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ID0511729300

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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Maria Jacobi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mir erlauben, im Laufe meiner Ausführungen auf die Bemerkungen meiner beiden Vorredner einzugehen.
    Herr Professor von Weizsäcker hat hier im Hause bei einem Hearing vor zwei Jahren betont, daß wichtiger als die Entscheidung über die Art des Schutzraumbaus die rücksichtslose und wahrheitsgemäße Orientierung der Bevölkerung über die Gefahren und Wirkungen der modernen Waffen und über die Möglichkeit sei, darauf zu reagieren, um zu überleben. Diese Orientierung der Bevölkerung wurde bisher angesichts des Fehlens einer Notstandsgesetzgebung und der übrigen Gesetze in vorbildlicher Weise vom Bundesluftschutzverband auf der Basis des Zivilschutzgesetzes des -Jahres 1957 geleistet. Der Bundesluftschutzverband hat in diesen zehn Jahren mit etwa 1300 hauptamtlichen Kräften auf Kreis-, Länder- und Bundesebene 51/2 Millionen Menschen angesprochen und ausgebildet. 450 000 Männer und Frauen haben sich darüber hinaus als Mitglieder der Organisation zu ehrenamtlicher Tätigkeit als Ausbilder und Helfer verpflichtet.
    In enger Zusammenarbeit mit dem Bundesluftschutzverband haben das Deutsche Rote Kreuz, der Malteserhilfsdienst, der Johanniterhilfsdienst und der Arbeitersamariterbund Ausbildung in Erster Hilfe und Ausbildung von Schwesternhelferinnen geleistet. Ihnen allen möchte ich hier an dieser Stelle für ihre uneigennützige Opferbereitschaft und Ihre von Sorge um die Mitmenschen erfüllte Tätigkeit herzlich danken.

    (Beifall.)

    Nicht vergessen darf man dabei auch das Technische Hilfswerk, das über 42 000 Hilfskräfte verfügt. Immer wieder hatten diese Gelegenheit, bei Unglücksfällen und bei Katastrophen, von denen noch kein Jahr verschont blieb, ihr Können und ihre



    Frau Jacobi (Marl)

    Hilfsbereitschaft auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus zu beweisen.
    Notwendig scheint uns aber, daß auch die vielen Menschen, die sich diesen Fragen bisher verschlossen haben, eine gewisse Schulung und Ausbildung erfahren. Wer nicht Bescheid weiß, reagiert im Ernstfall falsch und sinnlos. Im Grunde genommen wollen die Menschen in der Bundesrepublik orientiert sein; sie haben auch einen Anspruch darauf. Vor drei Wochen konnte sich die Geschäftsstelle des Bundesluftschutzverbandes vor Anfragen und Telefonaten nicht retten. Plötzlich wollte jede Hausfrau Bescheid wissen. In Eile mußte Aufklärungsmaterial über Vorratshaltung nachgedruckt werden. Schon heute ist das alles wieder nicht so brennend. In Wirklichkeit ist es aber heute und jeden Tag genauso aktuell wie vor drei Wochen. Die Probleme sind nicht gelöst, solange die Möglichkeit eines Krieges überhaupt noch besteht. Sowenig wir eine Reglementierung sozialen Tuns wünschen, so notwendig ist es doch, daß alle Vorsorgemaßnahmen auf eine breitere Basis gestellt werden und mehr Bevölkerungskreise erreichen.
    Das Selbstschutzgesetz des Jahres 1965 ist möglichst schnell zu überprüfen und nach der finanziellen Seite ebenso wie nach den Anforderungen an die Menschen auf eine einfache und praktikable Lösung hin zu untersuchen. Ich habe mir sagen lassen — aber jetzt habe ich es ja von Herrn Schmitt-Vokkenhausen selber gehört —, daß Kolleginnen und Kollegen, die im 4. Bundestag sehr dafür waren, daß alles bis ins kleinste gesetzmäßig und verbindlich für alle zu lösen sei, heute im 5. Bundestag nur noch die Freiwilligkeit bejahren. Die CDU-Fraktion hat von jeher weitgehend die Freiwilligkeit bejaht.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aber die Regierungsvorlage war anders, Frau Kollegin!)

