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ID0511727300

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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
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    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Aber Verehrtester, ich habe noch nie einen persönlichen Kontakt mit jemandem abgelehnt, weil der andere eine andere politische Meinung vertritt als ich. Ich habe gerade in persönlichen Kontakten auch mit Vertretern der DFU das gemeinsame Anliegen dieses Hauses vertreten. Wenn Sie das tadeln wollen, bitte schön, dann ist das Ihre eigene Angelegenheit. Glauben Sie nicht, Herr Kollege, daß es besonders im gegenwärtigen Zeitpunkt, speziell am heutigen Tag, ein bißchen peinlich wirkt, wenn man solche Kontakte jetzt feststellt?

    (Zuruf von der FDP zu Abg. Dr. Rinderspacher: Was meinen Sie denn? Sagen Sie doch, was Sie wollen! — Abg. Dorn: Denken sie an Herrn Berisch oder Herrn Frenzel!)

    Ich verstehe Ihre Äußerung um so weniger, als heute in diesem Haus nicht nur von uns, sondern auch vom Minister und von Herrn Hirsch und allen, die gesprochen haben, eindeutig erklärt worden ist, daß wir mit jedem Gespräche führen wollten, ganz gleich ob er Freund oder Gegner der Notstandsgesetzgebung sei; und daß wir nicht deshalb, weil jemand Mitglied der DFU ist, solchen Gesprächen ausweichen wollen, das ist heute hier genügend deutlich zum Ausdruck gekommen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist dann mehrfach darauf angespielt worden, wie wir uns früher verhalten haben. An unserer Grundeinstellung — das sage ich in diesem Hause vor diesem Plenum nicht zum erstenmal — hat sich nichts geändert. Nach wie vor ist die FDP dafür, daß eine



    Busse (Herford)

    ) Notstandsgesetzgebung geschaffen wird. Daß dabei Differenzen in unserer Haltung aufkommen im Verhältnis zu dem, was wir vor ein, zwei, drei Jahren gesagt haben, wird nur ein Mensch, der die Entwicklung nicht verfolgt hat, tadeln können.
    Ad eins: Wir sind jetzt in der Opposition, und das ist etwas anderes — das werden einige Herren von der SPD inzwischen auch gemerkt haben —, als wenn man in einer Regierungskoalition sitzt und in dieser Koalition zu gewissen Kompromissen kommen muß. Darüber hinaus aber sehen wir es gerade als Aufgabe der Opposition an, besonders kritisch gegenüber allen Handlungen der Regierung zu sein.

    (Beifall bei der FDP.)

    Dieser Aufgabe müssen wir uns unterziehen, und wenn wir uns hundertmal in Widerspruch setzen zu Dingen, die wir früher vielleicht einmal gesagt und getan haben.
    Ad zwei: Wir haben die Fallex-Übung gehabt. Sie sollte den Zweck haben, uns Erkenntnisse über die Praktikabilität des vom Rechtsausschuß erarbeiteten Entwurfs zu schaffen. Nun, wir haben Konsequenzen aus der Fallex-Übung gezogen, und wir sind auf Grund der Fallex-Übung in manchen Punkten zu neuen und anderen Ansichten gekommen. Damit war für uns einer der Zwecke dieser Fallex-Übung erreicht.
    Und der dritte Punkt: In der Zwischenzeit hat, was, wie wir heute wissen, in der Vergangenheit leider weitgehend versäumt wurde, eine weitgehende Diskussion über die Notstandsgesetzgebung stattgefunden. Es gibt Leute, die meinen, sie hätten von Anfang an den Stein der Weisen entdeckt und brauchten nichts mehr hinzuzulernen. Allein der jetzt vorliegende Entwurf der Regierung zeigt, wie vieles man in der Tat laufend hinzulernen kann: Denn er ist in wesentlichen Punkten anders, als frühere Entwürfe waren, teils besser, teils nach unserer Meinung schlechter. Wenn das allgemeine Erkenntnis ist, warum macht man uns dann Vorwürfe daraus, daß auch wir heute in gewissen Fragen eine präzisere, eine nuanciertere Stellung einnehmen, als wir es früher getan haben?

    (Abg. Rasner: Der Ton macht die Musik!)

    — Ich bin nach wie vor bereit, Herr Rasner, bei jedem, der sachlich mit mir über die Dinge diskutieren will, zu lernen.

    (Abg. Rasner: Ihnen glaube ich das auch!)

