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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 124. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1967 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reinholz 6227 A Abg. Dr. Lindenberg tritt in den Bundestag ein 6227 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Lindenberg, Regling und Dr Steinmetz 6227 C Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse 6227 C Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 6227 C Fragestunde (Drucksache V/2155) Frage des Abg. Moersch: Anzeigenwerbeaktion der Bundesregierung „Die Richtung stimmt" von Hase, Staatssekretär 6228 A Moersch (FDP) . . . . . . . 6228 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6228 C Genscher (FDP) . . . . . . . 6229 A Fragen des Abg. Haar (Stuttgart) : Entschädigung für bei Hilfeleistung erlittene Schäden bzw. Verlust des Lebens Dr. Ehmke, Staatssekretär . . . 6229 B Haar (Stuttgart) (SPD) 6229 C Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Sondermaßnahmen gegen die Familie — Frage der Vereinbarkeit mit Art. 6 GG Dr. Barth, Staatssekretär 6230 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 6230 B Frage des Abg. Brück (Holz) : Entlassung einer Sekretärin des deutsch-französischen Jugendwerks Dr. Barth, Staatssekretär 6231 C Brück (Holz) (SPD) 6232 A Fellermaier (SPD) 6232 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 6232 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 Frage des Abg. Kubitza: Pläne zur Reform des Kindergeldrechts Dr. Barth, Staatssekretär . . . . . 6232 D Kubitza (FDP) . . . . . . . 6232 D Frau Freyh (SPD) 6233 A Baier (CDU/CSU) 6233 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . 6233 C Frage des Abg. Ertl: Atomsperrvertrag Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 6233 D Ertl (FDP) . . . . . . . . . 6234 A Flämig (SPD) 6234 B Fragen des Abg. Flämig: Jugendbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften — Erhöhung der Mittel zur Förderung des interkommunalen Austausches Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6234 C Schoettle, Vizepräsident . . . . 6234 D Flämig (SPD) 6234 D Frage des Abg. Paul: Einseitige Aufhebung des Sichtvermerkzwangs für Besucher aus der Tschechoslowakei 6236 A Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Amerikanische Rechte aus dem Mutual Defense Assistance Program . . . 6236 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Laufbahnvorschriften Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6236 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6236 C Frage des Abg. Dr. Imle: Jubiläumsfeiern für Ministerien Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6236 D Dr. Imle (FDP) 6237 A Schoettle, Vizepräsident 6237 B Fragen des Abg. Cramer: Vermerk betr. militärgerichtliche Bestrafungen auf Bescheinigungen für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6237 C Cramer (SPD) 6237 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ergebnis der Untersuchungen zur Frage des „Personenkennzeichens" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6238 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6238 C Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Beteiligung des Bundesgrenzschutzes bei Geburtstagsgratulationen — Meldung über Verlegung einer Grenzschutzabteilung von Coburg nach Norddeutschland 6238 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gleichstellung der Vorbereitungszeit zur Promotion mit der zweiten Staatsprüfung für Mitarbeiter in bestimmten Bundesforschungsanstalten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6239 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6239 B Fragen des Abg. Kubitza: Turn- und Sportstunden in den deutschen Schulen 6239 C Frage der Abg. Frau Freyh: Paßkontrollen für Fluggäste im Durchgangsverkehr Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6239 D Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 6239 D Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/2154) . . . . . . . . 6240 B Große Anfrage der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD betr. Entwicklungshilfepolitik der Bundesregierung (Drucksache V/1978) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik (Drucksache V/2144) Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 6240 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 6244 A Wischnewski, Bundesminister . . . 6247 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 6255 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 6258 A Gewandt (CDU/CSU) . . . . . . 6260 B Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 6262 C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . . 6263 D Begrüßung einer Delegation des Parlaments der Republik Somalia . . . . . . . 6256 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 III Begrüßung einer Delegation des Parlaments von Indonesien 6271 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe (Drucksachen V/302, V/1720) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache V/1723); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien-und Jugendfragen (Drucksache V/2148) — Zweite und dritte Beratung — Liehr (SPD) 6267 D Horstmeier (CDU/CSU) 6271 C Kubitza (FDP) 6272 A Burger (CDU/CSU) . . . . . . 