Rede:
ID0511626400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das\': 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Güde.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 116. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1967 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Meis 5753 A Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1966 an den Haushaltsausschuß 5753 A Amtliche Mitteilungen 5753 B Zur Geschäftsordnung Genscher (FDP) 5754 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5754 C Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943, V/ 1946) Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Weitergabe von Priessenkungen an die Verbraucher Höcherl, Bundesminister . . . . . 5755 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 5755 C Fellermaier (SPD) . . . .. . . 5755 D Reichmann (FDP) 5756 B Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 5756 B Logemann (FDP) 5756 C Porten (CDU/CSU) 5757 A Fragen des Abg. Borm: Politischer Schriftwechsel zwischen Prof. Dr. Theodor Heuss und Dr. Konrad Adenauer Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 5757 B Borm (FDP) 5757 C Moersch (FDP) . . . . . . . 5758 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 5758 B Dr. Enders (SPD) . . . . . . . 5758 C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5758 D Mertes (FDP) 5759 A Ertl (FDP) 5759 A Frage der Abg. Frau Funcke: Verbesserung der Altvorräte-Entlastung im Mehrwertsteuergesetz Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5759 C Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5759 D Dr. Imle (FDP) 5760 B Schmidt (Kempten) (FDP) 5760 B IT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 Fragen des Abg. Logemann: Förderung agrarpolitischer Studienkreise und deren Publikationen aus Bundesmitteln Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5760 C Logemann (FDP) . . . . . . . 5761 A Ertl (FDP) 5761 B Fragen des Abg. Genscher: Unzureichende Kapazität der Buchungsmaschinen und Automaten für die Neuprogrammierung — Bundeshilfen für Neuanschaffungen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 5761 C Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen zur Förderung der gemeindlichen Investitionen Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5762 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 5762 D Fragen des Abg. Maucher: Auswirkungen des Grunderwerbsteuererlasses auf Erwerb eines Grundstücks bzw. Eigenheimes — Einbeziehung der Unfallbeschädigten 5763 A Frage des Abg. Moersch: Beschleunigte Installierung von Kernkraftanlagen Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 5763 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 5763 C Frage des Abg. Kubitza: Beteiligung der Bundesregierung an dem geplanten Biochemischen Zentrum in Martinsried bei München Dr, Stoltenberg, Bundesminister . . 5763 D Fragen des Abg. Flämig: Abbau des Uranvorkommens in der Gemarkung Menzenschwand Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 5764 A Flämig (SPD) 5764 C Dröscher (SPD) 5765 A Faller (SPD) 5765 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gewinnspanne der Deutschen Bundespost bei den den Rundfunkanstalten berechneten Leitungskosten Bornemann, Staatssekretär . . . . 5765 C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 5766 A Frage des Abg. Dichgans: Nächtliche Postbeförderung durch Düsenflugzeuge Bornemann, Staatssekretär . . . . 5766 B Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 5766 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Plan einer generellen Gebührenerhöhung bei Einführung des Farbfernsehens Bornemann, Staatssekretär . . . . 5766 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 5767 A Fragen der Abg. Frau Funcke: Vorbereitung der Diplom-Kaufleute und Diplom-Volkswirte in den Bundesministerien auf die zweite Staatsprüfung — Bedarf der Bundesverwaltung an wirtschaftswissenschaftlich vorgebildeten Beamten Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5767 B Fragen des Abg. Corterier: Gesetzentwurf über die Volksentscheide nach Art. 29 GG 5767 D Fragen des Abg. Prochazka: Angeblicher Plan zur Auflösung des Bundesluftschutzverbandes — Aufbau des Selbstschutzes in der Bevölkerung Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5768 A Prochazka (CDU/CSU) . . . . . . 5768 C Fragen des Abg. Zebisch: Abwesenheit der Prager Ehrengäste bei Übernahme des neuen Linienverkehrs München—Prag wegen nicht rechtzeitiger Zustellung der Einreisevisen — Visaerteilung an tschechoslowakische Staatsangehörige 5769 A Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. Mai 1967 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/1843) . . . 5769 B Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/1930) 5769 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 III Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Einhundertfünfte, Einhundertzehnte und Einhundertvierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1826, V/1904; V/1827, V/1905; V/1828, V/1906) 5769 B Beratung des Berichts des Verteidigungsausschusses über die Beratungen anläßlich der Rücktrittsgesuche des damaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General Trettner, und des damaligen Inspekteurs der Luftwaffe, Generalleutnant Panitzki (Drucksache V/1745) Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP). 