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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 126. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1967 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa, Jean Monnet . . . . . . 6331 C Erweiterung der Tagesordnung 6331 A Amtliche Mitteilungen 6331 B Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Antrag betr. Entschließungen des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2157) und mit Antrag betr. Griechenland (SPD) (Drucksache V/1989) Brandt, Bundesminister . 6331 D, 6387 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 6337 A Scheel (FDP) 6343 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6350 B Blachstein (SPD) 6355 B Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 6357 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 6362 C Dr. Eppler (SPD) 6365 D Dr. Mende (FDP) 6369 C Dr. Kopf (CDU/CSU) O 6375 A Genscher (FDP) 6378 B Wehner, Bundesminister 6382 C Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst (Abg. Dr. Even, Schmitt-Vockenhausen, Dorn u. Gen.) (Drucksache V/1721); Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache V/2172), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2136) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 6390 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/2005) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2170) — Zweite und dritte Beratung — 6390 C Fragestunde (Drucksachen V/2155, zu V/2155) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Deutsches Hilfsprojekt zum Aufbau der medizinischen Fakultät der Universität Hué Wischnewski, Bundesminister . . . 6390 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6391 C Fragen des Abg. Hübner: Ärztliche Behandlung von deutschen Versicherten in Österreich Kattenstroth, Staatssekretär . . 6391 D Hübner (SPD) 6392 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 Frage des Abg. Dr. Hammans: Mittel aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für die Landkreise Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6392 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 6392 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6393 C Frage der Abg. Frau Freyh: Einsatz von Bundesmitteln für die V-Bahn in Frankfurt Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 6393 D Frau Freyh (SPD) 6394 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . 6394 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 6394 D Anlagen 6395 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6331 126. Sitzung Bonn, den 13. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 14. 10. Arendt (Wattenscheid) 13. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. ' Bauer (Wasserburg) 18. 10. Frau Berger-Heise 13. 10. Blumenfeld 13. 10. Dr. Burgbacher * 13. 10. Dr. Czaja 20. 10. Deringer 13. 10. Diekmann 13. 10. Dr. Dittrich* 13. 10. Frau Funcke 13. 10. Frau Geisendörfer 13. 10. Gibbert 27.10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 13. 10. Haage (München) 13. 10. Dr. Haas 13. 10. Dr. Häfele 13. 10. Herold 13. 10. Höhne 31. 10. Hörmann (Freiburg) 13. 10. Hussong 13. 10. Dr. Ils 13. 10. Dr. Jaeger 13. 10. Jahn (Marburg) 13. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Dr. Kempfler 13. 10. Könen (Düsseldorf) 13. 10. Kohlberger 13. 10. Krammig 13. 10. Kriedemann * 13. 10. Frau Dr. Krips 22. 10. Krug 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Kulawig * 13. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 13. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Dr. Marx (Kaiserslautern) 12. 11. Memmel * 13. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 13. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Metzger * 13. 10. Mick 13. 10. Mischnick 13. 10. Missbach 19. 10. Dr. Müller-Hermann 13. 10. Paul 13. 10. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Renger 13. 10. Rösing 13. 10. Ruf 13. 10. Frau Schimschok 13. 10. Schulhoff 13. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Frau Dr. Schwarzhaupt 13. 10. Seuffert 13. 10. Spitzmüller 13. 10. Dr. Starke (Franken) 13. 10. Steinhoff 21. 10. Stooß 13. 10. Tönjes 13. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell 13. 10. Wendelborn 13. 10. Wiefel 13. 10. Wienand 20. 10. Wieninger 13. 10. Dr. Wilhelmi 13. 10. Baron von Wrangel 13. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatsekretärs Kattenstroth vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2155 Frage 69) : In wieviel Fällen haben im Jahre 1966 und im ersten Halbjahr 1967 Wehrdienstverweigerer bei der Zuweisung von Ersatzdienst Schwierigkeiten bereitet? In den 18 Monaten vom 1. Januar 1966 bis 30. Juni 1967, auf die Sie, Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage Bezug nehmen, sind insgesamt 3300 Anträge eingegangen, in denen sich Ersatzdienstpflichtige gegen eine Heranziehung zum Ersatzdienst wandten. Die Zahl der Antragsteller liegt niedriger, da diese nach der Erfahrung des Bundesverwaltungsamtes oft mehrere Anträge stellen. Unterlagen über die Anzahl von Ersatzdienstpflichtigen, die solche Anträge gestellt haben, liegen mir nicht vor, da leider nur die Zahl der eingehenden Anträge, nicht aber die der betroffenen Personen festgehalten wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Faller (Drucksache V/2155 Fragen 73, 74 und 75) : Ist .der Bundesregierung bekannt, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Landkreis Lörrach für ihre Leistungsaushilfe für im französischen Grenzgebiet beschäftigte deutsche Grenzgänger noch immer keinen finanziellen Ersatz erhalten hat, obwohl die Bundesregierung in der Fragestunde vom 24. Juni 1966 (51. Sitzung) eine baldige Lösung der Probleme in Aussicht stellte? Hält es die Bundesregierung für zumutbar, daß die in Frage 73 erwähnte Allgemeine Ortskrankenkasse nunmehr einen Betrag von über 200 000 DM auch weiterhin zinslos stundet, obwohl die Leistungsaushilfe gar nicht zwingend ist, da die Kassenleistungen auch in Frankreich erbracht werden können? 