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    Deutscher Bundestag 118. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1967 Inhalt: Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung an Ausschüsse . . . . . . 5917 A Handhabung der Mündlichen Anfragen während der Parlamentsferien . . . . 5917 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 5917 C Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943, V/ 1996) Frage des Abg. Bading: Verhandlungen über ein Weltgetreideabkommen Hüttebräuker, Staatssekretär . . 5917 D Bading (SPD) 5918 A Metzger (SPD) . . . . . . . 5918 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 5918 D Frage des Abg. Schlager: Einstellung weiterer Liberalisierungsmaßnahmen auf dem Textilsektor Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5919 A Schlager (CDU/CSU) . . . . . . 5919 B Frage des Abg. Schlager: Manipulierte Dumpingpreise des Ostblocks Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5919 D Schlager (CDU/CSU) . . . . . 5919 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 5920 A Frage des Abg. Schlager: Sogenannte Prato-Einfuhren aus Italien Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5920 C Schlager (CDU/CSU) 5920 C Dr. Staratzke (FDP) 5920 C Fragen des Abg. Ertl: Humanitäre Hilfe für Palästina-Flüchtlinge Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5920 D Ertl (FDP) 5921 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 5921 D Josten (CDU/CSU) 5922 A Frage des Abg. Biechele: Alexander-von-Humboldt-Schule in Mexiko-City Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5922 A Biechele (CDU/CSU) 5922 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 5922 C Frage des Abg. Felder: „Stiftung Preußischer Kulturbesitz" Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 5922 D Felder (SPD) 5923 A Moersch (FDP) 5923 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Förderung der sich mit Fragen der internationalen Friedenssicherung beschäftigenden Forschungsinstitute und Hochschuleinrichtungen . . . . . . 5923 C Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Gründung eines europäischen Instituts für Friedensfragen . . . . . . . . 5923 C Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Auffassung des französischen Staatspräsidenten betr. Schuld der USA am Vietnam-Krieg und dadurch auch am Nahost-Konflikt . . . . . . . . 5923 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Übernahme der Unfallverhütungsvorschrift Kassen der Verwaltungsberufsgenossenschaft durch die Gemeindeunfallversicherungsträger Katzer, Bundesminister . . . . 5923 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5924 A Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) Stellungnahme der Bundesregierung zu den Bemerkungen der EWG-Kommission zum Gesetzentwurf über technische Arbeitsmittel Katzer, Bundesminister 5924 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 5924 B Fragen des Abg. Burger: Verwaltungsentscheidungen auf dem Sektor des Versorgungsrechts Katzer, Bundesminister . . . . . 5924 C Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 5925 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ergebnisse der Forschungsaufträge über das Auftreten der chronischen Emphysem-Bronchitis bei Arbeitnehmern Katzer, Bundesminister . . . . . 5925 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 5925 D Büttner (SPD) . . . . . . . . . 5926 A Fragen des Abg. Lenders: Sperrung des Arbeitslosengeldes durch Arbeitsämter . . . . . . . . . . 5926 A Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Nichteinlösung von Zahlungsverpflichtungen westfälischer Ortskrankenkassen mangels Zuschüssen der Garantieträger Katzer, Bundesminister . . . . . 5926 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5926 D Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Wirtschaftlichkeit zentraler Kantinensysteme für Streitkräfte Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5927 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 5927 C Felder (SPD) 5927 D Fragen des Abg. Berlin: Ursache des Absturzes eines Starfighters in Bad Meinberg Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5928 A Berlin (SPD) 5928 B Fragen des Abg. Josten: Verkehrsunfälle von Soldaten auf Fahrten mit Privatautos Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5928 C Josten (CDU/CSU) 5929 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5929 B Illerhaus (CDU/CSU) 5929 D Fragen des Abg. Gleissner: Sinnvolle Standortwahl für Großlazarette der Bundeswehr — Notwendigkeit einer Integration von Militär- und Zivilmedizin Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5930 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5930 A Ertl (FDP) 5930 C Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Anpassung des Kindergeldes an PreisLohn- und Gehaltsentwicklung . 