5770 A, 5773 D, 5776 C Petersen (CDU/CSU) 5770 C Berkhan (SPD) 5772 D Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 5776 B Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 44/67/EWG (Erstes Durchführungsgesetz EWG Zucker) (Abg. Bauknecht, Dr. Ritgen, Klinker u. Gen.) (Drucksache V/1726); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1969), Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1913) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5776 D Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch (Durchführungsgesetz EWG Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch) (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/1833); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1935) — Zweite und dritte Beratung — dazu Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG Milch und Milcherzeugnisse und des Durchführungsgesetzes EWG Getreide (Drucksachen V/1623, V/1935) — Zweite Beratung — 5777 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft (Weinwirtschaftsgesetz) (Drucksache V/1208); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1839) — Rückverweisung — 5777 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Fideikomiß- und Stiftungsrechts (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1837) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1881) — Zweite und dritte Beratung — 5777 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 15. Juni 1964 mit der Republik von Portugal über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache V/1595); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/1864) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5778 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 mit der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee (Drucksache V/1665); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/1868) — Zweite und dritte Beratung — 5778 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache V/1601); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/1830) — Zweite und dritte Beratung — Frau Lösche (SPD) 5778 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksache V/205) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1652) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung Nr. 17 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache V/1518); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1927) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Bundesrat) (Drucksache V/1007); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1929) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5779 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1517); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/1936) — Zweite und dritte Beratung — 5779 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1967 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1967) (Drucksache V/1531); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen (Drucksachen V/1882, zu V/1882) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5780 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache V/1473); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1746) — Zweite und dritte Beratung — 5780 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (Drucksache V/1397); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache V/1831) — Absetzung von der Tagesordnung — 5780 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache V/1933) — Zweite und dritte Beratung — 5780 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Drucksache V/1812); Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1971), Erster Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen V/1941, zu V/1941) — Zweite und dritte Beratung —Schlee (CDU/CSU) 5781 B, 5784 C, 5786 C Busse (Herford) (FDP) . . 5782 A, 5785 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 5782 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 5783 A Seuffert (SPD) . . . . . . . . 5783 B Genscher (FDP) . 5783 C, 5784 B, 5787 A Dr. Wahl (CDU/CSU) . . . . . . 5783 D Hirsch (SPD) . . . . . . . . . 5785 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 5786 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 5786 D Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes (Drucksache V/1792); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/1937) — Zweite und dritte Beratung — 5787 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (Drucksache V/1704); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschuß (Drucksache V/1923) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5787 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 mit der Republik Osterreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet (Drucksache V/1705); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1924) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 5788 A Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen (Drucksache V/1703); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1922) — Zweite und dritte Beratung — . . . 5788 C Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Übereinkommens über ein einheitliches System der Schiffsvermessung (Drucksache V/1819); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/1939) — Zweite und dritte Beratung — 5788 D Entwurf eines Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (Drucksache V/1813); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1972), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache V/1934) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 5789 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache V/1713) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (SPD) (Drucksache V/1724) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache V/1749) — Erste Beratung — 5789 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. Dezember 1966 mit dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache V/1782) — Erste Beratung — . . . 5789 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Durchführungsgesetzes EWG-Richtlinie Frisches Fleisch und des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache V/1795) — Erste Beratung — 5789 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Dezember 1962 über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (Drucksache V/1805) — Erste Beratung — 5790 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 V Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse (Drucksache V/1820) — Erste Beratung — . . . 5790 A Entwurf eines Umstellungsschlußgesetzes (Drucksache V/1870) — Erste Beratung — 5790 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes (Bundesrat) (Drucksache V/1896) — Erste Beratung — 5790 B Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Erste Beratung — 5790 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Abg. Bauer (Würzburg), Dr. Wahl u. Gen. betr. Internationales Jahr für Menschenrechte (Drucksachen V/1172, V/1739) . . . . . 