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Ihre Frage kann ich mit einem „Selbstverständlich" beantworten.
Nach \\den Richtlinien der Bundesregierung für ,die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei ,der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 31. März 1954 sollen Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und dem Land Berlin bevorzugt berücksichtigt werden. Das heißt: Angebote von Bewerbern aus Berlin (West) und von Bewerbern ,aus dem Zonenrandgebiet genießen eine gleichwertige Bevorzugung.
Das gilt auch bei Aufträgen des Senats von Berlin, da durch Bekanntmachung des Senators für Wirtschaft und Ernährung vom 28. April 1954 ,die Richtlinien der Bundesregierung vollinhaltlich übernommen worden sind.
Der Bundesregierung sind allerdings keine Fälle bekanntgeworden, in denen (bei Senatsaufträgen die genannten Richtlinien. nicht beachtet worden wären. Die Bundesregierung sieht deshalb mangels Materials — und wir haben danach gefragt — keine Veranlassung, beim Senat von Berlin vorstellig zu werden.