5931 A Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Heranziehung der Familien mit Kindern zu zusätzlichen Opfern für die Stabilisierung 5931 B Frage des Abg. Dr. Wuermeling: Frage der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Art. 6 Abs. 1 GG . . . . 5931 B Frage des Abg. Kubitza: Errichtung eines Klinikums in Großhandern Frau Strobel, Bundesminister . . 5931 C Kubitza (FDP) 5931 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 III Fragen des Abg. Kiep: Steigender Bedarf an Süßwasser — Entsalzung von Meerwasser Frau Strobel, Bundesminister . . . 5932 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes (Drucksache V/1674); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (V/1925) — Zweite und dritte Beratung — Killat (SPD) 5933 A, 5934 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . . 5933 D Spitzmüller (FDP) . . . 5935 B, 5940 B, 5941 B, 5942 B, 5946 B Krampe (CDU/CSU) . . 5936 A, 5938 D Frau Kalinke (CDU/CSU) 5936 C, 5937 B, 5939 D, 5942 A, 5943 C, 5944 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5939 C Geiger (SPD) 5939 C, 5945 C Dr. Schellenberg (SPD) 5941 A, 5943 B, 5943 D Dr. Jungmann (CDU/CSU) . . . 5942 C Stingl (CDU/CSU) 5943 B Katzer, Bundesminister . . . 5944 B Lampersbach (CDU/CSU) . . . 5944 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5946 D Nächste Sitzung 5946 D Anlagen 5949 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 5917 118. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 5949 Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 30. 6. Frau Albertz 30. 6. Arendt (Wattenscheid) 30. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 30. 6. Prinz von Bayern 30. 6. Bazille 31. 7. Dr. Becher (Pullach) 30.6. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 30. 6. Dr. Besold 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 20. 7. Dr. Dichgans 30. 6. Dr. Franz 30. 6. Frau Geisendörfer 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Genscher 30. 6. Gerlach 30. 6. Gibbert 30. 6. Graaff 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Dr. Jaeger 30.6. Kriedemann * 30. 6. Frau Dr. Krips 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 30. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 31. 7. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Dr. Martin 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 30. 6. Merten 30. 6. Michels 16. 7. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30.6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Prochazka 30. 6. Riedel (Frankfurt) 30.6. Frau Schanzenbach 15. 7. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Seuffert 30. 6. Dr. Starke (Franken) 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30.6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Frau Dr. Wex 30. 6. Dr. Wilhelmi 30. 6. Wurbs 30. 6. Anlage 2 Umdruck 278 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn .(Hildesheim), Frau Kalinke und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes - Drucksachen V/1674, V/1925 -. Der .Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 3 a) erhält Buchstabe b folgende Fassung: b) In Absatz i werden aa) in Buchstabe a nach dem Wort „Angestellten" ein Komma und die Worte „in der Knappschaftsversicherung" eingefügt, bb) in Buchstabe b hinter dem Wort „Arbeitnehmer" das Wort „(Versicherten)" eingefügt, cc) Buchstabe e gestrichen.'; b) wird folgender Buchstabe c1 eingefügt: „c1) Absatz 3 wird gestrichen." 2. In Artikel i Nr. 4 wird in § 2 b Abs. 2 der Satz 2 gestrichen. 3. In Artikel 2 § 1 wird Nummer 3 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1967 Kühn (Hildesheim) Frau Kalinke Becker Frau Blohm Burgemeister Diebäcker Dr. Freiwald Horten Dr. Jungmann. Lampersbach Ruf Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein Dr.-Ing. Seebohm Springorum 5950 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 Anlage 3 Umdruck 282 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes — Drucksachen V/1674, V/1925 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 7 wird § 4 wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird Satz 3 gestrichen. b) In Absatz 3 werden das Komma nach „500 000" gestrichen und die Worte „aber nicht mehr als einer Million Versicherten von mindestens 500 Wahlberechtigten, mit mehr als einer Million Versicherten von mindestens 1000 Wahlberechtigten" durch die Worte „Versicherten von mindestens 500 Wahlberechtigten" ersetzt. c) In Absatz 5 a wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 29. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 277 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes — Drucksachen V/1674, V/1925 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Zu Artikel 1 Nr. 18 (§ 10) Dem § 10 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Gruppenzugehörigkeit der Personen, die Rente aus eigener Versicherung beziehen (Rentenbezieher), richtet sich ausschließlich nach diesem Gesetz." 2. Zu Artikel 1 Nr. 23 (§ 17 a Abs. 1 Nr. 1) In § 17 a Abs. 1 Nr. 1 wird die letzte Zahl „2" in der Klammer durch die Zahl „1" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 5 Umdruck 281 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Dittrich, Frau Kalinke, Frau Blohm und Genossen zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes des Selbstverwaltungsgesetzes — Drucksachen V/1674, V/1925 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 4 erhält § `2 b Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind zugänglich für die Mitglieder des Versicherungsträgers und, wo sie in der Selbstverwaltung mitwirken, deren Arbeitgeber, soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten des Versicherungsträgers, Grundstücksgeschäften oder den in § 141 oder § 142 der Reichsversicherungsordnung geschützten Tatsachen befassen." Die Sätze 3 und 4 werden gestrichen. 2. In Artikel 2 § 1 erhält Nr. 3 a folgende Fassung: „3 a. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind zugänglich für die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder, soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten oder Grundstücksgeschäften befassen." Bonn, den 29. Juni 1967 Dr. Dittrich Frau Kalinke Frau Blohm Dr. Becher (Pullach) Burgemeister Frieler Dr. Hudak Dr. Jungmann Dr. Kempfler Krammig Kühn (Hildesheim) Kuntscher Porten Dr. Stecker Stiller Unertl Wagner Dr. Friderichs Genscher Schmidt (Kempten) Spitzmüller Wurbs Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dichgans (Drucksache V/1943 Frage 90) : Ist die Bundesgesundheitsministerin der Auffassung, daß eine solche in Frage 78 erwähnte Aktion mit den gesundheitspolitischen Zielen der Bundesregierung vereinbar wäre? Aus der Antwort des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen zu der von Ihnen gestellten Frage in gleicher Sache sind Sie davon unterrichtet, daß ein Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Lufthansa nur noch Düsenflugzeuge für den Nachtpostflug in Düsseldorf-Lohausen einsetzt, nicht bekannt ist. Man muß jedoch damit rechnen, daß im Rahmen der allgemeinen Umrüstung auf Düsenflugzeuge früher oder später die noch vorhandenen Kolbenmaschinen aus dem Verkehr gezogen werden. Da noch nicht voraussehbar ist, welche Flugzeugtypen dann für die Postbeförderung in DüsseldorfLohausen herangezogen werden und die näheren Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 5951 Umstände des Einsatzes der Flugzeuge nicht ausreichend bekannt sind, bin ich jetzt nicht in der Lage, präzise zu beurteilen, ob die künftige Lärmbelästigung bei der nächtlichen Postbeförderung wesentlich über die derzeitige hinausgeben wird. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, daß bei der zu erwartenden Umstellung auf Düsenflugzeuge nicht einseitig postalische oder wirtschaftliche, sondern auch die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung Berücksichtigung finden. Zu diesem Zweck werde ich rechtzeitig in Verhandlungen mit dem Bundespostministerium auf eine umfassende Prüfung hinwirken,. durch welche organisatorischen und sonstigen Maßnahmen flugtechnischer und postalischer Art die Nachtpostbeförderung nach Wegfall der Kolbenmaschinen ohne Zunahme der Lärmstörungen in der Umgebung des Düsseldorfer Flughafens möglich ist. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 29. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache V/1943 Frage 91) : Was kann die Bundesregierung tun, um zu erreichen, daß auch im Bereich der Kläranlagen des Niersverbandes am linken Niederrhein die günstigen Werte des biologischen Abbaues von Detergentien erreicht werden, die im Bereich anderer Kläranlagen seit Inkrafttreten des Detergentiengesetzes zu verzeichnen sind? Die Werte des biologischen Abbaues von Detergentien im Bereich der Kläranlagen des Niersverbandes sind ungünstiger als im übrigen Bundesgebiete, weil dort bisher von privaten Haushalten und von der Industrie noch weitgehend Wasch- und Reinigungs- sowie Textilhilfsmittel mit sogenannten harten Detergentien weiterverwendet wurden. Nach meiner Unterrichtung sind diese Produkte wegen preislicher Vorteile aus den Niederlanden vor allem über den kleinen Grenzverkehr eingeführt worden. Die Entwicklung im Einzugsgebiet der Niers wird auf meinen Wunsch vom Hauptausschuß „Detergentien und Wasser" sorgfältig beobachtet. Seit dem letzten Jahr haben sich diese Schwierigkeiten jedoch laufend gebessert. Vermutlich ist das auf eine Nivellierung der Preise zurückzuführen. Das Detergentiengesetz erfaßt in seiner jetzigen Fassung nur das „Inverkehrbringen" detergentienhaltiger Wasch- und • Reinigungsmittel durch den Hersteller oder Einführer, nicht aber die Einfuhr derartiger Stoffe zur Verwendung im eigenen Haushalt oder Betrieb. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes würde eine Änderung seiner Grundkonzeption bedeuten; es müßten unter anderem auch private Haushalte Adressat der Gesetzesvorschriften werden. Im Hauptausschuß „Detergentien und Wasser" und in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser ist bei Beratungen über diese Frage einmütig die, Auffassung vertreten worden, daß das Gesetz zur Zeit nicht geändert werden sollte, insbesondere nicht in seiner Grundkonzeption. Die Bundesregierung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Sie geht hierbei nicht zuletzt von der Annahme aus, daß sich die genannten Probleme lösen, wenn in absehbarer Zeit erreicht wird, daß sich die dem Europarat angehörenden Länder unserem Vorgehen anschließen und ähnliche gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen treffen. Auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheitswesen wird im Europarat seit geraumer Zeit darüber verhandelt. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache zu V/1943 Frage 97) : Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung von behördlicher Seite in der Bundesrepublik Deutschland veranlaßt worden, um an den bevorstehenden 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz zu erinnern? Die Akademie der Künste in Berlin wird eine Gedächtnisausstellung veranstalten. Auch das Wallraf-Richartz-Museum in Köln veranstaltet eine Gedächtnisausstellung mit Grafiken der Künstlerin. Von diesen Ausstellungen verspricht man sich erhebliche Öffentlichkeitswirkung. Im bewußten Gegensatz zu den staatlich kommandierten und dirigierten Feiern in totalitären Staaten werden in der Bundesrepublik grundsätzlich keine „Staatsfeiern" und „Staatsakte" aus derartigen kulturellen Anlässen veranstaltet. Es ist vielmehr Aufgabe der für das kulturelle Leben verantwortlichen Kräfte unserer Gesellschaft, derartige Feiern u. ä. durchzuführen, wie es z. B. im Schiller-Jubiläumsjahr oder zu Ehren von Joseph Frhr. von Eichendorff oder Gerhart Hauptmann geschehen ist. Daß der Staat an solchen besonders wichtigen Feiern sein besonderes Interesse bekundet und sie finanziell fördert, ist selbstverständlich. Im Fall der Kollwitz-Ausstellung war finanzielle Beteiligung durch die Bundesregierung nicht erforderlich und auch nicht beantragt. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 30. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Moersch (Drucksache .zu V/1943 Frage 98) : Welchen Einfluß hat die Bundesregierung auf die Herausgabe einer Sonderillustrierten mit dem Titel „Der Bundespräsident" genommen, die in Lesezirkelmappen eingeheftet worden ist? Die Bundeszentrale für politische Bildung hat aus eigener Initiative mit Zustimmung des Bundesministers des Innern die Herausgabe dieser Lesezirkelbeilage veranlaßt. Die Schrift hat zwar einige 5952 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 118. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1967 Kritik, in viel größerem Umfang aber die Anerkennung bei dem Leserkreis, für den sie in erster Linie hergestellt ist, gefunden. Die Nachfrage in der Öffentlichkeit ist groß. Die erste Auflage von 200 000 ist bereits vergriffen. Es wäre ein erheblicher Nachdruck erforderlich, wollte man der weiteren Nachfrage in vollem Umfang entsprechen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 30. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache zu V/1943 Frage 105): Welche Maßnahmen hat das Bundesverteidigungsministerium nach dem Vorfall beim Panzerpionier-Bataillon 240 ergriffen, um Diskriminierungen von Mischlingen, die zur Bundeswehr eingezogen werden, künftig zu vermeiden? Das Bundesministerium der Verteidigung hat den Vorfall eingehend geprüft. Aufgrund dieses Vorfalls wurde die Kompanie, der der Panzerpionier angehörte, vom Kompaniechef belehrt. Nach seinen eigenen Angaben hat sich der betroffene Panzerpionier zwischenzeitlich gut in die Kompanie eingelebt und fühlt sich in seinem Kameradenkreis wohl. Im Hinblick auf die voraussichtliche Einberufung einer größeren Zahl Wehrpflichtiger des genannten Personenkreises im Jahre 1968 wird gegen Ende des Jahres 1967 in einem Kommandeurbrief auf die Behandlung und Betreuung dieser Soldaten hingewiesen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 