5790 C Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. deutsche Auslandsschulen (Drucksachen V/435, V/1862), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kulturarbeit im Ausland (Drucksachen V/692, V/1863) Kahn-Ackermann (SPD) . 5790 D, 5794 A Dr. Martin (CDU/CSU) . 5791 C, 5794 C Moersch (FDP) 5792 C Dr. Kopf (CDU/CSU) 5795 C Erklärungen nach § 36 GO Rasner (CDU/CSU) 5797 A Mertes (FDP) 5797 B Entwurf eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1339); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1974), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksachen V/1918, zu V/1918) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Even (CDU/CSU) 5797 D Dr. Reischl (SPD) 5799 B Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) 5800 D, 5804 D Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 5802 A Dr. Bardens (SPD) 5805 B Dr. Kraske (CDU/CSU) 5805 D Bühling (SPD) 5808 B Dr. Friderichs (FDP) 5809 B Schmidt-Vockenhausen (SPD) . . 5811 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 5812 A Begrüßung der chilenischen Senatoren von Mühlenbrock und Pablo . . . . . . . 5813 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743) — Erste Beratung — Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 5813 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 5814 D Busse (Herford) (FDP) . . . . . . 5817 B Dr. Reischl (SPD) 5819 A Memmel (CDU/CSU) . . . . . 5821 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Bildungsurlaub (Drucksachen V/965, V/1815) . . . . . . . . . . 5822 C Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Antrag betr. Übergangshilfen für Zweitraffinate (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) Drucksachen V/933, V/1789) . . . . . 5822 C Schriftlicher Bericht .des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen über den Raumordnungsbericht 1966 der Bundesregierung (Drucksachen V/1155, 1912) . . 5822 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag betr. Bericht über die Lage der Nation (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksachen V/1407, V/1898) 5822 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über die Vorlage des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/1498, V/1919) 5823 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Vorlage des Bundesministers für Finanzen betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (Lufthansa) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM VI Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 unter Ausschuß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (Drucksachen V/1711, V/1911) 5823 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Gesamtfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München (Drucksachen V/1733, V/1917) . . . . 5823 B Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/1931) . . . 5823 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Infanterie-Kaserne in NürnbergSchweinau (Drucksachen V/1451, V/1784) 5823 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehern. Otto-Flugzeugwerke in München-Schwabing (Drucksachen V/1597, V/1785) . . . 5823 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet . der individuellen Förderung von Ausbildung und Fortbildung (Drucksache V/1580) Frau Freyh (SPD) 5824 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 5825 A Moersch (FDP) 5825 B, 5829 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 5826 C Dr. Heck, Bundesminister 5827 A Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 5830 C Beratung des Antrags der Abg. Wächter, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Peters (Poppenbüll) u. Gen. und der Fraktion der FDP betr. Exportförderung von Milcherzeugnissen (Drucksache V/1866) Wächter (FDP) . . . . . . . . 5831 A Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 5833 C Ertl (FDP) 5834 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Entschließungsantrag der . Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 141, Drucksache V/1846) 5834 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Antrag betr. schnelle Behebung von Sturmschäden in Privat- und Staatswaldungen (Abg. Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Wächter, Reichmann, Walter und Fraktion der FDP) (Drucksachen V/1558, V/1876, zu V/1876), in Verbindung damit: Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/1973) . . . . . . . 5835 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Abänderung der Verordnungen Nr. 23 und 158/66/EWG des Rats über die Errichtung einer Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Pfirsiche Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufpreises für Tomaten Verordnung des Rats zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen Verordnung des Rats betr. Änderungen der gemeinsamen Qualitätsnormen für Tomaten (Drucksachen V/1787, V/1849, V/1852, V/1856, V/1875) 5835 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die gemeinsame Marktorganisation für Reis Verordnung des Rats über die Regelung für Reis und Bruchreis mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 16/64/EWG bezüglich der Erstattung für Reis, der in nach dritten Ländern ausgeführten Verarbeitungserzeugnissen enthalten ist (Drucksachen V/1786, V/1855, V/1877) . . 5835 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Rechnungseinheit für die gemeinsame Agrarpolitik (Drucksachen V/1796, V/1878) . . 5835 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 VII Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Vermarktungsnormen für Eier (Drucksachen V/1614, V/1908) . . 5835 C Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Grundregeln für Interventionen bei Getreide eine Verordnung des Rats über die Grundregeln für die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr und die Kriterien für die Festsetzung des Erstattungsbetrags für Getreide (Drucksachen V/1848, V/1853, V/1914) . . 5835 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 13/64/EWG hinsichtlich der Erstattungen, die für die Milcherzeugnisse gewährt werden, die in nach dritten Ländern ausgeführten Verarbeitungserzeugnissen enthalten sind eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 111/64/EWG hinsichtlich bestimmter gezuckerter Milcherzeugnisse (Drucksachen V/1855, V/1873, V/1938) . . 