6276 B Westphal (SPD) 6279 B Moersch (FDP) . . . . . . . 6283 C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 6286 D Frau Schimschok (SPD) . . . . 6288 D Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 6289 D Hauck (SPD) . . . . . . . . 6292 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . 6295 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 6297 D Dr. Meinecke (SPD) . . . . . 6298 D Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 6300 C Reichmann (FDP) . . . . . . . 6301 D Frau Schanzenbach (SPD) . . . . 6302 C Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 6306 A Dr. Heck, Bundesminister . . . . 6306 B Entwurf eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik (Drucksache V/1702); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2152), Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2151) — Zweite und dritte Beratung — 6310 A Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1964 — Einzelplan 20 — (Drucksachen V/1487, V/2137) 6310 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten b) eine Richtlinie des Rates über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten c) eine Richtlinie des Rates über die Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Architekten d) eine Empfehlung des Rates über die Staatsangehörigen des Großherzogtums Luxemburg, die Inhaber eines in einem Drittland ausgestellten Architektendiploms sind (Drucksachen V/1810, V/2153) Dorn (FDP) 6310 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Erste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Verlängerung der Zollaussetzungen für Waren der gewerblichen Wirtschaft) Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zweite Verlängerung der Zollaussetzungen für Waren der gewerblichen Wirtschaft) (Drucksachen V/2003, V/2058, V/2142) . . 6311 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Dritte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzungen für Spinnfäden aus Polytetrafluoräthylen) (Drucksachen V/2040, V/2141) . . . . . 6311 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen V/2019, V/2018, V/2140) . . 6311 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1967) (Drucksachen V/2002, V/2139) . . . . . . . 6311 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Rohaluminium) (Drucksachen V/1965, V/2138) 6311 D Nächste Sitzung 6312 A Anlagen 6313 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 6227 124. Sitzung Bonn, den 11. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 123. Sitzung, Seite 6221 A, Zeilen 13 und 14 statt „Press Independence und Critical Ability" in Genf: „Press Independence and Critical Ability" in Columbia/Missouri, Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 14. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Bading * 11. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Becher (Pullach) 11. 10. Bergmann * 12. 10. Blumenfeld 13. 10. Diekmann 13. 10. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 11. 10. Dröscher * 11. 10. Dr. Elbrächter 11. 10. Dr. Erhard 11. 10. Erpenbeck 11. 10. Gerlach * 12. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Dr. Häfele 13. 10. Hahn (Bielefeld) * 11. 10. Höhne 31. 10. Hussong 13. 10. Dr. Ils 13. 10. Frau Jacobi (Marl) 11. 10. Jahn (Marburg) 13. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Dr. Kempfler 13. 10. Frau Klee 11. 10. Klinker * 11. 10. Kriedemann * 13. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 13. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lemmer 13. 10. Lenz (Brüht) 31. 10. Lücker (München) * 11. 10. Mauk * 11. 10. Frau Meermann 12. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Müller (Aachen-Land) * 12. 10. Paul 13. 10. Frau Renger 13. 10. Riedel (Frankfurt) * 11. 10. Ruf 13. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 13. 10. Dr. Schulz (Berlin) 13. 10. Steinhoff 21. 10. Struve 11. 10. Weimer 11. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht b) Urlaubsanträge Dr. Czaja 20. 10. Frau Dr. Krips 22. 10. Dr. von Merkatz 3. 11. Anlage 2 Umdruck 285 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Entwicklungspolitik - Drucksache V/2144 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch in Zukunft .mit Nachdruck dafür Sorge zu tragen, daß Entwicklungshilfe in erster Linie nach entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vergeben wird. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, an der Finanzierung eines dritten EWG-Entwicklungsfonds nur unter der Voraussetzung teilzunehmen, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik an den zu vergebenden Aufträgen entsprechend dem deutschen Finanzanteil beteiligt wird. 3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die deutsche Personalplanung für den Einsatz in internationalen Organisationen in einer Hand zu vereinigen und auf diese Weise dazu beizutragen, daß die Tätigkeit in diesen Organisationen für Deutsche attraktiver wird. Bonn, den 10. Oktober 1967 Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 286 Änderungsantrag des Abgeordneten Memmel zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuß) über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe - Drucksachen V/302. V/1720 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Nummer 