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ID0511724400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bert Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte, bevor ich zu dem Kern der eigentlichen Problematik zurückkehre, Ihnen, Herr Kollege Dorn, in einigen wenigen Sätzen sagen, daß ich die Art Ihrer Argumentation — wenn sie überhaupt dieses Prädikat verdient —

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    auf das tiefste bedaure und daß ich glaube, daß diese demagogische Art

    (Beifall bei den Regierungsparteien — Unruhe und Zurufe bei der FDP)

    nicht geeignet ist, dem Rang dieses Themas gerecht zu werden. Sie haben versucht, durch einen Schwall parteipolitischer Polemik darüber hinwegzutäuschen, daß Sie in Ihrer FDP-Fraktion offenbar nur in Bruchstücken über eine Konzeption in dieser Frage verfügen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. Zurufe von der FDP. — Glocke des Präsidenten.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, der Vorwurf der Demagogie geht gerade an den Rand,

(Lachen und Zurufe)

— einen Augenblick! — aber er ist keine Verbalinjurie.

(Unruhe und Zurufe. — Abg. Hirsch: Sondern die Wahrheit in diesem Falle!)

— Das darf der Präsident schon gar nicht sagen; das dürfen Sie glauben, aber das darf der Präsident nicht sagen. Kurz und gut, damit wir uns recht verstehen: „Demogogie" bzw. der Vorwurf der Demagogie geht bis an den äußersten Rand in diesem Hause. Aber wer Griechisch gelernt hat, kann sich ja ausrechnen, was es bedeutet, und deshalb sage ich, es ist keine Verbalinjurie. — Bitte, fahren Sie fort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bert Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, daß sich durch die Art der Rede des Herrn Kollegen Dorn die Vermutung aus der Aktuellen Stunde vom Januar dieses Jahres bestätigt hat, daß die FDP in der Tat in der Frage der Notstandsgesetzgebung auf dem Wege in Richtung DFU ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der FDP. — Zuruf von der FDP: Nur weiter so!)

    Ich bedauere das, meine Damen und Herren von der FDP, weil ich nach wie vor der Meinung bin, daß in einer Frage von solch hohem politischen und verfassungsrechtlichen Rang ohne Unterschied der Zugehörigkeit zu den Regierungsparteien oder zur Opposition eine gewisse Basis der Gemeinsamkeit bewahrt werden müßte. Diese Basis, Herr Kollege Dorn, haben Sie heute morgen hier verlassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie können auch nicht bestreiten, daß Ihre Fraktion im Sommer 1965 insgesamt der Fassung des Rechtsausschusses zugestimmt hat. Ihr Versuch, das heute zu kaschieren, muß scheitern.

    (Abg. Genscher: Wer hat das denn getan?)




    Dr. Even
    Ich möchte Sie weiter auffordern, endlich Ihre dunklen Versuche der Legendenbildung um die Fallex-Übung 66 einzustellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es gibt hier viele Zeugen im Saal, die als Übungsteilnehmer dabei gewesen sind. Ich kann es mir nicht anders erklären, als daß Sie, Herr Kollege Dorn, über erhebliche Gedächtnislücken zu klagen haben.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sie müßten nämlich zweierlei noch sehr deutlich in Erinnerung haben: Erstens ist allen Übungsteilnehmern vor Beginn der eigentlichen Übung im AhrBunker bei den vorbereitenden Beratungen hier im Hause ganz eindeutig mitgeteilt worden, daß diese Übung im Ahr-Bunker nur ein Teilabschnitt mit zwei weiteren Abschnitten sei, die stattfinden würden. Der Inhalt dieser beiden weiteren Übungen ist auch stichwortartig mitgeteilt worden.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das war Ihnen ganz genau bekannt, wenn Sie an dieser Sitzung — wovon ich ausgehe — teilgenommen haben.

    (Abg. Dorn: Und was sich dann abgespielt hat!)

    Zweitens. Sie können nicht durch das Hinlenken der Aufmerksamkeit auf Randfragen darüber hinwegtäuschen, daß das Kernstück, der eigentliche Sinn der Beteiligung der Parlamentarier an dieser Übung „Top Gear" im Ahr-Bunker gewesen ist, zu erproben, ob auf der Basis der Fassung des Rechtsausschusses, die übrigens mit Zustimmung der Übungsteilnehmer in einigen Punkten tatsächlich geändert worden ist

    (Abg. Dorn: Kein neuer Entwurf!)

