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    Deutscher Bundestag 115. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1967 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 5653 A Fragestunde (Drucksachen V/1842, zu V/1842) Fragen des Abg. Reichmann: Internationales Abkommen zur Vollmilchpulververmarktung Höcherl, Bundesminister 5653 B Reichmann (FDP) 5653 D Wächter (FDP) . . . . . . . 5654 C Frage des Abg. Wagner: Deckung des Holzbedarfs der Bundesstellen im Inland Höcherl, Bundesminister 5654 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5655 A Fragen des Abg. Ott: Logemann-Kommission Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5655 B Frage des Abg. Ott: Vakanz der Stelle des Präsidenten der Bundesbahndirektion Augsburg Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5655 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 5655 D Dr. Gleissner (CDU/CSU) 5656 A Frage des Abg. Ramms: Personelle Ausstattung der Flugsicherheitsbehörden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5656 B Frage des Abg. Ramms: Höhere Flugsicherheit im Linienverkehr gegenüber dem Charterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5656 C Frage des Abg. Ramms: Einführung des Verkehrsunterrichts als Pflichtfach Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5656 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zuteilung von Mitteln aus dem Mehraufkommen der Mineralölsteuer an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5657 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5657 A Rawe (CDU/CSU) 5657 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Erneuerung der Fahrbahndecke der Autobahn Frankfurt—Köln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 5657 C Schwabe (SPD) 5657 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 Fragen des Abg. Unertl: Nachteilige Folgen der Aufhebung des Eilstückgutverkehrs der Bundesbahn für die Wirtschaft Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 5658 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . 5658 C Prochazka (CDU/CSU) 5659 A Haage (München) (SPD) . . . . 5659 B Frage des Abg. Dröscher: Betriebspraxis und Preisbildung der DSG — Preis einer Portion Kaffee Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5659 C Dröscher (SPD) . . . . . . . . 5659 D Frau Meermann (SPD) . . . . . . 5660 A Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 5660 A Fragen des Abg. Rainer: Autounfälle durch Alleebäume Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5660 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 5660 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Qualität der deutschen Pockenimpfstoffe Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5660 D Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 5661 A Frage des Abg. Dr. Pohle: Impfstoffbezug für die Bundeswehr aus der Schweiz Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 5661 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 5661 C Frage des Abg. Dr. Pohle: Sicherstellung der Anamnese bei dem Massenimpfverfahren Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . . 5661 D Fragen des Abg. Spitzmüller: Einheitliche Packungsgrößen für Arzneimittel Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 5662 A Spitzmüller (FDP) 5662 B Frau Meermann (SPD) 5662 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 (Haushaltsgesetz 1967) (Drucksachen V/1000, V/1235, V/1751 bis V/1781, V/1800), Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung (Drucksache V/1872) — Dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Haushaltswirtschaft des Bundes in eine mehrjährige Finanzplanung (Ergänzungsgesetz zum Finanzplanungsgesetz) (Drucksachen V/1195, V/1800) und mit Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Bericht des Bundesministers der Finanzen über die Entwicklung der sichtbaren und unsichtbaren Finanzhilfen des Bundes (Drucksachen V/931, V/1800) Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler 5662 D, 5701 C Mischnick (FDP) 5669 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 5672 D, 5719 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 5677 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 5684 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5692 D Dr. Mende (FDP) 5694 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 5701 A Dr. Emde (FDP) 5702 A Lücke, Bundesminister 5711 B Windelen (CDU/CSU) . . 5712 A, 5724 D Hermsdorf (SPD) . 5716 A, 5723 A, 5729 B Dr. Jaeger, Vizepräsident 5717 B, 5718 D, 5729 D Schlee (CDU/CSU) 5717 B Memmel (CDU/CSU), zur GO . . 5718 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 5720 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 5720 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 5720 D Ertl (FDP) 5721 B Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 5721 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5722 A Jung (FDP) 5722 A Dr. Meinecke (SPD) 5722 C Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) . . . 5723 B Spitzmüller (FDP) 5723 C Frau Korspeter (SPD) . . . . . 5724 A Baier (CDU/CSU) . . . . . . 5724 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 5724 C Rawe (CDU/CSU) . . . . . . 5725 A Krammig (CDU/CSU) . . 5726 C, 5729 A Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 5729 D Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Brandt, Bundesminister . . . . 5693 A Nächste Sitzung 5730 C Anlagen 5731 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5653 115. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    *) Siehe Anlage 26 Berichtigung. Es ist zu leisen: 113. Sitzung, Seite 5531 A, Zeile 6 statt Erreichte.: Erreichte nicht. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner ** 16. 6. Arendt (Wattenscheid) 14. 6. Dr. Arndt (Berlin) 14. 6. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 6. Dr. Arnold 14. 6. Bading ** 14. 6. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 6. Bauer (Würzburg) * 16. 6. Bazille 30. 6. Frau Berger-Heise 16. 6. Berkhan * 16. 6. Blachstein * 16. 6. Blumenfeld * 16. 6. Brünen 14. 6. Bühling 14. 6. Burgemeister 14. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dittrich ** 15. 6. Draeger * 16. 6. Dröscher ** 14. 6. Frau Dr. Elsner ** 14. 6. Faller ** 14. 6. Flämig * 16. 6. Folger 16. 6. Dr. Franz 14. 6. Dr. Frey 14. 6. Fritz (Welzheim) 14. 6. Dr. Geißler 16. 6. Gerlach ** 14. 6. Gibbert 15. 6. Gscheidle 15. 6. Haar (Stuttgart) 14. 6. Hahn (Bielefeld) 17. 6. Hamacher 30. 6. Dr. Hellige * 16. 6. Frau Herklotz * 16. 6. Herold * 16. 6. Hörmann (Freiburg) 14. 6. Hösl * 16. 6. Holkenbrink 14. 6. Kahn-Ackermann * 16. 6. Dr. Kempfler * 16. 6. Killat 14. 6. Frau Klee * 16. 6. Dr. Klepsch 15. 6. Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 6. Klinker ** 16. 6. Dr. Kopf * 16. 6. Kunze 30. 6. Lemmer 14. 6. Lemmrich * 16. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Brühl) ** 14. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Lenze (Attendorn) * 16. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) ** 16. 6. Mauk ** 16. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Dr. von Merkatz * 16. 6. Merten * 14. 6. Metzger ** 14. 6. Müller (Aachen-Land) ** 15. 6. Müller (Remscheid) 14. 6. Ott 14. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Richarts ** 14. 6. Dr. Rinderspacher * 16. 6. Dr. Rutschke * 16. 6. Schmidt (Kempten) . 15. 6. Schröder (Sellstedt) 1. 7. Schulte 30. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6. Seibert 14. 6. Dr. Serres * 16. 6. Dr. Siemer 14. 6. Dr. Starke (Franken) 14. 6. Struve 30. 6. Varelmann 15. 6. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell* 16. 6. Dr. Vogel (Speyer) 14. 6. Vogt 30. 6. Dr. Wahl * 16. 6. Wienand * 16. 6. Wolf 16. 6. Anlage 2 Umdruck 266 (neu) Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Renger, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Frau Brauksiepe und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1754 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die jetzt erscheinende Schrift des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Das geht Sie an" ,einzustellen und den bereits früher durch das 5732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 Bundespresseamt zur Unterrichtung des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit herausgegebenen „Frauenspiegel" wieder erscheinen zu lassen. Bonn ,den 13. Juni 1967 Frau Renger Frau Eilers Frau Berger-Heise Frau Freyh Frau Dr. Hubert Frau Korspeter Frau Kurlbaum-Beyer Frau Lösche Frau Meermann Frau Rudoll Frau Schanzenbach Frau Schimschok Frau Seppi Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Funcke Frau Brauksiepe Frau Blohm Frau Enseling Frau Kalinke Frau Dr. Kuchtner Frau Schroeder (Detmold) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Stommel Frau Dr. Wex Frau Griesinger Anlage 3 Umdruck 271 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1755 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 05 02 Es ist folgender neuer Tit. 665 einzufügen: „Tit. 665 Für humanitäre Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes im Nahen Osten 5 000 000 DM" Erläuterungen Zu Tit. 665 Zur Linderung der Not der durch die Kriegsereignisse im Nahen Osten betroffenen Zivilbevölkerung soll für die Bundesrepublik Deutschland ,das Deutsche Rote Kreuz tätig werden. Es ist vorgesehen, vor allem Medikamente, Lebensmittel und Bekleidung zur Verfügung zu stellen. Bonn, den ,13. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 240 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1775 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundestag billigt die Erklärung der Bundesregierung, im Nahost-Konflikt eine Politik der Nichteinmischung auf der Grundlage völkerrechtlicher Neutralität zu befolgen. 2. Der Deutsche Bundestag appelliert an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und an die Großmächte, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika und die Sowjetunion, alles zu tun, um eine dauerhafte Friedensordnung im Nahen Osten herbeizuführen. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 5 Umdruck 263 Änderungsantrag der Abgeordneten Haase (Kassel), Dr. Conring, Hermsdorf und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 — Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 In Tit. 660 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — wird der Haushaltsvermerk „Der Zuschuß an das Orchester Philharmonia Hungarica (Erläuterung Ziffer 1 c) ist letztmalig veranschlagt" wieder ausgebracht. Bonn, den 9. Juni 1967 Hasse (Kassel) Dr. Conring Dr. Althammer Berberich Bremer Dr. Brenck Frau Geisendörfer Gewandt Dr. Götz Leukert Meister Memmel Müller (Berlin) Müser Dr. Pohle Rawe Röhner Windelen Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Hermsdorf Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5733 Anlage 6 Umdruck 242 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Aufgaben des Paßkontrolldienstes im Rahmen ihrer Organisationsgewalt auf die Bundeszollverwaltung zu übertragen, um eine Verwaltungsvereinfachung und die Einsparung von Verwaltungskosten zu erreichen. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 7 Umdruck 267 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag bedauert, daß es im Haushaltsjahr 1967 noch nicht möglich ist, diejenigen Verbesserungen der Hochbegabtenförderung und der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell finanziell zu verwirklichen, die im Schriftlichen Bericht der Abgeordneten Frau Freyh und Dr. Vogel (Speyer) und dem Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/1242 — vorgeschlagen werden. Um eine Realisierung der Vorschläge im Jahr 1968 sicherzustellen, wird die Bundesregierung ersucht, a) die erforderlichen Mittel im Entwurf des Haushaltsplans für 1968 einzustellen; b) die erforderlichen Verhandlungen mit den Ländern zu führen. Bonn, den 13. Juni 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 268 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Weigl, Röhner, Unertl, Prochazka und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 —; Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000, V/1781 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) Zu Kap. 09 02 Der Ansatz bei Tit. 617 — Förderung der Luftfahrttechnik — wird von 35 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 25 000 000 DM herabgesetzt. b) Zu Kap. A 09 02 Es wird ein Tit. 570 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Darlehen zur Förderung der Luftfahrttechnik". Der Ansatz beträgt 10 000 000 DM. 2. a) Zu Kap. A 60 02 Der Ansatz bei Tit. 571 a) — Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, Darlehen — wird von 50 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 herabgesetzt. b) Zu Kap. 60 02 Tit. 571 a) — Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, Darlehen — Der Ansatz beträgt 10 000 000 DM. Folgender neuer Haushaltsvermerk wird ausgebracht: „Die Mittel der Tit. 571 a) und 571 b) sind gegenseitig deckungsfähig." Bonn, den 14. Juni 1967 Dr. Althammer Weigl Röhner Unertl Prochazka Prinz von Bayern Bremer Franke (Osnabrück) Geisenhöfer Gierenstein Dr. Hudak Krug Frau Dr. Kuchtner Leukert Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Ott Schlager Schlee Ziegler Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 243 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Dokumentation im Agrarbereich ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Rationalisierung und Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet. Sie ist bislang nicht ausreichend gefördert worden. Die Bundesregierung wird ersucht: 1. Die Dokumentation auf den Gebieten der Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Veterinärmedizin stärker als bisher zu fördern und 2. im Entwurf des Haushaltsplans für 1968 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorzusehen. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 273 Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —. Der Bundestag wolle beschließen: I. 1. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Zuge der weiteren Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes bei den kommenden Verhandlungen in Brüssel mit Entschiedenheit dafür einzutreten, daß in allen Bereichen der echte Leistungswettbewerb hergestellt wird. Dies gilt insbesondere für die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zu den Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch. Gleiches gilt auch für die noch ausstehenden Marktordnungen für Fette, Rindfleisch, Milch und Milchprodukte. Um die Wettbewerbsgleichheit unserer Landwirtschaft im Gemeinsamen Markt zu sichern, ist darauf zu dringen, daß alle Beihilfen offengelegt und harmonisiert werden. 2. Die Sicherung des Absatzes am Markt bedeutet für die deutsche Landwirtschaft zukünftig die entscheidende Existenzfrage. Aus diesem Grunde fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Verbesserung der Marktstruktur mit allem Nachdruck zu fördern. II. Die Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes erfordern dringend eine Neugliederung des Einzelplans 10, damit die zur Verfügung stehenden Mittel in Anbetracht der Haushaltslage so eingesetzt werden, daß klare Schwerpunktbildungen deutlich werden. 1. Daher fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, dabei folgende Schwerpunkte herauszustellen: a) Marktstruktur b) Agrarstruktur c) Betriebsstruktur (Investitionshilfen und Zinsverbilligung). Um den Umstellungsprozeß der Land- und Ernährungswirtschaft kontinuierlich zu fördern und eine verwaltungsmäßige Vereinfachung zu schaffen, fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, 2. für den Einzelplan 10 — wie in anderen Bereichen auch — möglichst schnell das Instrument der mittelfristigen Finanzplanung einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Bundesregierung mit den Bundesländern endlich eine Vereinbarung trifft, die klare Kompetenzaufteilung für die einzelnen Förderungsmaßnahmen und ihre Finanzierung vorsieht; 3. die sich aus dem Gemeinsamen Markt ergebenden Verpflichtungen auch aus anderen Einzelplänen auszugliedern und in einem gesonderten EWG-Einzelplan zusammenzufassen. Bonn, den 13. Juni 1967 Dr. Schmidt (Gellersen) Blume Dr. Enders Fellermaier Frehsee Marquardt Müller (Ravensburg) Müller (Worms) Schimschok Seither Frau Seppi Urban Welke Welslau Zebisch Anlage 11 Umdruck 275 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Anerkennung der Notwendigkeit, die Eingliederungsmaßnahmen für Vertriebene und geflüchtete Landwirte fortzusetzen und angesichts der erheblichen Kürzungen der Haushaltsmittel im SiedlungsTitel und der Bindungsermächtigung wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob zusätzliche Mittel im Wege einer Anleihe zu Lasten des Zweckvermögens beschafft werden können, um das Finanzierungsverhältnis Bund/Länder zwei zu eins von Bundesseite aus bedienen zu können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5735 Mit diesen zusätzlichen Mitteln soll der größere Teil des Siedlungsprogramms 1967 für Einheimische und Vertriebene erfüllt werden können, um damit zur Überwindung der Rezession in den ländlichen Räumen und den Zonengrenzgebieten beizutragen. Bonn, den 13. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 12 Umdruck 236 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend der Ankündigung der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966, alsbald eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu berufen und sie mit der Auswertung bisheriger Erfahrungen bei der Mitbestimmung als Grundlage weiterer Überlegungen zu beauftragen. Das Gutachten ist dem Bundestag vorzulegen. Bonn, den 8. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 13 Umdruck 238 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, inwieweit zur Sicherung und Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung a) die Leistungen für die Versicherten überschaubarer gemacht, b) die Aufgaben der Versicherungsträger rationeller erfüllt, c) im Rahmen der gegliederten Sozialversicherung Nachteile für Versicherte und Arbeitgeber infolge unterschiedlicher Finanzkraft der einzelnen Versicherungsträger vermieden werden können. Bonn, den 6. Juni 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 247 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag in Abständen von zwei Jahren versicherungstechnische Bilanzen zur knappschaftlichen Rentenversicherung, erstmalig zum 1. Januar 1969, vorzulegen. Die Bilanzen sollen für die zwei auf den Stichtag folgenden Jahrzehnte erkennen lassen, wie sich die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der knappschaftlichen Rentenversicherung voraussichtlich entwickeln werden. Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 15 Umdruck 237 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1762 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bei der Erstellung des Bundeshaushaltsplans 1968 dafür zu sorgen, daß die im Straßenbaufinanzierungsgesetz vorgeschriebene Zweckbindung von 50 vom Hundert aus dem Aufkommen an Mineralölsteuer für Zwecke des Straßenbaues voll wirksam wird. Bonn, den 6. Juni 1967 Schmidt (Hamburg) und Fraktion 5736 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 Anlage 16 Umdruck 255 Entschließungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell, Lemmrich, Haase (Kellinghusen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1762 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, unbeschadet einer späteren gesetzlichen Regelung bereits für das Jahr 1968 zu Kap. 12 10 a Tit. 600 (Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden) sicherzustellen, daß Zuwendungen für verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen auch außerhalb der Zonenrandgebiete und der übrigen zurückgebliebenen Gebiete gewährt werden können. Bonn, den 8. Juni 1967 Schmitt-Vockenhausen Haase (Kellinghusen) Adams Bauer (Würzburg) Berlin Biermann Dröscher Geiger Hübner Könen (Düsseldorf) Lautenschlager Porzner Frau Renger Sänger Saxowski Schonhofen Strohmayr Vit Welslau Wienand Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell Lemmrich Dr. Althammer Dr. Besold Biechele Burger Draeger Ehnes Frau Geisendörfer Gierenstein Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Kliesing (Honnef) Krug Meister Müller (Berlin) Mengelkamp Orgaß Rawe Frau Schroeder (Detmold) Wahl Windelen Zink Anlage 17 Umdruck 259 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Arbeiten an einer Änderung des Laufbahnrechts der Unteroffiziere so zu beschleunigen, daß sie bis Ende des Jahres 1967 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen kann. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von dem bisher vierteljährlichen Turnus der Einberufung von Wehrpflichtigen zugunsten eines halbjährlichen Turnus abzugehen. Bonn, den 8. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 18 Umdruck 260 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß § 66 des Soldatengesetzes den Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverteidigung vorzulegen, der auch die gewandelten Anschauungen innerhalb der NATO berücksichtigt. In diesem Entwurf ist sicherzustellen, daß innerhalb der Streitkräfte eine durchgehende Kommandogewalt vom Generalinspekteur bis zu den untersten Einheiten geschaffen wird. Bonn, den 8. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 19 Umdruck 261 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs- des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die veränderte Verteidigungskonzeption der NATO durch eine Umrüstung, die auf Atomwaffenträger verzichtet, zu berücksichtigen, so daß die Bundeswehr den Anforderungen einer konventionell geführten Auseinandersetzung gerecht werden kann. Die dabei einzusparenden Kosten sollen für eine bessere Ausnutzung des Reservistenpotentials verwendet werden. Bonn, den 8. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5737 Anlage 20 Umdruck 265 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wolle prüfen, ob es möglich ist, Soldaten, die sich dem Hochschulstudium widmen wollen, nach Beendigung des ersten Ausbildungsjahres an einen Standort in einer Universitätsstadt zu versetzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, in den letzten sechs Monaten ihres Wehrdienstes von der Kaserne aus das Hochschulstudium aufzunehmen, unter voller Aufrechterhaltung ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr und ihrer ständigen militärischen Einsatzbereitschaft. Bonn, den 12. Juni 1967 Dichgans Exner Dr. Rinsche Dr. Abelein Dr. Artzinger Berberich Berendsen Erhard (Bad Schwalbach) Erpenbeck Franzen Fritz (Welzheim) Gierenstein Gottesleben Dr. Hammans Dr. Hofmann (Mainz) Illerhaus Frau Jacobi (Marl) Krammig Dr. Lenz (Bergstraße) Lenz (Brühl) Meis Meister Dr. von Merkatz Mick Müller (Berlin) Dr. von Nordenskjöld Ott Dr. Pohle Prochazka Rawe Dr. Ritz Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Schlee Dr. Schmid-Burgk Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff Dr. Schwörer Dr. Siemer Dr. Stecker Stein (Honrath) Stooß Weigl Windelen Ziegler Bading Frau Dr. Elsner Eppler Anlage 21 Umdruck 274 Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Jungmann und Genossen und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1765 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes ein Institut zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden zu errichten. Bonn, den 13. Juni 1967 Frau Dr. Hubert Dr. Meinecke Schmidt (Hamburg) und Fraktion Dr. Jungmann Frau Blohm Dr. Pohle Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Stammberger Dr. Barzel und Fraktion Anlage 22 Umdruck 269 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1768 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1967 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern vorzulegen. Diese Gesetzesvorlage sollte in. Zusammenarbeit mit den interessierten Organisationen und unter Berücksichtigung der Empfehlung 486 der Beratenden Versammlung des Europarates über den internationalen Hilfsdienst erarbeitet werden und insbesondere folgende sich aus der bisherigen Praxis ergebenden Fragen regeln: 1. die Abgrenzung des Personenkreises und der Tätigkeiten, die unter die Bestimmungen des Entwicklungsdienst-Gesetzes fallen; 2. die sozialrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, beamtenrechtliche, versorgungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung der Freiwilligen in Entwicklungsländern; 3. Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung, der Weiterbildung und des Aufstiegs im Berufsleben nach Beendigung des Dienstes in Entwicklungsländern; 4. Bestimmungen über die Ausübung des Wahlrechts durch die Freiwilligen in Entwicklungsländern bei den Wahlen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Bonn, den 14. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion 5738 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 Anlage 23 Umdruck 246 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1771 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, 1. den Entwurf einer 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bis zum 30. Juni 1967, 2. den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin bis zum 30. September 1967, 3. den Entwurf eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz bis zum 30. September 1967 und 4. den Entwurf eines Abschlußgesetzes zum Häftlingshilfegesetz bis zum 30. September 1967 vorzulegen. Die für die Durchführung dieser Gesetze erforderlichen Mittel sind in die mittelfristige Finanzplanung Bonn, den 7. Juni 1967 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 24 Umdruck 251 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird beauftragt, die bereits in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 20. Januar 1967 angekündigte Reform des Familienlastenausgleichs im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unverzüglich vorzubereiten und dem Deutschen Bundestag alsbald einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Bonn, den 7. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 25 Umdruck 270 Entschließungsantrag der Abgeordneten Rawe, Windelen, Hermsdorf, Opitz, Dr. Pohle, Franke (Osnabrück), Dr. Rinsche, Lampersbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Haushaltsgesetz 1967, — Drucksachen V/1000, V/1800 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb der Bundesverwaltung 1. für die Dauer von drei Jahren alle Stellenanforderungen auf das unabweisbar notwendige und auf andere Weise nicht zu befriedigende Bedürfnis zu beschränken; 2. für den unter 1. genannten Zeitraum jede fünfte frei werdende Planstelle nicht wieder zu besetzen; 3. im Einzelfall sich daraus ergebende Schwierigkeiten durch Umsetzung innerhalb und zwischen den Ressorts auszugleichen. Bonn, den 13. Juni 1967 Rawe Windelen Dr. Pohle Franke (Osnabrück) Dr. Rinsche Lampersbach Dr. Althammer Baier Balkenhol Dr. Besold Brese Budde Dr. Conring van Delden Ernesti Exner Gewandt Glüsing (Dithmarschen) Gottesleben Haase (Kassel) Dr. Häfele Dr. Hofmann (Mainz) Dr. Hammans Hauser (Bad Godesberg) Horstmaier Kiep Krampe Dr. Kraske Dr. Luda Meister Mengelkamp Müller (Berlin) Dr. Müller-Hermann Dr. von Nordenskjöld Porten Riedel (Frankfurt) Dr. Ritgen Dr. Ritz Röhner Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schober Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schwörer Dr. Starke (Nürtingen) Stingl Frau Stommel Teriete Tobaben Weiland Wendelborn Winkelheide Hermsdorf Jürgensen Müller (Mühlheim) Porzner Rau Tallert Schoettle Schonhofen Seifriz Wendt Opitz Busse (Herford) Kubitza Dr. Mühlhan Ollesch Peters (Poppenbüll) Reichmann Dr. Rutschke Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5739 Anlage 26 Umdruck 272 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967, hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 —. Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02 In Tit. 300 — Minderausgabe im Bundeshaushaltsplan 1967 — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 180 700 000 DM erhöht. Bonn, den 14. Juni 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 27 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Hermsdorf (SPD) zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Die hinter uns liegenden Etatberatungen waren spektakulär wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik zuvor. Die offene Krise der Bundesfinanzen und der Versuch des Ausgleichs des Etatentwurfs 1967 waren nicht zuletzt die Ursachen für den Zusammenbruch der alten Regierung Erhard/Mende und der Bildung der Großen Koalition. Insgesamt drei Finanzminister, ordentliche und amtierende, haben auf Regierungsseite den Entwurf für 1967 bearbeitet. Das Parlament hat versucht, durch eine Anzahl von Gesetzen die realen Grundlagen für die Sanierung der öffentlichen Finanzen zu schaffen. Von diesen Gesetzesvorlagen, die den Etat 1967 begleiteten oder ihn finanziell wesentlich berührten, will ich hier nur in Erinnerung rufen: 1. den ersten Etatentwurf der Regierung Erhard, 2. den Entwurf des Finanzplanungsgesetzes, 3. den Entwurf des Steueränderungsgesetzes, 4. den Entwurf der amtierenden Erhard-Regierung eines Ergänzungshaushaltsgesetzes, 5. u. 6. Ergänzungsgesetze zum Steueränderungsgesetz und zum Finanzplanungsgesetz. Von erheblichem Einfluß auf unsere Etatberatungen waren ferner 7. das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie 8. das Gesetz, wonach die finanzschwachen Länder erstmalig Ergänzungszuweisungen des Bundes erhalten. Am 19. Januar d. J. befaßte sich die neue Regierung mit den Problemen des Etatausgleichs 1967; ihre Beschlüsse setzten die Koalitionsfraktionen in zwei Initiativgesetze um: 9. das Steueränderungsgesetz 1967 und 10. das Kreditfinanzierungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für den Eventualhaushalt brachte, der nunmehr in den außerordentlichen Teil des vorliegenden Haushalts 1967 eingegangen ist. Schließlich haben die Beschlüsse des Kabinetts vom 19. Januar noch 11. die Notwendigkeit mit sich gebracht, einige ausgabewirksame Gesetze zu ändern; entsprechende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 1967 werden dafür die rechtliche Basis liefern. Dieser Katalog von Maßnahmen zum Etat 1967 zeigt, daß wir in den letzten Monaten eigentlich Etatdebatten in Permanenz geführt haben. Dabei hat die Große Koalition bereits wichtige politische Entscheidungen in den zurückliegenden Wochen getroffen. Der vorliegende Bundeshaushalt 1967 gibt diesen politischen Entscheidungen der Großen Koalition den zahlenmäßigen quantitativen Ausdruck. Der Haushalt 1967 ist seit seiner Einbringung durch die gescheiterte Regierung Erhard/Mende bis zur nunmehrigen Verabschiedung im Zeichen der Großen Koalition wesentlich umgestaltet worden; es wurden wesentliche neue Schwerpunkte gesetzt. Die Veränderung des Gesamtvolumens von 73,9 auf nunmehr 77,0 Mrd. DM unter Einbeziehung des Investitionshaushalts bringt diese wesentlichen Veränderungen der Etatstruktur nicht hinreichend zum Ausdruck. Konsolidierung des Bundeshaushalts und Stabilisierung der Wirtschaftslage Für die Vertreter der SPD in diesem Hohen Hause und in der Bundesregierung stand bei den Etatberatungen die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Stabilisierung der Wirtschaftslage im Vordergrund. Beide Forderungen waren Inhalt des von der SPD für die Koalitionsverhandlungen vorgelegten 8-Punkte-Sachprogramms und Gegenstand der von Bundeskanzler Kiesinger am 13. Dezember 1966 abgegebenen Regierungserklärung. Bei der konkreten Lösung der Haushaltsprobleme für 1967 mußten vor allem zwei Zielvorstellungen miteinander und gleichzeitig realisiert werden und zwar 1. der verfassungsmäßig vorgeschriebene Etatausgleich unter hinreichender Berücksichtigung des öffentlichen Bedarfs und 2. der Einsatz des öffentlichen Haushalts als Mittel der Konjunkturpolitik zur Belebung der stagnierenden Wirtschaft. Bei der Lösung dieser Probleme fanden endlich moderne finanz- und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in die Politik. Im Gegensatz zu einer Deflationspolitik à la Brüning wurde unter dem maßgeblichen Einfluß sozialdemokratischer Po- 5740 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 litiker in Bundesparlament und Bundesregierung eine Wachstumspolitik nach Maß eingeleitet und damit vermieden, daß sich die Spirale weiter nach unten in eine Wirtschaftsrezession, verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit, fortsetzte. Statt dessen wurden offensive Maßnahmen ergriffen, um uns allmählich aus der Talsohle der Konjunktur wieder zu einem stetigen Wirtschaftswachstum mit Vollbeschäftigung und Preisstabilität hinzuführen. In diesen Zusammenhang gehört der erstmalige Einsatz eines Eventualhaushalts in der Größenordnung von 2,5 Mrd. DM, der von der SPD im Grundsatz bereits im vorigen Jahr vor der Regierungsumbildung mit dem Ziele der Investitionsförderung und der Erhaltung der Arbeitsplätze gefordert worden war, zu den hervorstechenden Merkmalen der Umgestaltung des Haushaltes 1967. Erstmalig wird mit dem Bundeshaushalt 1967 bewußte antizyklische Politik betrieben. Besonders erfreulich ist dabei die Tatsache, daß die Bundesbank — gerne als Hüterin der Währung bezeichnet — der regierungsamtlichen Politik nicht mehr gegensteuern muß wie in früheren Zeiten, sondern daß sie mit monetären Mitteln nunmehr die Finanz- und Wirtschaftspolitik des Bundes unterstützt, nicht, weil ihr die Regierung Kiesinger/Brandt genehmer ist, sondern weil sie die Finanz- und Wirtschaftspolitik dieser Regierung in der derzeitigen Wirtschaftslage für richtig hält. Erfolgreiche Beschlüsse der Großen Koalition Diese Haltung der Bundesbank ist auch dadurch ermöglicht worden, daß Bundesregierung und Bundestag bereit waren, den Etatausgleich 1967 zum Teil auch durch „orthodoxe" Maßnahmen herbeizuführen. So wurden seit Bestehen der Großen Koalition Etatentlastungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite in einer Größenordnung von 8,4 Mrd DM ermöglicht; d. i. ein Betrag von mehr als 10 v. H. des Etatvolumens, um den der Bundeshaushalt entgegen früheren Feststellungen manövrierfähiger gemacht worden ist. Darin sind noch nicht enthalten die weiteren fast 1,5 Mrd DM Kürzungen (brutto), die während der Etatberatungen im Haushaltsausschuß zum Zwecke von Umschichtungen vorgenommen wurden. Dieses Ergebnis ist eine große Leistung und berechtigt zu einigen Hoffnungen hinsichtlich des Erfolges für die noch bevorstehenden und sicher harten Entscheidungen über die mittelfristige Finanzplanung und die damit verbundenen Entscheidungen über politische Prioritäten. Unsere bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß innerhalb weniger Monate — gestützt auf eine breite Mehrheit in Regierung und Parlament — erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen für den Bundeshaushalt beschlossen werden konnten, nachdem vorher jahrelang Ausgabenbeschlüsse gefaßt worden waren, die uns in diese Finanzmisere geführt haben, deren Ausräumung uns noch geraume Zeit beschäftigen wird. Finanzminister Strauß nannte in der vorigen Woche die früheren Haushaltsentscheidungen „eine Sünde wider den Geist einer wirtschaftswissenschaftlich fundierten Finanzpolitik". Da kann ich nur noch, wie mein Fraktionskollege Dr. Möller, sagen: Na endlich! Wir haben mit diesen Etatberatungen den ersten Schritt zur Beseitigung des Erbes aus früheren Bundesregierungen getan, — eines Erbes, das in der ersten Regierungserklärung der Großen Koalition mit vollem Recht als „lange schwelende Krise" bezeichnet wurde. Der Bundeskanzler belegte dieses Bild mit den Feststellungen wie: „düsteres Bild der Finanzlage", „Jahr für Jahr neue Ausgaben und neue Einnahmeverringerungen, ohne die Folgen für die Zukunft zu bedenken", „unbegründete Furcht vor der Ungunst der Wähler haben eine Korrektur verhindert", „das ist die Wahrheit, die wir unserem Volke eingestehen müssen". Ich habe die Feststellungen des Bundeskanzlers aus der Regierungserklärung wiederholt, um allen Damen und Herren dieses Hohen Hauses noch einmal in Erinnerung zu rufen, was die Ausgangslage der neuen Regierung Kiesinger/Brandt war. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ziel der Etatberatungen 1967 war bei der gegebenen Wirtschaftssituation nicht Sparsamkeit um jeden Preis, sondern Stabilisierung des Haushalts auf einem Niveau, daß von ihm keine kontraktiven Wirkungen, vor allem auf dem Gebiet der öffentlichen Investitionen, auf die Gesamtnachfrage ausgingen. Dabei war es nicht immer ganz einfach, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, daß es in der heutigen Konjunktursituation falsch und unverantwortlich gewesen wäre, die Deckungslücken durch allgemeine Steuererhöhungen oder durch zu starke Ausgabekürzungen zu schließen, nur um dem Fetisch des ausgeglichenen Haushalts ein Opfer zu bringen. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige kurze Bemerkungen zur Konjunktursituation und damit zu den volkswirtschaftlichen Ausgangsdaten für den Etat 1967 machen. Die volkswirtschaftlichen Ausgangsdaten für 1967, die auch für die Steuerschätzungen bestimmend sind, mußten seit der Vorlage des ersten Regierungsentwurfs im Herbst 1966 erheblich revidiert werden. Damals lag dem Bundeshaushalt und den Steuerschätzungen unter Verkennung des Konjunkturablaufs eine Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von 7 v. H. zugrunde. Die Basis für den Ergänzungshaushalt der noch amtierenden ErhardRegierung bildete eine Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von nur noch 6,3 v. H. Die rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage führte schließlich dazu, daß diese Wachstumsraten sich als weit überhöht erwiesen. Durch Beschluß des Kabinetts vom 19. Januar 1967 wurden die Steuereinnahmen wegen weiterer Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit auf der Basis einer Zuwachsrate von 5,1 v. H. des Bruttosozialproduktes (um 800 Mio DM) herabgesetzt. Das Kabinett wies jedoch damals bereits darauf hin, daß mit einer weiteren Schrumpfung zu rechnen sei. Die nach dem neuesten Erkenntnisstand vom Arbeitskreis Steuerschätzungen am 25. April nochmals um rd. 3,8 Mrd. DM nach unten berichtigten Bundeseinnahmen basieren nunmehr auf einer Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von 2 bis 3 v. H. Nachfrage-Impulse Um diese Einnahmen auch tatsächlich zu realisieren und um die in der Schillerschen Projektion für 1967 und für die Folgejahre angestrebten Ziele zu Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5741 erreichen, bedarf es einer in Strukturförderung und Konjunktursteuerung tatkräftigen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit sturem und schematischem Bremsen der Staatsausgaben wäre hier nicht geholfen; vielmehr ist wohldosiertes Gasgeben angebracht. Es ist sicher richtig, wenn ein Kenner der Materie (Fischer-Menshausen) feststellt: „Eine Haushaltspolitik, die unter dem Zwang der Zukunftssicherung steht, kann nicht mehr allein nach den Regeln der überkommenen Kameralistik und hausväterlichen Sparsamkeit betrieben werden". Um eine Konjunkturwende ohne längeren Wachstumsverzicht zu erreichen, sind daher weitere NachfrageImpulse unerläßlich. Aus diesem Grunde wurde unter Drängen der SPD der zusätzliche Investitionshaushalt beschlossen und aus diesem Grunde wäre es erforderlich, daß auch die Länder und Gemeinden sich antizyklisch verhalten und ihre Investitionsausgaben erhöhen. Der Bund hat in Gestalt des Stabilisierungsgesetzes das neue Instrument geschaffen, mit dem er rasch weitere Konjunkturförderungsmaßnahmen ergreifen kann, falls sich das als notwendig erweist. Denn eines ist klar: Ohne einen baldigen Konjunkturaufschwung wird die Sanierung des Haushaltes nicht endgültig gelingen und ohne Wirtschaftswachstum werden die Defizite der Folgejahre noch größer werden. Bei rückläufiger Entwicklung der Steuereinnahmen wird daher zur Deckung des Defizits eine stärkere Verschuldung des Bundes nicht nur nicht zu vermeiden, sondern sogar positiv notwendig sein. Wir haben zwar keinen Blankoscheck der Bundesbank, aber die berechtigten Hoffnungen, daß sie dafür die monetären Voraussetzungen schafft. Ein Ja zu stärkerer Verschuldung Es ist zu bedauern, daß die Diskussion in der Öffentlichkeit über die Kreditfinanzierung so stark mit Emotionen belastet ist, die das Abwägen der Vor- und Nachteile der Staatsverschuldung erheblich erschweren. Wir sollten uns jedoch bei der Behandlung dieses Themas frei machen von Fragen der Weltanschauung und es statt dessen nur nach seiner ökonomischen Zweckmäßigkeit beurteilen. Die jüngste Analyse der Deutschen Bundesbank über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit 35,7 Mrd. DM per 31. 12. 1966 im Vergleich zu den USA und Großbritannien relativ niedrige Schulden hat. Die Schulden aus Anleihen betragen beim Bund rd. 6,7 Mrd. DM. D. i. bei einem Haushaltsvolumen von fast 80 Mrd. DM keinesfalls bedenklich. Auch der Anteil des Schuldendienstes an den laufenden Einnahmen und am Haushaltsvolumen hat noch kein zu großes Ausmaß angenommen. Im übrigen darf ich hier auf die Empfehlungen der OECD hinweisen, die in der gleichen Richtung liegen und zu demselben Ergebnis kommen. Eine stärkere öffentliche Verschuldung wäre auch unter dem Aspekt breiter Eigentumsstreuung durchaus nützlich. In den rückliegenden Jahren von 1948 bis 1965 sind z. B. von den vermögenswirksamen Ausgaben der öffentlichen Haushalte in Höhe von mehr als 300 Mrd. DM nur 45 Mrd. DM durch Schuldenaufnahme finanziert worden. Ich bin der Meinung, daß für eine breite Vermögensbildung sicher mehr getan worden wäre als durch die Privatisierung einiger Bundesunternehmen, wenn man einen Weg gefunden hätte, wenigstens einen größeren Teil der Investitionen der öffentlichen Hand durch Anleihen zu finanzieren. Wir sollten uns für diesen Weg der Vermögensbildung entscheiden und intensiver dafür werben. Was in anderen Ländern möglich ist, sollte auf diesem Gebiet auch bei uns erreicht werden können. Der Kreditbedarf des Bundes im Rahmen des a. o. Etats beträgt für 1967 insgesamt 8,05 Mrd. DM; er soll z. T. kurz- und mittelfristig gedeckt werden. Davon entfallen u. a. 2,5 Mrd. DM auf die Finanzierung des zusätzlichen Investitionshaushaltes, gute 3,8 Mrd. DM müssen wegen der konjunkturbedingten Rückläufigkeit der Steuereinnahmen beschafft werden, und schließlich wurden 500 Mio DM zur Vorfinanzierung künftiger Rüstungsaufträge aus dem Verteidigungshaushalt zur Erfüllung des am 30. 6. d. J. auslaufenden Devisenausgleichsabkommens mit den Vereinigten Staaten notwendig. Gesamtergebnisse der parlamentarischen Etatberatungen Nach diesem kurzen Überblick über die gesamtwirtschaftlichen Tatbestände und ihren Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt nunmehr einige Ausführungen zu dem Verlauf und den Ergebnissen der parlamentarischen Etatberatungen. Zunächst ein Gesamtüberblick über die globalen Veränderungen: Der Bundeshaushalt 1966 einschließlich Nachtrag wies ein Volumen von 69,9 Mrd. DM im Plan und von 72,5 Mrd. DM in der Rechnung auf; er schloß mit einem kassenmäßigen -Fehlbedarf von gut einer Milliarde DM ab. Der erste Regierungsentwurf für 1967 vom September 1966 zeigte nur eine geringfügige Steigerung des Volumens auf 73,9 Mrd. DM, davon 0,5 Mrd. DM Kreditaufnahme. Doch bald erwies sich diese Haushaltsplanung als unrealistisch. Bereits Anfang November zeigte sich eine Deckungslücke von 2,6 Mrd. DM, davon 1,1 Mrd. DM wegen der Überschätzung der Steuereinnahmen und 1,3 Mrd. DM wegen der Nichtveranschlagung von Verteidigungsausgaben. Mit dem Ergänzungshaushalt, den der amtierende Finanzminister Schmücker im November 1966 vorlegte, erreichte der Regierungsentwurf ein Gesamtvolumen von 75,3 Mrd. DM; diese Summe finden Sie im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses Drucksache V/1800. Bis zum Januar 1967 erwuchs erneut eine Dekkungslücke aus einer Reihe von Gründen. Hierzu gehörten - höherer Ausgabenbedarf von ca. 500 Mio DM (z. B. beim Kindergeld und der knappschaftlichen Rentenversicherung, Kokssubventionen für die Stahlindustrie), - geringere Entlastungen durch das Finanzplanungs- und das Steueränderungsgesetz gegenüber den Entwürfen (zus. rd. 1 Mrd. DM), 5742 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 — weitere Steuermindereinnahmen auf Grund der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung (mindestens 0,9 Mrd. DM) sowie schließlich — der Kompromiß im Steuerstreit (Herabsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 37 v. H. = 980 Mio DM und - Ergänzungszuweisungen an finanzschwache Länder = rd. 260 Mio DM). Die sich daraus ergebende Deckungslücke von rd. 3,7 Mrd. DM wurde durch .die Kabinettsbeschlüsse vom 19. Januar 1967 wiederum geschlossen; dadurch wuchs das Haushaltsvolumen auf 74 Mrd. DM an (davon entfielen 1,3 Mrd. DM auf Kreditaufnahmen) und durch die Beschlußfassung über das Kreditfinanzierungsgesetz und den Investitionshaushalt in Höhe von 2,5 Mrd. DM schließlich auf die Summe von 76,5 Mrd. DM — bei vorgesehener Kreditaufnahme von 3,8 Mrd. DM. Durch die Beratungen im Haushaltsausschuß ergab sich nochmals eine Ausweitung um rd. 500 Millionen DM (genau: 491, 8 Millionen DM), die z. T. auf nachträgliche Anmeldungen der Bundesregierung und z. T. auf eigene Wünsche des Haushaltsausschusses zurückgeht. Das Endvolumen beträgt jetzt 77,01 Mrd. DM. Dabei ist der a. o. Etat auf 8,05 Mrd. DM angewachsen wegen der erneuten konjunkturbedingten Herabsetzung. der Steueransätze in einer Größenordnung von rd. 3,8 Mrd. DM. Der Bundeshaushaltsplan 1967 ist damit gegenüber dem Soll 1966 um 7,1 Mrd. DM bzw. rd. 10 v. H. und gegenüber dem Ist 1966 um 4,5 Mrd. DM bzw. rd. 6,2 v. H. höher als sein Vorgänger. Darin drückt sich der politische Wille aus, mit dem Bundeshaushalt 1967 bewußt antizyklische Finanzpolitik zu praktizieren. Es wäre törichter denn je, den Etatzuwachs rein statisch mit der Elle der gleichlaufenden Veränderungsrate .des Bruttosozialprodukts zu messen. Wir haben diese Auffassung in diesem Hause bisher wiederholt vertreten und stellen erfreut fest, daß diese Erkenntnis nun eine breite Mehrheit gefunden hat. Übrigens hat diese Einsicht auch der ehemalige Bundesfinanzminister Dahlgrün kürzlich in einem Kolloquium in München geäußert; wir freuen uns über diese verspätete Einsicht ganz besonders. Schwerpunkte der Veränderungen am Regierungsentwurf Politisch sind von besonderer Bedeutung folgende Veränderungen des Etats im einzelnen: 1. Investitionsetat Ich habe bei der volkswirtschaftlichen Ausgangsposition bereits darauf hingewiesen, was uns zum Investitionshaushalt veranlaßte. Ich möchte hier nur hinzufügen, daß das Parlament hier in einem einmaligen Vorgang unter Außerachtlassung gewisser Rechte verfassungsmäßiger Institutionen in kürzester Frist diesen Investitionshaushalt verabschiedet hat. Das Parlament und der Haushaltsausschuß haben sich befleißigt, der Regierung zu helfen. Verzögerungen sind auf anderer Ebene zu suchen. Vielleicht können Sie mir, Herr Minister, darauf eine Antwort geben, warum im April — obwohl dieses Haus vor Monaten das Gesetz verabschiedet hat — die Gesamtsumme noch nicht ausgegeben war. 2. Hilfen für die Finanzen von Ländern und Gemeinden Trotz der angespannten Finanzsituation des Bundes war es seit Bestehen der Großen Koalition möglich, spürbare finanzielle Aktionen zugunsten der Länder und Gemeinden durchzuführen und damit ein wesentlich gebessertes Klima im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen, das Bedeutung haben wird für die kommenden Verhandlungen zur Finanzreform und zur Koordinierung der Haushaltswirtschaften z. B. im Rahmen des Stabilisierungsgesetzes. Angesichts der Tatsache, daß die Länder und Gemeinden — abgesehen von den aktuellen Erschwernissen auf Grund der rückläufigen Wirtschaftslage — vor allem wegen der bisher vernachlässigten Finanzreform nicht mehr in der Lage waren, die Gemeinschaftsaufgaben zu bewältigen, mußte nach sozialdemokratischer Auffassung mit Vorrang und im Vorgriff auf die Finanzreform sofort etwas zur Verbesserung der Finanzen von Ländern und Gemeinden geschehen. Diese Forderung war konkret vom SPD-Parteitag in Dortmund aufgestellt worden; sie fand sich in dem 8-PunkteSachprogramm der SPD während der Regierungsverhandlungen wieder, und sie wird nunmehr im ersten Schritt in praktische Politik umgesetzt. So konnte auf Drängen der SPD zugunsten der Länder erreicht werden: 1. Eine Erhöhung des Länderanteiles an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 61 auf 63 v. H. und damit ein Einnahmezuwachs bei den Ländern von annnähernd 1 Mrd. DM; 2. Ergänzungszuweisungen des Bundes an die leistungsschwachen Länder in Höhe von 260 Mio DM auf Grund eines Gesetzes, das durch Initiative des Bundesrates zustande kam und das den Ländern diese Bundesmittel ohne Dotationsauflage und ohne jegliche Verpflichtung für bebestimmte Verwendungszwecke überläßt. Auch für die Gemeinden konnte als Sofortmaßnahme bereits eine Verstärkung ihrer Finanzmasse erreicht werden, und zwar einmal in Höhe von rd. 265 Mio DM über den Steuerverbund, der durch den erhöhten Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer verstärkt worden ist, und zum anderen und insbesondere aus der von der Großen Koalition beschlossenen Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf, die voll für kommunale Verkehrsbaumaßnahmen zweckgebunden sind. Diese gezielte Steuererhöhung halten wir für gerechtfertigt, weil die dadurch ermöglichten kommunalen Verkehrsinvestitionen nicht nur eine derzeit sinnvolle Maßnahme zur Kräftigung der Konjunktur sind, sondern sie entsprechen auch einer langjährigen Forderung der SPD nach einer Verbesserung der Verkehrsstrukturen. Über die bedauerlichen Verzögerungen und Diskussionen bei der Verteilung dieser Mittel will ich mich nicht ausführlich Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5743 äußern. Hierzu nur eine Feststellung. Die Verzögerung ist nicht Schuld der Bundesregierung und auch nicht dieses Hohen Hauses; ,sie ist allein bei den Ländern zu suchen. Anmerken möchte ich aber, daß der Durchsetzung dieser Forderungen aus dem SPD-8-Punkte-Sachprogramm um so mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist, als noch im Sommer 1966 die alte Erhard/MendeRegierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion jede Soforthilfemaßnahme für die Gemeinden durch den Bund strikt abgelehnt hatte. 3. Informationsfonds Zahlenmäßig, zumindest in absoluten Größen, hören sich die hier vorgenommenen Änderungen nicht erheblich an; aber sie dokumentieren einen sehr erfreulichen Stilwandel und stärken unsere demokratischen Vorstellungen auch auf dem Gebiet der Haushaltspolitik. Von der SPD-Bundestagsfraktion wurde Jahr um Jahr der bisher vergebliche Versuch unternommen, den Reptilienfonds im Kanzlerhaushalt bzw. beim Bundespresse- und Informationsamt zu kürzen und einer parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen. In der Verteidigung dieses Reptilienfonds wurde vielfach das ganze Prestige der früheren Regierungen eingesetzt. Man tat so, als ob davon die ganze Funktionsfähigkeit der Regierung abhängen würde. Die früheren Regierungen hatten kein Interesse daran, Einsicht zu gewähren. Endlich haben wir auch hier einen Wandel zu verzeichnen. Durch den Eintritt der SPD in die Bundesregierung wird der bisher obligate Änderungsantrag der Sozialdemokraten zum Bundeshaushalt überflüssig; denn schon im Haushaltsausschuß wurde die alte SPD-Forderung während der Beratung über den Geheimfonds erfüllt. Wir konnten dort durchsetzen, daß der Verfügungsfonds des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens auf 8 Mio DM gekürzt wurde, und daß künftig die Verwendung der Mittel durch einen Unterausschuß des Haushaltsausschusses kontrolliert wird. In diesem Unterausschuß werden alle drei Fraktionen des Hauses vertreten sein. 4. Sozialetat Der Haushalt des Ministers für Arbeit und Sozialordnung hat besonders große Veränderungen erfahren. Im Verlauf der Beratungen wurden z. B. erhöht — die Bundeszuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung um 200 Mio DM auf 2750 Mio DM, — die Mittel nach dem Mutterschutzgesetz um 110 Mio DM, — die Kosten der Heil- und Krankenbehandlunng sowie der Versehrten-Leibesübungen im Rahmen der Kriegsopferversorgung um rd. 55 Mio DM. Hingegen soll(t)en die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf Vorschlag des Bundeskabinetts vom 19. 1. 1967 um insgesamt 200 Mio DM gekürzt werden. Hier war und ist die SPD-Fraktion anderer Auffassung. Mit einem Gruppenantrag sozialdemokratischer Abgeordneter wurde diese Kürzung wieder rückgängig gemacht, weil wir der Meinung sind, daß der Bund nicht einseitig seinen Zuschuß an die Rentenversicherungsträger kürzen kann, wenn andererseits den Sozialversicherten wahrscheinlich ab nächstem Jahr erhöhte Versicherungsbeiträge abverlangt werden müssen. Auch in diesem Jahr wird den Rentenversicherungsträgern wieder ein Teil des Bundeszuschusses nicht als Barmittel, sondern als Schuldbuchforderungen abgegolten. Die Rechtsgrundlage dafür gibt § 28 a des Haushaltsgesetzes 1967. Wir haben im Haushaltsausschuß die Auffassung vertreten, daß diese Praxis der Hingabe von Schuldbuchforderungen anstelle von Barmitteln an die Rentenversicherungsträger nicht fortgesetzt werden sollte und daß folglich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und damit bereits für das Rechnungsjahr 1968 endlich eine befriedigende dauerhafte Lösung gefunden werden muß. Zur Verschuldung des Bundes Auf die konjunkturelle Bedeutung und Notwendigkeit der verstärkten Verschuldung in diesem Haushaltsjahr bin ich eingangs bereits eingegangen. Hier sollen noch einige Zahlen zur Vervollständigung folgen: Der a. o. Etat hat sich von 0,5 Mrd. DM in der ersten Regierungsvorlage auf nunmehr 8,05 Mrd. DM erhöht. Darin sind eingeschlossen die 2,5 Mrd. DM nach dem Kreditfinanzierungsgesetz für den Eventual- oder Investitionshaushalt. Darin sind jedoch nicht enthalten die 1,45 Mrd. DM Schulbuchforderungen für die Rentenversicherungsträger. Der Bundesfinanzminister wird durch § 19 des Haushaltsgesetzes zur Beschaffung dieser Kreditmittel ermächtigt. Außerdem wurde der Kreditrahmen zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel von 4,5 Mrd. DM auf jetzt 7 Mrd. DM erhöht. Der Betrag von 4,5 Mrd. DM galt unverändert seit dem Rechnungsjahr 1958 bei einem damaligen Haushaltsvolumen von 38,7 Mrd. DM. Angesichts des nunmehrigen Etatvolumens von über 77 Milliarden und angesichts der veränderten Haushaltssituation wurde die Erhöhung auf 7 Mrd. DM erforderlich. Auch diese Maßnahme macht den Etat in seinem Vollzug beweglicher. Die Betriebsmittelkredite dürfen nicht später als 24 Monate nach ihrer Aufnahme fällig werden, und es ist sichergestellt, daß der Gesamtbetrag von 7 Mrd. DM nicht überschritten werden kann. Der insgesamt höhere Kreditbedarf führt zwangsläufig zu einem höheren Schuldendienst. Darüber sind wir uns im klaren, und diese Tatsache wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen sein. Bereits im Haushaltsjahr 1967 werden die Mittel für den Schuldendienst während der Ausschußberatungen um rd. 600 Mio DM netto verstärkt. 5744 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 Mit unseren Beschlüssen über die Bundesschuld vertrauen wir im übrigen in die fortschreitende Genesung des Kapitalmarktes. Wir sind nicht den Unkenrufen gefolgt, die einen erheblichen Druck auf den Rentenmarkt wegen etwaiger massierter Verkäufe von festverzinslichen Papieren einschließlich von Bundesanleihen seitens der Rentenversicherungsträger prophezeien. Ganz im Gegenteil. So rechnen wir statt dessen im Schuldenhaushalt z. B. bei der Position Kurspflege nicht mit dem Anfallen von Ausgaben zur Kursstützung für Schuldurkunden des Bundes, sondern wir haben vielmehr eine Rückeinnahme aus der Veräußerung von Kursstützungsbeständen in Höhe von 150 Mio DM veranschlagt. Subventionen Mit dem Haushaltsplanentwurf war auch die Beratung des Subventionsberichtes 1966 verbunden. Angesichts der Zeitnot und der Fülle der anstehenden Probleme, unter denen die parlamentarischen Etatberatungen in diesem Jahr verstärkt standen, hat die Beratung des Subventionsberichtes nicht zu Ergebnissen geführt, die über die Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. Januar d. J. hinausgehen. Auf diesem Gebiet verbleibt uns für die Zukunft noch ein weites Feld zum Nachdenken und zum Handeln. In diesem Zusammenhang ist es außerordentlich zu begrüßen, daß in das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft der Vorschlag der Sozialdemokraten übernommen worden ist, wonach die Bundesregierung dem Gesetzgeber alle zwei Jahre zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplanes eine zahlenmäßige Übersicht über die Finanzhilfen vorzulegen hat, die sich nach Erhaltungs-, Anpassungs- und Produktivitätshilfen gliedert. Der gleiche Modus ist für die Steuervergünstigungen vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird verpflichtet, anzugeben, wann nach der gegebenen Rechtslage mit einer Beendigung der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen zu rechnen ist, und sie hat weiter Vorschläge zu machen für eine frühere Beendigung oder einen stufenweisen Abbau dieser Subventionen nach einem Zeitplan. Mit dieser gesetzlichen Verpflichtung für die Regierung 'kommen wir endlich aus dem Stadium der Deklamationen heraus und haben konkrete Beschlußvorlagen zu erwarten. Zum Haushaltsgesetz 1967 Einen Schönheitsfehler dieses Etats 1967 möchte ich nicht verschweigen. Wir bedauern, daß die Regierung keine Gesetzesvorlage eingebracht hatte, um ihre Beschlüsse vom 19. Januar abzusichern, soweit sie sich auf ausgabewirksame Gesetze bezogen. Der Haushaltsausschuß mußte daher das Haushaltsgesetz um die §§ 28 a bis 28 d erweitern, mit denen nunmehr zeitlich befristet auf dieses Haushaltsjahr folgende Deckungsmaßnahmen geregelt werden: § 28 b: Übernahme eines Teils der Lasten der knappschaftlichen Rentenversicherung auf die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten; § 28 c: Wegfall der Erstattung der Tuberkulosehilfe durch den Bund; § 28 d: Aussetzung der Ausbildungszulage ab 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967. Damit Kritiker nicht den Vorwurf der Flickschusterei erheben können, fordern wir die Bundesregierung auf, für 1968 — die Novellen zu ausgabewirksamen Gesetzen vorzulegen und zwar so rechtzeitig, daß sie vom Parlament ohne Zeitnot beraten werden können. Ausblick Wir haben diesen Etatentwurf während der parlamentarischen Beratung unter voller Zustimmung der Sozialdemokraten nach den Erfordernissen der Konjunktur- und Strukturpolitik ausgerichtet. Wir hoffen, daß dank des zusätzlichen Investitionsetats vom Bundeshaushalt 1967 wachstumsfördernde Impulse ausgehen. Aufgabe der Bundesregierung muß es sein, auch den Vollzug des Etats 1967 in diesem Sinne durchzuführen, damit keine kontraktiven Wirkungen mit Bremseffekten für das Wirtschaftswachstum eintreten. Wir würden es begrüßen, wenn der Herr Bundesfinanzminister bis zum Herbst — sagen wir, bis Mitte Oktober d. J. — dem Bundestag einen Zwischenbericht über den Ablauf des Bundeshaushalts gäbe. Dieser Bericht sollte möglichst auch Informationen über die Haushaltswirtschaft der Länder und Gemeinden einschließen. Uns erfüllt es nämlich mit großer Sorge, daß bei den Ländern und Gemeinden, die die Hauptträger der öffentlichen Investitionen sind, nach den Haushaltsplänen für 1967 die Ansätze für Investitionen ganz erheblich zurückgehen, und zwar nach den uns verfügbaren Angaben bei den Ländern um rd. 18 v. H. und bei den Gemeinden um rd. 15 v. H. Wir hoffen, daß Länder und Gemeinden dem von Bundesregierung und Parlament eingeschlagenen und durch Verabschiedung dieses Haushalts manifestierten Weg folgen. Sollten sie zögern, bezweifle ich, daß wir das gesteckte Ziel erreichen. Die Maßnahmen zum Etatausgleich 1967 konnten naturgemäß nur ein erster Schritt zur Konsolidierung sein. Das Ausmaß der Finanzmisere war so groß, daß sie auch von der Großen Koalition nicht mit einem Schlag zu bereinigen ist. Aber wir erwarten von der Bundesregierung, da sie alle Kräfte anspannt, um die Vorbereitungen für den Etat 1968 bald abschließen und dem Bundestag den Regierungsentwurf für 1968 nach der Parlamentspause vorlegen zu können. Das Parlament muß die schwierigen Finanzfragen ohne Zeitdruck beraten können. Es geht nicht an, daß die Bundeshaushalte jedes Jahr — mit wechselnden Begründungen — erst Monate nach dem Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten. Das Parlament begibt sich in diesen Zeiten seiner Einwirkungsmöglichkeiten, indem die Exekutive den Haushaltsablauf über das Nothaushaltsrecht des Art. 111 GG in der Hand hat. Wir erwarten außerdem in Verbindung mit der Vorlage des nächstjährigen Bundeshaushalts auch Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5745 die Vorstellungen der Bundesregierung über die mittelfristige Finanzplanung. Mein Kollege Schoettle hat dazu in der zweiten Beratung bereits Stellung genommen. Ich möchte hier nur noch folgendes erwähnen. Herr Bundesfinanzminister Strauß hat auf Fragen im Parlament über den Inhalt der mittelfristigen Finanzplanung noch nichts ausgesagt, um den endgültigen Beschlüssen des Verfassungsorgans Bundesregierung nicht vorzugreifen. Wir waren bereit, dieses Verfahren zu akzeptieren, aber wir möchten den Minister dann doch bitten, auch im außerparlamentarischen Raum nicht mehr auszusagen und damit Anlaß zu Spekulationen zu geben. Ich muß noch kurz auf die künftigen EWG-Verpflichtungen hinweisen, die im Agrar-Haushalt ausgewiesen sind. Nach einer neuen Vorlage des Bundesfinanzministers (vom 26. Mai 1967, Bundestagsdrucksache V/1817) betr. Auswirkungen der EWG Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt wird der Bundeshaushalt ab 1969 bis 1972 mit 1,5 bis 1,7 Mrd. DM jährlich per Saldo belastet; 1967 beträgt die Belastung nur 166,6 Mio DM und 1968 937 Mio DM. Bei dem Schätzverfahren ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß sich ihr Wunsch für ein neues Veranschlagungsverfahren in Brüssel durchsetzt. Derzeit wird mit dem sogenannten Rückvergütungsverfahren gearbeitet. Das hat zur Folge, daß der Bundestag und die Bundesregierung keinen Einfluß mehr auf die Höhe der Ausgaben haben und daß außerdem auch die Bemühungen um eine mittelfristige Finanzplanung auf diesem Sektor erheblich erschwert werden. Wir wiederholen daher unsere Forderung, in Brüssel auf die Umstellung auf das Veranschlagungsverfahren zu drängen. Im übrigen wachsen die Ausgaben auf Grund internationaler Verpflichtungen im Bundeshaushalt stark an. Es wäre zu überlegen, ob sie künftig der besseren Transparenz wegen nachrichtlich im Bundeshaushalt an einer Stelle dargestellt werden. Bedauerlich ist an diesen Verpflichtungen, daß sie einer echten Beratung im Parlament weitgehend entzogen sind, da die Kosten durch Verträge festliegend sind. Wir bedauern diese Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechtes. In diesem Zusammenhang scheint uns eine zeitnahe Rechnungsprüfung um so wichtiger. In Verbindung mit der bevorstehenden Haushaltsrechtsreform sollten wir uns auch Gedanken um eine bessere Effizienz der Rechnungskontrolle machen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch ein paar zusammenfassende Bemerkungen machen. Ich habe versucht, im Laufe meiner Ausführungen nachzuweisen, daß die sozialdemokratische Fraktion in diesem Haushaltsentwurf 1967 ihre Schwerpunkte gesetzt hat; Schwerpunkte zur Stabilisierung der Währung, zur Beseitigung der Finanzmisere und für das wirtschaftliche Wachstum, d. h. für die Sicherheit der Arbeitsplätze. Ich möchte aber das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß wir nicht nur nach innen, sondern auch nach außen, nach Osten und nach Westen, aufgerufen sind, labile Verhältnisse in der Bundesrepublik, wo sie sich auch zeigen mögen, zu beseitigen. Wir werden unsere Position als drittgrößte Industrienation der Welt nur halten können, wenn wir die Finanzmisere beseitigen und wieder normales wirtschaftliches Wachstum erreichen. Wir werden uns in der Frage der Sozialinvestitionen, Investitionen für Wissenschaft und Forschung mordsmäßig anstrengen müssen, um unsere Handlungsfreiheit nach allen Seiten zu behalten und unseren Freunden und Gegnern darzutun: diese Bundesrepublik ist wirtschaftlich gesund, in ihr herrscht soziale Gerechtigkeit, und es lohnt sich, hier zu leben und zu arbeiten. Dieses Ziel muß erreicht werden, und ich versichere hier im Namen meiner Fraktion: die Sozialdemokraten werden alles tun, um dieser Regierung zu helfen, dieses Ziel zu erreichen; sie werden alles tun, um das Vertrauen, das ihnen von ihren Wählern und der Bevölkerung entgegengebracht worden ist und wird, zu rechtfertigen. Gehen wir deshalb an die Arbeit und setzen diese Grundsätze im verstärkten Maße beim Haushalt 1968 durch! Dann ist der Entschluß, die Große Koalition zu bilden, gerechtfertigt und wird sich für viele Jahre für unser Land fruchtbar auswirken. Anlage 28 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Korspeter (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. In meinen Ausführungen zur zweiten Lesung des Einzeletats 26, die ich wegen der fortgeschrittenen Zeit schriftlich zu Protokoll geben mußte, hatte ich darauf hingewiesen, daß, wenn wir in der IV. Legislaturperiode den Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes meiner Fraktion zur umfassenden Gleichstellung der Flüchtlinge mit den übrigen Geschädigten verabschiedet hätten, es heute nicht mehr notwendig wäre, noch immer den Ruf nach Recht und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Problem unserer geflüchteten mitteldeutschen Landsleute zu erheben. Leider ist die Mehrheit des Hauses in der vorigen Legislaturperiode unseren langjährigen ernsthaften Bemühungen um diese rechtliche Gleichstellung nicht gefolgt. Man fand sich nicht bereit, die Flüchtlingsgesetzgebung gerecht und dem Schicksal der Flüchtlinge entsprechend zu ordnen. Als Grund wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß dem gesamtdeutschen Gedanken dadurch Schaden zugefügt werden könne. Diese Bemerkung schließt auch die Haltung der FDP-Fraktion mit ein. Erst am Ende der IV. Legislaturperiode hat sich dann auch die Mehrheit des Hauses grundsätzlich bereit erklärt, den Flüchtlingen die gleichen Rechte und Vergünstigungen zu gewähren wie den übrigen Geschädigten. Nun, nachdem endlich die politischen Hindernisse über eine Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechtes beseitigt sind, spüren es die Flüchtlinge besonders, wie sehr sich der Einbruch der finanziellen Schlecht- 5746 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 wetterperiode des Bundeshaushalts gegen sie richtet und wie sehr sie in das Spannungsfeld unserer Haushaltsschwierigkeiten geraten sind. Es ist ganz sicher für die Flüchtlinge eine tragische Situation, daß für sie die besseren Tage nicht genutzt wurden, weil man das Versagen von Leistungen mit gesamtdeutscher Politik verwechselte. Nun zu dem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 246. Der Punkt 1), den Entwurf einer 20. Novelle zum LAG bis zum 30. Juni dieses Jahres vorzulegen, wird sicher erfüllt, da das Kabinett nach meiner Kenntnis diesen Entwurf bereits verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet hat. Ich hoffe sehr, daß es dabei möglich sein wird, die so dringend notwendige Verbesserung der Alterssicherung der Flüchtlinge in Anlehnung an die der Vertriebenen vorzunehmen. Der schwierigste Terminvorschlag findet sich in Punkt 2) Ihres Antrages. Sie fordern darin, daß der Entwurf eines Leistungsgesetzes für die Flüchtlinge bis zum 30. September 1967 von der Bundesregierung vorgelegt werden soll. Dieser Terminvorschlag erweckt eigentlich den Eindruck, als wenn Sie es mit Ihrem Antrag nicht ganz erst nehmen würden. Auch Ihnen muß klar sein, daß die Erfüllung dieser Forderung bis zu diesem Termin der Bundesregierung kaum möglich sein wird. Ich bin überzeugt, das hätte auch Ihr Vertriebenenminister a. D. nicht schaffen können. Aber weil wir in der Sache mit Ihnen einig sind — und das haben wir durch unsere langjährigen Bemühungen für alle unter Beweis gestellt —, schlagen wir vor —, und hier spreche ich auch im Namen unseres Koalitionspartners, mit dem wir über diese Fragen in enger Fühlung stehen —, Ihren Entschließungsantrag zur baldigen Beratung in den zuständigen Ausschuß zu überweisen. Darüber hinaus möchte ich noch betonen, daß wir alles versuchen sollten, um den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes und die Verbesserung der Einkommensgrenze als Voraussetzung für die Gewährung der Einrichtungshilfe im Flüchtlingshilfegesetz im Plenum zu verabschieden, nachdem der zuständige Ausschuß diese beiden Entwürfe positiv behandelt hat. Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal sehr deutlich sagen: Wir haben die Verpflichtung, die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung mit Aufmerksamkeit und Nachdruck zu verfolgen, nachdem man allzulange die Flüchtlinge hintangestellt hat. Wir sollten deshalb alles versuchen, dieser Gesetzgebung bei der mittelfristigen Finanzplanung einen bevorrechtigten Rang einzuräumen und wir sollten uns dessen bewußt sein, daß eine sinnvolle Gesetzgebung in erster Linie den unmittelbar Geschädigten helfen soll. Anlage 29 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. Durch den Beschluß der Mehrheit dieses Hauses, die Ausbildungsbeihilfe für den Rest des Etatjahres 1967 auszusetzen, wird es notwendig, daß sich der Bundestag im Spätherbst dieses Jahres erneut mit der Frage befaßt. Da sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis dahin weder die Meinungen noch die sachlichen Voraussetzungen wesentlich geändert haben werden, erscheint es den Initiatoren des Entschließungsantrages, dem die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beigetreten sind, notwendig, nicht nur dieses Problem, sondern in Verbindung damit die Neuregelung des Familienlastenausgleichsrechtes insgesamt in Angriff zu nehmen. Die Koalitionsfraktionen befinden sich dabei in der glücklichen Lage, sich auf die Zusicherung des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 20. Januar 1967 beziehen zu können. Da es sich bei dieser Frage um ein Gebiet übergreifenden Interesses handelt,' sind wir sicher, daß der vorgelegte Entschließungsantrag die Zustimmung des Hauses finden wird. Anlage 30 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Meinecke (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. Die Annahme unseres Antrages auf Umdruck 274 erfordert für dieses Jahr keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Der Ausbau des gewünschten Institutes zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden wird durchaus im Rahmen der dem Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung stehenden Mittel durchführbar sein. Die Notwendigkeit eines solchen Institutes hat uns die Bundesregierung in den drei letzten großen Berichten über die Lage ausgewählter Bevölkerungsgruppen — nämlich der Jugend und Kinder sowie der Frauen — und in der Sozialenquete selbst vor Augen geführt: Wir wissen zu wenig über die Krankheitsanfälligkeit, bedingt durch Umwelt und Zivilisation, bedingt durch Arbeitsleben und Technik unserer Bevölkerung, und werden politische Aufgaben nicht nur gesundheitspolitischer Natur in der Zukunft nicht sinnvoll lösen können! Vorsorge wie Vorbeugung und die Vermeidung schädlicher Einflüsse der Umwelt drängen sich immer mehr in den Vordergrund gesundheitspolitischer und sozialpolitischer Betrachtungsweise. Das Vordringen bestimmter Krankheitserscheinungen beunruhigt große Teile unserer Bevölkerung! Gewiß liegt eine Fülle von Detailergebnissen vor, und natürlich arbeiten auch medizinische Fakultäten und Kliniken an den hier aufgezeigten Zusammenhängen, wenn es sich in die Forschungsrichtung einordnen läßt. Aber eine Gesamtübersicht unserer sozialhygienischen und sozialmedizinischen Kenntnisse ist die Voraussetzung für moderne Gesund- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5747 heitspolitik. Eine Koordinierung der freien wissenschaftlichen Forschung und der Ressortforschung auf freiwilliger Basis sowie die wissenschaftliche Lösung und Bewältigung der sich dann ergebenden praktischen Fragestellungen wären die Aufgaben eines solchen Institutes, welches die Brücke und Clearing-Stelle zwischen Wissenschaft und Politik darstellen müßte. Der Aufgabenkatalog ist breit gefächert. Die personellen Voraussetzungen sind im Bundesgesundheitsamt gegeben. Über die weitere Entwicklung und den weiteren Ausbau können wir in den Ausschüssen eingehend diskutieren. Wir bitten, dem Antrag zuzustimmen, erklären uns aber auch mit einer Überweisung an den Gesundheitsausschuß und — mitberatend — an den Haushaltsausschuß einverstanden. Anlage 31 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. Nach § 2 Abs. 1 a der Richtlinien werden innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz gefördert. Ergänzend dazu werden nach § 2 Abs. 1 b der Richtlinien auch Zuwendungen für verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen in zurückgebliebenen Gebieten und im Zonenrandgebiet gewährt. Diese Regelung berücksichtigt jedoch nicht die Tatsache, daß auch außerhalb dieser Problemgebiete dringend zwischenörtliche Straßen gebaut, erweitert und verlegt werden müssen, um die regionalen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Das betrifft z. B. die unmittelbare Verbindung von Gemeinden in der Nachbarschaft großer Städte, die bisher nur über die City miteinander verbunden sind; eine solche Querverbindung würde auch die City entlasten. Strukturell besonders notwendig ist auch eine gute Straßenverbindung zwischen den Gemeinden eines Versorgungsbereichs und ihrem zentralen Ort. Anlage 32 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, der Kollege Schmidt, hat heute früh auf die ihm eigene Art und Weise versucht, das Verhalten seiner Fraktion bei Abstimmungen zum Sozialhaushalt zu rechtfertigen, und er hat, schlicht gesagt, der FDP unsachliche Motive unterstellt. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit folgendes feststellen: 1. Die Argumentation des Kollegen Schmidt beweist, wie oberflächlich seine Kenntnis über die Einstellung der FDP zur Sozialpolitik generell und zu Einzelfragen ist. Wenn er nicht die Zeit hat, durch Zuhören oder durch Nachlesen sich ein korrektes Bild zu verschaffen, schiene es zumindest zweckmäßig, sich durch Kollegen unterrichten zu lassen, die von den entsprechenden Problemen etwas verstehen. 2. Wir unterstellen den SPD-Kollegen, daß sie nicht aus taktischen Erwägungen Beschwörungstänzen sachfremder Art erlegen sind, sondern daß sie aus grundsätzlicher Einstellung zu bestimmten Problemen ihren Antrag auch gegen den Willen des Kabinetts gestellt haben. Wenn sich hierdurch sichtbar erweist, daß sich der Bundeskanzler im Dezember als stärkerer Mann aufgespielt hat, als er in der Tat ist, so steht dies auf einem völlig anderen Blatt. Im Gegenteil: es kann sich nur als günstig erweisen, wenn er durch Mehrheiten dieses Hauses aus den Wolken der Illusionen rechtzeitig auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird. 3. Wir erwarten aber von der SPD, daß sie die von uns mehrfach vorgetragenen sachlichen Argumente genauso anerkennt wie wir die ihrigen. 4. Es liegt im Interesse der SPD-Fraktion, wenn ihr Vorsitzender nicht auf solch makabre Weise bei der CDU sich ein rotes Röckchen zu verdienen sucht. 5. Er setzt sich sonst nämlich der Gefahr des Verdachts aus, er bedauerte, daß eine Entscheidung im Sinne des Antrages seiner Freunde aus der SPD-Fraktion zustande gekommen ist. Ich glaube, er tut seinen Kollegen unrecht, wenn er sie mit solchen Spekulationen in den Verdacht bringt, daß sie den Antrag nur in Erwartung einer Niederlage gestellt hätten. 6. Wenn er diese Entscheidung bzw. die Art ihres Zustandekommens nicht billigen sollte, so wäre es von ihm überzeugender und redlicher gewesen, darzulegen, daß dieser Antrag nicht im Sinne der Koalitionsvereinbarungen bzw. nicht im Sinne der Führung der SPD-Fraktion liegt. Wer aber so wie er agiert, setzt seine eigenen Freunde der Gefahr des Verdachts aus, nur spekulativ gehandelt zu haben. 7. Der Kollege Schmidt hat von einem Abgeordneten-Antrag bzw. einem Minderheiten-Antrag aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion gesprochen. Formal mag er hiermit gegenüber dem Koalitionspartner, der CDU/CSU, recht haben. Tatsächlich jedoch stand bei der Abstimmung die SPD-Bundestagsfraktion nahezu geschlossen hinter dem Antrag. Wenn er diesen Eindruck gegenüber der CDU im Parlament verwischen will, so ist das seine Sache. Aber er soll dann die FDP aus dem Spiel lassen und nicht mit der Unterstellung sachfremder Motive und mit Mätzchen versuchen, sie in Koalitionsauseinandersetzungen hineinzuziehen. 8. Offensichtlich ist ihm entgangen, daß in einer Presseverlautbarung der SPD-Fraktion vom 14. Juni 5748 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 1967 im Zusammehang mit der Rechtfertigung des Verhaltens in dieser Abstimmung in Ziffer 3 ausdrücklich auf die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit Bezug genommen worden ist. Noch deutlicher kann ja nicht klargemacht werden, daß vermutlich nur unter Rücksichtnahme auf das Image des Herrn Bundeskanzlers der Abgeordneten-Antrag der SPD nicht als Fraktionsantrag der SPD eingebracht worden ist. Abschließend möchte ich feststellen, daß diejenigen sich irren, die glauben, die FDP werde aus Gefälligkeit gegenüber der einen oder anderen Fraktion Anträgen zustimmen oder sie ablehnen. Solche Spekulationen werden fehlgehen, wenn es sich dabei um solche handeln sollte. Wir werden auch in Zukunft die Anträge unterstützen bzw. ablehnen, die wir für richtig bzw. für falsch halten, egal, woher sie kommen. Anlage 33 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) zu Punkt 3 b der Tagesordnung. Die Gründe für den strukturellen Ausgabenüberhang in der Haushaltswirtschaft des Bundes, mit denen wir auch heute noch zu kämpfen haben, sind in diesem Hause wiederholt dargelegt worden. Bereits der Haushaltsausgleich 1966 konnte nur durch das seinerzeit verabschiedete Haushaltssicherungsgesetz erreicht werden. Obwohl die Einschränkungsmaßnahmen des Haushaltssicherungsgesetzes teilweise bis in das Rechnungsjahr 1967 fortwirken, war damit noch kein dauerhafter Spielraum für eine aktive Haushaltspolitik gewonnen. Für den Bundeshaushalt 1967 bestand vielmehr dieselbe Situation fort. Der Haushaltsausgleich für dieses Jahr wurde außerdem wesentlich dadurch erschwert, daß der strukturelle Ausgabenüberhang mit einer konjunkturell bedingten Verringerung der Einnahmeerwartungen in einem bisher nicht bekannten Umfange kumuliert. Diese Schwierigkeiten waren der Grund dafür, daß der Bundeshaushalt 1967 von einer Vielzahl von Gesetzen begleitet wird. Die schnelle Aufeinanderfolge der Ereignisse, und die jeweils ergriffenen Gegenmaßnahmen haben seit der Einbringung des ersten Entwurfes des Bundeshaushalts zu einer verwirrenden Unübersichtlichkeit geführt. Der erste Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 1967 vom 29. September 1966 war begleitet vom Finanzplanungsgesetz und Steueränderungsgesetz, die durch der Herabsetzung gesetzlich festgelegter Ausgaben und durch steuerliche Maßnahmen den Haushaltsausgleich ermöglichen sollten. Dieser erste Entwurf mußte bereits auf Grund des Abschlusses der Devisenverhandlungen mit den USA sowie auf Grund des bei der Steuerschätzung im Oktober 1966 sichtbar geworden Konjunkturabschwungs durch den Ergänzungshaushalt im November 1966 korrigiert werden. Die sich danach weiter verschlechternde konjunkturelle Entwicklung zwang zu einer noch größeren Zurücknahme der Steuererwartungen. Eine zusätzliche Einnahmeminderung ergab sich ferner aus der Vereinbarung mit den Ländern über die Herabsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Schließlich war insbesondere im Sozialbereich ein Mehrbedarf zu berücksichtigen. Die daraus resultierende Deckungslücke von rund 3,7 Milliarden DM war Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 19. Januar 1967. Sie wurde mit konventionellen Mitteln — d. h. durch Ausgabekürzungen und Einnahmeverbesserungen — geschlossen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen sind im Januar initiativ von den Fraktionen der Regierungskoalition übernommen und inzwischen verwirklicht worden. Die Vorstellungen der Bundesregierung über Ausgleichsmaßnahmen auf der Ausgabenseite sind vom Haushaltsausschuß im Zuge der Beratungen in den Entwurf des Bundeshaushalts eingearbeitet worden. Bereits im Januar dieses Jahres bestand Klarheit darüber, daß mit dem Ausgleich der Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM noch kein Ausgleich für weitere Steuerausfälle gefunden war, die sich durch das Absinken der Steuereinnahmen im Basisjahr 1966 sowie durch eine anhaltende Konjunkturschwäche im Jahre 1967 ergeben. In Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbank hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, diese Einnahmeverminderungen durch vermehrte Kreditaufnahmen zu kompensieren. Eine weitere Veränderung hat der Entwurf des Bundeshaushalts schließlich durch den Investitionshaushalt mit 2,5 Milliarden DM erfahren. Das Ergebnis all der genannten Einzelmaßnahmen ist in dem vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 1967 zusammengefaßt. Dieser Haushaltsplan bringt — das muß in aller Offenheit gesagt werden — noch keine grundsätzliche Bereinigung der langfristigen strukturellen Probleme in der Ausgabenwirtschaft des Bundes. Die Opfer, die durch die Ausgleichsmaßnahmen von allen Teilen unserer Bevölkerung erwartet werden, müssen als Preis für die Stabilisierung hingenommen werden. Dieser Haushalt steht ganz im Zeichen der Konjunkturbelebung. Das wird deutlich durch das Haushaltsvolumen von 77 Milliarden DM, das bereits für sich genommen expansiv wirkt. Das wird aber noch mehr unterstrichen durch den in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Anstieg des außerordentlichen Haushalts auf rund 8 Milliarden DM. Diese hohe Kreditaufnahme geht in erster Linie darauf zurück, daß sowohl der zusätzliche Investitionshaushalt von 2,5 Milliarden DM als auch die konjunkturell bedingten Steuerausfälle in Höhe von rund 3,7 Milliarden DM über Kreditmittel finanziert werden. Die Finanzierung durch Kredite hat sich in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation als unabweisbar notwendig erwiesen. Dieses Haus hat bereits mit der Verabschiedung des Kreditfinanzie- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5749 rungsgesetzes unterstrichen, daß es bereit ist, die antizyklischen Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen. Dazu gehört neben den zusätzlichen Investitionsmaßnahmen ebenso ein kreditärer Ausgleich der konjunkturell bedingten Steuerausfälle, die in ihrer Höhe durch die Steuerschätzung vom 25. April dieses Jahres erkennbar geworden sind. Es ist sicher kein leichter Entschluß, einer so hohen Verschuldung zuzustimmen. Es hieße jedoch, die Wirkungen der im Investitionshaushalt enthaltenen zusätzlichen konjunkturbelebenden Maßnahmen zunichte machen, wollte man den Ausgleich für die konjunkturell bedingten Steuerausfälle von 3,7 Milliarden DM auf konventionelle Weise suchen. Weitere Ausgabekürzungen über die bereits im Finanzierungsgesetz getroffenen Maßnahmen hinaus erscheinen gegenwärtig nicht vertretbar, da sie zu einer weiteren Verringerung der Nachfrage führen würden. Auch Steuererhöhungen können wir uns jetzt nicht leisten, da hierdurch sowohl eine Nachfrageverringerung als auch eine Verminderung der Investitionsneigung der privaten Wirtschaft verursacht würde. So hoch das Kreditvolumen von 8,1 Milliarden DM auch ist, so braucht es uns doch nicht bedrohlich zu erscheinen. Der Anstieg der Gesamtverschuldung des Bundes hält sich auch mit der für 1967 vorgesehenen Kreditaufnahme durchaus im Rahmen des Vertretbaren. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Deutschen Bundesbank in ihrem Bericht für den Monat April verweisen. Mehr Sorgen muß es allerdings bereiten, daß der Bund gezwungen ist, diese Kreditmittel überwiegend auf dem kurz- und mittelfristigen Geldmarkt aufzunehmen. Selbst bei optimistischer Betrachtung wird man davon ausgehen müssen, daß der Kapitalmarkt nur einen sehr geringen Betrag — vielleicht 1 bis 1,5 Milliarden DM — hergeben wird, wenn nicht private Anleihwünsche in unvertretbarer Weise zurückgedrängt werden sollen. Die kurzfristige Verschuldung des Bundes zwingt dann aber dazu, bereits in den Jahren ab 1969 hohe Tilgungsverpflichtungen abzudecken. Ich möchte deswegen an die Bundesregierung die Bitte richten, bei der Kreditaufnahme dafür Sorge zu tragen, daß sich die Tilgungsverpflichtungen auf die nächsten Jahre einigermaßen gleichmäßig verteilen, damit wir nicht bereits im Jahre 1969 von einer massierten Rückzahlungspflicht erdrückt werden. Selbst wenn man sich in der gegenwärtigen Situation mit der vorgesehenen hohen Kreditaufnahme einverstanden erklärt, so muß doch ganz deutlich klargestellt werden, daß mit den rund 8 Milliarden DM auch die Grenze dessen erreicht ist, was vom Bund übernommen werden kann. Eine Analyse der Ausgabenstruktur des Bundes ergibt überdies, daß der Bundeshaushalt kaum noch Ausgaben enthält, die sich für eine Finanzierung durch Kreditmittel eignen. Mit dem Kreditplafond von 8 Milliarden DM sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt praktisch erschöpft. Die vorgesehenen konjunkturellen Maßnahmen des Bundes werden sicherlich ihre Wirkungen zeigen. Es ist aber notwendig, daß das Vorgehen des Bundes auch von Ländern und Gemeinden unterstützt wird. Der Haushaltsausschuß hat im jetzt vorliegenden Entwurf des Haushaltsgesetzes einer Bestimmung zugestimmt, durch die die Ermächtigung zur Aufnahme von Betriebsmittelkrediten auf 7 Milliarden DM erhöht wird. Die Erhöhung des Betriebsmittelkredits soll der angespannten Liquiditätslage des Bundes Rechnung tragen. Es sei daran erinnert, daß der bisherige Betriebsmittelkreditplafonds von 4,5 Milliarden DM im Jahre 1958 festgesetzt worden ist. Bei dem damaligen Haushaltsvolumen von 38,7 Milliarden DM war diese Grenze durchaus ausreichend. Überdies wird die Liquiditätslage des Bundes im jetzigen Zeitpunkt dadurch erschwert, daß auf dem Kreditkonto sozusagen als Bodensatz noch das Haushaltsdefizit des Jahres 1965 mit rund 500 Millionen DM und das Defizit des Jahres 1966 mit rund 1 Milliarde DM mitgeführt werden muß. Da die Steuereinnahmen des Bundes in den ersten Monaten des Jahres 1967 hinter den Einnahmeerwartungen zurückgeblieben sind, war es bisher nicht möglich, das Defizit des Jahres 1965 auch nur teilweise auszugleichen. Das Defizit des Jahres 1966 wird ohnedies erst im Rechnungsjahr 1968 ausgeglichen werden. Auf Grund des stockenden Flusses der Steuereinnahmen und auf Grund der kassenmäßigen Belastung durch die Defizite der Vorjahre war der Bund in den ersten Monaten dieses Jahres gezwungen, die Betriebsmittel sorgfältig zu bewirtschaften, um liquide zu bleiben. Die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsmittelkredits soll die Schwankungen in der Kassenlage des Bundes ausgleichen, die durch die periodischen Steuereingänge und die Kreditaufnahmen verursacht werden. Um alle Zweifel auszuräumen, mache ich darauf aufmerksam, daß mit der Erhöhung des Betriebsmittelkredits dem Bund keine zusätzlichen Dekkungsmittel zugeführt werden. Insbesondere muß dem hier und da aufgetauchten Verdacht begegnet werden, daß durch die Erhöhung des Betriebsmittelkredits quasi durch die Hintertür die Finanzierung eines zweiten Eventualhaushalts sichergestellt werden sollte. Die Aufnahme eines Betriebsmittelkredits stellt keine Kreditaufnahme zu Deckungszwecken dar. Diese Maßnahme soll dem Bund lediglich flüssige Kassenmittel in ausreichendem Maße verschaffen, damit er in die Lage versetzt wird, die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben zeitgerecht und nötigenfalls unter konjunkturellen Gesichtspunkten verstärkt zu leisten. Gerade die Situation Anfang dieses Jahres macht deutlich, welche unheilvollen Folgen es haben kann, wenn Ausgaben mit Rücksicht auf die Kassenlage zurückgestellt werden müssen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsmittelkredits ist daher sachgerecht und notwendig. In dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 1967 sind die Vorstellungen der Bundes- 5750 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 regierung, die sie am 19. Januar 1967 zum Haushaltsausgleich entwickelt hat, im wesentlichen berücksichtigt. Dieser Haushalt enthält Ansätze zu einer Umstrukturierung der Bundesausgaben. Die in diesem Jahr einmalig verstärkte Investitionstätigkeit darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dem eigentlichen Kernhaushalt die Probleme noch nicht auf Dauer gelöst worden sind. Die Aufgabe dieses Haushalts wird es sein, für 1967 eine Regelung zu finden, die der Bundesregierung Zeit gibt, ihre Vorstellungen für die Jahre ab 1968 zu erarbeiten. Der Bundeshaushalt 1967 kann daher nur als Vorstufe für die endgültige Lösung der grundsätzlichen Haushaltsprobleme des Bundes angesehen werden. Die Bundesregierung hat es in der Regierungserklärung als ihre vordringlichste Aufgabe bezeichnet, eine dauerhafte Sanierung der Bundesfinanzen zu erreichen. Wir vertrauen darauf, daß die Bundesregierung ihr in der Regierungserklärung gegebenes Wort bald einlöst und diesem Hause ein Gesamtprogramm vorlegt, das die finanziellen Probleme des Bundes in einen mehrjährigen Rahmen stellt und die Gewichte so verschiebt, daß wieder ein echter finanzieller Spielraum für politische Entscheidungen gewonnen wird. Insbesondere bei der Behandlung des Bundeshaushalts 1967 wird deutlich, wie begrenzt die Möglichkeiten in der Haushaltswirtschaft des Bundes sind. Wir erwarten deshalb die Vorschläge der Bundesregierung für eine mittelfristige Finanzplanung. Wir werden diese Vorschläge auf ihre Sachgerechtigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen. Ich kann aber schon heute für meine Fraktion erklären, daß wir bereit sein werden, auch einschneidende Maßnahmen zu verwirklichen, wenn sie dem langfristigen Ziel einer nachhaltigen Gesundung der Bundesfinanzen dienen. Anlage 34 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) zu Punkt 3, b der Tagesordnung. Die Vorlage eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern hat sich gerade in der letzten Zeit als dringend notwendig erwiesen. Es liegen nunmehr nicht nur die Erfahrungen der ersten Rückkehrer nach ihrer Dienstzeit in Enwicklungsländern vor, sondern die allgemeine Lage in der Bundesrepublik Deutschland hat uns deutlich gemacht, daß wir gerade auf die Tätigkeit und die Hilfe von deutschen Menschen in Entwicklungsländern besonderen Wert legen müssen, und zwar im gleichen Maße wie auf den Einsatz von Kapitalhilfe. Freiwillige erfüllen mit dem Dienst in Entwicklungsländern einen sozialpolitischen Auftrag, nämlich durch beispielgebende Berufsausübung bei den Menschen in Entwicklungsländern Kräfte und Fähigkeiten zur Selbstentfaltung zu wecken und sie mit neuen Lebensformen vertraut zu machen. Sie geben damit den entscheidenden Anstoß zur Selbsthilfe in Entwicklungsländern. Für den Freiwilligen selbst bietet die Aufgabe in Übersee die Möglichkeit, sich in schwierigen Situationen beruflich und persönlich zu bewähren und sich Anforderungen gewachsen zu zeigen, die den ganzen Menschen fordern. Sie können sich von Vorstellungen und Vorurteilen im Inland lösen und erwerben gründliche Kenntnisse in einem Entwicklungsland verbunden mit dem Kennenlernen fremder Kultur und fremder Sprachen. Auf diese Weise sammeln Freiwillige Erfahrungen und erlangen Kenntnisse, die sie für Aufgaben qualifizieren, für die es in Deutschland bisher nur wenige Vorbereitungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise in der Zusammenarbeit mit sehr verschiedenartigen Kräften. Dies führt zur Bereicherung für die Freiwilligen selbst und für unsere Gesellschaft. Bisher haben von den Industrieländern, die Freiwillige nach Übersee entsenden, die USA und Belgien ein vergleichbares Gesetz erlassen. Andere Länder, zum Beispiel Großbritannien und Frankreich, können auf bestehende Regelungen für ihre zahlreichen in Übersee tätigen Bürger zurückgreifen. Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee" e. V., in dem sich die Organisationen zusammengeschlossen haben, die Freiwillige in Entwicklungsländer entsenden, hat auf Grund seiner vielseitigen Erfahrungen auf die Notwendigkeit für die Schaffung eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern bereits vor zwei Jahren hingewiesen und hierzu begründete Vorschläge erarbeitet, die den Fraktionen dieses Hauses bekannt sind. Bald sind es über 2000 deutsche Freiwillige, die in Entwicklungsländern Dienst tun. Sie sind ein Teil der rund 20 000 Freiwilligen, die von 15 Industrieländern in Entwicklungsländer entsandt sind. Als Trägerorganisationen sind neben dem Deutschen Entwicklungsdienst besonders die den beiden Kirchen nahestehenden Dienste, die „Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe" und „Dienste in Übersee" zu nennen. Die Arbeit deutscher Freiwilliger und ihr Erfolg in der Welt ist in diesem Hause mehrfach gewürdigt worden und war ebenso Gegenstand von Erklärungen der Vertreter von Bundesregierung und Landesregierungen. Für diesen Dienst in Entwicklungsländern sind angemessene Voraussetzungen seitens der Bundesregierung noch nicht in vollem Umfange geschaffen worden. Als Grundsatz für die Entsendung von Freiwilligen soll gelten, daß sie in ihrer sozialen Sicherung einem vergleichbaren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis im Inland gleichgestellt und gegen die besonderen Risiken eines Dienstes in Entwicklungsländern zusätzlich geschützt sind. Dies ist nach geltendem Recht nicht der Fall. Es bedarf daher gesetzlicher Bestimmungen, die für die Freiwilligen ausreichende soziale Sicherung während des Dienstes in Entwicklungsländern und für deren berufliche Wiedereingliederung gewährleisten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5751 Besonders wichtig sind versorgungsrechtliche Regelungen für die Fälle, in denen Freiwillige aus Entwicklungsländern mit Krankheits- oder Unfallfolgen zurückkehren, die auf Verhältnisse zurückzuführen sind, die dem Entwicklungsland eigentümlich sind oder für die Freiwilligen eine besondere Gefahr darstellen, ohne daß es sich hierbei um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt. Außerdem fehlen bisher ausreichende Regelungen für die steuerliche Behandlung der Leistungen an Freiwillige und die Ausübung des Wahlrechts. In dem Gesetz müssen auch Maßnahmen vorgesehen werden, die der Wiedereingliederung der Freiwilligen nach ihrer Rückkehr dienen. Es hat sich herausgestellt, daß viele von ihnen eine weitere Ausbildung wünschen, um damit ihre Erfahrungen besser verwerten zu können. Es muß sichergestellt werden, daß der Dienst von Freiwilligen in Entwicklungsländern keine Benachteiligung gegenüber einem vergleichbaren Dienst im Inland zur Folge hat. In diesem Zusammenhang ist auch die Anerkennung des Überseedienstes als Dienst- und Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst sowie dessen Anrechnung auf berufliche Ausbildungs- und Vorbereitungszeiten zu nennen. Als weiterer Punkt sollte in diesem Gesetz eine Regelung enthalten sein, nach der die Freiwilligen privater Organisationen denen des Deutschen Entwicklungsdienstes in :den gewährten Leistungen möglichst gleichgestellt werden. Dabei kommt der Abgrenzung des Personenkreises, der unter die Bestimmung eines solchen Gesetzes fallen soll, besondere Bedeutung zu. Es soll hiermit zum Ausdruck kommen, daß der Freiwillige Dienst in Entwicklungsländern eine eigene Form der Technischen Hilfe darstellt. Den Freiwilligen kennzeichnen Motiv und Einstellung zum Dienst in Entwicklungsländern sowie seine Bereitschaft zu bescheidener Lebensführung. Er hebt sich damit aus dem Kreis der Personen heraus, die heute Aufgaben in Übersee erfüllen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung ersucht werden, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1967 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern vorzulegen, der die Punkte enthält, deren gesetzliche Regelung für diesen auch von der Bundesregierung veranlaßten oder geförderten Dienst vordringlich ist. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich bin der Meinung, daß dies Sache eines jeden einzelnen Mitglieds des Untersuchungsausschusses ist, daß es Sache aller Mitglieder ist, die sich an diesem Problem beteiligen. Auf der anderen Seite gibt es aber doch keinen Blick daran vorbei, lieber Herr Moersch, daß ihr den Untersuchungsausschuß wolltet, daß ihr zunächst darüber geklagt habt, ihr mit 50 Mann könntet ihn allein nicht einsetzen, und daß dann die CDU/CSU- und SPD-Fraktion euch gemeinsam geholfen haben, den Ausschuß überhaupt zustande zu bringen. Das muß man ja bei dieser Gelegenheit wohl auch sagen dürfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es waren eure Initiativen, und wir haben euch geholfen, das zu verwirklichen, was nun hoffentlich bald kommt.
    Wir möchten die Gelegenheit benutzen, den außenpolitischen Akzenten, die der Bundeskanzler in bezug auf die Zusammenarbeit mit Amerika und mit Frankreich gesetzt hat, ausdrücklich zuzustimmen. Wir sind natürlich — das bedarf heute morgen keiner großen Unterstreichung — mit den Entwicklungen unserer Deutschlandpolitik hier in Bonn sehr einverstanden. Wir sind sehr einverstanden, wenn Herr Kiesinger klarmacht, daß unsere Politik ja nicht darauf hinausläuft, irgend jemanden von seinen Freunden in Osteuropa zu isolieren, auch nicht darauf hinauslaufen kann und darf, etwa jemanden, der mit der Sowjetunion eng verbunden ist, von ihr zu lösen. Vielmehr gehen wir davon aus, daß Entspannung in Europa nur möglich ist, wenn sich alle sicher fühlen, und zum Sicher-Fühlen gehört für viele von denen drüben im östlichen Bereich Europas eben die enge Verbindung zur sowjetischen Großmacht.
    Eine Bemerkung in diesem Zusammenhang zur Nahost-Krise. Ich glaube, daß wir im Laufe des Sommers nicht nur viele Kommentare in den Zeitungen und Zeitschriften lesen werden, sondern daß wir uns im Laufe des Sommers und des Herbstes auch noch unseren eigenen Kopf zerbrechen müssen über die bisher schon zu ziehenden gedanklichen Konsequenzen aus dem Ablauf dieser Krise. Ich sage: bisher schon zu ziehenden; die Krise ist ja noch nicht zu Ende. Das kann immer noch ein sehr heißer Sommer werden.
    Aber schon jetzt ist doch zu fragen, ob denn die Zusammenarbeit der Verbündeten innerhalb des Bündnisses, dem wir angehören, täglich und richtig funktioniert hat. Es bleibt die Frage zu stellen, wie eigentlich wir z. B. in Zukunft die Rolle der Vereinten Nationen einzuschätzen haben. Es bleibt die Frage zu stellen, wie eigentlich die Rolle der beiden Bündnisvormächte im Osten und im Westen wirklich beschaffen ist, wie weit ihr Einfluß bei der Bewältigung von Krisen reicht und wie weit man sich auf dieses bipolare System verlassen kann. Alles das ist sehr viel Stoff zum Nachdenken und für vielerlei tiefgreifende Analyse. Es- betrifft auch uns. Es betrifft auch die Bundesrepublik Deutschland und unsere Sicherheit.
    Es liegt mir am Herzen, in diesem Zusammenhang auf einen Antrag aufmerksam zu machen, den die CDU/CSU-Fraktion und die sozialdemokratische Fraktion heute gemeinsam einbringen. Es gibt im Nahen Osten im Augenblick außerordentlich viel Elend, Flüchtlingselend. Wir meinen, daß unabhängig von unserer politischen Nichteinmischung und unabhängig von unserer moralischen Bewertung der Vorgänge, die vor ein paar Wochen auf diesen Feldzug, auf diesen Krieg hingeführt haben, wir, die Bundesrepublik Deutschland, unser Volk Erhebliches dazu beitragen sollte, dieses Flüchtlingselend zu mildern, nicht nur mit Geld, auch mit Sachleistungen. Ich denke, unsere Flugzeuge sollten dazu beitragen, daß das, was da in der Wüste gebraucht wird, auch so schnell wie möglich in den Nahen Osten geflogen wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist sicherlich im jordanischen Teil am schlimmsten. Aber auch in einigen anderen ist es schlimm.
    Ich möchte auf einen Punkt eingehen dürfen, den Herr Barzel am Schluß berührt hat. Herr Barzel hat von den Studenten gesprochen und von der Gefahr des Auseinanderlebens. Wir haben in Deutschland lange Jahre eine gewisse Ruhe der Selbstzufriedenheit gehabt, die vielleicht auch jüngere Menschen über Gebühr ergriffen hatte. Das beruhte auf dem gemeinsam geschaffenen höheren Lebensstandard und auf dem Wiederaufgenommensein in die Gemeinschaft der Völker.
    Dazu eine Fußnote Es ist nicht unbedingt notwendig, daß wir unsere Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Völker dadurch dokumentieren, daß wir in Bonn bei der Anwesenheit fremder Staatsoberhäupter oder in anderen deutschen Städten so tun, wie wir uns vorstellen, daß eine Supermacht es tun müßte.

