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ID0512611400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 126. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1967 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa, Jean Monnet . . . . . . 6331 C Erweiterung der Tagesordnung 6331 A Amtliche Mitteilungen 6331 B Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Antrag betr. Entschließungen des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2157) und mit Antrag betr. Griechenland (SPD) (Drucksache V/1989) Brandt, Bundesminister . 6331 D, 6387 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 6337 A Scheel (FDP) 6343 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6350 B Blachstein (SPD) 6355 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 6357 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 6362 C Dr. Eppler (SPD) 6365 D Dr. Mende (FDP) 6369 C Dr. Kopf (CDU/CSU) O 6375 A Genscher (FDP) 6378 B Wehner, Bundesminister 6382 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Abg. Dr. Even, Schmitt-Vockenhausen, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1721); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/2172), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2136) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 6390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2170) — Zweite und dritte Beratung — 6390 C Fragestunde (Drucksachen V/2155, zu V/2155) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Deutsches Hilfsprojekt zum Aufbau der medizinischen Fakultät der Universität Hué Wischnewski, Bundesminister . . . 6390 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6391 C Fragen des Abg. Hübner: Ärztliche Behandlung von deutschen Versicherten in Österreich Kattenstroth, Staatssekretär . . 6391 D Hübner (SPD) 6392 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für die Landkreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6392 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 6392 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6393 C Frage der Abg. Frau Freyh: Einsatz von Bundesmitteln für die V-Bahn in Frankfurt Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6393 D Frau Freyh (SPD) 6394 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6394 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6394 D Anlagen 6395 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6331 126. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 14. 10. Arendt (Wattenscheid) 13. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. ' Bauer (Wasserburg) 18. 10. Frau Berger-Heise 13. 10. Blumenfeld 13. 10. Dr. Burgbacher * 13. 10. Dr. Czaja 20. 10. Deringer 13. 10. Diekmann 13. 10. Dr. Dittrich* 13. 10. Frau Funcke 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gibbert 27.10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 13. 10. Haage (München) 13. 10. Dr. Haas 13. 10. Dr. Häfele 13. 10. Herold 13. 10. Höhne 31. 10. Hörmann (Freiburg) 13. 10. Hussong 13. 10. Dr. Ils 13. 10. Dr. Jaeger 13. 10. Jahn (Marburg) 13. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Dr. Kempfler 13. 10. Könen (Düsseldorf) 13. 10. Kohlberger 13. 10. Krammig 13. 10. Kriedemann * 13. 10. Frau Dr. Krips 22. 10. Krug 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Kulawig * 13. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 13. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 12. 11. Memmel * 13. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Metzger * 13. 10. Mick 13. 10. Mischnick 13. 10. Missbach 19. 10. Dr. Müller-Hermann 13. 10. Paul 13. 10. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Renger 13. 10. Rösing 13. 10. Ruf 13. 10. Frau Schimschok 13. 10. Schulhoff 13. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Frau Dr. Schwarzhaupt 13. 10. Seuffert 13. 10. Spitzmüller 13. 10. Dr. Starke (Franken) 13. 10. Steinhoff 21. 10. Stooß 13. 10. Tönjes 13. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 13. 10. Wendelborn 13. 10. Wiefel 13. 10. Wienand 20. 10. Wieninger 13. 10. Dr. Wilhelmi 13. 10. Baron von Wrangel 13. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatsekretärs Kattenstroth vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2155 Frage 69) : In wieviel Fällen haben im Jahre 1966 und im ersten Halbjahr 1967 Wehrdienstverweigerer bei der Zuweisung von Ersatzdienst Schwierigkeiten bereitet? In den 18 Monaten vom 1. Januar 1966 bis 30. Juni 1967, auf die Sie, Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage Bezug nehmen, sind insgesamt 3300 Anträge eingegangen, in denen sich Ersatzdienstpflichtige gegen eine Heranziehung zum Ersatzdienst wandten. Die Zahl der Antragsteller liegt niedriger, da diese nach der Erfahrung des Bundesverwaltungsamtes oft mehrere Anträge stellen. Unterlagen über die Anzahl von Ersatzdienstpflichtigen, die solche Anträge gestellt haben, liegen mir nicht vor, da leider nur die Zahl der eingehenden Anträge, nicht aber die der betroffenen Personen festgehalten wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/2155 Fragen 73, 74 und 75) : Ist .der Bundesregierung bekannt, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Landkreis Lörrach für ihre Leistungsaushilfe für im französischen Grenzgebiet beschäftigte deutsche Grenzgänger noch immer keinen finanziellen Ersatz erhalten hat, obwohl die Bundesregierung in der Fragestunde vom 24. Juni 1966 (51. Sitzung) eine baldige Lösung der Probleme in Aussicht stellte? Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß die in Frage 73 erwähnte Allgemeine Ortskrankenkasse nunmehr einen Betrag von über 200 000 DM auch weiterhin zinslos stundet, obwohl die Leistungsaushilfe gar nicht zwingend ist, da die Kassenleistungen auch in Frankreich erbracht werden können? 6396 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Erstattungsverfahren oder die direkte Abrechnung mit den französischen Kassen im Elsaß für die in Frage 73 erwähnte Leistungsaushilfe endlich in Gang zu bringen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß für Sachleistungen, die aushilfsweise durch deutsche Träger der Krankenversicherung für Rechnung der französischen Krankenkassen gewährt worden sind, eine Kostenabrechnung seit dem 1. Februar 1964 nicht mehr vorgenommen worden ist. Nachdem der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — wie in Beantwortung Ihrer Frage am 24. Juni vorigen Jahres zugesagt — wiederholt darauf gedrängt hatte, ist die zur Klärung diesbezüglicher Fragen eingesetzte deutsch-französische Technische Kommission zusammengetreten. Dabei konnte Einvernehmen über die Kostenabrechnung bis zum 30. Juni 1965 erzielt werden. Die Kostenrechnungen der deutschen Krankenkassen für diesen Zeitraum hat der Bundesverband der Ortskrankenkassen, der als deutsche Verbindungsstelle auf dem Gebiete der Krankenversicherung fungiert, der französischen Verbindungsstelle in Paris im November 1966 zugeleitet. Von seiten der französischen Krankenkassen sind jedoch weder Zahlungen erfolgt noch eigene Kostenrechnungen aus der Zeit bis zum 30. Juni 1965 eingegangen. Durch die bisherige Nichtabrechnung der französischen Forderungen kommt natürlich den deutschen Trägern der Krankenversicherung in ihrer Gesamtheit auch ein gewisser Vorteil, zumindest in Form von Zinsgewinnen, zugute. Bei der aushilfsweisen Gewährung von Sachleistungen handelt es sich um eine Gemeinschaftsregelung, die auf der Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beruht. Sie kann deshalb den anspruchsberechtigten Versicherten nicht versagt werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dem französischen Sozialministerium vorgeschlagen, über noch zu regelnde Probleme — zu diesen gehört auch die Kostenabrechnung — möglichst bald Verhandlungen aufzunehmen. Bezüglich der Kostenabrechnung strebt die Bundesregierung eine unmittelbare Zahlung von Träger zu Träger ohne Einschaltung der Verbindungsstelle an; sie steht damit in Einklang mit den Wünschen der Träger der Krankenversicherung. Das französische Sozialministerium hat inzwischen einen Verhandlungstermin für Anfang des nächsten Jahres in Aussicht gestellt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2155 Frage 80) : Kann das Bundesverteidigungsministerium mitteilen, wie hoch die Zahl der anerkannten Wehrdienstverweigerer im Jahre 1966 und im ersten Halbjahr 1967 gewesen ist? Im Jahre 1966 wurden 2750 und im ersten Halbjahr 1967 2608 Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Im Jahre 1966 haben 4431 Wehrpflichtige ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt. Demgegenüber haben im 1. Halbjahr 1967 bereits 3473 Wehrpflichtige einen solchen Antrag gestellt. Die Zunahme der Anträge dürfte auf folgende Gründe zurückzuführen sein: a) Die Geburtsjahrgänge sind ab Jahrgang 1946 stärker geworden. Der Geburtsjahrgang 1948 ist z. B. gegenüber dem Geburtsjahrgang 1947 um rd. 25 000 Wehrpflichtige angestiegen; allein dadurch erhöht sich schon zwangsläufig die Zahl der Anträge. b) Die Anträge sind nicht fristgebunden und werden deshalb auch noch nach der Musterung von älteren Wehrpflichtigen laufend gestellt. So beantragten im 1. Halbjahr 1967 noch rd. 1000 Wehrpflichtige der Jahrgänge 1946 und 1947 ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. c) Die durch die Schuljahrsumstellung bedingte Vorverlegung des Musterungsbeginns von Ende März auf Anfang Januar hat zu einer frühzeitigeren Antragstellung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1948 geführt. Eine abschließende Stellungnahme über die Gesamtentwicklung der Anträge kann erst Anfang 1968 abgegeben werden. Die Gesamtzahl der im 1. Halbjahr 1967 anerkannten Kriegsdienstverweigerer läßt keinen Schluß auf die weitere Entwicklung zu, weil diese sich auch dadurch erhöht hat, daß auf Grund von Verwaltungsanordnungen die Verfahren erheblich beschleunigt werden konnten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2155 Fragen 81 und 82) : Treffen Berichte zu, wonach beim Panzeraufklärungsbataillon 5 im osthessischen Sontra die Ausbildungskompanie 6/5 in Kürze aufgelöst werden soll? Kann die eventuelle Auflösung der in Frage 81 erwähnten Einheit wegen der vorhandenen Unterkünfte und Einrichtungen wirtschaftlich verantwortet und im Hinblick auf die damit verbundene Strukturverschlechterung im Zonenrandgebiet vertreten werden? Die Ausbildungskompanie 6/5 beim Panzeraufklärungs-Btl. 5 ist am 1. Oktober 1967 aufgelöst worden. Die Auflösung der Kompanie erfolgte aus. organisatorischen Gründen zur Anpassung an die derzeitige strukturelle Situation des Heeres. Die Unterkünfte und Einrichtungen in Sontra werden weiterhin wirtschaftlich genutzt werden. Es ist geplant, die frei gewordenen Unterkunftsplätze durch andere Verbände zu nutzen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6397 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2155, Frage 83) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß von, den Wehrersatzbehörden häufig bei der Ablehnung von Zurückstellungsgesuchen nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes erklärt wird, in dringenden Fällen werde unbezahlter Arbeitsurlaub gewehrt, die Truppe aber später nicht bereit ist, solche Zusagen einzuhalten? Ein Wehrpflichtiger