    Ich habe mit Freuden festgestellt, daß das anscheinend auch die Grundhaltung von Herrn Hirsch und Herrn Even heute morgen gewesen ist. Dann soll man aber nicht auf andere mit Steinen werfen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Und, Herr Rasner, wenn wir jetzt anfangen wollen, hier gegenseitig Maßstäbe an den Ton anzulegen, dann werden wir uns auf ein sehr heikles Gebiet begeben.

    (Abg. Rasner: Wer hat denn hier angefangen?)

    — Ach, wer hat denn angefangen? Erinnern Sie sich doch einmal ein bißchen zurück, meine Freunde, als hier noch die Opposition war, welche Reden da von hier oben gehalten worden sind, was Herr Kollege Schmidt etwa bei seinen Attacken auf den damaligen Herrn Verteidigungsminister hier oben an Ausführungen gemacht hat. Streiten wir nicht über den Ton; der ist verschieden bei dem einen und bei dem anderen.

    (Abg. Rasner: Das kann man wohl sagen!)

    — Auch bei Ihnen, Herr Rasner, zwischen uns beiden.
    Was man uns sachlich zum Vorwurf machen wollte, war, daß Herr Dorn hier sehr klar aufgewiesen hat, wie man nicht mit dem zurechtkommen konnte, mit dem, was die SPD früher hier erklärt hat, dem, was sie in der Gegenwart erklärt hat, und dem, was hier als Gesetzentwurf vorgelegt ist. Bedenken wir doch einmal, es ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der von maßgeblichen Vertretern der SPD in der Regierung mit zu verantworten ist. Es kann nicht abgestritten werden, daß Herr Jahn erklärt hat — damals noch parlamentarischer Geschäftsführer der SPD —, daß so und nicht anders dieser Gesetzentwurf angenommen werden müsse. Meine Freunde, ist es da nicht berechtigt, wenn einer, dem man die Möglichkeit besserer Erkenntnis vorher dadurch genommen hat, daß man ihn nicht mehr eingeladen hat, auf diese Dinge hinweist und sie klarstellt und fragt: Was ist denn nun? Was gilt denn nun? Gilt das, was hier vorliegt, oder gilt das, was früher von einem maßgeblichen Mitglied der Koalition gesagt und getan worden ist? Ich kann mich an sehr viele Dinge — gerade seitens ,der SPD — erinnern, daran, wie wir hier manchmal behandelt worden sind, wenn wir in der Koalitionsregierung gewisse Konzessionen machen mußten, was man uns dann zugerufen und wie man uns behandelt hat. Die Form, in der heute morgen diese Diskrepanz aufgezeigt worden ist, was, glaube ich, so, daß sie parlamentarisch überall vertreten werden kann.

    (Beifall bei der FDP. — Abg. Matthöfer: Herr Busse, aber nicht im Verhältnis zu Ihrer eigenen Position 1965! — Abg. Dorn: Aber sicher doch!)

    — Das verstehe ich nun nicht, Herr Matthöfer; tut mir leid. Aber wir wollen es nicht im einzelnen diskutieren.

    (Abg. Matthöfer: Damals hat Herr Dorn den Entwurf als „optimal" bezeichnet!)

    — Ich glaube, das werden Sie so nicht nachweisen können, daß er ihn als optimal bezeichnet hat; wenn aber „optimal", dann unter den damaligen Umständen, wie die Verhältnisse damals lagen, unter dem Gesichtspunkt, was erreichbar erschien.
    Ich will einmal einen Punkt herausgreifen, der heute morgen auch zur Diskussion gestellt ist. Unsere Stellungnahme zum Streikrecht — was Sie gerade interessiert — ist stets eindeutig gewesen. Wir haben für normale Zeiten es bejaht und haben uns insbesondere in den Ausschußberatungen ein-



    Busse (Herford)

    deutig dafür ausgesprochen. Wir haben aber ebenso klar gesagt, daß in Fällen des äußeren Notstandes dieses Recht zum Ruhen gebracht werden müsse, aus den Verhältnissen heraus. Das ist stets unsere Grundhaltung gewesen. Wir haben trotzdem davon abgesehen, diesen unseren Standpunkt, daß in Zeiten äußeren Notstandes das Streikrecht ruhen müsse, weiter zu verfechten, weil wir bei der Zusammensetzung dieses Hauses keine Möglichkeit sahen, diese unsere Vorstellungen auch gesetzlich zu realisieren. Wir haben damit nicht unseren Standpunkt aufgegeben. Aber obgleich z. B. unser Anliegen im Gesetzentwurf nicht enthalten war, kann man durchaus sagen, daß das, was nach der Gesamtkonstellation als optimal angesprochen werden mußte, erreicht worden ist. Man wird vieles darüber reden können; aber allein so sind solche Äußerungen zu sehen und zu werten.
    Nun ein Letztes für dieses Vorgespräch gewissermaßen, zu den vielberühmten, vielzitierten „Schubladengesetzen". Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wer von der SPD es war, der sich dazu äußerte, ich glaube, Herr Kollege Schmidt: eines vorab, diese Schubladengesetze wurden schon gestohlen, als Herr Bucher noch gar nicht daran dachte, einmal Justizminister zu sein oder zu werden.