    Wir sollten darin aber doch konsequent bleiben. Wir sollten die Vielzahl der Organisationen, die ihre Arbeit mit soviel Elan und Sachverstand betrieben haben, am Leben erhalten. Wir sollten es den Menschen freistellen, auf welchem Arbeitsfeld sie sich betätigen wollen. Das gilt für die Wohlfahrtsverbände, für die Krankenpflegeverbände, aber auch für das Technische Hilfswerk und für die Freiwilligen Feuerwehren.
    Die Unruhe im Bundesluftschutzverband, von der wir gestern in der Fragestunde ein Beispiel aus Bayern zu hören bekamen — was ich aber auch für Nordrhein-Westfalen bestätigen kann —, wurde hervorgerufen — —

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Frau Kollegin, die verantwortlichen Herren sollten ein bißchen zur Dämpfung beitragen, statt die Unruhe herbeizuführen; das ist deren Pflicht!)

    — Nein, hervorgerufen wurde diese Unruhe durch Absichten, die anscheinend in den Ministerien und im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz diskutiert und dann in die Bevölkerung hineingetragen worden sind. Herr Schmitt-Vockenhausen, ich habe die Konzeption, die Sie heute quasi als neues Gesetz vorgetragen haben, jetzt eben erst in der Ausführlichkeit gehört. Ich bin der Auffassung, daß Kommunalverbände nicht schlechthin die Arbeit des Bundesluftschutzverbandes übernehmen können. Selbstverständlich sind die Verbände bereit, sinnvoll mit der Gemeindeverwaltung zusammenzuarbeiten. Das haben sie bisher auch getan. Es wäre aber verkehrt, auch nur einen der Verbände zu zerschlagen oder in seine inneren Angelegenheiten hineinzuregieren.
    Die Gemeinde kann, wenn 'ein Selbstschutzgesetz in Kraft tritt, die betroffenen Bürger zur Schulung auffordern. Die Schulung selbst sollte man den bewährten Kräften des Bundesluftschutzverbandes vorbehalten.
    Der Bedarf an Krankenschwestern, der schon heute nicht gedeckt ist, wird in der Stunde der Not noch größer sein. Aber die Tatsache, daß 62 000 Frauen und Mädchen

    (Abg. Matthöfer: Das Problem lösen Sie auch nicht mit der Dienstverpflichtung!)

    Schwesternhelferinnen-Kurse mitgemacht haben, läßt darauf schließen, daß sich im Falle der Gefahr Frauen in genügender Zahl freiwillig zu diesem Dienst melden werden. Der Gesetzentwurf vertraut darauf. Auch wir hegen keinen Zweifel an der Einsatzbereitschaft der Frauen. Mit den Möglichkeiten der organisatorischen Durchführung und den Fragen, die dabei entstehen, sollte sich allerdings zunächst der Innenausschuß befassen.
    Ein Drittel aller Arbeitsplätze in der Bundesrepublik ist von Frauen besetzt. Darum erscheint es mir verständlich, daß in Art. 12 Abs. 3 kein Unterschied zwischen Frauen und Männern gemacht worden ist. Es ist aber ausdrücklich festgelegt, daß nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesezes die Freiheit, die Ausübung des Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, eingeschränkt werden kann. Daß dieses Gesetz eine Differenzierung zwischen Frauen und Männern bringen muß, scheint mir selbstverständlich zu sein. Genauso selbstverständlich 'erscheint es, daß dabei auf die familiären und auf die gesundheitlichen Verhältnisse der Frauen besondere Rücksicht zu nehmen ist.
    Es kann nicht Sinn einer ersten Aussprache sein, verehrte Frau Kollegin Funcke, die Dinge so zu diskutieren, als ob dieses Gesetz schon vorläge. Darum möchte ich darauf verzichten, in größerer Breite auf sie einzugehen.
    Dagegen scheint mir ein anderer Punkt sehr wichtig zu sein. In der Bundesrepublik ist das Luftwarnsystem wiederhergestellt, verbessert und ausgebaut worden. Wenn bei uns die Sirenen probeweise oder auch versehentlich ertönen, fragt sich mancher Mensch, was geschehen soll, wenn es einmal Ernstfall wäre. Mütter mit Kindern, alte Menschen und unsere Jugendlichen haben einen Anspruch auf Schutzräume im Hause, genauso wie der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Schutzräume sind die erste notwendige Antwort auf die Bedrohung durch die moderne Waffenentwicklung. Wir lehnen den Krieg ab. Es gibt keine politische Frage, die nicht mit friedlichen Mitteln gelöst werden könnte, und jede politische Frage sollte mit friedlichen Mitteln gelöst werden. Aber leider liegt diese