soll nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes auf seinen Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Liegt ein solcher Härtefall nicht vor, wird sein Zurückstellungsantrag vom Kreiswehrersatzamt abgelehnt. In dem ablehnenden Bescheid kann darauf hingewiesen werden, daß dem Wehrpflichtigen später während des Wehrdienstes nach § 8 Abs. 3 der Soldatenurlaubsverordnung Urlaub gewährt werden kann, wenn die Nichtgewährung des Urlaubs für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung, ob ein solcher Urlaub einem Wehrpflichtigen gewährt oder nicht gewährt wird, trifft bei einer Urlaubsdauer bis zu 14 Tagen der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte — im Regelfall also der Bataillonskommandeur. Soweit längerer Urlaub beantragt wird, trifft die Entscheidung die personalbearbeitende Stelle. Ein solcher Hinweis auf die Soldatenurlaubsverordnunng von Seiten des Kreiswehrersatzamtes beinhaltet keine Zusage auf Urlaubsgewährung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2155, Fragen 86- und 87) : Wie hoch waren die Unfallzahlen in den Jahren 1966 und 1967, die durch eine Mißachtung der Vorfahrtsregelung rechts vor links entstanden sind? Läge es nicht im Interesse eines reibungslosen Ablaufs auf unseren Straßen und der einfachen Rechtsprechung, bei Unfällen zur Regelung des Verkehrs durch Vorfahrtstraßen einerseits und den vorfahrtnehmenden Schildern andererseits überzugehen? Nach der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik ist im Jahre 1966 bei 13 477 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden „Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung rechts vor links" als Unfallursache von der Polizei festgestellt worden. Für das Jahr 1967 ist diese Unfallursache bisher nur für die Monate Januar bis April veröffentlicht. In dieser Zeit hat die Polizei diese Ursache in 3564 Fällen angegeben. Der Grundsatz, daß die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, ist (in den Ländern mit Rechtsverkehr) international vereinbart. Davon allgemein durch entsprechende Beschilderung abzugehen, ist möglich, würde aber zu einem solchen Aufwand an Schildern führen, daß davon abzuraten ist. Es ist auch zweifelhaft, ob dadurch ein reibungsloserer Verkehrsablauf und eine einfachere Rechtsprechung erreicht werden könnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf ,die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2155 Fragen 88 und 89) : Wie ist der Stand der Planung für den Ausbau der Bundesstraße 448 zwischen Offenbach und Seligenstadt? Wird die Bundesregierung nun beschleunigt die Rechtsverordnung über die zulässigen Grenzwerte für die Autoabgasgifte erlassen, da deutsche Autohersteller durch verbesserte Motorkonstruktionen in der Lage sind, ohne besondere Entgiftungsgeräte z. B. die in Kalifornien geforderten Höchstwerte an Kohlenmonoxyd und Kohlenwasserstoffen weit zu unterschreiten? Der Entwurf für den Ausbau der B 448 zwischen Offenbach und dem Anschluß an die B 45 bei Tannenmühle ist fertiggestellt. Zwischen Tannenmühle und Seligenstadt verläuft die L 2310 in der Baulast des Landes Hessen. Durch einen Einspruch gegen die geplante Verlegung der Landesstraße 3117 und deren Anschluß an die B 448, wird auch der Bau der B 448 verzögert. Die Bundesregierung wird umfassende Abgasverordnungen für Kraftfahrzeuge sobald wie möglich erlassen. Die erste Rechtsverordnung auf diesem Gebiet wird voraussichtlich noch im Oktober dieses Jahres dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung. Der Termin für die Einführung wird so bemessen sein, ,daß die Automobilindustrie sich ohne Störungen darauf einstellen kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache V/2155 Fragen 94, 95 und 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die neuen Vorschläge zum Ausbau der B 10, wie sie von der regionalen Planungsgemeinschaft unter Leitung von Herrn d'Alleux ausgearbeitet wurden? Will die Bundesregierung diese in Frage 94 erwähnten neuen Pläne übernehmen oder hält sie an der Durchführung der seitherigen zu einem Teil bereits in der Verwirklichung befindlichen und zum anderen Teil vergabereifen Pläne fest, wie sie der Bundesverkehrsminister bei seinem Besuch im April d. J. erläutert hatte? Um welche Zeitspanne würde sich der Ausbau der B 10 nach Meinung der Regierung verzögern, wenn man diese in Frage 94 erwähnten neuen Pläne ausarbeiten, die notwendigen Grundstücke erwerben und die Arbeiten erneut ausschreiben und vergeben würde? Die neuen Vorschläge der regionalen Planungsgemeinschaft zum Ausbau der B 10 liegen dem Bundesverkehrsministerium bisher nicht vor. Wie ich von der Auftragsverwaltung, dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz er- 6398 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 fahren habe, erstrecken sich die neuen Vorschläge hauptsächlich auf den Raum Zweibrücken–Pirmasens. Einzelheiten sind mir jedoch nicht bekanntgeworden. Im Einvernehmen mit der Auftragsverwaltung ist vorgesehen, zunächst die bestehende 2spurige B 10 zwischen Zweibrücken und Pirmasens auszubauen. Die Ausbauprojekte sind entwurfsmäßig in überwiegendem Maße abgeschlossen und befinden sich z. T. schon in der Bauvorbereitung. Einige Maßnahmen sind bereits durchgeführt. Eine Änderung dieser Konzeption würde eine Verzögerung von mehreren Jahren mit sich bringen. Daneben ist geplant, die B 10 zwischen Zweibrücken und Pirmasens in naher Zukunft auf einen zweibahnigen (4spurigen) Querschnitt zu bringen. Ob dies durch Erweiterung der bestehenden Straße oder durch den Neubau einer zweispurigen Straße geschehen wird, bedarf noch einer näheren Untersuchung. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache V/2155 Fragen 97 und 98) : Welche Ergebnisse haben die seither durchgeführten Versuche mit der Verwendung von Kunststoffen im Bereich des Straßenbaus, insbesondere beim Straßenunterbau, gebracht? Erscheint es wahrscheinlich oder sicher, daß die Verwendung von Kunststoffen im Straßenunterbau zu einer Senkung der Kosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Haltbarkeit der Straßen führt? Die Verwendung von Kunststoffen im Straßenbau befindet sich noch weitgehend im Versuchsstadium, da es sich um langjährige Erprobungen zur Sammlung ausreichender Erfahrungen handelt. Endgültige Feststellungen über die Bewährung dieser Bauweisen können daher noch nicht getroffen werden. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Anwendung von Dämmschichten auf Kunststoffbasis im Straßenunterbau. Im Hinblick auf die Verwendungsmöglichkeiten von Kunststoffen zur Beschichtung von Fahrbahnoberflächen sind die Erfahrungen ebenfalls noch nicht so weit gediehen, daß die Verfahren als ausreichend erprobt und technisch einwandfrei bezeichnet werden können. Abgesehen von der technischen Eignung sind die Kunststoffbeschichtungen sehr aufwendig, so daß derartige Ausführungen vorerst nicht für größere Flächen in Betracht kommen. Dagegen hat die Verwendung von Folien und Entwässerungsrohren aus Kunststoff aufgrund ihrer technischen Eignung und Wirtschaftlichkeit bereits in größerem Umfang Eingang in die Praxis genommen. Bei den derzeitigen Versuchsausführungen stehen zunächst die technischen Fragen im Vordergrund. Die Bemühungen gehen dahin, eine der bisherigen Bauweise mindestens gleichwertige Lösung zu finden. Vorhersagen über die wirtschaftlichen Vorteile dieser Bauweise sind daher noch nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/2155, Frage 100) : Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten für die neue B 69 Oldenburg/Wilhelmshaven zu rechnen? Mit Bauarbeiten für die neue autobahnähnliche B 69 kann begonnen werden, sobald das nach ,dem Bundesfernstraßengesetz erforderliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein wird. Dementsprechend sollen 1968 die Bauarbeiten auf der 1. Teilstrecke westlich Varel anlaufen. Haushaltsmittel hierfür sind im Entwurf zum Straßenbauplan 1968 (6 Mio DM) vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/2155, Fragen 101 und 102) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des baden-württembergischen Innenministers, daß auch innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen werden können, wenn die Strecken — z. B. Ortsausfahrten — entsprechend gut ausgebaut sind? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, bei allen Bundesländern darauf hinzuwirken, daß von Geschwindigkeitsbeschränkungen ein verkehrsgerechter Gebrauch gemacht wird, höhere Geschwindigkeiten also zugelassen werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen? Seit dem 1. September 1967 beträgt die höchstzulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h für Kraftfahrzeuge aller Art. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Höhe wurde gewählt, weil nach den in den USA gewonnenen verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Fahrgeschwindigkeit von 48 km/h die größte Leistungsfähigkeit überfüllter Stadtstraßen vorhanden ist. Diese Maßnahme hat sich bewährt und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr erheblich beigetragen. Insbesondere sind die schweren Unfälle innerorts stark zurückgegangen. Die Straßenverkehrsbehörden können höhere Geschwindigkeitsgrenzen festsetzen. Diese Maßnahme kommt in Betracht bei Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung, z. B. Ausfallstraßen, die keinen nennenswerten Fußgängerquerverkehr haben. Der Fußgängerquerverkehr muß dann durch Lichtzeichen, Geländer und dergleichen geschützt werden. Geschwindigkeiten über 70 km/h sollten nur in Ausnahmefällen erlaubt werden. Der Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung enthält auch eine entsprechende Empfehlung an die Straßenverkehrsbehörden der Länder. Der Bundesminister für Verkehr hat keine weitergehende Einwirkungsmöglichkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6399 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die_ Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/2155, Fragen 107 und 108) : Seit wann wird im Bundesverkehrsministerium an einer neuen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Änderungsverordnung zur StVZO) gearbeitet? Welche wesentlichen Änderungen sind in der in Frage 107 erwähnten neuen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgesehen? Die Arbeiten an der z. Z. in Vorbereitung befindlichen Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurden im Juni 1967 mit der Aufstellung eines Verordnungs-Entwurfs begonnen. Mit der Verordnung wird im wesentlichen die Änderung bzw. Ergänzung der Vorschriften auf folgenden Gebieten angestrebt: 1. Neufestsetzung des Mindestalters für die Fahrer von Fahrrädern mit Hilfsmotor, 2. Neuregelung zur Abgasreduzierung, 3. Kenntlichmachung von Arztfahrzeugen im Notfalleinsatz, 4. generelle Einführung von Warndreiecken, Warnleuchten und Warnblinkanlagen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2155, Frage 109) : Welche europäischen Länder sind nicht an der Vorbereitung einer gemeinsamen europäischen Straßenverkehrs-Ordnung beteiligt? Nicht beteiligt sind die Staaten des Ostblocks sowie Finnland, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino und ,der Vatikan-Staat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kopf.


