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Herr Kollege Fellermaier, es trifft nicht zu, daß die Ölbehälter ohne Beachtung von Sicherheitsvorschriften aufgestellt worden sind. Wie der Herr Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg am 22. September auf eine entsprechende Anfrage im Landtag erklärt hat, hat das zuständige Bergamt Freiburg die Arbeiten auf dem betreffenden Erdölfeld genehmigt und dabei die Auflagen der Wasserbehörden und auch des Geologischen Landesamtes in vollem Umfang berücksichtigt. Die gesamte Tätigkeit auf einem Erdölfeld hat sich nämlich auf Grund der bergrechtlichen Vorschriften der Länder nach einem von der Bergbehörde zuzulassenden Betriebsplan zu richten, der die gleichen Sicherheitsgarantien wie eine bauaufsichtliche Genehmigung bietet. Einer Beteiligung der Baubehörde neben den anderen in Frage kommenden Fachbehörden bedurfte es nicht, da die Bergbehörde eben bei Maßnahmen dieser Art die Belange der Baubehörde mit wahrzunehmen hat.
Für etwaige zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, also für die von Ihnen erwähnten Folgerungen, sind die Landesregierungen zuständig. So hat der baden-württembergische Wirtschaftsminister dem dortigen Landtag zugesichert, die landesrechtlichen Vorschriften zu prüfen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.