6396 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Erstattungsverfahren oder die direkte Abrechnung mit den französischen Kassen im Elsaß für die in Frage 73 erwähnte Leistungsaushilfe endlich in Gang zu bringen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß für Sachleistungen, die aushilfsweise durch deutsche Träger der Krankenversicherung für Rechnung der französischen Krankenkassen gewährt worden sind, eine Kostenabrechnung seit dem 1. Februar 1964 nicht mehr vorgenommen worden ist. Nachdem der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung — wie in Beantwortung Ihrer Frage am 24. Juni vorigen Jahres zugesagt — wiederholt darauf gedrängt hatte, ist die zur Klärung diesbezüglicher Fragen eingesetzte deutsch-französische Technische Kommission zusammengetreten. Dabei konnte Einvernehmen über die Kostenabrechnung bis zum 30. Juni 1965 erzielt werden. Die Kostenrechnungen der deutschen Krankenkassen für diesen Zeitraum hat der Bundesverband der Ortskrankenkassen, der als deutsche Verbindungsstelle auf dem Gebiete der Krankenversicherung fungiert, der französischen Verbindungsstelle in Paris im November 1966 zugeleitet. Von seiten der französischen Krankenkassen sind jedoch weder Zahlungen erfolgt noch eigene Kostenrechnungen aus der Zeit bis zum 30. Juni 1965 eingegangen. Durch die bisherige Nichtabrechnung der französischen Forderungen kommt natürlich den deutschen Trägern der Krankenversicherung in ihrer Gesamtheit auch ein gewisser Vorteil, zumindest in Form von Zinsgewinnen, zugute. Bei der aushilfsweisen Gewährung von Sachleistungen handelt es sich um eine Gemeinschaftsregelung, die auf der Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beruht. Sie kann deshalb den anspruchsberechtigten Versicherten nicht versagt werden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat dem französischen Sozialministerium vorgeschlagen, über noch zu regelnde Probleme — zu diesen gehört auch die Kostenabrechnung — möglichst bald Verhandlungen aufzunehmen. Bezüglich der Kostenabrechnung strebt die Bundesregierung eine unmittelbare Zahlung von Träger zu Träger ohne Einschaltung der Verbindungsstelle an; sie steht damit in Einklang mit den Wünschen der Träger der Krankenversicherung. Das französische Sozialministerium hat inzwischen einen Verhandlungstermin für Anfang des nächsten Jahres in Aussicht gestellt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/2155 Frage 80) : Kann das Bundesverteidigungsministerium mitteilen, wie hoch die Zahl der anerkannten Wehrdienstverweigerer im Jahre 1966 und im ersten Halbjahr 1967 gewesen ist? Im Jahre 1966 wurden 2750 und im ersten Halbjahr 1967 2608 Wehrpflichtige als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Im Jahre 1966 haben 4431 Wehrpflichtige ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt. Demgegenüber haben im 1. Halbjahr 1967 bereits 3473 Wehrpflichtige einen solchen Antrag gestellt. Die Zunahme der Anträge dürfte auf folgende Gründe zurückzuführen sein: a) Die Geburtsjahrgänge sind ab Jahrgang 1946 stärker geworden. Der Geburtsjahrgang 1948 ist z. B. gegenüber dem Geburtsjahrgang 1947 um rd. 25 000 Wehrpflichtige angestiegen; allein dadurch erhöht sich schon zwangsläufig die Zahl der Anträge. b) Die Anträge sind nicht fristgebunden und werden deshalb auch noch nach der Musterung von älteren Wehrpflichtigen laufend gestellt. So beantragten im 1. Halbjahr 1967 noch rd. 1000 Wehrpflichtige der Jahrgänge 1946 und 1947 ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. c) Die durch die Schuljahrsumstellung bedingte Vorverlegung des Musterungsbeginns von Ende März auf Anfang Januar hat zu einer frühzeitigeren Antragstellung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1948 geführt. Eine abschließende Stellungnahme über die Gesamtentwicklung der Anträge kann erst Anfang 1968 abgegeben werden. Die Gesamtzahl der im 1. Halbjahr 1967 anerkannten Kriegsdienstverweigerer läßt keinen Schluß auf die weitere Entwicklung zu, weil diese sich auch dadurch erhöht hat, daß auf Grund von Verwaltungsanordnungen die Verfahren erheblich beschleunigt werden konnten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Enders (Drucksache V/2155 Fragen 81 und 82) : Treffen Berichte zu, wonach beim Panzeraufklärungsbataillon 5 im osthessischen Sontra die Ausbildungskompanie 6/5 in Kürze aufgelöst werden soll? Kann die eventuelle Auflösung der in Frage 81 erwähnten Einheit wegen der vorhandenen Unterkünfte und Einrichtungen wirtschaftlich verantwortet und im Hinblick auf die damit verbundene Strukturverschlechterung im Zonenrandgebiet vertreten