    — kein neuer Entwurf, aber ein geänderter Entwurf; ich glaube, dieses Mißverständnis sollte doch hier nicht künstlich dramatisiert werden —, das neue Instrument „Gemeinsamer Ausschuß" überhaupt praktikabel sei, ob es möglich, ob es nicht zu kompliziert sei und ob es nicht schnellen Entscheidungen im Wege stünde, die natürlich in einem solchen Spannungsfall notwendig werden. In dem Punkte, Herr Kollege Dorn, hatten wir doch gemeinsam den positiven Eindruck, daß in der Tat ein solches parlamentarisches Kontroll- und Entscheidungsorgan auch dann funktionsfähig ist, wenn es unter erschwerten Bedingungen arbeiten muß. In dem Punkte haben Sie jedenfalls bisher eine abweichende Meinung nicht zum Ausdruck gebracht. Das war das Kernstück.
    Insofern hat die Übung „Fallex 66" eine wertvolle Erkenntnis für die Notstandsverfassung, wie sie jetzt im Regierungsentwurf wieder enthalten ist, gebracht. Ohne die Regierung allein zu bevollmächtigen, dann etwa durch Notverordnungen zu regieren, ohne diesen für uns bedenklichen Weg — obwohl die meisten Länder der Welt ihn gehen — ist es möglich, ein parlamentarisches Organ zusätzlich

    (Abg. Dorn: Das wird ja von uns gar nicht bestritten!)

    mit in die Entscheidung zu zwingen, wenn Sie so
    wollen. Damit werden die parlamentarischen Befugnisse nicht etwa beschnitten, sondern ausgeweitet.
    Nun hatte ich versprochen, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einmal auf den eigentlichen Kern der Problematik zurückzukommen. Ich werde nachher Gelegenheit nehmen, zu dem einen oder anderen Punkt, den Sie, Herr Kollege Dorn, angeschnitten haben, unsererseits Stellung zu nehmen.
    Eines darf in der Debatte, die in diesem Hause, aber auch draußen in der Öffentlichkeit an Verwirrung zuzunehmen scheint, nicht aus dem Auge verloren werden, und ich möchte das mit allen Nachdruck unterstreichen. Dieser Entwurf einer Grundgesetzergänzung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Leben und Freiheit der Bürger bei großer Gefahr und nichts anderes.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dafür reicht die gegenwärtige Fassung des Grundgesetzes nicht aus. Extreme innere und äußere Gefahrenlagen sind mit den Handhaben, wie sie das Grundgesetz jetzt bietet, nicht zu meistern. Gegenüber diesem Sachverhalt dürfen wir die Augen einfach nicht verschließen.
    Der Mangel des Grundgesetzes wird zwar durch die alliierten Vorbehaltsrechte in gewisser Weise behoben. Sie gelten entsprechend Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages fort, bis sich die Bundesrepublik Deutschland selber eine wirksame Verteidigungsgesetzgebung geschaffen hat. Das sollte in der Öffentlichkeit endlich nicht mehr — in diesem Hause geschieht es nicht — in Zweifel gezogen werden. Die Weitergeltung der alliierten Rechte kann jedoch nicht als befriedigender Ersatz für die fehlende deutsche Rechtsetzung angesehen werden. Im Gegenteil, vom demokratischen Standpunkt aus müssen die schwersten Bedenken geltend gemacht werden, weil nämlich die Ausübung der alliierten Befugnisse nicht an eine parlamentarische und eine gerichtliche Kontrolle gebunden ist. Sie kann zu außerordentlich weitreichenden, nicht vorhersehbaren und nahezu unbegrenzten Eingriffen in das Rechts- und Privatleben der deutschen Bürger führen.
    Darüber hinaus ist es für unsere Alliierten auf die Dauer unzumutbar und für uns Deutsche, meine Damen und Herren, im Grunde kläglich, wenn wir die deutschen. Verfassungsorgane in Zeiten größter Not praktisch unter die Befehlsgewalt der drei Mächte stellen, nur weil es uns bisher nicht gelungen ist, eine eigene Sicherheitsgesetzgebung zu schaffen. Hinzu kommt, daß eine wirkungsvolle Vorsorge, die ja schon in normalen Zeiten eingeleitet werden muß, bisher weder nach alliiertem noch nach deutschem Recht befriedigend möglich ist.
    Neben das Erfordernis des Schutzes der Menschen tritt daher die Notwendigkeit, alle alliierten Vorbehaltsrechte aus Art. 5 des Deutschlandvertrages abzulösen. An ihre Stelle muß eine rechtsstaatliche Lösung treten, die wirksam ist und vor Mißbrauch schützt. Die Grundgesetzergänzung hat daher im Gegensatz zu manchen Irreführungen in der Öffent-



