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ID0511728900

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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Mende, der Finanzminister bestimmt nicht die Richtlinien der Politik. Aber nach den vielen Liebeserklärungen an den damaligen Kanzler können Sie doch jetzt nicht von ihm abrücken; da müssen Sie schon auch hier mit ihm in einer Einheitsgemeinschaft bleiben.

    (Zuruf von der FDP: Seien Sie vorsichtig!)

    Von Art. 113, den Sie nicht angewandt haben, wollen wir gar nicht reden.
    Nun zur Sache! In der heutigen Debatte, Herr Kollege Dorn, konnte und mußte die Behandlung der Zivilschutzgesetze am Rande erfolgen, weil die Bundesregierung zunächst einmal die Ergänzung des Grundgesetzes und das Durchführungsgesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes vorgelegt hat. Sie hat aber bereits in ihrer Absichtserklärung, die der Herr Bundesinnenminister heute wiederholt hat, versichert, daß im Zusammenhang mit der Behandlung der eigentlichen Notstandsverfassung auch die bereits verabschiedeten sogenannten einfachen Gesetze noch einmal überprüft werden mit dem Ziel, sie an die finanziellen Möglichkeiten anzupassen und sie — das gilt vor allem für die Sicherstellungsgesetze — mit der Verfassungsergänzung in Einklang zu bringen. Wie begrüßen diese Erklärung, weil sie deutlich macht, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien bereit sind, in der Frage der Sicherstellungsgesetze im Rahmen der Beratungen zur Änderung des Grundgesetzes einen Weg zu suchen, der unsere verfassungsrechtlichen Bedenken beseitigt, die wir schon bei der Beratung dieser Gesetze im Jahre 1965 vorgetragen haben.
    Die Anlage der Grundgesetzergänzung, wie sie jetzt vorliegt, bietet dazu eine gute Möglichkeit. Wir werden uns nun im Herbst nicht nur mit der Frage der Sicherstellungsgesetze, sondern vor allem auch mit dem Ausführungsgesetz zu Art. 12 des Grundgesetzes und mit der Novellierung der Zivilschutzgesetzgebung zu beschäftigen haben.
    Tch möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal in unser aller Erinnerung zurückrufen, daß die Zivilschutzgesetzgebung der 4. Legislaturperiode vor allem auf die sehr guten Zivilschutzerfahrungen in Schweden, Dänemark und Norwegen zurückgehen und daß wir damals vieles hier beschlossen hatten und verwirklichen wollten, was in diesen Ländern am Ende der 50er und am Anfang der 60er Jahre vorgesehen war. Wir hatten uns im Innenausschuß schon damals besorgt gefragt, ob nach den Vorschlägen der Bundesregierung Bund, Länder und Gemeinden finanziell nicht allzu stark belastet würden. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß "damals im Innen- und im Haushaltsausschuß erhebliche Kürzungen an den vorgeschlagenen Programmen vorgenommen worden sind, Kürzungen, die auch das Plenum des Bundestages gebilligt hat. Es hat sich dann gezeigt, daß die finanzielle Grundlage für die damals entwickelte Gesamtkonzeption nicht vorhanden war, so daß die gesetzgebenden Körperschaften vor der Frage standen, wie nun der Zivilschutz gestaltet werden sollte. Das Haushaltssicherungsgesetz schob das Inkrafttreten der ausgabewirksamen Beschlüsse zunächst einmal bis 31. Dezember 1967 hinaus.
    Finanzielle Engpässe haben aber auch manchmal ihr Gutes. Sie zwingen dazu, darüber nachdenken, ob das, was manchmal etwas unorganisch gewachsen ist, so bleiben soll und ob man wirklich alles durchführen kann, was man sich einmal vorgenommen hat. Im letzten Jahr haben wir in den skandinavischen Ländern gesehen, daß vieles von den Plänen und Vorstellungen, die man in den 50er Jahren und Anfang der 60er Jahre entwickelt hatte,