1 des Ausschußantrags — Drucksache V/1720 - werden die Worte „neben den Altersgruppen der 14- bis 25jährigen auch die die Unter-14jährigen" durch die Worte „sämtliche Altersgruppen bis zu 25 Jahren" ersetzt. Bonn, den 11. Oktober 1967 Memmel 6314 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 11. Oktober 1967 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prochazka (Drucksache V/2124 Frage 101): Hat nicht der deutsche Abnehmer ebenfalls einen Anspruch auf die technischen Neuerungen der nach den USA gelieferten neuen Typen 1600 und 1500 der Volkswagen AG, Wolfsburg, die aus Gründen der Reinhaltung der Luft mit erheblichem technischem Aufwand und einer elektronischen Einspritzpumpe zur Vernichtung der Abgase ausgestattet werden? Selbstverständlich hat der deutsche Abnehmer eines Kraftfahrzeugs einen Anspruch darauf, daß der heute erreichbare technische Fortschritt auf dem Gebiet der Abgasvernichtung auch ihm zugute kommt. Die Automobilindustrie in der Bundesrepublik wird schon in nächster Zukunft den zuständigen Ressorts ihre technischen Vorschläge unterbreiten. Die für die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlichen Vorarbeiten sind abgeschlossen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache V/2124 Frage 126) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Barth über ihre Familienpolitik, wie sie in der WAZ vom 27. September 1967 zitiert sind? Der Meldung der „Westdeutschen Allgemeinen" liegen Irrtümer und Mißverständnisse zugrunde. Es trifft nicht zu, daß Dr. Barth die Familienpolitik der Bundesregierung mißbilligt hat. Richtig ist, daß Dr. Barth in seinem Vortrag vor der Gemeindeakademie der Evangelischen Kirche in Essen die von der Bundesregierung zu Lasten kinderreicher Familien beschlossenen Maßnahmen bedauert hat. Dies ist jedoch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf geschehen, daß diese beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zum Ausgleich der hohen Defizite notwendig waren. Es trifft auch nicht zu, daß Dr. Barth aufgefordert haben soll, energisch gegen die Regierungspolitik zu protestieren. Richtig ist, daß Dr. Barth die Familienorganisationen aufgefordert hat, in der Öffentlichkeit stärker als bisher die Notwendigkeit einer systematischen Familienpolitik zu vertreten und sie gegen Angriffe auch publizistisch zu verteidigen.
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    Rede von Harry Liehr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Auftrag dieses Hauses an die Bundesregierung, einen Bericht über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu erstellen, geht auf das Jahr 1961 zurück und sollte bereits zum 1. Juli 1963 Erfüllung finden. Die Gründe dafür, daß der Bericht diesem Haus erst im Juni 1965 vorgelegt werden konnte, sind nachzulesen. Es gab jedenfalls viele Schwierigkeiten für diesen ersten Jugendbericht, für den es im Nachkriegsdeutschland kein Vorbild gab.
    Dies erklärt auch manche Mängel des Berichts. Ich nenne nur drei der unzulänglichen Voraussetzungen für den Jugendbericht des Bundes: 1. unzureichende wissenschaftliche Fundierung der Jugend-und Sozialhilfe, 2. ungenügende Grundlagenstatistiken, 3. mangelnde Kooperation aller Beteiligten.
    Dies alles, meine Damen und Herren, hat dem Bundesminister für Familie und Jugend zum Teil heftige Kritik eingebracht; ich füge hinzu: allerdings nicht immer eine sachorientierte Kritik. Alles in allem legt der Ausschuß für Familie und Jugend Wert auf die Feststellung, daß die kritische Würdigung des Jugendberichts als durchaus positiv empfunden worden ist. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung, so stellte der Ausschuß fest, daß nicht nur die nachfolgenden Berichte den in der Kritik genannten Erfordernissen Rechnung tragen, sondern daß auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse gezielter in die Praxis umgesetzt werden können. So gilt der Dank des Ausschusses — und ich bin



    Liehr
    gewiß: auch des ganzen Hauses — sowohl dem Herrn Bundesminister für Familie und Jugend und seinen Mitarbeitern als auch all denen, die sich durch ihre Kritik um die Weiterführung in der Sache bemüht haben.

    (Beifall in der Mitte.)

    Der Dank gilt aber vor allem auch den an der Jugendarbeit Beteiligten, besonders der großen Zahl der haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter in den Jugend-, Studenten- und Wohlfahrtsverbänden sowie in den Bildungszentren der Jugend- und Sozialhilfe.
    Der Jugendbericht bleibt bei allen Unzulänglichkeiten eine erste eindrucksvolle Bestandsaufnahme, die die Jugendpolitik im Wechselspiel von Bund, Ländern, Gemeinden sowie den freien Trägern für jeden greifbar macht.
    Zu diesem Jugendbericht möchte ich nun über den Schriftlichen Bericht hinaus einige Anmerkungen machen.
    Erstens. Zur Lage der Kinder. Dazu verweise ich zunächst auf die Einführung der Bundesregierung im Jugendbericht selbst, wo es u. a. heißt:
    Der Jugendbericht soll jeweils ein annähernd geschlossenes Bild von der Situation der deutschen Jugend in der modernen Gesellschaft geben. Er will es ermöglichen, an Lage und Verhalten der Jugend zu erkennen, wie die junge Generation von- der Kindheit an in ihren verschiedenen Lebensbereichen aufwächst.
