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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 6185 A Absetzung von Punkt 25 der Tagesordnung 6185 A Amtliche Mitteilungen 6185 B, 6186 A Fragestunde (Drucksachen V/2124, zu V/2124) Fragen des Abg. Wienand: Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen 6186 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rente für geschiedene Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen . . 6186 B Frage des Abg. Felder: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung während der Hauptferienzeit Katzer, Bundesminister 6186 B Felder 6186 C Frage des Abg. Weigl: Einsatzmöglichket der Arbeitslosen im Arbeitsamtsbezirk Weiden 6186 C Frage des Abg. Reichmann: Beiträge der Landwirte zu den landwirtschaftlichen Alterskassen Katzer, Bundesminister 6187 A Reichmann (FDP) . . . . . . . 6187 A Frage des Abg. Josten: Einbeziehung des Mittelstandes in die gesetzliche Rentenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . 6187 C Josten (CDU/CSU) 6187 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 6187 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6188 A Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 6188 C Frage des Abg. Josten: Frage einer Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige Katzer, Bundesminister . . . . 6188 D Josten (CDU/CSU) 6189 A Frage des Abg. Burger: Überweisung von Versorgungsleistungen an Bewohner in Polen . . . . . 6189 A Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Mitbestimmungskommission Katzer, Bundesminister 6189 B Dr. Schellenberg (SPD) 6189 C Matthöfer (SPD) 6189 D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus: Organisations- und Finanzreform der gewerblichen Unfallversicherung Katzer, Bundesminister 6190 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 6190 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 Frage des Abg. Geldner: Klagen aus Mittelfranken wegen Lärmbelästigung durch Tiefflieger . . . . 6190 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen Etwaige Konsequenzen - für das Unterhaltssicherungsgesetz aus dem Urteil eines Münchner Amtsgerichtes in einem Verfahren wegen Fahnenflucht Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6191 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6191 B Fragen des Abg. Kaffka: Manöver „Sunshine Express" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6191 C Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6192 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Angebliche Nichtbeantwortung von Beschwerdebriefen an das Luftwaffenamt in Porz/Wahn betr. Gefährdungen durch Tiefflieger 6192 A Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Vergabe von Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen für Bundeswehrfahrzeuge an Betriebe im Zonengrenzgebiet Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6192 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6192 B Fragen des Abg. Büttner: Zurruhesetzung von Offizieren der Bundeswehr, Verteilung auf die Altersgruppen Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6192 D Frage des Abg. Büttner: Tätigkeit von pensionierten Offizieren im öffentlichen Dienst bzw. in einem Privatbetrieb Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 6193 A Büttner (SPD) 6193 B Fragen des Abg. Ollesch: Antwort des früheren Bundesverteidigungsministers auf Fragen der Abg. Berkhan und Wienand Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6193 B Fragen des Abg. Jung: Gefährdung der Trinkwasser-Talsperre in Wahnbachtal (Siegkreis) — Vorschriften für Flugzeuge zum Schutz von Trinkwasser-Talsperren und Wohngebieten 6193 C Frage des Abg. Prochazka: Nach den USA gelieferte neue Typen 1600 und 1500 der Volkswagen AG . . 6193 D Fragen des Abg. Opitz: Zahlung von Autobahngebühren durch deutsche Touristen in Nachbarländern 6193 D Fragen des Abg. Dr. Imle: D-Zug-Zuschläge Wittrock, Staatssekretär . . . . . 