30. Juni 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache zu V/1943 Frage 106) : Können die Gemeinden, für deren Bereich in den letzten Jahren Bundeswehrgarnison-Planungen liefen, damit rechnen, daß in absehbarer Zeit entweder zusagende Entscheidungen fallen oder aber die Frage der Entschädigung für die bisherigen Aufwendungen entschieden wird? Die Entscheidung über die Verwirklichung von Garnisonsvorhaben, die nach Mitteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung vom Frühjahr dieses Jahres an die Landesregierungen zurückgestellt worden sind, ist abhängig von a) der neuen Streitkräfteplanung, b) der Freigabe von Liegenschaften durch die Stationierungsstreitkräfte, c) der weiteren Entwicklung der Haushaltslage. Nach dem Stand der bisher mit den Stationierungsstreitkräften geführten Gespräche werden sich der Umfang der freizugebenden Liegenschaften und der Zeitpunkt der Freigabe nicht vor Herbst 1967 übersehen lassen. Die haushaltsmäßigen Möglichkeiten für die Inangriffnahme neuer Garnisonsvorhaben in den kommenden Jahren hängt von der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ab. Das Bundesministerium der Verteidigung ist bemüht, den Gemeinden, für deren Bereich Garnisonsplanungen laufen, so bald wie möglich endgültige Bescheide zu erteilen. Aus diesem Grunde sind die Gemeinden über die Landesregierungen von dem Stand und der Aussicht der Planung unterrichtet und ihnen in zahlreichen Fällen anheim gestellt worden, ihre eigenen Planungen ungeachtet der zurückgestellten Vorhaben weiter zu verfolgen. Die Gemeinden, für die ursprüngliche Garnisonsplanungen endgültig entfallen, sind aufgefordert worden, ihre Entschädigungsansprüche für die bisherigen Aufwendungen im Hinblick auf das geplante Vorhaben der Bundeswehr bei der zuständigen Wehrbereichsverwaltung anzumelden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benda vom 28. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Matthöfer zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Prochazka In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 8. Juni 1967 hatten Sie mich um Auskunft gebeten, aus welchen Nationalitäten sich die 220 ausländischen Arbeitnehmer zusammensetzen, die im vergangenen Jahr in die SBZ reisten. Die Verteilung auf die einzelnen Nationen 'ist die folgende: 98 Italiener 64 Griechen 37 Türken 17 Spanier 4 Portugiesen. *) Siehe 112. Sitzung Seite 5354
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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, ich bitte, mir zu gestatten, zu Ziffer 1 auf die Ausführungen des Kollegen Killat nur zwei Bemerkungen zu machen, damit die Dinge klar sind.
    Es ist kein Zweifel, daß die Angestelltenersatzkassen von ihrem Herkommen her Einrichtungen der genossenschaftlichen Selbsthilfe sind und gar nichts anderes. Das ist ihr Ursprung. Sie waren genossenschaftliche Einrichtungen, sie waren Selbstverwaltungsorgane, und sie waren Vereine auf Gegenseitigkeit. Aus der berufsständischen, genossenschaftlichen Wurzel stammen aber auch die Innungskrankenkassen, die Landkrankenkassen und alle berufsständischen Arbeiterersatzkassen. Worum es hier geht, ist, daß die Angestelltenersatzkassen nicht mehr Vereine auf Gegenseitigkeit sind, was sie nach 1945 im Zuge der Wiedergutmachung werden konnten. Sie sind heute Körperschaften öffentlichen Rechts und weitgehend Träger der Aufgaben der RVO.
    Ein zweiter Punkt, Kollege Killat, den ich Sie bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen bitte, ohne Sie belehren zu wollen, ist dies. Die Arbeitgeber, ob sie bereit wären oder nicht, sind durch Gesetz verpflichtet, bei den Angestelltenersatzkassen wie bei allen anderen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitgeberanteil für alle Versicherungspflichtigen zu zahlen. Soweit freiwillig Weiterversicherte mit höheren Einkommen dies ebenfalls wünschen — und das ist die Auffassung vieler Gewerkschaftler und vieler Versicherter —, gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Die eine ist der Tarifvertrag. Sehr viele Arbeitgeber — wie wir wissen, ganze Gruppen von Arbeitgeberverbänden — haben sich dazu bereit gefunden. Andere haben das abgelehnt. Hier ist der künftigen Arbeit der Gewerkschaften bzw. der Tarifpartner noch viel Raum gegeben. Zweitens ist es die Aufgabe unseres Parlaments, bei der Krankenversicherungsreform die Frage der Beitragsgestaltung mit anzupacken und über Fragen der Beitragsbemessungsgrenze, auch der gerechten Beitragsfindung, zu entscheiden. Schließlich ist es Sache der Vertreterversammlungen und der Organe, hier mutige Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie einmal unpopulär sind.