werden? Die Ausbildungskompanie 6/5 beim Panzeraufklärungs-Btl. 5 ist am 1. Oktober 1967 aufgelöst worden. Die Auflösung der Kompanie erfolgte aus. organisatorischen Gründen zur Anpassung an die derzeitige strukturelle Situation des Heeres. Die Unterkünfte und Einrichtungen in Sontra werden weiterhin wirtschaftlich genutzt werden. Es ist geplant, die frei gewordenen Unterkunftsplätze durch andere Verbände zu nutzen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6397 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/2155, Frage 83) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß von, den Wehrersatzbehörden häufig bei der Ablehnung von Zurückstellungsgesuchen nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes erklärt wird, in dringenden Fällen werde unbezahlter Arbeitsurlaub gewehrt, die Truppe aber später nicht bereit ist, solche Zusagen einzuhalten? Ein Wehrpflichtiger soll nach § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes auf seinen Antrag vom Wehrdienst zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Liegt ein solcher Härtefall nicht vor, wird sein Zurückstellungsantrag vom Kreiswehrersatzamt abgelehnt. In dem ablehnenden Bescheid kann darauf hingewiesen werden, daß dem Wehrpflichtigen später während des Wehrdienstes nach § 8 Abs. 3 der Soldatenurlaubsverordnung Urlaub gewährt werden kann, wenn die Nichtgewährung des Urlaubs für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung, ob ein solcher Urlaub einem Wehrpflichtigen gewährt oder nicht gewährt wird, trifft bei einer Urlaubsdauer bis zu 14 Tagen der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte — im Regelfall also der Bataillonskommandeur. Soweit längerer Urlaub beantragt wird, trifft die Entscheidung die personalbearbeitende Stelle. Ein solcher Hinweis auf die Soldatenurlaubsverordnunng von Seiten des Kreiswehrersatzamtes beinhaltet keine Zusage auf Urlaubsgewährung. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2155, Fragen 86- und 87) : Wie hoch waren die Unfallzahlen in den Jahren 1966 und 1967, die durch eine Mißachtung der Vorfahrtsregelung rechts vor links entstanden sind? Läge es nicht im Interesse eines reibungslosen Ablaufs auf unseren Straßen und der einfachen Rechtsprechung, bei Unfällen zur Regelung des Verkehrs durch Vorfahrtstraßen einerseits und den vorfahrtnehmenden Schildern andererseits überzugehen? Nach der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik ist im Jahre 1966 bei 13 477 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden „Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung rechts vor links" als Unfallursache von der Polizei festgestellt worden. Für das Jahr 1967 ist diese Unfallursache bisher nur für die Monate Januar bis April veröffentlicht. In dieser Zeit hat die Polizei diese Ursache in 3564 Fällen angegeben. Der Grundsatz, daß die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, ist (in den Ländern mit Rechtsverkehr) international vereinbart. Davon allgemein durch entsprechende Beschilderung abzugehen, ist möglich, würde aber zu einem solchen Aufwand an Schildern führen, daß davon abzuraten ist. Es ist auch zweifelhaft, ob dadurch ein reibungsloserer Verkehrsablauf und eine einfachere Rechtsprechung erreicht werden könnten. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf ,die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/2155 Fragen 88 und 89) : Wie ist der Stand der Planung für den Ausbau der Bundesstraße 448 zwischen Offenbach und Seligenstadt? Wird die Bundesregierung nun beschleunigt die Rechtsverordnung über die zulässigen Grenzwerte für die Autoabgasgifte erlassen, da deutsche Autohersteller durch verbesserte Motorkonstruktionen in der Lage sind, ohne besondere Entgiftungsgeräte z. B. die in Kalifornien geforderten Höchstwerte an Kohlenmonoxyd und Kohlenwasserstoffen weit zu unterschreiten? Der Entwurf für den Ausbau der B 448 zwischen Offenbach und dem Anschluß an die B 45 bei Tannenmühle ist fertiggestellt. Zwischen Tannenmühle und Seligenstadt verläuft die L 2310 in der Baulast des Landes Hessen. Durch einen Einspruch gegen die geplante Verlegung der Landesstraße 3117 und deren Anschluß an die B 448, wird auch der Bau der B 448 verzögert. Die Bundesregierung wird umfassende Abgasverordnungen für Kraftfahrzeuge sobald wie möglich erlassen. Die erste Rechtsverordnung auf diesem Gebiet wird voraussichtlich noch im Oktober dieses Jahres dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung. Der Termin für die Einführung wird so bemessen sein, ,daß die Automobilindustrie sich ohne Störungen darauf einstellen kann. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Collet (Drucksache V/2155 Fragen 94, 95 und 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die neuen Vorschläge zum Ausbau der B 10, wie sie von der regionalen Planungsgemeinschaft unter Leitung von Herrn d'Alleux ausgearbeitet wurden? Will die Bundesregierung diese in Frage 94 erwähnten neuen Pläne übernehmen oder hält sie an der Durchführung der seitherigen zu einem Teil bereits in der Verwirklichung befindlichen und zum anderen Teil vergabereifen Pläne fest, wie sie der Bundesverkehrsminister bei seinem Besuch im April d. J. erläutert hatte? Um welche Zeitspanne würde sich der Ausbau der B 10 nach Meinung der Regierung verzögern, wenn man diese in Frage 94 erwähnten neuen Pläne ausarbeiten, die notwendigen Grundstücke erwerben und die Arbeiten erneut ausschreiben und vergeben würde? Die neuen Vorschläge der regionalen Planungsgemeinschaft zum Ausbau der B 10 liegen dem Bundesverkehrsministerium bisher nicht vor. Wie ich von der Auftragsverwaltung, dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz er- 6398 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 fahren habe, erstrecken sich die neuen Vorschläge hauptsächlich auf den Raum Zweibrücken–Pirmasens. Einzelheiten sind mir jedoch nicht bekanntgeworden. Im Einvernehmen mit der Auftragsverwaltung ist vorgesehen, zunächst die bestehende 2spurige B 10 zwischen Zweibrücken und Pirmasens auszubauen. Die Ausbauprojekte sind entwurfsmäßig in überwiegendem Maße abgeschlossen und befinden sich z. T. schon in der Bauvorbereitung. Einige Maßnahmen sind bereits durchgeführt. Eine Änderung dieser Konzeption würde eine Verzögerung von mehreren Jahren mit sich bringen. Daneben ist geplant, die B 10 zwischen Zweibrücken und Pirmasens in naher Zukunft auf einen zweibahnigen (4spurigen) Querschnitt zu bringen. Ob dies durch Erweiterung der bestehenden Straße oder durch den Neubau einer zweispurigen Straße geschehen wird, bedarf noch einer näheren Untersuchung. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache V/2155 Fragen 97 und 98) : Welche Ergebnisse haben die seither durchgeführten Versuche mit der Verwendung von Kunststoffen im Bereich des Straßenbaus, insbesondere beim Straßenunterbau, gebracht? Erscheint es wahrscheinlich oder sicher, daß die Verwendung von Kunststoffen im Straßenunterbau zu einer Senkung der Kosten bei gleichzeitiger Erhöhung der Haltbarkeit der Straßen führt? Die Verwendung von Kunststoffen im Straßenbau befindet sich noch weitgehend im Versuchsstadium, da es sich um langjährige Erprobungen zur Sammlung ausreichender Erfahrungen handelt. Endgültige Feststellungen über die Bewährung dieser Bauweisen können daher noch nicht getroffen werden. Dies gilt vor allem hinsichtlich der Anwendung von Dämmschichten auf Kunststoffbasis im Straßenunterbau. Im Hinblick auf die Verwendungsmöglichkeiten von Kunststoffen zur Beschichtung von Fahrbahnoberflächen sind die Erfahrungen ebenfalls noch nicht so weit gediehen, daß die Verfahren als ausreichend erprobt und technisch einwandfrei bezeichnet werden können. Abgesehen von der technischen Eignung sind die Kunststoffbeschichtungen sehr aufwendig, so daß derartige Ausführungen vorerst nicht für größere Flächen in Betracht kommen. Dagegen hat die Verwendung von Folien und Entwässerungsrohren aus Kunststoff aufgrund ihrer technischen Eignung und Wirtschaftlichkeit bereits in größerem Umfang Eingang in die Praxis genommen. Bei den derzeitigen Versuchsausführungen stehen zunächst die technischen Fragen im Vordergrund. Die Bemühungen gehen dahin, eine der bisherigen Bauweise mindestens gleichwertige Lösung zu finden. Vorhersagen über die wirtschaftlichen Vorteile dieser Bauweise sind daher noch nicht möglich. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/2155, Frage 100) : Wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten für die neue B 69 Oldenburg/Wilhelmshaven zu rechnen? Mit Bauarbeiten für die neue autobahnähnliche B 69 kann begonnen werden, sobald das nach ,dem Bundesfernstraßengesetz erforderliche Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein wird. Dementsprechend sollen 1968 die Bauarbeiten auf der 1. Teilstrecke westlich Varel anlaufen. Haushaltsmittel hierfür sind im Entwurf zum Straßenbauplan 1968 (6 Mio DM) vorgesehen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/2155, Fragen 101 und 102) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des baden-württembergischen Innenministers, daß auch innerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen werden können, wenn die Strecken — z. B. Ortsausfahrten — entsprechend gut ausgebaut sind? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, bei allen Bundesländern darauf hinzuwirken, daß von Geschwindigkeitsbeschränkungen ein verkehrsgerechter Gebrauch gemacht wird, höhere Geschwindigkeiten also zugelassen werden, wenn die örtlichen Gegebenheiten es zulassen? Seit dem 1. September 1967 beträgt die höchstzulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h für Kraftfahrzeuge aller Art. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in dieser Höhe wurde gewählt, weil nach den in den USA gewonnenen verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen bei einer Fahrgeschwindigkeit von 48 km/h die größte Leistungsfähigkeit überfüllter Stadtstraßen vorhanden ist. Diese Maßnahme hat sich bewährt und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr erheblich beigetragen. Insbesondere sind die schweren Unfälle innerorts stark zurückgegangen. Die Straßenverkehrsbehörden können höhere Geschwindigkeitsgrenzen festsetzen. Diese Maßnahme kommt in Betracht bei Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung, z. B. Ausfallstraßen, die keinen nennenswerten Fußgängerquerverkehr haben. Der Fußgängerquerverkehr muß dann durch Lichtzeichen, Geländer und dergleichen geschützt werden. Geschwindigkeiten über 70 km/h sollten nur in Ausnahmefällen erlaubt werden. Der Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung enthält auch eine entsprechende Empfehlung an die Straßenverkehrsbehörden der Länder. Der Bundesminister für Verkehr hat keine weitergehende Einwirkungsmöglichkeit. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 126. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Oktober 1967 6399 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die_ Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemmrich (Drucksache V/2155, Fragen 107 und 108) : Seit wann wird im Bundesverkehrsministerium an einer neuen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Änderungsverordnung zur StVZO) gearbeitet? Welche wesentlichen Änderungen sind in der in Frage 107 erwähnten neuen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgesehen? Die Arbeiten an der z. Z. in Vorbereitung befindlichen Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurden im Juni 1967 mit der Aufstellung eines Verordnungs-Entwurfs begonnen. Mit der Verordnung wird im wesentlichen die Änderung bzw. Ergänzung der Vorschriften auf folgenden Gebieten angestrebt: 1. Neufestsetzung des Mindestalters für die Fahrer von Fahrrädern mit Hilfsmotor, 2. Neuregelung zur Abgasreduzierung, 3. Kenntlichmachung von Arztfahrzeugen im Notfalleinsatz, 4. generelle Einführung von Warndreiecken, Warnleuchten und Warnblinkanlagen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 13. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage ides Abgeordneten Ramms (Drucksache zu V/2155, Frage 109) : Welche europäischen Länder sind nicht an der Vorbereitung einer gemeinsamen europäischen Straßenverkehrs-Ordnung beteiligt? Nicht beteiligt sind die Staaten des Ostblocks sowie Finnland, Island, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino und ,der Vatikan-Staat.
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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ehe ich weiter das Wort gebe, teile ich dem Hause mit, daß wir hier noch sechs Wortmeldungen und außerdem noch eine Fragestunde haben. Ich frage das Haus, ob in Anbetracht dieser Lage eine Unterbrechung von einer Stunde eintreten soll. Wird das gewünscht? — Ich mache darauf aufmerksam, daß dann die Debatte weitergeht und sich unmittelbar daran die Fragestunde anschließt, wenn die anderen Tagesordnungspunkte erledigt sind.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Birrenbach.


Rede von Dr. Kurt Birrenbach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich in dieser Debatte nur zu zwei Fragen Stellung nehmen, welche beide die künftige Entwicklung Europas entscheidend berühren, zur Frage der horizontalen und vertikalen Ausdehnung der Europäischen Gemeinschaft, wie sie das Monnet-Komitee in seiner Entschließung vom 15. Juni dieses Jahres gefordert hat, und zum Atomsperrvertrag, der die militärische Sicherheit und die wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit dieses Kontinents unmittelbar berühren wird.
Die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft, des Europas der Sechs, ist ein Ereignis europäischer Nachkriegspolitik von historischer Bedeutung. Die sechs Partner dieser Gemeinschaft sind sich darüber einig, daß die Stabilität und die innere Konsolidierung dieser Gemeinschaft nicht beeinträchtigt werden dürfen. Nach der Präambel und nach Art. 237 des Vertrages von Rom soll dieser die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker werden. Das heißt, der Vertrag ist offen für alle europäischen Nationen, die sich die politischen Ziele des Vertrages zu eigen machen und sich den im Vertrage vereinbarten Verpflichtungen unterwerfen.
Der Antrag des Vereinigten Königreichs, Dänemarks, Norwegens und Irlands auf Eintritt in die Europäische Gemeinschaft stellt die Gemeinschaft vor die entscheidende Frage ihrer Erweiterung. Das Monnet-Komitee fordert in seiner ersten Entschließung einen baldigen Beginn dieser Verhandlungen mit den beitrittswilligen Staaten und befürwortet ihren alsbaldigen Abschluß. Das Komitee geht in seiner Erklärung davon aus, daß der europäische Zusammenschluß auf der Grundlage der Überwindung der Spaltung Westeuropas die Stellung Europas in der Welt unmittelbar verändert. Ein erweitertes, in sich politisch und wirtschaftlich geschlossenes Europa, das mit einer Stimme spricht, wird kraft des Schwergewichts seiner politischen und wirtschaftlichen Macht zu einem gleichwertigen Partner der Vereinigten Staaten.
Der Konkretisierung dieser Forderung durch den Vorschlag eines europäisch-amerikanischen Verbindungsausschusses dient die dritte Entschließung. Ein in sich geeintes Europa kann sich noch mehr dem Osten öffnen, Brücken schlagen über die West und Ost heute trennende Demarkationslinie dergestalt, daß in Zukunft eine Überwindung der Spaltung in einer Friedensordnung Gesamteuropas denkbar wird.
Das wiederum ist die Substanz der letzten und vierten Entschließung über die organisierte wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit der EWG mit Osteuropa und der Sowjetunion. Kommt aber diese Entwicklung zustande, so würde, wie es heißt, der politische Zusammenhang, d. h. die Konstellation der Welt derart geändert, daß auf diese Weise auch eine Lösung der deutschen Frage erleichtert



Dr. Birrenbach
wird. Das ist in Wahrheit die Philosophie, die hinter der Gemeinsamen Erklärung des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa steht.