    (Abg. Dorn: Hört! Hört;)

    Das ist ein Faktum, das feststeht und aus dem Sie alle, glaube ich, die notwendigen Konsequenzen ziehen könnten. Kenntnis von einem wesentlichen Teil der Schubladengesetze haben dann anschließend nicht nur Minister, sondern auch eine ganze Reihe von Mitgliedern dieses Hauses, insbesondere diejenigen, die an der Fallex-Übung teilgenommen haben, bekommen. Wir haben damals aber bewußt gesagt: wir wollen sie jetzt nicht diskutieren, sondern einmal als Übungsgrundlage hinnehmen. Aber eines war, glaube ich, die gemeinsame Ansicht aller Beteiligten an der Übung und an dem Ausschuß: daß diese Gesetze — jedenfalls das, was wir davon vor die Augen bekommen hatten — in dieses Haus hineingehörten, in diesem Hause beraten werden könnten und beraten werden müßten. Wir alle, glaube ich, waren der Meinung, daß das vor Verabschiedung des verfassungsändernden Gesetzes erfolgen sollte. Ich hoffe, daß diese Meinung auch heute noch da ist. Damit werden wir dann einen ganz wesentlichen Streitpunkt, diese bösen Schubladengesetze, endlich aus diesem Raum herausbringen. Aber es geht nur, wenn sie wirklich klar auf den Tisch dieses Hauses gelegt, von diesem Hause ordnungsmäßig beraten und dann so oder auch anders auch verabschiedet werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Darf ich einige der Grundsätze, die ich soeben andeutete, konkretisieren, indem ich mich nunmehr der eigentlichen Aufgabe zuwende, die mir gestellt war, nämlich zu der Änderung des Art. 10 und dem Ausführungsgesetz zu Art. 10 Stellung zu nehmen.
    Anders als der Entwurf einer Notstandsverfassung ist dieses Gesetz — wenn ich es einmal als ein Gesetz ansprechen darf — in der vorigen
    Legislaturperiode nicht abschließend beraten worden, geschweige denn zur endgültigen Abstimmung in das Plenum gekommen. Es lagen dafür zwei wesentliche Gründe vor. Den einen will ich einmal als den Modus procedendi bezeichnen. Man wollte damals so etwas unter der Hand in das Gesetz hineinbringen, ein Weg, den nicht nur wir, sondern, glaube ich, Mitglieder aller Fraktionen für wenig opportun gehalten haben.

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Die Regierungsvorlage jetzt ist dann der bessere Weg!)

    — Ich spreche von dem, was war, Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen. — Das zweite aber war das sachliche Anliegen, was dann noch auf diesem etwas komischen Wege in das Gesetz hineinkommen sollte.
    Hat sich an dieser Situation heute Entscheidendes geändert? Das ist die Frage, die sich stellt. Herr Kollege Hirsch hat heute morgen bereits dankenswerte Ausführungen, auch solche der Kritik, zu diesem Gesetz gemacht. Ehe ich mich der Kritik zuwende, möchte auch ich hier betonen — und ich bitte, uns das nun endlich abzunehmen, genauso, wie meine Bitte dahin geht, daß Sie uns endlich unsere grundsätzliche Einstellung zum Notstand abnehmen, damit wir sie nicht jedesmal wieder hier vorbeten müssen —: Auch wir bejahen die Notwendigkeit, ein Ausführungsgesetz zu Art. 10 auf der Grundlage dessen zu schaffen, was hier von der Regierung vorgelegt worden ist. Die Notwendigkeit ist evident. Ein solches Gesetz dient der Sicherung unserer rechtsstaatlichen, verfassungsmäßigen Verhältnisse. Derjenige, der bestrebt ist, gerade diese Ordnung zu untergraben, soll am wenigsten Recht haben, sich darauf zu berufen, daß wir hier seine Rechte einschränken. Das ist die Grundeinstellung, von der aus wir an die Sache herangehen.
    Wenn man dann aber die Dinge weiter verfolgt, so muß man einmal klar erkennen, daß unseren Möglichkeiten gewisse Grenzen gesetzt sind. Diese Grenzen ergeben sich einmal aus unserer Verfassung selbst, zum anderen aber — und das ist, glaube ich, bisher zu wenig angesprochen oder beachtet worden — auch aus der Menschenrechtskonvention, deren Bedeutung wir hier nicht unterschätzen können, und zwar in einem doppelten Sinne.
    Unsere Verfassung unterliegt zwar in einem gewissen Umfang unserer Disposition. Ob diese Grenzen in dem vorliegenden Gesetzentwurf immer eingehalten sind, wagen wir zu bezweifeln. Wir wagen zu bezweifeln, ob es richtig ist, grundsätzlich und allgemein den Rechtsweg auszuschalten, grundsätzlich und allgemein dem Betroffenen keine Kenntnis davon zu geben, daß er überprüft wird, und ähnliche Dinge mehr. Man wird hier sehr vorsichtig abschätzen müssen. Derjenige, bei dem sich herausstellt, daß er schuldig ist, wird anschließend in dem Gerichtsverfahren gewahr, daß er abgehört worden ist. Derjenige aber, bei dem sich herausstellt, daß es ein unbegründeter Verdacht war, soll nichts gewahr werden und soll nicht einmal in den Stand gesetzt werden, die Folgewirkungen des Abhörens zu