5835 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über die Vorschläge der Kornmission der EWG für eine Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln für die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker nach dritten Ländern Verordnung des Rats über die Regeln für die vorherige Festsetzung von Abschöpfungsbeträgen für Getreide (Drucksachen V/1850, V/1915) . . . . . 5836 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Kommission der EWG und EAG für eine Verordnung Nr..../67/EWG des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 63 des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission Verordnung Nr. .../67/EURATOM des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14 des Rats über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der Kommission Verordnung Nr..../67/EURATOM, ...167/ EWG der Räte zur Änderung der Verordnung der Räte über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Gerichtshofes (Drucksachen V/1811, V/1916) 5836 A Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über Beihilfen an Unternehmen des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (Drucksachen V/1849, V/1940) . . . . . 5836 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für selbständige Tätigkeiten des Aufsuchens (Schürfen und Bohren) bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung (CITI- Hauptgruppe 13) (Drucksachen V/1616, V/1928) 5836 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Dreißigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen V/1673, V/1897) . . . . . 5836 C Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung erlassene Einhundertelfte, Einhundertachte, Einhundertdreizehnte, Einhundertundsiebente, Einhundertundsechste und Einhundertundneunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/1816, V/1899; V/1821, V/1900; V/1859, V/1901; V/1747, V/1902; V/1748, V/1814, V/1903) . 5836 C Antrag betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Abg. Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/1239) Dichgans (CDU/CSU) 5837 B Mischnick (FDP) 5837 D Nächste Sitzung 5838 D Anlagen 5839 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 5753 116. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 28. 6. Bazille 30. 6. Dr. Bucher 28. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Diekmann 28. 6. Dr. Geißler 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 28. 6. Kriedemann* 30. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Neumann (Stelle) 29. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schulte 30. 6. Seibert 28. 6. Stooß 30. 6. Struve 30. 6. Vogt 30. 6. Wolf 29. 6. Zebisch 28. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 276 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) - Drucksachen V/1812, V/1941 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 erhält § 441 folgende Fassung: „,§ 441 Mitwirkung des Finanzamts in sonstigen Fällen Das Finanzamt hat die Rechte eines Nebenklägers, sobald 1. die Staatsanwaltschaft wegen eines Steuervergehens die öffentliche Klage erhoben oder das Gericht nach § 265 der Strafprozeßordnung auf die Möglichkeit der Verurteilung wegen eines Steuervergehens hingewiesen hat oder 2. die Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren nach § 430 zuständig geworden ist. Das Finanzamt kann Revisionsanträge und Anträge auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens Anlage zum Stenographischen Bericht auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts anbringen." Bonn, den 27. Juni 1967 Brand und Fraktion Anlage 3 Umdruck 279 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOStrafÄndG) - Drucksachen V/1812, V/1941 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 1 wird nach § 433 folgender neuer § 433 a eingefügt: „§ 433 a Öffentlichkeit der Verhandlungen Die Öffentlichkeit ist auch auszuschließen, wenn der Angeklagte es beantragt und anderenfalls das Bekanntwerden wichtiger betrieblicher oder beruflicher Geheimnisse zu besorgen ist." Bonn, den 28. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 280 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln), Hirsch, Kurlbaum, Dr. Müller-Emmert, Porzner, Dr. Reischl und Genossen zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) - Drucksachen V/1339, V/1918 -. Der Bundestag wolle beschließen: §§ 34, 35 und 36 werden gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1967 Dr. Arndt (Berlin/Köln) Hirsch Kurlbaum Dr. Müller-Emmert Porzner Dr. Reischl Arendt (Wattenscheid) Frau Eilers Faller Felder Hölzle Jacobi (Köln) Könen (Düsseldorf) Frau Korspeter Frau Kurlbaum-Beyer Matthöfer Metzger Neemann Reitz Dr. Stammberger Strohmayr Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 7 der Tagesordnung Dieses Gesetz enthält auch Aussagen über die Grundsätze und den Umfang der Erstattung von Wahlkampfkosten. Nachdem durch den Art. 29 des Grundgesetzes dem Bundesgesetzgeber auch Aufträge erteilt sind, die Wahlen erforderlich machen, halte ich es für richtig, daß wir uns schon heute darüber im klaren sind, daß entsprechende Regelungen auch für Organisationen notwendig sind, die Volksentscheide nach Art. 29 des Grundgesetzes vorbereiten. Eine entsprechende Regelung wird also 5840 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 bei Verabschiedung eines Gesetzes nach Art. 29 des Grundgesetzes notwendig sein. Anlage 6 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dr. Heinemann vom 7. Juni 1967 auf die Frage des Abgeordneten Dröscher vom 5. April 1967 *) Ich habe zwischenzeitlich mit dem Bundesminister für Wirtschaft, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen, dem Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V. und — als repräsentativem Versicherer — mit der AllianzLebensversicherungs AG Fühlung aufgenommen, um Unterlagen für die Beantwortung Ihrer Fragen zu gewinnen. Die Äußerungen dieser Stellen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Sowohl der Verband der Lebensversicherungsunternehmen e. V. als auch die Allianz-Lebensversicherungs AG vertreten den Standpunkt, daß ein Härtefonds, dessen Mittel aus Erträgnissen der Lebensversicherungsunternehmen