*) Siehe Anlage 26
Berichtigung.
Es ist zu leisen:
113. Sitzung, Seite 5531 A, Zeile 6 statt Erreichte.: Erreichte nicht.
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Dr. Aigner ** 16. 6.
Arendt (Wattenscheid) 14. 6.
Dr. Arndt (Berlin) 14. 6.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 6.
Dr. Arnold 14. 6.
Bading ** 14. 6.
Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 14. 6.
Bauer (Würzburg) * 16. 6.
Bazille 30. 6.
Frau Berger-Heise 16. 6.
Berkhan * 16. 6.
Blachstein * 16. 6.
Blumenfeld * 16. 6.
Brünen 14. 6.
Bühling 14. 6.
Burgemeister 14. 6.
Cramer 30. 6.
Dr. Dittrich ** 15. 6.
Draeger * 16. 6.
Dröscher ** 14. 6.
Frau Dr. Elsner ** 14. 6.
Faller ** 14. 6.
Flämig * 16. 6.
Folger 16. 6.
Dr. Franz 14. 6.
Dr. Frey 14. 6.
Fritz (Welzheim) 14. 6.
Dr. Geißler 16. 6.
Gerlach ** 14. 6.
Gibbert 15. 6.
Gscheidle 15. 6.
Haar (Stuttgart) 14. 6.
Hahn (Bielefeld) 17. 6.
Hamacher 30. 6.
Dr. Hellige * 16. 6.
Frau Herklotz * 16. 6.
Herold * 16. 6.
Hörmann (Freiburg) 14. 6.
Hösl * 16. 6.
Holkenbrink 14. 6.
Kahn-Ackermann * 16. 6.
Dr. Kempfler * 16. 6.
Killat 14. 6.
Frau Klee * 16. 6.
Dr. Klepsch 15. 6.
Dr. Kliesing (Honnef) * 16. 6.
Klinker ** 16. 6.
Dr. Kopf * 16. 6.
Kunze 30. 6.
Lemmer 14. 6.
Lemmrich * 16. 6.
* Für die Teilnahme an einer Tagung der Westeuropäischen Union
** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments.
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Lenz (Brühl) ** 14. 6.
Lenz (Trossingen) 30. 6.
Lenze (Attendorn) * 16. 6.
Dr. Lohmar 30. 6.
Lücker (München) ** 16. 6.
Mauk ** 16. 6.
Frau Dr. Maxsein 30. 6.
Dr. von Merkatz * 16. 6.
Merten * 14. 6.
Metzger ** 14. 6.
Müller (Aachen-Land) ** 15. 6.
Müller (Remscheid) 14. 6.
Ott 14. 6.
Peters (Norden) 30. 6.
Frau Pitz-Savelsberg 30. 6.
Richarts ** 14. 6.
Dr. Rinderspacher * 16. 6.
Dr. Rutschke * 16. 6.
Schmidt (Kempten) . 15. 6.
Schröder (Sellstedt) 1. 7.
Schulte 30. 6.
Dr. Schulz (Berlin) * 16. 6.
Seibert 14. 6.
Dr. Serres * 16. 6.
Dr. Siemer 14. 6.
Dr. Starke (Franken) 14. 6.
Struve 30. 6.
Varelmann 15. 6.
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell* 16. 6.
Dr. Vogel (Speyer) 14. 6.
Vogt 30. 6.
Dr. Wahl * 16. 6.
Wienand * 16. 6.
Wolf 16. 6.
Anlage 2 Umdruck 266 (neu)
Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Renger, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Frau Brauksiepe und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 04, Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - Drucksachen V/1000 Anlage, V/1754 -.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die jetzt erscheinende Schrift des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung „Das geht Sie
an" ,einzustellen und den bereits früher durch das
5732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967
Bundespresseamt zur Unterrichtung des Bundespräsidenten, der Bundesregierung, des Bundestages und der Öffentlichkeit herausgegebenen „Frauenspiegel" wieder erscheinen zu lassen.
Bonn ,den 13. Juni 1967
Frau Renger
Frau Eilers
Frau Berger-Heise Frau Freyh
Frau Dr. Hubert Frau Korspeter
Frau Kurlbaum-Beyer Frau Lösche
Frau Meermann Frau Rudoll
Frau Schanzenbach Frau Schimschok Frau Seppi
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Funcke
Frau Brauksiepe Frau Blohm
Frau Enseling Frau Kalinke Frau Dr. Kuchtner
Frau Schroeder (Detmold) Frau Dr. Schwarzhaupt Frau Stommel
Frau Dr. Wex Frau Griesinger
Anlage 3 Umdruck 271
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1755 —
Der Bundestag wolle beschließen:
Zu Kap. 05 02
Es ist folgender neuer Tit. 665 einzufügen:
„Tit. 665 Für humanitäre Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes im Nahen Osten
5 000 000 DM"
Erläuterungen Zu Tit. 665
Zur Linderung der Not der durch die Kriegsereignisse im Nahen Osten betroffenen Zivilbevölkerung soll für die Bundesrepublik Deutschland ,das Deutsche Rote Kreuz tätig werden. Es ist vorgesehen, vor allem Medikamente, Lebensmittel und Bekleidung zur Verfügung zu stellen.
Bonn, den ,13. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 4 Umdruck 240 (neu)
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1775 —
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Bundestag billigt die Erklärung der Bundesregierung, im Nahost-Konflikt eine Politik der Nichteinmischung auf der Grundlage völkerrechtlicher Neutralität zu befolgen.
2. Der Deutsche Bundestag appelliert an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und an die Großmächte, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika und die Sowjetunion, alles zu tun, um eine dauerhafte Friedensordnung im Nahen Osten herbeizuführen.
Bonn, den 7. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 5 Umdruck 263
Änderungsantrag der Abgeordneten Haase (Kassel), Dr. Conring, Hermsdorf und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesminister des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 —
Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02
In Tit. 660 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — wird der Haushaltsvermerk „Der Zuschuß an das Orchester Philharmonia Hungarica (Erläuterung Ziffer 1 c) ist letztmalig veranschlagt" wieder ausgebracht.
Bonn, den 9. Juni 1967
Hasse (Kassel) Dr. Conring
Dr. Althammer Berberich Bremer
Dr. Brenck
Frau Geisendörfer Gewandt
Dr. Götz Leukert Meister
Memmel Müller (Berlin)
Müser
Dr. Pohle Rawe
Röhner
Windelen Ziegler
Dr. Barzel und Fraktion Hermsdorf
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5733
Anlage 6 Umdruck 242
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Aufgaben des Paßkontrolldienstes im Rahmen ihrer Organisationsgewalt auf die Bundeszollverwaltung zu übertragen, um eine Verwaltungsvereinfachung und die Einsparung von Verwaltungskosten zu erreichen.
Bonn, den 7. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 7 Umdruck 267
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1756 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag bedauert, daß es im Haushaltsjahr 1967 noch nicht möglich ist, diejenigen Verbesserungen der Hochbegabtenförderung und der Studentenförderung nach dem Honnefer Modell finanziell zu verwirklichen, die im Schriftlichen Bericht der Abgeordneten Frau Freyh und Dr. Vogel (Speyer) und dem Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik — Drucksache V/1242 — vorgeschlagen werden.
Um eine Realisierung der Vorschläge im Jahr 1968
sicherzustellen, wird die Bundesregierung ersucht,
a) die erforderlichen Mittel im Entwurf des Haushaltsplans für 1968 einzustellen;
b) die erforderlichen Verhandlungen mit den Ländern zu führen.
Bonn, den 13. Juni 1967
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 8 Umdruck 268 (neu)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Althammer, Weigl, Röhner, Unertl, Prochazka und Genossen und der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 09, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1759 —; Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksachen V/1000, V/1781 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. a) Zu Kap. 09 02
Der Ansatz bei Tit. 617 — Förderung der Luftfahrttechnik — wird von 35 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 25 000 000 DM herabgesetzt.
b) Zu Kap. A 09 02
Es wird ein Tit. 570 eingefügt mit der Zweckbestimmung „Darlehen zur Förderung der Luftfahrttechnik".
Der Ansatz beträgt 10 000 000 DM.
2. a) Zu Kap. A 60 02
Der Ansatz bei Tit. 571 a) — Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, Darlehen — wird von 50 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 40 000 000 herabgesetzt.
b) Zu Kap. 60 02
Tit. 571 a) — Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft, Darlehen — Der Ansatz beträgt 10 000 000 DM.
Folgender neuer Haushaltsvermerk wird ausgebracht:
„Die Mittel der Tit. 571 a) und 571 b) sind gegenseitig deckungsfähig."
Bonn, den 14. Juni 1967
Dr. Althammer Weigl
Röhner
Unertl
Prochazka
Prinz von Bayern Bremer
Franke (Osnabrück) Geisenhöfer Gierenstein
Dr. Hudak
Krug
Frau Dr. Kuchtner
Leukert
Müller (Berlin)
Dr. von Nordenskjöld Ott
Schlager
Schlee
Ziegler
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg)
und Fraktion
Anlage 9 Umdruck 243 (neu)
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Dokumentation im Agrarbereich ist eine der
wichtigsten Voraussetzungen zur Rationalisierung
und Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet. Sie ist bislang nicht ausreichend gefördert worden.
Die Bundesregierung wird ersucht:
1. Die Dokumentation auf den Gebieten der Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Veterinärmedizin stärker als bisher zu fördern und
2. im Entwurf des Haushaltsplans für 1968 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorzusehen.
Bonn, den 7. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 10 Umdruck 273
Entschließungsantrag des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
I.
1. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Zuge der weiteren Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes bei den kommenden Verhandlungen in Brüssel mit Entschiedenheit dafür einzutreten, daß in allen Bereichen der echte Leistungswettbewerb hergestellt wird. Dies gilt insbesondere für die noch ausstehenden Durchführungsbestimmungen zu den Marktordnungen für Getreide, Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch. Gleiches gilt auch für die noch ausstehenden Marktordnungen für Fette, Rindfleisch, Milch und Milchprodukte.
Um die Wettbewerbsgleichheit unserer Landwirtschaft im Gemeinsamen Markt zu sichern, ist darauf zu dringen, daß alle Beihilfen offengelegt und harmonisiert werden.
2. Die Sicherung des Absatzes am Markt bedeutet für die deutsche Landwirtschaft zukünftig die entscheidende Existenzfrage. Aus diesem Grunde fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Verbesserung der Marktstruktur mit allem Nachdruck zu fördern.
II.
Die Auswirkungen des Gemeinsamen Marktes erfordern dringend eine Neugliederung des Einzelplans 10, damit die zur Verfügung stehenden Mittel in Anbetracht der Haushaltslage so eingesetzt werden, daß klare Schwerpunktbildungen deutlich werden.
1. Daher fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, dabei folgende Schwerpunkte herauszustellen:
a) Marktstruktur
b) Agrarstruktur
c) Betriebsstruktur (Investitionshilfen und Zinsverbilligung).
Um den Umstellungsprozeß der Land- und Ernährungswirtschaft kontinuierlich zu fördern und eine verwaltungsmäßige Vereinfachung zu schaffen, fordert der Bundestag die Bundesregierung auf,
2. für den Einzelplan 10 — wie in anderen Bereichen auch — möglichst schnell das Instrument der mittelfristigen Finanzplanung einzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Bundesregierung mit den Bundesländern endlich eine Vereinbarung trifft, die klare Kompetenzaufteilung für die einzelnen Förderungsmaßnahmen und ihre Finanzierung vorsieht;
3. die sich aus dem Gemeinsamen Markt ergebenden Verpflichtungen auch aus anderen Einzelplänen auszugliedern und in einem gesonderten EWG-Einzelplan zusammenzufassen.
Bonn, den 13. Juni 1967
Dr. Schmidt (Gellersen) Blume
Dr. Enders
Fellermaier
Frehsee
Marquardt
Müller (Ravensburg)
Müller (Worms) Schimschok
Seither Frau Seppi
Urban
Welke Welslau Zebisch
Anlage 11 Umdruck 275
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 10, Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1760 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
In Anerkennung der Notwendigkeit, die Eingliederungsmaßnahmen für Vertriebene und geflüchtete Landwirte fortzusetzen und angesichts der erheblichen Kürzungen der Haushaltsmittel im SiedlungsTitel und der Bindungsermächtigung wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob zusätzliche Mittel im Wege einer Anleihe zu Lasten des Zweckvermögens beschafft werden können, um das Finanzierungsverhältnis Bund/Länder zwei zu eins von Bundesseite aus bedienen zu können.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5735
Mit diesen zusätzlichen Mitteln soll der größere Teil des Siedlungsprogramms 1967 für Einheimische und Vertriebene erfüllt werden können, um damit zur Überwindung der Rezession in den ländlichen Räumen und den Zonengrenzgebieten beizutragen.