    Busse (Herford)

    überwachen und zu kontrollieren, ob hier ordnungsmäßig in seinem Interesse verfahren worden ist? Es soll alles geheim. bleiben? Ich werfe diese Frage hier auf. Wir werden uns im Ausschuß eingehend damit beschäftigen müssen, wo hier die Grenzen, die uns die Verfassung selbst setzt, liegen, ob wir hier nicht dabei sind, ein Grundrecht, nämlich das des Rechtsschutzes, der Möglichkeit, Gerichte gegen Hoheitsakte anzurufen, für einen gewissen Teil von Menschen völlig auszuräumen.
    Ich muß diese Frage um so mehr stellen, als ja nicht nur ein Verdächtiger hier betroffen werden soll, sondern selbst der freundliche Nachbar, der dann und wann dem anderen erlaubt, sein Telefon zu benutzen. Und im geheimen frage ich mich manchmal gar: Wie ist es denn mit den öffentlichen Fernsprechstellen, die ein solcher böser Mensch ja auch manchmal zu benutzen pflegt? Soll man so weit gehen, daß man dann alle öffentlichen Fernsprechstellen abhört, um alles mitzubekommen, was auf diesen Telefonleitungen gesprochen wird?
    Ich bin mir darüber klar, daß wir zu einer Einschränkung der Mitteilungspflicht kommen müssen. Wo hier aber die Grenzen liegen, das bedarf sehr eingehender Erörterung, und ich glaube nicht, daß wir unsere Zustimmung dazu geben würden, sie generell zu verneinen und generell den Rechtsweg auszuschließen. Dann frage ich mich: warum soll nicht gerade der zu Unrecht Betroffene die Möglichkeit haben, unter Umständen im Rechtsweg alles das nachprüfen zu lassen, was als Material angefallen und als Folgewirkung da ist? Man wird über das alles viel leichter und viel besser sprechen können, wenn man die Rechtskontrollen, die der Entwurf vorsieht, einmal kritisch überprüft hat und dann hoffentlich zu besseren Lösungen gekommen ist.
    Da ist zunächst eine Kommission vorgesehen, die eingeschaltet werden soll. Diese Kommission — so war es in den Vorbesprechungen zu hören, und so soll es ja wohl auch sein — hat eine doppelte Funktion. Sie soll einmal — wenn ich es so ausdrücken darf — der Prokurator des Betroffenen sein; sie soll mit für ihn und seine Interessen denken und handeln und immer wieder die Frage aufwerfen: Ist es für den Betroffenen wirklich notwendig, daß er diese Einschränkung seines Grundrechts in Kauf nehmen muß? Sie soll darüber hinaus Judex, Richter, sein, der darüber befindet, ob sich die getroffene Maßnahme im Rahmen des Zulässigen hält. Diese doppelte Funktion der Kommission bedingt eine weitgehende Selbständigkeit und Eigenständigkeit. Gerade das ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Diese Frage ist in einem völlig ungenügenden Maße geregelt.
    Nicht die Tatsache, daß der Vorsitzer der Kommission die Befähigung zum Richteramt haben muß, gibt hier die nötige rechtsstaatliche Sicherung. Die nötige rechtsstaatliche Sicherung kann nur gewährleistet sein, wenn diese Kommission auch mit allen richterlichen Unabhängigkeiten ausgestattet ist. Die richterliche Unabhängigkeit ist das Entscheidende. Darüber schweigt das Gesetz leider. Überspitzt könnte man das etwa so ausdrücken: Ein Assessor, der — wie soll man sagen? — den Staatssekretärsstab schon im Tornister trägt, hat bestimmt die Befähigung zum Richteramt; hat er aber auch die richterliche Unabhängigkeit, wenn er über Akte seines Ministers zu befinden hat? Ich weiß, daß ich hier überspitze. In diesem Punkte sind also Zweifel offensichtlich möglich, und ich melde sie hiermit an. Wir werden diese Dinge sehr genau prüfen müssen.