fließen müßten, nicht eingerichtet werden könne. Dies wird vornehmlich mit dem nach meiner Auffassung zutreffenden Argumenten begründet, die von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse stünden den derzeit beitragzahlenden Versicherten zu. Nur durch die Ausschüttung dieser Gewinne an die Versicherten gelinge es den Versicherern, der Geldentwertung zu begegnen. Die Unternehmen selbst beanspruchten nur einen geringen Teil des Reingewinns; so habe z. B. die AllianzLebensversicherungs AG ausweislich ihres Geschäftsberichts für 1966 von einem Gesamtüberschuß von 246,5 Mio DM als Gewinnanteil 242,5 Mio DM an die Versicherten ausgeschüttet, jedoch nur 4 Mio DM an die Aktionäre und den Aufsichtsrat. Die Allianz-Lebensversicherungs AG weist ferner — m. E. nicht zu Unrecht — darauf hin, daß durch Leistungen zur Vorfinanzierung der nur mit 31/2 % Zinsen bei 1 %iger Tilgung zugeteilten Ausgleichsforderungen, die fast ausschließlich zur Bedienung von Altversicherungen eingesetzt werden, den derzeit beitragzahlenden Versicherten ein jährlicher Zinsausfall von fast 9 Mio DM nur im Bereich dieses einen Unternehmens zugunsten der Altversicherten entstehe. Der Bundesminister für Wirtschaft hält es ebenfalls nicht für vertretbar, die Mittel für den von Ihnen angeregten Härtefonds aus den Erträgen der Lebensversicherungsunternehmen aufbringen zu lassen, er ist jedoch bereit, mit der Versicherungswirtschaft in entsprechende Verhandlungen einzutreten, wenn er auch nicht mit einem Erfolg rechnet. Auch der Bundesminister für Wirtschaft weist auf die geringen eigenen Gewinne der Lebensversicherungsunternehmen hin. Nach seinen Unterlagen haben diese Unternehmen 1965 insgesamt nur 20,883 Mio DM Dividenden ausgeschüttet, eine Summe, die er nicht als überhöht ansieht. Schließlich sind die Lebensversicherungsunternehmen ebenso wie der Bundesminister für Wirtschaft und auch ich der Meinung, daß die Versicherer überfordert wären, wenn sie einen *) Siehe 103. Sitzung Seite 4834 A Härtefonds zu verwalten hätten und sie insbesondere in jedem Einzelfall die Entscheidung treffen müßten, ob ein Antragsteller bedürftig ist oder nicht. 2. Es war mir leider nicht möglich, zu Ihrer Frage nach der Zahl der heute noch lebenden Versicherungsnehmer der Geburtsjahrgänge 1880-1893 mit Versicherungssummen von mehr als 10 000 RM genaue Angaben zu erhalten. Nach Mitteilung des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen e. V. würde jede Zahlenangabe nicht nur einen nach seiner Auffassung nicht vertretbaren Arbeitsaufwand bedingen, sondern darüber hinaus auch eine erhebliche Fehlerquote enthalten, zumal da bei vielen Gesellschaften keine Unterlagen mehr über die in Betracht kommenden Altversicherungen vorlägen. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen konnte auch keine genauen Zahlen angeben, legte jedoch eine Schätzung vor, die auf früher ermittelten Zahlen der Allianz-Lebensversicherungs AG beruht, wobei diese Zahlen aufgrund bestimmter Erfahrungssätze auf die gesamte Lebensversicherungswirtschaft übertragen wurden. Dabei ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: a) Es wurde unterstellt, daß es sich um Kapitalversicherungen mit einem durchschnittlichen Ablaufalter von 65 Jahren handelt. Den Geburtsjahrgängen 1880-1893 entsprechen dann die Ablaufjahre 1945-1958. b) Da die Ablaufjahre 1945-1947 vor der Währungsreform liegen, wurden sie und die dazugehörigen Geburtsjahre 1880-1882 außer Betracht gelassen. c) Die Aufgliederung des Bestandes der Allianz nach Ablaufjahrgruppen machte eine Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge in die Gruppen 1883-1887, 1888-1892, 1893 und später, erforderlich. In die Untersuchungen wurden deshalb nur die Geburtsjahrgänge der beiden ersten Gruppen (1883-1892) einbezogen. d) Wie auch bei früheren Schätzungen wurde der Bestand der Allianz, der sich auf die Zugangsjahre bis 1939 mit Ausnahme der aufgebesserten Kapitalzwangsversicherungen bezieht, mit dem Faktor 7 multipliziert, um den gesamten deutschen Versicherungsbestand zu erfassen. Unter diesen Voraussetzungen ergab die Schätzung, daß gegenwärtig noch rund 45 000 Versicherungsnehmer leben dürften, die am Währungsstichtag eine Kapitallebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 10 000 RM oder höher hatten. Dabei ist von der nominellen RM-Versicherungssumme ausgegangen worden und nicht von dem Anspruch am Währungsstichtag (Prämienreserve). Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen weist jedoch ausdrücklich darauf hin, daß es sich nur um eine rohe Schätzung handelt, da die vorliegenden Unterlagen die Ermittlung eines genaueren Ergebnisses nicht ermöglichten. Ich bedauere es, Ihr Schreiben und Ihre Anfrage nicht zufriedenstellender beantworten zu können, hoffe aber, Ihnen mit vorstehenden Angaben gedient zu haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reischl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Frage der Steuerbefreiung von Parteibeiträgen und von Spenden für die Parteien gibt es einen seit Jahren andauernden Streit, der auch schon einmal zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nämlich am 24. Juni 1958, geführt hat. Der Bericht des Herrn Kollegen Even, den er gerade auch mündlich ergänzt hat, setzt sich bei den Bestimmungen
    *) Siehe Anlage 4
    der §§ 34 bis 36 auch mit dieser Frage auseinander. Es wurden zwei Gründe angeführt, die dort geprüft worden sind und aus denen im Innenausschuß eine Regelung, wie sie in diesen Paragraphen vorgesehen ist, für verfassungsmäßig gehalten wurde. Einmal wird angeführt, daß auch Verbandsbeiträge allgemein und Spenden an gemeinnützige Vereinigungen steuerabzugsfähig seien, so daß es gerechtfertigt sei, auch Parteibeiträge und Parteispenden bis zu einer bestimmten Höhe ebenso zu behandeln.
    Als zweites wird angeführt, daß auch sorgfältig gepüft worden sei, ob der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. Sowohl der Innenausschuß als auch der Finanzausschuß verneinen dies, und zwar unter Berücksichtigung, wie sie sagen, aller Umstände, insbesondere der gewandelten Struktur der Parteien, der Beitragsstaffeln, der Mitgliederzahlen usw.