    Frau Jacobi (Marl)

    Bedrohung — und vor drei Wochen vor den Toren
    Europas — immer noch im Bereich des Möglichen.
    Aus dem Selbstschutzgesetz des Jahres 1957 wurde der Bau von Schutzräumen bis zum Jahre 1959 ausgeklammert, und es erfolgte dann nichts. Das beschlossene Schutzraumbaugesetz des Jahres 1965 wurde schon nach einigen Wochen durch das Haushaltssicherungsgesetz auch um zwei Jahre verschoben. Was inzwischen an Wiederherstellung von Bunkern in .einem Vorabprogramm im Bau von Mehrzweckräumen, Tiefgaragen usw. geschehen ist, ist unbestritten gut, aber leider viel zu wenig und in ausreichendem Maße betrieben, für unsere finanzielle und politische Situation zu teuer. Was wir brauchen, sind Schutzräume in Wohnbauten.
    Der Deutsche Bundestag sollte sich entschließen — oder die Bundesregierung sollte sich entschließen —, .das Schutzraumbaugesetz völlig neu zu konzipieren und den heutigen Möglichkeiten anzupassen. Mit einer Summe von 30 bis 50 Millionen DM pro Jahr müßte es gelingen, Häuser mit mehreren Wohnungen, die im sozialen Wohnungsbau gebaut werden, mit Schutzräumen auszustatten, von deren Kosten dann 25 bis 40 % vom Bund getragen werden könnten. Die Wohnungen, die nicht im sozialen Wohnungsbau, sondern privat erstellt werden, könnten durch Steuerermäßigung begünstigt werden. 750 000 bis 1 Million Menschen könnten in einem Jahr mit Schutzräumen versorgt werden. Natürlich werden wir sagen: Was bedeutet .das bei einem Volk von etwa 60 Millionen? Es ist nur ein Anfang. Aber ein Anfang muß einmal gesetzt werden, und es muß damit gleichzeitig ein Anreiz geboten werden, auch für schon bestehende Wohnhäuser Schutzräume zu errichten. Dann würde in Zukunft diese Vorsorge auch schneller vor sich gehen können. Wichtig scheint uns aber, daß es wirkliche Schutzräume sind und nicht nur trümmersichere Kellerdecken.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Die Bundesregierung sollte die kommenden Monate dazu benutzen, dem Parlament ein neues Gesetz für den Schutzraumbau — fast möchte ich sagen es könnte ein Mini-Gesetz für den Schutzraumbau sein — vorzulegen. Aber es müßte uns vorgelegt und es müßte so schnell wie irgend möglich in Kraft gesetzt werden. Ebenso wäre das Selbstschutzgesetz auf ein realisierbares Mindestmaß zurückzuführen. Was uns am meisten fehlt, ist Schulung und Orientierung sowohl durch die Regierung als auch durch den Bundesluftschutzverband, damit ein Anreiz geschaffen wird, sich mit Material und Instrumenten für die Stunde der Not zu versorgen. Die „Aktion Eichhörnchen" sollte wieder belebt und propagiert werden. Sorgen und Schrecken und Widerstand gegen alle Vorsorgemaßnahmen würden verschwinden, wenn wir von den Reden und dem Zerreden dieser Aufgabe in den letzten zehn Jahren zu Taten schritten, um das, was wir tun können und tun müssen, konsequent zu tun.
    Weder der Bundeshaushalt noch die Privatsäckel noch die seelischen und physischen Kräfte der Menschen würden dabei überfordert werden. Aber das, was bisher geschaffen wurde, alle Arbeiten und das
    Geld, was da schon investiert ist, sollten nicht umsonst aufgewandt worden. sein. Wir können es nur dann zu einem wirksamen Schutz für die Bevölkerung ausbauen, wenn wir jetzt konsequent zu den Gesetzen und auch zu ihrer Ausführung kommen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Verehrte Frau Kollegin Jacobi, im Präsidium waren Zweifel aufgetaucht, ob Ihre Ausführungen im Sinne der Geschäftsordnung zur ersten Lesung der Vorlagen gehörten. Nun, die Sache ist hiermit erledigt.