    Ich wollte dies zu den Ausführungen des Kollegen Killat nur gesagt haben, weil sonst die Behauptung im Raum stünde, bei den Ersatzkassen sei das Verhältnis zu den Arbeitgebern ein anderes. In der Geschichte der Angestelltenersatzkassen hat sich gerade in jüngster Zeit durch ein bemerkenswertes Urteil, das Sie sicher schon gelesen haben, Herr Kollege Killat, gezeigt, daß die Arbeitgeber auch hier verpflichtet sind, den Beitragseinzug vorzunehmen; früher wurde der Beitrag von den Versicherten der Angestelltenersatzkassen selbst an die Träger ihrer Kassen abgeführt. Damit ist also auch die Entwicklung auf dem Wege zu einer weitgehenden Gleichbehandlung mit den RVO-Kassen praktisch fortgeschritten. Das nur zur Klärung der Sache.
    Würden Sie mir dann gestatten, Herr Präsident, gleich den Abänderungsantrag Umdruck 278 zu begründen?





Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich halte es für zweckmäßig, daß wir das trennen, Frau Kollegin. Wir wollen also erst die Ziffer 1 des Umdrucks 278 behandeln.

(Abg. Stingl: Buchstabenweise, Herr Präsident!)

— Gut, buchstabenweise. Wir haben da zwei Buchstaben: a) und b). Wir stimmen zunächst über a) ab.

(Abg. Stingl: Auch hier wieder getrennt nach Buchstaben! — Abg. Dr. Schellenberg: Erst mal die Vorschriften, wo keine Änderungsanträge sind!)

— Nein, ich habe vor, Herr Kollege Schellenberg, über Art. 1 am Schluß abstimmen zu lassen.
Also jetzt — damit wir wissen, wo wir sind — Umdruck 278 Ziffer 1 Buchstabe a), und jetzt unter b) wieder getrennt nach aa), bb) und cc). Wir stimmen also über aa) ab. Wer dem Antrag unter aa) zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Antrag unter bb). Wer bb) zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. -Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das war die gleiche Mehrheit. Abgelehnt!
cc) ! Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. Gegenprobe! — Das letztere ist die gleiche Mehrheit.
Damit haben wir den Buchstaben a) der Ziffer 1 erledigt.
Buchstabe b) ! Wer dem Buchstaben b) des Antrages zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. Gegenprobe! — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ziffer 1 ist damit abgelehnt.
Wir kommen zurück zu der Vorlage des Ausschusses Drucksache V/1925, Ziffer 4 auf Seite 7 der Vorlage. Zu dieser Ziffer liegt ein Änderungsantrag — Umdruck 278 Ziffer 2 — vor. Zur Begründung hat das Wort Frau Kalinke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Nach fast fünfzehnjähriger Praxis mit dem Selbstverwaltungsgesetz bedauern alle Vorkämpfer und alle Kenner der Selbstverwaltung immer wieder das große Desinteresse der Mehrheit der Versicherten an ihren Sozialversicherungsorganen, und es hat viele Überlegungen bei fast allen Novellen gegeben, technische Probleme, die Wahlordnung, in Ordnung zu bringen; auch eine entscheidende Frage, nämlich neben der paritätischen Besetzung der Organe die Frage der Öffentlichkeit der Vertreterversammlungen, ist diskutiert worden.
    Jedes Gesetz, auch wenn es noch so gut durchdacht ist, bedarf der praktischen Erfahrung, wenn es geändert werden soll, und es ist kein Zweifel, daß die praktischen Erfahrungen mit der Wiederherstellung der Selbstverwaltung der Hintergrund für die Neuerung in diesem Gesetz sind, die Organsitzungen, die Sitzungen der Vertreterversammlungen, in Zukunft öffentlich zu gestalten.
    Hinter den unterzeichneten Kollegen, die diese Öffentlichkeit nicht vorschlagen wollen, sondern an der bisherigen geschlossenen Vertreterversammlung festhalten, stehen nicht nur die Erfahrungen dieser Kollegen, sondern auch die Erfahrungen der großen Versicherungsträger und ihrer Verbände, der Arbeitnehmer wie der Arbeitgeber, stehen die Erfahrungen sowohl des Ortskrankenkassenverbandes wie des Ersatzkassenverbandes wie der Betriebskrankenkassen, stehen die Erfahrungen vieler Männer und Frauen, die in den vergangenen Jahren in der Selbstverwaltung mitgearbeitet haben.