    (Beifall bei der SPD.)




    Schmidt (Hamburg)

    Das ist nicht nötig. Wir brauchen auch nicht auf den Betonpisten von Flugplätzen keine Lorbeerbäume aufzupflanzen, wenn jemand zu Besuch kommt. Auch das ist nicht nötig. Da ist vielerlei geschehen, was überflüssig ist. Alles das zusammen hat eine gewisse Atmosphäre der Selbstzufriedenheit erzeugt; lassen Sie die Fußnote jetzt beiseite.
    Inzwischen sind manche Teile der Bevölkerung aufgewacht. Das gilt für viele Arbeitnehmer, nicht nur für Arbeiter in den strukturell betroffenen Bereichen wie Kohle, Stahl oder Automobilindustrie. Das gilt auch für Angestellte, die sich durch die Nichtwiederbesetzung von freiwerdenden Stellen heute in die Notwendigkeit der Umsetzung, der Versetzung innerhalb ihrer Betriebe gesetzt sehen. Es gibt allerhand Unruhe überall unter den Arbeitnehmern in Deutschland, Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, Angst vor der Einsparung tariflich nicht gesicherter Leistungen, und es gibt eine erhebliche Unruhe bei einem Teil der jungen Generation, der aus der Erkenntnis, daß weder die Zeit noch die NATO die Wiedervereinigung herbeigeführt noch uns ihr angenähert haben, in die Gefahr von Kurzschlüssen und von Hinwendungen zum Radikalimus gebracht wird, die älteren mehr nach rechts, die jüngeren, wie in Berlin, mehr nach links.
    Wir müssen aufpassen, daß die Große Koalition draußen im Lande nicht einerseits dem deutschen Kleinbürger Nahrung gibt für neue Selbstzufriedenheiten

