Rede:
ID0512307600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5123

  • date_rangeDatum: 6. Oktober 1967

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6185 A Absetzung von Punkt 25 der Tagesordnung 6185 A Amtliche Mitteilungen 6185 B, 6186 A Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Wienand: Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen 6186 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rente für geschiedene Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen . . 6186 B Frage des Abg. Felder: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung während der Hauptferienzeit Katzer, Bundesminister 6186 B Felder 6186 C Frage des Abg. Weigl: Einsatzmöglichket der Arbeitslosen im Arbeitsamtsbezirk Weiden 6186 C Frage des Abg. Reichmann: Beiträge der Landwirte zu den landwirtschaftlichen Alterskassen Katzer, Bundesminister 6187 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 6187 A Frage des Abg. Josten: Einbeziehung des Mittelstandes in die gesetzliche Rentenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . 6187 C Josten (CDU/CSU) 6187 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6187 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6188 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 6188 C Frage des Abg. Josten: Frage einer Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige Katzer, Bundesminister . . . . 6188 D Josten (CDU/CSU) 6189 A Frage des Abg. Burger: Überweisung von Versorgungsleistungen an Bewohner in Polen . . . . . 6189 A Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Mitbestimmungskommission Katzer, Bundesminister 6189 B Dr. Schellenberg (SPD) 6189 C Matthöfer (SPD) 6189 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Organisations- und Finanzreform der gewerblichen Unfallversicherung Katzer, Bundesminister 6190 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6190 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 Frage des Abg. Geldner: Klagen aus Mittelfranken wegen Lärmbelästigung durch Tiefflieger . . . . 6190 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Etwaige Konsequenzen - für das Unterhaltssicherungsgesetz aus dem Urteil eines Münchner Amtsgerichtes in einem Verfahren wegen Fahnenflucht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6191 B Fragen des Abg. Kaffka: Manöver „Sunshine Express" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6191 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6192 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Angebliche Nichtbeantwortung von Beschwerdebriefen an das Luftwaffenamt in Porz/Wahn betr. Gefährdungen durch Tiefflieger 6192 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Vergabe von Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen für Bundeswehrfahrzeuge an Betriebe im Zonengrenzgebiet Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6192 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6192 B Fragen des Abg. Büttner: Zurruhesetzung von Offizieren der Bundeswehr, Verteilung auf die Altersgruppen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6192 D Frage des Abg. Büttner: Tätigkeit von pensionierten Offizieren im öffentlichen Dienst bzw. in einem Privatbetrieb Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6193 A Büttner (SPD) 6193 B Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des früheren Bundesverteidigungsministers auf Fragen der Abg. Berkhan und Wienand Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6193 B Fragen des Abg. Jung: Gefährdung der Trinkwasser-Talsperre in Wahnbachtal (Siegkreis) — Vorschriften für Flugzeuge zum Schutz von Trinkwasser-Talsperren und Wohngebieten 6193 C Frage des Abg. Prochazka: Nach den USA gelieferte neue Typen 1600 und 1500 der Volkswagen AG . . 6193 D Fragen des Abg. Opitz: Zahlung von Autobahngebühren durch deutsche Touristen in Nachbarländern 6193 D Fragen des Abg. Dr. Imle: D-Zug-Zuschläge Wittrock, Staatssekretär . . . . . 6194 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 6194 B Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Flugsicherungsmaßnahmen im zivilen und militärischen Bereich Wittrock, Staatssekretär 6195 A Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Bundesgesetzliche Regelung über die Sicherheit im Luftverkehr Wittrock, Staatssekretär 6195 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 6195 C Frage des Abg. Ramms: Erfüllung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen Wittrock, Staatssekretär 6195 C Ramms (FDP) 6195 D Fragen des Abg. Böhm: NATO-Flugplatz Ingolstadt/Manching — Errichtung eines bayerischen Zentralflughafens Wittrock, Staatssekretär 6196 A Böhm (SPD) 6196 A Opitz (FDP) 6196 C Frage des Abg. Moersch: Verkaufbare Grundstücksreserven der Deutschen Bundesbahn Wittrock, Staatssekretär . . . . 6196 D Moersch (FDP) 6197 A Haar (Stuttgart) (SPD) 6197 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Stillegung von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn in Zonenrand-und Bundesausbaugebieten - Verstärkte Förderung des Straßenbaues Wittrock, Staatssekretär 6197 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6198 A Frau Schanzenbach (SPD) 6198 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Fernsehempfang in den Zonenrandgebieten, insbesondere Hessens . . . . Bornemann, Staatssekretär . . . . 6199 A Dr. Enders (SPD) 6199 B Frage des Abg. Folger: Selbstwählfernverkehr nach Italien mit Ausnahme Südtirols Bornemann, Staatssekretär . . . 6199 D Folger (SPD) 6200 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2181, V/2143) 6200 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Sänger, Dr. Burgbacher, Dr. Arnold, von Eckhardt, Rackert, Rock u. Gen.) (Drucksache V/1874) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wettbewerbsfähigkeit der Tageszeitungen (Drucksache V/1722) Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6200 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6201 D Schmücker, Bundesminister . . . . 6208 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6209 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6210 B Sänger (SPD) 6212 D Genscher (FDP) . . . . . . . 6214 B Rock (CDU/CSU) . . . . . . . 6215 C Raffert (SPD) . . . . . . . . 6216 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6219 B Nächste Sitzung 6221 D Berichtigung 6221 Anlagen 6223 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6185 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 121. Sitzung, Seite 6117 C, Zeile 2 statt Reinholz (CDU/CSU) : Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach* - 6. 10. Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 6. 10. Beuster 6. 10. Blachstein 6. 10. Blumenfeld 6. 10. Brück (Köln) 6. 10. Dr. Burgbacher 6. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. van Delden 6. 10. Deringer 6. 10. Dr. Dittrich 6. 10. Ehnes 6. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Erhard 6. 10. Ertl 6. 10. Dr. Even 6. 10. Faller 6.10. Geldner 6. 10. Gerlach* 7. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 7. 10. Gscheidle 6. 10. Haage (München) 6. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hähne 31. 10. Hussong 7. 10. Dr. Ils 6. 10. Iven 6. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Kiep 6. 10. Dr. KLiesing (Honnef) 6. 10. Dr. Kopf 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Kunze 31. 10. Kurlbaum 6. 10. Langebeck 31. 10. Lemper 6. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Dr. Lohmar 6. 10. Lücker (München) * 6. 10. Majonica 6. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Müller (Aachen-Land) 6. 10. Picard 7. 10. Dr. Pohle 6. 10. Prochazka 6. 10. Reinholz 30. 11. Richarts * 6. 10. Rommerskirchen 6. 10. Ruf 13. 10. Saam 6. 10. Sänger 6. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 6. 10. Schlager 6. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 6. 10. Schoettle 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Schwabe 6. 10. Dr. Serres 6. 10. Dr. Sinn 6. 10. Spitzmüller 6. 10. Dr. Starke (Franken) 6. 10. Stein (Honrath) 6. 10. Steinhoff 21. 10. Frau Stommel 6. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Dr. Wahl 7. 10. Walter 6. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. Dr Wilhelmi 6. 10. Zebisch 6. 10. Zoglmann 6. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 5. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2124 Frage 20) Wieviel Prozent unserer Mitbürger im Alter von mehr als 65 Jahren sind schätzungsweise für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen? Zur Zeit erhalten etwa 2,5 % der über 65jährigen Mitbürger, das sind rund 180 000 Personen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6224 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V/2124 Fragen 62 und 63) : Steht die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, neue Exportselbstbeschränkungsabkommen für Mosaikfliesen, Schirme und möglicherweise Feuerzeuge bei den bevorstehenden Japan-Verhandlungen abzuschließen, nicht im Widerspruch zu den Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers anläßlich der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. September 1967 wie aber auch anderen Gelegenheiten, bei welchen er das Einfuhrdefizit als nicht ungefährlich bezeichnete? Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre grundsätzlich liberale Handelspolitik dahin gehend zu modifizieren, daß künftig bei Klagen der sich konkurrenziert fühlenden Industriezweige der Weg der Exportselbstbeschränkung mit allen nachteiligen Folgen für den deutschen Markt gewählt wird, wobei in Kauf genommen wird, daß ein nicht unbeträchtliches Volumen der Einfuhr über Exportselbstbeschränkungsabkommen manipuliert wird? Das deutsche Einfuhrdefizit des Jahre 1967 — also ein Außenhandelssaldo, der nicht durch stark steigende Ausfuhren, sondern durch rückläufige Einfuhr entstanden ist — ist durch das ungewöhnlich niedrige Niveau der Inlandsnachfrage verursacht. Es ist selbstverständlich, daß diese unbefriedigende und den Zielen des Stabilitätsgesetzes widersprechende Lage nicht durch punktuelle Regulierungen verändert werden kann. Bundestag und Bundesrat haben dem durch ihre konjunkturpolitischen Beschlüsse auch Rechnung getragen. Nur auf diese Weise sind Unterbeschäftigung und Produktivitätsverluste in unserem Land wie das Einfuhrdefizit und damit die durch deutsche Rezession verursachten Schwierigkeiten in anderen Ländern zu beseitigen. Wir sind auf dem Wege dahin. Die Wirkung auf unsere Importe und damit auf die Deutschlandexporte der Lieferländer wird ein Vielfaches von dem betragen, was punktuelle Änderungen, z. B. im Liberalisierungsgrad, zu erreichen vermögen. Das gilt nach beiden Seiten, nach oben wie nach unten. Es gilt also auch für Exportselbstbeschränkungen, die im Falle einer Marktstörung den Einfuhrzuwachs während einer Übergangszeit in den Grenzen halten sollen, die dem betroffenen deutschen Wirtschaftszweig die Anpassung ermöglicht. Darüber wird auch mit Japan verhandelt werden. Bei Mosaikfliesen (nicht Mosaik und Fliesen) ist eine derartige Marktstörung vorhanden. Bei den anderen Erzeugnissen wird dies noch geprüft. Die Handelspolitik der Bundesregierung bleibt der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung verpflichtet. Jede andere Position würde den Verbraucher, den Arbeitnehmer und die deutsche Wirtschaft schädigen. Diese weltoffene Handelspolitik wird aber nur dann erfolgreich geführt werden können, wenn in Einzelfällen Anpassungschancen gewährt werden; im Einvernehmen mit allen Betroffenen, im Inland wie im Ausland. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/2124 Fragen 77 und 78): Trifft es zu, daß Ersatzdienstpflichtige von der Ableistung des Ersatzdienstes auch dann nicht zurückgestellt werden, wenn sie bereits länger als zwei Semester an einer Hochschule studiert haben? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß bei der Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen die gleichen Grundsätze angewandt werden wie bei der Zurückstellung von Wehrpflichtigen? Ersatzdienstpflichtige werden nach § 11 des Ersatzdienstgesetzes wie Wehrdienstpflichtige nach § 12 des Wehrpflichtgesetzes u. a. wegen besonderer persönliche Härte vom Ersatzdienst zurückgestellt, wenn die Einberufung einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen würde. Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel dann der Fall, wenn mehr als ein Drittel des Ausbildungsabschnittes verstrichen ist. Dem liegt vor allem der Gedanke zugrunde, ein Dienstpflichtiger soll nicht den gesamten Ausbildungsabschnitt erneut durchlaufen müssen, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Diesem Grundsatz wird in der Praxis der Verwaltungsbehörden entsprochen. Bei Studierenden wird während eines Semesters nicht einberufen. Läßt sich schon nach kürzerer Zeit als einem Drittel des Studiums nicht mehr an das Bisherige anknüpfen oder ergibt sich sonst eine besondere Härte — z. B. Wegfall eines Stipendiums —, so wird auch vorher zurückgestellt. Es kommt dabei stets auf .die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. Im übrigen möchte ich erwähnen, daß Abiturienten jegliche Unterbrechung ihres späteren Studiums stets dadurch vermeiden können, daß sie sich vor Beginn ihres Studiums zur Erfüllung ihrer Wehroder Ersatzdienstpflicht melden, also bevor sie von Amts wegen dazu herangezogen werden. Das Bundesverteidigungsministerium und mein Haus arbeiten in Fragen des Wehrpflichtrechts eng zusammen, um die Gleichbehandlung von Wehrdienst- und Ersatzdienstpflichtigen zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2124 Frage 79) : Hält die Bundesregierung die Beibehaltung der bisherigen Regelung, wonach der geschiedenen Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen gemäß § 592 RVO nur dann eine Rente entsprechend § 590 RVO gewährt wird, wenn der Unfall sich nach dem 1. Juli 1963 ereignet hat, für angemessen? Eine Rente für eine frühere Ehefrau des Versicherten hat es in der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Inkrafttreten des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes am 1. 7. 1963 nicht gegeben. Nicht nur nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz, sondern auch nach den anderen Änderungsgesetzen im Bereich der Sozialversicherung gelten neue Vorschriften in der Regel nur für Versicherungsfälle, die nach dem Inkrafttreten der Änderungsgesetze eintreten. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, auch im Unfallversiche- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6225 rungs-Neuregelungsgesetz. Bei der Beratung dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber den Katalog der Ausnahmen gegenüber dem Entwurf sogar noch um einige Vorschriften erweitert. § 592 einzubeziehen, hat er jedoch nicht für gerechtfertigt gehalten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2124 Frage 116) : Auf welche Weise soll die Deutsche Bundespost die 300 Millionen DM erwirtschaften, die die Bundesregierung als zusätzliche Abgabe in den Haushaltsentwurf 1968 eingesetzt hat? Nach § 21 des Postverwaltungsgesetzes hat die Deutsche Bundespost jährlich 6 2/3 % ihrer Betriebseinnahmen als Ablieferung an den Bund abzuführen. Nachdem durch die Investitionen das Eigenkapital der Deutschen Bundespost im Jahre 1964 auf 12,1 % abgesunken war, wurde von seiten des Eigentümers Bund auf einen Teil dieser Ablieferung verzichtet. Im Jahre 1966 vereinbarte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit dem Bundesminister der Finanzen eine jährliche Ablieferung in Höhe von 7 % des Eigenkapitals, während der überschießende Betrag zur Erhöhung des Eigenkapitals der Post belassen wurde. Dieser zur Erhöhung des Eigenkapitals dienende Betrag wurde nun um die in der Frage genannten 300 Mio. DM gekürzt. Diese 300 Mio. DM sind für die Deutsche Bundespost keine Frage der Erwirtschaftung, sondern ein Problem der Deckung des Bedarfs an Finanzierungsmitteln. Sie mindern die der Deutschen Bundespost für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Eigenmittel und müssen durch Fremdmittel ersetzt werden, um die Investitionen in der vorgesehenen Höhe durchführen zu können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/2124 Fragen 117, 118 und 119) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach eine Sekretärin des deutsch-französischen Jugendwerks in Paris entlassen wurde, weil sie in der Zeitung Combat einen Artikel veröffentlichte, der sich mit der Person Bundeskanzler Kiesingers kritisch auseinandersetzte? Bei Bejahung der Frage 117, hat .die Bundesregierung von dieser Entlassung gewußt oder sie gefordert? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Angestellten des deutsch-französischen Jugendwerks nur die politische Ansicht der jeweiligen Regierung vertreten dürfen? Diese Pressemeldungen treffen zu. Die Bundesregierung hat von dieser Entlassung weder etwas gewußt, noch hat sie diese gefordert. Sie hat von diesem Vorgang am 26. 9. 1967 erfahren, als das Entlassungsschreiben bereits abgesandt war. Dieser Ansicht ist die Bundesregierung nicht.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Dann rufe ich zusätzlich die Frage 91 des Abgeordneten Kaffka ,auf:
    Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, die Entsendung deutscher Truppen zu dem in Frage 90 erwähnten Manöver zu unterlassen?