(Abg. Frau Jacobi [Marl] : Genauso wie bei Herr Schmitt-Vockenhausen!)

Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Funcke hat die sehr wichtige Frage der eventuellen Dienstverpflichtung der Frauen angesprochen, eine Frage, von der wir alle wissen, daß sie sehr wichtig ist, daß sie weite Kreise unserer Bevölkerung, insbesondere natürlich die Frauen selbst, bewegt. Sie haben in diesem Zusammenhang .an den Herrn Bundesinnenminister eine Reihe von Fragen gerichtet. Ich möchte versuchen, Frau Kollegin Funcke, in Kürze wenigstens die Fragen, die ich für die wichtigsten halte, hier zu beantworten. Wir sind sehr gern bereit, auf die einzelnen Fragen in den Ausschußberatungen zurückzukommen. Ich darf auch allgemein sagen, Frau Kollegin Funcke wie auch Frau Kollegin Jacobi — Sie haben sich ebenfalls dazu geäußert —, wir sind uns darüber im klaren — wenn ich an Ihre Worte, Frau Kollegin Funcke, anschließen darf —, daß bei der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Regelung natürlich eine Reihe von Fragen, wenn Sie wollen, offenbleiben bzw. sich ergeben.
    Ich glaube nicht, daß der Vorwurf berechtigt ist, den Sie gegenüber dem Regierungsentwurf geäußert haben, die dort enthaltene Regelung sei unklar. Klar und eindeutig ist sie wohl. Der Herr Bundesinnenminister hat vorhin in seinen einleitenden Ausführungen die Auffassung der Bundesregierung noch einmal dahin zusammengefaßt, daß die Dienstverpflichtung — das entspricht auch dem Text des Ihnen vorgelegten Entwurfs — auf Wehrpflichtige, d. h. auf Männer beschränkt wird. Dies ist eine klare Entscheidung der Bundesregierung die dem Entwurf zugrunde liegt.
    Nun zum nächsten Punkt, den Sie mit Recht erwähnt haben: der Möglichkeit des Festhaltens am Arbeitsplatz, die sich auch auf Frauen erstreckt. Das ist eine klare Situation. Es wird Sache des Hauses sein, über die Konsequenzen, die sich aus diesem Vorschlag der Regierung ergeben, ebenso wie über alle anderen zu sprechen. Die Bundesregierung und der Bundesinnenminister sind aber nicht der Auffassung, Frau Kollegin, und haben damit auch nicht zum Ausdruck bringen wollen: Nun soll mal der Innenausschuß die Fragen, die sich selbstverständlich daraus ergeben, klären und weiter verfolgen.