    Schmitt-Vockenhausen
    nicht durchgeführt werden kann, weil sich auch dort die finanziellen Möglichkeiten für derartige Programme neben dem Verteidigungshaushalt als begrenzt erwiesen haben.
    Wir haben daher schon am 9. Dezember 1965 ein Mindestprogramm für den Zivilschutz gefordert, das unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Bundes so aufgestellt werden sollte, daß nur das für den Zivilschutz und die Bevölkerung unbedingt Erforderliche durchgeführt wird. Wir haben schon damals deutlich gemacht, daß der Bund, wenn er kein Geld hat, nicht dadurch einen Ausgleich schaffen kann, daß Länder, Gemeinden, die Wirtschaft und Privatpersonen stärker herangezogen werden, sondern daß er ein Programm aufstellen muß, in dem überall mehr oder weniger Abstriche gemacht werden müssen, wenn es überhaupt durchgeführt werden soll. Es hat lange Verhandlungen gegeben. Daß dem Deutschen Bundestag das Programm heute noch nicht vorliegt — was wir begrüßt hätten —, liegt nicht an dem Innenministerium, sondern daran, daß der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung ausdrücklich verlangt hat, daß das Zivilschutzprogramm in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung einbezogen wird. Es ist nicht sinnvoll, eine Planung nur für heute und morgen vorzunehmen. Wir müssen eine Zielsetzung für einige Jahre deutlich machen. Ein gestrafftes Programm ist erarbeitet worden. Ich glaube, es ist richtig, in der heutigen Debatte der deutschen Öffentlichkeit und diesem Hohen Haus in wenigen Punkten die Grundzüge dieses Programms zur Kenntnis zu bringen; denn wir wissen, daß das Interesse an diesen Fragen außerordentlich groß ist.
    Das Gesetz über den Zivilschutz in kreisfreien Städten und Landkreisen wird mit der bisherigen Vorstellung einer sauberen Trennung beim Einsatz von Organisationen bei Katastrophen im Frieden und im Verteidigungsfall aufräumen. Stadt- und Landkreise werden zuständig sein. Dies halten wir wohl alle für richtig; denn sie haben die besten örtlichen Kenntnisse, und sie wissen am besten, wo und was wirklich notwendig ist. So bietet sich die Möglichkeit einer besseren Verteilung der Ausstattung mit Fahrzeugen und Gerät. Ebenso können durch die Zusammenfassung der bisherigen Vielfalt der Organisationen und Einrichtungen einfache, überschaubare und klare Ordnungen geschaffen werden. Wir haben schon oft darauf hingewiesen, daß nicht selten selbst Fachleute mit der Vielfalt der nach und nach gewachsenen Organisationen nicht mehr zurechtkommen.
    Der Gesetzentwurf wird bei einigen Verbänden gelegentlich kritisiert. Meine Damen und Herren, wir erkennen stets an, daß die humanitären Organisationen, daß die Mitarbeiter des Bundesluftschutzverbandes, des Technischen Hilfswerks, des örtlichen und des überörtlichen Luftschutzhilfsdienstes, deren Arbeit und Einsatzbereitschaft Sie, Herr Minister, heute mit Recht gelobt haben und denen Sie gedankt haben, wertvolle Arbeit leisten. Wir sind sicher, daß sich alle diese Männer und Frauen auch weiterhin von der Sache, der sie sich verschrieben haben, werden leiten lassen. Ich glaube nicht, daß sie die Organisationsform vor die. Sache stellen werden. Niemandem wird die Mitarbeit verwehrt sein. Im Gegenteil, wir sind alle froh und dankbar über jeden, der mitarbeitet und bereit ist, hier zu helfen. Wir sind sicher, daß die Mitarbeiter ihre Tatkraft und ihren Idealismus auch in der einen oder anderen veränderten Organisationsform zur Verfügung stellen werden, von der sie wissen, daß sie zweckmäßiger und vor allem langfristig wirkungsvoller ist.
    Das Selbstschutzgesetz mit seinen zahlreichen Bestimmungen wird in seiner alten Form nicht mehr in Kraft treten. Niemand wird zur Teilnahme an der Ausbildung im Selbstschutz, zur Verdunkelung oder zur Anschaffung von Vorräten und Brandschutzgeräten verpflichtet werden; die letzten Maßnahmen waren ohnehin immer nur als freiwillige Leistungen vorgesehen. Auch die Einrichtung von Betriebs- und Werkselbstschutz entfällt. Selbstverständlich können die Betriebe freiwillig etwas tun, und im Rahmen der Ausrüstung mit Werksfeuerwehren und anderem geschieht hier vieles.
    Zunächst soll mit der Aufstellung eines Zivilschutzkorps begonnen werden. Bei den kleinen Aufstellungsprogrammen — jährlich eine Abteilung von etwa 800 bis 900 Mann — können genügend Sanitätsräume und Feuerwehrfahrzeuge bereitgestellt werden. Auch diese Abteilungen können im Frieden für den Katastropheneinsatz zur Verfügung stehen. Kein Angehöriger des Zivilschutzkorps wird eine Waffe tragen. Das Korps soll allein Menschen aus Lebensgefahr retten. Über die Teilnahme entscheidet did Musterungskommission nach Berücksichtigung der Tauglichkeit für Pioniere und Sanitäter. Man muß hier mit aller Deutlichkeit sagen, daß das eine der Organisationen ist, die unter die Genfer Konvention fallen. Sie gehört damit nicht zum militärischen Bereich, wie es das Gesetz ausdrücklich bestimmt.
    Das Schutzbaugesetz wird die Ein- und Zweifamilienhäuser wie auch in Dänemark, in Schweden und in anderen Ländern aus der Schutzbaupflicht herausnehmen. Natürlich können hier Schutzräume mit staatlichen Zuschüssen gegebenenfalls gebaut werden. Es gibt aber dafür keine Verpflichtung mehr. Nur noch für Mehrfamilienhäuser, bei denen die Schutzplatzkosten geringer werden, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Aber auch diese Kosten sind weitaus geringer. Schulen und Krankenhäuser werden zunächst nicht ausgestattet, obwohl wir bei den Operationsräumen und anderen Behandlungsräumen auf lange Sicht unsere Wünsche und Vorstellungen haben.
    Damit, meine Damen und Herren, sind auch manche Sorgen der Länder und Gemeinden hinfällig geworden. Ich hoffe, daß die deutsche Öffentlichkeit sieht, daß Bundesregierung und Bundestag sich bemühen, ein Programm zu gestalten, das den veränderten finanziellen Verhältnissen in Bund, Ländern und Gemeinden und auch in der privaten Wirtschaft in der heutigen schwierigen Situation gerecht wird. Wir werden uns dabei entscheidend auf die freiwillige Mitarbeit unserer Bürger, für die es bereits in all diesen Jahren viele Beweise