    Die Antragsteller, die nun den Antrag auf Streichung, den zu begründen ich die Ehre habe, stellen, haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerade im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen noch einmal sorgfältig geprüft. Ich möchte zur Begründung des Antrags folgendes ausführen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1958 zwei Gründe angeführt, aus denen es die Steuerbefreiung von Zuwendungen an politische Parteien — die damals bis zu einem sehr viel höheren Betrag, nämlich bis zu 10 °/o der Gesamteinkünfte oder bis zu 2 vom Tausend des Umsatzes reichte — für unzulässig hält. Einmal sah es darin einen Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien. Insoweit kann man der vom federführenden Innenausschuß vertretenen Meinung zustimmen. Die im Bericht angeführten Gründe für die Auffassung, daß angesichts der gewandelten Parteienstruktur bei einer Begrenzung des Satzes auf 600 DM jährlich eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit nicht vorliege, dürften wohl zutreffen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber noch einen zweiten Grundsatz verkündet, und zwar den Grundsatz der formalen Gleichbehandlung jedes Bürgers im Vorfeld der Wahl. Neben den Grundsatz der Chancengleichheit, der auf die Partei abstellt, tritt hier also der Grundsatz der Gleichbehandlung jedes Bürgers vor der Wahl. Hier sind nun die Antragsteller der Meinung, daß auch bei einer Begrenzung auf 600 DM jährlich eine Verletzung dieses Grundsatzes der formalen Gleichbehandlung aller Staatsbürger im Vorfeld der Wahl vorliegt, weil die Empfänger größerer Einkommen gegenüber denjenigen kleinerer Einkommen privilegiert werden.
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur in der Entscheidung vom 24. Juni 1958, sondern auch in anderen Entscheidungen diesen Grundsatz der formalen Gleichbehandlung der Staatsbürger im Bereich der politischen Willensbildung sehr ernst genommen und hat ihn sehr streng und eng ausgelegt. Die Durchbrechung dieses Grundsatzes ist vom Bundesverfassungsgericht nur bei Vorliegen ganz zwingender Gründe für zulässig gehalten worden, so z. B. — bei der 5 %-Klausel — im Interesse der Sicherung einer funktionsfähigen Regierung.
    5800 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967
    Dr. Reischl
    Nun müßte also auch hier ein solcher ganz besonderer Grund vorliegen, der eine Abweichung vom Grundsatz der formalen Gleichbehandlung des Staatsbürgers zulässig erscheinen läßt. Denn daß die Staatsbürger durch die vorgesehene Regelung ungleich behandelt werden, und zwar auch bei einer Begrenzung auf 600 DM, liegt offen auf der Hand. Einmal gibt es eine große Zahl von Einkommensempfängern, die wegen ihres geringen Einkommens überhaupt keine oder nur sehr wenig Steuer zahlen müssen, und es gibt auch Leute mit relativ hohem Einkommen, die wegen ihrer Kinderzahl usw. nur sehr wenig Steuer zahlen. Hier haben wir also schon einmal einen Kreis von Staatsbürgern, dem dieser Steuervorteil nicht zugute kommt. Was aber ganz besonders gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, ist die Tatsache, daß Aktionäre und Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung einen doppelten Steuervorteil genießen, weil sie einmal bei der Körperschaftsteuer und zum anderen bei der Einkommensteuer die 600 DM absetzen können und damit in noch höherem Maße eine Privilegierung ihres politischen Einflusses durch Geldhingabe erfahren. Gerade das war es, was das Bundesverfassungsgericht damals veranlaßt hat, jene Regelung für verfassungswidrig zu erklären.
    Man kann natürlich nicht voraussagen, wie das Bundesverfassungsgericht bei Prüfung dieses Gesetzes entscheiden würde. Aber wenn ich alle bisherigen Entscheidungen durchsehe, die diesen formalen Gleichheitsgrundsatz gerade in bezug auf das Stadium vor der Wahl sehr, sehr ernst nehmen, und wenn ich weiterhin berücksichtige, daß durch das gleiche Gesetz die Wahlkampfkostenerstattung eingeführt wird, die den Parteien ohnehin Mittel zuführt — notwendige Mittel zuführt —, dann läßt sich angesichts dieser Sachlage kaum ein so schwerwiegender Grund finden, der eine Ausnahme von dem Grundsatz der formalen Gleichbehandlung zulassen wird.
    Ein Zweites! Der Schriftliche Bericht beruft sich auch auf die Gleichbehandlung mit Verbandsbeiträgen und Spenden an gemeinnützige Vereinigungen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht gerade in seiner Entscheidung von 1958 sehr klar unterschieden. Es hat gesagt, daß ein großer Unterschied allein schon deswegen bestehe, weil die Gelder für politische Parteien zu einem bestimmten Zweck, nämlich zur Durchsetzung politischen Willens, hingegeben würden und weil außerdem das Ergebnis der Willensbildung, nämlich die Mehrheitsentscheidung, für alle Staatsbürger gelte, ohne Rücksicht darauf, ob sie solche Gelder hingegeben hätten. Bei den Vereinigungen ist es demgegenüber ja völlig anders: hier geht es um die Unterstützung einer bestimmten Vereinigung, und die Willensbildung dieser Vereinigung hat keineswegs Einfluß etwa auf alle Staatsbürger, auch auf diejenigen, die kein Geld an diese Vereinigung gegeben haben.
