Rede von
Dr.
Ernst
Benda
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ihre Frage, Frau Kollegin Renger, beschäftigt sich ebenso wie die weiteren Fragen, die von einer Reihe anderer Kollegen des Hauses eingebracht worden sind, mit einem bestimmten Fragekomplex, nämlich dem Problem der Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen.
Sie zitieren in Ihrer Frage genau wie auch die anderen Kollegen den Bericht des Bundesministers des Innern vom 8. September 1967 zu dieser Frage. Diesen Bericht hat der Bundesminister des Innern als der für Fragen des Dienstrechts zuständige Ressortminister entsprechend einer Bitte des Innenausschusses des Deutschen Bundestages angefertigt und dem Innenausschuß zur Verfügung gestellt. Der Sinn dieses Berichtes und die Begründung der Bitte des Innenausschusses war, diejenigen verfassungsrechtlichen, dienstrechtlichen, personalpolitischen und sonstigen Probleme darzustellen, die sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes ergeben, den die Fraktion der Freien Demokratischen Partei dem Hohen Hause in dieser Wahlperiode mit Drucksache V/1091 vorgelegt hat. Der Bericht ist also der Bericht eines Ressortministers, nicht eine Stellungnahme der Bundesregierung. Das Kabinett hat auch bisher keine Veranlassung gehabt oder genommen, sich mit diesem Bericht zu beschäftigen.
Wie Sie wissen, Frau Kollegin Renger, ist der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, der genau dieses Thema behandelt, dem federführenden Innenausschuß und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung überwiesen worden. Beide Ausschüsse beraten diesen Entwurf zur Zeit. Sinn des Berichts, den ich bereits erwähnt habe, war eben, diese Beratungen durch Material, um das gebeten worden ist, zu bereichern. Beide Ausschüsse werden Gelegenheit haben und zweifellos auch nehmen, den Bericht des Bundesministers sowie alle Fragen, die durch ihn aufgeworfen werden können, auch eine Kritik, wie sie in Ihrer Fragestellung anklingen mag, zu prüfen.
Unter diesen Umständen halte ich es weder für sinnvoll noch auch im Verhältnis des beteiligten Bundesressorts zu dem beteiligten Ausschuß dieses Hohen Hauses für angemessen, die in Ihrer Frage genauso wie in den Fragen der übrigen Damen und Herren Abgeordneten aufgeworfenen Einzelprobleme zu erörtern. Die Beratungen in den beteiligten Ausschüssen und — sofern diese in Ihrem Sinne nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen — anschließend im Plenum werden. Gelegenheit geben, alle diese Fragen in allen Einzelheiten nach Ihrem Wunsche zu behandeln.
Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich mich zunächst auf diese allgemeine Form der Beantwortung der Frage 26 beschränke.