    Schmitt-Vockenhausen
    gibt, stützen müssen. Wir würden uns freuen, wenn wir damit einen vernünftigen, aber auch finanziell tragbaren Schutz und Hilfe für unsere Zivilbevölkerung für einen Fall schüfen, der hoffentlich nie eintreten wird.
    In diesem Sinne, glaube ich, ist es gut, wenn in der heutigen Debatte deutlich gemacht wird, daß wir in absehbarer Zeit noch vor der Verabschiedung der Grundgesetzergänzung dem deutschen Volk Klarheit über die finanziellen und materiellen Auswirkungen dieser einfachen Gesetze geben wollen und können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Herr Schmitt-Vockenhausen, es mag zweifelsohne bei Ihren Parteifreunden sehr eindrucksvoll sein, wenn Sie ihnen immer wieder klarmachen, daß die ganze Finanzmisere von der bösen FDP gekommen sei und daß man jetzt natürlich gut mit der CDU regieren könne, weil dieser schreckliche Finanzminister nicht mehr da sei. Nur glaube ich, in diesem Hause wird das allmählich ein bißchen billig. Wahr ist doch, daß die Ausgabenanträge mehr von Ihrer Seite und von der Mitte dieses Hauses gekommen sind als von der FDP.

    (Sehr wahr! bei der FDP. — Widerspruch und Lachen bei den Regierungsparteien. — Abg. Dorn: Denken Sie an Althammer und seine Aufstellung! — Abg. SchmittVockenhausen: Die Opposition war daran schuld!)