    Dieser Absicht wird der Teil des Berichtes, der sich mit der Lage der Kinder befaßt, leider nicht gerecht. Es bleibt bedauerlich, daß zur Lage der Kinder und vor allem der behinderten Kinder so gut wie nichts gesagt worden ist.
    Im Ausschuß für Familie und Jugend gab es keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen Bund und Ländern nicht zur Vernachlässigung von Aufgaben führen dürfen, die die Lebenskraft und die Lebensfähigkeit der heranwachsenden Generation und damit der Gesellschaft von morgen beeinträchtigen können. Nach Meinung des Ausschusses muß hier zunächst einmal ohne Rücksichten auf Zuständigkeiten das Notwendige gesagt und das Erforderliche in die Wege geleitet werden.
    In diesem Zusammenhang empfehlen wir der Bundesregierung besonders die Beachtung der von den Sachverständigen im Ausschuß getroffenen Feststellungen. Ich verweise besonders auf den Abschnitt 3. d) und die Ausführungen, die von der Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge gemacht worden sind. Es würde der Bundesregierung gut anstehen, wenn möglichst bald — spätestens bei Fälligwerden des nächsten Schwerpunktberichtes im Jahre 1971 — ein ausgesprochener Kinderbericht vorgelegt werden würde, der die Lage der behinderten Kinder und Jugendlichen mit einschließt. Bis dahin aber sollte das Ministerium nach Auffassung des Ausschusses den vorgezeichneten Weg mit Ländern und Gemeinden gangbar machen helfen. Wie vielfältig dabei die Stationen des
    Weges sein können, hat uns der Mitberichterstatter des Gesundheitsausschusses, Herr Dr. Meinecke, im Ausschuß für Familie und Jugend verdeutlicht. Für seine Mühe und Anteilnahme möchte ich mich herzlich bedanken.
    Zweitens. Zum Verhältnis Jugend und Arbeitswelt. Meine Damen und Herren, vielleicht ist Ihnen aufgefallen, daß — im Gegensatz zum Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend — im Schriftlichen Bericht des Ausschusses zu diesem Teil — Verhältnis der Jugend zur Arbeitswelt — keine Feststellungen getroffen worden sind. Darf ich deshalb darauf hinweisen, daß wir uns ausdrücklich darauf begrenzt haben, dieses Thema zusammen mit dem federführenden Ausschuß für Arbeit zu beraten und insoweit auch von gesonderten Sachverständigenanhörungen Abstand zu nehmen. Wir hatten schon eine solche Runde. Beide Ausschüsse haben gemeinsam die dem Hause vorliegenden Gesetzentwürfe wie Arbeitsmarktanpassungsgesetz und Berufsausbildungsgesetz in die Beratungen einbezogen, Sachverständige dazu gehört, und wir wissen auch, daß von der Bundesregierung in Kürze der Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes vorgelegt werden wird.
    Wir haben also allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit davon Abstand genommen, eigene Beratungen und Sachverständigenanhörungen vorzunehmen. Ich glaube jedoch in Übereinstimmung mit dem ganzen Hause sagen zu dürfen: Wir haben es hier mit einer so herausragenden, aktuellen Aufgabe zu tun, die in die Bemühungen der Bundesregierung um wirtschaftliche Stabilität und sozialen Fortschritt eingreift, daß höchste Dringlichkeit geboten ist. Hier liegt die große Chance, gesetzliche Regelungen herbeizuführen, die das Berufsausbildungswesen modernisieren und zugleich den veränderten Arbeitsplatzbedingungen der Arbeitnehmer im Rahmen der Strukturveränderungen Rechnung tragen. Dabei wird man die Feststellungen der Bundesregierung im Jugendbericht nicht übersehen dürfen, wonach zwischen der Dauer der Schulbildung und dem Leistungsstand im Beruf ein enger Zusammenhang besteht.
    Es verdient unser aller Beachtung, wenn nahmhafte Wissenschaftler feststellen, daß unser Schulwesen reformiert werden muß, da es unter seinen überkommenen Voraussetzungen nicht gelungen ist, das Leistungspotential der Jugend über das festgestellte Maß hinaus noch weiter auszuschöpfen. Dies sollte vor allem die Länder drängen, nach Wegen zu suchen, die unter Berücksichtigung ihrer Zuständigkeiten dennoch für jeden gleiche Bildungschancen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten, unbeschadet des jeweiligen Wohnsitzes. Wir alle miteinander haben wohl die Verpflichtung, dem oft zitierten Bildungsgefälle innerhalb der Bundesrepublik zu begegnen. Jeder hat Anspruch auf möglichst qualifizierte Bildung und Ausbildung, die seinen Anlagen und Fähigkeiten gerecht wird und die ihn bis zum höchsten Maß seiner Leistungsfähigkeit fördert.
