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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
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    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin ein Abgeordneter, wie Sie, Herr Moersch, ich äußere mich jetzt zu einer Regierungsvorlage, wie Sie das auch getan haben, als Sie noch hinter der. damaligen Regierung standen. Ich kann mich erinnern, daß Sie alle, meine Damen und Herren von der FDP, jeweils hinter jedem Wort irgendwelcher Regierungsvorlagen 'gestanden haben, auch wenn darunter die Unterschrift „Mende" stand. Es sollte in einem Parlament selbstverständlich sein, daß sich ein Abgeordneter gelegentlich auch mal kritisch mit der von ihm selber getragenen Regierung auseinandersetzt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Können wir uns da verständigen?

    Wir sind der Meinung, daß diese Zweidrittelmehrheit ungut ist. Sie ist völlig ungewöhnlich. Wo gibt es denn eine Wahl, die mit zwei Dritteln vollzogen werden muß? Diese Vorschrift könnte zu großen Schwierigkeiten bei der Wahl führen. Wenn



    Hirsch
    zwei oder drei Gruppen da sind, die miteinander ganz böse sind, dann lehnt jede wechselseitig die andere ab, und die Wahl des Gemeinsamen Ausschusses könnte daran scheitern.
    Außerdem muß in konsequenter Fortentwicklung unseres Gedankens, daß dieses Notparlament in ganz besonderen Situationen für dieses gesamte Haus von uns Entscheidungsbefugnisse übertragen bekommen soll, abgesichert werden, daß dieser Notausschuß, dieser Gemeinsame Ausschuß, ein Spiegelbild des gesamten Parlaments hinsichtlich seiner Mehrheitsverhältnisse darstellt, wie immer sie vom Bürger durch den Wahlzettel gestaltet worden sind. Wir würden es begrüßen, wenn zu erreichen wäre, daß dieser Ausschuß mit einfacher Mehrheit nach dem Verhältnis der Stärke der Parteien in diesem Hause gewählt wird.
    Wir haben ferner gewisse Bedenken gegen die in Art. 115 e des Entwurfs vorgesehene Möglichkeit, daß das Parlament freiwillig auf seine Rechte verzichtet und sie, auch wenn et noch funktionsfähig ist, dem Gemeinsamen Ausschuß überträgt. Wir kennen natürlich die Gründe für diese Regelung. Sie hängt mit der von Herrn Dorn heute erstaunlicherweise so kräftig kritisierten Abschaffung des Unterschiedes zwischen äußerer Gefahr und Krisenlage zusammen. Das muß man ein bißchen kennen. Wir haben also einige Bedenken. Man kann sich nicht vorstellen, daß wir hier alle sitzen und einen Beschluß fassen: Wir haben nichts mehr zu sagen, das sollen jetzt die Damen und Herren des Gemeinsamen Ausschusses machen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein solcher Beschluß hier eine Mehrheit finden könnte.
    Wir sind der Meinung, die wir immer vertreten haben, daß der Gemeinsame Ausschuß als gesetzgebendes Organ nur dann tätig sein sollte, wenn der Bundestag nicht mehr zusammentreten kann, wenn er nicht mehr funktionsfähig ist, wenn das Gesamtparlament aus irgendwelchen Gründen nicht entscheiden kann.

    (Vorsitz : Vizepräsident Schoettle.)