    Wollen Sie bestreiten, daß Ihre Ausgabenanträge größer waren als die der anderen beiden Parteien?

    (Beifall bei der FDP.)

    Das können Sie doch ehrlich nicht tun, Herr Schmitt-Vockenhausen.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    — Ich glaube, jetzt fängt es an, wirklich zu billig zu werden, Herr Schmitt. Wahr ist, daß die Mehrheit für die Entscheidungen im Kabinett nicht bei der FDP lag, wahr ist, daß die Richtlinien der Politik der Bundeskanzler bestimmt, und wahr ist — das wissen Sie auch —, daß das Schwert des Art. 113 des Grundgesetzes stumpf ist, weil es nur das „Alles oder nichts" kennt und nicht die Zwischentöne. Deswegen wollen wir ihn ja wohl ändern. Das einzige Schwert, das ein Finanzminister einer kleineren Partei hat, ist der Rücktritt, meine Herren und Damen, und diese Möglichkeit ist angewendet worden.

    (Beifall bei der FDP. — Lachen bei der CDU/CSU.)

    Sie sollten doch eimmal in der Tat die wirklichen Verhältnisse prüfen. Es ist dieses Hauses in der Tat nicht ganz würdig, so zu argumentieren wie dem kleinen Max gegenüber. Aber da wir keine Finanzdebatte führen — sonst würde ich gern ein bißchen mehr sagen —, will ich es dabei bewenden lassen.
    Herr Bundesinnenminister, Sie sind heute morgen besonders schnell, und mir schien, besonders geflissentlich, über einen Punkt in der Notstandsgesetzgebung hinweggegangen, zu dem wir in der Tat gern etwas Genaueres und etwas mehr erfahren hätten, weil er mehr als .die Hälfte unserer Bevölkerung betrifft. Ich meine die Arbeitsverpflichtung für Frauen.
    Alle früheren Entwürfe in diesem Hause, sowohl d'as Notdienstgesetz von Herrn Minister Schröder als auch das Dienstpflichtgesetz von Herrn Minister Höcherl, gingen in ihrer Begründung — und die war wohl gleichlautend — davon aus, daß der Personalbestand in Notzeiten nicht ausreiche und deswegen der Personalbedarf durch andere Mittel als nur über den freien Arbeitsmarkt gedeckt werden müßte. Infolge der Einziehung von Männern werden zweifelsohne neue Arbeitskräfte auf lebenswichtigen Gebieten gebraucht, und die Frage, ob der Bedarf durch anderweitig frei werdende Arbeitskräfte gedeckt werden kann, ist zu diskutieren. Herr Minister Schröder hat seinerzeit besonders darauf hingewiesen, daß in solchen Fällen lein besonderer zusätzlicher Bedarf 'an weiblichen Arbeitskräften entstehen würde.
    Wir hätten heute morgen, als Sie uns erklärten, daß der jetzige Entwurf von einer Dienstverpflichtung der Frauen absehe und allenfalls nur ein Rückbehaltungsrecht in einigen Gebieten konstituiere, gern gewußt, warum plötzlich dieser Sinneswandel entstanden ist. Er kann aus zweierlei Gründen entstanden sein. Entweder hat man nachgerechnet, daß man die Frauen nicht braucht. Dann hätten wir gern genaueres über die neuen Berechnungen erfahren. Die zweite Möglichkeit — und die wäre sehr erfreulich gewesen, gerade auch in unserem Sinne — hätte sein können, daß Sie uns gesagt hätten: „Ich bin überzeugt, daß alle fehlenden Kräfte durch freiwillige Meldungen ausgeglichen werden und wir deswegen auf eine Dienstverpflichtung von Frauen verzichten können."
    Meine Herren und Damen, beides ist nicht erfolgt, weder eine begründete Berechnung des tatsächlichen Bedarfs noch etwa ein Hinweis auf die genügend vorhandenen freiwilligen Kräfte. Im Gegenteil: gerade dies hat der Herr Bundesinnenminister heute morgen mit aller Deutlichkeit als nicht gegeben hingestellt. Denn wenn er sogar bezweifelte, daß auf dem Gebiet des Gesundheitswesens aller Bedarf gedeckt werden könnte — und das ist wirklich ein Gebiet, wo die Freiwilligkeit am ehesten zu suchen ist —, dann darf man mit Sicherheit davon ausgehen, daß Sie, Herr Bundesinnenminister, noch viel größere Zweifel daran haben müssen, daß ,der Bedarf etwa im Gebiet der Versorgung — mit Ausnahme der reinen Lebensmittelversorgung —, bis hin zum Kriegsbedarf, gedeckt werden könnte.
    Sie haben zur Begründung des Verzichts auf die Frauenverpflichtung weder neue Berechnungen noch besonders hohe Freiwilligkeit angeführt, sondern sie haben in aller wünschenswerten Offenheit sinngemäß folgendes erklärt: Hier sind sich die Fraktionen nicht einig, deswegen hat man sich auf