Bonn, den 13. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 12 Umdruck 236 (neu)
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, entsprechend der Ankündigung der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966, alsbald eine Kommission unabhängiger Sachverständiger zu berufen und sie mit der Auswertung bisheriger Erfahrungen bei der Mitbestimmung als Grundlage weiterer Überlegungen zu beauftragen. Das Gutachten ist dem Bundestag vorzulegen.
Bonn, den 8. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 13 Umdruck 238
Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
zu prüfen, inwieweit zur Sicherung und Verbesserung der Leistungen der Sozialversicherung
a) die Leistungen für die Versicherten überschaubarer gemacht,
b) die Aufgaben der Versicherungsträger rationeller erfüllt,
c) im Rahmen der gegliederten Sozialversicherung Nachteile für Versicherte und Arbeitgeber infolge unterschiedlicher Finanzkraft der einzelnen Versicherungsträger vermieden werden können.
Bonn, den 6. Juni 1967
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 14 Umdruck 247
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967
hier: Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1761 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundestag in Abständen von zwei Jahren versicherungstechnische Bilanzen zur knappschaftlichen Rentenversicherung, erstmalig zum 1. Januar 1969, vorzulegen.
Die Bilanzen sollen für die zwei auf den Stichtag folgenden Jahrzehnte erkennen lassen, wie sich die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der knappschaftlichen Rentenversicherung voraussichtlich entwickeln werden.
Bonn, den 7. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 15 Umdruck 237
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1762 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
bei der Erstellung des Bundeshaushaltsplans 1968 dafür zu sorgen, daß die im Straßenbaufinanzierungsgesetz vorgeschriebene Zweckbindung von 50 vom Hundert aus dem Aufkommen an Mineralölsteuer für Zwecke des Straßenbaues voll wirksam wird.
Bonn, den 6. Juni 1967
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
5736 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967
Anlage 16 Umdruck 255
Entschließungsantrag der Abgeordneten SchmittVockenhausen, Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell, Lemmrich, Haase (Kellinghusen) und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1762 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
unbeschadet einer späteren gesetzlichen Regelung bereits für das Jahr 1968 zu Kap. 12 10 a Tit. 600 (Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden) sicherzustellen, daß Zuwendungen für verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen auch außerhalb der Zonenrandgebiete und der übrigen zurückgebliebenen Gebiete gewährt werden können.
Bonn, den 8. Juni 1967
Schmitt-Vockenhausen Haase (Kellinghusen) Adams
Bauer (Würzburg) Berlin
Biermann
Dröscher Geiger Hübner
Könen (Düsseldorf) Lautenschlager
Porzner
Frau Renger
Sänger Saxowski
Schonhofen
Strohmayr
Vit
Welslau Wienand
Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell
Lemmrich
Dr. Althammer
Dr. Besold
Biechele
Burger Draeger
Ehnes
Frau Geisendörfer Gierenstein
Dr. Hauser (Sasbach)
Dr. Kliesing (Honnef) Krug
Meister
Müller (Berlin) Mengelkamp
Orgaß Rawe
Frau Schroeder (Detmold) Wahl
Windelen
Zink
Anlage 17 Umdruck 259
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Arbeiten an einer Änderung des Laufbahnrechts der Unteroffiziere so zu beschleunigen, daß sie
bis Ende des Jahres 1967 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen kann.
2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, von dem bisher vierteljährlichen Turnus der Einberufung von Wehrpflichtigen zugunsten eines halbjährlichen Turnus abzugehen.
Bonn, den 8. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 18 Umdruck 260
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemäß § 66 des Soldatengesetzes den Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Landesverteidigung vorzulegen, der auch die gewandelten Anschauungen innerhalb der NATO berücksichtigt. In diesem Entwurf ist sicherzustellen, daß innerhalb der Streitkräfte eine durchgehende Kommandogewalt vom Generalinspekteur bis zu den untersten Einheiten geschaffen wird.
Bonn, den 8. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 19 Umdruck 261
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs- des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die veränderte Verteidigungskonzeption der NATO durch eine Umrüstung, die auf Atomwaffenträger verzichtet, zu berücksichtigen, so daß die Bundeswehr den Anforderungen einer konventionell geführten Auseinandersetzung gerecht werden kann. Die dabei einzusparenden Kosten sollen für eine bessere Ausnutzung des Reservistenpotentials verwendet werden.
Bonn, den 8. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5737
Anlage 20 Umdruck 265
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dichgans, Bading, Exner, Dr. Rinsche und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 14, Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1764 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wolle prüfen, ob es möglich ist, Soldaten, die sich dem Hochschulstudium widmen wollen, nach Beendigung des ersten Ausbildungsjahres an einen Standort in einer Universitätsstadt zu versetzen und ihnen die Möglichkeit zu geben, in den letzten sechs Monaten ihres Wehrdienstes von der Kaserne aus das Hochschulstudium aufzunehmen, unter voller Aufrechterhaltung ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr und ihrer ständigen militärischen Einsatzbereitschaft.
Bonn, den 12. Juni 1967
Dichgans
Exner
Dr. Rinsche
Dr. Abelein
Dr. Artzinger
Berberich
Berendsen
Erhard (Bad Schwalbach) Erpenbeck
Franzen
Fritz (Welzheim) Gierenstein
Gottesleben
Dr. Hammans
Dr. Hofmann (Mainz) Illerhaus
Frau Jacobi (Marl) Krammig
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenz (Brühl)
Meis
Meister
Dr. von Merkatz
Mick
Müller (Berlin)
Dr. von Nordenskjöld Ott
Dr. Pohle
Prochazka
Rawe
Dr. Ritz
Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Schlee Dr. Schmid-Burgk
Dr. Schmidt (Wuppertal) Schulhoff
Dr. Schwörer
Dr. Siemer
Dr. Stecker
Stein (Honrath)
Stooß
Weigl Windelen
Ziegler Bading Frau Dr. Elsner
Eppler
Anlage 21 Umdruck 274
Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Jungmann und Genossen und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 15, Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1765 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
im Rahmen des Bundesgesundheitsamtes ein Institut zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden zu errichten.
Bonn, den 13. Juni 1967
Frau Dr. Hubert
Dr. Meinecke
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Dr. Jungmann
Frau Blohm
Dr. Pohle
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Stammberger
Dr. Barzel und Fraktion
Anlage 22 Umdruck 269 (neu)
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 23, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1768 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
bis zum 31. Dezember 1967 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern vorzulegen.
Diese Gesetzesvorlage sollte in. Zusammenarbeit mit den interessierten Organisationen und unter Berücksichtigung der Empfehlung 486 der Beratenden Versammlung des Europarates über den internationalen Hilfsdienst erarbeitet werden und insbesondere folgende sich aus der bisherigen Praxis ergebenden Fragen regeln:
1. die Abgrenzung des Personenkreises und der Tätigkeiten, die unter die Bestimmungen des Entwicklungsdienst-Gesetzes fallen;
2. die sozialrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, beamtenrechtliche, versorgungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung der Freiwilligen in Entwicklungsländern;
3. Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung, der Weiterbildung und des Aufstiegs im Berufsleben nach Beendigung des Dienstes in Entwicklungsländern;
4. Bestimmungen über die Ausübung des Wahlrechts durch die Freiwilligen in Entwicklungsländern bei den Wahlen im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Bonn, den 14. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
5738 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967
Anlage 23 Umdruck 246
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1771 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. den Entwurf einer 20. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz bis zum 30. Juni 1967,
2. den Entwurf eines Leistungsgesetzes für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem Sowjetsektor von Berlin bis zum 30. September 1967,
3. den Entwurf eines Abschlußgesetzes zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz bis zum 30. September 1967 und
4. den Entwurf eines Abschlußgesetzes zum Häftlingshilfegesetz bis zum 30. September 1967
vorzulegen.
Die für die Durchführung dieser Gesetze erforderlichen Mittel sind in die mittelfristige Finanzplanung
Bonn, den 7. Juni 1967
Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion
Anlage 24 Umdruck 251
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — Drucksachen V/1000 Anlage, V/1774 —.
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt,
die bereits in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 20. Januar 1967 angekündigte Reform des Familienlastenausgleichs im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unverzüglich vorzubereiten und dem Deutschen Bundestag alsbald einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Bonn, den 7. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 25 Umdruck 270
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rawe, Windelen, Hermsdorf, Opitz, Dr. Pohle, Franke (Osnabrück), Dr. Rinsche, Lampersbach und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Haushaltsgesetz 1967,
— Drucksachen V/1000, V/1800 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb der Bundesverwaltung
1. für die Dauer von drei Jahren alle Stellenanforderungen auf das unabweisbar notwendige und auf andere Weise nicht zu befriedigende Bedürfnis zu beschränken;
2. für den unter 1. genannten Zeitraum jede fünfte frei werdende Planstelle nicht wieder zu besetzen;
3. im Einzelfall sich daraus ergebende Schwierigkeiten durch Umsetzung innerhalb und zwischen den Ressorts auszugleichen.
Bonn, den 13. Juni 1967
Rawe
Windelen Dr. Pohle
Franke (Osnabrück)
Dr. Rinsche Lampersbach Dr. Althammer
Baier
Balkenhol Dr. Besold Brese
Budde
Dr. Conring van Delden Ernesti
Exner
Gewandt
Glüsing (Dithmarschen) Gottesleben
Haase (Kassel)
Dr. Häfele
Dr. Hofmann (Mainz) Dr. Hammans
Hauser (Bad Godesberg) Horstmaier
Kiep
Krampe
Dr. Kraske Dr. Luda
Meister
Mengelkamp Müller (Berlin)
Dr. Müller-Hermann
Dr. von Nordenskjöld Porten
Riedel (Frankfurt)
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Röhner
Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schober
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schwörer
Dr. Starke (Nürtingen) Stingl
Frau Stommel
Teriete Tobaben Weiland Wendelborn
Winkelheide
Hermsdorf
Jürgensen
Müller (Mühlheim) Porzner
Rau
Tallert Schoettle Schonhofen
Seifriz
Wendt Opitz
Busse (Herford)
Kubitza
Dr. Mühlhan
Ollesch
Peters (Poppenbüll) Reichmann
Dr. Rutschke
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5739
Anlage 26 Umdruck 272 (neu)
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967,
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
— Drucksachen V/1000 Anlage, V/1781 —.
Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 60 02
In Tit. 300 — Minderausgabe im Bundeshaushaltsplan 1967 — wird der Ansatz um 5 000 000 DM auf 180 700 000 DM erhöht.
Bonn, den 14. Juni 1967
Dr. Barzel und Fraktion
Schmidt (Hamburg) und Fraktion
Anlage 27
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Hermsdorf (SPD) zu Punkt 3 b der Tagesordnung.
Die hinter uns liegenden Etatberatungen waren spektakulär wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik zuvor. Die offene Krise der Bundesfinanzen und der Versuch des Ausgleichs des Etatentwurfs 1967 waren nicht zuletzt die Ursachen für den Zusammenbruch der alten Regierung Erhard/Mende und der Bildung der Großen Koalition. Insgesamt drei Finanzminister, ordentliche und amtierende, haben auf Regierungsseite den Entwurf für 1967 bearbeitet. Das Parlament hat versucht, durch eine Anzahl von Gesetzen die realen Grundlagen für die Sanierung der öffentlichen Finanzen zu schaffen. Von diesen Gesetzesvorlagen, die den Etat 1967 begleiteten oder ihn finanziell wesentlich berührten, will ich hier nur in Erinnerung rufen:
1. den ersten Etatentwurf der Regierung Erhard,
2. den Entwurf des Finanzplanungsgesetzes,
3. den Entwurf des Steueränderungsgesetzes,
4. den Entwurf der amtierenden Erhard-Regierung eines Ergänzungshaushaltsgesetzes,
5. u. 6. Ergänzungsgesetze zum Steueränderungsgesetz und zum Finanzplanungsgesetz.