6194 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 6194 B Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Flugsicherungsmaßnahmen im zivilen und militärischen Bereich Wittrock, Staatssekretär 6195 A Frage des Abg. Haar (Stuttgart) : Bundesgesetzliche Regelung über die Sicherheit im Luftverkehr Wittrock, Staatssekretär 6195 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 6195 C Frage des Abg. Ramms: Erfüllung der §§ 2 und 3 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen Wittrock, Staatssekretär 6195 C Ramms (FDP) 6195 D Fragen des Abg. Böhm: NATO-Flugplatz Ingolstadt/Manching — Errichtung eines bayerischen Zentralflughafens Wittrock, Staatssekretär 6196 A Böhm (SPD) 6196 A Opitz (FDP) 6196 C Frage des Abg. Moersch: Verkaufbare Grundstücksreserven der Deutschen Bundesbahn Wittrock, Staatssekretär . . . . 6196 D Moersch (FDP) 6197 A Haar (Stuttgart) (SPD) 6197 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 III Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Stillegung von Nebenstrecken der Deutschen Bundesbahn in Zonenrand-und Bundesausbaugebieten - Verstärkte Förderung des Straßenbaues Wittrock, Staatssekretär 6197 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) 6198 A Frau Schanzenbach (SPD) 6198 C Fragen des Abg. Dr. Enders: Fernsehempfang in den Zonenrandgebieten, insbesondere Hessens . . . . Bornemann, Staatssekretär . . . . 6199 A Dr. Enders (SPD) 6199 B Frage des Abg. Folger: Selbstwählfernverkehr nach Italien mit Ausnahme Südtirols Bornemann, Staatssekretär . . . 6199 D Folger (SPD) 6200 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2181, V/2143) 6200 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Sänger, Dr. Burgbacher, Dr. Arnold, von Eckhardt, Rackert, Rock u. Gen.) (Drucksache V/1874) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Wettbewerbsfähigkeit der Tageszeitungen (Drucksache V/1722) Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 6200 C Moersch (FDP) . . . . . . . . 6201 D Schmücker, Bundesminister . . . . 6208 B Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 6209 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 6210 B Sänger (SPD) 6212 D Genscher (FDP) . . . . . . . 6214 B Rock (CDU/CSU) . . . . . . . 6215 C Raffert (SPD) . . . . . . . . 6216 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . 6219 B Nächste Sitzung 6221 D Berichtigung 6221 Anlagen 6223 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6185 123. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 121. Sitzung, Seite 6117 C, Zeile 2 statt Reinholz (CDU/CSU) : Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach* - 6. 10. Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 6. 10. Beuster 6. 10. Blachstein 6. 10. Blumenfeld 6. 10. Brück (Köln) 6. 10. Dr. Burgbacher 6. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. van Delden 6. 10. Deringer 6. 10. Dr. Dittrich 6. 10. Ehnes 6. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Erhard 6. 10. Ertl 6. 10. Dr. Even 6. 10. Faller 6.10. Geldner 6. 10. Gerlach* 7. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 7. 10. Gscheidle 6. 10. Haage (München) 6. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Hähne 31. 10. Hussong 7. 10. Dr. Ils 6. 10. Iven 6. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Kiep 6. 10. Dr. KLiesing (Honnef) 6. 10. Dr. Kopf 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Kunze 31. 10. Kurlbaum 6. 10. Langebeck 31. 10. Lemper 6. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Dr. Lohmar 6. 10. Lücker (München) * 6. 10. Majonica 6. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Müller (Aachen-Land) 6. 10. Picard 7. 10. Dr. Pohle 6. 10. Prochazka 6. 10. Reinholz 30. 11. Richarts * 6. 10. Rommerskirchen 6. 10. Ruf 13. 10. Saam 6. 10. Sänger 6. 10. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 6. 10. Schlager 6. 10. Dr. Schmidt (Offenbach) 6. 10. Schoettle 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Schwabe 6. 10. Dr. Serres 6. 10. Dr. Sinn 6. 10. Spitzmüller 6. 10. Dr. Starke (Franken) 6. 10. Stein (Honrath) 6. 10. Steinhoff 21. 10. Frau Stommel 6. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Dr. Wahl 7. 10. Walter 6. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. Dr Wilhelmi 6. 10. Zebisch 6. 10. Zoglmann 6. 10. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 5. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/2124 Frage 20) Wieviel Prozent unserer Mitbürger im Alter von mehr als 65 Jahren sind schätzungsweise für ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise auf Sozialhilfe angewiesen? Zur Zeit erhalten etwa 2,5 % der über 65jährigen Mitbürger, das sind rund 180 000 Personen, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments 6224 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 des Abgeordneten Dr. Frerichs (Drucksache V/2124 Fragen 62 und 63) : Steht die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, neue Exportselbstbeschränkungsabkommen für Mosaikfliesen, Schirme und möglicherweise Feuerzeuge bei den bevorstehenden Japan-Verhandlungen abzuschließen, nicht im Widerspruch zu den Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers anläßlich der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. September 1967 wie aber auch anderen Gelegenheiten, bei welchen er das Einfuhrdefizit als nicht ungefährlich bezeichnete? Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre grundsätzlich liberale Handelspolitik dahin gehend zu modifizieren, daß künftig bei Klagen der sich konkurrenziert fühlenden Industriezweige der Weg der Exportselbstbeschränkung mit allen nachteiligen Folgen für den deutschen Markt gewählt wird, wobei in Kauf genommen wird, daß ein nicht unbeträchtliches Volumen der Einfuhr über Exportselbstbeschränkungsabkommen manipuliert wird? Das deutsche Einfuhrdefizit des Jahre 1967 — also ein Außenhandelssaldo, der nicht durch stark steigende Ausfuhren, sondern durch rückläufige Einfuhr entstanden ist — ist durch das ungewöhnlich niedrige Niveau der Inlandsnachfrage verursacht. Es ist selbstverständlich, daß diese unbefriedigende und den Zielen des Stabilitätsgesetzes widersprechende Lage nicht durch punktuelle Regulierungen verändert werden kann. Bundestag und Bundesrat haben dem durch ihre konjunkturpolitischen Beschlüsse auch Rechnung getragen. Nur auf diese Weise sind Unterbeschäftigung und Produktivitätsverluste in unserem Land wie das Einfuhrdefizit und damit die durch deutsche Rezession verursachten Schwierigkeiten in anderen Ländern zu beseitigen. Wir sind auf dem Wege dahin. Die Wirkung auf unsere Importe und damit auf die Deutschlandexporte der Lieferländer wird ein Vielfaches von dem betragen, was punktuelle Änderungen, z. B. im Liberalisierungsgrad, zu erreichen vermögen. Das gilt nach beiden Seiten, nach oben wie nach unten. Es gilt also auch für Exportselbstbeschränkungen, die im Falle einer Marktstörung den Einfuhrzuwachs während einer Übergangszeit in den Grenzen halten sollen, die dem betroffenen deutschen Wirtschaftszweig die Anpassung ermöglicht. Darüber wird auch mit Japan verhandelt werden. Bei Mosaikfliesen (nicht Mosaik und Fliesen) ist eine derartige Marktstörung vorhanden. Bei den anderen Erzeugnissen wird dies noch geprüft. Die Handelspolitik der Bundesregierung bleibt der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung verpflichtet. Jede andere Position würde den Verbraucher, den Arbeitnehmer und die deutsche Wirtschaft schädigen. Diese weltoffene Handelspolitik wird aber nur dann erfolgreich geführt werden können, wenn in Einzelfällen Anpassungschancen gewährt werden; im Einvernehmen mit allen Betroffenen, im Inland wie im Ausland. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/2124 Fragen 77 und 78): Trifft es zu, daß Ersatzdienstpflichtige von der Ableistung des Ersatzdienstes auch dann nicht zurückgestellt werden, wenn sie bereits länger als zwei Semester an einer Hochschule studiert haben? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß bei der Zurückstellung von Ersatzdienstpflichtigen die gleichen Grundsätze angewandt werden wie bei der Zurückstellung von Wehrpflichtigen? Ersatzdienstpflichtige werden nach § 11 des Ersatzdienstgesetzes wie Wehrdienstpflichtige nach § 12 des Wehrpflichtgesetzes u. a. wegen besonderer persönliche Härte vom Ersatzdienst zurückgestellt, wenn die Einberufung einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen würde. Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel dann der Fall, wenn mehr als ein Drittel des Ausbildungsabschnittes verstrichen ist. Dem liegt vor allem der Gedanke zugrunde, ein Dienstpflichtiger soll nicht den gesamten Ausbildungsabschnitt erneut durchlaufen müssen, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Diesem Grundsatz wird in der Praxis der Verwaltungsbehörden entsprochen. Bei Studierenden wird während eines Semesters nicht einberufen. Läßt sich schon nach kürzerer Zeit als einem Drittel des Studiums nicht mehr an das Bisherige anknüpfen oder ergibt sich sonst eine besondere Härte — z. B. Wegfall eines Stipendiums —, so wird auch vorher zurückgestellt. Es kommt dabei stets auf .die besonderen Umstände des einzelnen Falles an. Im übrigen möchte ich erwähnen, daß Abiturienten jegliche Unterbrechung ihres späteren Studiums stets dadurch vermeiden können, daß sie sich vor Beginn ihres Studiums zur Erfüllung ihrer Wehroder Ersatzdienstpflicht melden, also bevor sie von Amts wegen dazu herangezogen werden. Das Bundesverteidigungsministerium und mein Haus arbeiten in Fragen des Wehrpflichtrechts eng zusammen, um die Gleichbehandlung von Wehrdienst- und Ersatzdienstpflichtigen zu gewährleisten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/2124 Frage 79) : Hält die Bundesregierung die Beibehaltung der bisherigen Regelung, wonach der geschiedenen Ehefrau eines durch Arbeitsunfall Verstorbenen gemäß § 592 RVO nur dann eine Rente entsprechend § 590 RVO gewährt wird, wenn der Unfall sich nach dem 1. Juli 1963 ereignet hat, für angemessen? Eine Rente für eine frühere Ehefrau des Versicherten hat es in der gesetzlichen Unfallversicherung vor dem Inkrafttreten des UnfallversicherungsNeuregelungsgesetzes am 1. 7. 1963 nicht gegeben. Nicht nur nach dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz, sondern auch nach den anderen Änderungsgesetzen im Bereich der Sozialversicherung gelten neue Vorschriften in der Regel nur für Versicherungsfälle, die nach dem Inkrafttreten der Änderungsgesetze eintreten. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, auch im Unfallversiche- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1967 6225 rungs-Neuregelungsgesetz. Bei der Beratung dieses Gesetzes hat der Gesetzgeber den Katalog der Ausnahmen gegenüber dem Entwurf sogar noch um einige Vorschriften erweitert. § 592 einzubeziehen, hat er jedoch nicht für gerechtfertigt gehalten. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 6. Oktober 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Opitz (Drucksache V/2124 Frage 116) : Auf welche Weise soll die Deutsche Bundespost die 300 Millionen DM erwirtschaften, die die Bundesregierung als zusätzliche Abgabe in den Haushaltsentwurf 1968 eingesetzt hat? Nach § 21 des Postverwaltungsgesetzes hat die Deutsche Bundespost jährlich 6 2/3 % ihrer Betriebseinnahmen als Ablieferung an den Bund abzuführen. Nachdem durch die Investitionen das Eigenkapital der Deutschen Bundespost im Jahre 1964 auf 12,1 % abgesunken war, wurde von seiten des Eigentümers Bund auf einen Teil dieser Ablieferung verzichtet. Im Jahre 1966 vereinbarte der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit dem Bundesminister der Finanzen eine jährliche Ablieferung in Höhe von 7 % des Eigenkapitals, während der überschießende Betrag zur Erhöhung des Eigenkapitals der Post belassen wurde. Dieser zur Erhöhung des Eigenkapitals dienende Betrag wurde nun um die in der Frage genannten 300 Mio. DM gekürzt. Diese 300 Mio. DM sind für die Deutsche Bundespost keine Frage der Erwirtschaftung, sondern ein Problem der Deckung des Bedarfs an Finanzierungsmitteln. Sie mindern die der Deutschen Bundespost für Investitionszwecke zur Verfügung stehenden Eigenmittel und müssen durch Fremdmittel ersetzt werden, um die Investitionen in der vorgesehenen Höhe durchführen zu können. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 6. Oktober 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wendt (Drucksache V/2124 Fragen 117, 118 und 119) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach eine Sekretärin des deutsch-französischen Jugendwerks in Paris entlassen wurde, weil sie in der Zeitung Combat einen Artikel veröffentlichte, der sich mit der Person Bundeskanzler Kiesingers kritisch auseinandersetzte? Bei Bejahung der Frage 117, hat .die Bundesregierung von dieser Entlassung gewußt oder sie gefordert? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Angestellten des deutsch-französischen Jugendwerks nur die politische Ansicht der jeweiligen Regierung vertreten dürfen? Diese Pressemeldungen treffen zu. Die Bundesregierung hat von dieser Entlassung weder etwas gewußt, noch hat sie diese gefordert. Sie hat von diesem Vorgang am 26. 9. 1967 erfahren, als das Entlassungsschreiben bereits abgesandt war. Dieser Ansicht ist die Bundesregierung nicht.
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 — Drucksachen V/2128, V/2143 —. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. — Dann ist die Erweiterung der Tagesordnung damit beschlossen.