    Bitte sehr!


Rede von Eduard Adorno
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Manöver „Sunshine Express" gehört zu einer Serie von NATO-Ubungen, die alljährlich zur Überprüfung des Ausbildungsstandes und der Einsatzbereitschaft der sogenannten „Allied Mobile Force" (beweglicher Eingreifverband SACEURs) durchgeführt werden.
Derartige Übungen erfordern wegen ihrer Eigenart, der multinationalen und integrierten Zusammensetzung des Verbandes sowie wegen der besonderen Transport-, Einsatz- und Versorgungsbedingungen ,und .auch wegen ihrer Finanzierung aus einem gemeinsamen NATO-Fonds eine langfristige Vorbereitung. So wurde die diesjährige Übung bereits 1965 von SHAPE entworfen und 1966 endgültig festgelegt. Dabei wurde die Bundesregierung — wie auch ,die übrigen NATO-Partner — konsultiert.

(die Durchführung der Übung notwendig machen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kaffka. Herr Staatssekretär, welche NATO-Partner haben Truppen zu diesem Manöver geschickt? Herr Kollege, die Bundesregierung bedauert, weitere Antworten zu diesem Fragenkomplex nicht geben zu können. Sie ist bereit, zusätzliche Fragen im Verteidigungsausschuß zu behandeln. Ich komme zu Frage 92 des Abgeordneten Dr. Mommer: Trifft es wirklich zu, daß beim Luftwaffenamt in Porz/Wahn Berge von Beschwerdebriefen über Gefährdungen der Bevölkerung durch Tiefflieger unbeantwortet liegenbleiben? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 3. Oktober 1967 liegt vor. Sie lautet: Es trifft nicht zu, daß Beschwerdebriefe beim Luftwaffenamt unbeantwortet liegenbleiben. Jeder Brief wird nach Ablauf einer durch den Arbeitsgang bei Dienststellen üblichen Zeitspanne schriftlich beantwortet. Die Bearbeitung der vom 1. 1. bis 31. 8. 1967 beim Luftwaffenamt eingegangenen Beschwerden und Schadenersatzanträge ist bis auf einige wenige Beschwerden und Schadensmeldungen abgeschlossen. Ich komme zu Frage 93 des Abgeordneten Dr. Jahn Ist die Bundesregierung bereit, in der Zukunft Reparaturund Instandsetzungsaufträge für Bundeswehrfahrzeuge aller Art an Betriebe im Zonengrenzgebiet zu vergeben? Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Kollege, die Bundesregierung vergibt nach wie vor im Rahmen des Möglichen Instandsetzungsaufträge für Bundeswehrfahrzeuge auch an Betriebe im Zonengrenzgebiet. Dieser Grundsatz gilt für die sogenannte Truppenund Feldinstandsetzung, soweit sie nicht aus Gründen der Einsatzbereitschaft und Ausbildung von der Truppe durchgeführt werden muß. Die sogenannte Depotinstandsetzung wird aus militärisch-logistischen Gründen teils bei den Schweren Instandsetzungseinheiten der Truppe, teils in zivilen Betrieben durchgeführt, die .so disloziert sind, daß sie auch im Verteidigungsfall ihre Tätigkeit möglichst lange fortsetzen können. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jahn. Herr Staatssekretär, bestehen Beschränkungen für Reparaturen bestimmten Bundeswehrmaterials für das Zonengrenzgebiet? Ich werde diese Frage gern prüfen lassen. Zweite Frage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der letzten Zeit Verlegungen von Reparaturaufträgen aus dem Zonenrandgebiet erfolgt sind, die seit nahezu zehn Jahren nach dort vergeben wurden? Bei diesen Verlegungen spielten wirtschaftliche Überlegungen nur eine untergeordnete Rolle. Herr Kollege Jahn, das ist mir nicht bekannt. Darf ich Ihnen das schriftlich geben, und sind Sie bereit, mir darauf eine Antwort zu geben? Ich bin gern bereit, Ihnen darauf eine Antwort zu geben. Ich komme zur Frage 94 des Abgeordneten Büttner: Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Offiziere der Bundeswehr bis heute von der Möglichkeit, sich bei vollendetem 52., 54., 56. und 58. Lebensjahr pensionieren zu lassen, Gebrauch gemacht haben? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die Fragen 94 und 95 mit dem Einverständnis des Herrn Kollegen Büttner gemeinsam beantworte? Einverstanden! Bitte sehr! Dann rufe ich noch die Frage 95 des Abgeordneten Büttner auf: Wie verteilen sich die in Frage 94 erwähnten vorzeitigen Pensionierungen auf die einzelnen Altersgruppen? Die Zurruhesetzung von Offizieren der Bundeswehr vor Ablauf der allgemeinen Altersgrenze, die 60 Jahre beträgt, richtet sich nach dem Gesetz über die Altersgrenzen der Berufssoldaten. Dieses Gesetz gibt dem Dienstherrn die Möglichkeit, Offiziere nach Überschreiten der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand zu versetzen. Der Gesetzgeber hat jedoch nicht dem Offizier einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Zurruhesetzung gegeben. Um ein Absinken des Offiziersbestandes infolge der ungünstigen Altersschichtung bis 1976 zu vermeiden, wunden von 1962 bis 1966 1358 Offiziere mit Erreichen der besonderen oder gemischten Parlamentarischer Staatssekretär Adorno Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Die gemischte Altersgrenze liegt zwischen der besonderen und der allgemeinen. Eine weitere Unterteilung wurde bisher nur für die Jahre 1965 und 1966 ermittelt. Danach 'sind von 1007 Offizieren, welche die besondere Altersgrenze erreicht haben, 242 Offiziere in den Ruhestand versetzt worden, und zwar 51 Oberste von 85 mit vollendetem 58. Lebensjahr, 79 Oberstleutnante von insgesamt 187 mit vollendetem 56. Lebensjahr, 61 Majore von insgesamt 297 mit vollendetem 54. Lebensjahr und 51 Hauptleute von 438 mit dem 52. Lebensjahr. Das sind im Querschnitt der pensionierten Offiziere 24 %. Dann komme ich zur Frage 96 des Abgeordneten Büttner: Wie viele der in Frage 94 erwähnten Ruhegehaltsempfänger haben eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit Anrechnung ihrer Bezüge auf das Ruhegehalt und wie viele in einem Privatbetrieb ohne Anrechnung auf das Ruhegehalt aufgenommen? Herr Kollege, von den Offizieren im Ruhestand haben 105 eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufgenommen, hiervon 80 vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze, also vor Erreichen ,des 60. Lebensjahres. Die Zahl der Offiziere, die eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen haben, ist nicht bekannt, da gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes Empfänger von Versorgungsbezügen nur verpflichtet sind, dem für die Versorgung zuständigen Wehrbereichsgebührnisamt ,die Annahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu melden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Büttner. Herr Staatssekretär, wenn Sie, wie Sie ausgeführt haben, die Antwort auf die Frage, wie viele von den pensionierten Offizieren in den Ruhestand gegangen sind und wie viele eine Arbeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen haben, nicht