    Hierzu gehört auch die materielle Förderung. Der vorliegende Jugendbericht begrenzt sich leider im



    Liehr
    wesentlichen auf die Darstellung von Leistungen. Wichtiger aber ist, wie das Haus hier mehrmals übereinstimmend bekundet hat, die Neuordnung der Ausbildungsförderung. Die Erfahrungen der letzten Jahre sind, wie wir alle wissen, leider nicht sehr ermutigend gewesen. Das Haus hat ja mehrfach erlebt, wie seinen Willensbekundungen hier im Plenum Bedenken und Einsprüche der Länder gefolgt sind. In der Sache sind wir also leider nicht vorangekommen; rasche Lösungen sind bedauerlicherweise auch nicht in Aussicht.
    Nachdem auch der vom Hause vorgeschlagene Kompromiß, zu einem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern zu kommen, offenbar wenig Gegenliebe gefunden hat, müssen die dem Hause verbliebenen Möglichkeiten noch einmal ernsthaft erwogen werden. Dabei sollten — wenn ich an dieser Stelle ausnahmsweise einmal eine persönliche Bemerkung einflechten darf — auch Überlegungen mit einbezogen werden, wie sie vom Ministerium bisher leider nur der Presse, aber nicht dem Hause gegenüber geäußert worden sind: Eine organische Verknüpfung des Familienlastenausgleichs mit der Ausbildungsförderung. Jedenfalls haben wir es letzten Endes auch hier mit einem Vorgang zu tun, der die Kompliziertheit der Belastungen des Bund-Länder-Verhältnisses verdeutlicht, der für die Betroffenen sehr nachteilig ist. Er kann angesichts der gesellschaftlichen Notwendigkeiten und Dringlichkeiten alles in allem nur bedauert werden.
    Drittens. Zur politischen Bildung der Jugend. „Politische Bildung der Jugend ist für den Bestand und die Zukunft des demokratischen Staatswesens unerläßlich. Ihr muß sich auch die Jugendhilfe widmen." Diesen Grundsatz des Jugendberichts kann man wohl nur unterstreichen. Geht man davon aus, welche finanziellen und sonstigen Hilfen Bund, Länder und Gemeinden über lange Zeit hinweg für diesen Zweck gegeben haben, dann muß man hellhörig werden, wenn man nach den Ergebnissen forscht. Da liest man im Jugendbericht:
    Der politischen Bildungsarbeit fehlt es insgesamt an einer klaren Konzeption. Deswegen ist mancherorts Betriebsamkeit und Leerlauf mit im Spiel.
    Viele werden hier sicherlich die Frage stellen, wie es mit einer politischen Bildungsarbeit bestellt ist, wenn mehr als zwanzig Jahre nach dem Krieg noch ein so hartes Urteil gefällt werden muß.
    Hier möchte ich zunächst einschränkend darauf hinweisen, daß man erstens vieles nicht messen kann, selbst wenn die Veranstalter von Maßnahmen für -die politische Bildungsarbeit davon ausgehen, daß es — wie es so schön heißt — ein voller Erfolg gewesen sei, und daß man zweitens in der Tat nicht alles über einen Kamm scheren darf. Das heißt, man muß sich auch hier um Differenzierung der Probleme bemühen. Man muß z. B. sehen, welch großer Mangel an haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern besteht und wie stark die Fluktuation die Jugendgemeinschaften trifft. Dies alles darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, -daß auch in bezug auf die politische Bildung Quantität durch Qualität ersetzt werden muß.
    Manchen Antragstellern muß gesagt werden, daß Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan allein kein Ersatz für eine ideenreiche Jugend- und Bildungspolitik sein können. Was die Finanzierung der politischen Bildungsarbeit anlangt, so wurde bei den Ausschußberatungen dafür plädiert, strengere Maßstäbe für die Bezuschussung anzulegen, zugleich aber auch langfristige Bewilligungen von Mitteln für diese Zwecke herbeizuführen.
    Im übrigen empfehle ich besonders die Darstellung der Herren Professoren Dr. Ellwein und Dr. Messerschmidt im vorliegenden Bericht Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Sie haben ein' Thema angerührt, das von ganz besonderer Aktualität ist: das Verhältnis der jungen Generation zur Politik überhaupt. Auch wenn es hier unbequem sein sollte und verallgemeinerte Aussagen nicht von allen akzeptiert werden können, möchte ich doch nicht darauf verzichten, auf einige Feststellungen der Sachverständigen zu verweisen. Meine Damen und Herren, damit Sie nicht unnötig beunruhigt sind, was die Breite der Themen anlangt, darf ich einmal zwischendurch darauf hinweisen, daß der Jugendbericht der Bundesregierung immerhin — nach mehrjähriger Vorarbeit — über 200 Druckseiten umfaßt. Ich finde, man sollte den Versuch würdigen, die wichtigsten Dinge auch von der Ausschußberatung her dem Plenum noch einmal zu verdeutlichen.