Rede von Dr. Hermann Kopf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Beratende Versammlung 'des Europarates vor wenigen Wochen, wenn dieses Hohe Haus am heutigen Tage sich mit den Verhältnissen in Griechenland befaßt, so ,bedarf die Befassung mit dieser Angelegenheit der Beantwortung einer Vorfrage. Es ist in der Praxis der internationalen Gremien, es ist auch in der Praxis dieses Hauses eine stehende Regel gewesen, daß eine Nichteinmischung in die Verhältnisse anderer Länder geboten erscheint. Dies mag ganz besonders dann gelten, wenn es sich um die Verhältnisse eines uns verbündeten, ja eines uns durch traditionelle Freundschaft verbundenen Landes handelt. Es müssen also Rechtfertigungsgründe vorhanden sein, wenn unser Haus zu den inneren Verhältnissen eines anderen Landes Stellung nimmt.
Diese Rechtfertigungsgründe sind in der Tat gegeben. Sie beruhen auf den. vertraglichen Vereinbarungen, die unser Land und Griechenland miteinander verbinden. Herr Kollege Mende hat soeben einen dieser Rechtfertigungsgründe angeführt. Er hat den Nordatlantikvertrag zitiert. Ich kann mir ersparen, erneut auf diese Bestimmungen einzugehen. Aber auch der Vertrag, durch den der Europarat zustande gekommen ist, die Satzung des Europarates enthält derartige Bestimmungen. Sie spricht die unerschütterliche Verbundenheit der Mitgliedstaaten mit den geistigen und sittlichen Werten aus, die das gemeinsame Erbe ihrer Völker und die Quelle persönlicher Freiheit, der politischen Freiheit und der Herrschaft ,des Rechts bilden, auf dem jede wahre Demokratie beruht. Die dann folgenden Bestimmungen vertiefen diesen Gedanken noch einmal.
Es gibt aber noch einen dritten Vertrag, der Griechenland mit uns verbindet: das ist die Konvention über die Menschenrechte. Ich möchte auch hier die Einzelbestimmungen nicht zitieren. Aber diese Konvention enthält allerdings auch einen Artikel, der bei der Gesamtbeurteilung nicht ganz unwichtig ist. Es ist der Artikel 15. Nachdem in den vorhergehenden Artikeln die Menschenrechte konkretisiert und spezifiziert worden sind, bringt Artikel 15 der Konvention über 'die Menschenrechte zum Ausdruck, daß in Kriegs- und in Notzeiten auch Rechte und Freiheiten eingeschränkt werden können. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die griechische Regierung im Laufe des Verfahrens, ,das sich bei der Menschenrechtskommission abspielen wird, auf diesen Artikel Bezug nehmen wird.
Die Beratende Versammlung des Europarates hat nach einer sehr ,eingehenden Diskussion eine Entschließung angenommen, die sich mit der Lage in Griechenland befaßt. Auch die Mitglieder der deutschen Delegation — wenn ich nicht irre, alle ihre Mitglieder — haben dieser Entschließung zugestimmt. Die Entschließung bringt die tiefe Sorge zum Ausdruck, daß in Griechenland noch keinerlei Entwicklung zu einem demokratischen und parlamentarischen System sichtbar sei. Sie rügt in bewegten Worten die Verletzung der Menschenrechte, und sie drückt die Besorgnis um das Schicksal der griechischen Vertreter, die ,dem Europarat angehören, aus, und sie behält sich vor, sich über das Verbleiben Griechenlands im Europarat in einem späteren Zeitpunkt, d. h. vermutlich in der nächsten Sitzung im Januar, auf Grund eines noch zu erstattenden Berichts eines Berichterstatters auszusprechen.
Der Deutsche Bundestag macht sich diese Besorgnisse um das Schicksal Griechenlands, um das Schicksal in Griechenland zweifellos zu eigen. Gerade das deutsche Volk hat in den Jahrzehnten, in denen es der Diktatur ausgeliefert war, in denen eine Diktatur eines Regimes sich ihm aufoktroyiert hatte, ein ganz empfindliches Organ dafür bekommen, daß Störungen im demokratischen Gleichgewicht, d, h. im Gleichgewicht der demokratischen Kräfte, Störungen im Verhältnis der Gewalten, zwischen denen die Staatsmacht ja aufgeteilt ist, Krankheitserscheinungen darstellen, die bedauerlich sind und für die eine Remedur geschaffen werden muß. Kurz und gut, das deutsche Volk hat gerade für 'derartige Störungen ganz bestimmt eine 'gesteigerte Empfindlichkeit.
Leider, kann man sagen, ist Griechenland nicht der einzige Fall, in dem derartige Störungserscheinungen auftreten. Wir wissen aus der letzten Tagung der Interparlamentarischen Union, daß von den 65 Parlamenten, die der Interparlamentarischen Union angeschlossen sind, 13, d. h. ein ganzes Fünftel, zur Zeit überhaupt nicht funktionsfähig sind, weil die Parlamente in diesen Ländern entweder aufgelöst oder suspendiert sind.
