhaben als jede Kontingentierung.
    Zweitens. Die Methode der Absatzförderung, wie sie beim zweiten Verstromungsgesetz und der Koks-Kohle-Subvention angewandt wurde, könnte gegebenenfalls ausgebaut werden, z. B. für den Kohleexport in Drittländer.
    Drittens. Ein weiterer wirksamer Schutz für unsere Steinkohle ist der prohibitiv wirkende Kohlezoll — den man oft vergißt — zusammen mit dem Zollkontingent. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf soll die Regelung des Importzollkontingents bis 1970 fortführen. Das als Ausnahme vorgesehene zollfreie Kontingent ist sowohl handelspolitisch wie versorgungspolitisch für die traditionellen Bezieher von Importkohle notwendig. Auch der Export von Volkswagen als Bestandteil der Leerfracht zurück über den Atlantik ist eine Sache, die für die Effizienz und für die Entwicklung unserer Gesamtwirtschaft von Bedeutung ist. Die Bundesregierung bittet — entgegen den Änderungsvorschlägen des Bundesrates — um Wiederherstellung der Regierungsvorlage, die die Möglichkeit vorsieht, das Importzollkontingent um 20 % zu verändern.
    Für die Gesundung der Steinkohle und die Sanierung der Ruhr und der Saar sind von allen Opfern zu bringen. Diese Opfer dürfen allerdings nicht darin bestehen, daß wir die deutsche Wirtschaft in ihrer Leistungsfähigkeit und in ihrem weiteren Fortschritt beeinträchtigen. Denn nur im optimalen Produktivitätsfortschritt der Gesamtwirtschaft können die Krisenherde in den Steinkohlengebieten beseitigt werden. Nur aus dem Mehrprodukt der Gesamtwirtschaft können Leistungen zur Heilung der Wunden an der Ruhr und an der Saar erbracht werden.
    Meine Damen und Herren, allein die chemische Industrie braucht heute an Leichtprodukten der Mineralölindustrie als Rohstoff für ihre Fertigung jährlich 4 Millionen t, das heißt, sie brauchte einen Rohöldurchsatz — hier in dieser Volkswirtschaft — von 75 Millionen t im Jahre 1966. Wenn die chemische Industrie ihre jährliche Zuwachsrate halten will — und wir brauchen sie als Wachstumsindustrie —, so benötigt sie bis zum Jahre 1970 einen Bezug von 9 Millionen t Leichtprodukten, d. h. einen Rohöldurchsatz in Deutschland von über 100 Millionen t. Damit, meine Damen und Herren, spreche ich nur das Thema Leichtprodukte an, noch nicht das Thema Energiekosten. Das kommt nun.
    Die verarbeitende Industrie in Baden-Württemberg, die Industrie in Bayern und die Industrie an der Küste haben mich in diesen Tagen durch eindeutige Zahlen wissen lassen, wie sehr sie an niedrigen Energiekosten interessiert sein müssen. Ja, es ist bemerkenswert, daß trotz heftiger akuter Spannungen das allgemeine Postulat „niedrige Energiepreise" nicht verstummt ist. Wenn daher flankierende Maßnahmen für die Gesundung des Steinkohlenbergbaus notwendig sind, so sind diese nur durch die beschriebenen und fortzusetzenden Maßnahmen der Absatzförderung für die Kohle möglich.
    Im Gegensatz dazu wird manchmal bei der Forderung nach besonderen energiepolitischen Maßnahmen eine quantifizierte Planifikation der ganzen Branche Energiewirtschaft verlangt, eine Planifikation, in der auf mittlere Frist — ich will die Jahre gar nicht angeben — die Quote und womöglich auch noch der Preis eines jeden Energieträgers im vorhinein fixiert werden. Meine Damen und Herren, ich sage es ganz klar: eine solche Planification en détail wird von der Bundesregierung nicht verfolgt. Zwar arbeiten wir in unserer Energiepolitik mit verschiedenen Anpassungs- und Absatzvorausschätzungen. Aber es gibt keine Förderrichtzahlen. Meine Damen und Herren, die schlechten Erfahrungen der Vergangenheit mit sogenannten Förderrichtzahlen sollten jeden schrecken.

    (Zurufe: Sehr gut!)

    Außerdem ist gerade der Energiemarkt der nächsten Jahre ein besonderes Feld der technologischen Revolution. Unsere Energiepolitik muß daher im Ziel eindeutig, in den Methoden jedoch von Jahr zu Jahr flexibel sein. Ich darf in diesem Zusammenhang auf das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft hinweisen. In dem vorgeschriebenen Jahreswirtschaftsbericht wird die Darstellung unserer energiepolitischen Maßnahmen ein wichtiges Teilstück sein.



