Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Geldner auf:
Warum sind die Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge zur Förderung der Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr 1967 am stärksten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz/Saarland angehoben worden, wo doch nach den Feststellungen früherer Fragestunden die Arbeitslosigkeit strukturbedingt in Nordbayern mit an der Spitze lag?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 25. September 1967 lautet:
Nach 1§ 130 ff. des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung können zur Förderung der Arbeitsaufnahme bestimmte Leistungen gewährt werden. Sie umfassen Bewerbungskosten, Reise- und Umzugskosten, Arbeitsausrüstung, Überbrückungsbeihilfe, Trennungsbeihilfe, Eingliederungsbeihilfe, Wirtschaftsbeihilfe für Landarbeiterfamilien und Anlernzuschüsse. Die Bundesanstalt gewährt diese Leistungen an einzelne Personen in Form von Zuschüssen und/oder Darlehen nach den derzeit geltenden „Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme" vom 7. Juni 1963. In den Genuß der Leistungen können sowohl Arbeitslose als auch sonstige Arbeitsuchende kommen.
Die Richtlinien gelten einheitlich für alle Antragsteller im Bundesgebiet. Für die Gesamtsumme der von der Bundesanstalt ausgezahlten Mittel ist ausschließlich entscheidend, wie viele antragsberechtigte Arbeitnehmer bei ihrem örtlich zuständigen Arbeitsamt Leistungen beantragen.
Wenn in den Landesarbeitsamtsbezirken Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz-Saarland durch die Bundesanstalt im Verhältnis höhere Leistungen ausgezahlt wurden als in den übrigen Teilen des Bundesgebietes, so ist das auf die dort vorhandene große Zahl von Arbeitslosen zurückzuführen. Aber auch im Landesarbeitsamtsbezirk Nordbayern sind die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr 1967 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gestiegen.
Zahlenmäßig ergibt sich in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken des Bundesgebietes folgendes Bild:
Zeitraum Zeitraum
1. 1. bis 1. 1. bis
30.6. 1966 30.6.1967
Landesarbeitsamtsbezirk Leistungsfälle Aufwendungen in DM Leistungsfälle Aufwendungen
in DM
Baden-Württemb. 3 943 rd. 223 000,— 9 009 rd. 539 000,—
Nordbayern 4 297 rd. 245 000,— 6 049 rd. 334 000,—
Südbayern 2 932 rd. 138 000,— 4 635 rd. 139 000,—
Berlin 1 723 rd. 209 000,— 1 929 rd. 266 000,—
Hessen 2 565 rd. 165 000,— 5 126 rd. 355 000,—
Niedersachsen-
Bremen 5 480 rd. 321 000,— 8 200 rd. 464 000,—
Nordrhein-
Westfalen 10 577 rd. 1 020 000,— 20 915 rd. 2 196 000,—
Rheinland-Pfalz-
Saarland 1 667 rd. 164 000,— 4 321 rd. 454 000,—
Schleswig-Holstein-
Hamburg 3 675 rd. 178 000,— 4 836 rd. 289 000,—
Ich möchte in diesem Zusammenhang allerdings erwähnen, daß eine Strukturverbesserung mit Leistungen nach den genannten „Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme" nicht erreicht werden kann. Hierfür sind vielmehr Strukturverbesserungsprogramme erforderlich, die von der Bundesanstalt in der Vergangenheit bereits in größerem Umfange finanziell gefordert wurden, und zwar vorrangig dort, wo derartige Programme am notwendigsten waren. Das war besonders in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern der Fall.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesanstalt seit ihrer Errichtung im Jahre 1952 bis 1966 an Leistungen im Gebiet des Landes Bayern insgesamt rd. 4,5 Milliarden DM erbracht hat. Da ihr im gleichen Zeitraum aus diesem Gebiet aber nur rd. 3,5 Milliarden DM an Einnahmen zugeflossen sind, ergibt sich eine Mehrleistung von rd. 1 Milliarde DM.
Ich rufe die Fragen 75 und 76 des Abgeordneten Schmitt auf:
Ist es der Bundesregierung bekannt, daß bei der Saarknappschaft in Saarbrücken eine große Anzahl von Rentenverfahren anhängig ist, in denen die Versicherungsfälle in den Jahren 1966 und 1967 eingetreten sind, die aber nicht abschließend bearbeitet werden können, weil die zur Berechnung erforderlichen Vordrucke bis heute nicht erstellt werden konnten?
In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Abhilfe zu schaffen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 22. September 1967 lautet:
Von der Arbeitsgemeinschaft der Knappschaften habe ich vor einiger Zeit erfahren, daß unter den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen unterschiedliche Auffassungen über die Ermittlung der persönlichen Bemessungsgrundlage bei Anwendung der Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer bestehen. Die Saarknappschaft hat in einschlägigen Fällen die endgültige Rentenfeststellung bis zur Klärung der Zweifelsfrage zurückgestellt. Sie hat jedoch in der Regel den Rentenberechtigten laufend Vorschüsse auf die noch nicht endgültig festgesetzten Renten gezahlt. Nach Prüfung der Zweifelsfragen in meinem Hause wird den beteiligten Rentenversicherungsträgern nunmehr ein Vorschlag für die Berechnung der Renten in den genannten Fällen zugehen, so daß die aufgetretenen Schwierigkeiten in Kürze behoben sein dürften.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 6. Oktober 1967, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.