    Frau Funcke
    den Wegfall geeinigt, aber ich, Bundesinnenminister, habe große Bedenken, es werden da große Schwierigkeiten sein. Da sich das Kabinett nicht geeinigt hat, geben wir die Schwierigkeiten jetzt in die Ausschüsse hinein. Das heißt mit den Worten des Innenministers: Über die Schwierigkeiten müssen wir im Innenausschuß sprechen. So kann man es doch nur interpretieren, Herr Minister Lücke, und ich habe auch in den bisherigen Diskussionen eigentlich nichts gefunden, was dem im Ernst widerspricht.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Wir wollen nun einmal prüfen, was wirklich im neuen Text steht. Die bisherigen Bemerkungen, die so beruhigend ausgestreut wurden, gingen dahin: auf die Frauen wird man verzichten, eine Dienstverpflichtung der Frauen findet nicht mehr statt. So auch das neue Blatt für Frauen aus dem Presse- und Informationsamt, das mit aller Deutlichkeit sagte: auf die Dienstverpflichtung der Frauen können wir verzichten.
    Wir begrüßen dies, Herr Bundesinnenminister, ganz besonders auf dem Gebiet, für das sich die FDP von allem ersten Anfang an sehr konsequent und hartnäckig eingesetzt hat, nämlich: keine Dienstverpflichtung von Frauen im Verband der Streitkräfte. Insoweit sind wir also sehr erfreut, daß mari sich nun, offensichtlich auch mit Zustimmung des Herrn Bundesverteidigungsministers, der bisher so sehr für die Dienstverpflichtung der Frauen im Verband der Streitkräfte war, dazu bereit gefunden hat, dies abzulehnen.
    Wir haben nur eine Frage. Statt einer Dienstverpflichtung der Frauen auch im Verband der Streitkräfte bleibt das von Ihnen konzipierte Zurückbehaltungsrecht bestehen, wenn ich es einmal so nennen darf, d. h. das Verbot des Arbeitsplatzwechsels. Das heißt, eine Frau, die bereits in der Bundeswehr an. irgendeinem Platz beschäftigt ist, muß im Ernstfall damit rechnen, daß sie den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Das entspricht im Inhalt, wie es im Augenblick klingt, genau dem, was auch in den interfraktionellen Besprechungen in der letzten Legislaturperiode anklang, nämlich: Frauen dürfen gegen ihren Willen nicht zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden.
    Nur eines, Herr Minister, hätten wir gern gewußt: Bedeutet dieses Zurückbehaltungsrecht, daß die Frau in der Sparte, in der sie tätig ist, d. h. an ihrem Arbeitsplatz zurückbehalten werden darf, oder bedeutet Idas nur eine Verpflichtung zum Dienstherrn, ich meine ein Rückbehaltungsrecht, der Bundeswehr als solcher unabhängig von dem jeweiligen Arbeitsplatz? Hier hätten wir gern etwas Genaueres gehört. Denn den letzteren Fall hatten wir nicht gemeint, als wir im letzten Bundestag einer Einigung nahe waren mit der Verpflichtung nur der Freiwilligen. Wir meinten ein Festhalten an dem Arbeitsplatz und in dem Arbeitsgebiet, zu dem sich die Freiwillige zu verpflichten bereit war.
    Eine weitere Frage, Herr Bundesinnenminister: Warum ist nun eigentlich Art. 12 Abs. 3 Satz 1 GG gefallen? Das Grundgesetz hat bisher eine eindeutige Sicherung für die Frau gegen eine Dienstverpflichtung in der Bundeswehr, und diese Bestimmung, die verfassungsrechtlich verankert ist, haben Sie gestrichen. Sie sagen dazu in der Begründung: das ist jetzt nicht mehr nötig, weil wir Überhaupt nur noch Wehrpflichtige, d. h. Männer, verpflichten wollen. Wenn Sie es so meinen, halten wir es für richtig, beim alten Text zu bleiben. Denn es erregt immer Verdacht, wenn man etwas ändert, was man nach den mündlichen Aussagen eigentlich beibehalten will. So werden wir uns dafür einsetzen, Herr Bundesinnenminister — und Sie werden dafür Verständnis haben —, daß gar nicht erst der Verdacht aufkommt, hier sei noch etwas hinter dem Busch. Wir meinen Art. 12 Abs. 3 Satz 1 — nämlich Frauen dürfen in den Verband der Streitkräfte nicht gegen ihren Willen verpflichtet werden; das „gegen ihren Willen" wollen wir konzedieren — soll bestehen bleiben. Dann sind Auslegungszweifel nicht mehr möglich.