    In der Vergangenheit vor der Wiederherstellung der Selbstverwaltung nach dem großen Zusammenbruch waren die Selbstverwaltungsorgane oft das Vor- und Spannungsfeld harter Auseinandersetzungen. Nach der Wiederherstellung der Selbstverwaltung ist überall da, wo die Partnerschaft — die wir noch nicht vollständig hergestellt haben — ein gesundes Gleichgewicht der Kräfte schuf, auch die menschlichen Beziehungen in Ordnung waren, die Diskussion im Vorstand und der Vertreterversammlung überwiegend der Sache dienlich gewesen.
    Die Idealisten unter den Vorkämpfern für die Wiederherstellung der Selbstverwaltung — ich rechne mich zu ihnen — haben lange geglaubt, daß durch eine öffentliche Durchführung der Sitzungen der Vertreterversammlungen eine Chance entstehen könnte. Sie haben geradezu erhofft, daß diese Öffentlichkeit die Versicherten dazu anregen könnte, sich mehr um ihre Dinge zu kümmern. Die Praktiker aber — die nicht weniger ideal veranlagt sind — haben nun Gelegenheit gehabt, Erfahrungen zu sammeln, und sie sind nicht ohne Sorgen, wenn sie an die Öffentlichkeit der Sitzungen — die natürlich nach dem Gesetzentwurf nur für die Vertreterversammlung, nicht aber für den Vorstand gilt — und 'an den möglichen Mißbrauch denken. Es gibt viele Beispiele für diese These, aber weit mehr Beispiele gegen sie. Einige Beispiele sind geradezu angetan, das Vertrauen zur Selbstverwaltung nicht zu stärken und den Wunsch, das Interesse der Versicherten zu mehren, nicht durchzusetzen. Es gibt viele Themen, die die Versicherten interessieren. Sie werden schon heute von den Sozialversicherungsträgern auf Grund der Aufklärungspflicht entweder nach Gesetz und Satzung oder nach den Vorschriften der Versicherungsbedingungen wahrgenommen. Auch die in den Organen vertretenen Gewerkschafts- und Abeitgebermitglieder sind eifrigst bemüht, die Probleme der Sozialpolitik in den Selbstverwaltungsorganen in der Fachliteratur wie in ihren eigenen Zeitungen oder Zeitschriften zur Diskussion zu stellen und die Versicherten zu informieren.
    Von den Problemen, die nun für Außenstehende von besonderem Interesse sein können und die sicherlich auch von einem gewissen Reiz sind für das Verlangen nach Öffentlichkeit der Sitzungen, dürfen die Fragen der Personalpolitik, der Beitrags- und Leistungsgestaltung, der unterschiedlichen Beitragsfindung für bestimmte Gruppen, die mit Arztverträ-



    Frau Kalinke
    gen zusammenhängt, das Verhältnis zu Krankenhäusern etc. überhaupt nicht an die Öffentlichkeit gelangen, weil sie schon jetzt von der öffentlichen Diskussion ausgeschlossen sind. Haushalts- und Satzungsregularien sind Probleme, deren Verständnis wohl durch eine aktive Beteiligung an der Selbstverwaltung, aber kaum durch Publikation verstärkt werden kann. Der Regierungsentwurf hat schon eine große Zahl von Ausnahmebestimmungen vorgesehen, wonach alle grundsätzlichen Fragen der geschützten Rechtsgüter und Tatbestände nach den §§ 141. und 142 RVO, wie Krankheiten der Versicherten und ihre Ursachen, ohnehin nicht diskutiert werden können. Das gleiche gilt für Grundstückskäufe. Dazu erhält die Vertreterversammlung im bisherigen Text die Befugnis, die Öffentlichkeit auszuschließen.