    Dr. Even
    lichkeit gerade nicht zum Ziel, die gegenwärtig bestehenden Freiheitsrechte einzuschränken. Im Gegenteil, das gegenwärtig gültige radikale alliierte Notstandsrecht soll einer freiheitlicheren Vorsorgegesetzgebung weichen. Die Demokratie wird nicht abgebaut, sondern umgekehrt für Krisenlagen gefestigt.
    Nun wird eingewendet, die beste Notstandsvorsorge sei, alles zu tun, um Notstände durch eine zielstrebige Friedenspolitik zu verhindern. Das ist richtig, und daher stehen wir fest und uneingeschränkt zu der systematischen Friedens- und Entspannungspolitik der Bundesregierung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ein verantwortungsbewußtes Parlament würde jedoch aufs schwerste seine Pflichten verletzen, wenn es blindlings auf die Unmöglichkeit von Notständen oder die Sinnlosigkeit jedweder Hilfsmaßnahmen vertrauen würde. Diese Verantwortung, um der Menschen willen für das Menschenmögliche zu sorgen, kann uns niemand abnehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Damit stellt sich die Frage nach dem Wie. Die rechtsstaatliche Bewältigung von Notständen hat zwei Erfordernisse. Erstens muß in Fällen besonderer Not die. ganze Kraft des Volkes durch funktionsfähige Staatsorgane zur Abwehr der Gefahr zusammengefaßt werden können. Das bedeutet eine Straffung der staatlichen Organisation, eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens und das Zusammenwirken der Bürger zur Meisterung der Lage. Zweitens müssen die Bürger vor einem Mißbrauch der dazu erforderlichen Gesetze geschützt werden. Es darf nicht zugelassen werden, daß Notstandsgesetze entgegen ihrem Schutzzweck zur Willkür und Unfreiheit mißbraucht werden.
    Unsere Aufgabe liegt darin, diesen beiden Erfordernissen durch eine wirksame Gesetzgebung Rechnung zu tragen. Beide Anforderungen können überspannt werden. Eine zu starke Konzentration der Staatsmacht in der Spitze mit zu weitreichenden Grundrechtsbeschränkungen kann zur Unfreiheit führen und dadurch die Verteidigung sinnlos erscheinen lassen. Umgekehrt kann eine zu perfektionistische, überkomplizierte Regelung zur Unbrauchbarkeit führen und die Demokratie in der Stunde ihrer größten Gefahr zur Abwehr unfähig machen.
    Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion berücksichtigt der Regierungsentwurf beide Notwendigkeiten. Wir stellen uns daher hinter die Grundkonzeption und alle wesentlichen Bestandteile des Regierungsentwurfs. Das hindert uns nicht daran, jedes Argument sorgfältig zu prüfen, zu wägen und darüber zu diskutieren. Für wirkliche Verbesserungsvorschläge sind wir offen, auch und gerade wenn sie von der Opposition kommen.
    Wenn allerdings einige Kritiker behaupten, es würden legale Möglichkeiten zum Mißbrauch oder — wie es in einem Flugblatt heißt, das uns gestern auf den Tisch gelegt wurde — sogar zu einem „Staatsstreich von oben" geschaffen, so täuschen
    sich diese Kritiker selbst und die Öffentlichkeit. Es entbehrt jeder Grundlage, daß durch den Regierungsentwurf die gesetzliche Basis für einen Mißbrauch geschaffen würde. Wer diese Gesetze entgegen ihrem klar formulierten Abwehrzweck mißbrauchen sollte, handelte illegal und lieferte sich schwerster Bestrafung aus.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.) Solche Panikmache hilft uns nicht weiter.