    (Beifall bei der FDP.)

    Nun sollen nach den Erklärungen, die uns gegeben worden sind, nur Männer wehrdienstpflichtig werden können. Ich habe versucht, zu ergründen, ob der Text in der neuen Fassung, die lautet: „Männer können vom vollendeten 18. Lebensjahr an zum Wehrdienst verpflichtet werden", wirklich ausschließt, daß nicht auch Frauen gemeint sein können. Denn dieser Kann-Satz ist im Entwurf die einzige Fassung, die die Dienstpflicht der Frauen ausschließen soll. In meinem juristischem Zweifel habe ich bei mehreren Staatsrechtlern versucht zu klären, ob diese Fassung mit Sicherheit sagt, daß wirklich nur Männer dienstverpflichtet werden können. Aber die Staatsrechtler haben gepaßt. Sie sehen, wenn schon Staatsrechtler Bedenken haben, dann sollte mindestens die Bundesregierung versuchen, diese Bedenken durch eine eindeutige Fassung auszuräumen, damit nicht irgendwelche Verdächtigungen oder Zweifel innerhalb der Bevölkerung bestehenbleiben.
    Ein dritter Punkt. Sie haben vorgesehen, daß Männer und Frauen am Arbeitsplatz festgehalten werden können. Ich habe für den Bereich der Bundeswehr soeben schon zu klären versucht, was damit im einzelnen gemeint ist. Noch wichtiger erscheint uns das für den Bereich der zivilen Dienste. Denn es muß die Frage gestellt werden: Kann jede Frau festgehalten werden? Wir hatten im Entwurf des früheren Dienstpflichtgesetzes bestimmte Befreiungsgründe: schwangere Frauen, Frauen mit Kindern unter 15 Jahren, Frauen, bei denen zu Hause besondere Verhältnisse vorlagen. Es kann durchaus sein, daß eine Frau, die ein Kind erwartet, noch im Dienst ist. Normalerweise arbeitet sie ja noch bis sechs Wochen vor der Niederkunft. Unter den erschwerten Verhältnissen einer ungewöhnlichen Zeit müßte aber die Möglichkeit bestehen, daß die Frau ihren Dienst aufgeben kann; sie sollte nicht zwangsweise festgehalten werden. Das gleiche gilt für Mütter mit Kindern, die in normalen Zeiten ihre Kinder betreut wissen, aber im Kriege damit nicht mehr rechnen können.
    Herr Minister, es wäre gut, wenn Sie uns gerade zu diesem Punkt ein bißchen mehr von den Intentio-