    Namens der Antragsteller muß ich also sagen, daß aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1958 doch noch sehr, sehr schwerwiegende Bedenken gegen die Regelung der §§ 34 bis 36 des Gesetzentwurfs bestehen, weswegen wir auch die Streichung beantragen.
    Ich darf noch einen anderen Gesichtspunkt anführen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem neuen Urteil vom 19. Juli 1966 eine öffentliche Finanzierung der Parteien nur insoweit zugelassen, als es sich um den Ersatz notwendiger Wahlkampfkosten handelt. Nun ist aber eine Finanzierung durch Steuerverzicht, durch Steuervergünstigungen auch eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln. Ich fürchte, daß das Bundesverfassungsgericht bei einer neuerlichen Prüfung auch hierin einen Verstoß nicht nur gegen sein Urteil von 1958, sondern auch gegen sein Urteil von 1966 sehen wird, so daß die Regelung, wie ich fürchte, einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten wird.
    Abschließend darf ich im Namen der Antragsteller an Sie appellieren, unseren Antrag zu unterstützen. Denn der Gesetzgeber sollte keine Regelung treffen, die den Spruch des Bundesverfassungsgerichts in irgendeiner Weise zu unterlaufen versucht. Ich will nicht sagen, daß damit das Bundesverfassungsgericht in Mißkredit kommen würde, — viel eher wir, die wir uns nicht an die verfassungsmäßige Ordnung in diesem Punkt halten. Gerade wir als Gesetzgeber sollten die einzige Grenze, die uns gesetzt ist, nämlich die Grenze der Verfassung, sehr, sehr sorgfältig einhalten. Wenn in einer so wichtigen Sache zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, dann sollten wir es uns sehr sorgfältig überlegen, ob wir diese Urteile auch nur annähernd berühren und uns der Gefahr aussetzen wollen, daß unser Beschluß in dieser Sache als verfassungswidrig wieder aufgehoben wird.
    Noch eines gebe ich anschließend zu bedenken. Es ist schon oft beklagt worden, daß die Wirksamkeit der politischen Parteien in der Öffentlichkeit — Herr Kollege Even hat es gerade auch gesagt — nicht immer die Anerkennung findet, die ihr zukommt. Aber es macht keinen guten Eindruck und könnte unserer Wirksamkeit in der öffentlichkeit eher abträglich sein, wenn wir gerade in einer Sache, die uns als politische Parteien selber betrifft, also sozusagen in eigener Sache, eine gesetzliche Bestimmung erlassen, die zumindest hart an die Grenze der Verfassung gerät und bei der die Gefahr besteht, daß das Bundesverfassungsgericht sie wieder aufheben wird.
    Ich darf Sie also bitten, unserem Antrag zu folgen und die §§ 34 bis 36 zu streichen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das' Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Güde.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Güde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, für meine Freunde der Begründung und dem Antrag, den wir soeben gehört haben, zu widersprechen. Das war, bei allem Respekt vor der juristischen Gelehrsamkeit des Kollegen Dr. Reischl, ein verfassungsrechtliches Skrupulantentum. Allein aus der Sorge, man könnte auf verfassungsrechtliche Widersprüche stoßen, sollte und dürfte dieses Haus nicht
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967 5801
    Dr. h. c. Güde
    vor seiner. eigenen Entschlußfreiheit und seiner eigenen Verantwortung zurückschrecken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)

    Das Ganze unserer Verfassung ist auf eine gesunde Spannung angelegt, nicht so, daß das Bundesverfassungsgericht an Stelle des Gesetzgebers regiert, sondern so, daß das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Kontrolle ausübt, aber die verfassungsmäßige Verteilung der Funktionen dabei erhalten bleibt. In diesem Konzept unserer Verfassung — einer gesunden Verfassung überhaupt — liegt die erste Verantwortung für die richtige verfassungsmäßige Gestaltung der staatlichen Ordnung beim Gesetzgeber. Man darf den Gesetzgeber nicht einengen und in seiner Verantwortung beschneiden. Das ist das erste, was man zu dem Antrag sagen muß. Man soll nicht vor dem Skrupel zurückweichen, sondern man soll sich besinnen; im Respekt vor dem Verfassungsrecht — man darf es nicht verkehren —, nicht im Respekt nur vor dem befürchteten Spruch des Verfassungsgerichts, sondern im Respekt vor dem, was man selbst für richtig hält,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    soll man seine Entschlüsse fassen.

    (Zuruf von der SPD: Darum geht es ja!)

    — Ganz genau, Herr Kollege; deswegen darf man nicht argumentieren: Möglicherweise werden wir vom Bundesverfassungsgericht mißbilligt werden — da wir keine Propheten sind, werden wir das nicht mit Sicherheit sagen können —, sondern wir müssen uns selbst fragen, ob wir gezwungen sind, vor dem Verfassungsrecht gewisse Folgerungen zu ziehen oder nicht.