    Parlamentarischer Staatssekretär Benda
    Vielleicht war das so gemeint, als ob die Verantwortung für die Regelung dieser Fragen den beteiligten Ausschüssen dieses Hauses zugeschoben werden sollte. Ich darf zu diesem Punkt darauf aufmerksam machen, daß der Herr Bundesinnenminister selber bei den Beratungen im Bundeskabinett vorgeschlagen hat — und das Kabinett hat entsprechend beschlossen —, zur Behandlung der sich aus der Entscheidung der Regierung in diesem Punkt ergebenden Fragen eine Regierungskommission, bestehend aus den Herren Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung, für das Post- und Fernmeldewesen, für Verteidigung und selbstverständlich auch aus dem Bundesinnenminister selbst, zu bilden. Diese unmittelbar auf Grund ihrer Ressortzuständigkeit beteiligten Minister und Ministerien werden also auf der Ebene der Regierung sich zunächst einmal weiterhin über die Fragen Gedanken machen und zu gegebener Zeit die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, dem Hohen Hause und seinen Ausschüssen vortragen.
    Die Fragen, um die es sich handelt, sind in den Ausführungen von Frau Kollegin Jacobi zum Teil schon angeklungen, und zwar mit vollem Recht. Natürlich muß man überlegen, wie die Situation rein zahlenmäßig ist, welche Möglichkeiten gegeben sind und vielleicht noch gefunden werden können, über das bisher Geschehene hinaus an die Freiwilligkeit nicht erst im Ernstfall zu appellieren, sondern auch insoweit rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Dankenswerterweise hat Frau Kollegin Jacobi darauf hingewiesen, daß hier schon eine Menge geschehen ist. Daß durch die Tätigkeit des Bundesinnenministeriums 62 000 freiwillige Helfer auf dem Gebiet der Krankenpflege gefunden worden sind, ist immerhin ein, wie mir scheint, beachtlicher Erfolg. Frau Kollegin Jacobi hat das bereits anerkannt. Ich kann mich dieser Anerkennung nur anschließen.
    Aber es gibt eine Fülle von praktischen Fragen, über die ich jetzt im einzelnen gar nicht sprechen kann. Wir werden Gelegenheit haben, uns eingehend damit zu beschäftigen. Sie haben eine Reihe von Rechtsfragen aufgeworfen, die ich ganz kurz beantworten möchte.
    Wie verhält es sich mit der bisherigen Regelung nach Artikel 12 Abs. 3 des Grundgesetzes, der besagt, daß Frauen nicht zu einer Dienstleistung im Verband der Streitkräfte verpflichtet werden können? Sie haben die Frage aufgeworfen, ob die Weglassung dieses Satzes, der ja in der jetzigen Fassung des Regierungsentwurfs nicht auftaucht, etwa bedeute, daß man an eine solche Möglichkeit doch denke. Die Antwort ist eindeutig: nein. Dieses Nein, Frau Kollegin Funcke, gilt ganz sicherlich nach der Absicht, die dem Regierungsentwurf zugrunde liegt, auch nach meiner persönlichen juristischen Überzeugung und auch nach der juristischen Interpretation dessen, was Ihnen als gedruckter Text vorliegt. Wir glauben im Gegenteil — Herr Minister Lücke hat das bereits in seiner Begründung erwähnt —, daß durch eine Bestimmung, die ausdrücklich sagt, daß Frauen nicht zu Dienstleistungen im Verband der Streitkräfte herangezogen werden
    können, eher Grund zur Verwirrung geschaffen würde, wenn man nämlich überliest, daß Frauen — was sich doch ausdrücklich aus der Formulierung des Regierungsentwurfs ergibt — nicht nur nicht im Verband der Streitkräfte oder wo immer sonst, sondern eben überhaupt nicht dienstverpflichtet werden können. Bei dieser ganz allgemeinen Formulierung bedarf es nach unserer Auffassung keiner besonderen Hervorhebung dessen, was im geltenden Recht enthalten ist — in Art. 12 Abs. 3 — und was in seinem .sachlichen Gehalt nicht geändert werden soll. Ich wiederhole also: Es ist die Absicht des Regierungsentwurfs — und es kommt darin, wie wir meinen, auch juristisch präzise zum Ausdruck —, daß eine Heranziehung von Frauen weder im Verband der Streitkräfte noch anderweitig im Wege der Dienstverpflichtung möglich sein soll.