    Frau Funcke
    nen Ihres Gesetzentwurfes gesagt ,hätten, der offensichtlich irgendwo in der internen Beratung des Ministeriums steht. Sie werden uns abnehmen, daß die Frauen gerade in diesem Punkte sehr interessiert sind, nachdem vom Notdienstgesetz über das Zivildienstgesetz bis jetzt zu dieser Fassung mehrfache wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind. Wir haben den Eindruck, daß die jetzige Fassung, die schriftliche Begründung und die heutige Erläuterung des Ministers mehr verschweigen als sie sagen, und daß sie verschiedene Möglichkeiten der Interpretation geben und manche Sorge offenlassen.
    Sie stellen darauf ab — das war von Anfang an unsere Intention —, die Vorrangigkeit der Freiwilligkeit vorzusehen. Aber hier muß doch einmal geklärt werden, wie denn eigentlich der Freiwillige gesichert ist. Ein Mann oder eine Frau ist nicht nur durch das normale Arbeitsrecht sozial gesichert; es geht auch um jene, die in Bereichen tätig sind, in denen es sich nicht um ein normales Dienstverhältnis handelt; ich denke z. B. fan das Rote Kreuz, welche Rechtskonstruktionen und Sicherungen sind vorgesehen für das Sanitätspersonal, das den Sanitätsverbänden freiwillig untersteht, und zwar bei der Ausbildung in Friedenszeiten und beim Einsatz im Ernstfall?
    Ein letzter Punkt, bezüglich dessen wir sehr besorgt sind, Herr Bundesinnenminister. Die früheren Gesetzentwürfe, das Notdienstgesetz wie das Zivildienstgesetz, haben sich auf Art. 12 Abs. 2 Satz 1 gestützt, der lautet:
    Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
    Dass war ihre verfassungsrechtliche Grundlage. Denn sowohl für dais Notdienstgesetz wie für dass Zivildienstgesetz war expressis verbis keine Grundgesetzänderung vorgesehen. Sie sind auch heute mindestens teilweise noch der Meinung, daß diese Fassung eine Dienstverpflichtung mit umgreifen könnte. Denn in der schriftlichen Begründung des Entwurfes heißt es mit aller wünschenswerten Offenheit:
    Manches spricht dafür, daß eine derartige Ermächtigung — nämlich zur Arbeitsverpflichtung —
    bereits im geltenden Satz 1 des Artikels 12 Abs. 2 enthalten ist. Diese Auslegung ist jedoch nicht unumstritten. Um alle Zweifel auszuräumen, ist eine Ergänzung des Verfassungstextes geboten.
    Ihre Ergänzung des Verfassungstextes zielt auf die Wehrpflichtigen ab. Aber, meine Herren und Damen, wenn es noch umstritten ist, ob man möglicherweise nicht doch mit Art. 12 Abs. 2 Satz 1 dienstverpflichten kann, dann hätten wir gern die Sicherheit, daß Art. 12 Abs. 2 Satz 1 so abgesetzt wird, daß Sie die Frau, wenn Sie sie nicht verpflichten wollen, nicht durch die Hintertür des Art. 12 Abs. 2 Satz 1 doch noch erreichen können.
    Sie werden deshalb, Herr Bundesinnenminister, auch verstehen — nach all der Aufregung und all der Sorge, die die Frauen seit idem ersten Notdienstgesetz in der Frage der Arbeitsverpflichtung gehabt haben —, daß wir in diesem unklaren Punkt gern Klarheit hätten, wie im einzelnen die Intentionen sind und wie die Unklarheiten, die in der derzeitigen Fassung zweifelsohne bestehen, behoben werden können.
    Wir Freien Demokraten haben deutlich gemacht, daß wir mit aller Entschiedenheit gegen die Dienstverpflichtung der Frauen im Verband der Streitkräfte sind. Wir sind aber durchaus bereit, über zivile Notwendigkeitenernsthaft zu diskutieren, auch darüber, ob, wann und wie möglicherweise, wenn die Freiwilligkeit nicht ausreichen sollte — das müßte einmal nachgerechnet werden —, Sicherungen erfolgen können. Nur bitten wir, meine Herren und Damen, dies im Sinne einer absoluten Klärung im Grundgesetz einerseits und mit dem Vorrang der Freiwilligkeit andererseits zu tun.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)