geben können, — können Sie eine ungefähre Zahl sagen? Nein, das kann ich zu meinem Bedauern nicht, weil wir hier gar keine Anhaltspunkte haben. Damit kommen wir zur Frage 97 des Herrn Abgeordneten Ollesch: Hält der Bundesverteidigungsminister die von seinem Vorgänger im Amt im Verteidigungsausschuß gegebene Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Berkhan und Wienand, die unter dem Aktenzeichen: T/W T IV 6 Az.: 90 66 15 dem Ministerium vorliegen, aufrecht? Ich würde auch diese Fragen mit Genehmigung .des Herrn Präsidenten gern im Zusammenhang beantworten. Dann rufe ich ferner die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Ollesch auf: Ist es zutreffend, daß die in Frage 97 erwähnte Antwort des früheren Bundesverteidigungsministers von einem oder mehreren Beamten seines Hauses vorbereitet wurde, gegen den oder die zu dieser Zeit in derselben Angelegenheit Ermittlungen wegen des Verdachts der passiven Bestechung liefen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Ihre Fragen, die Sie bereits im Januar gestellt hatten, kann ich immer noch nicht beantworten. Zwar sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen inzwischen weiter fortgeschritten — in einem Teilkomplex ist bereits Anklage erhoben worden —, die Erörterung des Sachverhalts würde aber auch jetzt noch in ein anhängiges Strafverfahren störend eingreifen. Ich bitte Sie daher, Ihre Fragen bis zum Abschluß der Hauptverhandlung, die Anfang kommenden Jahres stattfinden soll, zurückzustellen. Keine Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe die Fragen 99 und 100 des Herrn Abgeordneten Jung auf: Welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus der Gefährdung der Trinkwasser-Talsperre im Wahnbach-tal Welche besonderen Vorschriften für Flugzeuge — zum Beispiel über Mindesthöhe und sogenannte Warteräume zum Ablassen des Treibstoffes — sind zum Schutz von Trinkwasser-Talsperren und Wohngebieten erlassen worden? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Leber vom 25. September 1967 lautet: Das Ablassen von 40 000 1 Treibstoff aus einer Boeing 727 der Deutschen Lufthansa am 14. August 1967, zwischen ca. 14.00 und 14.30 Uhr geschah aus 2500 m Höhe in einem Gebiet zwischen Hennef und Waldbröl. Bei diesem Vorgang sind etwa 400-450 km zurückgelegt worden, so daß bei Berücksichtigung der Turbulenzen, Windverhältnisse, Verdunstung und sonstiger Einflußgrößen eine kaum meßbare Größe schädlicher Konzentration den Boden erreichte. Die Wahnbachtalsperre ist dabei in wenigen Sekunden überflogen worden. Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung aus diesem Vorfall nicht zu ziehen. Besondere oder allgemeine Vorschriften für den Fall des Ablassens von Treibstoff, das einen Notfall darstellt und sich bisher in der Bundesrepublik auf sehr wenige Fälle im Laufe der letzten Jahre beschränkt, gibt es nicht. Es hängt vom Einzelfall ab, ob noch genügend Höhe gewonnen und z. B. die See oder wenig bewohnte Gebiete erreicht werden können. Ist dies nicht der Fall, wird in jedem Fall die Sorge um das Menschenleben die Entscheidung des verantwortlichen Flugzeugführers bestimmen. Dann rufe ich die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Prochazka auf. Ist der Fragesteller im Saal? — Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ich rufe ferner die Fragen 102 und 103 des Herrn Abgeordneten Opitz auf: Hält es die Bundesregierung für richtig, daß deutsche Touristen in einigen Nachbarländern Autobahngebühren zahlen müssen, während in der Bundesrepublik von Bewohnern dieser Länder derartige Gebühren beim Benutzen unserer Autobahnen nicht verlangt werden? Ist die Bundesregierung bereit, sofern nicht bereits geschehen, der europäischen Verkehrsministerkonferenz eine einheitliche Regelung dieser in Frage 102 erwähnten Frage innerhalb der EWG vorzuschlagen? Vizepräsident Dr. Jaeger Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Leber vom 25. September 1967 lautet: Die Bundesregierung sieht davon ab, Werturteile über das in einigen Ländern angewandte Prinzip der Autobahn-Baufinanzierung durch Gebührenerhebung abzugeben. Soweit Gebühren erhoben werden, erfolgt in diesen Ländern keine Diskriminierung der Ausländer, da auch die dortigen Inländer Gebühren zu zahlen haben. Die Bundesregierung hält es nicht für richtig, bei uns Ausländer einer Gebührenpflicht zu unterwerfen. Die Gebührenfrage ist im Rahmen der Conférence Européenne des Ministres des Transports Wir kommen dann zur Frage 104 des Abgeordneten Dr. Imle: Welche Gründe haben die Deutsche Bundesbahn veranlaßt, ab 1. August D-Zug-Zuschläge nur dann noch für gültig anzuerkennen, wenn sie den gleichen Datumsstempel wie die Fahrkarte tragen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Die Bundesbahn hat die bis 1964 gültige Vorschrift, daß Zuschlagkarten kein früheres Geltungsdatum tragen dürfen als der zugehörige Fahrausweis, wiedereingeführt, und zwar nachdem sie festgestellt hatte, daß in erheblichem Umfang Schnellzugzuschläge zu mehr als einer Fahrt benutzt worden sind. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihnen inzwischen bekanntgeworden, daß diese Neuregelung z. B. bei den Reisebüros zu einem Rückgang des Verkaufs von Zuschlagkarten bis zu 50 % geführt hat, weil jetzt niemand mehr das Risiko eingehen will, eine Karte zu haben, die nachher verfällt, wenn sie nicht mit dem dazugehörigen Fahrtausweis gelöst worden ist? Solche Informationen sind mir nicht bekannt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein derart nachhaltiger Rückgang des Verkaufs von Zuschlagkarten bei den Reisebüros eingetreten ist. Denn in der Regel kauft der Fahrgast die Fahrkarte zusammen mit der Zuschlagkarte. Die Fälle, in denen eine Zuschlagkarte auf Vorrat gekauft wird, oder die Fälle, in denen nachträglich die Hauptreisestrecke umdisponiert wird — nur um solche Fälle würde es sich handeln —, werden alsoselten sein, so daß ich mir nicht vorstellen kann, daß der Umsatz bei den Reisebüros um 50 % zurückgegangen ist. Ich bin aber gern bereit, dieser Frage nachzugehen. Bei allen wird das nicht der Fall sein; aber ich werde Ihnen Material darüber zuleiten. Ich bitte darum, Herr Abgeordneter. Gilt damit die nächste Frage als beantwortet? Nein. Dann rufe ich die Frage 105 des Herrn Abgeordneten Dr. Imle auf: Hat man bei der in Frage 104 erwähnten Regelung daran gedacht, daß Reisende, wenn sich evtl. die Hauptreisestrecke ändert, den Zuschlag schon vorher gelöst haben und damit bei Nichtbenutzung eines nicht zuschlagpflichtigen Zuges die Zuschlagkarte verfällt? Diese Frage darf ich wie folgt beantworten: Ein Reisender, der vor Antritt der Fahrt umdisponiert, kann sich den Preis für die früher beschafften Fahrausweise und für die Zuschläge innerhalb der Geltungsdauer am Schalter erstatten lassen. Er kann auch später noch innerhalb von sechs Monaten schriftlich reklamieren, muß dann allerdings den Abzug von Gebühren in Kauf nehmen. Einzelne Zuschlagkarten ohne zugehörigen Fahrausweis werden bis zum angegebenen ersten Geltungstag am Schalter zurückgenommen. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie sagten gerade, daß die Karten innerhalb von sechs Monaten zurückgegeben werden können. Wie mir bekannt ist, beträgt die Gebühr bei der Rücknahme einer Fahkarte 3 DM. Der Fahrgast müßte dann noch 1 DM zuzahlen, wenn er die 2 DM zurückhaben wollte. Herr Abgeordneter, der Zeitraum von sechs Monaten bezieht sich auf den Fahrtausweis. Wenn der Fahrtausweis und die Zuschlagkarte zurückgegeben werden, lohnt es sich schon, weil dann ein wesentlich höherer Betrag zu erstatten ist. Aber es dreht sich hier doch um das Problem, daß die Hauptreisestrecke geändert wird, so daß ein D-Zug-Zuschlag nicht mehr benötigt wird, oder um den Fall, daß man in einem anderen Zug als vorgesehen fährt, z, B. mit einem Eilzug. Dann braucht man bei der Rückfahrt auch nicht mehr die entsprechende D-Zug-Zuschlagkarte. Es würde dann doch zu Schwierigkeiten führen, wenn ich nur die Zuschlagkarte zurückgeben könnte. Herr Abgeordneter, es ist durchaus einzuräumen, daß jede Regelung ihre Mängel hat. Aber ich glaube, die Zahl der Fälle, in denen hinsichtlich der Reisestrecke umdisponiert worden ist, ist, wie ich bereits vorhin ausführte, doch recht gering. Staatssekretär Wittrock Ich darf darauf hinweisen, daß die jetzt wieder praktizierte Regelung immerhin bis 1964 Gültigkeit hatte. Die Aufhebung der damals — bis 1964 — gültigen Regelung hat zu einer so großen Zahl von Mißbrauchsfällen und zu einem finanziellen Ausfall für die Deutsche Bundesbahn geführt der übrigens bis in die Größenordnung von 2 bis 3 Millionen DM geschätzt wird —, daß die Bundesbahn sich auch unter Berücksichtigung kaufmännischer Gesichtspunkte dazu entschlossen hat, die alte Regelung wieder einzuführen. Das ist der Sachverhalt. Wir kommen zu Frage 106 des Abgeordneten Haar Hält die Bundesregierung die Koordinierung der Flugsicherungsmaßnahmen im zivilen und militärischen Bereich für ausreichend? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Ich darf die Frage 106, Herr Abgeordneter, mit ja beantworten. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Luftfahrtkoordinierungsausschuß hinweisen, der vom Bundesminister für Verkehr und vom Bundesminister der Verteidigung getragen wird. Wir kommen zu Frage 107 des Abgeordneten Haar Hält die Bundesregierung es für erforderlich, eine bundesgesetzliche Regelung über die Sicherheit im Luftverkehr für Verkehrsflugzeuge beschleunigt herbeizuführen und dabei die Militärluftfahrt einzubeziehen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Die Frage 107 möchte ich wie folgt beantworten. Die gesetzliche Regelung der Sicherheit des Luftverkehrs — einschließlich der Verkehrsflugzeuge und der Militärluftfahrt — ist durch das Luftverkehrsgesetz und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften, weiterhin durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung und durch das Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt gegeben. Diese gesetzlichen Vorschriften werden der Entwicklung der Luftfahrt und dem sich daraus ergebenden Sicherheitsbedürfnis laufend angepaßt. Hierbei werden internationale Maßstäbe zugrunde gelegt. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Polizei sowie die auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der Bundesrepublik stationierten Truppen nach § 30 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes von einigen seiner Vorschriften abweichen können, wenn dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben — aber unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung — erforderlich ist. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wörner. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in den Vereinigten Staaten im Augenblick überprüft wird, ob nicht im Hinblick auf ganz bestimmte Geschehnisse neue Bestimmungen erlassen werden müssen, und ist die Bundesregierung bereit, sich mit der amerikanischen Regierung in Verbindung zu setzen, um von deren Erfahrungen und Überlegungen zu profitieren? Herr Abgeordneter, ich bin sicher, daß die zuständigen Organe sich ständig konsultieren. Ich durfte bereits ausführen, daß die bei uns geltenden Bestimmungen laufend den gesteigerten Sicherheitsbedürfnissen angepaßt werden. Ich werde mich darüber informieren, ob auch die notwendige Konsultation mit den entsprechenden Organen anderer Staaten stattfindet. Ich rufe die Frage 108 des Abgeordneten Ramms auf: Nach welchem Plan wird von der Deutschen Bundesbahn an der Erfüllung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen vom 14. August 1963 Bitte, Herr Staatssekretär! Wittrock, Staatssekretär im. Bundesministerium für Verkehr: Herr Abgeordneter, ich darf die Frage wie folgt beantworten: Für die Beseitigung von Bahnübergängen wird ein mittelfristiger Bedarfsplan erarbeitet. Dies ist die Aufgabe eines Koordinierungsausschusses für Straßenbauplanung. In diesem Ausschuß wirken alle Straßenbaulastträger unter Beteiligung der Deutschen Bundesbahn zusammen. Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ramms. Besteht die Möglichkeit, daß die Arbeit dieses Ausschusses beschleunigt wird? Ich bin überzeugt, daß der Ausschuß bereits mit der möglichen Beschleunigung tätig ist. Sicherlich wird der Ausschuß auch in Zukunft bestrebt sein, die erforderlichen Arbeitsergebnisse so schnell wie möglich vorzulegen. Herr Abgeordneter, ich möchte nicht den Eindruck entstehen lassen, als wenn gerade auf diesem so wichtigen Gebiet schuldhaftes Zögern festzustellen sei. Ich möchte doch darauf hinweisen, daß in den Jahren 1964 bis 1966 insgesamt 1673 unbeschrankte Bahnübergänge beseitigt worden sind. Sie können aus dieser sicherlich eindrucksvollen Zahl entnehmen, daß hier im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten — die Bundesbahn hat in diesem Zeitraum für diesen Zweck 'immerhin 140 Millionen DM zur Verfügung stellen müssen — das Notwendige so schnell wie möglich geschehen ist; das wird auch in Zukunft der Fall sein. Ich rufe die Frage 109 des Abgeordneten Böhm auf: Entspricht es den Tatsachen, daß nach Verlegung des Aufklärungsgeschwaders 51 „Immelmann" der NATO-Flugplatz Ingolstadt/Manching als möglicher Standort des bayerischen Zentralflughafens in Erwägung gezogen wird? Herr Abgeordneter, es besteht kein Grund, die Frage, die Sie gestellt haben, aufzuwerfen. Nach Auskunft des Bundesministers der Verteidigung wird nämlich die Verlegung des Geschwaders nicht in Betracht gezogen. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind dem Ministerium Pressemeldungen bekannt — die angeblich durch das Bundesverteidigungsministerium bestätigt worden sind —, wonach doch ein Abzug des Aufklärungsgeschwaders 51 erfolgen soll? Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen versichern, daß im Bundesverkehrsministerium alle Presseveröffentlichungen über die Vorbereitung und die Auseinandersetzung betreffend das Großflughafenprojekt im Raum von München verfolgt werden. Zu diesem konkreten Punkt kann ich Ihnen aber nur sagen: nach Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums — sie ist neuesten Datums -wird eine Verlegung des Geschwaders nicht in Betracht gezogen. Ich rufe die Frage 110 des Abgeordneten Böhm auf: Teilt die Bundesregierung die Meinung des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Hundhammer, daß die Errichtung eines bayerischen Zentralflughafens in Ingolstadt/Manching die mit Abstand beste Losung wäre und sich am besten und leichtesten realisieren ließe? Herr Abgeordneter, diese Frage kann nicht beantwortet werden. Dafür gibt es einen recht einfachen Grund: Der Bundesminister für Verkehr hatte keinen Anlaß, die in der Öffentlichkeit und auch in der Presse erörterten denkbaren Projekte abzuwägen. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr ist erst dann gegeben, wenn nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens über einen Genehmigungsantrag zu entscheiden ist. Die verfahrensmäßige Vorbereitung ist Sache der bayerischen Staatsregierung, so daß der Bundesminister für Verkehr, wenn er im Sinne Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, eine Antwort gäbe, die Zuständigkeit der bayerischen Staatsregierung verletzen würde. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm. Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung eine baldige Entscheidung über den Standort eines bayerischen Großflughafens für erforderlich? Ich glaube, diese Entscheidung ist alsbald erforderlich. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm. Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung, auf die Wahl des Standorts eines bayerischen Zentralflughafens Einfluß zu nehmen? Herr Abgeordneter, ich durfte bereits zum Ausdruck bringen, daß die Wahl des Standorts eines Flughafens eine Landesangelegenheit ist, so daß die Bundesregierung die Zuständigkeit der Bayerischen Staatsregierung verletzten würde, wenn hier ein unmittelbarer Einfluß ausgeübt würde. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Opitz. Herr Staatssekretär, nach Ihren vorhergehenden Antworten besteht also die Möglichkeit, daß die Landesregierung zunächst alle Raumordnungsmaßnahmen durchführt und dann im anschließenden Genehmigungsverfahren von der Bundesregierung erfährt, daß es nicht gestattet wird. Herr Abgeordneter, es ist selbstverständlich, daß eine gewisse Konsultation erfolgt. Ich darf Ihnen z. B. sagen, daß in einer Kommission, die die Aufgabe hatte, die verschiedenen denkbaren Projekte zu untersuchen ich denke an die Kommission, die als Oechsle-Kommission bekanntgeworden ist —, der Bundesminister für Verkehr vertreten war. Die Konsultationsmöglichkeit besteht also. Nur wäre es unzulässig und nach meiner Auffassung eine Mißachtung des Raumordnungsverfahrens, wenn der Bundesminister für Verkehr vor Abschluß eines solchen Verfahrens eine Entscheidung etwa gar hier im Plenum des Bundestages verkündete. Ich komme damit zur Frage 111 des Herrn Abgeordneten Moersch: Wie groß sind die verkaufbaren Grundstücksreserven der Deutschen Bundesbahn? Bitte sehr! Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn können bei einer Gesamtgrundstücksfläche von rund 115 000 ha etwa 1300 ha unbebautes Gelände als entbehrlich bezeichnet werden. Diese entbehrlichen Grundstücke sind jedoch nicht alle als verkaufbar im Sinne Ihrer Frage anzusehen; denn es handelt sich da zum Teil um Restparzellen, wie Straßenteile, Wege, Böschungsteile, Staatssekretär Wittrock Ödland und Grundstücke zwischen abzweigenden Strecken, für die sich keine Verkaufsinteressenten finden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch. Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß die Bundesbahn z. B. in Großstadtnähe — ich denke hier an den Raum Stuttgart und auch an Ludwigsburg — seit Jahrzehnten Grundstücksreserven besitzt, die für neue Bahnhofsbauten vorgesehen waren, die aber jetzt nicht mehr in Frage kommen und die aus allgemeinen Gründen nützlicherweise für andere Zwecke verwendet werden sollten, was aber leider nicht möglich ist, weil die Bundesbahn sie nicht abgibt? Herr Abgeordneter, ich kann nur das sagen, was ich Ihnen bereits in der Antwort auf Ihre Frage mitteilen durfte. Der Bundesminister für Verkehr hat diese Auskunft von dem Vorstand der Bundesbahn erhalten. Ich möchte aber vielleicht doch noch ergänzend hinzufügen, daß Ihre Frage für mein Haus Anlaß ist, sich eine Gesamtübersicht über den Grundstücksbesitz der Bundesbahn zu verschaffen. Sie wissen, die Bundesbahn verwaltet ihren Grundbesitz in voller Autonomie. Wir werden uns eine Ubersicht über den Grundbesitz beschaffen, und dann wird es möglich sein, aus eigener Verantwortung seitens des Bundesverkehrsministers zu dem von Ihnen angeschnittenen Problem Stellung zu nehmen. Im übrigen dürfte es ganz gewiß sachdienlich und aus allgemeinen Erwägungen förderlich sein, wenn konkrete Einzelfälle, die Anlaß zu Beanstandungen geben könnten, dem Bundesminister für Verkehr mitgeteilt werden. Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch. Herr Staatssekretär, ist es denn nicht so, daß die hier wiedergegebenen Zahlen von der Bundesbahn auf Grund des jetzigen oder des früher geplanten Umfanges der Betätigung der Bundesbahn errechnet worden sind, daß etwa mit Inkrafttreten der Pläne Ihres Hauses eine neue Situation entsteht und damit auch sehr viel mehr Grundstücke verfügbar würden, als sie die Bundesbahn bisher für die Offentlichkeit verfügbar gemacht hat, weil sie andere Vorstellungen von ihrem Verkehrsaufkommen hatte? Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nicht sagen, von welchen Vorstellungen die Hauptverwaltung der Bundesbahn ausgegangen ist, als sie dem Bundesminister für Verkehr die Auskunft erteilt hat, die ich Ihnen inhaltlich wiedergegeben habe. Ich darf nur annehmen, daß der Vorstand und die Hauptverwaltung diese Auskunft in voller Gewissenhaftigkeit erarbeitet und dann gegeben haben. Ich möchte meinen, daß möglicherweise eine Veränderung des gesamten Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn zu Konsequenzen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Grundstücken führen wird, beispielsweise in Bereichen, in denen Nebenstrecken stillgelegt werden. Ich darf Ihnen sagen, daß es darüber in einzelnen Fällen auch bereits konkrete Vorstellungen gibt, so etwa die Vorstellung, die stillgelegte Trasse für andere Verkehrszwecke — ich meine, in einem konkreten Einzelfall — nutzbar zu machen. Insoweit also dürfen Sie sicher sein, daß die verantwortlichen Organe der Deutschen Bundesbahn sich an die nach Wirksamwerden des verkehrspolitischen Programms deis Bundesverkehrsministers gegebene Situation anpassen werden. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ist Ihrem Hause bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn bisher schon in begrenztem Umfange Grundstücke zum Kauf angeboten hat? Das ist mir bekannt. Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haar. Sind Sie mit mir der Auffassung, daß in Ballungsgebieten auch künftig die Notwendigkeit besteht, für die im Schichtdienst stehenden Bundesbeamten und -arbeiter Wohnungen zu bauen, wo das zweckmäßig und notwendig erscheint? Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Ich bitte auch die Antwort, die ich auf die Frage des Abgeordneten Moersch gegeben habe, so zu verstehen — und in diese Richtung zielte die Frage —, daß die entbehrlichen Grundstücke für Erwerbszwecke zur Verfügung gestellt werden sollen; „entbehrlich", das heißt: es kommen nur Grundstücke in Betracht, die die Bundesbahn nicht selbst, sei es zu welchen Zwecken auch immer, nutzen muß. Wir kommen zur Frage 127 — auf Drucksache zu V/2124 — des Abgeordneten Dr. Kempfler: Erscheint es nicht sinnvoll, die Bearbeitung oder mindestens Entscheidung der bisher eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Verfahren zur Stillegung von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn in Zonenrandund Bundesausbaugebieten so lange zurückzustellen, bis über die neue Verkehrskonzeption Herr Abgeordneter, das ist geschehen: die Bearbeitung von Stillegungsanträgen, die das Zonenrandgebiet betreffen, wurde weitestgehend gestoppt. Eine Zusatzfrage. Gilt das auch für das Bundesausbaugebiet? Das gilt für das Bundesausbaugebiet prinzipiell entsprechend. Dann kommen wir zur Frage 128 des Abgeordneten Dr. Kempfler: Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen. daß in Gegenden, in denen Strecken der Deutschen Bundesbahn stillgelegt werden, der Straßenbau verstärkt gefördert wird, da ja hier der Schwerverkehr auf den Straßen erhalten bleiben soll? Herr Abgeordneter, die Auswirkung einer beabsichtigten Stillegungsmaßnahme auf das Straßennetz und auf den Straßenbau ist im Stillegungsverfahren zu berücksichtigen und wird stets berücksichtigt. Eine sinnvolle zeitliche Abstimmung der jeweiligen Maßnahmen auf Schiene und Straße wird in jedem Falle angestrebt. Frage 129 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler: Wird die Bundesregierung darum bemüht sein, daß die Stilllegung solcher in Frage 127 erwähnter Strecken solange ausgesetzt wird, bis das Straßennetz in einem Zustand ist, der den Anforderungen des dort verstärkten Schwerverkehrs entspricht? Herr Abgeordneter, die Berücksichtigung raumpolitischer und auch gesamtwirtschaftlicher Gesichtspunkte kann im Einzelfall einer beantragten Streckenstillegung entgegenstehen. Wenn also keine geeignete Straße zur Aufnahme des Ersatzverkehrs zur Verfügung steht, dann kann auch nicht stillgelegt werden. Selbstverständlich werden die laus dem verkehrspolitischen Programm sich ergebenden Rückwirkungen bei der künftigen Bearbeitung von Anträgen auf Stillegung zu berücksichtigen sein. Eine Zusatzfrage? — Bitte! Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß sowohl bei der Frage, ob stillgelegt wird, als auch bei der Frage, wann stillgelegt wird, der Zustand des Straßennetzes in dem betreffenden Gebiet ganz besonders geprüft und berücksichtigt wird? Herr Abgeordneter, das dürfen Sie annehmen. Ich darf darauf hinweisen, daß das Stilllegungsverfahren, das übrigens keineswegs immer zu einer Stillegung führen muß, gesetzlich geregelt ist. Die örtlich verantwortlichen Stellen und auch die Landesregierung haben die Möglichkeit und die Pflicht, Belange wie die des Straßenbaus oder auch die raumpolitischen Belange im Stillegungsverfahren zur Geltung zu bringen. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kempfler. Herr Staatssekretär, darf ich darüber hinaus annehmen, daß bei der Planung 'der Bundesstraßen weitgehend auch die Frage berücksichtigt wird, ob das betreffende Gebiet durch die Bundesbahn gut bedient ist? Herr Abgeordneter, Sie dürfen das annehmen. Sie dürfen auch davon ausgehen, daß in den ständig notwendigen Koordinierungen zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Auftragsverwaltung gerade diesem Punkt die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet wird. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schanzenbach. Herr Staatssekretär, haben Sie nach dem, was Sie soeben ausgeführt haben, den Eindruck, daß die Straße im Renchtal ausreicht, um den durch eine Stillegung der Renchtalbahn auf sie zukommenden Mehrverkehr aufzunehmen? Frau Abgeordnete, ich bitte um Nachsicht, daß ich die Frage, ob die Straße im Renchtal ausreicht, den Verkehr, der etwa durch eine Stilllegung der Bahnstrecke auf die Straße übergeführt wird, aufzunehmen, in Ermangelung hinreichender Ortskenntnis jetzt nicht beantworte. Ich bin gern bereit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Ich darf nur generell sagen: Voraussetzung für eine Stillegung ist, daß der Verkehr auf einer Eisenbahnstrecke schon in einem sehr starken Maße zusammengeschrumpft ist, so daß schon eine gewisse Verlagerung auf die Straße eingetreten ist. Natürlich muß eine ausreichende Gewähr dafür bestehen, daß der noch auf der Schiene befindliche Restverkehr, um den es sich handelt und der konkret von einer Stillegungsmaßnahme betroffen wird, im Falle einer Stillegung von der Straße verkraftet werden kann. Das halte ich für ein selbstverständliches Prinzip. Ich werde den von Ihnen erwähnten Fall überprüfen lassen, um festzustellen, ob dieses Prinzip, das ich soeben 'dargestellt habe, in dem konkreten Fall berücksichtigt wird. Ich darf darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, daß Ihre Frage eigentlich keine Zusatzfrage, sondern eine neue Frage war. Die Angelegenheit ist damit wohl erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das PostVizepräsident Dr. Jaeger und Fernmeldewesen. Ich rufe die Frage 112 des