    Herr Professor Ellwein führte laut Ausschußprotokoll vom 23. November 1966 u. a. aus:
    Auf Seite 28
    — des Berichts der Bundesregierung —
    ist in einer sehr guten Zusammenfassung von den Ursachen für das politische Desinteresse die Rede. Ich möchte nach meinen eigenen Erfahrungen noch sehr den Punkt -des Ohnmachtgefühls gegenüber dem politischen Betrieb, die Unüberschaubarkeit des politischen Betriebs unterstreichen. ... Es ist im Jugendbericht davon die Rede, daß eine verbreitete Sorglosigkeit gegenüber der Zukunft bestehe. Ich glaube, man muß hier noch schärfer formulieren. Das, was in der politischen Bildungsarbeit selbst ein Problem ist und was im Echo der Jugend ein noch viel größeres Problem ist, ist wohl dies: daß überhaupt kein Verhältnis zur Zukunft da ist, daß die Bilder, die Vorstellungen von dem, was dann werden soll, fehlen. Ich will nicht vergleichen, ich will vor allem nicht unzulässig vergleichen. Aber die Bewegung, die in der amerikanischen Jugend etwa durch die Raumforschung ausgelöst worden ist, hat bei uns überhaupt keine Entsprechung. Es gibt keine Vorstellung, auch keine Diskussion darüber, wie sich dieses Gemeinwesen entwikkeln wird, welche Aufgaben auf uns zukommen, wie die Lebensformen in den nächsten 20 Jahren aussehen werden. Das ist ein Punkt, über den man sich auch in ,der Öffentlichkeit stärker unterhalten müßte; denn man müßte die Wege erkennen, auf denen wir weitergehen können. Es ist nicht nur die deutsche Geschichtslosigkeit ein Problem, sondern im Grunde auch die deutsche Zukunftslosigkeit.



    Liehr
    Professor Dr. Ellwein sagte dazu nach einigen anderen Betrachtungen abschließend, nicht zuletzt an die Adresse dieses Hauses gewandt:
    Bedrückend ist, daß die politische Bildungsarbeit bei uns — nun kommt ein sehr schwieriges Thema, aber ich will es trotzdem in sehr wenigen Sätzen sagen — doch in einem erkennbaren Widerspruch zu dem Verhalten der Parteien und der Politiker steht. Daß wir diese Diskrepanz zwischen der praktischen Politik und wie sie stattfindet und dem, was theoretisch gelehrt wird, noch nicht ganz zu überwinden bereit sind und auch noch nicht dazu in der Lage sind, das hängt zum Teil mit den Leuten in der politischen Bildungsarbeit zusammen, und das hängt natürlich mit dem Verhalten der Parteien und der Politiker zusammen: Unsere Politiker haben es sich noch nicht angewöhnt, sich selber in Frage zu stellen... . Tendenziell ist es bei uns Stil, die eigene Meinung unter dem Stichwort des Richtigen, womöglich des Wahren zu verkaufen. Hier ist eine schwierige pädagogische Aufgabe der Politiker. Das wäre keine Aufgabe in einem Volk, das anders reagiert. Da wäre es nicht so wichtig, weil es da selbstverständlich ist, wenn jemand für seine Partei etwas sagt, daß es unter dieser Einschränkung zu sehen ist. Bei uns fehlt es an dieser Selbstverständlichkeit. ... Wir machen zu wenig deutlich, um es sehr schlicht zu sagen, daß eine politische Entscheidung ja normalerweise die Auswahl aus drei, vier Entscheidungsmöglichkeiten bedeutet, von .denen alle relativ viel Gutes an sich haben, und daß die Auswahl der zweiten Möglichkeit eben den Verzicht auf das Gute bedeutet, das mit der ersten, dritten und vierten Möglichkeit verbunden ist. Das ist, meine ich, ein Grunddefekt unseres politischen Denkens, daß das nicht deutlich genug ist. Diesen Grunddefekt zu überwinden, ist nicht nur Sache der Leute, die in der politischen Bildungsarbeit stehen, sondern auch Sache der amtierenden Politiker.