Bei Punkt 25 der Tagesordnung liegt der Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung noch nicht vor. Ich schlage deshalb vor, diesen Punkt abzusetzen. — Auch hier erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Zu der in der Fragestunde der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Oktober 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Picard, Drucksache V/2124 Nr. 6 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 4. Oktober 1967 eingegangen.
Die Richter an den oberen Bundesgerichten sind nach § 43 des Deutschen Richtergesetzes verpflichtet, über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung zu schweigen. Dies schließt die Veröffentlichung von Minderheitsmeinungen überstimmter Richter aus. Bei den Beratungen des Richtergesetzes im Rechtsausschuß des Bundestages haben Vorschläge, die Veröffentlichung des Minderheitsvotums zuzulassen, seinerzeit keine Mehrheit gefunden.
Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, an dieser Regelung etwas zu ändern. Die Rechtsentwicklung ist wieder in Bewegung geraten. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Jahr damit begonnen, in Entscheidungen das Abstimmungsverhältnis bekanntzugeben. Es wird zunächst zu prüfen sein, ob für dieses Gericht die Veröffentlichung der Auffassung überstimmter Richter zugelassen werden soll. Im übrigen wird sich auch der Deutsche Juristentag 1968 in Nürnberg mit der Veröffentlichung der abweichenden Meinung überstimmter Richter befassen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß erst nach einer Regelung für das Bundesverfassungsgericht und nach dem Juristentag eine Entscheidung für die oberen Bundesgerichte getroffen werden sollte.
Zu der in der Fragestunde der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Burger, Drucksache
*) Siehe 121. Sitzung, Seite 6115 D
V/2124 Nr. 47*), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 5. Oktober 1967 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesregierung ist bisher mit der Frage einer Besteuerung der Steinkohlenteertreiböle nicht befaßt worden. Es liegt nur der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, in dem die Besteuerung des Teertreiböls vorgesehen und der dem Bundesministerium für Wirtschaft und den Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme zugesandt worden war. Nach der Auswertung der Stellungnahmen ist nicht damit zu rechnen, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der eine erhebliche Besteuerung des Teertreiböls vorsieht.
Zu den in der Fragestunde der 122. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 1967 gestellten Fragen des Abgeordneten Kiep, Drucksache V/2124 Nrn. 56, 57 und 58 **) ist inzwischen die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 5. Oktober 1967 eingegangen. Sie lautet.
Nein, die Bundesregierung sieht die Ausdehnung des Kapitalanlagegesetzes und des Kreditwesengesetzes auf ausländische Investmentgesellschaften nicht als einen geeigneten Weg an, die mit der Tätigkeit dieser Gesellschaften in der Bundesrepublik verbundenen Schwierigkeiten und Probleme zu lösen. Sitz und Verwaltung dieser Gesellschaften liegen im Ausland. Der Geltungsbereich der beiden Gesetze ist auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt. Die wesentlichen Befugnisse des Aufsichtsamtes für das Kreditwesen, sein Prüfungsrecht, sein Auskunftsrecht und notfalls deren zwangsweise Durchsetzung, können auch nur bei inländischen Gesellschaften wirksam ausgeübt werden.
Das heißt nicht, daß die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung des Vertriebs ausländischer Investmentzertifikate in der Bundesrepublik nicht für erforderlich hält. Wie ich bereits vor kurzem in meinen Ausführungen auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen dargelegt habe, prüft das Bundeswirtschaftsministerium z. Z., „ob es unter Berücksichtigung aller damit zusammenhängenden Probleme erforderlich und zweckmäßig ist, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die den Vertriebsgesellschaften bestimmte Publizitätspflichten auferlegen und ein Eingreifen bei Mißständen in der Werbung ermöglichen".
Ausschüttungen ausländischer Kapitalanlagegesellschaften an inländische Zertifikatsinhaber unterliegen wie die Ausschüttungen inländischer Kapitalanlagegesellschaften der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Diese Steuerpflicht ist im Rahmen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen nicht beseitigt. Es ist vielmehr lediglich vorgesehen, daß ein Quellenabzug im Ausland auf die inländische Steuerschuld angerechnet wird. Es werden daher Ausschüttungen von inländischen und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften von der Einkommensteuer erfaßt.