Die Europäische Kommission hat dem Ministerrat einen ausführlichen Bericht über die künftigen Verhandlungen über die Erweiterung der Gemeinschaften vorgelegt. Dieser legt fest, unter welchen Bedingungen der Beitritt dieser Staaten möglich ist, ohne die innere Konsolidierung der Gemeinschaft zu gefährden. Er bringt aber auch mit nicht zu übersehender Deutlichkeit zum Ausdruck, welche Bedeutung der Erweiterung der Gemeinschaft durch den Zutritt der vier neuen Bewerber beigemessen werden muß. Das wirtschaftliche Potential der Europäischen Gemeinschaft würde, wie schon Herr Mommer erklärt hat, 60 % des Sozialprodukts der Vereinigten Staaten erreichen. Der innere Warenaustausch würde sich um mehr als ein Drittel vergrößern. Der Anteil der Gemeinschaft am Welthandel würde von 16 auf 20 % steigen. Die Europäische Gemeinschaft würde die größte Außenhandelsmacht der Welt werden. Die technologische Position der Europäischen Gemeinschaft, die heute noch weit hinter der der Vereinigten Staaten und zum Teil auch hinter der der Sowjetunion liegt, würde durch das Potential Englands verstärkt, ihr Rückstand substanziell verringert werden.
Im politischen Bereich würde die Einbeziehung Großbritanniens für die Europäische Gemeinschaft eine große Bereicherung bedeuten. Die demokratische Tradition Westminsters findet in Europa nicht ihresgleichen. Diese Tradition ist beispielgebend auch in den skandinavischen Ländern, wie es die freiheitliche in Irland ist. Die weltpolitischen Erfahrungen und Bindungen des Vereinigten Königreiches aus der Zeit des englischen Weltreiches und später des Commonwealth würden der künftigen europäischen Einheit zugute kommen. Großbritannien hat sich im Verlaufe des letzten Jahrzehnts zu der Erkenntnis durchgerungen, daß die Beschränkung auf die insulare Lage durch die Geschichte überholt ist und ihre politischen Ziele sich, richtig verstanden, im wesentlichen mit denen Europas decken.
Das ist auch der Tenor der Rede des englischen Premierministers in Straßburg am 23. Januar dieses Jahres und der Rede des englischen Außenministers Brown vor der WEU am 6. Juli 1967.
Die Erweiterung Europas ist daher nicht nur ein europäisches, sondern auch ein eminent wichtiges deutsches Problem. Diese Vorteile auf politischem, wirtschaftlichem und technologischem Gebiet können für die EWG aber nur dann fruchtbare Realität werden, wenn die Gemeinschaft aus dieser Erweiterung keinen Schaden an ihrer inneren Kohäsion erleidet. Die Beitrittskandidaten müssen —das hat die Europäische Kommission ebenso klar wie das Monnet-Komitee zum Ausdruck gebracht — die europäischen Verträge annehmen, wie sie sind. Sie müssen ihre politische Zielsetzung akzeptieren. Das gleiche gilt für den gemeinsamen Zolltarif, für die gemeinsamen Politiken, die Institutionen und alle Verpflichtungen der Gemeinschaft. Das alles wird bei Ländern wie Dänemark, Norwegen und Irland nicht sonderlich schwierig sein.
Der Fall Großbritanniens liegt komplizierter, wenn er auch lösbar erscheint. Auf drei Fragenkomplexe wird, wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, Großbritannien insbesondere eine befriedigende Auskunft geben müssen, auf die Frage der Beziehungen zu den Ländern des Commonwealth, auf die Agrarfrage und insbesondere auf die Frage der inneren Stabilität des Pfundes und seiner Funktion als Reservewährung in der Welt. Von diesen Fragen scheint mir die dritte die schwierigste zu sein. Alle diese Fragen müssen in künftigen Verhandlungen mit Großbritannien und den übrigen Antragstellern eingehend und objektiv behandelt werden. Dazu sind Verhandlungen notwendig, auf die die Antragsteller ebenso wie die Partner der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einen unverzichtbaren Anspruch haben. Wie in der jetzigen Situation, die Sie alle kennen, ein Weg zu diesen Verhandlungen geöffnet werden kann, hat in sehr beredten Worten der Bundeskanzler aufgezeigt. Ich möchte mich hier auf seine Erklärungen berufen und sie nur noch unterstreichen.
Solange diese Verhandlungen schweben, soll aber nach der gemeinsamen Erklärung des Aktionskomitees die EWG nicht stillstehen. Die Vollendung der Zollunion und die Weiterentwicklung der Wirtschaftsunion stehen neben anderen wichtigen Problemen auf dem Programm der zuständigen Gremien.