    Noch eigenartiger ist es mit der sogenannten parlamentarischen Kontrolle. Da sollen fünf — ausgerechnet wieder fünf; die Zahl muß man im Zusammenhang mit sonstigen Zahlen sehen, die hier und anderwärts auftauchen — Mitglieder dieses Hauses gewählt werden. Sie werden huldvoll alle sechs Monate über das unterrichtet, was geschehen ist. Sie können dann zwar sagen: das gefällt uns nicht. Aber inzwischen ist alles längst erledigt, weil die Dinge so oder so abgelaufen sind. Auch hier wird man, so glaube ich, zu nachhaltigeren Kontrollen kommen müssen.
    Was den sachlichen Inhalt betrifft, so wird man die Fälle des § 2 im allgemeinen bejahen können. Wir hoffen, Herr Kollege Dr. Güde, daß der Sonderausschuß Strafrecht im Herbst das politische Strafrecht beraten haben wird, das hier hineinspielt. Das wird uns dann eine endgültige Stellungnahme zu diesen Fragen ermöglichen; denn das eine hängt nun einmal unlösbar mit dem anderen zusammen. Abschließendes wird man erst sagen können, wenn man weiß, wie das politische Strafrecht gestaltet ist. Unmöglich erscheint uns dagegen der § 3 in der jetzigen Fassung. Auch hier verkennen wir an sich nicht, daß das frühe Erkennen eines Angriffs auf die Bundesrepublik ein legitimes Interesse ist und daß hierfür unter Umständen weitgehende Opfer gebracht werden müssen. Aber alles das, was heute morgen schon gegen die Generalklausel gesagt worden ist, kann ich hier nur doppelt wiederholen. Nichts ist gefährlicher als solche Generalklauseln, die der Willkür Tür und Tor offenlassen; nicht öffnen — das sage ich nicht —, aber offenlassen. Das ist doch tatsächlich der Fall. Wir sind nicht die einzigen, die hier ihre kritische Sonde ansetzen. Selbst der Bundesrat hat hier schon mahnend seinen Finger erhoben. Ich glaube, hier werden wir sehr eingehend überlegen müssen, ob wir nicht zu anderen Ergebnissen kommen.
    Dabei wird auch die Frage eine Rolle spielen, wieweit derartige Maßnahmen überhaupt notwendig sind. Denn daß wir einer Einschränkung des Grundrechts nur in dem Rahmen zustimmen können, wie unabweisbare Notwendigkeiten dafür vorliegen, entspricht der Gesamthaltung unserer Partei in diesen Fragen.
    Ich darf ganz kurz auf die Fragen eingehen, die sich im Hinblick auf die Menschenrechtskonvention stellen. Daß das Briefgeheimnis auch durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, ist wohl allgemein bekannt. Diese Menschenrechtskonvention hat die Besonderheit, daß sie nicht unserer Disposition unterliegt, sondern daß wir zur Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen verpflichtet sind.



    Busse (Herford)

    Auch die Menschenrechtskonvention bestimmt, daß bei Verletzung des Briefgeheimnisses dem Betroffenen eine Beschwerdemöglichkeit eingeräumt werden muß. Es ist schon streitig — darüber werden wir uns unterhalten müssen —, ob die Beschwerdemöglichkeit, die ich hier eben bereits etwas illustriert habe und die in diesem Gesetz vorgesehen ist, ausreicht, um den Anforderungen der Menschenrechtskonvention gerecht zu werden.
    Wesentlicher ist mir aber folgendes. Aus der Institution der Möglichkeit zur Anrufung der Gerichte gegen Verwaltungsakte in unserer Verfassung folgert selbst die Regierung, daß damit eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Betroffenen verbunden sei, daß sich das eine eben zwangsläufig aus dem anderen ergibt. Darüber können wir disponieren.
    Das gleiche muß aber für das Beschwerderecht gelten, das die Menschenrechtskonvention ein- räumt. Auch aus diesem Beschwerderecht folgt an sich eine Mitteilungspflicht, aber mit dem Unterschied, daß wir darüber nicht einseitig disponieren können,