Bei der Beratung des Europarates ist der Versuch gemacht worden, diese konkrete und aktuelle Situation in einen größeren Rahmen zu stellen. Ich glaube, daß der eine der Redner etwas über das Ziel hinausgeschossen ist und daß er nicht ein begründetes Geschichtsbild dargestellt hat, als er äußerte — ich habe es noch einmal nachgelesen —, in den letzten 50 Jahren seien die wirklich demokratischen Regierungen in Griechenland nur eine Ausnahme gewesen. Das ist bestimmt nicht richtig, zumindest ist es weit übertrieben. Aber es ist richtig, was ein anderer Redner gesagt hat: daß Anarchie und Schwäche der demokratischen Parteien in Griechenland einer Militärjunta die vorläufige Machtergreifung gestattet haben, und es ist richtig, daß der französische Abgeordnete Heffer von einer griechischen Krankheit gesprochen hat und den Versuch gemacht hat, die Wurzeln dieser Krankheit bloßzulegen. Er hat die Frage gestellt — eine sehr berechtigte Frage —: Hätte man nicht verstehen sollen, daß schlechte soziale und ökonomische Verhältnisse die Diktatur begünstigen, und hätte man nicht der griechischen Bevölkerung mehr helfen sollen? Wie immer man diese Frage beurteilt, eines steht fest: daß die Demokratie in Griechenland, solange sie im dortigen Parlament praktiziert wurde, von großen Störungserscheinungen heimgesucht wurde, ja, daß in den letzten Jahren vor dem Umsturz in Griechenland eine Art permanenter Krisenerscheinungen im griechischen Parlamentarismus geherrscht haben.
In den letzten Wochen sind neue Entwicklungstendenzen sichtbar geworden. Ich möchte von



Dr. Kopf
zweien dieser Entwicklungstendenzen sprechen, weil sie für die weiteren Entwicklungen von entscheidender Bedeutung sind.
Vier Länder, die Mitglieder des Europarates sind, haben bei der Menschenrechtskommission des Europarates Beschwerde eingelegt. Zwei weitere Länder, Belgien und Luxemburg, haben diese Beschwerde unterstützt. Dieses Beschwerdeverfahren muß durch die Menschenrechtskommission durchgeführt werden. Die Menschenrechtskommission wird das in einer rechtsförmlichen Art und Weise tun, und sie wird nach Abschluß ihrer Bemühungen das Ergebnis dem Ministerrat des Europarates mitteilen und damit dem Ministerrat die Möglichkeit geben, darüber zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des Art. 8 der Satzung des Europarates, der die Möglichkeit des Ausschlusses eines Mitgliedslandes eröffnet, gegeben sind. Es ist bestimmt zu erwarten, daß in diesem Verfahren vor der Menschenrechtskommission die griechische Regierung den Versuch macht, darzulegen, daß die besonderen Voraussetzungen des Art. 15 der Menschenrechtskonvention gegeben seien, nämlich die Verhältnisse eines Notstands, die auf Grund der Menschenrechtskonvention die zeitweise Aufhebung von Rechten und Freiheiten rechtfertigen. Aber es bleibt abzuwarten, wie die griechische Regierung sich verhalten wird.
Immerhin ist in der Entschließung, die der Europarat gefaßt hat, zum Ausdruck gekommen, daß dieses Verfahren von der Menschenrechtskommission, das auch die Beratende Versammlung des Europarates wünscht — nun zitiere ich wörtlich —, „Griechenland, d. h. der griechischen Regierung, gestatten soll, alle Rechtfertigungen vorzutragen, die sie eventuell für ihre Maßnahmen liefern könnte". Dieses Verfahren ähnelt also in gewissem Sinne einem Prozeßverfahren, in dem es Beteiligte gibt und in dem jeder Beteiligte — in diesem Falle die griechische Regierung — die Möglichkeit hat, Argumente zur Rechtfertigung seines Verfahrens vorzutragen. Diese Argumente müssen gebührend geprüft und gewürdigt werden. Das ist der eine Umstand.
Der zweite Umstand ist folgender. Vor einiger Zeit ist in Griechenland eine Verfassungskommission ins Leben gerufen worden. Ich habe erst ganz frisch die Mitteilung erhalten, daß diese Kommission noch bis Ende November einen Verfassungsentwurf vorlegen will. Es ist ihr eine Frist von sechs Monaten gesetzt worden. Nun kennen wir die Ergebnisse des Verfassungsentwurfs noch nicht. Der Verfassungsentwurf soll im nächsten Jahr in einem Plebiszit zur Abstimmung gestellt werden. Wir kennen aber wohl die Zielsetzungen des Verfassungsentwurfs. Es ist uns gesagt worden, daß der Verfassungsentwurf die Wiedereinführung des parlamentarischen Systems bezwecke, daß ein neues Wahlrecht geschaffen werden soll, daß eine Wahlrechtsreform vorgesehen werden soll, daß eine Dezentralisierung der Zentralgewalt vorgesehen werden soll und daß eine Neudefinition der konstitutionellen Rechte des Throns vorgenommen werden soll. Ich darf allerdings der Erwartung Ausdruck geben, daß eine Äußerung des griechischen Innenministers, die im Europarat vom Berichterstatter, Herrn Edelmann, zitiert worden ist, nicht so ausgelegt wird, wie sie vielleicht ausgelegt werden könnte. Es wurde nämlich die Auslegung gegeben, die Änderung ,der griechischen Verfassung sei notwendig, um den politiciens nicht zu gestatten, Irrtümer zu begehen. Ich darf die Hoffnung aussprechen, daß das Wort „politiciens" nicht die Politiker im guten und echten Sinne und nicht die Parlamentarier, sondern die Politikaster meint. Im übrigen sind wir der Meinung, daß das Recht, Irrtümer zu begehen, nicht nur ein Vorrecht von Politikern ist, die einem Parlament angehören, isondern daß es keine Regierung gibt, die nicht auch dem Irrtum unterworfen sein könnte, und daß es gerade Aufgabe des Parlaments ist, auch die Regierung vor solchen Irrtümern zu bewahren.