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    und nicht andererseits damit demjenigen, der gegen den deutschen Kleinbürger opponiert, Anlaß gibt zu einer letztlich ohne Ziel zu artikulierenden Protesthaltung. Hier haben wir aufzupassen. Wir sind in der Gefahr — und diese Gefahr müssen wir sehen —, zu solchen Haltungen beizutragen. Ich meine, daß die Unruhe an den deutschen Universitäten nicht etwa nur auf der Aufwiegelung durch einzelne extreme Gruppen beruht und nicht etwa nur durch die allerdings exorbitanten Absperrungsmaßnahmen beim Besuch eines ausländischen Staatsoberhaupts provoziert ist — ob es sich nun um die Maßnahmen handelt, die ein FDP-Innenminister in Nordrhein-Westfalen oder ein SPD-Innensenator in Berlin oder ein CSU-Innenminister in München veranlaßt hat. Ich nenne sie alle drei, damit niemand glaubt, er könne sich aus dieser Verantwortung herausdrücken.

    (Abg. Mattick: Hamburg haben Sie vergessen;)

    Der Vorwurf ist mit Recht an alle diese Adressen zu richten.
    Aber ich meine, auch das ist eigentlich noch nicht der Kern der Provokation bei den jungen Leuten. Die Ursache liegt viel tiefer. Es ist ganz offensichtlich so, daß ein Teil unserer akademischen Jugend, und nicht nur der akademischen Jugend, von Unzufriedenheit und zum Teil von Verzweiflung über die Selbstzufriedenheit des deutschen Kleinbürgers ergriffen ist. Deswegen haben zwar die jungen Leute mit dem, was sie kritisieren, und mit dem, was sie angreifen, nicht immer recht. Sie haben insbesondere nicht immer recht mit den Mitteln, die sie benutzen. Ich möchte hier aber ein Wort eines meiner Berliner Parteifreunde benutzen und sagen: Eine Gesellschaft, die mit einem nicht unbedeutenden Teil der heranwachsenden Generation in solchem Spannungsverhältnis lebt wie wir heute, hat Grund zur kritischen Untersuchung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und aller möglichen Ursachen.
    Ich sagte vorhin in der Auseinandersetzung mit der FDP, es gebe ja so etwas wie die Selbstzufriedenheit der Negation. Manche Leute sind ganz zufrieden, wenn sie zu allem immer bloß nein sagen können. Damit meine ich nicht so sehr die FDP hier im Hause, sondern viele Menschen draußen im Lande. Es gibt ja auch im Lande Menschen, die meinen, Opposition sei dazu da, nein zu sagen. Wir haben schon früher gelernt, daß das falsch ist. Sie werden es auch lernen, meine Herren auf der Rechten. Opposition ist nicht dazu da, immer nur nein zu sagen. Wenn jemand das so auffaßt, sieht er seine Rolle zum Ganzen falsch.
    Opposition hat die Aufgabe, Alternativen zu bieten, und manches, was wir von draußen hören, verzichtet darauf, Alternativen bieten zu wollen. Es ist beinahe schon so: Wenn in bestimmten Kreisen ein Stichwort wie „Notstand" fällt, rasten die ein und schalten innerlich. auf „buh". Wenn irgendwo das Stichwort „Wahlrechtsreform" fällt, rasten sie ein und machen auf „buh". Herr Kiesinger hat ja recht. Das Thema ist genauso aktuell wie damals, als die Große Koalition gegründet wurde. Unsere Haltung dazu ist genau dieselbe wie damals, als sie begründet wurde, Herr Bundeskanzler. Und es gibt andere, die, wenn sie das Stichwort „soziale Symmetrie" hören, einrasten und dann bloß noch in Opposition, in negativer Grundattitüde machen.
    Ich glaube, eine der großen Wirkungen eines Mannes wie Kennedy hat darauf beruht, daß er die Fähigkeit hatte, dieses Unbehagen an den Zuständen der Gesellschaft, dieses Nichtbefriedigtsein, die Verzweiflung über die Selbstzufriedenheit umzuprägen in ein Engagement für ideelle Ziele. Ich glaube, das haben wir auch nötig. So wichtig wir die Finanzdinge nehmen, so wichtig wir die Rentenversicherung nehmen, so wichtig wir die konjunkturelle Lage nehmen, in der wir uns befinden, so wichtig müssen wir auch nehmen — ob es uns paßt oder nicht —, daß wir über den täglichen Pragmatismus hinaus der jungen Generation in Deutschland auch die Ziele da oben zeigen müssen, wo wir im Grundsätzlichen hin wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Und da gibt es sicherlich dann auch, was diese Ziele angeht, Auseinandersetzungen. Aber im Grunde ist Unruhe etwas Gesundes. Das war ja doch in einer kleinbürgerlichen Ara, wo jemand gemeint hat, Ruhe sei die erste Bürgerpflicht. Unruhe und geistige Auseinandersetzung sind etwas Gesundes.
    Niemand wird am Ende dieser Haushaltsberatung sagen können, hier habe keine Unruhe geherrscht, in diesem Hause habe es nur farblose Diskussionen gegeben. Niemand wird sagen können, es habe den



    Schmidt (Hamburg)

    Abstimmungen ein echtes Spannungselement gefehlt. Ich habe nur zu unterstützen, was Herr Barzel gesagt hat: Alle diese Prognosen, daß hier Friedhofsruhe eintreten würde, und da hat er ein wunderschönes Bild gehabt. Herr Barzel, was war das mit der heiligen Kuh, und die wurde avanciert? Ich habe es jetzt vergessen. Ein wunderschönes Bild haben Sie gehabt.