    Leider lehrt nun die Erfahrung, daß die Haushalte der großen Versicherungsträger, die die Milliardengrenze überschreiten, auch auf ein sehr politisches Gewicht der Selbstverwaltungensorgane hindeuten. Je mehr sich diese Selbstverwaltung als Vorfeld der demokratischen Auseinandersetzungen in den Parlamenten versteht — einzelne Versicherungsträger nennen ihre Organmitglieder sogar Abgeordnete —, um so mehr besteht die Gefahr der Politisierung der Organe. Hier entstehen die gleichen Probleme, die wir als Bundestagsabgeordnete bei der Diskussion der Frage, ob die Ausschußsitzungen öffentlich sein sollen, zu überlegen haben. Es geht mir hier nicht um die Argumentation mit der Gefahr der so gefürchteten „Fensterreden", die sicherlich unvermeidbar wären; es geht vielmehr, wie mir ein Kollege aus der Selbstverwaltung der Kassenärzte berichtet hat, darum, daß erfahrene und besonnene Leute, die sich gern zu einem Sachproblem melden möchten, wahrscheinlich verstummen, während die Rhetoriker in der Organen dann die Zusammenarbeit vielleicht gefährden könnten. Viele Beschlüsse der Vertreterversammlungen, die in den letzten Jahren von den Organen, von den Geschäftsführungen und den Gewerkschaften publiziert wurden, zeigen, daß es sich in der Regel um politische Appelle an das Parlament, um Wünsche an die Öffentlichkeit handelt.
    Wir wissen alle — lassen Sie mich das als letzte Begründung sagen; in der sehr sachlichen Aussprache im Ausschuß über dieses Problem waren wir zwar nicht alle einer Meinung, aber eine sehr große Zahl war der gleichen Meinung —, wie schwer es ist, über Tabus, über Interessengegensätze und alte Zöpfe hinweg die gemeinsame Verantwortung auch da zu praktizieren, wo einmal harte Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Antragsteller haben daher große Bedenken gegen die Öffentlichkeit.
    Sie haben bei Anhörung der Sachverständigen alle Argumente geprüft, besonders die der Bundesverbände der Krankenkassen, die mündlich und schriftlich vorgetragen wurden. Die Antragsteller haben sich überzeugen müssen, daß das Schwergewicht der Selbstverwaltung weit mehr beim Vorstand liegt. Weil die Organe außerdem nur zweimal im Jahr zusammentreten, und das noch an verschiedenen Plätzen, können die Versicherten diese Veranstaltungen gar nicht aufsuchen.
    Wir haben uns auch überlegt, wie die Öffentlichkeit praktiziert werden könnte und wer die Interessierten wären, die zu den Veranstaltungen kämen, und welche Probleme dabei entstünden. Wir sind uns darüber einig, daß nach der Praxis von heute wahrscheinlich nur die Rentner dazu in der Lage wären, weil die berufstätigen Versicherten selbst ja nicht Urlaub nehmen könnten, um zu einer Organsitzung zu reisen.
    Was für die Sozialversicherungsträger gilt, trifft in vermehrter Weise für die Organe der Kassenärztlichen Vereinigungen zu, die heute schon den Ärzten Gelegenheit zur Teilnahme an der Vertreterversammlung geben. Bei der Beteiligung der Ärzte ist das gleiche festzustellen wie bei der Beteiligung der Versicherten; sie sind aus den gleichen Gründen kaum in der Lage, zu den Organsitzungen zu fahren.
    Die bisherige Selbstverwaltung hat sich bewährt, ist hier gesagt worden. Die paritätische Besetzung der Organe hat sich bewährt, ist gesagt worden. — Auch die Nichtöffentlichkeit hat sich bewährt. Ich darf Ihnen hier unseren Antrag mit einem Wort empfehlen, an das ich erinnern möchte, das in der großen Diskussion über die Selbstverwaltung auf einer Tagung des Sozialgerichtsverbandes gesagt wurde. Es hieß dort: „Die Entscheidungsfreiheit der Selbstverwaltungsorgane schließt auch das Recht ein, auf eigene Kosten Dummheiten zu machen." Wir sollten uns im Bundestag dieser Empfehlung nicht bedienen.
    Ich darf den Herrn Präsidenten bitten, unseren Änderungsantrag zu Artikel 1 Nr. 4 § 2 b Abs. 2 mit folgendem Text zur Abstimmung zu stellen:
    In Artikel 1 Nr. 4 erhält § 2 b Abs. 2 folgende Fassung:
    Die Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse sind nicht öffentlich.
    Ich darf die Mehrheit dieses Hauses bitten, dem Antrag meiner Freunde, die gegen die Öffentlichkeit sind, zuzustimmen.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Daß es Kollegen gibt, die für die Öffentlichkeit sind, ist ja bekannt; ich habe darauf hingewiesen. Wir sind der Meinung, daß die bisherige Handhabung, die Veranstaltungen der Organe, nämlich die Vertreterversammlungen, genauso wie die Verstandssitzungen und die Ausschußsitzungen nicht öffentlich zu machen, die bessere ist.