Nun erhebt sich ein sehr interessantes Problem, nämlich das Problem der Verzahnung und Verschränkung innenpolitischer und außenpolitischer Gesichtspunkte. Dieses Problem besteht aus inner-griechischer Sicht, und es besteht in Richtung auf Griechenland auch aus deutscher Sicht. Aus innerer Sicht in Griechenland stellt es sich in ganz einfacher Weise dar. Es wird Sache der künftigen Geschichtsschreibung und wohl auch Aufgabe der Menschenrechtskommission, die zur Zeit diese Behauptung nachprüft, sein, das zu ergründen. Die Regierung macht nämlich geltend, daß sie die Macht übernommen habe, um ein Abgleiten Griechenlands in den Kommunismus zu verhindern. Sie macht weiter geltend, daß sie gerade dadurch auch die bisherige griechische Politik des Festhaltens an und der Betätigung im Rahmen der atlantischen Gemeinschaft, der NATO, weiterführen wolle. Hier haben wir also eine Verbindung innen- und außenpolitischer Gesichtspunkte.
Auf der anderen Seite sind die vertraglichen Vereinbarungen, die uns mit Griechenland verbinden, die Rechtfertigungsgründe dafür, daß wir uns entgegen dem von uns anerkannten Prinzip der Nichteinmischung auch mit den inneren Angelegenheiten dieses Landes befassen können. Wir sollen das sogar tun. Ich bin aber nun nicht der Meinung, daß wir das ausschließlich unter innenpolitischen Gesichtspunkten tun dürfen. Ich glaube vielmehr, daß ein Land gegenüber dem Verhalten eines verbündeten Landes auch außenpolitische Gesichtspunkte beachten muß und daß daher unsere deutsche Stellungnahme sowohl innenpolitische als auch außenpolitische Gesichtspunkte in einer wohlabgewogenen Weise zu berücksichtigen hat.
Was soll nun aber die Bundesrepublik tun? Damit komme ich zu der entscheidenden Frage, die wir beantworten wollen, zu der Frage nämlich, die auch durch den Antrag der SPD-Fraktion sowie durch die Ausführungen unseres Kollegen Blachstein aufgeworfen worden ist, der in einigen Punkten allerdings über das Votum dieses Antrags der SPD-Fraktion hinausgegangen ist.
Zunächst müssen wir meines Erachtens davon ausgehen, daß das Beschwerdeverfahren bei der Menschenrechtskommission in Gang gesetzt und eingeleitet worden ist, daß dieses Verfahren anhängig ist,



Dr. Kopf
daß es ein rechtsförmliches Verfahren ist und daß es den Beschwerdeführern und dem Staat, über den die Beschwerdeführer Klage erheben, in gleicher Weise die Möglichkeit gibt, alle Argumente vorzutragen. Wir müssen daher eine Regel zur Anwendung bringen, die für jedes rechtsförmliche Verfahren gilt, nach der wir vermeiden sollten, vor dem Abschluß eines solchen rechtsförmlichen Verfahrens Urteile abzugeben, die erst durch das Ergebnis des rechtsförmlichen Verfahrens bestätigt und vor der Weltöffentlichkeit verantwortet werden können. Darum kann für gewisse Verhaltensweisen empfohlen werden, nicht in vorschneller Weise eine Position zu beziehen, sondern zunächst einmal den Ausgang dieses Verfahrens abzuwarten.
Das gilt beispielsweise bezüglich des ersten Absatzes des Antrags der Fraktion der SPD. In diesem ersten Absatz wird ja die Bundesregierung ersucht,
im Hinblick auf die gegenwärtige innere Situation in Griechenland im Ministerkomitee des Europarats auf die Prüfung der Frage zu drängen, ob der Artikel 8 der Satzung des Europarats ... angewendet werden kann.
Natürlich muß die Bundesregierung diese Frage prüfen; das ist ihr Recht und das ist ihre Pflicht. Aber die entscheidende Frage ist doch die, in welchem Zeitpunkt diese Pflicht der Bundesregierung obliegt. Hier bin ich allerdings der Meinung, daß sich die Bundesregierung in camera caritatis sehr wohl darum bemühen könnte, jetzt darüber ein Urteil zu gewinnen. Sie tut das ja auch in ständiger Zusammenarbeit mit unseren Vertretungen. Ich meine aber, daß eine Stellungnahme in dieser Position erst dann möglich sein wird, wenn das Ergebnis der Prüfung der Menschenrechtskommission, wenn also der Bericht der Menschenrechtskommission an den Ministerrat des Europarates vorliegt. Dann ist die Bundesregierung in der Tat berufen, hier Stellung zu beziehen, und auch das Parlament wird ganz bestimmt rechtzeitig Stellung beziehen.
Die zweite Frage ist, ob es richtig und notwendig ist, daß dieses Verfahren, das bei der Menschenrechtskommission anhängig ist und das von vier Ländern eingeleitet worden ist, von deutscher Seite ähnlich wie von Belgien und Luxemburg, die eine entsprechende Unterstützung angemeldet haben, unterstützt wird. Ich spreche hier meine rein persönliche Meinung aus: Ich halte das nicht für notwendig, ich halte es auch nicht für wünschenswert; denn es ist ganz klar, daß die Bedeutung eines derartigen rechtsförmlichen Verfahrens nicht von der Zahl der Beschwerdeführer abhängt. Ein einziger Beschwerdeführer ist ja Manns genug, ein solches Verfahren in Gang zu bringen. Das Verfahren ist aber im Gange. Ob es von vier oder von sechs oder von acht Ländern eingeleitet wird, ist rechtlich irrelevant. Ich bin also nicht der Meinung, daß sich die Bundesregierung den Ländern anschließen sollte, die die Unterstützung dieses Verfahrens beantragt haben.
