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ID0512203300

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    Vokabeln: 2
    1. Herr: 1
    2. Genscher!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 122. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1967 Inhalt: Fragestunde (Drucksache V/2124) Fragen des Abg. Kubitza: Berufung eines Staatssekretärs zum Vorsitzenden des „Ausschusses für das Internationale Jugendlager" 1972 Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6169 B Frage des Abg. Dr. Imle: Steuererleichterung für Wohnungseinrichtung junger Ehepaare Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6170 A Dr. Imle (FDP) 6170 B Dr. Müller (München) (SPD) 6170 D Fragen des Abg. Mertes: Finanzreform — Gemeinschaftsaufgaben — Klare Aufgabentrennung und Lastenverteilung Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6170 D Mertes (FDP) 6171 B Dr. Hammans (CDU/CSU) 6171 D Genscher (FDP) 6172 A Moersch (FDP) 6172 C Fragen des Abg. Neumann (Stelle): Belastungen von Bevölkerung, Landwirtschaft und Fremdenverkehr durch Übungen kanadischer und britischer Truppen — Lüneburg-Soltau-Abkommen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6172 D Neumann (Stelle) (SPD) 6173 B Schoettle, Vizepräsident .6173 D Fragen des Abg. Dr. Reinhard: Umsatzsteuerrückvergütungen für holländische Exporte — Frage der Vereinbarkeit mit dem EWG-Vertrag Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6173 D Frage des Abg. Burger: Besteuerung des Steinkohlenteertreiböls 6174 B Fragen des Abg. Logemann: Zuteilung von Mitteln des Zweiten Investitionsprogramms an das Land Niedersachsen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 6174 C Schoettle, Vizepräsident 6174 C Logemann (FDP) 6174 D Wächter (FDP) 6175 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1967 Frage des Abg. Geldner: Begründung der großen Mineralölgeselischaften für die Anhebung der Mineralöl- und Heizölpreise 6176 B Fragen des Abg. Picard: Schutz der Bevölkerung vor unseriösen Maklern und Großbetrügereien auf dem Immobilienmarkt 6176 B Fragen des Abg. Weigl: Auftrags- und Beschäftigungslage in der ostbayerischen Porzellanindustrie . 6176 D Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Notwendigkeit besonderer Berücksichtigung der Wirtschaft des Zonengrenzgebietes bei Aufträgen des Berliner Senats Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6177 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 6177 B Fragen des Abg. Kiep: Ausländische Investmentgesellschaften 6177 C Frage des Abg. Fellermaier: Folgerungen aus den behördlichen Feststellungen nach der Ölexplosion in Deggenhausen/Bodensee Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6177 D Fellermaier (SPD) 6178 A Biechele (CDU/CSU) 6178 A Frage des Abg. Fellermaier: Unterschiedliche Benzinpreise an Tankstellen der Autobahnen und der näheren Umgebung Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6178 B Brück (Holz) (SPD) 6178 C Fellermaier (SPD) 6178 D Frage des Abg. Lenders: Hinweise auf Preissteigerungen für Automobile nach Einführung der Mehrwertsteuer Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6179 A Lenders (SPD) 6179 A Genscher (FDP) 6179 C Ott (CDU/CSU) 6179 D Moersch (FDP) 6180 A Mertes (FDP) 6180 B Fragen des Abg. Dr. Frerichs: Etwaige Änderungen der liberalen Handelspolitik durch den Weg der Exportselbstbeschränkung 6180 C Fragen des Abg. Buschfort: Erhöhung der Textilfarbenpreise — Einschaltung des Bundeskartellamtes Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 6180 C Buschfort (SPD) 6180 D Dr. Staratzke (FDP) 6181 A Frage der Abg. Frau Freyh: Besserer Gesundheitsschutz an Büromaschinen Katzer, Bundesminister 6181 B Frau Freyh (SPD) 6181 D Büttner (SPD) 6181 D Frage des Abg. Geldner: Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenfürsorge zur Förderung der Arbeitsaufnahme im ersten Halbjahr 1967 6182 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Bei Knappschaften anhängige Rentenverfahren 6182 C Nächste Sitzung 6182 D Anlage 6183 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1967 6169 122. Sitzung Bonn, den 5. Oktober 1907 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlßich Beurlaubungen Dr. Abelein 7. 10. Dr. Achenbach * 6. 10. Dr. Aigner * 14. 10. Frau Albertz 7. 10. Arendt (Wattenscheid) 7. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 20. 10. Dr. Artzinger 15. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 7. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Dr. Dahlgrün 6. 10. Damm 6. 10. Ehnes 6. 10. Frau Eilers 5. 10. Dr. Emde 6. 10. Dr. Erhard 6. 10. Ertl 6. 10. Gerlach * 7. 10. Gibbert 27. 10. Dr. Gleissner 20. 10. Graaff 7. 10. Dr. Häfele 7. 10. Hahn (Bielefeld) * 7. 10. Dr. Hellige 7. 10. Höhne 31. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlßich Hussong 7. 10. Dr. Ils 6. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann 6. 10. Frau Korspeter 7. 10. Frau Dr. Krips 6. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 10. Kunze 31. 10. Langebeck 31. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Merten 31. 10. Metzger * 14. 10. Mischnick 5. 10. Missbach 5. 10. Picard 7. 10. Porsch 5. 10. Reinholz 30. 11. Richarts * 6. 10. Ruf 13. 10. Saam 6. 10. Schultz (Gau-Bischofsheim) 6. 10. Seuffert * 5. 10. Stein (Honrath) 6. 10. Steinhoff 21. 10. Dr. Süsterhenn 7. 10. Dr. Wahl 6. 10. Walter 6. 10. Wendelborn 13. 10. Wienand 20. 10. Zebisch 6. 10. Zoglmann 6. 10.