    (Abg. Dorn: Sehr richtig!)

    und mit dem weiteren Unterschied, daß auch die Menschenrechtskonvention vorsieht, daß diese Bestimmungen in gewissem Umfang aufgelockert werden können. Aber die Voraussetzungen hierfür sind in der Menschenrechtskonvention wesentlich anders und wesentlich enger als die, die der vorliegende Gesetzentwurf vorgesehen hat. Damit werden wir uns auseinandersetzen müssen, um dann zu Lösungen zu kommen.
    Die Problematik, die ich damit aufgezeigt habe, gewinnt eine ganz besondere Bedeutung dadurch, daß wir uns alle gemeinsam das Ziel gesetzt haben, durch unsere Gesetzgebung die Vorbehaltsrechte der Alliierten abzulösen. Hier kann eine Problematik auf uns zukommen, von der ich mit ganzem Herzen hoffe, daß sie nicht kommen wird, deren Kommen ich aber leider nicht ausschließen kann. Es kann die Problematik auf uns zukommen, daß wir gemeinschaftlich sagen: Wir sind bereit, soundso weit zu gehen; soundso weit können wir nach unserem Grundgesetz und nach der Menschenrechtskonvention gehen, aber nicht weiter. Ich befürchte das insbesondere hinsichtlich des Tatbestandes des § 3.
    Wenn dann, wie ich nicht hoffe und — ich unterstreiche es noch einmal — nicht glaube, gesagt werden sollte: „Dann sind wir aber nicht bereit, unsere Vorbehaltsrechte aufzugeben", wird eine schwierige Frage und eine schwere Verantwortung auf uns zukommen. Ich glaube aber — ich kann es für meine Freunde erklären, hoffe aber auch, hierzu die Zustimmung des ganzen Hauses zu finden —, wir können und müssen dann eindeutig erklären, daß wir über die Grundsätze unseres Grundgesetzes und über die vertraglichen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, nicht hinausgehen können. Wenn das dann nicht als genügend angesehen werden sollte, haben die Verantwortung für das Mehr allein diejenigen zu tragen, die meinen, die Aufhebung
    ihrer Vorbehaltsrechte von einem Mehr abhängig machen zu müssen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir sind, um das zu erreichen, was unser gemeinsames Ziel ist, bereit, einen hohen Preis zu zahlen, in vielen Punkten schweren Herzens. Wir sind nicht bereit, jeden Preis zu zahlen. Es liegt in der Verantwortung dieses Hohen Hauses, die Grundsätze einer rechtsstaatlichen, freiheitlichen Demokratie auch weiterhin auf das sorgfältigste zu beachten.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Güde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Güde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Vergüngen, nicht nur dem Parlaments-, sondern auch dem juristischen Kollegen Busse antworten zu dürfen; denn es ist für unsereinen doch ein Gefühl größerer Befriedigung, nicht zum Melodrama verpflichtet zu sein. Es gibt in dieser Debatte sehr melodramatische Partien, und es ist nicht gut, daß die Herren sich dann beschweren, wenn auch die Gegner im Stil des Melodramas antworten. Von dieser Verpflichtung bin ich Gott sei Dank entbunden.
    Ich will nur zu einem Punkt etwas sagen. Herr Kollege Busse, es wäre besser, wenn auch Sie noch Ihren Sprachschatz reinigten. Ihr Kollege Dr. Mende hat heute morgen mit Recht das Wort „Schubladenentwürfe" und nicht das Wort „Schubladengesetz e" gebraucht. Ich kann mir die Bemerkung nicht versagen, daß mir das Geschrei über die „Schubladengesetze" geradezu lächerlich erscheint. Denn seit Jahren weiß ich, und zwar nicht erst, seit Notstandsdebatten stattfinden, daß es keine große Verwaltung gibt, die nicht Schubladenentwürfe hätte. Selbsverständlich werden in einem großen Ministerium Lösungen für Probleme, die die Öffentlichkeit und dieses Ministerium beschäftigten, in Entwürfen erarbeitet, so daß man die Entwürfe der Öffentlichkeit und dem Parlament unterbreiten kann, wenn es notwendig ist. Lassen wir das Melodrama und sprechen wir künftig wie Herr Dr. Mende von „Schubladenentwürfen"! Dann werden wir uns eine ganze Reihe von Tönen und Mißtönen sparen können.
    Aber zurück zu Herrn Busse. Das Thema, das er durchaus sachlich behandelt hat, ist des Ernstes und der Sachlichkeit wert. Niemand sollte sich einbilden, daß dieses Gesetz, sagen wir es vulgär, bloß die Spitzbuben angehe, sondern das, was in diesem Gesetz behandelt wird, kann jeden von uns treffen, mich genau wie Sie. Ich spreche in dieser Beziehung ja aus einer gewissen schwachen Erfahrung, so daß mir die Probleme bewußt sind. Es kann jeden treffen und verdient, mit dem absoluten Ernst behandelt zu werden, der einem so allgemeinen Problem zukommt.
    Die Vorlage, die uns die Bundesregierung übermittelt hat, ist ein ganzes Paket. Es handelt sich nur zu einem Teil um die Ablösung der Rechte aus Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages, dieses Stük-