Das Aktionskomitee fordert die Regierungen auf, der technologischen Entwicklung der Gemeinschaft nunmehr ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In den letzten Jahren ist die technologische Lücke, die Europa in manchen Wissenschafts- und Wirtschaftszweigen von den Vereinigten Staaten, aber auch von der Sowjetunion trennt, immer schmerzlicher deutlich geworden. Dieser Abstand besteht auf industriellem Gebiet in der Atomtechnik, der Weltraumforschung, dem Flugzeugbau, dem Motorenbau, der Elektronik und der Datenverarbeitung, um nur diese zu nennen, und in einer Reihe wichtigster wissenschaftlicher Disziplinen, von denen ich ganz schweigen möchte. Der Forschungs- und Entwicklungshaushalt Großbritanniens allein beträgt 60% des entsprechenden Haushalts der gesamten EWG.
Meine Damen und Herren, der Umfang des Marktes, die Größe der Unternehmungen, die Höhe der für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellten staatlichen und privaten Mittel und moderne Management-Methoden sind für die Lösung dieses Problems entscheidend.
Die Erweiterung des Marktes wird in der ersten Entschließung des Aktionskomitees verlangt. Das Statut der europäischen Handelsgesellschaft, in der zweiten Entschließung gefordert, ermöglicht erst den Zusammenschluß europäischer Firmen über die engen Grenzen der Nationen hinweg zu Unternehmen ähnlicher Größenordnung wie in den USA. Die Funktionsfähigkeit dieser Unternehmen ist bedingt durch die Harmonisierung der Steuern und die



Dr. Birrenbach
Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktes. Eine Koordination der Forschung ist ebenso anzustreben wie gemeinsame Budgets für gemeinsame Forschungsprojekte. Mit der ersten Tagung des Ministerrats der Gemeinschaft am 31. Oktober auf der Ebene der Wissenschafts- und Forschungsminister ist erstmalig ein Organ geschaffen, das im Zusammenwirken mit der Kommission der Motor für diese Entwicklung werden könnte.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Zukunft der Gemeinschaft und ihrer Mitgiedstaaten, ihre zukünftige wirtschaftliche Expansion sowie ihr sozialer Fortschritt werden abhängig sein von der Antwort, die die Gemeinschaft auf diese Herausforderung der modernen Zeit finden wird.

(Beifall in der Mitte.)

Damit fände die Europäische Gemeinschaft eine neue innere Dimension von fundamentaler Bedeutung; ein neuer Schritt zur Entwicklung auf ein politisch geeintes Europa wäre damit getan.
Nun zum Schluß einige Worte zum Atomsperrvertrag. Wir müssen uns darüber klar sein, daß die Verhandlungen über den Atomsperrvertrag in der 17er-Gruppe in Genf in eine entscheidende Phase eingetreten sind. Ein gemeinsamer Entwurf der beiden Weltmächte liegt in Genf vor, der den Art. 3 nicht umfaßt. Für diesen existiert ein amerikanischer, aber auch ein völlig unakzeptabler russischer Entwurf. Ende Oktober/Anfang November dieses Jahres beginnt der Politische Ausschuß der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York seine Herbsttagung, in der der Bericht der Abrüstungsgruppe beraten werden soll. So geraten die Verhandlungen in Genf unter gefährlichen Zeitdruck. Dies ist um so bedrohlicher, als entscheidende Probleme bisher noch ungelöst geblieben sind.
In dieser Lage gibt es für die sogenannten Schwellenmächte, insbesondere die europäischen und unter diesen die Bundesrepublik, nur einen Weg: Zusammen mit den übrigen Staaten gleichen Interesses alle diplomatischen Bemühungen darauf zu konzentrieren, den jetzt Bleichlautenden Entwurf akzeptabel zu machen.

(Beifall in der Mitte.)

Worum geht es bei den jetzigen Verhandlungen noch? Fünf Fragenkomplexe sind noch nicht zufriedenstellend gelöst.
1. Die zentrale Frage für die künftige friedliche Entwicklung der Kernenergie wirft der noch nicht formulierte Kontroll-Artikel auf. Die Mitglieder der Euratom — jedenfalls fünf von ihnen — legen entscheidend Wert darauf,
a) daß die künftige Kontrolle darauf beschränkt wird, den Ein- und Ausgang spaltbaren Materials an strategischen Stellen des Brennstoffzyklus auf den Vertragszweck zu prüfen, d. h. nur darauf, daß dieses nicht für militärische Zwecke mißbraucht wird; eine Erstreckung der Kontrolle auf die Technologie der Reaktoren und anderer Anlagen ist abzulehnen;
b) daß Euratom als Gemeinschaft erhalten bleibt und der IAEO in Wien nur die Funktion übertragen wird, auf Grund eines von ihr mit der Euratom abzuschließenden Vertrages die Euratom-Kontrolle zu verifizieren; die für die Aushandlung dieses Abkommens festzusetzende Frist darf keine Ausschlußfrist sein;
c) daß Begriffe wie „Spezialausrüstungen" oder „nichtnukleares Material zur Erzeugung von spaltbarem Material" näher und klarer definiert werden,
d) daß sich zumindest die USA und England, unsere beiden großen Konkurrenten auf dem Weltmarkt, in der Zukunft freiwillig den gleichen Kontrollen auf dem Gebiet der friedlichen Entwicklung der Kernenergie unterwerfen, denen sich Frankreich als Mtiglied der Euratom schon unterworfen hat, und
e) daß die künftige Belieferung der zivilen Nuklearstaaten mit spaltbarem Material sowohl für die Eigennutzung als auch für den Brennstoffdienst beim Export von Reaktoren vertraglich gesichert wird.