Abgeordneten Dr. Enders auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Netz der Lückenfullsender östlich der Demarkationslinie dichter ist als auf der westlichen Seite und daß somit die Bewohner jenseits des Eisernen Vorhangs einen besseren Fernsehempfang besitzen als unsere Zonenrandbewohner? Herr Staatssekretär, bitte! Es ist der Bundesregierung bekannt, daß östlich der Demarkationslinie das Füllsendernetz für das erste ZonenFernsehprogramm dichter ist als im hessischen Zonenrandgebiet für das erste Programm der ARD. Dies erklärt sich aus folgendem Grund. Wegen der bergigen Geländestruktur im Versorgungsgebiet des Zonen-Fernsehsenders Inselsberg sind viele kleine Lücken vorhanden, die durch Füllsender geringer Strahlungsleistung geschlossen wurden. Diese kleinen Sender können wegen der geringen Leistung nicht in ,das Bundesgebiet einstrahlen. Im hessischen Zonenrandgebiet strahlen dagegen drei Großsender Ob die Fernsehversorgung östlich der Demarkationslinie mit ,dem ersten Zonen-Fernsehprogramm vergleichsweise besser ist als die Versorgung .des hessischen Zonenrandgebietes mit dem ersten Fernsehprogramm der ARD, kann von hier aus nicht beurteilt werden, weil hierfür umfangreiche örtliche Messungen in beiden Gebieten notwendig wären. Eine Zusatzfrage. Herr Präsident, die drei Fragen beinhalten den gleichen Stoff. Ich wäre dankbar, wenn ,die drei Fragen geschlossen beantwortet werden könnten. Dann rufe ich noch die Fragen 113 und 114 Ides Abgeordneten Dr. Enders auf: Wurden vom Bundespostministerium Verbesserungen für den Empfang des Zweiten Fernsehprogramms im hessischen Zonenrandgebiet vorbereitet und mit dem gleichen Ziel Kontakte zum Ersten Programm aufgenommen? Gibt es Termine für die Auftragsvergabe und die Inbetriebnahme neuer Lückenfüllsender im hessischen Zonenrandgebiet und für den weiteren Ausbau und die Betreuung ,des Netzes an Schwerpunktorten Der Aufbau der Fernsehsender zur Ausstrahlung des zweiten Fernsehprogramms im hessischen Zonenrandgebiet ist mit der Inbetriebnahme des Fernsehsenders „Hoher Meißner" im Frühjahr dieses Jahres abgeschlossen worden. Damit ist bereits eine wesentliche Verbesserung für den Empfang des zweiten Fernsehprogramms im hessischen Zonenrandgebiet eingetreten. Allerdings konnten erst nach der Inbetriebnahme dieses Fernsehsenders die Versorgungslücken festgestellt und die Planung zur Auffüllung dieser Lücken eingeleitet werden. Für die Fernsehversorgung mit dem ersten Programm ist in diesem Gebiet der Hessische Rundfunk allein zuständig, mit dem die Bundespost bei der Planung von Füllsendern in Kontakt steht. Jedoch ist meiner Verwaltung über den weiteren Ausbau des Füllsendernetzes für das erste Fernsehprogramm noch nichts bekannt. Zur Frage 114 wäre zu antworten: Die Aufträge für die im hessischen Zonenrandgebiet aufzubauenden Lückenfüllsender in Bevölkerungsschwerpunkten werden, soweit die Planung bereits abgeschlossen ist, noch in diesem Jahr erteilt. Der Aufbau und die Inbetriebnahme hängen, sofern sich bei der Grundstückserschließung und bei Abschluß der Zustimmungsverfahren keine Schwierigkeiten ergeben, ausschließlich von der Lieferund Montagekapazität der Firmen ab. Es wird angestrebt, daß auch im hessischen Zonenrandgebiet bis Ende 1968 über 90 v. H. der Bevölkerung das zweite Fernsehprogramm empfangen können. Die Fernsehversorgung in diesem Gebiet beträgt z. Z. rund 85 v. H. Die Stadt Fulda selbst ist bereits mit dem zweiten Programm und sogar mit dem dritten Programm versorgt. Zusammenfassend darf ich zu allen drei Fragen feststellen, daß die Deutsche Bundespost seit langem mit großem Nachdruck um eine gute Fernsehversorgung im hessischen Zonenrandgebiet bemüht ist. Sie sind also mit mir der Meinung, daß es notwendig war, im Rahmen des osthessischen Zonenrandgebietes weitgehende Maßnahmen zu ergreifen, um zu einer Verbesserung des Fernsehempfangs beizutragen? Jawohl, Herr Abgeordneter. Wie ich schon sagte, ist die Bundespost seit langem mit großem Nachdruck um die gute Fernsehversorgung im hessischen Zonenrandgebiet bemüht gewesen. Ich habe Ihnen in großen Zügen darstellen können, welche Maßnahmen bereits getroffen sind und welche in der nächsten Zukunft noch bevorstehen. Wir kommen zur Frage 115 des Abgeordneten Folger: Warum ist mit vielen Orten in Italien der Selbstwahlfernverkehr moglich, aber mit keinem Ort in Südtirol? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Grundsätzlich sind von unserer Seite aus für die allgemeine Durchführung des Selbstwählferndienstes mit Italien alle gebührenund vermittlungstechnischen Voraussetzungen gegeben. Ob allerdings überall in Italien die Ziel-Ortsnetze wie z. B. in Südtirol bereits jetzt ankommend technisch erreichbar sind, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Der AusStaatssekretär Bornemann bau der Automatisierung und damit auch die Auswahl der einzelnen Zielgebiete erfolgen in jedem Lande nach eigenen Gesichtspunkten und nach den dort vorhandenen technischen Möglichkeiten. Selbst aber beim Vorliegen dieser technischen Erreichbarkeit ist es in die Entscheidung der Ankunftsverwaltung gestellt, diese Ortsnetze zuzulassen oder nicht. Die Deutsche Bundespost hat naturgemäß auf den technischen Ausbau der ankommenden Möglichkeiten wie auch auf die Entscheidung der fremden Ankunftsverwaltung keinen Einfluß. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Folger. Herr Staatssekretär, haben Sie eine Vorstellung davon, daß in Italien vielleicht andere als technische Gründe maßgebend sind, warum ausgerechnet Südtirol nicht an den Selbstwählfernverkehr angeschlossen ist? Darüber ist mir nichts bekannt. Es ist ja außer Südtirol noch eine ganze Reihe anderer Gebiete nicht im Selbstwählfernverkehr erreichbar. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir stehen am Ende der Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind. Meine Damen und Herren, während der Fragestunde habe ich festgestellt, daß Herr Abgeordneter Struve nach einjähriger schwerer Krankheit wieder zurückgekehrt ist. Ich darf Sie, verehrter Herr Kollege, herzlich begrüßen und Ihnen unsere besten Wünsche für Ihre weitere Genesung aussprechen. Wir kommen nunmehr zu dem Zusatzpunkt, den wir zu Beginn der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt haben: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — Drucksachen V/2128, V/2143 — Berichterstatter: Abgeordneter Lange Ich nehme an, daß eine Berichterstattung nicht notwendig ist. — Das Haus verzichtet, zumal der Herr Berichterstatter im Augenblick als Schriftführer festgehalten ist. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 26 der Tagesordnung: a)