    Dr. h. c. Güde
    kes alliierter Vorbehaltsrechte, nicht zu verwechseln mit den allgemeinen Vorbehalten, die hinter dem Notstandsproblem stehen. Hier ist vielmehr ein ganz spezieller Vorbehalt, der ganz speziell abgelöst werden muß. Das ist das eine. Mit Recht wird versucht, endlich zu einer Lösung dieses Problems zu kommen.
    Ich erinnere mich — das darf ich am Rande bemerken —, vor mehr als zehn Jahren — ich würde sagen, vor zwölf Jahren — zum erstenmal einen Entwurf gesehen zu haben, kein Schubladengesetz, sondern einen Entwurf der Sachbearbeiter des Innenministeriums, die versucht hatten, die Lösung des Problems in die Hand zu nehmen, und zwar sowohl des alliierten, sage ich jetzt kurz, als auch des innerdeutschen Problems, das auch jetzt in das Problem einbezogen worden ist.
    Mit Recht ist als Drittes die Behandlung der strafprozessualen Vorschriften eingefügt worden, und schließlich sind ebenfalls mit Recht die strafgesetzlichen Vorschriften einbezogen worden, die sich daraus ergeben. Ich will die strafgesetzlichen Vorschriften, die mir an sich am nächsten liegen, beiseite schieben und sagen: sie sind durchaus sachgemäß formuliert. Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform hat sich zwar noch nicht mit diesem Teil beschäftigt, aber mit der völlig gleichartigen Vorlage der CDU/CSU. Das wird nach den Ferien diesem Hohen Hause vorgelegt werden.
    Lassen Sie mich eines ohne alle gehässige Kritik sagen; es trifft gar nicht die Ministerien, sondern es trifft unsere Art, Gesetze zu machen: Der Stil des Ganzen ist überperfektionistisch. Das ist ein feinmechanisches Werk, von dem derjenige, der von der Sache etwas versteht, fürchten muß, daß es zu fein geworden ist, als daß es funktionieren könnte. Hier hat eine sehr rechtsstaatsbewußte, sehr sorgfältige Bürokratie in der Folge von Entwürfen das Bestmögliche gemacht, sie hat das gemacht, was im Sinne der Feinmechanik das Beste zu sein scheint. Ich bin vielleicht nicht ganz einig mit Ihnen, Herr Busse, wenn ich sage: es darf nicht noch feiner werden, sondern es muß versucht werden, das Ganze zu vereinfachen, ohne die Wirkung zu schwächen.
    Ein Nachteil springt für den in die Augen, der gewohnt ist, mit solchen Gesetzen umzugehen. Die Feinmechanik hat die politischen Probleme nicht verarbeitet. Mit Feinmechanik kann man die echten politischen Probleme nicht erfassen. Es gibt hier zwei große politische Probleme. Das eine Problem ist: Wer macht und verantwortet das? Das ist keine Frage der Feinmechanik. Das andere Problem steckt im Art. 1 § 3.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Dies ist das schwerste Problem des ganzen Gesetzentwurfs. Nach diesem § 3 kann jeder von uns, wenn er spionageverdächtig wird — das kann jedem von uns passieren —, auf eine sehr gefährliche Weise überwacht werden. An dieser Stelle will ich Herrn Busse recht geben: Wir müssen das, was im rechtlichen Bereich, im strafprozessualen und strafrechtlichen, geregelt ist, einer sorgfältigen Prüfung
    unterziehen. Daß ich in dem Verdacht gewesen bin, ein Mörder zu sein, darf ich nachträglich erfahren. Ich darf dies aber, wenn ich recht sehe, bei den sehr schweren politischen Verdachten, um die es hier geht, nicht erfahren, Es gibt — ich kann es nur immer wieder sagen — dagegen keine Garantie. Ich habe hier Beispielsfälle — die ich nicht anführen will — in meinem Bewußtsein. Ich habe mich immer dann in meiner Praxis, wenn jemand zu Unrecht in den Verdacht des Landesverrats oder der Spionage geraten war und sich dieser Verdacht als unbegründet erwiesen hatte, befleißigt, dem Betreffenden zu sagen: Herr Müller, ich muß Ihnen jetzt mitteilen, daß Sie in dem und dem Verdacht gestanden haben. — Ich erinnere mich an einen eklatanten Fall, in dem der Verdächtigte ein Oberstaatsanwalt im Dienst war. Soll das für sein Leben in Beiakten zu seinen Personalakten stehen? Das darf nicht sein. Das nehme ich in Tat ernst. Die Frage muß geprüft werden, wie auch andere Fragen in diesem kunsthandwerklichen Werk geprüft werden müssen. Ich bin sicher, daß ich die Zustimmung des Herrn Bundesinnenministers habe, wenn ich sage: das Ganze kann und soll auf seine technische Zweckmäßigkeit und auf seine rechtsstaatliche Zulässigkeit geprüft werden.
    Menschenrechtskonvention — nur am Rande, Herr Kollege Busse! In der Menschenrechtskonvention heißt es auch für unseren Fall, daß der Eingriff selbstverständlich zulässig ist, soweit er notwendig ist in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes. Auf gut deutsch und ganz kurz gesagt: auch in der Menschenrechtskonvention steht, daß der Mißbrauch eines Rechtes nicht durch das Recht gesichert wird. Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der hinter dieser ganzen Institution steht: wer das Recht mißbraucht, darf sich nicht, kann sich nicht auf das Recht berufen. Die Frage ist nur: unter welchen rechtsstaatlichen Garantien und von wem das geprüft wird, ob er zu Recht in dem Verdacht steht, sein Recht zu mißbrauchen.
    Ich bin der Ansicht, daß die politische Lösung, die für die Anordnung gewählt worden ist, richtig ist. Man kann es nicht anders machen. Glauben Sie es mir aus meiner Erfahrung: man kann dem Richter das nicht als eine Rechtsfrage vorlegen. Wir Juristen sagen: die Entscheidung von Rechtsfragen besteht im Subsumieren, im Unterordnen eines tatsächlichen Sachverhalts unter eine rechtliche Formulierung. Hier handelt es sich um etwas anderes; hier ist sozusagen ein riskantes Geschäft, das jemand auf sich nehmen muß, der offen dafür politisch verantwortlich ist, auf gut deutsch: ein Minister. Ich halte diese Lösung für vollkommen richtig, halte allerdings den — mit Recht politisch konstruierten — Kontrollapparat für viel zu kompliziert, für so kompliziert, daß er nicht wirken wird. Darüber wird im Rechtsausschuß — und ich sage bei diesem hochbrisanten Gesetz: unter uns allen — noch einmal sehr ernsthaft gesprochen werden. Aber ich meine — so wie auch der Herr Kollege Busse das initiiert hat —: das ist ein Anliegen, das ernst zu nehmen ist, auch in seinen Grenzen ernst zu nehmen ist, nicht bloß in