    Es muß auch gesagt werden, daß die Bedenken des Kuratoriums „Notstand der Demokratie" ernsthafter erscheinen würden, wenn dessen führende Persönlichkeiten, die heute schwere Vorwürfe erheben, auch nur ein einziges Wort des Protestes geäußert hätten, als am 21. September 1961 im kommunistisch beherrschten Teil Deutschlands eine brutale Notstandsdiktatur gesetzlich für zulässig erklärt wurde.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Trotzdem werden wir alle erhobenen Bedenken sorgfältig prüfen und eingehend durchdiskutieren. Für diese Diskussion wäre es allerdings nützlich, wenn die grundsätzlichen Kritiker an Stelle ihres permanenten Nein endlich einmal ernsthafte und konstruktive Gegenvorschläge unterbreiteten.

    (Abg. Köppler: Sehr richtig!)

    Gerade das haben wir bisher vermißt. Wem es wirklich um Leben und Freiheit der Bürger geht, muß sich Gedanken und Sorgen um das Schicksal der Menschen in schweren Krisenzeiten machen. Er muß um der Menschen willen zur Krisenvorsorge notfalls auch unter Opfern bereit sein.
    Von dieser Verantwortung für das Schicksal der Mitmenschen ist der Regierungsentwurf getragen. Dabei enthält er einen ganzen Katalog von vorbeugenden Vorschriften gegen Mißbrauch, die ich hier nur kurz einmal andeuten möchte, angefangen von dem Verzicht auf eine Generalklausel und die ständige Kontrolle der Exekutive durch ein parlamentarisches Organ, insbesondere repräsentiert — wenn das Gesamtparlament nicht zusammentreten kann — durch den Gemeinsamen Ausschuß. Darüber hinaus enthält er zahlreiche Sicherungen gegen eventuelle Mißbrauchsmöglichkeiten, und die Grundrechte sind in der gegenwärtigen Regierungsvorlage nicht weiter eingeschränkt, als dies unbedingt erforderlich ist, als der Zweck der Einschränkung im Rahmen eines schweren Krisenfalles es erheischt.
    Nun wird eingewendet — der Herr Kollege Dorn hat es auch getan —, hier sei eine Verwischung von Verteidigungsfall und Spannungszeit vorgenommen worden. Dazu ist zu sagen: man muß einfach, so unangenehm das sein mag, Herr Kollege Dorn, davon ausgehen, daß bei der heutigen Situation im Gegensatz etwa zu 1914 eine ,klare Trennung -von Verteidigungsfall und voraufgegangenem Krisenzustand nicht mehr möglich ist.

    (Abg. Damm: Das weiß er auch ganz genau!)

    Es wird notwendig sein — darüber bestand doch
    bisher weitestgehende Einigkeit —, gewisse Maß-



    Dr. Even
    nahmen vorzuziehen, gerade um den Verteidigungsfall nicht zu früh ausrufen zu müssen.

    (Abg. Dorn: In der vorigen Legislaturperiode waren Sie noch anderer Meinung!)

    — Nein, das ist nicht der Fall.
    Viertens ist vorgesehen, daß alle Notstandsbefugnisse an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden sind. Das heißt, wenn eine Krise erst langsam anläuft, ist es niemals zulässig, gewisse Einschränkungen aufzuerlegen, die im äußersten Verteidigungsfall notwendig sein könnten.

    (Abg. Dorn: Wo steht das denn?)


    — Das steht in der Fassung drin.

    (Abg. Dorn: Wo denn?)