    (Abg. Dr. Barzel: Der Proportius sollte zur heiligen Kuh avancieren!)

    — Der Proporz sollte zur heiligen Kuh avancieren.

    (Abg. Dr. Barzel: Proportius! Der Komparativ der Nuance ist hier im Proportius zu sehen!)

    Ich meine, er hat doch recht, es ist alles nicht wahr. Es ist alles nicht eingetreten. Dieses Parlament ist heute lebendig, bilde ich mir ein, wenn man genau zuhört. Das muß man allerdings; man muß heute viel mehr auf die Nuancen achten als früher. Man muß auf .die Nuance achten, wenn Herr Kiesinger hier steht und teils zu seiner Fraktion gewendet spricht, teils zu unserer Fraktion und teils zur FDP gewendet spricht. Man muß auf die Nuance achten, wenn Herr Barzel zu unserer Fraktion spricht; und Herr Barzel muß auf die Nuance achten, wenn wir zu seiner Fraktion sprechen. Es ist wirklich interessant geworden in diesem Haus.

    (Heiterkeit.)

    Es geht eben mit anderen Methoden als mit denen der frühen 50er Jahre, zu denen Sie gewiß nicht zurückkehren wollen, so hoffe ich, Herr Dorn. Es sind andere Stilmittel, andere Ausdrucksformen; aber daß hier keine geistige und etwa auch keine politische Spannung knisterte, das soll sich bitte keiner einbilden. Jedenfalls kenne ich einige Personen der mir verbündeten anderen Fraktion sehr genau, in denen in den letzten Tagen einige Spannung geknistert hat. Bei uns übrigens auch. Und wir unterschätzen das nicht.
    Wir glauben auf der anderen Seite, daß ein gewisses Maß an Spannung auch bleiben muß. Die beiden Fraktionen haben ja nicht vereinbart, ihre eigenen Programme, ihre eigenen Grundsätze aufzugeben. Sie haben vereinbart, bestimmte Dinge gemeinsam zu tun; und die Minister und der Kanzler sind in der schwierigen Lage, nun immer die richtige Mitte ausfindig zu machen. Manchmal finden sie sie nicht. Manchmal haben wir sie untereinander gefunden, und die waren dann nicht ganz froh. Es gibt auch auf der Regierungsbank Leute, die meinen, die Regierung sei zum Regieren da, und das Parlament sei im wesentlichen dazu da, zu akklamieren. Also das ist auch nicht ganz richtig.

    (Zuruf des Bundeskanzlers Dr. h. c. Kiesinger.)

    — Ich habe Sie nicht gemeint, Herr Bundeskanzler. Ich will aber auch nicht sagen, ich hätte nur die zweite Reihe auf der Regierungsbank gemeint.

    (Heiterkeit.)

    Wir werden uns im Laufe der Zeit schon zusammenraufen. All die Unkenrufe von vor einem halben Jahr sind widerlegt. Wer sich auf der anderen Seite erhofft hatte, daß die alte Folge von Kabinettskrisen und Schwierigkeiten in der Regierung und was weiß ich sich wiederholen würde, der ist auch widerlegt. Wir hoffen, daß es so bleibt, und wir werden nach unseren Kräften dazu beitragen. Ich sage mit aller Offenheit — ich beziehe mich jetzt auf Herrn Barzels Worte —: Wir sehen auch einige Fehler, die wir im Laufe des letzten halben Jahres gemacht haben, ohne daß ich sie im Augenblick beziffern will, Herr Barzel. Ich nehme an, es gibt auch auf der anderen Seite des Hauses einige, die Fehler sehen, die wir im Laufe des letzten halben Jahres im Verhältnis zueinander gemacht haben. Aber wir lernen ja aus diesen Fehlern, und an unserer Entschlossenheit, das gemeinsam zu einem guten Ende zu führen, kann überhaupt nicht gezweifelt werden.
    Manches erscheint — das sage ich nach rechts außen — in solcher Lage populär, meine Damen und Herren, was im Grunde und im Endergebnis der Sache und dem Volk nicht zuträglich ist und was sich an den harten Kanten der Wirklichkeit stößt. Manchmal vergeht solche Popularität schnell. Auch darüber können wir aus vergangenen Jahrzehnten Lieder singen.

    (Abg. Dorn: Auch aus den letzten Monaten? — Zuruf von der CDU/CSU: Vor allem was die FDP anbelangt!)

    — Wir haben . in den letzten Monaten nicht auf Popularität gespielt, Herr Dorn, wir nicht!

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten in der Mitte.)

    Das war mehr in einer anderen Himmelsrichtung geschehen.

    (Zuruf von der FDP: Selbstlos!)

    Manchmal stößt man sich dann nachher an den Kanten der Wirklichkeit, und es bleiben im Endergebnis die Beulen nach, die man mühsam heilen muß und die viel Zeit kosten.
    Umgekehrt erscheint manches, was notwendig ist, auf den ersten Blick unpopulär, und derjenige, der das Notwendige tut und das Notwendige respektiert, der mag auch auf den ersten Blick nicht verstanden werden. Aber es bleibt ja nicht beim ersten Blick. Auch wenn Sie uns wünschen möchten, daß wir auf die Dauer unter dieser Großen Koalition litten! Ich sehe mit Vergnügen, wie Sie immer wieder auf uns hier anspielen und wie dann die CDU/ CSU liebenswürdigerweise hier in der Debatte unseren Part übernimmt, und wir sitzen da hören uns das an. Ich sehe das mit Vergnügen. Sie müssen sich auch überlegen, wo Sie es hintreiben wollen. Sie können sich mit dieser Taktik völlig an den Rand manövrieren. Sie haben auch noch nicht im zweiten Grad darüber nachgedacht, was Sie hier unter den drei Parteien anstellen. Aber das ist Ihre Sorge und nicht meine.
    Was uns angeht — diese Fraktion da drüben —, so glauben wir, derjenige, der mit mutiger Hand das Notwendige tut, das Notwendige nach draußen vertritt und klarmacht, warum es notwendig ist,



    Schmidt (Hamburg)

    sich dabei aber nicht von seinen Grundsätzen und Überzeugungen löst, sondern sich von ihnen leiten läßt, der kann auf die Dauer gar nichts anderes als Erfolg und Anerkennung erringen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Vorsitzende der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei hat das bemerkenswerte Wort ausgesprochen, daß auch für diese Zeit der Satz gelte: Unruhe ist des Bürgers erste Pflicht nach wie vor. Auch die Mitglieder der Regierung sind Bürger. Der Finanzminister ist ein Mitglied der Regierung, also möchte
    er einen Beitrag zur produktiven Unruhe leisten.

    (Heiterkeit und Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sprechen über die ganze Fülle der politischen Themen. Der besondere Anlaß ist nach klassischer parlamentarischer Weise der Haushalt 1967.
    Dieser Haushalt 1967 hat eine bemerkenswerte Vorgeschichte, und der Ablauf der Vorgeschichte ist ein Musterbeispiel für die gegenseitige Abhängigkeit von Wirtschafts- und Finanzpolitik. Eine große Entscheidung steht bevor, der Abschluß der dritten Lesung, die Verabschiedung dieses Haushalts 1967 durch den Deutschen Bundestag.
    Dieser Haushalt ist ohne Zweifel ein wichtiger Einschnitt in der Finanzgeschichte der Bundesrepublik. Er bedeutet noch nicht die große Wende, aber er ist ein Haushalt des Übergangs und der Weichenstellung. Es ist bewußt antizyklisch gehaltener Haushalt. Übergang zu neuen Methoden heißt die Forderung der Zeit und der Zukunft. Über die mittelfristige Finanzplanung wird noch in Stichworten zu reden sein. Ich habe am 1. Februar 1967 bei Einbringung des Ergänzungshaushalts die Umstände erläutert, warum wiederholte Änderungen des Haushaltsplans bis zu den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar 1967 erforderlich waren.
    Der Haushalt kann leider erst in der Mitte des Jahres verabschiedet werden. Deshalb war es geboten, die letzte Änderung, die sich auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 19. Januar 1967 ergab, unter Verzicht auf das Initiativrecht der Bundesregierung in der Form einzubringen, daß die Ausgleichsvorschläge mit Vorlage vom 22. Februar dem Haushaltsausschuß für das laufende Beratungsverfahren übergeben worden sind. Ich möchte nicht werten, aber positiv sagen, daß der Haushaltsausschuß bei der Bewältigung dieser Aufgabe diesmal vor einer ungewöhnlich schwierigen Aufgabe stand, wahrscheinlich vor einer schwierigeren als bei der Behandlung und Beratung vieler Haushaltspläne zuvor. Ich möchte deshalb auch den Mitgliedern des Haushaltsausschusses für das ungeheure Maß an Arbeit, für den großen Grad an Verantwortungsbewußtsein und für die Schnelligkeit, mit der die
    Arbeit geleistet worden ist, ein herzliches Wort des Dankes der Bundesregierung sagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Der Haushaltsausschuß hat die Vorschläge der Bundesregierung im wesentlichen übernommen. Wenn der Bundestag sich den Vorschlägen des Haushaltsausschusses anschließt, sind die konventionellen Maßnahmen zum Ausgleich des Haushalts 1967 — Ausgabenkürzung und Einnahmeverbesserung — verwirklicht. Der Finanzminister vertritt aus Loyalität und Überzeugung die Beschlüsse der Bundesregierung und ist deshalb auch der Meinung, daß die eine wesentliche Abweichung, die beabsichtigt ist, nicht unbedenklich ist.
    Es ist bei der Verabschiedung des Haushalts 1967 in der Fassung der Kabinettsbeschlüsse vom 19. Januar die Frage erhoben worden — ich habe sie in diesem Hohen Hause schon gestellt —: Warum nicht mehr Einsparungen, warum nicht mehr Einnahmeverbesserungen, das heißt praktisch, Steuererhöhungen? Ich habe die Gründe dafür schon mehrmals vor diesem Hohen Hause dargelegt. Nach der rasch wachsenden Flut der Ausgaben der letzten Jahre, nach einem zunehmenden Überhang der Ausgaben gegenüber den optimal zu erwartenden Einnahmen mußte hier mit außergewöhnlichen Mitteln — besonders außergewöhnlich angesichts der wirtschaftlichen Situation — gearbeitet werden. Der Grund, warum nicht schon jetzt mehr Einsparungen vorgenommen oder mehr Steuererhöhungen durchgesetzt worden sind, liegt ausschließlich darin, daß eine antizyklische Finanzpolitik in einem rezessiven Stadium der deutschen Wirtschaft, über dessen Beginn und Dauer sich manche, sogar Weise, grundlegend getäuscht hatten, nicht durch noch weitere Kürzung von Ausgaben oder durch drastische Erhöhung von Einnahmen den Circulus vitiosus einer kontraktiv kumulierenden Wirkung verstärken durfte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sowohl stärkere Einsparungen wie noch größere Einnahmeverbesserungen hätten in unterschiedlichem Maße, aber in der Gesamtwirkung gleichlaufend, in einer Verminderung der Kaufkraft, in einer Verminderung der Nachfrage, in einer Verminderung des Absatzes, in einer weiteren Verminderung der Produktion und einer abermaligen Verminderung der Bereitschaft zur Investition bestanden. Das kann man pauschal sowohl für stärkere Einsparungen wie für größere Einnahmeverbesserungen in diesem wirtschaftlichen Stadium mit absolutem Recht behaupten.
    Ich darf trotzdem sagen, daß vom August 1966 bis zu den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar 1967 bzw. jetzt zur Verabschiedung dieses Haushalts Deckungslücken von 10,5 Milliarden DM geschlossen worden sind. Das unterstreicht um so mehr, daß noch weitere Einsparungen oder noch größere Einnahmeerhöhungen, ich sage es noch einmal, angesichts der Zeichen der Zeit nicht zu vertreten gewesen wären.
    Von diesen 10,5 Milliarden DM sind 7,5 Milliarden DM durch Einsparung bzw. Nichterbringung von Barleistungen ausgeglichen worden, etwa 3 Milliar-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    den DM durch Einnahmeverbesserung, Erhöhung von Steuern oder Beseitigung von Steuervorteilen.
    Zu der Situation vom 19. Januar 1967 mit der Schließung von 10,5 Milliarden DM Deckungslücke kommen noch zusätzlich hinzu 3,8 Milliarden DM Steuermindereinnahmen gemäß Schätzung des Arbeitskreises Steuerschätzung — Bund, Länder, Institute — vom 25. April dieses Jahres, so daß sich die zu schließende Deckungslücke gegenüber August 1966 auf 14,3 Milliarden DM beläuft. Diese Mindereinnahmen konnten nur durch außergewöhnliche Maßnahmen, nämlich eine zusätzliche Ausweitung des außerordentlichen Haushalts, gedeckt werden.
    In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß gegenüber April 1966, als die Grundlagen für den Haushalt 1967 erstellt wurden, die Einnahmeschätzungen bis zum 25. April 1967, also innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten, reduziert werden mußten im Oktober um 1,1 Milliarden DM, im Januar um weitere 800 Millionen DM und im April um weitere 3,8 Milliarden DM.

    (Abg. Dr. Barzel: Hört! Hört!)

    Das ist innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten eine Rücknahme der Steuerschätzungen um 5,7 Milliarden DM. Das ist ein abermaliger drastischer Hinweis darauf, daß hier eine Interdependenz zwischen Wirtschafts- und Finanzpolitik besteht, der wir in der Gestaltung dieses Haushalts und der kommenden Haushalte in besonders verantwortungsbewußter und ernstester Weise Rechnung tragen müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    An dieser Stelle darf ich noch — zufällig ergibt es sich, daß es nicht auf dem Wege der Veröffentlichung, sondern auf dem Wege der Bekanntgabe gegenüber dem Hohen Hause geschehen kann — die letzten Ergebnisse der Steuereingänge 1967 bekanntgeben.
    Im Mai 1967 lagen die Steuereinnahmen des Bundes bei 4495 Millionen DM, das sind plus 3,4 % gegenüber Mai 1966, die Steuereinnahmen der Länder bei 2201 Millionen DM gleich plus 1,2 % gegenüber Mai 1966. Hier wirkt sich die Konjunkturempfindlichkeit der Einkommen- und Körperschaftsteuer in Umkehrung der Zahlen oder Relationen früherer Monate drastisch aus. Steuereinnahmen Bund und Länder zusammen im Mai 1967: 6696 Millionen DM, ein Plus von 2,7% gegenüber Mai 1966.
    Die Mehreinnahmen betrugen 'bei der Tabaksteuer 235 Millionen DM; das bedeutet gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres plus 81,1 %. Die absoluten Zahlen: Mai 1966 289,7 Millionen DM, Mai 1967 524,7 Millionen DM. Das ist ein Beweis, meine Damen und Herren von der FDP, wie wirksam und auch notwendig die Steuererhöhung auf diesem Gebiet gewesen ist:

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Einnahmen bei der Mineralölsteuer in absoluten
    Zahlen: Mai 1966 595 Millionen DM, Mai 1967
    729 Millionen DM, ein Mehr von 134 Millionen DM.
    Die Mindereinnahmen betrugen bei der Lohnsteuer, immer bezogen auf den gleichen Monat des Vorjahres, 65 Millionen DM, das sind minus 4,9 %. Hier wirken sich Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit nach wie vor aus.
    Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer: 3,1 Millionen DM, das sind minus 3,9 %. Das heißt, daß die angeblich am wenigsten konjunkturempfindliche Steuer, die Umsatzsteuer, im Mai 1967 gegenüber dem Mai 1966 eindeutig rückläufig war.
    Das heißt aber weiter, daß das trotzdem insgesamt bessere Ergebnis des Bundes nur durch die beiden am Ende des letzten Jahres beschlossenen Steuererhöhungen und Steuerverbesserungen erreicht werden konnte. Ich glaube, daß diese Zahlen mehr als alle rhetorische Argumentation die Richtigkeit der damals ergriffenen Maßnahmen nachhaltig und zwingend unter Beweis stellen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Vergleich der Steuereinnahmen Januar bis Mai 1967 gegenüber Januar bis Mai 1966: Bund minus 107 Millionen DM, gleich minus 0,4 %, Länder plus 353 Millionen DM, gleich plus 2,8 %. Bund und Länder zusammen werden wahrscheinlich ein Plus von 246 Millionen DM, gleich plus 0,7 v. H. in den ersten fünf Monaten, verglichen mit den ersten fünf Monaten des letzten Jahres, erreichen.
    Nun komme ich zu einer Schlußfolgerung. Im Haushaltsplan 1967, so, wie er Ihnen vorliegt, sind auch jetzt noch nach den Verlagerungen vom ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt an Steuern 64,5 Milliarden DM veranschlagt. Dieser Ansatz ist nur zu erreichen, wenn in den verbleibenden sieben Monaten des Jahres — Juni bis einschließlich Dezember — die Steuereinnahmen des Bundes gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,587 Milliarden DM — gleich plus 6,8 % — steigen. Auf diesen Grundlagen, die ich soeben genannt habe, beruht der Haushalt 1967.
    Bei den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar 1967 hatten wir nur einen Betrag von 1,28 Milliarden DM Kreditmittel — also einen relativ bescheidenen Umfang des außerordentlichen Haushalts — vorgesehen. Für alle weiteren Finanzierungsbedürfnisse — Investitionshaushalt in Höhe von 2,5 Milliarden DM, von denen bis zur Stunde 2,3 Milliarden DM in Aufträge umgesetzt sind, Eventualhaushalt, weiterer Steuerausfall, wie er sich schon durch die Steuerschätzung vom 25. April 1967 ergab, und nochmaliger Steuerausfall, wenn die vorher genannten Zahlen nicht erreicht werden — bedarf es der Kreditfinanzierung, d. h. einer engen Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundesbank, um über die Flaute hinweg- und durch die Engpässe dieses Jahres und vielleicht auch noch einiger Monate des nächsten Jahres hindurchzukommen.
    Den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar 1967 war eine geschätzte Steigerungsrate des nominellen Sozialprodukts von 5,1 % zugrunde gelegt worden. Diese 5,1 % waren nur eine rechnerische Größe, was ich in verschiedenen Ausschüssen des Bundestages mehrmals erklärt habe. Sie waren eine rechnerische Größe für den konventionellen Haushalts-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    ausgleich, eine rechnerische Größe, auf die sich Bundesregierung und. Bundesbank geeinigt hatten, um eine bestimmte Grenze festzulegen, innerhalb deren der Haushalt 1967 — einschließlich 1,28 Milliarden DM Kreditmittel — mit konventionellen Mitteln ausgeglichen werden sollte. Wir haben diese Zuwachsrate auch damals nicht erwartet. Ich mache hier nicht nachträglich aus der Not eine Tugend. Ich habe in parlamentarischen Kreisen meiner Fraktion und in Ausschüssen schon ab Januar gesagt, daß wir diese Zuwachsrate nicht erwarten, daß das aber die zwischen der Bundesbank und der Bundesregierung vereinbarte Grenze sei. Es bestand zwischen Bundesbank und Bundesregierung Übereinstimmung darüber, daß, soweit diese Grenze nicht erreicht wird, der weiter erforderliche Haushaltsausgleich mit nicht konventionellen Mitteln erfolgen sollte, nämlich auf dem Weg der Kreditfinanzierung durch Begebung kurz- und mittelfristiger Papiere. Dementsprechend sind Ausgaben von dem ordentlichen in den außerordentlichen Haushalt bei den Beratungen des Haushaltsausschusses im Zusammenhang mit den Steuerschätzungen vom 25. April in der Größenordnung von 4,3 Milliarden DM gegenüber den Kabinettsbeschlüssen vom 19. Januar verlagert worden. Die gleiche Finanzierungsmethode ist bei weiterem Rückgang von Steuereinnahmen gegenüber den Schätzungen vom 25. April 1967 zum Ausgleich von Kassendefiziten vorgesehen. Die obengenannten Zahlen weisen bereits darauf hin, daß mit großer Wahrscheinlichkeit davon wird Gebrauch gemacht werden müssen.
    Hier bin ich verpflichtet, einen Hinweis zu geben; ich kann ihn gar nicht deutlich genug machen. Die Voraussetzung für eine weitere wirksame Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundesbank, nämlich weitere Deckungslücken jenseits der Beschlüsse vom 19. Januar 1967 mit nichtkonventionellen Mitteln finanzieren zu können, hängt von der Einhaltung der Einsparungen und von Einnahmeverbesserungen ab, die in der Größenordnung von 10,5 Milliarden DM festgelegt worden sind. Das heißt — ich sage das auch an die Adresse der Opposition —, daß die Kombination von zwei Dritteln Einsparung oder Nichterbringung von Barleistungen und einem Drittel Einnahmevermehrung in einer Größenordnung der Kabinettsbeschlüsse vom 19. 1. 1967 das Äußerste war, was in harten Verhandlungen, die auch der Bundeswirtschaftsminister besonders mit der Bundesbank geführt hat, als Linie der Übereinkunft und als Grenze erzielt worden ist. Auf dieser Grundlage war die Bundesbank bereit, einer auf dem Wege der Konsolidierung befindlichen Bundesfinanzpolitik, die erste Ansätze und guten Willen zeigt, behilflich zu sein, die Schwierigkeiten der Jahre 1967 und 1968 zu überbrücken. Wären wir diesen Weg, auch den der Einnahmeverbesserungen nicht gegangen, wäre dieses erfreuliche Maß an Kooperation von Bundesregierung und Bundesbank, auf das die Bundesregierung noch mehr angewiesen ist als die Bundesbank, nicht möglich gewesen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Nun ein Wort zur Gesamtverschuldung des Bundes. Die gesamte Verschuldung des Bundes betrug am 31. Dezember 1966 einschließlich Schuldbuchforderungen etwa 36,5 Milliarden DM. Die weitere Bruttoverschuldung im Jahre 1967 beträgt 8,1 Milliarden DM. Die Nettoverschuldung ist um 1,7 Milliarden DM geringer. Also 8,1 Milliarden DM laut Haushaltsplan. Dazu kommen 1250 Millionen plus — ich kann die Bemerkung leider nicht unterdrükken - gemäß den Parlamentsbeschlüssen weitere 200 Millionen DM, d. h. 1450 Millionen Schuldbuchforderungen, die sowohl verzinst als auch getilgt werden müssen. Dazu kommen 425 Millionen DM Öffa-Kredite und 500 Millionen DM Bundesbahnanleihe und 300 Millionen DM Postanleihe. Anleiheschuldner sind zwar die Sondervermögen, der Bund trägt aber den gesamten Kapitaldienst. Das ist für den Haushalt 1967 ein Betrag von rund 10,5 Milliarden DM Bruttoverschuldung, der sich noch um den Betrag erhöhen wird, um den die vorher genannten Steuereingangszahlen nicht erreicht werden, d. h. die Bruttoverschuldung des Bundes wächst nach meiner Schätzung in diesem Jahr um 11,5 Milliarden DM. Die Nettoverschuldung ist wie gesagt um 1,7 Milliarden DM geringer.
    Ich darf hier noch ein Wort sagen, weil sonst der komplizierte Mechanismus der Finanzpolitik der Jahre 1967 und 1968 vor der Öffentlichkeit nicht verständlich ist. Angesichts der Schwierigkeit der Probleme und ohne Dramatisierung des Ernstes der Situation handelt die Bundesregierung am besten, wenn sie diese Zahlen, diese Zusammenhänge und diese Argumente vor diesem Hause, nicht etwa nur in Pressekonferenzen, Interviews oder allgemeinen Veröffentlichungen, darlegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Hermsdorf: Da sind Sie aber schon vorgeprellt, Herr Minister!)

