Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich darf die Frage des Kollegen Imle wie folgt beantworten. Die Frage, ob die Bundesregierung eine Möglichkeit sieht, die eigenen Aufwendungen junger Ehepaare für die Einrichtung des gemeinsamen Hausstandes durch eine Gesetzesänderung steuerlich durch eine Ermäßigung der Einkommensteuer zu berücksichtigen, ist im Finanzministerium — Herr Kollege Imle, Sie wissen das — bereits wiederholt gestellt und untersucht worden, einmal auf Grund einer Kleinen Anfrage der Kollegen Erhard, Picard und Genossen, dann auf Grund mündlicher Anfragen der Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus — vor noch nicht allzu langer Zeit — und des Herrn Kollegen Schmitt-Vokkenhausen.
Zu meinem Bedauern muß ich auch heute wieder darauf hinweisen, daß steuerliche Vergünstigungen in diesem Fall schon von der Sache her nicht das richtige Mittel sind, weil sie oft wegen der Auswirkung der Freibeträge und des progressiven Tarifs den gering verdienenden jungen Eheleuten überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang zugute kommen würden. Es kommt hinzu, daß eine wirksame steuerliche Maßnahme zu erheblichen Einnahmeausfällen führen würde, die angesichts der angespannten Haushaltslage auf absehbare Zeit nicht tragbar sind.
Schließlich muß auch auf die Berufungsfälle hingewiesen werden; Berufungsfälle in ähnlich gelagerten Fällen, die ohne Zweifel zu befürchten wären, z. B. bei Aufwendungen für die notwendige Vergrößerung des Hausstandes wegen der Geburt von Kindern, wegen der Aufnahme eines bedürftigen Familienangehörigen oder — wenn Sie noch weitergehen wollen — wegen der älteren alleinstehenden Personen, die auch einen Hausstand gründen wollen.
Ich darf erneut darauf hinweisen, daß eine gewisse Hilfe für junge Eheleute bereits im Sparprämiengesetz enthalten ist, das bei Verheiratung unter bestimmten Voraussetzungen die vorzeitige Freigabe des Sparguthabens vorsieht.