Von erheblichem Einfluß auf unsere Etatberatungen waren ferner
7. das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Neuregelung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie
8. das Gesetz, wonach die finanzschwachen Länder erstmalig Ergänzungszuweisungen des Bundes erhalten.
Am 19. Januar d. J. befaßte sich die neue Regierung mit den Problemen des Etatausgleichs 1967; ihre Beschlüsse setzten die Koalitionsfraktionen in zwei Initiativgesetze um:
9. das Steueränderungsgesetz 1967 und
10. das Kreditfinanzierungsgesetz, das die rechtliche Grundlage für den Eventualhaushalt brachte, der nunmehr in den außerordentlichen Teil des vorliegenden Haushalts 1967 eingegangen ist.
Schließlich haben die Beschlüsse des Kabinetts vom 19. Januar noch
11. die Notwendigkeit mit sich gebracht, einige ausgabewirksame Gesetze zu ändern; entsprechende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 1967 werden dafür die rechtliche Basis liefern.
Dieser Katalog von Maßnahmen zum Etat 1967 zeigt, daß wir in den letzten Monaten eigentlich Etatdebatten in Permanenz geführt haben. Dabei hat die Große Koalition bereits wichtige politische Entscheidungen in den zurückliegenden Wochen getroffen. Der vorliegende Bundeshaushalt 1967 gibt diesen politischen Entscheidungen der Großen Koalition den zahlenmäßigen quantitativen Ausdruck.
Der Haushalt 1967 ist seit seiner Einbringung durch die gescheiterte Regierung Erhard/Mende bis zur nunmehrigen Verabschiedung im Zeichen der Großen Koalition wesentlich umgestaltet worden; es wurden wesentliche neue Schwerpunkte gesetzt. Die Veränderung des Gesamtvolumens von 73,9 auf nunmehr 77,0 Mrd. DM unter Einbeziehung des Investitionshaushalts bringt diese wesentlichen Veränderungen der Etatstruktur nicht hinreichend zum Ausdruck.
Konsolidierung des Bundeshaushalts und Stabilisierung der Wirtschaftslage
Für die Vertreter der SPD in diesem Hohen Hause und in der Bundesregierung stand bei den Etatberatungen die Konsolidierung der Staatsfinanzen und die Stabilisierung der Wirtschaftslage im Vordergrund. Beide Forderungen waren Inhalt des von der SPD für die Koalitionsverhandlungen vorgelegten 8-Punkte-Sachprogramms und Gegenstand der von Bundeskanzler Kiesinger am 13. Dezember 1966 abgegebenen Regierungserklärung.
Bei der konkreten Lösung der Haushaltsprobleme für 1967 mußten vor allem zwei Zielvorstellungen miteinander und gleichzeitig realisiert werden und zwar
1. der verfassungsmäßig vorgeschriebene Etatausgleich unter hinreichender Berücksichtigung des öffentlichen Bedarfs und
2. der Einsatz des öffentlichen Haushalts als Mittel der Konjunkturpolitik zur Belebung der stagnierenden Wirtschaft.
Bei der Lösung dieser Probleme fanden endlich moderne finanz- und wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse Eingang in die Politik. Im Gegensatz zu einer Deflationspolitik à la Brüning wurde unter dem maßgeblichen Einfluß sozialdemokratischer Po-
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litiker in Bundesparlament und Bundesregierung eine Wachstumspolitik nach Maß eingeleitet und damit vermieden, daß sich die Spirale weiter nach unten in eine Wirtschaftsrezession, verbunden mit zunehmender Arbeitslosigkeit, fortsetzte. Statt dessen wurden offensive Maßnahmen ergriffen, um uns allmählich aus der Talsohle der Konjunktur wieder zu einem stetigen Wirtschaftswachstum mit Vollbeschäftigung und Preisstabilität hinzuführen. In diesen Zusammenhang gehört der erstmalige Einsatz eines Eventualhaushalts in der Größenordnung von 2,5 Mrd. DM, der von der SPD im Grundsatz bereits
im vorigen Jahr vor der Regierungsumbildung mit dem Ziele der Investitionsförderung und der Erhaltung der Arbeitsplätze gefordert worden war, zu den hervorstechenden Merkmalen der Umgestaltung des Haushaltes 1967. Erstmalig wird mit dem Bundeshaushalt 1967 bewußte antizyklische Politik betrieben. Besonders erfreulich ist dabei die Tatsache, daß die Bundesbank — gerne als Hüterin der Währung bezeichnet — der regierungsamtlichen Politik nicht mehr gegensteuern muß wie in früheren Zeiten, sondern daß sie mit monetären Mitteln nunmehr die Finanz- und Wirtschaftspolitik des Bundes unterstützt, nicht, weil ihr die Regierung Kiesinger/Brandt genehmer ist, sondern weil sie die Finanz- und Wirtschaftspolitik dieser Regierung in der derzeitigen Wirtschaftslage für richtig hält.
Erfolgreiche Beschlüsse der Großen Koalition
Diese Haltung der Bundesbank ist auch dadurch ermöglicht worden, daß Bundesregierung und Bundestag bereit waren, den Etatausgleich 1967 zum Teil auch durch „orthodoxe" Maßnahmen herbeizuführen. So wurden seit Bestehen der Großen Koalition Etatentlastungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite in einer Größenordnung von 8,4 Mrd DM ermöglicht; d. i. ein Betrag von mehr als 10 v. H. des Etatvolumens, um den der Bundeshaushalt entgegen früheren Feststellungen manövrierfähiger gemacht worden ist. Darin sind noch nicht enthalten die weiteren fast 1,5 Mrd DM Kürzungen (brutto), die während der Etatberatungen im Haushaltsausschuß zum Zwecke von Umschichtungen vorgenommen wurden. Dieses Ergebnis ist eine große Leistung und berechtigt zu einigen Hoffnungen hinsichtlich des Erfolges für die noch bevorstehenden und sicher harten Entscheidungen über die mittelfristige Finanzplanung und die damit verbundenen Entscheidungen über politische Prioritäten. Unsere bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß innerhalb weniger Monate — gestützt auf eine breite Mehrheit in Regierung und Parlament — erhebliche Konsolidierungsmaßnahmen für den Bundeshaushalt beschlossen werden konnten, nachdem vorher jahrelang Ausgabenbeschlüsse gefaßt worden waren, die uns in diese Finanzmisere geführt haben, deren Ausräumung uns noch geraume Zeit beschäftigen wird. Finanzminister Strauß nannte in der vorigen Woche die früheren Haushaltsentscheidungen „eine Sünde wider den Geist einer wirtschaftswissenschaftlich fundierten Finanzpolitik". Da kann ich nur noch, wie mein Fraktionskollege Dr. Möller, sagen: Na endlich!
Wir haben mit diesen Etatberatungen den ersten Schritt zur Beseitigung des Erbes aus früheren Bundesregierungen getan, — eines Erbes, das in der ersten Regierungserklärung der Großen Koalition mit vollem Recht als „lange schwelende Krise" bezeichnet wurde. Der Bundeskanzler belegte dieses Bild mit den Feststellungen wie: „düsteres Bild der Finanzlage", „Jahr für Jahr neue Ausgaben und neue Einnahmeverringerungen, ohne die Folgen für die Zukunft zu bedenken", „unbegründete Furcht vor der Ungunst der Wähler haben eine Korrektur verhindert", „das ist die Wahrheit, die wir unserem Volke eingestehen müssen". Ich habe die Feststellungen des Bundeskanzlers aus der Regierungserklärung wiederholt, um allen Damen und Herren dieses Hohen Hauses noch einmal in Erinnerung zu rufen, was die Ausgangslage der neuen Regierung Kiesinger/Brandt war.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Ziel der Etatberatungen 1967 war bei der gegebenen Wirtschaftssituation nicht Sparsamkeit um jeden Preis, sondern Stabilisierung des Haushalts auf einem Niveau, daß von ihm keine kontraktiven Wirkungen, vor allem auf dem Gebiet der öffentlichen Investitionen, auf die Gesamtnachfrage ausgingen. Dabei war es nicht immer ganz einfach, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, daß es in der heutigen Konjunktursituation falsch und unverantwortlich gewesen wäre, die Deckungslücken durch allgemeine Steuererhöhungen oder durch zu starke Ausgabekürzungen zu schließen, nur um dem Fetisch des ausgeglichenen Haushalts ein Opfer zu bringen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige kurze Bemerkungen zur Konjunktursituation und damit zu den volkswirtschaftlichen Ausgangsdaten für den Etat 1967 machen.
Die volkswirtschaftlichen Ausgangsdaten für 1967, die auch für die Steuerschätzungen bestimmend sind, mußten seit der Vorlage des ersten Regierungsentwurfs im Herbst 1966 erheblich revidiert werden. Damals lag dem Bundeshaushalt und den Steuerschätzungen unter Verkennung des Konjunkturablaufs eine Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von 7 v. H. zugrunde. Die Basis für den Ergänzungshaushalt der noch amtierenden ErhardRegierung bildete eine Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von nur noch 6,3 v. H. Die rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage führte schließlich dazu, daß diese Wachstumsraten sich als weit überhöht erwiesen. Durch Beschluß des Kabinetts vom 19. Januar 1967 wurden die Steuereinnahmen wegen weiterer Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit auf der Basis einer Zuwachsrate von 5,1 v. H. des Bruttosozialproduktes (um 800 Mio DM) herabgesetzt. Das Kabinett wies jedoch damals bereits darauf hin, daß mit einer weiteren Schrumpfung zu rechnen sei. Die nach dem neuesten Erkenntnisstand vom Arbeitskreis Steuerschätzungen am 25. April nochmals um rd. 3,8 Mrd. DM nach unten berichtigten Bundeseinnahmen basieren nunmehr auf einer Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes von 2 bis 3 v. H.
Nachfrage-Impulse
Um diese Einnahmen auch tatsächlich zu realisieren und um die in der Schillerschen Projektion für 1967 und für die Folgejahre angestrebten Ziele zu
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5741
erreichen, bedarf es einer in Strukturförderung und Konjunktursteuerung tatkräftigen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Mit sturem und schematischem Bremsen der Staatsausgaben wäre hier nicht geholfen; vielmehr ist wohldosiertes Gasgeben angebracht.
Es ist sicher richtig, wenn ein Kenner der Materie (Fischer-Menshausen) feststellt: „Eine Haushaltspolitik, die unter dem Zwang der Zukunftssicherung steht, kann nicht mehr allein nach den Regeln der überkommenen Kameralistik und hausväterlichen Sparsamkeit betrieben werden". Um eine Konjunkturwende ohne längeren Wachstumsverzicht zu erreichen, sind daher weitere NachfrageImpulse unerläßlich. Aus diesem Grunde wurde unter Drängen der SPD der zusätzliche Investitionshaushalt beschlossen und aus diesem Grunde wäre es erforderlich, daß auch die Länder und Gemeinden sich antizyklisch verhalten und ihre Investitionsausgaben erhöhen. Der Bund hat in Gestalt des Stabilisierungsgesetzes das neue Instrument geschaffen, mit dem er rasch weitere Konjunkturförderungsmaßnahmen ergreifen kann, falls sich das als notwendig erweist.
Denn eines ist klar: Ohne einen baldigen Konjunkturaufschwung wird die Sanierung des Haushaltes nicht endgültig gelingen und ohne Wirtschaftswachstum werden die Defizite der Folgejahre noch größer werden. Bei rückläufiger Entwicklung der Steuereinnahmen wird daher zur Deckung des Defizits eine stärkere Verschuldung des Bundes nicht nur nicht zu vermeiden, sondern sogar positiv notwendig sein. Wir haben zwar keinen Blankoscheck der Bundesbank, aber die berechtigten Hoffnungen, daß sie dafür die monetären Voraussetzungen schafft.
Ein Ja zu stärkerer Verschuldung
Es ist zu bedauern, daß die Diskussion in der Öffentlichkeit über die Kreditfinanzierung so stark mit Emotionen belastet ist, die das Abwägen der Vor- und Nachteile der Staatsverschuldung erheblich erschweren. Wir sollten uns jedoch bei der Behandlung dieses Themas frei machen von Fragen der Weltanschauung und es statt dessen nur nach seiner ökonomischen Zweckmäßigkeit beurteilen.