    Das Bundesverfassungsgericht hat selbst in vielen Entscheidungen die Grenze zwischen seinen eigenen Kompetenzen und denen des Gesetzgebers gezogen. Es hat gesagt: Dem Gesetzgeber muß natürlich ein weiter Raum der Gestaltungsfreiheit bleiben, ihm muß ein weiter Raum gesetzgeberischen Ermessens bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat selbst seine Schranke dahin beschrieben, daß die äußersten Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten sein müssen, um das Urteil der Verfassungswidrigkeit zu rechtfertigen. Er hat erklärt, daß es nicht darauf ankommt, ob die Lösung des Gesetzgebers die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste ist, und daß das Bundesverfassungsgericht nicht von diesem Gesichtspunkt her die bessere oder vernünftigere Lösung an diese Stelle setzen kann, sondern daß die Lösung des Gesetzgebers, wenn sie in sich möglich ist, nicht verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht — ich zitiere immer das Gericht selber — will und darf nicht an die Stelle des Gesetzgebers treten. Es darf nicht dem Gesetzgeber seine Gesetze vorschreiben. Das ganz allgemein.
    Nun ganz konkret. Der Kollege Dr. Reischl hat für die Antragsteller auf die Entscheidungen im 8. Band aus dem Jahre 1958 und aus dem 20. Band, der das letzte Urteil zur Parteienfinanzierungsfrage enthält, Bezug genommen. Sagen wir es mit dem gebührenden Respekt: das Urteil im 8. Band aus
    dem Jahre 1958 ist in seinen Grundlagen natürlich erschüttert. Das Bundesverfassungsgericht ist in der letzten Entscheidung — sagen wir es vorsichtig — nicht ganz auf denselben Pfaden gewandelt wie im Jahre 1958, und es ist schwer, aus den beiden Urteilen die gemeinsame verbindliche Grundlage noch herauszustellen. Die Berufung auf das Urteil von 1958 darf also keineswegs wörtlich erfolgen. Sie können nicht sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat damals schon die steuerbegünstigte Spende für verfassungswidrig erklärt. So darf man nicht sagen, denn jene Entscheidung stand unter ganz konkreten soziologischen Analysen, die sehr genau daraufhin untersucht werden müssen, ob sie für diese Regelung jetzt noch zutreffen. Ich sage: Nein!
    Der Innenausschuß hat in seiner Vorlage die Grenzen so eng gezogen, daß die alten Bedenken nicht geltend gemacht werden können. Der Herr Kollege Reischl hat das für die Frage der Gleichheit der Wettbewerbschancen eben selbst zugegeben. Dazu brauche ich also nichts mehr zu sagen. Geblieben ist nur der allgemeine Gleichheitseinwand, und da muß man sagen: das ist skrupulös, denn die Auswirkung in dieser Beziehung ist so geringfügig, daß sich der Bürger in seiner Gleichheit dadurch nicht ernstlich betroffen fühlen wird und betroffen fühlen kann.
    Der Herr Kollege Reischl hat insofern — zurückgehend auf Wendungen des letzten bundesverfassungsgerichtlichen Urteils — gesagt, es müsse ein besonderer Grund für eine Art von staatlicher Bezuschussung der Parteien geltend gemacht werden können, denn sie sei ja im Grunde im letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts mißbilligt worden. Es liegt schon eine ganze Menge Literatur über dieses Urteil vor, und mit Recht, meine Damen und Herren, hat man — sich lösend von dem Wortlaut, auf den man niemand binden kann — gesagt: Es kommt nur darauf an, ob eine bestimmte Form der Finanzierung die Freiheit der Parteien und mit ihr die Freiheit des Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes beeinträchtigt oder nicht. In Wirklichkeit ist die verfassungsrechtliche Schranke die, daß Sie sich als Gesetzgeber fragen müssen: Wird, wenn wir diese steuerbegünstigte Spende wieder zulassen, dadurch die Freiheit der Parteien beeinträchtigt — nein, sicher wird sie das nicht —, oder wird dadurch die Freiheit des Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes beeinträchtigt? Nein, ich sage vielmehr, hier ist durch die Nichtigerklärung der letzten Parteienfinanzierung ganz offensichtlich ein Spielraum geschaffen, den der Gesetzgeber aus der ihm zustehenden Rechtsmacht ausfüllen kann. Denn auch das gilt: wo das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, öffnet es zugleich der Gestaltungsmacht des Gesetzgebers den Weg neu.
    Deswegen sage ich, meine Damen und Herren: es gibt keinen Grund, aus dem Sie diese maßvolle und vernünftige Partie des Entwurfs ablehnen müßten. Im Gegenteil, wenn Sie das Ganze einmal überschauen, werden Sie sehen, daß das eine sinnvolle und zu rechtfertigende Ergänzung des halb vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen, halb auch
    5802 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, 28. Juni 1967
    Dr. h. c. Güde
    vom Gesetzgeber zusätzlich geschaffenen Systems der Finanzierung dessen ist, was die Parteien in Staat und Gesellschaft zu leisten haben. Ich bitte Sie also, den Antrag abzulehnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten der übrigen Fraktionen.)