Rede:
ID0512207900

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5122

  • date_rangeDatum: 5. Oktober 1967

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksache V/2124) Fragen des Abg. Kubitza: Berufung eines Staatssekretärs zum Vorsitzenden des „Ausschusses für das Internationale Jugendlager" 1972 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6169 B Frage des Abg. Dr. Imle: Steuererleichterung für Wohnungseinrichtung junger Ehepaare Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6170 A Dr. Imle (FDP) 6170 B Dr. Müller (München) (SPD) 6170 D Fragen des Abg. Mertes: Finanzreform — Gemeinschaftsaufgaben — Klare Aufgabentrennung und Lastenverteilung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6170 D Mertes (FDP) 6171 B Dr. Hammans (CDU/CSU) 6171 D Genscher (FDP) 6172 A Moersch (FDP) 6172 C Fragen des Abg. Neumann (Stelle): Belastungen von Bevölkerung, Landwirtschaft und Fremdenverkehr durch Übungen kanadischer und britischer Truppen — Lüneburg-Soltau-Abkommen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6172 D Neumann (Stelle) (SPD) 6173 B Schoettle, Vizepräsident .6173 D Fragen des Abg. Dr. Reinhard: Umsatzsteuerrückvergütungen für holländische Exporte — Frage der Vereinbarkeit mit dem EWG-Vertrag Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6173 D Frage des Abg. Burger: Besteuerung des Steinkohlenteertreiböls 6174 B Fragen des Abg. Logemann: Zuteilung von Mitteln des Zweiten Investitionsprogramms an das Land Niedersachsen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6174 C Schoettle, Vizepräsident 6174 C Logemann (FDP) 6174 D Wächter (FDP) 6175 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1967 Frage des Abg. Geldner: Begründung der großen Mineralölgeselischaften für die Anhebung der Mineralöl- und Heizölpreise 6176 B Fragen des Abg. Picard: Schutz der Bevölkerung vor unseriösen Maklern und Großbetrügereien auf dem Immobilienmarkt 6176 B Fragen des Abg. Weigl: Auftrags- und Beschäftigungslage in der ostbayerischen Porzellanindustrie . 6176 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Notwendigkeit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaft des Zonengrenzgebietes bei Aufträgen des Berliner Senats Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6177 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6177 B Fragen des Abg. Kiep: Ausländische Investmentgesellschaften 6177 C Frage des Abg. Fellermaier: Folgerungen aus den behördlichen Feststellungen nach der Ölexplosion in Deggenhausen/Bodensee Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6177 D Fellermaier (SPD) 6178 A Biechele (CDU/CSU) 6178 A Frage des Abg. Fellermaier: Unterschiedliche Benzinpreise an Tankstellen der Autobahnen und der näheren Umgebung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6178 B Brück (Holz) (SPD) 6178 C Fellermaier (SPD) 6178 D Frage des Abg. Lenders: Hinweise auf Preissteigerungen für Automobile nach Einführung der Mehrwertsteuer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6179 A Lenders (SPD) 6179 A Genscher (FDP) 6179 C Ott (CDU/CSU) 6179 D Moersch (FDP) 6180 A Mertes (FDP) 6180 B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Etwaige Änderungen der liberalen Handelspolitik durch den Weg der Exportselbstbeschränkung 6180 C Fragen des Abg. Buschfort: Erhöhung der Textilfarbenpreise — Einschaltung des Bundeskartellamtes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6180 C Buschfort (SPD) 6180 D Dr. Staratzke (FDP) 6181 A Frage der Abg. Frau Freyh: Besserer Gesundheitsschutz an Büromaschinen Katzer, Bundesminister 6181 B Frau Freyh (SPD) 6181 D Büttner (SPD) 6181 D Frage des Abg. Geldner: Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge zur Förderung der Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr 1967 6182 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Bei Knappschaften anhängige Rentenverfahren 6182 C Nächste Sitzung 6182 D Anlage 6183 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1967 6169 122. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1907 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlßich Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Ehnes 6. 10. Frau Eilers 5. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Erhard 6. 10. Ertl 6. 10. Gerlach * 7. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Höhne 31. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlßich Hussong 7. 10. Dr. Ils 6. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Mischnick 5. 10. Missbach 5. 10. Picard 7. 10. Porsch 5. 10. Reinholz 30. 11. Richarts * 6. 10. Ruf 13. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Stein (Honrath) 6. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Dr. Wahl 6. 10. Walter 6. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. Zebisch 6. 10. Zoglmann 6. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft.
    Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Geldner auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die Angaben der großen Mineralölgesellschaften, mit denen diese die seit dem Ausbruch der Nahostkrise nicht unerhebliche und bei allen Firmen gleich hohe Anhebung der Benzin-, Mineralöl- und Heizölpreise begründet haben?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 27. September 1967 lautet:
    Das Bundeskartellamt prüft gegenwärtig noch, ob die Mineralölgesellschaften mit ihren Preiserhöhungen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen. Die Zahlenangaben, die das Bundeskartellamt von den Unternehmen angefordert hat, sind noch nicht vollständig, sollen dies jedoch in wenigen Tagen sein. Das Verfahren wurde inzwischen dadurch beschleunigt, daß das Bundeskartellamt in den betroffenen Unternehmen mit deren Einverständnis Ermittlungen durchgeführt hat. Aufgrund dieser Unterlagen wird das Bundeskartellamt prüfen, ob und inwieweit die Preisanhebungen gerechtfertigt sind. Die Prüfung erstreckt sich u. a. auf die Mehrkosten, die durch das Ausweichen auf die Kap-Route, durch höhere Frachtraten, durch den Einkauf teuerer Rohölpartien sowie durch eine Minderauslastung der Raffinerien entstanden sind. Erst nach Abschluß dieser Untersuchungen wird es möglich sein, über die von den Mineralölgesellschaften vorgenommenen Preiserhöhungen zu urteilen.
    Ich rufe die Fragen 51 und 52 des Abgeordneten Picard auf: •
    Hält die Bundesregierung die berufsständische Ordnung für Immobilienmakler für ausreichend?
    Wie gedenkt die Bundesregierung die Bevölkerung vor unseriösen Maklern und den immer wieder vorkommenden Großbetrügereien auf dem Immobilienmarkt zu schützen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt. vorn 4. Oktober 1967 lautet:
    Die beiden im Bereich des Immobilienmaklergewerbes auf Bundesebene arbeitenden Verbände „Ring Deutscher Makler" und „Verband Deutscher Makler" lassen nur solche Bewerber die Verbandsmitgliedschaft erlangen, gegen deren gewerberechtliche Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen. Der Ring Deutscher Makler hat vom Bundeskartellamt gebilligte Wettbewerbsregeln aufgestellt, durch die Leistungswettbewerb sichergestellt und einem dem Grundsatz des lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten im Wettbewerb entgegengewirkt werden soll. Eine gesetzliche Berufsordnung für Immobilienmakler besteht nicht. Sie ist nach Auffassung der Bundesregierung auch nicht erforderlich. Soweit Mißstände auftreten, kann ihnen weitgehend mit Hilfe der vorhandenen Gesetze begegnet werden. Die zuständigen Behörden sind gehalten, die Maklerbetriebe in ausreichendem Maße zu überwachen.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bestehenden Gesetze hinreichenden Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Sie geht dabei davon aus, daß es wie bei anderen Gewerbezweigen auch im Maklergewerbe entscheidend auf die Überwachung der Betriebe ankommt. Die Vorschriften der Bundesländer, insbesondere die von den Bundesländern gemäß § 38 Satz 1 Nr. 5 Gewerbeordnung erlassenen Maklerverordnungen, ermöglichen eine solche laufende Kontrolle der Maklerbetriebe, so daß Betrügereien und sonstige Mißstände aufgedeckt und gegen unzuverlässige Gewerbetreibende nach Lage des Einzelfalles die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können, notfalls eine Gewerbeuntersagung nach § 35 Gewerbeordnung. Zur Überwachung der Maklerbetriebe sind auf der Grundlage der schon erwähnten Länderverordnungen besondere Überprüfungsanleitungen und -anweisungen an die Behörden ergangen. Die Verwaltungsbehörden sind außerdem angewiesen worden, unmittelbar nach der Geweibeanmeldung gemäß § 14 Gewerbeordnung einen Strafregisterauszug des Gewerbetreibenden einzuholen. Ergeben sich hieraus Anhaltspunkte für seine Unzuverlässigkeit, ist sofort zu prüfen, ob daraufhin das Verfahren zur Untersagung des Gewerbes einzuleiten ist. Schließlich stehen strafrechtliche Maßnahmen zur Verfügung. Zu denken ist hierbei an die Bestrafung wegen Betruges oder Wuchers; auch kann nach § 421 Strafgesetzbuch ein Berufsverbot ausgesprochen werden.