Die jüngste Analyse der Deutschen Bundesbank über die Verschuldung der öffentlichen Haushalte zeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit 35,7 Mrd. DM per 31. 12. 1966 im Vergleich zu den USA und Großbritannien relativ niedrige Schulden hat. Die Schulden aus Anleihen betragen beim Bund rd. 6,7 Mrd. DM. D. i. bei einem Haushaltsvolumen von fast 80 Mrd. DM keinesfalls bedenklich. Auch der Anteil des Schuldendienstes an den laufenden Einnahmen und am Haushaltsvolumen hat noch kein zu großes Ausmaß angenommen. Im übrigen darf ich hier auf die Empfehlungen der OECD hinweisen, die in der gleichen Richtung liegen und zu demselben Ergebnis kommen.
Eine stärkere öffentliche Verschuldung wäre auch unter dem Aspekt breiter Eigentumsstreuung durchaus nützlich. In den rückliegenden Jahren von 1948 bis 1965 sind z. B. von den vermögenswirksamen Ausgaben der öffentlichen Haushalte in Höhe von mehr als 300 Mrd. DM nur 45 Mrd. DM durch Schuldenaufnahme finanziert worden. Ich bin der Meinung, daß für eine breite Vermögensbildung sicher mehr getan worden wäre als durch die Privatisierung einiger Bundesunternehmen, wenn man einen Weg gefunden hätte, wenigstens einen größeren Teil der Investitionen der öffentlichen Hand durch Anleihen zu finanzieren. Wir sollten uns für diesen Weg der Vermögensbildung entscheiden und intensiver dafür werben. Was in anderen Ländern möglich ist, sollte auf diesem Gebiet auch bei uns erreicht werden können.
Der Kreditbedarf des Bundes im Rahmen des a. o. Etats beträgt für 1967 insgesamt 8,05 Mrd. DM; er soll z. T. kurz- und mittelfristig gedeckt werden. Davon entfallen u. a. 2,5 Mrd. DM auf die Finanzierung des zusätzlichen Investitionshaushaltes, gute 3,8 Mrd. DM müssen wegen der konjunkturbedingten Rückläufigkeit der Steuereinnahmen beschafft werden, und schließlich wurden 500 Mio DM zur Vorfinanzierung künftiger Rüstungsaufträge aus dem Verteidigungshaushalt zur Erfüllung des am 30. 6. d. J. auslaufenden Devisenausgleichsabkommens mit den Vereinigten Staaten notwendig.
Gesamtergebnisse der parlamentarischen Etatberatungen
Nach diesem kurzen Überblick über die gesamtwirtschaftlichen Tatbestände und ihren Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt nunmehr einige Ausführungen zu dem Verlauf und den Ergebnissen der parlamentarischen Etatberatungen.
Zunächst ein Gesamtüberblick über die globalen Veränderungen: Der Bundeshaushalt 1966 einschließlich Nachtrag wies ein Volumen von 69,9 Mrd. DM im Plan und von 72,5 Mrd. DM in der Rechnung auf; er schloß mit einem kassenmäßigen -Fehlbedarf von gut einer Milliarde DM ab.
Der erste Regierungsentwurf für 1967 vom September 1966 zeigte nur eine geringfügige Steigerung des Volumens auf 73,9 Mrd. DM, davon 0,5 Mrd. DM Kreditaufnahme. Doch bald erwies sich diese Haushaltsplanung als unrealistisch. Bereits Anfang November zeigte sich eine Deckungslücke von 2,6 Mrd. DM, davon 1,1 Mrd. DM wegen der Überschätzung der Steuereinnahmen und 1,3 Mrd. DM wegen der Nichtveranschlagung von Verteidigungsausgaben. Mit dem Ergänzungshaushalt, den der amtierende Finanzminister Schmücker im November 1966 vorlegte, erreichte der Regierungsentwurf ein Gesamtvolumen von 75,3 Mrd. DM; diese Summe finden Sie im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses Drucksache V/1800.
Bis zum Januar 1967 erwuchs erneut eine Dekkungslücke aus einer Reihe von Gründen. Hierzu gehörten
- höherer Ausgabenbedarf von ca. 500 Mio DM (z. B. beim Kindergeld und der knappschaftlichen Rentenversicherung, Kokssubventionen für die Stahlindustrie),
- geringere Entlastungen durch das Finanzplanungs- und das Steueränderungsgesetz gegenüber den Entwürfen (zus. rd. 1 Mrd. DM),
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— weitere Steuermindereinnahmen auf Grund der rückläufigen Wirtschaftsentwicklung (mindestens 0,9 Mrd. DM) sowie schließlich
— der Kompromiß im Steuerstreit (Herabsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 37 v. H. = 980 Mio DM und
- Ergänzungszuweisungen an finanzschwache Länder = rd. 260 Mio DM).
Die sich daraus ergebende Deckungslücke von rd. 3,7 Mrd. DM wurde durch .die Kabinettsbeschlüsse vom 19. Januar 1967 wiederum geschlossen; dadurch wuchs das Haushaltsvolumen auf 74 Mrd. DM an (davon entfielen 1,3 Mrd. DM auf Kreditaufnahmen) und durch die Beschlußfassung über das Kreditfinanzierungsgesetz und den Investitionshaushalt in Höhe von 2,5 Mrd. DM schließlich auf die Summe von 76,5 Mrd. DM — bei vorgesehener Kreditaufnahme von 3,8 Mrd. DM.
Durch die Beratungen im Haushaltsausschuß ergab sich nochmals eine Ausweitung um rd. 500 Millionen DM (genau: 491, 8 Millionen DM), die z. T. auf nachträgliche Anmeldungen der Bundesregierung und z. T. auf eigene Wünsche des Haushaltsausschusses zurückgeht. Das Endvolumen beträgt jetzt 77,01 Mrd. DM. Dabei ist der a. o. Etat auf 8,05 Mrd. DM angewachsen wegen der erneuten konjunkturbedingten Herabsetzung. der Steueransätze in einer Größenordnung von rd. 3,8 Mrd. DM.
Der Bundeshaushaltsplan 1967 ist damit gegenüber dem Soll 1966 um 7,1 Mrd. DM bzw. rd. 10 v. H. und gegenüber dem Ist 1966 um 4,5 Mrd. DM bzw. rd. 6,2 v. H. höher als sein Vorgänger. Darin drückt sich der politische Wille aus, mit dem Bundeshaushalt 1967 bewußt antizyklische Finanzpolitik zu praktizieren. Es wäre törichter denn je, den Etatzuwachs rein statisch mit der Elle der gleichlaufenden Veränderungsrate .des Bruttosozialprodukts zu messen. Wir haben diese Auffassung in diesem Hause bisher wiederholt vertreten und stellen erfreut fest, daß diese Erkenntnis nun eine breite Mehrheit gefunden hat. Übrigens hat diese Einsicht auch der ehemalige Bundesfinanzminister Dahlgrün kürzlich in einem Kolloquium in München geäußert; wir freuen uns über diese verspätete Einsicht ganz besonders.
Schwerpunkte der Veränderungen am Regierungsentwurf
Politisch sind von besonderer Bedeutung folgende Veränderungen des Etats im einzelnen:
1. Investitionsetat
Ich habe bei der volkswirtschaftlichen Ausgangsposition bereits darauf hingewiesen, was uns zum Investitionshaushalt veranlaßte. Ich möchte hier nur hinzufügen, daß das Parlament hier in einem einmaligen Vorgang unter Außerachtlassung gewisser Rechte verfassungsmäßiger Institutionen in kürzester Frist diesen Investitionshaushalt verabschiedet hat. Das Parlament und der Haushaltsausschuß haben sich befleißigt, der Regierung zu helfen. Verzögerungen sind auf anderer Ebene zu suchen. Vielleicht können Sie mir, Herr Minister, darauf eine Antwort geben, warum im April — obwohl dieses Haus vor Monaten das Gesetz verabschiedet hat — die Gesamtsumme noch nicht ausgegeben war.
2. Hilfen für die Finanzen von Ländern und Gemeinden
Trotz der angespannten Finanzsituation des Bundes war es seit Bestehen der Großen Koalition möglich, spürbare finanzielle Aktionen zugunsten der Länder und Gemeinden durchzuführen und damit ein wesentlich gebessertes Klima im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden zu schaffen, das Bedeutung haben wird für die kommenden Verhandlungen zur Finanzreform und zur Koordinierung der Haushaltswirtschaften z. B. im Rahmen des Stabilisierungsgesetzes. Angesichts der Tatsache, daß die Länder und Gemeinden — abgesehen von den aktuellen Erschwernissen auf Grund der rückläufigen Wirtschaftslage — vor allem wegen der bisher vernachlässigten Finanzreform nicht mehr in der Lage waren, die Gemeinschaftsaufgaben zu bewältigen, mußte nach sozialdemokratischer Auffassung mit Vorrang und im Vorgriff auf die Finanzreform sofort etwas zur Verbesserung der Finanzen von Ländern und Gemeinden geschehen. Diese Forderung war konkret vom SPD-Parteitag in Dortmund aufgestellt worden; sie fand sich in dem 8-PunkteSachprogramm der SPD während der Regierungsverhandlungen wieder, und sie wird nunmehr im ersten Schritt in praktische Politik umgesetzt.
So konnte auf Drängen der SPD zugunsten der Länder erreicht werden:
1. Eine Erhöhung des Länderanteiles an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 61 auf 63 v. H. und damit ein Einnahmezuwachs bei den Ländern von annnähernd 1 Mrd. DM;
2. Ergänzungszuweisungen des Bundes an die leistungsschwachen Länder in Höhe von 260 Mio DM auf Grund eines Gesetzes, das durch Initiative des Bundesrates zustande kam und das den Ländern diese Bundesmittel ohne Dotationsauflage und ohne jegliche Verpflichtung für bebestimmte Verwendungszwecke überläßt.
Auch für die Gemeinden konnte als Sofortmaßnahme bereits eine Verstärkung ihrer Finanzmasse erreicht werden, und zwar einmal in Höhe von rd. 265 Mio DM über den Steuerverbund, der durch den erhöhten Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer verstärkt worden ist, und zum anderen und insbesondere aus der von der Großen Koalition beschlossenen Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf, die voll für kommunale Verkehrsbaumaßnahmen zweckgebunden sind. Diese gezielte Steuererhöhung halten wir für gerechtfertigt, weil die dadurch ermöglichten kommunalen Verkehrsinvestitionen nicht nur eine derzeit sinnvolle Maßnahme zur Kräftigung der Konjunktur sind, sondern sie entsprechen auch einer langjährigen Forderung der SPD nach einer Verbesserung der Verkehrsstrukturen. Über die bedauerlichen Verzögerungen und Diskussionen bei der Verteilung dieser Mittel will ich mich nicht ausführlich
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5743
äußern. Hierzu nur eine Feststellung. Die Verzögerung ist nicht Schuld der Bundesregierung und auch nicht dieses Hohen Hauses; ,sie ist allein bei den Ländern zu suchen.
Anmerken möchte ich aber, daß der Durchsetzung dieser Forderungen aus dem SPD-8-Punkte-Sachprogramm um so mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist, als noch im Sommer 1966 die alte Erhard/MendeRegierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion jede Soforthilfemaßnahme für die Gemeinden durch den Bund strikt abgelehnt hatte.
3. Informationsfonds
Zahlenmäßig, zumindest in absoluten Größen, hören sich die hier vorgenommenen Änderungen nicht erheblich an; aber sie dokumentieren einen sehr erfreulichen Stilwandel und stärken unsere demokratischen Vorstellungen auch auf dem Gebiet der Haushaltspolitik. Von der SPD-Bundestagsfraktion wurde Jahr um Jahr der bisher vergebliche Versuch unternommen, den Reptilienfonds im Kanzlerhaushalt bzw. beim Bundespresse- und Informationsamt zu kürzen und einer parlamentarischen Kontrolle zu unterwerfen. In der Verteidigung dieses Reptilienfonds wurde vielfach das ganze Prestige der früheren Regierungen eingesetzt. Man tat so, als ob davon die ganze Funktionsfähigkeit der Regierung abhängen würde. Die früheren Regierungen hatten kein Interesse daran, Einsicht zu gewähren.