    — Es ist davon die Rede, daß die Befugnisse nur ausgeübt werden dürfen, soweit dies zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist. Daraus ergibt sich ganz klar der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der übrigens verfassungsrechtlich auch gelten würde, wenn er gar nicht mehr besonders erwähnt würde.
    Fünftens. Es ist Bedacht genommen, daß nach wie vor eine gerichtliche Kontrolle ausgeübt wird. Das Bundesverfassungsgericht soll in seiner Kontrollfunktion auf jeden Fall erhalten bleiben.
    Schließlich sechstens: Notgesetze und darauf beruhende Rechtsverordnungen können jederzeit vom Bundestag und vom Bundesrat aufgehoben werden, und außerdem treten sie auch noch automatisch sechs Monate nach Beendigung des Zustandes äußerer Gefahr außer Kraft, wenn sie nicht vorher bereits aufgehoben worden sind.
    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist sicherlich nicht in jeder Hinsicht vollkommen. Aber es gibt keine Verfassung in der Welt, die ein perfekteres System des Mißbrauchsschutzes vorsieht. Eine noch weitergehende Perfektionierung könnte zur Selbstfesselung der Demokratie führen und sie in Zeiten größter Not außerstand setzen, .das Menschenmögliche zum Schutz der Bürger zu unternehmen und sich der Feinde der Freiheit zu erwehren.
    Was einige Spezialfragen, insbesondere das Problem der Dienstverpflichtungen und der Beschränkungen des Arbeitsplatzwechsels, angeht, werden noch mein Fraktionskollege Zink und einige andere Damen und Herren meiner Fraktion Stellung nehmen.
    Ich möchte, zum Schluß kommend, nur noch auf folgendes hinweisen. Naürlich müssen wir uns darüber klar sein, daß es kein absolut wirksames gesetzliches Mittel gegen die Diktatur geben kann, weil sich Diktatoren und antidemokratische Bewegungen nicht ,an die Gesetze zu halten pflegen. Daher möchte ich noch auf eine weitere, die letzte und äußerste Möglichkeit des Mißbrauchsschutzes hinweisen, die, wenn auch ungeschrieben, zu unserer Verfassungsordnung gehört und die ich für außerordentlich wesentlich halte. Es ist bekannt, daß der legale Streik nicht angetastet werden soll, weder im inneren noch im äußeren Notstand. Darunter fällt, was wohl nicht bestritten ist, nicht der sogenannte wilde Streik. Insoweit gibt es eine sehr weitgehende Übereinstimmung, gerade auch mit den Gewerkschaften.
    Wie aber steht es mit dem politischen Streik? Diese Frage kann von größter Bedeutung sein. Ich möchte sie klar beantworten. Hier muß deutlich unterschieden werden: ein Streik, der nicht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG geführt wird, also von Gewerkschaften, sondern zur Nötigung des Parlaments oder anderer Staatsorgane, ist im Rechtsstaat illegal.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Denn er verläßt die verfassungsmäßige Rechtsordnung und stellt einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Er kann daher nicht rechtmäßig sein.
    Dagegen kann ein politischer Streik im Rahmen des Widerstandsrechts gegen Diktatur gerechtfertigt und unter Umständen sogar Pflicht sein.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)

    Das Widerstandsrecht wird zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt, ist aber bei uns wie in allen freien Ländern der Welt anerkannt. Es ist das äußerste Notwehrrecht bei Verweigerung oder Fehlen eines rechtsstaatlichen Freiheitsschutzes, der Unterdrückung einer menschenwürdigen Rechtsschutzorganisation.
    Ich selber habe in meiner Dissertation 1951 — ich bitte um Nachsicht, daß ich mich selbst zitiere — das Widerstandsrecht als das natürliche Menschenrecht gegen entartete Staatsgewalt bezeichnet.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es ist das vorstaatliche unveräußerliche Selbsthilferecht, das gegen die Diktatur des Unrechts bei Versagen anderen Rechtsschutzes als letztes Mittel gegeben ist. Es kann sowohl zur Verhinderung eines Unrechtsregimes als auch zum Sturz einer bereits vorhandenen Diktatur angewendet werden.
    Diese Auffassung stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein. Wenn das Widerstandsrecht gegen totalitäre Bestrebungen gegeben ist, steht es sowohl dem einzelnen als auch Gruppen ,der Gesellschaft zu und damit selbstverständlich auch den Gewerkschaften. Zu diesem Widerstandsrecht gegen Tyrannei bekennen wir uns ausdrücklich.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)

    Aus diesem Geist ist auf deutschem Boden 1920 beim Kapp-Putsch, am 20. Juli 1944 und am 17. Juni 1953 gehandelt worden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    1933 ist es unterblieben. Es erscheint geboten, gerade in dieser Debatte die Gesamtheit des Volkes auf seine letzte entscheidende Kontrollfunktion zur Sicherung der Freiheit hinzuweisen. Allen Bürgern muß gegenwärtig sein, was Friedrich von Schiller in Wilhelm Tell einen Schweizer Freiheitskämpfer sprechen läßt, nämlich die Worte:



    Dr. Even
    Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht.
    Wenn nirgends der Gedrückte Recht kann finden,
    wenn unerträglich wird die Last,
    greift er hinauf getrosten Mutes in den Himmel und holt herunter seine ew'gen Rechte,
    die droben hangen unveräußerlich
    und unzerbrechlich wie die Sterne selbst.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Aus diesem Geist der Freiheit und des Willens zur Selbstbehauptung sollten wir die Beratung des Gesetzes führen. Denn dies Ist ein Gesetz zur Sicherung von Leben und Freiheit der Bürger bei großer Gefahr und nichts anderes.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)