    — Leider sind die modernen Kommunikationsmittel plus ein weitgehendes Maß an Indiskretion auf allen Seiten so, daß man in bestimmten Situationen die Öffentlichkeit informieren muß, weil es nicht möglich ist, es zeitgerecht erstmalig vor diesem Hohen Hause zu tun. Das geht nicht nur mir so; das geht anderen Ressortkollegen genauso.
    Wie soll diese Kreditaufnahme finanziert werden? Der Kreditbedarf nach dem außerordentlichen Haushalt — ohne Bundesbahn, ohne Bundespost, ohne Öffa-Schuldbuchforderungen; diese brauchen hier jetzt nicht unmittelbar aufgenommen zu werden — kann folgendermaßen finanziert werden. Bisher, nach dem Stand vom 7. Juni 1967, sind 3,3 Milliarden DM aufgenommen worden. Noch aufzunehmen sind 4,8 Milliarden DM, die wir bisher noch nicht aufnehmen konnten und bei denen wir auch noch nicht unter dem dringenden Zwang standen, sie aufnehmen zu müssen. Die Aufnahme dieses Restbetrages von 4,8 Milliarden DM, zu dem noch Öffa-Kredite, Bundesbahn- und Bundespostanleihe hinzukommen, wird nur zu einem geringen Teil auf dem Kapitalmarkt möglich sein.
    Die Bundesregierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der langfristige Kapitalmarkt nicht von der öffentlichen Hand ausgeräumt werden darf, sondern daß er nach der erfreulichen Verbesserung, die bei ihm genauso wie beim Geldmarkt eingetre-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    ten ist, in erster Linie für die Finanzierungsbedürfnisse und Investitionsnotwendigkeiten der Privatwirtschaft wieder funktionsfähig gemacht und erhalten werden muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Für den Rest — 4,8 Milliarden DM minus Anleihe auf dem Kapitalmarkt —, für den erheblichen Rest, der verbleibt — wobei in den 4,8 Milliarden DM die 1 Milliarde Steuereinnahmen, die wir nicht mehr erwarten, noch nicht enthalten ist —, streben wir mittelfristige Kredite mit Laufzeiten zwischen drei und sechs Jahren an. Die Dinge werden hart, meine Damen und Herren, weil der Geldmarkt nicht nur vom Bund, sondern auch von den Ländern, Gemeinden und anderen strapaziert werden muß.
    Für die Zentralbankratssitzung vom 15. Juni ist mit der Bundesbank eine Aufnahme von vierjährigen Kassenobligationen in Höhe von 500 Millionen DM vorbesprochen. Vorgesehen ist hier erstmals die Anwendung des sogenannten Tenderverfahrens — üblich in den USA und in anderen angelsächsischen Ländern —, d. h. die Ausschreibung mit der Aufforderung, Gebote zur Übernahme von Kassenobligationen abzugeben, wobei gleichzeitig eine Untergrenze bezüglich des Zinssatzes und des Ausgabekurses festgelegt wird. Im Rahmen der Angebote erfolgt dann Kursfestsetzung durch die Bundesbank und Zuteilung an die günstigsten Bieter.
    Weiterhin soll, sobald die Kapitalmarktlage es zuläßt, wieder eine größere Anleihe aufgelegt werden. Dazu bedarf es der Abstimmung am runden Tisch, im Bundeswirtschaftsministerium bzw. im Konjunkturrat der öffentlichen Hand, für den der Bundeswirtschaftsminister federführend ist. Der Bund hat bisher für 1967 erst eine Anleihe in Höhe von 250 Millionen DM im April aufgenommen.
    Weiterhin sind auch Länder und Gemeinden auf Kredite für die Finanzierung ihrer Investitionen dringend angewiesen. Der Bund muß bei seinen Planungen darauf Rücksicht nehmen. Wenn eine konjunkturgerechte Finanzpolitik getrieben werden soll, dann ist es nicht möglich, nur die Finanzmasse des Bundes antizyklisch zu bewegen, sondern dann bedarf es einer antizyklischen Bewegung der Finanzmasse von Bund, Ländern und Gemeinden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Gerade weil ich kein Anhänger eines zentralistisch dirigierten Einheitsstaats, sondern eines gesunden föderativ gegliederten und föderalistisch funktionierenden Bundesstaates bin, meine ich, eine föderalistische Struktur muß in der Lage sein, die Probleme, die sich daraus' ergeben, im Sinne eines kooperativen und 'zukunftsorientierten Föderalismus zu lösen. Ein Föderalismus, der nicht in der Lage wäre, die gesamte Finanzmasse der öffentlichen Hand antizyklisch, konjunkturkonform zu bewegen, würde sehr bald unter Sachzwang und Mißständen, die sich ergeben, dem allgemeinen Unwillen und einer wachsenden Ablehnung anheimfallen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir müssen daran denken, den Kreditplafond für die Länder nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f des Bundesbankgesetzes zu erhöhen. Die Frage ist zur Zeit in der Diskussion. Der bisherige Betrag von 20 DM je Einwohner erscheint bei Nachlassen der Wirtschaftstätigkeit und daraus resultierenden Mindereinnahmen zu niedrig. Eine Erhöhung des Kopfbetrages wird von uns angestrebt. Falls der Kreditplafond für die Länder erhöht wird, sollte gleichzeitig der Kassenkreditplafond des Bundes, der zur Zeit 3 Milliarden DM beträgt und vor vielen Jahren festgelegt wurde, als der Bundeshaushalt kaum die Hälfte seines heutigen Umfangs hatte, ebenfalls den veränderten Verhältnissen angepaßt werden. Dabei bin ich nicht in der Lage, hier das Ziel der Anpassung im einzelnen zu nennen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind.
    Der Haushalt, der hier vorliegt, meine Damen und Herren, bietet nur die Lösung für 1967. Erlauben Sie mir die Frage, die ich mir in den letzten Monaten selber oft ironisch gestellt habe, ob man der eigenen Verantwortung gewachsen ist und gerecht werden kann, ob man besser von geringem Einkommen oder hohen Schulden lebt. Eine verantwortungsbewußte Finanzpolitik erfordert Begrenzung der Schuldenaufnahme auf das für eine antizyklische Wirkung des Haushalts unablässig erforderliche Maß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Schuldenaufnahme des Bundes dient in erster Linie selbstverständlich der Finanzierung von Staatsaufgaben, wie überhaupt die Finanzpolitik nicht beliebig nach Konjunkturgesichtspunkten manipulierbar ist.
    Was für den ordentlichen Haushalt so festgestellt wird, muß für den außerordentlichen Haushalt wohl etwas modifiziert werden. Hier muß die Schuldengestaltung in der Hauptsache auf das für eine antizyklische Finanzpolitik erforderliche Maß begrenzt werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Das wird erfordern, daß die Mahnung des Bundeskanzlers beachtet wird, das Lebensnotwendige vom Wichtigen, das Wichtige vom Wünschenswerten und das Wünschenswerte vom Angenehmen sorgfältig zu trennen und dabei die Gesichtspunkte zum Grundsatz der Finanzplanung zu machen, die bei der Regierungserklärung des Bundeskanzlers auch von denen, die noch nicht wußten, wie sehr sie betroffen werden, mit lautem Beifall stürmisch begrüßt worden sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Darum war es auch nicht das Ziel, mit hausväterlicher Sparsamkeit und strengsten Maßstäben enger Fiskalpolitik einen konventionellen Ausgleich für den Haushalt 1967 zu erreichen, sondern einen Haushalt — lassen Sie mich das sagen; das Lexikon erweitert sich immer mehr — der Symbiose zwischen Wirtschafts- und Finanzpolitik.
    Ich möchte hier eine Warnung aussprechen, die nicht leichtfertig in den Wind geschlagen werden sollte. Der Weg, den wir im Jahr 1967 mit einer Mehrverschuldung des Bundes von brutto 10,5 Mil-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    liarden DM plus einer weiteren Milliarde DM, die zur Diskussion steht, gehen mußten, wenn sich die vorher genannten Steuererwartungen nicht erfüllen, kann auf die Dauer nicht gegangen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Er darf nicht etwa gegangen werden, weil man politische Widerstände umgehen oder vermeiden wollte. Er darf nicht etwa gegangen werden, weil man sich vor unvermeidbaren Entscheidungen drücken wollte. Es gibt für die Finanzpolitik der nächsten Jahre kein Opportunitätsprinzip nach den obengenannten negativen Kriterien. Eine verantwortungsbewußte Bundesregierung, die in geordneten Staatsfinanzen die Grundlage ihrer Innenpolitik und in einer stabilen Innenpolitik die Voraussetzung für eine erfolgreiche Außenpolitik sieht, kann nicht den Weg des leichten Geldes — des Easy Money — gehen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Deficit spending ist für einen nicht mehr auf zwölf Monate zu beschränkenden Haushaltsausgleich unvermeidbar, doch muß der Ausgleich innerhalb einer Periode von drei bis fünf Jahren entsprechend dem Konjunkturrhythmus im großen und ganzen wiederhergestellt werden. Eine geldschöpferische Inflationsfinanzierung wäre nichts anderes als das Hüpfen von einer Eisscholle zur anderen, weil man nicht mehr die moralische Kraft, den äußeren Mut, die innere Entschlossenheit zu der Konsequenz aufbringt, das Gesetz der Zahl anzuerkennen, das weder durch Höflichkeit noch durch Charme noch durch Phraseologie aus der Welt geschafft werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

    In diesem Sinne empfehle ich dem Herrn Bundeskanzler — so wie er es heute auch sagte —, seinen Blick nicht gleichzeitig auf zu viele Ressortminister zu richten; das trübt den Blick, das zerstreut die Aufmerksamkeit.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Nur auf den Finanzminister?!)

    — Es genügt, wenn er seine Aufmerksamkeit auf den Wirtschafts- und auf den Finanzminister richtet, über deren gegenseitige Abhängigkeit ich hier — abgesehen von der persönlichen Wertschätzung und sachlichen Hochachtung — meine Überzeugung aus nunmehr mehrmonatiger Erfahrung und Amtsverpflichtung mehrmals dargelegt habe.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Seit Beginn der neuen Regierung sind zwei große Teilbereiche der Finanzreform geregelt worden: Mehrwertsteuergesetz und Stabilitätsgesetz. Das braucht hier nicht mehr erläutert zu werden. Das Kreditfinanzierungsgesetz war bereits eine Art Vorwegnahme des Instrumentariums, das dann im Stabilitätsgesetz noch eigens im Wege der Gesetzgebung vorgesehen worden ist. Die Bundesrepublik hat sich damit finanz- und wirtschaftspolitische Instrumente geschaffen, deren Anwendung die Aufgaben der Zukunft meistern hilft.
    Zwei große Teilbereiche mit besonders schwieriger politischer Problematik stehen noch bevor:
    Finanzverfassungsreform und Finanzreform, mit allem, was dazu gehört, und die mittelfristige Finanzplanung, die auch ein Stück Finanzreform ist, und die im übrigen auch bereits im Stabilitätsgesetz vorgeschrieben und umrissen ist. Diese beiden großen Problemkreise werden diesem Hause — und nicht nur ihm — noch viel zu schaffen machen. Es geht mir bei der Darlegung dieser grundsätzlichen Dinge — ich sage das mit tiefem Ernst und, ich hoffe, mit vollem Verantwortungsbewußtsein — nicht um eine Prestigefrage für die Bundesregierung. Ich lese hier die Überschriften von Artikeln der letzten Tage von heute: „Der Tiefschlag", „Finanzplanung oder neue Schulden?", „Finanzplanung stößt auf Schwierigkeiten", „Zweite Niederlage der Bundesregierung", „Kabinett besteht auf Kürzung der Zuschüsse", „Mit Sozialpolitikern droht Machtprobe". Ich habe hier nur eine unvollkommene Auslese. Hier geht es nicht darum, recht zu haben, als ob das Rechthaben oder Nichtrechthaben nur eine Sache des subjektiven Prestiges sei. Hier geht es darum, das Gesetz der Zahl und seine unerbittliche Härte und Konsequenz für die kommenden Jahre anzuerkennen und sich danach zu verhalten.

    (Beifall in der Mitte.)

    Sonst ist diese Bundesrepublik innenpolitisch nicht zu konsolidieren,

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!)

    selbst bei allen Reformen an der Gesellschaftsordnung, die sich dann mehr oder minder im verbalen
    Bereich erschöpfen werden.
    Die Stabilitätspolitik der letzten Monate hat Erfolge gebracht — eindeutige Erfolge — und für beide Tarifpartner den heilsamen Zwang zur Besinnung. Kollege Schiller hat sich große Mühe gegeben, allen — Bund, Ländern, Gemeinden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern — zu sagen, was im Sinne der konzertierten Aktion und ihrer Zielsetzung erreicht werden muß.
    Es gibt wieder gewisse Arbeitskräftereserven, die bei Belebung der Konjunktur an der richtigen Stelle verwendet werden können. Auf dem Arbeitsmarkt gibt es einen nicht mehr ausschließlich saisonal bedingten Rückgang in der Zahl von Arbeitslosen und Kurzarbeitern. Es gibt einige ermutigende Anzeichen. Aber der Silberstreifen am Horizont ist noch sehr schmal. Der konjunkturelle Aufstieg ist auch erschwert, weil in der Phase des Konjunkturabstiegs strukturelle Schwierigkeiten in gewissen Bereichen besonders spürbar geworden sind. Ich gebe dem Kollegen Schiller recht, wenn er vor dem Bundesverband des Groß- und Außenhandels gesagt hat: Für die allgemeine Konjunkturpolitik bedarf es der globalen Maßnahmen, aber für die strukturellen Probleme bedarf es der Spezialmaßnahmen, weil die strukturellen Probleme in gewissen Bereichen die konjunkturellen Probleme überlagern und weil ein allgemeiner Wiederaufstieg der Konjunktur nicht ausreichen würde, um in den Bereichen der kritischen Strukturen . schon die notwendige Wirkung zu erzielen. Das Stichwort „Kohle" sei nur am Rande erwähnt. Ich möchte keine weiteren Struktur-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    krisen erwähnen, weil schon die Erwähnung einen psychologisch negativen Effekt aufweist.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Voraussetzungen sind mit dem Stabilitätsgesetz und den Leertiteln im Haushaltsplan für konjunkturelle Maßnahmen gegeben. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die in Zeiten einer überschäumenden Konjunktur zum Teil voreilig aufgebauten Überkapazitäten mit Kreditmitteln der öffentlichen Hand auszulasten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Weitere Maßnahmen dürfen die bemerkenswerte Preis- und Währungsstabilität, die erreicht worden ist, nicht wieder gefährden. Die Umschaltung auf Wachstum muß das erreichte Maß an Stabilität als Dauererscheinung mit sich fortziehen.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir können deshalb keine Antibiotika für künstliche Heilungsprozesse auf Kosten des Gesamtorganismus verschreiben. Auch die strukturelle Bereinigung ist notwendig. Es genügt nicht, an den Symptomen zu kurieren und die Augen vor den Notwendigkeiten zu verschließen, wie die Grundlagen für eine wirtschaftliche Gesundung wiedergewonnen und erhalten werden können. Das ist auch der Grund — ich sage das angesichts der Verschiedenartigkeit der Kommentierung der Konjunkturlage in unserer allgemeinen und wirtschaftlichen Publizistik —, warum der Wiederaufschwung eine gewisse Zeit braucht und nicht ausschließlich durch Belebungsmaßnahmen der öffentlichen Hand künstlich herbeigeführt werden kann.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Die öffentliche Hand kann ergänzen, sie kann subsidiär wirken, aber sie kann nicht ersetzen. Man kann die Wirtschaft nicht wie ein Fernsehgerät oder wie einen Elektromotor abstellen und wiederanstellen. Darum werden auch die Belebungsmaßnahmen der Bundesregierung nach unserer festen Überzeugung ihren Sinn und ihre Richtigkeit haben. Sie haben einen stärkeren Abschwung verhindert, den ersten Silberstreifen am Horizont gebracht und auch eine gewisse psychologische Belebung zur Folge gehabt. Diese Maßnahmen der Bundesregierung werden nur in einer längeren Frist greifen, wobei der Faktor „psychologischer Effekt" früher oder später eine beträchtliche Rolle spielen wird. Es ist müßig, zu fragen, ob sich zu Beginn des Herbstes oder Ende des Winters die Wirkungen zeigen werden. Der Finanzminister möchte sich enthalten, hier eine Konjunkturprognose zu geben. Aber sicherlich darf er darauf hinweisen, daß es im Sommer immer eine gewisse Auftragsflaute gibt, daß es im Herbst wieder einen gewissen Aufstieg im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft gibt, daß allerdings die Regelung der Entlastung der Altvorräte ein gewisses verzögerndes Moment wieder mit sich bringt, daß umgekehrt aber ein stärkerer Auftragsstoß zur Auffüllung der Lager Anfang des nächsten Jahres einen belebenden Impuls bringen wird. Ich möchte von dieser Stelle aus die deutsche Öffentlichkeit, die deutsche Wirtschaft nochmals auffordern, ihre Lagerhaltung nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung des letzten steuertechnischen Details bestimmen zu wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das Wichtigste scheint mir zu sein, daß sich die Bundesregierung durch ihre gezielten konjunkturellen Maßnahmen wieder ein Vertrauenskapital in der Öffentlichkeit erworben hat. Dieses Vertrauen gilt es behutsam zu pflegen und nicht durch übertriebene Hektik und Ungeduld zu verschrecken. Dieses Vertrauen gilt es zu ermuntern, wo es noch zaghaft ist, um den bisherigen Attentismus zu überwinden. Mit ihren Maßnahmen hat die Bundesregierung das in ihren Kräften Stehende bis jetzt getan, um die Voraussetzungen für den nächsten Konjunkturaufschwung zu schaffen.
    Diese Bemühungen sind in dankenswerter Weise durch die Maßnahmen der Bundesbank ergänzt und unterstützt worden. Der Diskontsatz ist in vier Monaten um 2 % herabgesetzt worden. Dem entspricht weitgehend die Entwicklung der Debetzinsen. Die Mindestreserven sind um rund 3 Milliarden DM gesenkt worden. Die reichliche Liquiditätsversorgung des Bankensystems hat eine Sanierung des Rentenmarktes eingeleitet.
    Ich darf zur Sanierung des Rentenmarkts nur wenige Bemerkungen machen. Der Herr Präsident der Deutschen Bundesbank hat mir vor wenigen Tagen einen Brief geschrieben, dessen Inhalt ich wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung diesem Hohen Hause nicht vorenthalten möchte. Er schreibt:
    Der deutsche Rentenmarkt steht seit Ende April d. J. unter dem Eindruck der Ankündigung erheblicher Rentenverkäufe aus den Portefeuilles der Rentenversicherungsträger. Wie wir an den Börsen beobachten konnten, sind in letzter Zeit tatsächlich Verkäufe in beträchtlichem Umfang durchgeführt worden. Die Folge waren Schwankungen an den Märkten mit einem nicht unerheblichen Druck auf die Kurse. Damit wurde zugleich eine Tendenz zur Wiedererhöhung der Renditen und zur Verhinderung der angestrebten weiteren Zinssenkung ausgelöst. Die Rendite der festverzinslichen Wertpapiere, die vom Herbst v. J. bis zum Frühjahr d. J. nachhaltig zurückgegangen ist, und zwar von 8,6 % im Juli 1966 auf 6,8 % im April 1967, ist seitdem wieder leicht gestiegen: auf 6,93 % für ,alle festverzinslichen Wertpapiere, auf 6,86 % für die Anleihen der öffentlichen Hand.
    Diese Entwicklung ist unerwünscht. Sie steht im Widerspruch zur konjunkturpolitischen Zielsetzung der Bundesregierung, die darauf gerichtet ist, die Rentenmärkte zur Finanzierung öffentlicher und privater Investitionen verstärkt funktionsfähig zu machen und dabei den Zinssatz weiter zu senken.
    Im Interesse dieser Zielsetzung möchten wir ein Doppeltes zu erwägen geben:
    1. Nach Informationen aus Ihrem Hause scheint
    es nicht mehr möglich zu sein, das für das Jahr
    1967 zu erwartende Defizit der Rentenversiche-