Endlich haben wir auch hier einen Wandel zu verzeichnen. Durch den Eintritt der SPD in die Bundesregierung wird der bisher obligate Änderungsantrag der Sozialdemokraten zum Bundeshaushalt überflüssig; denn schon im Haushaltsausschuß wurde die alte SPD-Forderung während der Beratung über den Geheimfonds erfüllt. Wir konnten dort durchsetzen, daß der Verfügungsfonds des Bundeskanzlers zur Förderung des Informationswesens auf 8 Mio DM gekürzt wurde, und daß künftig die Verwendung der Mittel durch einen Unterausschuß des Haushaltsausschusses kontrolliert wird. In diesem Unterausschuß werden alle drei Fraktionen des Hauses vertreten sein.
4. Sozialetat
Der Haushalt des Ministers für Arbeit und Sozialordnung hat besonders große Veränderungen erfahren. Im Verlauf der Beratungen wurden z. B. erhöht
— die Bundeszuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung um 200 Mio DM auf 2750 Mio DM,
— die Mittel nach dem Mutterschutzgesetz um 110 Mio DM,
— die Kosten der Heil- und Krankenbehandlunng sowie der Versehrten-Leibesübungen im Rahmen der Kriegsopferversorgung um rd. 55 Mio DM.
Hingegen soll(t)en die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf Vorschlag des Bundeskabinetts vom 19. 1. 1967 um insgesamt 200 Mio DM gekürzt werden. Hier war und ist die SPD-Fraktion anderer Auffassung. Mit einem Gruppenantrag sozialdemokratischer Abgeordneter wurde diese Kürzung wieder rückgängig gemacht, weil wir der Meinung sind, daß der Bund nicht einseitig seinen Zuschuß an die Rentenversicherungsträger kürzen kann, wenn andererseits den Sozialversicherten wahrscheinlich ab nächstem Jahr erhöhte Versicherungsbeiträge abverlangt werden müssen.
Auch in diesem Jahr wird den Rentenversicherungsträgern wieder ein Teil des Bundeszuschusses nicht als Barmittel, sondern als Schuldbuchforderungen abgegolten. Die Rechtsgrundlage dafür gibt § 28 a des Haushaltsgesetzes 1967. Wir haben im Haushaltsausschuß die Auffassung vertreten, daß diese Praxis der Hingabe von Schuldbuchforderungen anstelle von Barmitteln an die Rentenversicherungsträger nicht fortgesetzt werden sollte und daß folglich im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung und damit bereits für das Rechnungsjahr 1968 endlich eine befriedigende dauerhafte Lösung gefunden werden muß.
Zur Verschuldung des Bundes
Auf die konjunkturelle Bedeutung und Notwendigkeit der verstärkten Verschuldung in diesem Haushaltsjahr bin ich eingangs bereits eingegangen. Hier sollen noch einige Zahlen zur Vervollständigung folgen:
Der a. o. Etat hat sich von 0,5 Mrd. DM in der ersten Regierungsvorlage auf nunmehr 8,05 Mrd. DM erhöht. Darin sind eingeschlossen die 2,5 Mrd. DM nach dem Kreditfinanzierungsgesetz für den Eventual- oder Investitionshaushalt. Darin sind jedoch nicht enthalten die 1,45 Mrd. DM Schulbuchforderungen für die Rentenversicherungsträger. Der Bundesfinanzminister wird durch § 19 des Haushaltsgesetzes zur Beschaffung dieser Kreditmittel ermächtigt.
Außerdem wurde der Kreditrahmen zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel von 4,5 Mrd. DM auf jetzt 7 Mrd. DM erhöht. Der Betrag von 4,5 Mrd. DM galt unverändert seit dem Rechnungsjahr 1958 bei einem damaligen Haushaltsvolumen von 38,7 Mrd. DM. Angesichts des nunmehrigen Etatvolumens von über 77 Milliarden und angesichts der veränderten Haushaltssituation wurde die Erhöhung auf 7 Mrd. DM erforderlich. Auch diese Maßnahme macht den Etat in seinem Vollzug beweglicher. Die Betriebsmittelkredite dürfen nicht später als 24 Monate nach ihrer Aufnahme fällig werden, und es ist sichergestellt, daß der Gesamtbetrag von 7 Mrd. DM nicht überschritten werden kann.
Der insgesamt höhere Kreditbedarf führt zwangsläufig zu einem höheren Schuldendienst. Darüber sind wir uns im klaren, und diese Tatsache wird im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen sein. Bereits im Haushaltsjahr 1967 werden die Mittel für den Schuldendienst während der Ausschußberatungen um rd. 600 Mio DM netto verstärkt.
5744 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967
Mit unseren Beschlüssen über die Bundesschuld vertrauen wir im übrigen in die fortschreitende Genesung des Kapitalmarktes. Wir sind nicht den Unkenrufen gefolgt, die einen erheblichen Druck auf den Rentenmarkt wegen etwaiger massierter Verkäufe von festverzinslichen Papieren einschließlich von Bundesanleihen seitens der Rentenversicherungsträger prophezeien. Ganz im Gegenteil. So rechnen wir statt dessen im Schuldenhaushalt z. B. bei der Position Kurspflege nicht mit dem Anfallen von Ausgaben zur Kursstützung für Schuldurkunden des Bundes, sondern wir haben vielmehr eine Rückeinnahme aus der Veräußerung von Kursstützungsbeständen in Höhe von 150 Mio DM veranschlagt.
Subventionen
Mit dem Haushaltsplanentwurf war auch die Beratung des Subventionsberichtes 1966 verbunden. Angesichts der Zeitnot und der Fülle der anstehenden Probleme, unter denen die parlamentarischen Etatberatungen in diesem Jahr verstärkt standen, hat die Beratung des Subventionsberichtes nicht zu Ergebnissen geführt, die über die Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. Januar d. J. hinausgehen. Auf diesem Gebiet verbleibt uns für die Zukunft noch ein weites Feld zum Nachdenken und zum Handeln.
In diesem Zusammenhang ist es außerordentlich zu begrüßen, daß in das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft der Vorschlag der Sozialdemokraten übernommen worden ist, wonach die Bundesregierung dem Gesetzgeber alle zwei Jahre zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushaltsplanes eine zahlenmäßige Übersicht über die Finanzhilfen vorzulegen hat, die sich nach Erhaltungs-, Anpassungs- und Produktivitätshilfen gliedert. Der gleiche Modus ist für die Steuervergünstigungen vorgeschrieben. Die Bundesregierung wird verpflichtet, anzugeben, wann nach der gegebenen Rechtslage mit einer Beendigung der Finanzhilfen und der Steuervergünstigungen zu rechnen ist, und sie hat weiter Vorschläge zu machen für eine frühere Beendigung oder einen stufenweisen Abbau dieser Subventionen nach einem Zeitplan. Mit dieser gesetzlichen Verpflichtung für die Regierung 'kommen wir endlich aus dem Stadium der Deklamationen heraus und haben konkrete Beschlußvorlagen zu erwarten.
Zum Haushaltsgesetz 1967
Einen Schönheitsfehler dieses Etats 1967 möchte ich nicht verschweigen. Wir bedauern, daß die Regierung keine Gesetzesvorlage eingebracht hatte, um ihre Beschlüsse vom 19. Januar abzusichern, soweit sie sich auf ausgabewirksame Gesetze bezogen. Der Haushaltsausschuß mußte daher das Haushaltsgesetz um die §§ 28 a bis 28 d erweitern, mit denen nunmehr zeitlich befristet auf dieses Haushaltsjahr folgende Deckungsmaßnahmen geregelt werden:
§ 28 b: Übernahme eines Teils der Lasten der knappschaftlichen Rentenversicherung auf die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten;
§ 28 c: Wegfall der Erstattung der Tuberkulosehilfe durch den Bund;
§ 28 d: Aussetzung der Ausbildungszulage ab 1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967.
Damit Kritiker nicht den Vorwurf der Flickschusterei erheben können, fordern wir die Bundesregierung auf, für 1968 — die Novellen zu ausgabewirksamen Gesetzen vorzulegen und zwar so rechtzeitig, daß sie vom Parlament ohne Zeitnot beraten werden können.
Ausblick
Wir haben diesen Etatentwurf während der parlamentarischen Beratung unter voller Zustimmung der Sozialdemokraten nach den Erfordernissen der Konjunktur- und Strukturpolitik ausgerichtet. Wir hoffen, daß dank des zusätzlichen Investitionsetats vom Bundeshaushalt 1967 wachstumsfördernde Impulse ausgehen. Aufgabe der Bundesregierung muß es sein, auch den Vollzug des Etats 1967 in diesem Sinne durchzuführen, damit keine kontraktiven Wirkungen mit Bremseffekten für das Wirtschaftswachstum eintreten.
Wir würden es begrüßen, wenn der Herr Bundesfinanzminister bis zum Herbst — sagen wir, bis Mitte Oktober d. J. — dem Bundestag einen Zwischenbericht über den Ablauf des Bundeshaushalts gäbe. Dieser Bericht sollte möglichst auch Informationen über die Haushaltswirtschaft der Länder und Gemeinden einschließen. Uns erfüllt es nämlich mit großer Sorge, daß bei den Ländern und Gemeinden, die die Hauptträger der öffentlichen Investitionen sind, nach den Haushaltsplänen für 1967 die Ansätze für Investitionen ganz erheblich zurückgehen, und zwar nach den uns verfügbaren Angaben bei den Ländern um rd. 18 v. H. und bei den Gemeinden um rd. 15 v. H. Wir hoffen, daß Länder und Gemeinden dem von Bundesregierung und Parlament eingeschlagenen und durch Verabschiedung dieses Haushalts manifestierten Weg folgen. Sollten sie zögern, bezweifle ich, daß wir das gesteckte Ziel erreichen.
Die Maßnahmen zum Etatausgleich 1967 konnten naturgemäß nur ein erster Schritt zur Konsolidierung sein. Das Ausmaß der Finanzmisere war so groß, daß sie auch von der Großen Koalition nicht mit einem Schlag zu bereinigen ist. Aber wir erwarten von der Bundesregierung, da sie alle Kräfte anspannt, um die Vorbereitungen für den Etat 1968 bald abschließen und dem Bundestag den Regierungsentwurf für 1968 nach der Parlamentspause vorlegen zu können. Das Parlament muß die schwierigen Finanzfragen ohne Zeitdruck beraten können. Es geht nicht an, daß die Bundeshaushalte jedes Jahr — mit wechselnden Begründungen — erst Monate nach dem Beginn des Haushaltsjahres in Kraft treten. Das Parlament begibt sich in diesen Zeiten seiner Einwirkungsmöglichkeiten, indem die Exekutive den Haushaltsablauf über das Nothaushaltsrecht des Art. 111 GG in der Hand hat.
Wir erwarten außerdem in Verbindung mit der Vorlage des nächstjährigen Bundeshaushalts auch
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die Vorstellungen der Bundesregierung über die mittelfristige Finanzplanung. Mein Kollege Schoettle hat dazu in der zweiten Beratung bereits Stellung genommen. Ich möchte hier nur noch folgendes erwähnen. Herr Bundesfinanzminister Strauß hat auf Fragen im Parlament über den Inhalt der mittelfristigen Finanzplanung noch nichts ausgesagt, um den endgültigen Beschlüssen des Verfassungsorgans Bundesregierung nicht vorzugreifen. Wir waren bereit, dieses Verfahren zu akzeptieren, aber wir möchten den Minister dann doch bitten, auch im außerparlamentarischen Raum nicht mehr auszusagen und damit Anlaß zu Spekulationen zu geben.
Ich muß noch kurz auf die künftigen EWG-Verpflichtungen hinweisen, die im Agrar-Haushalt ausgewiesen sind. Nach einer neuen Vorlage des Bundesfinanzministers (vom 26. Mai 1967, Bundestagsdrucksache V/1817) betr. Auswirkungen der EWG Agrarfinanzierung auf den Bundeshaushalt wird der Bundeshaushalt ab 1969 bis 1972 mit 1,5 bis 1,7 Mrd. DM jährlich per Saldo belastet; 1967 beträgt die Belastung nur 166,6 Mio DM und 1968 937 Mio DM. Bei dem Schätzverfahren ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß sich ihr Wunsch für ein neues Veranschlagungsverfahren in Brüssel durchsetzt. Derzeit wird mit dem sogenannten Rückvergütungsverfahren gearbeitet. Das hat zur Folge, daß der Bundestag und die Bundesregierung keinen Einfluß mehr auf die Höhe der Ausgaben haben und daß außerdem auch die Bemühungen um eine mittelfristige Finanzplanung auf diesem Sektor erheblich erschwert werden. Wir wiederholen daher unsere Forderung, in Brüssel auf die Umstellung auf das Veranschlagungsverfahren zu drängen.