    Sie haben weiter die Frage aufgeworfen, ob beabsichtigt sei, was das Verbot des Arbeitsplatzwechsels betrifft, daß etwa jede Frau festgehalten werden kann. Sie haben z. B. auf das Problem der jungen Mütter und ähnliche Fälle hingewiesen, bei denen evident ist, daß ein Festhalten nicht oder höchstwahrscheinlich nicht möglich ist. Die Antwort auf Ihre Frage, Frau Kollegin, ist selbstverständlich nein. Selbstverständlich kann nicht jede Frau festgehalten werden. Sie haben selbst mit Recht auf den früheren Entwurf eines Dienstleistungsgesetzes hingewiesen, der diese Fragen im einzelnen geregelt hat. Dies sind Dinge, die der Regelung des einfachen Gesetzes vorbehalten bleiben müssen und die nicht in der Verfassung — etwa in Art. 12 — geregelt werden können. Die Absicht der Bundesregierung geht natürlich in die Richtung, diese Fälle so zu regeln, daß Härten vermieden werden. Darüber werden wir uns in diesem Hause in den Intentionen sicherlich völlig einig sein.
    Schließlich zur letzten Frage, die ich noch von mir aus erörtern möchte. Sie werfen die juristische, verfassungsrechtliche Frage auf, ob Art. 12 Abs. 2 Satz 1 nicht doch eine Art Grundlage für Dienstverpflichtungen sein könne, weil es in der Tat — und ich bestätige Ihnen das — früher einmal die Rechtsmeinung gegeben hat, die entsprechende Bestimmung des geltenden Verfassungsrechts, daß Dienstverpflichtungen im Rahmen der allgemein herkömmlichen, für alle gleichen Dienstverpflichtungen möglich sind, sei eine Grundlage für Dienstverpflichtungen in dem Rahmen, über den wir im Augenblick reden. Über diese juristische Frage hat sich streiten lassen, und darüber läßt sich auch heute noch streiten, da der Text des Grundgesetzes, bis wir ihn im Rahmen der Notstandsverfassung ändern, ja noch geltendes Verfassungsrecht ist. Ich möchte aber sagen, daß die Hinzufügung des zweiten Satzes im gleichen Absatz, der regelt, was nach unserer Auffassung für Zwecke der Verteidigung im Wege der Dienstleistung erfolgen kann, eindeutig klarstellt, daß nach den Absichten des Verfassungsgebers oder des Verfassungsergänzers, wenn er die Verfassung in diesem Sinne ergänzt, eine Dienstverpflichtung auf den zweiten Teil des Absatzes, aber nicht auf den Satz gestützt werden kann, auf den Sie sich bezogen und hinsichtlich dessen bisher gewisse Zweifel



    Parlamentarischer Staatssekretär Benda
    oder Meinungsverschiedenheiten juristischer Art möglich sind.
    Ich meine, daß man sich über diese und manche anderen Fragen im Rechtsausschuß und anderswo unterhalten kann. Mir lag aber daran, diese Fragen wenigstens noch im Ergebnis darzustellen. Was dazu im Juristischen zu tun sein mag, darüber mögen wir uns bei späterer Gelegenheit noch verständigen. Ich glaube also, Frau Kollegin Funcke, daß wir in der Sache selbst nicht zu weit auseinander sind. Ich glaube, daß wir für das, was uns in den Sachfragen gemeinsam bewegt, die treffenden juristischen Formulierungen entweder bereits gefunden haben oder, falls Sie anderer Meinung sein sollten, sie in Zukunft noch finden werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)