    Meine Damen und Herren, wir sollten gründlich darüber nachdenken, was hier gesagt worden ist, denn das führt uns auch zentral mit in die Ansatzpunkte der Diskussion hinein, mit denen wir es in den letzten Wochen und Monaten in fast allen Teilen der Bundesrepublik zu tun hatten.
    Herr Professor Dr. Messerschmidt, der weithin mit Professor Dr. Ellwein übereinstimmte, fügte dem späterhin in bezug auf die Jugend hinzu — ich zitiere —:
    Einer der wichtigsten Punkte scheint mir ..., daß diese Jugend nach wie vor, vielleicht noch stärker als kurz nach 1945, kritisch eingestellt ist. Sie ist aber dem Grundgesetz gegenüber loyal. Diese kritische Haltung, die in der politischen Bildung lange Jahre nicht sehr honoriert worden ist, muß heute sogar bewußt ausgebildet werden. Und die Politiker sollten nicht böse werden, wenn sie eine junge Generation heranwachsen sehen, die in diesem Sinne durchaus kritische Fragen stellt und nicht — je nach dem Willen derjenigen, die die Politik in der Öffentlichkeit jedenfalls führen — ja oder nein sagt. Diese kritische Haltung zu fördern, das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt der politischen Bildung heute zu sein. Wir haben viele Anzeichen dafür, daß in diesem Sinne die politische Bildung in den letzten Jahren sehr viel kräftiger geworden ist, sehr viel effizienter. Wir haben aber auch Zeichen, daß die Politiker selbst — also die Abgeordneten, aber auch die in der Exekutive Stehenden — mit Argusaugen auf bestimmte Ergebnisse der politischen Bildung sehen. Und das scheint mir ein böses Zeichen zu sein, um es ganz rückhaltlos zu sagen. Wenn eine Jugend zu Demokraten und damit zugleich zu einer kritischen Haltung erzogen wird, dann müssen die Politiker dazu ja sagen, auch wenn sich eine derartige kritische Haltung gegen politische Richtungen, gegen politische Entscheidungen oder gegen einzelne Politiker richtet, auch wenn diese Jugend provokatorisch fragt. Die Politiker müßten eigentlich froh sein, daß eine solche, eine größere Zahl von Jungen da ist.
    Meine Damen und Herren, gerade weil wir es gewohnt sind, auch Debatten solcher Art nur unter uns und mit unseren Argumenten zu führen, hat es vielleicht seinen Eigenwert, solche Stellungnahmen aus dem außerparlamentarischen Bereich auch einmal in diesem Sachzusammenhang auf uns wirken zu lassen. Jedenfalls wäre es wünschenswert, so glaube ich, wenn sie mit dazu beitrügen, uns selbst und die Parteien, die wir vertreten, gerade auch im Bewußtsein der jungen Generation attraktiver zu machen. Die Jugend muß das Gefühl haben, daß sie ernst genommen wird, und wir sollten auch Zeit für sie haben. Die junge Generation muß überall dort frühzeitig und vertrauensvoll zur Mitwirkung und Mitverantwortung hinzugezogen werden, wo es nur möglich ist. Man kann nicht das politische Engagement der Jugend fordern und dann, wie es speziell in den letzten Wochen und Monaten besonders spürbar war, mit unangemessenen Mitteln reagieren. Mit anderen Worten — und damit möchte ich den Mündlichen Bericht schließen —: Wir müssen auch dann das Engagement der Jugend wollen, wenn es uns unbequem wird oder, wie es auch schon geschehen ist, parteipolitischen Interessen zuwiderläuft.
    Darf ich nun noch einen Auftrag des Ausschusses erfüllen und ein paar begründende Feststellungen treffen, was den Antrag des Ausschusses, den Sie auf Seite 8 vorfinden, anbelangt. Ich glaube, daß das, was auf Seite 8 steht, so eindeutig ist, daß es wohl für sich selbst spricht. Nicht zuletzt eben auch darum, meine Damen und Herren, weil wir nicht mit dazu beitragen wollen, daß aus dem Berichtswesen ein Unwesen wird, d. h. daß sich Bundesregierung, Bundesrat und auch Bundestag laufend mit solchen Berichten und Stellungnahmen auseinandersetzen müssen. Eben deshalb wollen wir den gesetzlichen Auftrag, unter dem die Bundesregierung noch immer steht, und auch die Verpflichtungen, die



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    daraus für sie resultieren, durch eine Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes verbessern. Wir wollen also, daß die umfassenden Berichte über die Lage der Jugend künftighin nur in einem zehnjährigen Turnus erscheinen, zumal da, wie wir im Ausschuß festgestellt haben, kurzfristigere Veränderungen auch kaum vorher ausreichend meßbar sind. Dagegen soll das, was unter der Überschrift „Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendhilfe" verstanden werden kann, durch Schwerpunktberichte, d. h. durch Teilberichte, alle vier Jahre zur Darstellung kommen und dem Hause und seinen Ausschüssen Gelegenheit geben, sich dann auch mit den aktuellen Tatbeständen auseinandersetzen zu können.