Im übrigen wachsen die Ausgaben auf Grund internationaler Verpflichtungen im Bundeshaushalt stark an. Es wäre zu überlegen, ob sie künftig der besseren Transparenz wegen nachrichtlich im Bundeshaushalt an einer Stelle dargestellt werden. Bedauerlich ist an diesen Verpflichtungen, daß sie einer echten Beratung im Parlament weitgehend entzogen sind, da die Kosten durch Verträge festliegend sind. Wir bedauern diese Aushöhlung des parlamentarischen Budgetrechtes.
In diesem Zusammenhang scheint uns eine zeitnahe Rechnungsprüfung um so wichtiger. In Verbindung mit der bevorstehenden Haushaltsrechtsreform sollten wir uns auch Gedanken um eine bessere Effizienz der Rechnungskontrolle machen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch ein paar zusammenfassende Bemerkungen machen.
Ich habe versucht, im Laufe meiner Ausführungen nachzuweisen, daß die sozialdemokratische Fraktion in diesem Haushaltsentwurf 1967 ihre Schwerpunkte gesetzt hat; Schwerpunkte zur Stabilisierung der Währung, zur Beseitigung der Finanzmisere und für das wirtschaftliche Wachstum, d. h. für die Sicherheit der Arbeitsplätze. Ich möchte aber das Hohe Haus darauf aufmerksam machen, daß wir nicht nur nach innen, sondern auch nach außen, nach Osten und nach Westen, aufgerufen sind, labile Verhältnisse in der Bundesrepublik, wo sie sich auch zeigen mögen, zu beseitigen. Wir werden unsere Position als drittgrößte Industrienation der Welt nur halten können, wenn wir die Finanzmisere beseitigen und wieder normales wirtschaftliches Wachstum erreichen. Wir werden uns in der Frage der Sozialinvestitionen, Investitionen für Wissenschaft und Forschung mordsmäßig anstrengen müssen, um unsere Handlungsfreiheit nach allen Seiten zu behalten und unseren Freunden und Gegnern darzutun: diese Bundesrepublik ist wirtschaftlich gesund, in ihr herrscht soziale Gerechtigkeit, und es lohnt sich, hier zu leben und zu arbeiten. Dieses Ziel muß erreicht werden, und ich versichere hier im Namen meiner Fraktion: die Sozialdemokraten werden alles tun, um dieser Regierung zu helfen, dieses Ziel zu erreichen; sie werden alles tun, um das Vertrauen, das ihnen von ihren Wählern und der Bevölkerung entgegengebracht worden ist und wird, zu rechtfertigen. Gehen wir deshalb an die Arbeit und setzen diese Grundsätze im verstärkten Maße beim Haushalt 1968 durch! Dann ist der Entschluß, die Große Koalition zu bilden, gerechtfertigt und wird sich für viele Jahre für unser Land fruchtbar auswirken.
Anlage 28
Schriftliche Erklärung
der Abgeordneten Frau Korspeter (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
In meinen Ausführungen zur zweiten Lesung des Einzeletats 26, die ich wegen der fortgeschrittenen Zeit schriftlich zu Protokoll geben mußte, hatte ich darauf hingewiesen, daß, wenn wir in der IV. Legislaturperiode den Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes meiner Fraktion zur umfassenden Gleichstellung der Flüchtlinge mit den übrigen Geschädigten verabschiedet hätten, es heute nicht mehr notwendig wäre, noch immer den Ruf nach Recht und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit dem Problem unserer geflüchteten mitteldeutschen Landsleute zu erheben.
Leider ist die Mehrheit des Hauses in der vorigen Legislaturperiode unseren langjährigen ernsthaften Bemühungen um diese rechtliche Gleichstellung nicht gefolgt. Man fand sich nicht bereit, die Flüchtlingsgesetzgebung gerecht und dem Schicksal der Flüchtlinge entsprechend zu ordnen. Als Grund wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß dem gesamtdeutschen Gedanken dadurch Schaden zugefügt werden könne. Diese Bemerkung schließt auch die Haltung der FDP-Fraktion mit ein. Erst am Ende der IV. Legislaturperiode hat sich dann auch die Mehrheit des Hauses grundsätzlich bereit erklärt, den Flüchtlingen die gleichen Rechte und Vergünstigungen zu gewähren wie den übrigen Geschädigten.
Nun, nachdem endlich die politischen Hindernisse über eine Weiterentwicklung des Flüchtlingsrechtes beseitigt sind, spüren es die Flüchtlinge besonders, wie sehr sich der Einbruch der finanziellen Schlecht-
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wetterperiode des Bundeshaushalts gegen sie richtet und wie sehr sie in das Spannungsfeld unserer Haushaltsschwierigkeiten geraten sind. Es ist ganz sicher für die Flüchtlinge eine tragische Situation, daß für sie die besseren Tage nicht genutzt wurden, weil man das Versagen von Leistungen mit gesamtdeutscher Politik verwechselte.
Nun zu dem Entschließungsantrag der FDP-Fraktion auf Umdruck 246. Der Punkt 1), den Entwurf einer 20. Novelle zum LAG bis zum 30. Juni dieses Jahres vorzulegen, wird sicher erfüllt, da das Kabinett nach meiner Kenntnis diesen Entwurf bereits verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet hat. Ich hoffe sehr, daß es dabei möglich sein wird, die so dringend notwendige Verbesserung der Alterssicherung der Flüchtlinge in Anlehnung an die der Vertriebenen vorzunehmen.
Der schwierigste Terminvorschlag findet sich in Punkt 2) Ihres Antrages. Sie fordern darin, daß der Entwurf eines Leistungsgesetzes für die Flüchtlinge bis zum 30. September 1967 von der Bundesregierung vorgelegt werden soll. Dieser Terminvorschlag erweckt eigentlich den Eindruck, als wenn Sie es mit Ihrem Antrag nicht ganz erst nehmen würden. Auch Ihnen muß klar sein, daß die Erfüllung dieser Forderung bis zu diesem Termin der Bundesregierung kaum möglich sein wird. Ich bin überzeugt, das hätte auch Ihr Vertriebenenminister a. D. nicht schaffen können.
Aber weil wir in der Sache mit Ihnen einig sind — und das haben wir durch unsere langjährigen Bemühungen für alle unter Beweis gestellt —, schlagen wir vor —, und hier spreche ich auch im Namen unseres Koalitionspartners, mit dem wir über diese Fragen in enger Fühlung stehen —, Ihren Entschließungsantrag zur baldigen Beratung in den zuständigen Ausschuß zu überweisen.
Darüber hinaus möchte ich noch betonen, daß wir alles versuchen sollten, um den Entwurf eines Währungsausgleichsgesetzes und die Verbesserung der Einkommensgrenze als Voraussetzung für die Gewährung der Einrichtungshilfe im Flüchtlingshilfegesetz im Plenum zu verabschieden, nachdem der zuständige Ausschuß diese beiden Entwürfe positiv behandelt hat.
Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal sehr deutlich sagen: Wir haben die Verpflichtung, die Weiterentwicklung der Flüchtlingsgesetzgebung mit Aufmerksamkeit und Nachdruck zu verfolgen, nachdem man allzulange die Flüchtlinge hintangestellt hat. Wir sollten deshalb alles versuchen, dieser Gesetzgebung bei der mittelfristigen Finanzplanung einen bevorrechtigten Rang einzuräumen und wir sollten uns dessen bewußt sein, daß eine sinnvolle Gesetzgebung in erster Linie den unmittelbar Geschädigten helfen soll.
Anlage 29
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
Durch den Beschluß der Mehrheit dieses Hauses, die Ausbildungsbeihilfe für den Rest des Etatjahres 1967 auszusetzen, wird es notwendig, daß sich der Bundestag im Spätherbst dieses Jahres erneut mit der Frage befaßt. Da sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis dahin weder die Meinungen noch die sachlichen Voraussetzungen wesentlich geändert haben werden, erscheint es den Initiatoren des Entschließungsantrages, dem die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beigetreten sind, notwendig, nicht nur dieses Problem, sondern in Verbindung damit die Neuregelung des Familienlastenausgleichsrechtes insgesamt in Angriff zu nehmen.
Die Koalitionsfraktionen befinden sich dabei in der glücklichen Lage, sich auf die Zusicherung des Herrn Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 20. Januar 1967 beziehen zu können. Da es sich bei dieser Frage um ein Gebiet übergreifenden Interesses handelt,' sind wir sicher, daß der vorgelegte Entschließungsantrag die Zustimmung des Hauses finden wird.
Anlage 30
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Dr. Meinecke (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
Die Annahme unseres Antrages auf Umdruck 274 erfordert für dieses Jahr keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Der Ausbau des gewünschten Institutes zur Erforschung der durch Umwelt- und Zivilisationseinflüsse hervorgerufenen Krankheiten und gesundheitlichen Schäden wird durchaus im Rahmen der dem Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung stehenden Mittel durchführbar sein.
Die Notwendigkeit eines solchen Institutes hat uns die Bundesregierung in den drei letzten großen Berichten über die Lage ausgewählter Bevölkerungsgruppen — nämlich der Jugend und Kinder sowie der Frauen — und in der Sozialenquete selbst vor Augen geführt: Wir wissen zu wenig über die Krankheitsanfälligkeit, bedingt durch Umwelt und Zivilisation, bedingt durch Arbeitsleben und Technik unserer Bevölkerung, und werden politische Aufgaben nicht nur gesundheitspolitischer Natur in der Zukunft nicht sinnvoll lösen können! Vorsorge wie Vorbeugung und die Vermeidung schädlicher Einflüsse der Umwelt drängen sich immer mehr in den Vordergrund gesundheitspolitischer und sozialpolitischer Betrachtungsweise. Das Vordringen bestimmter Krankheitserscheinungen beunruhigt große Teile unserer Bevölkerung!
Gewiß liegt eine Fülle von Detailergebnissen vor, und natürlich arbeiten auch medizinische Fakultäten und Kliniken an den hier aufgezeigten Zusammenhängen, wenn es sich in die Forschungsrichtung einordnen läßt. Aber eine Gesamtübersicht unserer sozialhygienischen und sozialmedizinischen Kenntnisse ist die Voraussetzung für moderne Gesund-
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heitspolitik. Eine Koordinierung der freien wissenschaftlichen Forschung und der Ressortforschung auf freiwilliger Basis sowie die wissenschaftliche Lösung und Bewältigung der sich dann ergebenden praktischen Fragestellungen wären die Aufgaben eines solchen Institutes, welches die Brücke und Clearing-Stelle zwischen Wissenschaft und Politik darstellen müßte.
Der Aufgabenkatalog ist breit gefächert. Die personellen Voraussetzungen sind im Bundesgesundheitsamt gegeben. Über die weitere Entwicklung und den weiteren Ausbau können wir in den Ausschüssen eingehend diskutieren. Wir bitten, dem Antrag zuzustimmen, erklären uns aber auch mit einer Überweisung an den Gesundheitsausschuß und — mitberatend — an den Haushaltsausschuß einverstanden.
Anlage 31
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (SPD) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
Nach § 2 Abs. 1 a der Richtlinien werden innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz gefördert. Ergänzend dazu werden nach § 2 Abs. 1 b der Richtlinien auch Zuwendungen für verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen in zurückgebliebenen Gebieten und im Zonenrandgebiet gewährt. Diese Regelung berücksichtigt jedoch nicht die Tatsache, daß auch außerhalb dieser Problemgebiete dringend zwischenörtliche Straßen gebaut, erweitert und verlegt werden müssen, um die regionalen Verkehrsverhältnisse zu verbessern. Das betrifft z. B. die unmittelbare Verbindung von Gemeinden in der Nachbarschaft großer Städte, die bisher nur über die City miteinander verbunden sind; eine solche Querverbindung würde auch die City entlasten. Strukturell besonders notwendig ist auch eine gute Straßenverbindung zwischen den Gemeinden eines Versorgungsbereichs und ihrem zentralen Ort.