Nun kommt die dritte Frage. Das ist die Frage, die gleichfalls in dem Antrag der SPD angeschnitten worden ist, die aber dann von Herrn Kollegen
Blachstein noch etwas erweitert worden ist, nämlich die Frage der Erfüllung laufender Verpflichtungen gegenüber Griechenland. Wir haben darüber bereits Äußerungen der Bundesregierung.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()


    Das geschieht
    — die Unterlassung weiterer Unterstützung —
    im wesentlichen in dem Bereich, in dem es um neue Leistungen geht. Die Bundesregierung glaubt aus den dargelegten Gründen aber, die bereits laufenden Verpflichtungen, soweit sie auf vertraglichen Grundlagen beruhen, erfüllen zu sollen.
    Ich glaube kein Geheimnis zu verraten, wenn ich ich sage, daß sich auch der Herr Bundesminister des Auswärtigen dieser Meinung angeschlossen hat.
    Es gibt einen alten Satz des Römischen Rechtes, der aber nicht nur dem Römischen Recht angehört, sondern der ganzen Kulturwelt. Dieser Satz lautet: Pacta sunt servanda — Verträge sollen erfüllt werden. Ich bin daher mit dem Herrn Bundesaußenminister und mit dem Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amtes allerdings auch der Meinung, daß laufende Verpflichtungen, die eingegangen worden sind, erfüllt werden sollen.
    Eine ganz andere Frage ist die Übernahme neuer Verpflichtungen. Der Herr Bundesaußenminister hat ja gesagt, neue Verpflichtungen sollten einstweilen nicht übernommen werden. Das gilt selbstverständlich auch für neue Leistungen im Zusammenhang mit dem Assoziationsverhältnis.
    Schließlich eine letzte Frage. Wenn ich mich nicht irre, hat Herr Kollege Blachstein — vielleicht irre ich mich hier aber auch; ich weiß es nicht — auch die Frage der Mitwirkung Griechenlands in der NATO angesprochen. Griechenland ist in der Tat Mitglied der NATO und ist unser Verbündeter. Ich bin der Meinung, daß der weitere Verbleib Griechenlands in der NATO nicht nur im deutschen Interesse, sondern auch im europäischen und atlantischen Interesse liegt. Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn gerade hier, an der Südostflanke des freien Europa, eine Änderung einträte.

    (Abg. Blachstein: Haben Sie gesagt: des freien Europa?)

    — Haben Sie Bedenken gegen diesen Ausdruck?

    (Abg. Blachstein: Was Griechenland betrifft, zur Zeit ja!)

    — Da müßte man natürlich definieren, was frei ist.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Aber das würde sehr weit führen. Es ist auch gar nicht notwendig. Wir verstehen uns sehr wohl. Ich meine, daß an der Südostflanke, die durch die Atlantische Gemeinschaft abgeschirmt ist, ein Land wie Griechenland nicht ausfallen sollte und auch nicht ausfallen dürfte. Ich glaube, daß gerade bei dieser Frage außenpolitische Erwägungen eine sehr große Rolle spielen.



    Dr. Kopf
    Aber was soll man nun tun? Es war richtig, daß die Beratende Versammlung des Europarats in ihrer Entschließung, die ja nahezu einstimmig angenommen worden ist, ihre tiefgreifende Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat. Ich zweifle nicht daran, daß auch dieses Haus bereit sein wird, sich diese Besorgnis in einer Entschließung zu eigen zu machen. Diese Besorgnisse sind inzwischen ja auch von vielen anderen Seiten geäußert worden. Ich halte es für notwendig, im Interesse der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in diesem mit uns verbündeten Lande in klarer Weise unsere Meinung zu sagen, aber nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit den Vertretern der anderen Länder. Das ist wichtig und notwendig. Aber noch wichtiger und notwendiger als die Ausübung einer Form moralischer Pression scheint es mir zu sein, die Verantwortlichen in Griechenland davon zu überzeugen, daß die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit nicht nur im Interesse unserer Atlantischen Gemeinschaft, nicht nur im Interesse Europas, wie es im Europarat zusammengefaßt ist, sondern auch im Interesse Griechenlands selber liegt.
    Es handelt sich um ein Land, in dem vor 2500 Jahren die ersten Ansätze einer Mitbeteiligung des Volkes an der Verwaltung der Staatsangelegenheiten geschaffen worden sind. Es waren damals, vor 2500 Jahren, tatsächlich griechische Denker und Philosophen, die das Leitbild einer Gesellschaft und eines Staates, in dem das Volk zur Mitverantwortung und Mitwirkung herangezogen wird, erstmals entwickelt und dieses große Leitziel in das Gedankengut der Menschheit eingeführt haben.
    Angesichts der besonderen Verhältnisse an der Südostflanke des NATO-Bündnisses sollte man alles tun, die Verantwortlichen von der Notwendigkeit einer raschen und unbedingten Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse zu überzeugen und andererseits es allen Aufbauwilligen in diesem Land und dem griechischen Volk zu ermöglichen, durch eine beschleunigte Herstellung dieser Rechtsstaatlichkeit eine Lösung für die bestehenden Schwierigkeiten zu finden.
    Ich beantrage Überweisung des Antrags der SPD-Fraktion an den Auswärtigen Ausschuß.