    Bundesminister Dr. Schiller
    Meine Damen und Herren, ich habe, für manchen vielleicht nicht ganz bequem, klipp und klar die Lage, die Perspektiven und die von der Bundesregierung ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen geschildert und den Gesetzentwurf erläutert. Wenn wir im Sinne dieser Vorschläge vorgehen, dann können wir sagen: Mit dem 24. Mai 1967, also mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung und mit dem 8. November 1967, mit dieser ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag, hat ein neues Kapitel in der Geschichte der deutschen Energiepolitik angefangen.
    Ich sage ganz offen: es ist kein leichtes Kapitel, das wir da beginnen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Dieses neue Kapitel stellt einen längst überfälligen Schritt zur Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus dar. Das Jahr 1967 war im Ganzen energiepolitisch ein Jahr des Überganges, in dem wir zu Anfang alte, schon beschlossene Maßnahmen, die erst einmal noch bedrucktes Papier waren, aber deren politische Aussage vorlag, in die Wirklichkeit umsetzen mußten, wie das Verstromungsgesetz und die Kokskohlesubvention. Aber zugleich wurde in diesem Jahr von der neuen Bundesregierung eine neue Energiepolitik vorbereitet, die sich vor allem in diesem Gesetzentwurf und in dem eben von mir dargestellten Vier-Punkte-Programm niederschlägt.
    Eine solche Zeit, in der eine alte Politik eine neue hervorbringt, ist meist mit einer Krise verbunden. In die Krise gerät dabei nicht die neue Politik, die schließlich den Bergbau marktwirtschaftlich wettbewerbsfähig machen soll, sondern in die Krise gerät, genau genommen, allein das Verhaftetsein in alten Gewohnheiten, in die Krise gerät die Methode des Ad-hoc-Interventionismus, die Methode der Verlegenheitslösungen. Auch uns droht diese Gefahr natürlich in diesen Tagen und Wochen.
    Bei der Durchsetzung beider Konjunkturprogramme der Bundesregierung sind Kritik und Krise in der öffentlichen Meinungsbildung natürlich nicht ausgeblieben. Immer setzt sich neues politisches Wollen mit Schmerzen und mit einer Umwertung überkommener Denk- und Verhaltensweisen durch.

    (V o r sitz : Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Aber letztlich habe ich auch erlebt, daß es sich lohnt, daß es sich auszahlt, wenn die Bevölkerung erkennt, daß die neue Regierung weiß und sagt, was sie politisch will. Die einfache Erkenntnis, daß hier Leute stehen, die ihr Ziel im Auge haben und unverrückbar an diesem Ziel festhalten, läßt uns hoffen, daß sich diese freiheitliche, fortschrittliche und soziale Energiepolitik praktisch durchsetzen wird.
    Ihr Erfolg wird nicht ausbleiben, meine Damen und Herren. Es muß ein Erfolg werden, nicht für die Bundesregierung, es muß ein Erfolg werden für den deutschen Bergmann und für das schwergeprüfte Land an der Ruhr und an der Saar.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit sind die Vorlagen der Bundesregierung begründet. Wir treten in die Aussprache ein.
Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Brand (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Wilhelm Brand


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren „Der Gesetzentwurf zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete enthält eine geschlossene Konzeption für einen strukturellen Umbau des deutschen Kohlenbergbaues, indem ,er gradlinig eine Anpassung der Steinkohlenförderung an die Nachfrageentwicklung durch Konzentration der Eerzeugung .auf die guten und durch Preisgabe der schlechten Zechen durchzusetzen versucht." — Dieser Satz stammt nicht von mir. Er leitet eine Stellungnahme zu dem heute behandelten Gesetz .ein, die in der vergangenen Woche von Herrn Professor Wessels, dem Leiter des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln, in der „Frankfurter Allgemeinen" erschienen ist.
    Ich setze diesen Satz aus berufenem 'Munde bewußt an den Anfang meiner Ausführungen, weil er sich deutlich von einer negierenden Kritik abhebt, die 'diesem Gesetz eine praktische Bedeutung für die strukturelle Gesundung 'des Bergbaus absprechen möchte. Die Wirtschaftsordnung, in der wir leben, gibt den Unternehmern und den Unternehmungen eine weitgehende Entscheidungsfreiheit, die durch die Erfordernisse eines sozial verpflichteten Rechtsstaates begrenzt wird.