    Hingegen glaubt die Bundesregierung nicht, daß die Einführung einer Berufszulassungsregelung für Makler ein geeignetes Mittel darstellen würde, auch die im Maklergewerbe hin und wieder auftretenden Mißstände auszuschließen.
    Abgesehen davon, daß gegen eine solche Regelung im Hinblick auf Artikel 12 Grundgesetz erhebliche Bedenken bestehen, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß beispielsweise eine Zulassungsregelung mit Prüfung der Sachkunde bei Beginn der gewerblichen Tätigkeit keine Gewähr dafür bietet, daß der Gewerbetreibende später sein Gewerbe ordnungsgemäß ausübt.
    Die Bundesregierung ist vielmehr der Ansicht, daß es entscheidend auf eine laufende Überwachung der Gewerbeausübung ankommt. Sie gibt die Möglichkeit, notfalls mit der Gewerbeuntersagung einzugreifen.
    Ich rufe die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Weigl auf:
    Wie beurteilt die Bundesregierung die Auftrags- und Beschäftigungslage in der ostbayerischen Porzellanindustrie?
    Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Industrie- und Handelskammer von Niederbayern, daß durch die attraktive Forderung nach dem Steinkohlenbergbauanpassungsgesetz die Betriebe lieber im Ruhrgebiet als in Niederbayern/Oberpfalz ihren neuen Standort wählen könnten?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 4. Oktober 1967 lautet:
    Die bayerische Porzellanindustrie, die Ober rd. 90 % der Kapazitäten dieser Branche verfügt und überwiegend in Ostbayern ansässig ist, hat sich in den vergangenen Jahren günstig entwickelt. Der Umsatz stieg — bei rückläufiger Beschäftigtenzahl — von 343 Mio DM im Jahre 1960 auf 502 Mio DM im Jahre 1966, also um 46,5 %. Der Umsatz je Beschäftigten erhöhte sich um rd. 60 %. Diese beachtliche Produktivitätszunahme ist das Ergebnis erfolgreicher Rationalisierungsbemühungen in der Porzellanindustrie.
    Von der allgemeinen Konjunkturabschwächung im zweiten Halbjahr 1966 ist allerdings auch die Porzellanindustrie nicht verschont geblieben. So sind in den ersten 7 Monaten 1967 der Umsatz und der Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum - bei rückläufigen Preisen — um rd. 11 % zurückgegangen.
    In der bayerischen Porzellanindustrie wurden Ende Juli 1967 fast 25 000 Arbeitskräfte beschäftigt. Die Zahl der arbeitslosen Steinbearbeiter, Keramiker und Glasmacher betrug Ende Juli 1967 1737, während es Ende April d. J. noch 2645 waren. Die ostbayerische Porzellanindustrie hat im August d. J. wieder Vermittlungsaufträge für ausländische Arbeiterinnen erteilt.



