Rede von
Martin
Horstmeier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Liehr hat als Berichterstatter zum Jugendbericht die Zusammenhänge zwischen dem Ausschußantrag und dieser Gesetzesvorlage sehr eingehend erörtert. Ich brauche dem nichts mehr hinzuzufügen und kann mich auf ein paar Bemerkungen zum sachlichen Inhalt der Drucksachen V/1723 und V/2148 beschränken.
Der erste vorliegende Bericht der Bundesregierung ist auf der Grundlage des § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes erstellt worden. Diese Bestimmung verpflichtete die Bundesregierung bisher, dem Bundestag und dem Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendhilfe vorzulegen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser Auftrag nun präzisiert werden. Außerdem sollen aus Gründen, die Herr Liehr auch schon eingehend dargelegt hat, andere Erhebungszeiträume vorgeschrieben werden.
Neu in diesem Gesetzentwurf ist erstens die Teilung des Gesamtberichts. Der bisherige erste Teil über die Lage der Jugend soll in Zukunft nicht mehr alle vier Jahre, sondern nur noch alle zehn Jahre erstattet werden. Der zweite Teil, der Auskunft über die Schwerpunkte der Jugendhilfe geben soll, ist weiterhin alle vier Jahre vorzulegen
Zweitens ist neu, daß die Bundesregierung zur Erstellung der Berichte jeweils eine Kommission zu beauftragen hat und den Berichten eine eigene Stellungnahme beifügen muß. Ich möchte dazu bemerken, daß es sich bei dieser in Rede stehenden Kommission natürlich um eine unabhängige Kommission. aus fachkundigen Persönlichkeiten handeln soll, so wie es in dem Antrag des Ausschusses im Schriftlichen Bericht zum Ausdruck kommt.
Der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen glaubt, daß durch diese Änderung des § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes dem Anliegen, das mit den Jugendberichten verfolgt wird, besser Rechnung getragen werden kann. Ich bitte daher das Hohe Haus, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.