Anlage 32
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, der Kollege Schmidt, hat heute früh auf die ihm eigene Art und Weise versucht, das Verhalten seiner Fraktion bei Abstimmungen zum Sozialhaushalt zu rechtfertigen, und er hat, schlicht gesagt, der FDP unsachliche Motive unterstellt. Ich möchte hierzu in aller Deutlichkeit folgendes feststellen:
1. Die Argumentation des Kollegen Schmidt beweist, wie oberflächlich seine Kenntnis über die Einstellung der FDP zur Sozialpolitik generell und zu Einzelfragen ist. Wenn er nicht die Zeit hat, durch Zuhören oder durch Nachlesen sich ein korrektes Bild zu verschaffen, schiene es zumindest zweckmäßig, sich durch Kollegen unterrichten zu lassen, die von den entsprechenden Problemen etwas verstehen.
2. Wir unterstellen den SPD-Kollegen, daß sie nicht aus taktischen Erwägungen Beschwörungstänzen sachfremder Art erlegen sind, sondern daß sie aus grundsätzlicher Einstellung zu bestimmten Problemen ihren Antrag auch gegen den Willen des Kabinetts gestellt haben. Wenn sich hierdurch sichtbar erweist, daß sich der Bundeskanzler im Dezember als stärkerer Mann aufgespielt hat, als er in der Tat ist, so steht dies auf einem völlig anderen Blatt. Im Gegenteil: es kann sich nur als günstig erweisen, wenn er durch Mehrheiten dieses Hauses aus den Wolken der Illusionen rechtzeitig auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt wird.
3. Wir erwarten aber von der SPD, daß sie die von uns mehrfach vorgetragenen sachlichen Argumente genauso anerkennt wie wir die ihrigen.
4. Es liegt im Interesse der SPD-Fraktion, wenn ihr Vorsitzender nicht auf solch makabre Weise bei der CDU sich ein rotes Röckchen zu verdienen sucht.
5. Er setzt sich sonst nämlich der Gefahr des Verdachts aus, er bedauerte, daß eine Entscheidung im Sinne des Antrages seiner Freunde aus der SPD-Fraktion zustande gekommen ist. Ich glaube, er tut seinen Kollegen unrecht, wenn er sie mit solchen Spekulationen in den Verdacht bringt, daß sie den Antrag nur in Erwartung einer Niederlage gestellt hätten.
6. Wenn er diese Entscheidung bzw. die Art ihres Zustandekommens nicht billigen sollte, so wäre es von ihm überzeugender und redlicher gewesen, darzulegen, daß dieser Antrag nicht im Sinne der Koalitionsvereinbarungen bzw. nicht im Sinne der Führung der SPD-Fraktion liegt. Wer aber so wie er agiert, setzt seine eigenen Freunde der Gefahr des Verdachts aus, nur spekulativ gehandelt zu haben.
7. Der Kollege Schmidt hat von einem Abgeordneten-Antrag bzw. einem Minderheiten-Antrag aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion gesprochen. Formal mag er hiermit gegenüber dem Koalitionspartner, der CDU/CSU, recht haben. Tatsächlich jedoch stand bei der Abstimmung die SPD-Bundestagsfraktion nahezu geschlossen hinter dem Antrag. Wenn er diesen Eindruck gegenüber der CDU im Parlament verwischen will, so ist das seine Sache. Aber er soll dann die FDP aus dem Spiel lassen und nicht mit der Unterstellung sachfremder Motive und mit Mätzchen versuchen, sie in Koalitionsauseinandersetzungen hineinzuziehen.
8. Offensichtlich ist ihm entgangen, daß in einer Presseverlautbarung der SPD-Fraktion vom 14. Juni
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1967 im Zusammehang mit der Rechtfertigung des Verhaltens in dieser Abstimmung in Ziffer 3 ausdrücklich auf die sozialdemokratische Bundestagsfraktion mit Bezug genommen worden ist. Noch deutlicher kann ja nicht klargemacht werden, daß vermutlich nur unter Rücksichtnahme auf das Image des Herrn Bundeskanzlers der Abgeordneten-Antrag der SPD nicht als Fraktionsantrag der SPD eingebracht worden ist.
Abschließend möchte ich feststellen, daß diejenigen sich irren, die glauben, die FDP werde aus Gefälligkeit gegenüber der einen oder anderen Fraktion Anträgen zustimmen oder sie ablehnen. Solche Spekulationen werden fehlgehen, wenn es sich dabei um solche handeln sollte. Wir werden auch in Zukunft die Anträge unterstützen bzw. ablehnen, die wir für richtig bzw. für falsch halten, egal, woher sie kommen.
Anlage 33
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) zu Punkt 3 b der Tagesordnung.
Die Gründe für den strukturellen Ausgabenüberhang in der Haushaltswirtschaft des Bundes, mit denen wir auch heute noch zu kämpfen haben, sind in diesem Hause wiederholt dargelegt worden. Bereits der Haushaltsausgleich 1966 konnte nur durch das seinerzeit verabschiedete Haushaltssicherungsgesetz erreicht werden. Obwohl die Einschränkungsmaßnahmen des Haushaltssicherungsgesetzes teilweise bis in das Rechnungsjahr 1967 fortwirken, war damit noch kein dauerhafter Spielraum für eine aktive Haushaltspolitik gewonnen. Für den Bundeshaushalt 1967 bestand vielmehr dieselbe Situation fort. Der Haushaltsausgleich für dieses Jahr wurde außerdem wesentlich dadurch erschwert, daß der strukturelle Ausgabenüberhang mit einer konjunkturell bedingten Verringerung der Einnahmeerwartungen in einem bisher nicht bekannten Umfange kumuliert. Diese Schwierigkeiten waren der Grund dafür, daß der Bundeshaushalt 1967 von einer Vielzahl von Gesetzen begleitet wird. Die schnelle Aufeinanderfolge der Ereignisse, und die jeweils ergriffenen Gegenmaßnahmen haben seit der Einbringung des ersten Entwurfes des Bundeshaushalts zu einer verwirrenden Unübersichtlichkeit geführt.
Der erste Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 1967 vom 29. September 1966 war begleitet vom Finanzplanungsgesetz und Steueränderungsgesetz, die durch der Herabsetzung gesetzlich festgelegter Ausgaben und durch steuerliche Maßnahmen den Haushaltsausgleich ermöglichen sollten. Dieser erste Entwurf mußte bereits auf Grund des Abschlusses der Devisenverhandlungen mit den USA sowie auf Grund des bei der Steuerschätzung im Oktober 1966 sichtbar geworden Konjunkturabschwungs durch den Ergänzungshaushalt im November 1966 korrigiert werden. Die sich danach weiter verschlechternde konjunkturelle Entwicklung zwang zu einer noch größeren Zurücknahme der Steuererwartungen. Eine zusätzliche Einnahmeminderung ergab sich ferner aus der Vereinbarung mit den Ländern über die Herabsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Schließlich war insbesondere im Sozialbereich ein Mehrbedarf zu berücksichtigen.
Die daraus resultierende Deckungslücke von rund 3,7 Milliarden DM war Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 19. Januar 1967. Sie wurde mit konventionellen Mitteln — d. h. durch Ausgabekürzungen und Einnahmeverbesserungen — geschlossen.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen steuerlichen Maßnahmen sind im Januar initiativ von den Fraktionen der Regierungskoalition übernommen und inzwischen verwirklicht worden. Die Vorstellungen der Bundesregierung über Ausgleichsmaßnahmen auf der Ausgabenseite sind vom Haushaltsausschuß im Zuge der Beratungen in den Entwurf des Bundeshaushalts eingearbeitet worden.
Bereits im Januar dieses Jahres bestand Klarheit darüber, daß mit dem Ausgleich der Deckungslücke von 3,7 Milliarden DM noch kein Ausgleich für weitere Steuerausfälle gefunden war, die sich durch das Absinken der Steuereinnahmen im Basisjahr 1966 sowie durch eine anhaltende Konjunkturschwäche im Jahre 1967 ergeben. In Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbank hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, diese Einnahmeverminderungen durch vermehrte Kreditaufnahmen zu kompensieren. Eine weitere Veränderung hat der Entwurf des Bundeshaushalts schließlich durch den Investitionshaushalt mit 2,5 Milliarden DM erfahren.
Das Ergebnis all der genannten Einzelmaßnahmen ist in dem vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 1967 zusammengefaßt. Dieser Haushaltsplan bringt — das muß in aller Offenheit gesagt werden — noch keine grundsätzliche Bereinigung der langfristigen strukturellen Probleme in der Ausgabenwirtschaft des Bundes. Die Opfer, die durch die Ausgleichsmaßnahmen von allen Teilen unserer Bevölkerung erwartet werden, müssen als Preis für die Stabilisierung hingenommen werden. Dieser Haushalt steht ganz im Zeichen der Konjunkturbelebung. Das wird deutlich durch das Haushaltsvolumen von 77 Milliarden DM, das bereits für sich genommen expansiv wirkt.
Das wird aber noch mehr unterstrichen durch den in der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Anstieg des außerordentlichen Haushalts auf rund 8 Milliarden DM. Diese hohe Kreditaufnahme geht in erster Linie darauf zurück, daß sowohl der zusätzliche Investitionshaushalt von 2,5 Milliarden DM als auch die konjunkturell bedingten Steuerausfälle in Höhe von rund 3,7 Milliarden DM über Kreditmittel finanziert werden.
Die Finanzierung durch Kredite hat sich in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation als unabweisbar notwendig erwiesen. Dieses Haus hat bereits mit der Verabschiedung des Kreditfinanzie-
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rungsgesetzes unterstrichen, daß es bereit ist, die antizyklischen Maßnahmen der Bundesregierung zu unterstützen. Dazu gehört neben den zusätzlichen Investitionsmaßnahmen ebenso ein kreditärer Ausgleich der konjunkturell bedingten Steuerausfälle, die in ihrer Höhe durch die Steuerschätzung vom 25. April dieses Jahres erkennbar geworden sind.
Es ist sicher kein leichter Entschluß, einer so hohen Verschuldung zuzustimmen. Es hieße jedoch, die Wirkungen der im Investitionshaushalt enthaltenen zusätzlichen konjunkturbelebenden Maßnahmen zunichte machen, wollte man den Ausgleich für die konjunkturell bedingten Steuerausfälle von 3,7 Milliarden DM auf konventionelle Weise suchen. Weitere Ausgabekürzungen über die bereits im Finanzierungsgesetz getroffenen Maßnahmen hinaus erscheinen gegenwärtig nicht vertretbar, da sie zu einer weiteren Verringerung der Nachfrage führen würden. Auch Steuererhöhungen können wir uns jetzt nicht leisten, da hierdurch sowohl eine Nachfrageverringerung als auch eine Verminderung der Investitionsneigung der privaten Wirtschaft verursacht würde.
So hoch das Kreditvolumen von 8,1 Milliarden DM auch ist, so braucht es uns doch nicht bedrohlich zu erscheinen. Der Anstieg der Gesamtverschuldung des Bundes hält sich auch mit der für 1967 vorgesehenen Kreditaufnahme durchaus im Rahmen des Vertretbaren. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahme der Deutschen Bundesbank in ihrem Bericht für den Monat April verweisen.
Mehr Sorgen muß es allerdings bereiten, daß der Bund gezwungen ist, diese Kreditmittel überwiegend auf dem kurz- und mittelfristigen Geldmarkt aufzunehmen. Selbst bei optimistischer Betrachtung wird man davon ausgehen müssen, daß der Kapitalmarkt nur einen sehr geringen Betrag — vielleicht 1 bis 1,5 Milliarden DM — hergeben wird, wenn nicht private Anleihwünsche in unvertretbarer Weise zurückgedrängt werden sollen.
Die kurzfristige Verschuldung des Bundes zwingt dann aber dazu, bereits in den Jahren ab 1969 hohe Tilgungsverpflichtungen abzudecken. Ich möchte deswegen an die Bundesregierung die Bitte richten, bei der Kreditaufnahme dafür Sorge zu tragen, daß sich die Tilgungsverpflichtungen auf die nächsten Jahre einigermaßen gleichmäßig verteilen, damit wir nicht bereits im Jahre 1969 von einer massierten Rückzahlungspflicht erdrückt werden.
Selbst wenn man sich in der gegenwärtigen Situation mit der vorgesehenen hohen Kreditaufnahme einverstanden erklärt, so muß doch ganz deutlich klargestellt werden, daß mit den rund 8 Milliarden DM auch die Grenze dessen erreicht ist, was vom Bund übernommen werden kann.