    Die Bedenken, die dagegen vorgebracht werden, daß das nicht praktikabel genug wäre, daß man dann zu langsam arbeiten würde, könnte man durch Sonderregelungen in der Geschäftsordnung ausräumen. Ich stelle das hier zur Debatte. Das muß man noch einmal genau überlegen. Das Ganze ist ein in sich geschlossenes Gefüge. Man kann nicht einen Stein herausbrechen, ohne eventuelle Konsequenzen mit ins Kalkül zu ziehen.
    Ebenso haben wir Bedenken gegen die vorgesehene Zustimmungsermächtigung in Art. 12 Abs. 3 und Art. 53 a. Hier wäre auch zu prüfen, ob nicht besser das Gesamtparlament diese Zustimmungserklärung abzugeben hat trotz der, wie manche meinen — ich glaube: zu Unrecht — damit verbundenen angeblichen Eskalation. Aber auch das muß sorgfältig an Hand der Fakten geklärt und geprüft werden. Je nachdem, wie diese Prüfung ausfallen wird, wird die Entscheidung zu fällen sein.
    Wir sind also — ich sage es noch einmal — grundsätzlich der Meinung — dieser Meinung
    waren wir immer —, daß der Gemeinsame Ausschuß als gesetzgebendes Organ nur dann in Funktion treten sollte, wenn dem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen oder wenn er nicht beschlußfähig ist. Das sollte unbeschadet der auch vorgesehenen, so oft mißverstandenen, ihm zusätzlich übertragenen Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive und Auskunftsverpflichtung seitens der Exekutive gegenüber dem Ausschuß auch in normalen Zeiten geschehen. Man darf nämlich nicht vergessen, daß dadurch dem Parlament — wenn auch indirekt — zusätzliche Kontroll- und Informationsmöglichkeiten gegeben werden, die wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit wahrscheinlich nicht dem ganzen Parlament gegeben werden können. Auch in einem demokratischen Staat gibt es — das sollten manche endlich einsehen — gewisse Dinge, die man geheimhalten muß, weil es geradezu lächerlich wäre, sie auf dem offenen Markt auszutragen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir begrüßen die durch die Änderung des Art. 10 im Zusammenhang mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses vorgesehene Regelung der hier einschlägigen Probleme. Es war stets eine unserer wesentlichen Forderungen, daß auch die Abhörerei durch die Alliierten und ihr Mißbrauch über andere. Stellen bereinigt werden und das Ganze, soweit es auf diesem Gebiet möglich ist, einigermaßen in einen korrekten Rechtszustand gebracht wird. Man muß wissen, daß die Ablösung der alliierten Vorbehalte gerade in diesem Zusammenhang nur über ein durch das Grundgesetz gedecktes eigenes deutsches Gesetz möglich ist. Wer gegen dieses Gesetz polemisiert — was ich vom Gefühl her verstehen kann —, vergißt, daß er es damit unmöglich macht, daß die allierten Rechte auf diesem Gebiet abgelöst werden.

    (Sehr wahr! in der Mitte.)

    Da gibt es natürlich wiederum etliche Einzelheiten, die sehr sorgfältig bedacht werden müssen. Wir halten es für richtig, diese jetzt gewählte politische Lösung, nämlich die Kontrolle durch einen verantwortlichen Minister und durch die beiden vorgesehenen politischen Gremien, einer Prüfung durch den Richter vorzuziehen. Es handelt sich um eine politische und nicht um eine richterliche Entscheidung.
    Fraglich ist aber natürlich, ob es mit der Struktur unserer Verfassung vereinbar ist, daß das richterliche Nachprüfungsrecht als solches in der Verfassung verboten werden soll. Die Frage, ob man das kann, kann ich heute nicht beantworten. Aber ich möchte sie doch immerhin erwähnt haben. Ob man das kann, ist nicht ganz sicher. Es wäre natürlich wenig praktisch. Denn wenn einmal durch eine Panne — nur durch eine solche kann es geschehen — herausgekommen ist, daß jemand abgehört worden ist, und er es weiß, dann hilft es ihm nicht mehr viel, wenn ein Richter sagt: Das ist Unrecht gewesen. Aber wahrscheinlich wird er gar nicht klagen.