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    rungsträger durch eine Beitragserhöhung auszugleichen; die Rentenversicherungen werden deshalb nicht umhin können, sich die notwendige Liquidität zur Deckung des Defizits und für die Übernahme von 1250
    — nunmehr 1450 —
    Millionen DM Schuldbuchforderungen des Bundes (an Stelle von Barzuschüssen des Bundes) durch Rückgriff auf ihre Liquiditätsreserven und durch Verkäufe von Rentenwerten aus ihren Vermögensbeständen zu beschaffen.
    Es sollte deshalb nach Wegen gesucht werden, den hierdurch ausgelösten unerwünschten Verkaufsdruck am Rentenmarkt durch entsprechende marktregulierende Käufe auszugleichen. Hierzu 'möchten wir anregen, daß der Bund die Bundesbank zu entsprechenden Interventionskäufen, die über die gegenwärtige flexible Marktregulierung am Markte der Bundesanleihen hinausgehen, ermächtigt. Ergänzend schlagen wir vor, daß der Bund sich die- Mittel hierzu durch Begebung von U-Schätzen beschafft, die durch uns am Markt abgesetzt werden.
    — Ich habe von der Zunahme der Bruttoverschuldung von voraussichtlich 11,5 Milliarden DM im Jahre '1967 gegenüber dem 31. Dezember 1966 gesprochen. Diese Bruttoverschuldung muß, wenn der Stoß dieser Rentenpapiere aufgefangen werden soll und auf diesem Wege aufgefangen werden kann, durch weitere Begebung von U-Schätzen noch erhöht werden. —
    Als Größenordnung für diese Transaktion, durch die Geldmarktmittel vorübergehend dem Kapitalmarkt zugeführt werden, schlagen wir zunächst einen Betrag von 200 bis 300 Mio DM vor... .
    2. Um einen verstärkten Druck am Rentenmarkt durch Verkäufe von Wertpapieren durch die Rentenversicherungsträger im Jahre 1968 mit den sich daraus ergebenden unerwünschten Folgen 'zu verhindern, möchten wir empfehlen, sobald wie möglich die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung eines Defizits der Sozialversicherungsträger im Jahre 1968 einzuleiten.
    Wir haben eine Abschrift 'dieses Schreibens dem
    Herrn Bundesminister für Wirtschaft übersandt.
    Ich halte diesen Brief angesichts der Diskussion in diesem Hause für grundsätzlich so bedeutsam, daß ich glaube, ihn, zumal sein Inhalt wahrlich kein Geheimnis darstellt, diesem Hause bei der Rede aus Anlaß des Abschlusses der dritten Lesung nicht vorenthalten zu dürfen.
    Ich möchte zu den Schuldbuchforderungen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit und dieses Hauses, dessen Mitglieder sicher nicht alle Bescheid wissen
    — genauso wie auch ich, bevor ich damit amtlich zu tun hatte —, sagen, daß wir aus der Vergangenheit nach dem Stand vom 31. 12. 1966 noch Schuldbuchforderungen in Höhe von insgesamt 4,325 Milliarden DM hatten. Sie wachsen jetzt um weitere
    1,450 Milliarden DM. Damit erreichen sie einen Stand von 5,775 Milliarden DM. Die vorgesehenen neuen Schuldbuchforderungen haben unter Berücksichtigung der Zinsen von 6,75 % sowie einer 4%igen Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen eine Laufzeit von zwölf Jahren. Bei der vorgesehenen Zuteilung von 1,450 Milliarden DM Schuldbuchforderungen im Jahre 1967 wächst die Bundesbelastung ab 1968 für zwölf Jahre jährlich um 156 Millionen DM. Unter Berücksichtigung der bisher bereits zugeteilten Schuldbuchforderungen beträgt die jährliche Bundesbelastung aus den Schuldbuchforderungen ab 1968 656 Millionen DM. Zins- und Tilgungsraten für zugeteilte Schuldbuchforderungen einschließlich der 1,450 Milliarden DM werden jetzt in die mittelfristige Finanzplanung in voller Höhe eingestellt werden müssen. Eine Erhöhung der Schuldbuchforderungen — ich kann das nicht verschweigen — wird die Schwierigkeiten des Bundes in der Zukunft verstärken und unter Umständen abermalige Änderungen nicht angenehmer Art in der mittelfristigen Finanzplanung — zu Lasten investiver Ausgaben? — hervorrufen.
    Es ist nunmehr erforderlich, daß der erste Investitionsstoß des Bundes durch Investitionen der privaten Wirtschaft fortgesetzt wird. Sie muß die eigentliche Wende in der Konjunkturpolitik herbeiführen. Die Wirtschaft ist aufgerufen, aus ihrer bisherigen Reserve herauszukommen und die Voraussetzungen zu schaffen, daß sie für den nächsten Konjunkturaufschwung gerüstet ist. Das bedeutet, bereits heute die Rationalisierungsinvestitionen vorzunehmen und die Kapazitäten aufzubauen, die in einer Phase des Wiederaufschwungs und einer Belebung der Nachfrage benötigt werden. Das bedeutet eine Normalisierung und Verstärkung der Lagerhaltung, und das verbietet allzu vorsichtige Dispositionen, wie ich sie vorhin im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuergesetz erwähnt habe. Die Tarifpartner, Länder und Gemeinden sind aufgerufen, sich konjunkturkonform zu verhalten. Wir sind aufgerufen, alles zu vermeiden, was Dispositionsfreudigkeit und Initiative der Unternehmer und Verbraucher lähmen oder zurückhalten könnte. Preis- und Währungsstabilität müssen erhalten bleiben. Wachstum muß wieder kommen.
    Wir haben uns mit allen Ländern — in einer Konferenz der Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen und der Länderfinanz- und -wirtschaftsminister — eingehend über eine konjunkturkonforme antizyklische Finanzpolitik der Länder und Gemeinden unterhalten. Wir haben deshalb auch die Länder gebeten, den Vermittlungsausschuß bei der Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes nicht anzurufen. Zum Glück hat die Einsicht der Mehrheit uns mit Erfolg gesegnet. Denn diese Gespräche dürfen angesichts der Zahlen, die ich bei den Steuereingängen genannt habe, nicht mehr als unverbindliche Zusammenkünfte fortgesetzt werden, sondern müssen unter Federführung des Wirtschaftsministers auf institutioneller Basis in einem Konjunkturrat der öffentlichen Hand systematisch und regelmäßig gepflegt werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    Der Arzt muß sozusagen ständig die Hand am Puls des Patienten halten und den Kreislauf beobachten und ihm kreislaufbelebende Mittel verabreichen, damit der Gesamtorganismus selbst wieder von innen heraus zu pulsieren anfängt und ein normales Pulstempo einhält.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Auch unter die kalte Brause stellen!)

    Wenn ich aber vorhin, meine sehr verehrten Damen und Herren, von diesem Anwachsen der Bundesschulden im Jahre 1967 gesprochen habe — Größenordnung 10,5 Milliarden brutto plus wahrscheinlich noch eine Milliarde plus Auffangen der Papiere, die von dem Rentenversicherungsträger verkauft werden —, dann heißt das nicht nur, daß hier eines Tages diese Schulden wieder abgebaut, daß sie wieder getilgt werden müssen. Das heißt auch schon für den laufenden Haushalt 1967, daß wir als Minimum 1100 Millionen DM Kreditfinanzierungskosten mehr haben werden als im Jahre 1966. Der Anstieg beläuft sich von ungefähr 2,7 Millarden DM IstRechnung 1966 auf mindestens 3,8 wahrscheinlich auf über 4 Milliarden DM im Jahre 1967. Allein die Zunahme von 1,1 Milliarden DM in einem Jahr an Mehrbelastung des Bundesschuldenhaushalts für Zinsen und Kapitaltilgung spricht eine ernste Sprache und unterstreicht das, was ich vorhin gesagt habe. Dabei müssen wir, meine Damen und Herren, ab 1969 mit besonders hohen Tilgungsraten rechnen.
    Ich sehe in der mittelfristigen Finanzplanung, was dieses Problem anbetrifft, keine Möglichkeit zurechtzukommen, wenn wir nicht im Jahre 1969 Bundesschulden in der Höhe von mindestens 4,9 Milliarden DM prolongieren, 1970 in der Höhe von 1,5 Milliarden und 1971 in der Höhe von 3,5 Milliarden DM. Denn es war uns trotz stärkster Eingriffe auf der Ausgabenseite, trotz schmerzlicher Erhöhung auf der Einnahmenseite nur mit einem solchen Prolongierungsplan — der eher noch zu bescheiden als zu weitgehend ist — möglich, ein ausgeglichenes, stabiles, konsolidiertes Bild der Bundesfinanzen in der Planung von 1968 bis 1971 zu erstellen, und zwar mit der Hoffnung, daß ab 1970 wieder etwas mehr finanzielle Dispositionsfähigkeit eintritt, als wir sie in der Entwicklung der letzten Jahre — struktureller Überhang der Ausgaben bei zurückfallenden Einnahmen — verzeichnen konnten.
    Lassen Sie mich noch ein letztes sagen, nachdem ich das Wort mittelfristige Finanzplanung erwähnt habe. Ich bitte, daß sich niemand durch den folgenden Satz beleidigt fühlen möge. Es wäre eine leichtfertige Selbsttäuschung oder vielleicht ein rosiger Optimismus zu glauben, daß die noch nicht offiziell genannten, jedenfalls nicht im Detail, sondern nur in globalen Größen genannten Zahlen — ich nenne sie jetzt nicht mehr Deckungslücken, sondern Ausgabenüberhänge, strukturelle Ausgabenüberhänge — Hochrechnungen oder Tartarenmeldungen aus dem Finanzministerium wären. Davon kann — ich sage beinahe: leider — keine Rede sein.
    Wer hier im übrigen das Wort Hochrechnung verwendet, der hat gar keine rechte Ahnung von der Verwendung elektronischer Datenverarbeitung; denn Hochrechnung heißt nicht künstliche Übertreibung, sondern heißt nur Fortrechnung nach einem bestimmten Diagramm, dessen Verlauf sich abzuzeichnen begonnen hat. Es sind leider weder Hochrechnungen noch Tartarenmeldungen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist denn die Aufgabe der mittelfristigen Finanzplanung? Die Aufgabe der mittelfristigen Finanzplanung ist es einmal, die Voraussetzungen, ich sage: die Daten und Fakten festzulegen, auf denen diese Planung beruht.
    Hierfür hat sich der Finanzminister der mittelfristigen Wirtschaftsprojektion bedient, die der Bundeswirtschaftsminister verantwortlich aufgestellt hat. Wir haben diese mittelfristige Zielprojektion im Finanzministerium so übernommen, wie sie der Wirtschaftsminister unter Beteiligung des Finanzministers und unter Mitwirkung der wirtschaftswissenschaftlichen Institute erarbeitet hat. Diese Zielprojektion sieht für die kommenden Jahre einen Zuwachs des nominellen Bruttosozialprodukts vor, und zwar für 1967 in Höhe von 4,0 %, im Haushaltsjahr 1968 sogar in Höhe von 6,5 %, 1969 in Höhe von 5,5 % und in den folgenden Jahren in Höhe von 5,0 %. Dabei sind aber die 6,5 % bereits hervorgerufen durch Konjunkturbelebungsmaßnahmen und Auswirkungen der Mehrwertsteuer, sie sind also keine natürliche Erhöhung. Auf dieser Projektion beruht also die Schätzung unserer Einnahmeseite.
    Wir haben ferner für die folgenden Jahre den Kreditbedarf des Bundes wesentlich höher angesetzt, als das in früheren, glücklicheren Finanzjahren üblich war, nämlich für das Haushaltsjahr 1968 mit — Minimum — 5 Milliarden DM, für die folgenden Jahre mit — Minimum — 3 Milliarden DM. Was ich hier nenne, das sind nur die unteren Grenzen, die bei der abschließenden Beratung im Finanzkabinett oder im Gesamtkabinett noch nach oben geschoben werden könnten, wenn die Lage es erfordert.
    Wir sind ausgegangen von der bestehenden Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern. Wir sind ausgegangen von dem bestehenden Steuersystem. Wir sind ausgegangen von den auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen eingeleiteten Programmen. Diese Zahlen gelten also ohne neue Programme und ohne die Möglichkeit, besondere Schwerpunkte zu schaffen.
    Daraus würde sich die Notwendigkeit ergeben — ich darf die Zahlen jetzt etwas genauer nennen —, wenn die Voraussetzungen richtig sind — andernfalls werden die Zahlen noch höher werden; daß die Voraussetzungen günstiger liegen, als ich sie genannt habe, ist kaum anzunehmen, sie liegen eher ungünstiger —, einen strukturbedingten Ausgabenüberhang für das Jahr 1968 von 7,2 Milliarden DM, für das Jahr 1969 von 9,2 Milliarden DM, für das Jahr 1970 von 9,2 Milliarden DM und für das Jahr 1971 — bei perspektivischer Verkleinerung; das ist das übliche Leid solcher Schätzungen — von 9,8 Milliarden DM zu beseitigen.
    Aber mit der Beseitigung dieses Ausgabenüberhangs ist die Lücke noch nicht geschlossen, weil nämlich diese Überhangszahlen bereits voraussetzen,



    Bundesminister Dr. h. c. Strauß
    daß die Einnahmeseite verbessert wird. Als Verbesserung der Einnahmeseite müßte im Jahre 1968 durch Steuererhöhungen und Beseitigung von Steuervorteilen für den Bund ein Betrag von mindestens 2,5 Milliarden DM herausgeholt werden — 7,2 plus 2,5, wobei das eine struktureller Ausgabenüberhang bei bereits verbesserter Einnahmeseite ist und der Rest mit 2,5 Milliarden DM dann durch Verbesserung der Einnahmeseite geschaffen werden muß.
    Wenn ich bei der Beseitigung der Steuervorteile an eine Größenordnung von 600 bis 700 Millionen DM denke, dann bedeutet das, daß der Bund davon nur ein Drittel bekommt, daß also die wirkliche Vermehrung der Steuer dreimal so hoch ist und rund 2 Milliarden ausmacht, plus 1,8 Milliarden DM aus Erhöhungen der Bundessteuern. Das würde also allein für das Jahr 1968 eine Erhöhung der Steuerlastquote um beinahe 4 Milliarden DM bedeuten.
    Offen bleibt die Frage der Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge, eine Frage, die aber nicht mehr ad infinitum aufgeschoben werden kann.
    Dazu kommt eine Ausgabenkürzung um 7,2 Milliarden DM für 1968.
    Das Ziel einer mittelfristigen Finanzplanung kann es nicht sein — damit darf ich meine Ausführungen zunächst beschließen —, nur 'eine mittelfristige Finanzvorschau unverbindlicher Art zugeben, dann von Jahr zu Jahr 'ein „Streichorchester" einzusetzen, das durch lineare oder gezielte Kürzungen quer durch den Garten sämtlicher Einzelpläne jeweils von Jahr zu Jahr mit einem jährlich wiederkehrenden Haushaltssicherungsgesetz einen Papierausgleich schafft. Der Sinn der mittelfristigen Finanzplanung muß vielmehr sein, erstens, ein zuverlässiges Instrumentarium für die Planung zu erarbeiten — wobei man sich der Unzuverlässigkeit mancher Ansätze 'bewußt sein muß —, zweitens, die Einnahmeseite einschließlich der möglichen Verbesserungen unter Beachtung einer wirtschaftlich erträglichen Steuerlastquote festzulegen, bei der Ausgabenseite nicht allein bestehende Ausgaben fortzuschreiben, wie wir es zunächst zur Ermittlung der strukturellen Überhänge getan haben, sondern dann die Ausgaben des Bundes gemäß den Grundsätzen der Regierungserklärung vom Dezember letzten Jahres unter Setzung klarer und glaubwürdiger Prioritäten zukunftsorientierend zu gestalten.
    Das erfordert, meine sehr Verehrten Damen und Herren, eine Verstärkung des Investitionsanteils des Bundeshaushalts und eine geringfügige Kürzung des Nichtinvestitionsanteils des Bundeshaushalts. Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe — allein im Jahre 1968 2,6 Milliarden DM Einnahmeverbesserung bei insgesamt 4 Milliarden DM Erhöhung der Steuerlastquote plus 7,2 Milliarden DM Ausgabenkürzung —, ergeben, Sie werden es fast nicht glauben, nur eine Verschiebung der Investitionsquote von 18 % auf 19,4 %. Ohne diese Maßnahmen: Investitionsquote 18 %; mit diesen Maßnahmen, Schaffung der Prioritäten — in Einzelheiten kann ich hier verständlicherweise nicht gehen — 19,4 %. Nur zu erreichen, wenn unsere Pläne zur Einnahmeverbesserung entweder angenommen oder durch gleichwirksame bessere ersetzt werden und wenn unsere
    Pläne zur Ausgabenkürzung entweder angenommen oder durch gleichgute und genauso wirksame ersetzt werden. Ich behaupte nicht, daß das, was im Schoße des Finanzministeriums, des Finanzkabinetts, des Ministerialdirektorenausschusses erarbeitet worden ist, der Weisheit letzter Schluß ist. Aber das Instrumentarium stimmt, die Einnahmerechnung stimmt, die Ausgaberechnung stimmt, und die Konsequenzen, wenn die Prioritäten verlagert werden sollen, sind so, wie ich sie hier dargestellt habe. Daß der Weg der beste ist, der wenigen eingefallen ist, kann ich nicht behaupten. Dafür geht es durch die Gesamtregierung, und dafür liegt das letzte Wort bei diesem Parlament, das in der Gestaltung der künftigen Haushalte, das in der Änderung von Gesetzen, sei es nach der Einnahme-, sei es nach der Ausgabeseite hin, die Konsequenzen aus dem ziehen muß, was die Bundesregierung spätestens Anfang Juli verabschieden muß, damit mit Wiederbeginn der parlamentarischen Tätigkeit im Herbst nicht nur die allgemeine Diskussion geführt, sondern auch die Folgerungen daraus gezogen werden können.
    Ich mache aus meiner Überzeugung kein Hehl, daß die Konsolidierung der Bundesfinanzen die Voraussetzung für eine stabile Innenpolitik ist, daß stabile Innenpolitik der Hintergrund der Glaubwürdigkeit für unsere Außenpolitik und für ihre Erfolgswirksamkeit ist und daß mit der Bewältigung dieses Problems, bei dem es nicht um Prestige oder Rechthaben geht, bei dem es auch nicht darum geht, eine Gruppe gegen die andere auszuspielen, bei dem es nicht darum geht, oppositionelle oder gouvernementale Maßstäbe gegeneinander auszuspielen, ein Stück Schicksal parlamentarischer Demokratie, deutscher Nachkriegsgeschichte und bestimmt die Existenz dieser Koalition entschieden wird.

    (Anhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)