    Dr. h. c. Güde
    seinen negativen, sondern auch in seinen positiven Grenzen. Die Natur der Sache verbietet nämlich ein vorzeitiges Offenbaren.
    Ich habe vorher gesagt: ich bin sehr dafür, daß am Ende derjenige, der sich als unschuldig erwiesen hat, in der ganzen Breite dieses Gesetzes gesagt bekommt: Wir haben dich in Verdacht gehabt, wir haben das getan. Aber es wäre eine reine Torheit, dem Verdächtigen während der Verdacht besteht, während eine Tat im Gange ist, zu sagen: „Entschuldige vielmals, wir haben dich in Verdacht, einen Diebstahl oder einen Mord zu begehen" — wie oft ist man in dieser Lage! —, „nimm es mir nicht übel, ich werde jetzt dein Telefon überwachen." Das ist selbstverständlich widersinnig. Das kann niemand erwarten. Was gegen die Natur der Sache ist, soll man auch nicht in die Grenzen dieses Unternehmens hineintragen.
    Aber noch einmal: hier ist ein Stück Gesetzgebungswerk, das ohne jede Melodramatik sachlich behandelt zu werden verdient, so, wie es bisher behandelt worden ist, sachlich behandelt werden muß, nicht nur hier, sondern auch in den Ausschüssen. Ich hoffe, daß die Ausschußarbeit noch wesentliche Verbesserungen — ich sage es noch einmal: Vereinfachung ohne Abschwächung der Wirkung — an diesem Gesetzgebungswerk bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)