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Das Bundeskartellamt hat sofort nach Bekanntwerden der Preiserhöhungen Verfahren eingeleitet. In diesen Verfahren gegen die Farbstoffhersteller wird geprüft, ob das Kartellverbot verletzt wurde. Um zunächst den Sachverhalt zu klären, hat das Kartellamt den betroffenen Unternehmen einen Fragenkatalog zugesandt und sie ersucht, Ms zum 15. Oktober eingehend Stellung zu nehmen sowie die vorhandenen Unterlagen einzureichen.