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Gegen Mißbrauch wird eingeschritten werden. So wurden die Benzinpreise an den Autobahntankstellen vom Bundeskartellamt im Herbst vorigen Jahres geprüft und ein Mißbrauchsverfahren eingeleitet, da die Mineralölgesellschaften damals diese Tankstellen von den mehrfachen Benzinpreissenkungen des Vorjahres ausgenommen hatten. Daraufhin haben die Gesellschaften die Benzinpreise an diesen Autobahntankstellen ebenfalls gesenkt und im wesentlichen den Preisen angeglichen, die an den Tankstellen der umliegenden Gebiete verlangt werden.
Auch nach den jüngsten Ermittlungen der Gesellschaft für Nebenbetriebe weichen die Benzinpreise an den Autobahntankstellen im allgemeinen nur um weniger als 1 Pf je Liter von den vergleichbaren
Preisen in der näheren Umgebung ab. Dieser Unterschied ergibt sich nach Angaben der Gesellschaften aus der Länge ihrer Anfahrtswege zu den Tankstellen und der von bestimmten Basispreisen ausgehenden abgestuften Preisstaffelung der Markengesellschaften. Nur an sehr wenigen Autobahnplätzen liegen die Preisunterschiede gegenüber der nächsten Tankstelle derselben Markengesellschaft bei 1 bis 2 Pf.
Diese Preisabstufungen sind dem Bundeskartellamt bekannt. Es hat sich bisher nicht veranlaßt gesehen, ein Mißbrauchsverfahren einzuleiten. Das Material der GfN ist dem Bundeskartellamt zugeleitet worden, um eine Prüfung ihres bisherigen Ermittlungsergebnisses zu ermöglichen.
,Vizepräsident Schoettle: Herr Brück !