Die Erfüllung dieser Bedingungen ist fundamental für die Weiterexistenz der Bundesrepublik als eines der großen Industriestaaten der westlichen Welt.
2. Der Vertrag verbrieft völkerrechtlich — darüber müssen wir uns klar sein — ohne jede Gegenleistung die Teilung der Welt in nukleare Waffenstaaten und Nichtnuklearstaaten und präjudiziert auf diese Weise die politische Zukunft und militärische Sicherheit der letzteren in einer Welt, in der die Kernwaffen militärisch entscheidend geworden sind. Zwei Forderungen gehören zur Ausgewogenheit des Vertrags: Die Kernwaffenstaaten sollten ihre bindende Absicht erklären, ihr Kernwaffenpotential schrittweise abzurüsten und die Produktion nuklearen und spaltbaren Materials für militärische Zwecke einzustellen. Sie sollten ebenso bindend ihre Absicht festlegen, sich jeglichen Drucks, jeglicher Drohung und Erpressung gegen Nichtnuklearstaaten zu enthalten und diese gegen ähnliche Gefahren von seiten anderer Nuklearstaaten zu schützen. Über die Form der Sicherheit können dann die zivilen Nuklearstaaten mit sich reden lassen.
3. Im Sicherheitsbereich, der in den Artikeln 1 und 2 behandelt ist, erwartet die Bundesrepublik, daß die die nuklearen Arrangements innerhalb der NATO heute und in der Zukunft betreffenden amerikanischen Vertragsinterpretationen verbindlich gemacht werden. Das Schweigen der Sowjetunion ist keine Garantie gegen einen offenen Dissens von morgen. Wir bedauern außerordentlich die enge Begrenzung der europäischen Option auf die sogenannte Doktrin der Staatensukzession. Dies ist um so schmerzlicher, als die technologische Entwicklung der Antiraketenwaffen heute Realität geworden ist. Bezüglich dieses Problems kann man nur, wie der Vorsitzende unserer Fraktion in seiner Erklärung vor diesem Hause, die bange Frage stellen: Kann es sich das vereinte Europa von morgen überhaupt leisten, für alle Zeiten von der Entwicklung dieser Waffen ausgeschlossen zu werden? Diese Frage müssen die europäischen Partner der NATO sich heute mit aller Eindeutigkeit stellen.



Dr. Birrenbach
Der amerikanische Vorschlag auf bedingte Zurverfügungstellung dieser Waffen unter amerikanischem Einsatz ist möglicherweise heute und morgen der Ausweg. Ist er es aber für immer?
4. Das vierte Problem betrifft das Zeitelement. Der Vertrag ist in seiner heutigen Form praktisch irreversibel. Die Vereinigten Staaten haben bedauerlicherweise beide uns vorgeschlagenen Alternativen für die Vertragsänderung fallengelassen und die Majorisierung und das Veto der Kernwaffenstaaten und der Mitglieder des Gouverneursrates der IAEO akzeptiert. Das Rücktrittsrecht ist an engste Grenzen gebunden, ist enger als die normale Clausula rebus sic stantibus des Völkerrechts. Auf Grund der jetzt erkennbar gewordenen Entwicklung der Antiraketenwaffen ist das noch im vergangenen Jahr denkbare Rücktrittsrecht konsumiert.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

Angesichts der unübersehbaren technologischen Entwicklung der Zukunft und der einschneidenden Beschränkungen der Möglichkeiten kollektiver Selbstverteidigung im Rahmen einer künftigen europäischen Einheit sollte der Vertrag, irreversibel wie er noch ist, in irgendeiner Form einer zeitlichen Begrenzung unterworfen werden. Diese Begrenzung kann entweder in der Institutionalisierung der Durchführungskonferenz gemäß Art. 5 Ziffer 3 bestehen, die dann den Nichtnuklearstaaten unmittelbare Rechte für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch einen Nuklearwaffenstaat zuerkennt, oder durch eine Limitierung des Vertrages in qualifizierter Form, etwa nach dem Muster des NATO-Vertrages.
Meine Damen und Herren, der fünfte und letzte Punkt bezieht sich auf die Teilnahme des anderen Teils Deutschlands an diesem Vertrag. Das Ratifikationsverfahren muß mit Kautelen versehen werden, die schon bei dem Atomstoppabkommen angewandt worden sind. Andere Probleme, die sich aus der Teilnahme der Zone z. B. an der Durchführungskonferenz und der Kontrolle ergeben, sind auf ihre Wirkung zu prüfen.
Zusammenfassend ist zu sagen: Die Bundesrepublik hat immer wieder zum Ausdruck gebracht, daß sie das Prinzip der Nichtverbreitung nuklearer Waffen an dritte Staaten voll anerkennt. Sie hat im Pariser Vertrag auf die Produktion dieser Waffen verzichtet und einen Verzicht auf ihren Erwerb mehrfach bindend in Aussicht gestellt. Wir haben aber Anspruch darauf, daß unsere vitalen Lebensrechte auf dem Gebiete der zivilen Nutzung und der militärischen Sicherheit respektiert werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Eppler.