Eine Analyse der Ausgabenstruktur des Bundes ergibt überdies, daß der Bundeshaushalt kaum noch Ausgaben enthält, die sich für eine Finanzierung durch Kreditmittel eignen. Mit dem Kreditplafond von 8 Milliarden DM sind die Umsetzungsmöglichkeiten von Ausgaben in den außerordentlichen Haushalt praktisch erschöpft.
Die vorgesehenen konjunkturellen Maßnahmen des Bundes werden sicherlich ihre Wirkungen zeigen. Es ist aber notwendig, daß das Vorgehen des Bundes auch von Ländern und Gemeinden unterstützt wird.
Der Haushaltsausschuß hat im jetzt vorliegenden Entwurf des Haushaltsgesetzes einer Bestimmung zugestimmt, durch die die Ermächtigung zur Aufnahme von Betriebsmittelkrediten auf 7 Milliarden DM erhöht wird. Die Erhöhung des Betriebsmittelkredits soll der angespannten Liquiditätslage des Bundes Rechnung tragen. Es sei daran erinnert, daß der bisherige Betriebsmittelkreditplafonds von 4,5 Milliarden DM im Jahre 1958 festgesetzt worden ist. Bei dem damaligen Haushaltsvolumen von 38,7 Milliarden DM war diese Grenze durchaus ausreichend. Überdies wird die Liquiditätslage des Bundes im jetzigen Zeitpunkt dadurch erschwert, daß auf dem Kreditkonto sozusagen als Bodensatz noch das Haushaltsdefizit des Jahres 1965 mit rund 500 Millionen DM und das Defizit des Jahres 1966 mit rund 1 Milliarde DM mitgeführt werden muß.
Da die Steuereinnahmen des Bundes in den ersten Monaten des Jahres 1967 hinter den Einnahmeerwartungen zurückgeblieben sind, war es bisher nicht möglich, das Defizit des Jahres 1965 auch nur teilweise auszugleichen. Das Defizit des Jahres 1966 wird ohnedies erst im Rechnungsjahr 1968 ausgeglichen werden.
Auf Grund des stockenden Flusses der Steuereinnahmen und auf Grund der kassenmäßigen Belastung durch die Defizite der Vorjahre war der Bund in den ersten Monaten dieses Jahres gezwungen, die Betriebsmittel sorgfältig zu bewirtschaften, um liquide zu bleiben. Die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsmittelkredits soll die Schwankungen in der Kassenlage des Bundes ausgleichen, die durch die periodischen Steuereingänge und die Kreditaufnahmen verursacht werden.
Um alle Zweifel auszuräumen, mache ich darauf aufmerksam, daß mit der Erhöhung des Betriebsmittelkredits dem Bund keine zusätzlichen Dekkungsmittel zugeführt werden. Insbesondere muß dem hier und da aufgetauchten Verdacht begegnet werden, daß durch die Erhöhung des Betriebsmittelkredits quasi durch die Hintertür die Finanzierung eines zweiten Eventualhaushalts sichergestellt werden sollte. Die Aufnahme eines Betriebsmittelkredits stellt keine Kreditaufnahme zu Deckungszwecken dar. Diese Maßnahme soll dem Bund lediglich flüssige Kassenmittel in ausreichendem Maße verschaffen, damit er in die Lage versetzt wird, die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben zeitgerecht und nötigenfalls unter konjunkturellen Gesichtspunkten verstärkt zu leisten.
Gerade die Situation Anfang dieses Jahres macht deutlich, welche unheilvollen Folgen es haben kann, wenn Ausgaben mit Rücksicht auf die Kassenlage zurückgestellt werden müssen. Die vorgeschlagene Erhöhung des Betriebsmittelkredits ist daher sachgerecht und notwendig.
In dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundeshaushalts 1967 sind die Vorstellungen der Bundes-
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regierung, die sie am 19. Januar 1967 zum Haushaltsausgleich entwickelt hat, im wesentlichen berücksichtigt. Dieser Haushalt enthält Ansätze zu einer Umstrukturierung der Bundesausgaben. Die in diesem Jahr einmalig verstärkte Investitionstätigkeit darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dem eigentlichen Kernhaushalt die Probleme noch nicht auf Dauer gelöst worden sind. Die Aufgabe dieses Haushalts wird es sein, für 1967 eine Regelung zu finden, die der Bundesregierung Zeit gibt, ihre Vorstellungen für die Jahre ab 1968 zu erarbeiten.
Der Bundeshaushalt 1967 kann daher nur als Vorstufe für die endgültige Lösung der grundsätzlichen Haushaltsprobleme des Bundes angesehen werden. Die Bundesregierung hat es in der Regierungserklärung als ihre vordringlichste Aufgabe bezeichnet, eine dauerhafte Sanierung der Bundesfinanzen zu erreichen. Wir vertrauen darauf, daß die Bundesregierung ihr in der Regierungserklärung gegebenes Wort bald einlöst und diesem Hause ein Gesamtprogramm vorlegt, das die finanziellen Probleme des Bundes in einen mehrjährigen Rahmen stellt und die Gewichte so verschiebt, daß wieder ein echter finanzieller Spielraum für politische Entscheidungen gewonnen wird.
Insbesondere bei der Behandlung des Bundeshaushalts 1967 wird deutlich, wie begrenzt die Möglichkeiten in der Haushaltswirtschaft des Bundes sind.
Wir erwarten deshalb die Vorschläge der Bundesregierung für eine mittelfristige Finanzplanung. Wir werden diese Vorschläge auf ihre Sachgerechtigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen.
Ich kann aber schon heute für meine Fraktion erklären, daß wir bereit sein werden, auch einschneidende Maßnahmen zu verwirklichen, wenn sie dem langfristigen Ziel einer nachhaltigen Gesundung der Bundesfinanzen dienen.
Anlage 34
Schriftliche Erklärung
der Abgeordneten Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) zu Punkt 3, b der Tagesordnung.
Die Vorlage eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern hat sich gerade in der letzten Zeit als dringend notwendig erwiesen. Es liegen nunmehr nicht nur die Erfahrungen der ersten Rückkehrer nach ihrer Dienstzeit in Enwicklungsländern vor, sondern die allgemeine Lage in der Bundesrepublik Deutschland hat uns deutlich gemacht, daß wir gerade auf die Tätigkeit und die Hilfe von deutschen Menschen in Entwicklungsländern besonderen Wert legen müssen, und zwar im gleichen Maße wie auf den Einsatz von Kapitalhilfe.
Freiwillige erfüllen mit dem Dienst in Entwicklungsländern einen sozialpolitischen Auftrag, nämlich durch beispielgebende Berufsausübung bei den Menschen in Entwicklungsländern Kräfte und Fähigkeiten zur Selbstentfaltung zu wecken und sie mit neuen Lebensformen vertraut zu machen. Sie geben damit den entscheidenden Anstoß zur Selbsthilfe in Entwicklungsländern. Für den Freiwilligen selbst bietet die Aufgabe in Übersee die Möglichkeit, sich in schwierigen Situationen beruflich und persönlich zu bewähren und sich Anforderungen gewachsen zu zeigen, die den ganzen Menschen fordern. Sie können sich von Vorstellungen und Vorurteilen im Inland lösen und erwerben gründliche Kenntnisse in einem Entwicklungsland verbunden mit dem Kennenlernen fremder Kultur und fremder Sprachen. Auf diese Weise sammeln Freiwillige Erfahrungen und erlangen Kenntnisse, die sie für Aufgaben qualifizieren, für die es in Deutschland bisher nur wenige Vorbereitungsmöglichkeiten gibt, beispielsweise in der Zusammenarbeit mit sehr verschiedenartigen Kräften. Dies führt zur Bereicherung für die Freiwilligen selbst und für unsere Gesellschaft.
Bisher haben von den Industrieländern, die Freiwillige nach Übersee entsenden, die USA und Belgien ein vergleichbares Gesetz erlassen. Andere Länder, zum Beispiel Großbritannien und Frankreich, können auf bestehende Regelungen für ihre zahlreichen in Übersee tätigen Bürger zurückgreifen. Der Arbeitskreis „Lernen und Helfen in Übersee" e. V., in dem sich die Organisationen zusammengeschlossen haben, die Freiwillige in Entwicklungsländer entsenden, hat auf Grund seiner vielseitigen Erfahrungen auf die Notwendigkeit für die Schaffung eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern bereits vor zwei Jahren hingewiesen und hierzu begründete Vorschläge erarbeitet, die den Fraktionen dieses Hauses bekannt sind.
Bald sind es über 2000 deutsche Freiwillige, die in Entwicklungsländern Dienst tun. Sie sind ein Teil der rund 20 000 Freiwilligen, die von 15 Industrieländern in Entwicklungsländer entsandt sind. Als Trägerorganisationen sind neben dem Deutschen Entwicklungsdienst besonders die den beiden Kirchen nahestehenden Dienste, die „Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe" und „Dienste in Übersee" zu nennen. Die Arbeit deutscher Freiwilliger und ihr Erfolg in der Welt ist in diesem Hause mehrfach gewürdigt worden und war ebenso Gegenstand von Erklärungen der Vertreter von Bundesregierung und Landesregierungen.
Für diesen Dienst in Entwicklungsländern sind angemessene Voraussetzungen seitens der Bundesregierung noch nicht in vollem Umfange geschaffen worden.
Als Grundsatz für die Entsendung von Freiwilligen soll gelten, daß sie in ihrer sozialen Sicherung einem vergleichbaren Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis im Inland gleichgestellt und gegen die besonderen Risiken eines Dienstes in Entwicklungsländern zusätzlich geschützt sind. Dies ist nach geltendem Recht nicht der Fall. Es bedarf daher gesetzlicher Bestimmungen, die für die Freiwilligen ausreichende soziale Sicherung während des Dienstes in Entwicklungsländern und für deren berufliche Wiedereingliederung gewährleisten.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 115. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1967 5751
Besonders wichtig sind versorgungsrechtliche Regelungen für die Fälle, in denen Freiwillige aus Entwicklungsländern mit Krankheits- oder Unfallfolgen zurückkehren, die auf Verhältnisse zurückzuführen sind, die dem Entwicklungsland eigentümlich sind oder für die Freiwilligen eine besondere Gefahr darstellen, ohne daß es sich hierbei um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt.
Außerdem fehlen bisher ausreichende Regelungen für die steuerliche Behandlung der Leistungen an Freiwillige und die Ausübung des Wahlrechts.
In dem Gesetz müssen auch Maßnahmen vorgesehen werden, die der Wiedereingliederung der Freiwilligen nach ihrer Rückkehr dienen. Es hat sich herausgestellt, daß viele von ihnen eine weitere Ausbildung wünschen, um damit ihre Erfahrungen besser verwerten zu können. Es muß sichergestellt werden, daß der Dienst von Freiwilligen in Entwicklungsländern keine Benachteiligung gegenüber einem vergleichbaren Dienst im Inland zur Folge hat. In diesem Zusammenhang ist auch die Anerkennung des Überseedienstes als Dienst- und Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst sowie dessen Anrechnung auf berufliche Ausbildungs- und Vorbereitungszeiten zu nennen.
Als weiterer Punkt sollte in diesem Gesetz eine Regelung enthalten sein, nach der die Freiwilligen privater Organisationen denen des Deutschen Entwicklungsdienstes in :den gewährten Leistungen möglichst gleichgestellt werden.
Dabei kommt der Abgrenzung des Personenkreises, der unter die Bestimmung eines solchen Gesetzes fallen soll, besondere Bedeutung zu. Es soll hiermit zum Ausdruck kommen, daß der Freiwillige Dienst in Entwicklungsländern eine eigene Form der Technischen Hilfe darstellt. Den Freiwilligen kennzeichnen Motiv und Einstellung zum Dienst in Entwicklungsländern sowie seine Bereitschaft zu bescheidener Lebensführung. Er hebt sich damit aus dem Kreis der Personen heraus, die heute Aufgaben in Übersee erfüllen.
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Bundesregierung ersucht werden, dem Bundestag bis zum 31. Dezember 1967 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Dienstes von Freiwilligen in Entwicklungsländern vorzulegen, der die Punkte enthält, deren gesetzliche Regelung für diesen auch von der Bundesregierung veranlaßten oder geförderten Dienst vordringlich ist. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.