    Vizepräsident Schoettle
    Darüber hinaus ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß die Stärkung der konjunkturellen Auftriebskräfte durch das 2. konjunktur- und strukturpolitische Programm .auch die Auftrags- und Beschäftigungslage der Porzellanindustrie günstig beeinflussen und die gegenwärtig etwa noch bestehenden Besorgnisse beseitigen wird.
    Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die außergewöhnlichen Probleme der Steinkohlenbergbaugebiete, die sich aus der Anpassung der Kohlenförderung ergeben, auch einen außergewöhnlichen Investitionsanreiz in Form der im Entwurf des Steinkohlenanpassungsgesetzes für 3 Jahre vorgesehenen Investitionsprämie rechtfertigen. Die Bundesregierung hat dabei selbstverständlich auch die Situation der Bundesfördergebiete — so auch die des ostbayerischen Grenzraumes — im Auge behalten. In der .Steigerung der Wirtschaftskraft dieser Räume, um die sie zusammen mit den Landesregierungen seit Jahren bemüht ist, sieht sie eine Aufgabe auf längere Sicht. Sie wird deshalb die Förderung des Zonenrandgebietes und der Bundesausbaugebiete mit aller Kraft fortführen und nach Möglichkeit noch steigern. Das Regionale Förderungsprogramm der Bundesregierung bietet Bundeshilfen, deren Wirkung den im Entwurf des Steinkohlenanpassungsgesetzes vorgesehenen Hilfen gleichkommt. So sind die Zinsvorteile der Investitionskredite etwa der Investitionsprämie adäquat. Außerdem können die Mittel des Regionalen Förderungsprogramms auch für infrastrukturelle Maßnahmen — Verkehrsverbindungen, Berufsschulen, Anlagen für die Energie- und Wasserversorgung, für die Abwasserbeseitigung sowie für öffentliche Einrichtungen des Fremdenverkehrs — verwendet werden. Aus den genannten Gründen glaubt die Bundesregierung, daß trotz der für die Bergbaugebiete vorgesehenen Hilfen nach dem Steinkohlenanpassungsgesetz die Ansiedlungsanreize des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung die Neuansiedlung von Betrieben auch in Niederbayern und in der Oberpfalz nach wie vor gewährleisten werden. Selbstverständlich wird die Bundesregierung die Auswirkungen des Steinkohienanpassungsgesetzes und ihren Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesfördergebiete aufmerksam beobachten.


Rede von Dr. Hans Edgar Jahn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Ist die Bundesregierung bereit, auf den Senat von Berlin dahin gehend einzuwirken, daß bei Senatsaufträgen die Wirtschaft des Zonengrenzgebietes besondere Berücksichtigung findet?
Herr Staatssekretär, bitte!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Ihre Frage kann ich mit einem „Selbstverständlich" beantworten.
    Nach \\den Richtlinien der Bundesregierung für ,die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei ,der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 31. März 1954 sollen Bewerber aus dem Zonenrandgebiet und dem Land Berlin (West) bevorzugt berücksichtigt werden. Das heißt: Angebote von Bewerbern aus Berlin (West) und von Bewerbern ,aus dem Zonenrandgebiet genießen eine gleichwertige Bevorzugung.
    Das gilt auch bei Aufträgen des Senats von Berlin, da durch Bekanntmachung des Senators für Wirtschaft und Ernährung vom 28. April 1954 ,die Richtlinien der Bundesregierung vollinhaltlich übernommen worden sind.
    Der Bundesregierung sind allerdings keine Fälle bekanntgeworden, in denen (bei Senatsaufträgen die genannten Richtlinien. nicht beachtet worden wären. Die Bundesregierung sieht deshalb mangels Materials — und wir haben danach gefragt — keine Veranlassung, beim Senat von Berlin vorstellig zu werden.