    Unter Ziffer 2 des Ausschußantrages heißt es, daß der nächste Bericht zum Ende des Jahres 1967, also schon zum Ende dieses Jahres, fällig wird. Das entspricht noch dem gesetzlichen Auftrag, an den die Bundesregierung zur Zeit gebunden ist und auf den sie sich auch vom Thema her seit längerem eingestellt hat. Wir befinden uns also sowohl hinsichtlich der Terminsetzung, die in dem Antrag des Ausschusses ihren Ausdruck findet, als auch hinsichtlich der Gliederung solcher Berichte in völligem Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister und seinen Mitarbeitern. Erst nach Annahme des interfraktionellen Antrages, der die bestehende Rechtslage mit Wirkung vom 1. Januar 1968 verändern soll, können wir den Berichtszeitpunkt auf den Juli 1971 verlegen.
    Dieser interfraktionelle Antrag wird also die für die weitere Arbeit notwendige Basis schaffen. Dabei sind sich alle völlig darüber klar, daß es jetzt nicht darauf ankommt, etwa in Anlehnung an höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Zeit auch andere Komplexe anzugehen, sondern daß man sich ausschließlich auf diesen § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes zu beschränken hat. Der entsprechende Antrag wurde im Ausschuß einstimmig akzeptiert. Er hängt ursächlich mit den Beratungen und mit dem auf Seite 8 der Drucksache V/1720 aufgeführten Antrag des Ausschusses zusammen.
    Ich darf mir aus all diesen Gründen die Anregung erlauben, zunächst in zweiter und dritter Beratung über die Gesetzesänderung abzustimmen, weil erst danach das wirksam werden kann, was der Sache nach vom Ausschuß beantragt ist. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung bitten und für Ihre Aufmerksamkeit danken.

    (Beifall bei allen Fraktionen.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren! Inzwischen hat in diesem Hause eine Delegation des Parlaments von Indonesien unter Führung des Vizepräsidenten Ben Mang Reng Say Platz genommen. Ich darf die Herren Kollegen geziemend begrüßen.

(Beifall.)

Das Wort als Berichterstatter zu Punkt 4 b hat der Abgeordnete Horstmeier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Horstmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Liehr hat als Berichterstatter zum Jugendbericht die Zusammenhänge zwischen dem Ausschußantrag und dieser Gesetzesvorlage sehr eingehend erörtert. Ich brauche dem nichts mehr hinzuzufügen und kann mich auf ein paar Bemerkungen zum sachlichen Inhalt der Drucksachen V/1723 und V/2148 beschränken.
    Der erste vorliegende Bericht der Bundesregierung ist auf der Grundlage des § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes erstellt worden. Diese Bestimmung verpflichtete die Bundesregierung bisher, dem Bundestag und dem Bundesrat alle vier Jahre einen Bericht über die Lage der Jugend und über die Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendhilfe vorzulegen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll dieser Auftrag nun präzisiert werden. Außerdem sollen aus Gründen, die Herr Liehr auch schon eingehend dargelegt hat, andere Erhebungszeiträume vorgeschrieben werden.
    Neu in diesem Gesetzentwurf ist erstens die Teilung des Gesamtberichts. Der bisherige erste Teil über die Lage der Jugend soll in Zukunft nicht mehr alle vier Jahre, sondern nur noch alle zehn Jahre erstattet werden. Der zweite Teil, der Auskunft über die Schwerpunkte der Jugendhilfe geben soll, ist weiterhin alle vier Jahre vorzulegen
    Zweitens ist neu, daß die Bundesregierung zur Erstellung der Berichte jeweils eine Kommission zu beauftragen hat und den Berichten eine eigene Stellungnahme beifügen muß. Ich möchte dazu bemerken, daß es sich bei dieser in Rede stehenden Kommission natürlich um eine unabhängige Kommission. aus fachkundigen Persönlichkeiten handeln soll, so wie es in dem Antrag des Ausschusses im Schriftlichen Bericht zum Ausdruck kommt.
    Der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen glaubt, daß durch diese Änderung des § 25 Abs. 2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes dem Anliegen, das mit den Jugendberichten verfolgt wird, besser Rechnung getragen werden kann. Ich bitte daher das Hohe Haus, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.

    (Beifall.)