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    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich teile diese Meinung nicht, Herr Kollege Genscher.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Genscher!

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    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Staatssekretär, finden Sie nicht, daß es der föderativen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland angemessener wäre, wenn man Aufgaben, die, wie sich aus den Vorschlägen für die Gemeinschaftsaufgaben jedenfalls zum Teil ergibt, )sich besser im Bundesmaßstab lösen lassen, auch in eine klare Bundeszuständigkeit überträgt?

    (der Finanzen: Herr Kollege Genscher, wir müssen auch hier 'mit der politischen Wirklichkeit leben. Wir haben einen föderativen Staatsaufbau, unid ich bekenne mich persönlich dazu. Hierbei ngibt es eben gewisse Dinge, Nein, Sie haben schon zwei Fragen gehabt. Sie können nicht Ihre Zwischenfragen nach der Zahl der ursprünglichen Fragen vervielfältigen, die der Fragesteller gestellt hat. Das ist unmöglich. Wenn wir das machen wollten, kämen wir überhaupt nicht zu Ende. Herr Moersch! Herr Staatssekretär, darf ich aus . Ihrer Antwort ,auf die zweite Frage meines Kollegen Genscher schließen, daß sich die Bundesregierung in .den Verhandlungen mit den Ländern, insbesondere mit Bayern, auf (der Linie ides geringsten Widerstandes bewegt? Herr Kollege Moersch, die Länder haben sich erfreulicherweise zusammen mit (der Bundesregierung zu einem kooperativen Föderalismus bekannt. Ich hoffe, daß dabei auch günstigere Wirkungen unter dem Aspekt, den Sie hier anzuschneiden versuchten, herauskommen. Herr Moersch! Herr Staatssekretär, würden Sie es einen kooperativen Föderalismus nennen, wenn in einer Sitzung der Länderministerpräsidenten der bayerische Ministerpräsident vor längerer Zeit den Austritt Bayerns aus dem Bund angekündigt hat, falls seine Wünsche nicht erfüllt werden sollten? Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister (der Finanzen: Ich habe eine solche Äußerung nicht gehört. Ich kann mir nicht vorstellen„ daß eine solche Äußerung getan wurde. Frage 41 des Abgeordneten Neumann Ist der Bundesregierung bekannt, daß in diesem Jahre kanadische und britische Truppen entgegen den Bestimmungen .des Artikels 4 Abs. 4a und b des Lüneburg-Soltau-Abkommens in erheblichem Maße auf nicht abgeernteten Feldern geübt und innerhalb bewohnter Ortschaften gerastet haben? Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister 'der Finanzen: Auch hier würde ich bitten, daß ich die Fragen wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantworten darf. Einverstanden. Fragen 42 und 43 des Abgeordneten Neumann Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die durch das in Frage 41 erwähnte Verhalten der Truppen entstandenen Belastungen von Bevölkerung, Landwirtschaft und Fremdenverkehr zumindest auf das Niveau der Vorjahre und im LüneburgSoltau-Abkommen festgelegte Ausmaß zu reduzieren? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Gebiet Munster, Bergen-Hohne und Soltau-Lüneburg auf lange Sicht durch geeignete Maßnahmen wenigstens teilweise von den in Frage 42 erwähnten Belastungen zu entlasten? Nach einer Auskunft der niedersächsischen Landesregierung trifft es zu, daß britische und kanadische Truppen vor allem in den Monaten August und September dieses Jahres in erheblichem Maße unter Verstoß gegen Art. 4 Abs. 4 a und b des Soltau-Lüneburg-Abkommens über erntereife Felder gefahren sind und Ortschaften sowie Gehöfte in ihre Übungshandlungen einbezogen haben. Parlamentarischer Staatssekretär Leicht Wegen dieser Verstöße gegen das Soltau-Lüneburg-Abkommen hat der Regierungspräsident in Lüneburg bereits bei den zuständigen britischen Stellen Vorstellungen erhoben. Die Zwischenfälle werden außerdem in dem gemäß Art. 5 des SoltauLüneburg-Abkommens gebildeten Ständigen deutschbritischen Ausschuß behandelt werden. Sollten diese Bemühungen nicht dazu führen, daß die volle Beachtung der für die Durchführung von Manövern und Übungen geltenden Bestimmungen durch die übenden Einheiten sichergestellt wird, so wird sich die Bundesregierung mit dem Hauptquartier der britischen Streitkräfte in Verbindung setzen. Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, daß die Manövergebiete Munster, BergenHohne und Soltau-Lüneburg entlastet werden. Die Bundeswehr hat kürzlich einen Befehl erlassen, wonach die Nutzung von Randgebieten der Truppenübungsplätze für Übungen grundsätzlich untersagt worden ist. Da die zur Verfügung stehenden Truppenübungsplätze jedoch für Gefechtsund Rahmenübungen der Großverbände nicht ausreichen, wird es sich nicht vermeiden lassen, bei diesen Übungen die Randgebiete und ständigen Manövergebiete einzubeziehen. Ein Verzicht hierauf ist ohne Beeinträchtigung der militärischen Ausbildung leider nicht möglich. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß allein im Raum Soltau-Lüneburg auf Ackerflächen, Grünland und Waldungen durch die alliierten Truppen Schäden in Höhe von zirka 1,5 Millionen DM jährlich entstehen und weitere 1,5 Millionen DM jährlich erforderlich sind, um die Schäden an Straßen usw. zu beseitigen? Selbstverständlich, Herr Kollege, ist der Bundesregierung bekannt, daß immer wieder bei Manöverübungen Schäden entstehen. Deshalb besteht auch die Regelung, daß solche Schäden angemeldet und dann auch ersetzt werden können. Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß das bestehende System der Zusammenarbeit zwischen den alliierten Truppen und den deutschen Regierungsstellen sehr mangelhaft ist, und wie stellt sich die Bundesregierung hier eine Verbesserung vor? Ich glaube, daß es im Grundsatz nicht so ist, wie Sie meinen, Herr Kollege. Das internationale Abkommen schreibt uns und auch den anderen vor, wie man verfahren soll. Daß natürlich immer wieder bei Zusammenarbeit von dem einen oder anderen Partner das eine oder andere zu beanstanden ist, das ist, glaube ich, der Lauf der Zeit. Aber wir werden dafür sorgen, daß das möglichst auf eine geringe Zahl von Fällen beschränkt bleibt. Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Bevölkerung eines begrenzten Gebietes, vor allem z. B. die Schüler, die tagsüber im Unterricht und nachts im Schlaf gestört werden, in konzentrierter Weise den Manöverbeeinträchtigungen über Jahrzehnte hinweg auszusetzen? Herr Kollege, ich glaube, man muß hier feststellen, daß sehr große Teile unserer Bevölkerung durch andere Belästigungen noch viel mehr beeinträchtigt werden. Man kann nicht global behaupten, daß in diesem besonderen Fall ein besonderes Unrecht geschehe. Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß es absurd ist, wenn deutsche Instanzen, in diesem Fall beispielsweise der Herr niedersächsische Innenminister, eine Verordnung zur Bekämpfung des Lärms erlassen und sie gegen deutsche Lärmer anwenden, zugleich aber tatenlos zusehen müssen, wie alliierte Truppen unter Mißachtung vertraglicher Verpflichtungen der betroffenen Bevölkerung ungleich schädlichere Beeinträchtigungen zumuten? Herr Kollege, ich glaube nicht, daß man tatenlos zusehen muß. Auch das, was Sie hier tun, ist nicht Tatenlosigkeit. Wir werden auch daraus wiederum unsere Konsequenzen ziehen und versuchen, das abzustellen, was hier an Mißlichkeiten besteht. Darf ich einmal eine Bemerkung dazwischen machen, meine Damen und Herren. Auch die Zusatzfragesteller sollten mindestens deutlich zu erkennen geben, daß sie Fragen stellen wollen. Das Wort erteilt in jedem Falle noch immer der Präsident, auch bei der Fragestunde. Wir kommen zu den Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard, zunächst zur Frage 44: Glaubt die Bundesregierung, daß der inzwischen von der EWG-Kommission genehmigte holländische Antrag, ab 1. September neu eingeführte bzw. erhöhte Umsatzsteuerrückvergütungen für holländische Exporte — speziell von Produkten der Geflügelwirtschaft — zahlen zu dürfen, begründet und mit dem Geist des Vertrages von Rom vereinbar ist? Bitte, Herr Staatssekretär! Darf ich Sie, Herr Präsident, bitten, Ihr Einverständnis dazu zu geben, daß ich diese drei Fragen, wenn der Fragesteller dem zustimmt, zusammen beantworte? Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also noch die Fragen 45 und 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard auf: Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung speziell zu der zur Zeit recht pauschalen Errechnung der Umsatzsteuerrückvergütungsbeträge gegenüber der EWG-Kommission eingenommen? 6174 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 122. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 5. Oktober 1967 Vizepräsident Schoettle Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsverzerrung, die durch die ab 1. September 1967 eingeführte bzw. erhöhte Zahlung von Umsatzsteuerrückvergütungen — speziell für Produkte der Geflügelwirtschaft — durch Holland entsteht, im Interesse der deutschen Produktion auszugleichen? Die Frage, ob sich die Erhöhung bestehender oder die Einführung neuer Umsatzsteuerrückvergütungssätze durch einzelne Mitgliedstaaten mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages vereinbaren läßt, ist bereits im Zusammenhang mit einer von der Bundesrepublik selbst vorgenommenen Erhöhung der Ausfuhrvergütungssätze durch das 15. Umsatzsteueränderungsgesetz eingehend geprüft worden. Die Bundesregierung hat hierzu gegenüber der EWG-Kommission die Auffassung vertreten, daß eine solche Maßnahme steuertechnischer Natur und daher zulässig ist, soweit sie sich im Rahmen der Art. 96 und 97 des EWG-Vertrages hält. Danach darf die Rückvergütung nicht höher sein als die auf die ausgeführten Waren mittelbar oder unmittelbar erhobenen inländischen Abgaben. Mitgliedstaaten, die die Umsatzsteuer nach dem System der kumulativen Mehrphasensteuer erheben, wie dies gegenwärtig auch in den Niederlanden der Fall ist, können für die Rückvergütung unter Wahrung dieses Grundsatzes Durchschnittssätze festsetzen. Nach Meinung der Bundesregierung brauchen diese Durchschnittssätze im Einzelfall nicht dem allgemeinen Entlastungsniveau zu entsprechen, sondern können für einzelne Waren oder Warengruppen individuell ermittelt und bis zur Höhe der tatsächlichen Belastung angehoben werden. Über die von den Niederlanden inzwischen vorgenommene Erhöhung der Rückvergütungssätze ist die Bundesregierung von der EWG-Kommission noch vor der Einführung unterrichtet worden. Die daraufhin eingeleitete Überprüfung hat bisher keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die neuen Sätze die Grenzen der Art. 96 und 97 des EWG-Vertrages überschreiten. Allerdings konnte die Überprüfung bis jetzt noch nicht in allen Punkten abgeschlossen werden. Bemerkenswert ist, daß diese Sätze noch deutlich unter den entsprechenden deutschen Ausfuhrvergütungssätzen liegen. Lediglich bei Eiern ist der niederländische Vergütungssatz höher als der betreffende deutsche Satz. Sofern im Zuge der noch laufenden Ermittlungen festgestellt werden sollte, daß die niederländischen Rückvergütungssätze über den in Art. 96 und 97 des EWG-Vertrages festgelegten Rahmen hinausgehen, wird die Bundesregierung die EWG-Kommission über ihre Feststellungen unterrichten und sich natürlich für eine entsprechende Anpassung einsetzen. Keine Zusatzfragen? Dann rufe ich die Frage 47 des Abgeordneten Burger auf: Ist im Rahmen einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes eine erhebliche Besteuerung des Steinkohlenteertreiböls vorgesehen? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort ,der Bundesregierung liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Wir kommen zur Frage 48 des Abgeordneten Logemann: Sind Meldungen aus verschiedenen Presseorganen und dem Bundesfinanzministerium zutreffend, nach denen dem Land Niedersachsen bei der regionalen Aufteilung der Mittel des Zweiten Investitionsprogramms durch den Konjunkturrat am 3. August 1967 für den Einzelplan 10 — Ernährungswirtschaft — 31 Millionen DM zur Verfügung gestellt wurden? Ich darf die Fragen des Herrn Kollegen Logemann, wenn er seine Zustimmung gibt und der Herr Präsident es gestattet, zusammen beantworten. (Abg. Logemann Ich bitte, die Fragen einzeln zu beantworten; ich fürchte, daß sonst meine Fragemöglichkeit eingeschränkt wird!)


    (Abg. Genscher meldet sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)