Ein gewisser Unterschied besteht allerdings bei Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern reinvestieren (sog. Wachstum- oder Thesaurierungsfonds). Auf Grund einer Sonderregelung sind in dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften bei inländischen Wachstumsfonds auch nicht ausgeschüttete Erträge als den Anteilseignern jährlich zugeflossen zu behandeln. Da diese Sonderregelung auf ausländische Wachstumsfonds nicht anwendbar ist, werden die Erträge aus diesen Wachstumsfonds erst beim Verkauf oder bei der Einlösung unter bestimmten Voraussetzungen besteuert. Die Bundesregierung wird untersuchen, ob aus steuerlichen und wettbewerblichen Gründen eine Abhilfe erforderlich ist und etwaige dazu notwendige Maßnahmen vorschlagen.
Deutsche Kapitalanlagegesellschaften können nach § 7 Abs. 6 des Kapitalanlagegesellschaften-Gesetzes für ihre Sondervermö-
*) Siehe 122. Sitzung, Seite 6174 B **) Siehe 122. Sitzung, Seite 6177 C



Vizepräsident Dr. Jaeger
gen keine Anteilscheine anderer Sondervermögen erwerben. Es wird geprüft, ob dies auch für Zertifikate oder andere Papiere ausländischer Investmentgesellschaften gilt. Ausländische Fondsgesellschaften unterliegen diesen Beschränkungen nicht. Auch dieser Unterschied in den Aktionsmöglichkeiten ist Gegenstand der Überlegungen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in dem Stenographischen Bericht
aufgenommen:
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat am 5. Oktober 1967 mitgeteilt, daß der Innenausschuß gegen die nachstehenden Verordnungen keine Bedenken erhoben habe:
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Bezüge und Sozialen Sicherheit der Atomanlagen-Bediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden — Drucksache V/2024 —
Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes
Verordnung Nr. 423/67/EWG, Nr. 6/67/Euratom des Rats vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der EWG-Kommission und der EAG-Kommission sowie der Hohen Behörde, die nicht zu Mitgliedern der gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden sind
Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
— Drucksachen V/2124, zu V/2124 —
Wir beginnen mit der Frage 77 des Abgeordneten Wienand aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ist der Fragesteller im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird ebenso wie die Frage 78 schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 79 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen. Ist der Herr Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen im Saal? — Die Frage wird ebenfalls schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 80 des Abgeordneten Felder:
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, über die kassenärztlichen Vereinigungen auf eine bessere Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung während der hauptsächlichen Ferienzeit einzuwirken, um zu verhindern, daß wie im Falle der 14 000 Einwohner zählenden oberbayerischen Stadt Waldkraiburg Ende August/Anfang September nur ein einziger von sieben ortsansässigen Ärzten praktizierte, während Ende Juli/Anfang August, als die meisten Waldkraiburger Firmen Betriebsurlaub hatten, die Sprechzimmer aller Ärzte geöffnet waren?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Hinsichtlich der ärztlichen Versorgung derjenigen Bevölkerungsgruppen, die in der sozialen Krankenversicherung versichert sind, besteht, Herr Kollege Felder, folgende Situation. Nach § 368 n Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ist die Sicherstellung der den gesetzlichen Krankenkassen obliegenden ärztlichen Versorgung den Kassenärztlichen Vereinigungen in den einzelnen Ländern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übertragen. Nach Abs. 2 der genannten Vorschrift ist den Kassenärztlichen Vereinigungen insbesondere die gesetzliche und vertragsmäßige Durchführung der kassenärztlichen Versorgung und die Überwachung der kassenärztlichen Tätigkeit zugewiesen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und unterstehen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben der Rechtsaufsicht der Arbeitsminister und Senatoren für Arbeit der Länder.
    Was den von Ihnen geschilderten konkreten Fall angeht, so würde dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge die Prüfung der Frage obliegen, wie die kassenärztliche Versorgung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung sichergestellt wird und ob etwa Maßnahmen der Aufsichtsbehörde erforderlich sind, damit die Kassenärztliche Vereinigung die kassenärztliche Versorgung unter Beachtung von Gesetz und Satzung durchführt. Die Bundesregierung ist zu einem unmittelbaren Einwirken nicht ermächtigt. Ich bin jedoch gern bereit, mich wegen dieses Falles mit meinen Kollegen in der Bayerischen Staatsregierung in Verbindung zu setzen, falls Sie das wünschen.