    Hirsch
    Wahrscheinlich wird er den Richter nicht anrufen, weil dieser ihm auch nicht mehr helfen kann.
    Das ist ein sehr unerfreuliches Kapitel, meine Damen und Herren. Darüber wollen wir uns gar nichts vormachen. Das geht noch mit § 2, wo es sich um das Abhören wegen bestimmter Tatbestände — Hochverrat usw. — handelt. Dagegen kann man dann überhaupt nichts sagen. Aber sehr schwierig wird es bei § 3, wo das globale Abhörrecht gewährt wird. Das gilt ganz klar für die Nachrichtendienste. Gemacht wird das in jedem Land der Welt, ob in Ost oder West. Wir wissen es.
    Die Frage ist natürlich: Muß man das in eine Verfassung hineinschreiben? Und nutzt es viel, wenn es so drinsteht? Die weitere Frage ist: Wie soll das alles praktiziert werden? Da ist natürlich aus dem, was jetzt in § 3 steht, nicht viel zu entnehmen. Darüber wird man in den Ausschüssen sehr sorgfältig reden müssen.
    Aber wer da meint, dieses Gesetz und den neuen Art. 10 ablehnen zu können, weil ihm die Geheimdienste nicht gefallen oder weil ihm das alles überhaupt nicht paßt, muß eben wissen, daß die Geheimdienste abhören, aber völlig unkontrolliert und abgeleitet von alliierten Rechten. Da sollte uns doch wahrlich nicht gefallen, meine Damen und Herren.
    Die in Art. 12 vorgesehenen Regelungen betreffend die Dienstverpflichtung für Wehrpflichtige, also — auch darauf muß immer wieder hingewiesen werden — nur für Männer, wie auch die Regelung des Art. 12 Abs. 3 betreffend die Freiheit, die Ausübung des Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, sind im Grundsatz, wenn man sich die in Betracht kommenden Lagen vorstellt, unvermeidlich. Wir glauben aber, daß die Formulierung der einschlägigen Texte — Herr Minister, wir haben neulich schon darüber gesprochen — zu Mißverständnissen Anlaß geben könnte und daher verbessert werden muß. Ich meine, man sollte das, was in der Begründung zum Regierungsentwurf ausgezeichnet formuliert steht, in den Text der Verfassung selbst hineinschreiben. Denn nur so kann ein Mißbrauch verhindert werden. Noch so schöne Begründungen nutzen nichts bei der Auslegung seitens irgendwelcher Gerichte bei einem Text, in dem als objektivierter Wille des Gesetzgebers, der maßgebend ist, etwas anderes steht, als in der Begründung behauptet worden ist.
    Insofern haben wir die herzliche Bitte, daß wir alle noch einmal sehr genau überlegen, wie die Formulierungen lauten müssen, um das Gewünschte zu erreichen — dagegen hat niemand etwas —, um andererseits zu verhindern, daß man damit Mißbrauch treiben kann, und um insbesondere die, wie wir alle zugeben sollten, begründete Angst unserer Gewerkschaften zu beseitigen, daß man gerade über die Bestimmungen des Art. 12 ihre Streikrechte unterwandern wolle. Ich bin sicher, Herr Minister, daß Sie das nicht wollen. Aber ich habe es Ihnen neulich schon in unserem Gespräch gesagt: An Ihre Stelle kann auch einmal der Bösewicht X treten,
    der gewillt ist, mit so etwas Mißbrauch zu treiben, und der mit dem Wortlaut dieses Gesetzes vielleicht auch ganz legal einen solchen Mißbrauch durchsetzen könnte.
    So meine ich, daß gerade Art. 12 in seiner Gesamtheit nur dann richtig wird beurteilt werden können, wenn man den Text der dazu erforderlichen Einzelgesetze vor sich hat. Diese können dann natürlich mit einfacher Mehrheit geändert werden. Man muß also auf das Grundgesetz sehen. Ich glaube aber, es ist möglich, und zwar mit Zustimmung der Gewerkschaften, Lösungen zu finden, die tragbar und auch praktikabel sind. Wir dürfen bei diesen Überlegungen — auch das muß, glaube ich, hier endlich wieder einmal gesagt werden — doch nicht vergessen, daß unsere Gewerkschafter immer sehr hart um ihre Rechte gekämpft haben, daß sie aber so selten wie in keinem anderen Land der Welt davon Gebrauch machen, wenn es um das Streikrecht geht. Es gibt kein Land in dieser Welt, wo so wenig gestreikt wird wie bei uns.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das allein bestätigt doch, wie verantwortungsbewußt unsere Gewerkschaften insbesondere in der Zeit nach dem Kriege gehandelt haben. Sie haben zwar ihre Rechte gewahrt, haben sie aber nicht ungebührlich ausgenutzt.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU. — Abg. Schmidt [Hamburg] : Wo bleibt der Beifall von der FDP?)

    — Herr Dorn ist ja nicht mehr da.

    (Heiterkeit.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
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    Rede von Martin Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, bitte!